04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Betoninstandsetzung

BETONINSTANDSETZUNG DIENT DAZU, BESCHÄDIGTE ODER VERSCHLISSENE BETONSTRUKTUREN ZU REPARIEREN UND IHRE STRUKTURELLE INTEGRITÄT WIEDERHERZUSTELLEN

BETONINSTANDSETZUNG DIENT DAZU, BESCHÄDIGTE ODER VERSCHLISSENE BETONSTRUKTUREN ZU REPARIEREN UND IHRE STRUKTURELLE INTEGRITÄT WIEDERHERZUSTELLEN

Eine gründliche Analyse der Schadensursachen und der betroffenen Betonbereiche ist notwendig, um die richtigen Instandsetzungsmaßnahmen zu bestimmen. Die Anwendung von geeigneten Reparaturmaterialien und -techniken ist entscheidend für die Langlebigkeit und Wirksamkeit der Betoninstandsetzung. Die fachgerechte Durchführung der Betoninstandsetzung erfordert qualifizierte Fachleute, die über fundiertes Wissen und Erfahrung verfügen.

Betoninstandsetzung: Techniken und Materialien

Bei den Instandsetzungsarbeiten gelten die folgenden Festlegungen:

  • Haftbrücken sind, soweit sie systembedingt erforderlich sind, auf der Basis von Ze-mentmörtel mit Kunststoffzusatz aufzutragen.

  • Poren und Lunker müssen mit Mörtel auf der Basis von PCC durch Kratzspachteln geschlossen werden. Ist ein vollflächiges Spachteln zur Beseitigung von Unebenheiten bis 2 mm vorgesehen, ist dies mit Mörteln auf Basis von PCC auszuführen.

  • Bei Verwendung von SPCC hat der Spritzauftrag im Nassspritzverfahren zu erfol-gen.

  • Gespritzte Oberflächen sind rau zu belassen,

  • geschalte Flächen bleiben schalungsrau.

  • Vereinbarte Auftragsdicken bei Spritzauftrag sind Mindestdicken.

  • Beschichtungen als Oberflächenschutz nicht begeh- und befahrbarer Betonflächen müssen eine geringe Rissüberbrückungsfähigkeit gemäß Instandsetzungs-Richtlinie Oberflächenschutzsystem OS 5a (OS D II) aufweisen. Beschichtungen als Oberflä-chenschutz begeh- und befahrbarer Betonflächen müssen erhöhte dynamische Riss-überbrückungsfähigkeit gemäß Instandsetzungs-Richtlinie Oberflächenschutzsystem OS 11 (OS F) aufweisen.

  • Die Endbeschichtung ist in hellem Grauton auszuführen.

Füllen von Rissen und Hohlräumen

Wenn Risse durch Tränken geschlossen werden, müssen sie mit Epoxidharz EP-T bis zu einer Tiefe von 5 mm oder 15-facher Rissbreite gefüllt werden, wobei der größere Wert maßgebend ist. Es ist nur möglich, Risse in der Draufsicht annähernd waagerechter Flächen mit Rissbreiten größer oder gleich 0,2 mm zu tränken.

Hierbei sind die folgenden Festlegungen zu beachten:

  • Für das begrenzt dehnfähige Verbinden von Rissflanken ist Polyurethanharz PUR-I mit 5 % Dehnfähigkeit zu injizieren. Der Füllgrad muss mindestens 80 % betragen. Die Mindestrissbreite muss 0,3 mm sein.

  • Das kraftschlüssige Füllen von Rissen erfolgt mit Epoxidharz EP-I.Die Mindestrissbreite muss dafür 0,1 mm betragen, der Füllgrad muss Mindestens 80 % betragen. Die Rissflanken müssen trocken und frei von haftungsstörenden Verunreinigungen sein.

  • Die Abdichtung drucklos wasserführender Risse wird ab Rissbreiten größer 0,3 mm mittels Polyurethanharz PUR-I durchgeführt.

  • Unter Druck wasserführende Risse sind vorab auf der Wasserzutrittsseite zur Ab-dichtung der Wasser aufnehmenden Rissabschnitte mit Polyurethanschaum (SPUR) zu injizieren.

  • Das Füllen von Hohlräumen mit Durchgängigkeit im Betongefüge hat mittels Ze-mentsuspension ZS-I zu erfolgen, der Füllgrad muss dabei mindestens 80 % betragen.

Wandvorbereitung

Wandvorbereitung

Professionelle Spachtelarbeiten für glatte und saubere Wände.

Fugen, deren Breite nicht den Vorgaben der DIN 18540 "Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen" entsprechen, sind mit elastischen Fugenbändern abzudichten. Dabei muss eine dauerhafte Hinterlüftung gewährleistet sein. Sind die Oberflächenzugfestigkeit im Bereich der Klebefläche kleiner als N/mm², müssen besondere Leistungen vereinbart werden.

Für Fugen im erdberührten Bereich ist DIN 18195 (alle Teile) "Bauwerksabdichtungen" zu beachten. Die entsprechende Abdichtung ist nach ATV DIN 18336 "Abdichtungsarbeiten" auszuführen.

Dehnungsfugen vs. Risse

Dehnungsfugen müssen bei langen Balkonen und Laubengängen unabhängig vom gewählten Aufbau in ausreichender Zahl eingebaut werden. Bei Objekten in herkömmlicher Breite sollte ab 6 m Seitenlänge eine ausreichend dimensionierte Dehnungsfuge geschaffen und gut haftend dauerelastisch voll ausgefüllt werden. Große Fugen können mit elastischen Schwammschläuchen unterfüttert werden.

Anschlüsse und Risse bedürfen einer besonders sorgfältigen Behandlung. Das können Überdeckungen und Einbettungen mit dauerelastischen Geweben oder Vlies, aber auch Verpressen mit einem aus mehreren Komponenten bestehenden Harz sein. Weiterhin kann eine zusätzliche Armierung mit rostfreiem Material, beispielsweise Estrichklammern, die Lösung darstellen.

Die Ursache der Rissbildung muss zuvor aber unbedingt festgestellt und dauerhaft behoben werden. Hierfür ist notwendig, die entsprechenden Unterlagen, wie vor allem die Bauzeichnungen, statischen Berechnungen, Bodengutachten, Abnahmeprotokolle, ggf. bildhafte Darstellungen und anderes bereitzustellen. Wichtig ist auch die vorhergehende Prüfung, ob Ausführung und Planung übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, muss das korrigiert werden. Leider ist es am Bau oft so, dass Fehler nicht mehr ohne unverhältnismäßigen Aufwand korrigiert werden können.

Sollte beispielsweise eine Dehnungsfuge nicht eingebaut worden sein, obwohl sie in der Statik vorgesehen ist oder hat der Statiker versäumt, die Dehnung zu berücksichtigen, wird eine Risssanierung nie von Erfolg sein. Weil Dauerrisse den Wert eines Bauwerkes erheblich schmälern, sollte also das Baugeschehen in allen Belangen fachlich gut begleitet werden, damit derlei Mängel nicht erst entstehen können.

Geländer und Trennwände

Geländer bzw. Trennwände können schädigend oder störend auf eine ansonsten nahtlose Abdichtung wirken. Deshalb sollten sie bei einer Sanierung demontiert und später wieder in den neuen Untergrund eingebaut werden. Die Außenbeplankungen der Balkone sind hierfür am besten geeignet. Als Befestigungsmaterial eignet sich Edelstahl bestens.