04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Dokumentation nach der Erstellung

PARKETTBÖDEN VERLEIHEN GEWERBLICHEN UND INDUSTRIELLEN RÄUMEN EINE ANSPRECHENDE ÄSTHETIK UND BIETEN GLEICHZEITIG STRAPAZIERFÄHIGKEIT UND LANGLEBIGKEIT

PARKETTBÖDEN VERLEIHEN GEWERBLICHEN UND INDUSTRIELLEN RÄUMEN EINE ANSPRECHENDE ÄSTHETIK UND BIETEN GLEICHZEITIG STRAPAZIERFÄHIGKEIT UND LANGLEBIGKEIT

Die Auswahl der passenden Holzart und Verlegeart ist entscheidend für die Qualität und Langlebigkeit eines Parkettbodens. Eine fachgerechte Installation und Versiegelung sind essentiell, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden und die Lebensdauer des Parketts zu verlängern. Regelmäßige Reinigung und Pflege sind erforderlich, um das Erscheinungsbild und die Qualität des Parketts zu erhalten und Schäden vorzubeugen.

Dokumentation von Holzbodenprojekten für Qualitätssicherung

Dokumentation nach der Erstellung

Nach der Fertigstellung der hier beschriebenen Fußböden Holzpflaster, Parkett und Laminat ist die notwendige Dokumentation zu übergeben. Die aufgeführten Anforderungen gelten für die Leistungsbereiche Parkett, Holzpflaster sowie Laminat.

Grundlage hierfür ist StLB-Nr. 028, insbesondere für folgende Arbeiten:

  • Unterboden-, Untergrundvorbereitungen (Untergrund vorbereiten, reinigen, Scheinfugen / Risse schließen, Voranstrich)

  • Ausgleichsschichten, Dämmschichten, Unterböden

  • Parkett (Dielen, Laminat) Parkett anarbeiten, Aussparungen Oberflächenbehandlungen Sportböden u. ä.

  • Holzpflaster anarbeiten, Aussparungen Oberflächenbehandlungen

  • Stufen, Podeste, Schienen, Profile, Leisten, Fugen, Schutz für Bauteile

  • Holzfußböden instand setzen

  • Abbruch Parkett-, Holzpflaster

  • und adäquat für Laminatböden.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Gemäß der vertraglichen Vereinbarung ist das technische Normenwerk der VOB/Teil C bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen zu verwenden. Die Strukturierung für die Technischen Anlagen in den Hochbaugewerken ist bei der Erstellung nachfolgender Unterlagen angemessen zu berücksichtigen.

Die Dokumentation muss auf die konkrete beauftragte Leistung bezogen sein, wie z.B. beim Mehrschichtparkett:

  • Mehrschichtparkett Vollflächig verlegen, Schwimmend verlegen, schwimmend auf elastischen Untergrund, Verschrauben, Vernageln.

Alle zu liefernden Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen sind nach Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer an den tatsächlichen Ausführungsstand anzupassen und der Dokumentation beizufügen.

Aus den Dokumentationen müssen hervorgehen:

  • Die Gesamtanlage,

  • die Einzelkomponenten,

  • Funktionen,

  • allgemeine Nachweise und Bestätigungen zur Bauart,

  • Angabenzur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen,

  • Anlagendaten (die für die Qualität wesentlich sind),

  • Der Bezug zu den geltenden Normen.

  • Die Schnittstellen zu anderen Gewerken müssen beschrieben werden.

  • Die Gesamtfunktion muss klar erkennbar werden, sowie das Zusammenwirken mit anderen Anlagen und Einrichtungen (bei Vorhandensein von Schnittstellen).

In Bezug auf den aktuellen Ausführungsstand müssen alle Berechnungen und Planungsunterlagen, die der Anlage zugrunde liegen, dokumentiert werden. Die Berechnungen, die die Grundlage für die Funktion, Sicherheit und Umweltfragen (Verbrauch) darstellen, sind unbedingt bereitzustellen. Diese Unterlagen müssen so gestaltet sein, dass auch Nichtfachleute ihre Plausibilität erkennen können.

Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende spezielle Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie relevant sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle,

  • Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle, soweit diese bei Fußböden infrage kommen.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

Der AN muss in diesen Beschreibungen den Aufbau der Bauteile sowie deren Einzelkomponenten und Baustoffe darstellen, inklusive wesentlicher Kenndaten, Eigenschaften und Funktionen im Überblick. Es ist erforderlich, die vorhandenen Untergründe wie Zementestrich, Anhydritestrich, Gussasphalt, Magnesiaestrich, mineralische Nivelliermassen, Estrichsystem, Verlegespanplatten, Holzdielen, PVC (verklebt) oder Keramikfliesen anzugeben.

Abhängig von den Untergründen müssen die Verlegebedingungen wie Restfeuchte, Trockenzeiten usw. beschrieben und Bauproduktdatenblätter bzw. Materialdeklarationen bereitgestellt werden. Gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen oder ähnlichen Dokumenten einer amtlich anerkannten, zertifizierten Messstelle müssen nachgewiesen werden, sofern dies relevant ist, um alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen zu erfüllen.

Die vorgenannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe enthalten, insbesondere Daten wie: [weiterführende Informationen einfügen].

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Angaben.

Die Produktbeschreibung bzw. Materialdeklaration muss für jedes der aufgeführten Produkte alle erforderlichen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten benötigt werden. Dazu gehören die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis sowie Angaben zum Fabrikat, Artikelname bzw. Modell.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile und spezifische Bestell-/Kenndaten.

Für die jeweilige Leistung sind die speziellen Konstruktionselemente darzustellen. Dies betrifft vor allem die Art der Verlegung und die Einbaumaße.