04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Außenanlagen

DIE PFLEGE VON AUSSENANLAGEN IST ESSENZIELL, UM EIN ANSPRECHENDES ERSCHEINUNGSBILD UND EINE ANGENEHME ATMOSPHÄRE FÜR GEBÄUDENUTZER ZU SCHAFFEN

DIE PFLEGE VON AUSSENANLAGEN IST ESSENZIELL, UM EIN ANSPRECHENDES ERSCHEINUNGSBILD UND EINE ANGENEHME ATMOSPHÄRE FÜR GEBÄUDENUTZER ZU SCHAFFEN

Durch die regelmäßige Instandhaltung der Grünflächen, Wege und Parkplätze wird der Wert der Immobilie erhalten. Die Verwendung umweltfreundlicher Praktiken bei der Pflege von Außenanlagen, wie beispielsweise nachhaltige Bewässerungssysteme, unterstützt die ökologische Verantwortung. Sicherheitsaspekte wie Beleuchtung und Winterdienst sind entscheidend, um Unfälle und Haftungsrisiken zu minimieren.

Verwaltung von Außenanlagen

Grünanlagen

Effiziente Landschaftsgestaltung für Wohnanlagen.

Zur Pflege von Gebäude-Außenanlagen gehören im Grundsatz folgende Arbeiten:

  • Rasen mähen

  • Beregnen

  • Hecken schneiden

  • Laub harken

  • Sträucher beschneiden

  • Rabatten pflegen

  • Unkraut beseitigen

  • Freihalten der Beschilderungen, der Tür-, Tor- und Schrankenanlagen sowie der Außen-beleuchtung von Bewuchs.

Die Hausmeister überprüfen die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten auf den Liegenschaften des Objektes durch die beauftragten Firmen. Dabei dient das Leistungsverzeichnis als Beurteilungsgrundlage, und sie sind dazu angehalten, Unzulänglichkeiten in der Qualität an die zuständige Stelle zu melden. Im Zuge dieser Prüfungen wird den Hausmeistern in der Regel mitgeteilt, dass die Außenanlage eine bedeutende Rolle für das Image des Unternehmens spielt.

Vorschriftswidrige Parkplatzbenutzung

Die Parkplätze sind für ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucher des Unternehmens zugänglich, mit Ausnahme der für Schwerbehinderte gekennzeichneten Parkflächen.

Die Hausmeister überwachen, dass keine unberechtigten Fahrzeuge auf Behindertenparkplätzen, Grundstücksein- und -ausfahrten oder Feuerwehrstraßen abgestellt werden. Falls Fahrzeuge vorschriftswidrig geparkt sind, fordern die Hausmeister die Fahrer unverzüglich auf, ihre Fahrzeuge zu entfernen. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann oder der Aufforderung nicht nachkommt, wird die zuständige Stelle sofort benachrichtigt.

Beflaggung vor dem Hauptgebäude

Die Hausmeister führen die Beflaggung im Unternehmen gemäß eines festgelegten Plans ohne weitere Aufforderung durch, sofern es Anlässe dafür gibt. Die Flaggen werden ordnungsgemäß aufbewahrt und in gutem Zustand gehalten. Zusätzliche Beflaggung erfolgt nur auf Anordnung der Vorgesetztenstelle.

Abfallbeseitigung, Müllabfuhr

Die Hausmeister haben die Verantwortung sicherzustellen, dass Abfälle, die nicht gemäß dem turnusmäßigen Abfuhrplan der „jeweiligen kommunalen Abfallentsorgung“ abgeholt werden, der zuständigen Stelle des Abfuhrunternehmens gemeldet werden. Gartenabfälle sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen von den Hausmeistern der Verwaltung zur Abfuhr gemeldet werden. Die Hausmeister überwachen die ordnungsgemäße Abfuhr der Abfälle und bestätigen die Erfüllung der Leistung.

Zusätzlich kontrollieren sie die Verfügbarkeit und den Zustand der Abfall(trenn)behälter im und am Gebäude und informieren die zuständige Stelle über etwaigen Bedarf oder auftretende Mängel.