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Dokumentation von Fassaden

DIE DOKUMENTATION SOLLTE ANGABEN ZU MATERIALIEN, VERARBEITUNGSBEDINGUNGEN, SCHICHTDICKEN UND EVENTUELLEN ABWEICHUNGEN VON DER PLANUNG ENTHALTEN

DIE DOKUMENTATION SOLLTE ANGABEN ZU MATERIALIEN, VERARBEITUNGSBEDINGUNGEN, SCHICHTDICKEN UND EVENTUELLEN ABWEICHUNGEN VON DER PLANUNG ENTHALTEN

Eine gründliche Dokumentation der Estricharbeiten ist entscheidend, um Qualität, Einhaltung von Vorschriften und Gewährleistung sicherzustellen. Es ist von großer Bedeutung, die Einhaltung von Normen und Richtlinien zu dokumentieren, um mögliche Mängel und zukünftige Instandsetzungskosten zu vermeiden. Durch eine lückenlose Aufzeichnung von Arbeitsschritten und Kontrollen kann eine effektive Kommunikation mit allen am Projekt beteiligten Parteien gewährleistet werden.

Dokumentation von Fassadenarbeiten

Dokumentation

Die Dokumentation erfolgt gemäß den üblichen Anforderungen für die jeweilige Leistung, Teilleistung, Komponente oder Ausführungsvariante, wie im Leistungsverzeichnis festgelegt. Der Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen sollten entsprechend gegliedert werden, beispielsweise nach Systemen, Baugruppen oder Elementen.

Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich sind durch die Auftragnehmer Nachweise zu Stoffen und Bauteilen zu erbringen. Es sind Angaben zur Ausführung, zur Verwendung ggf. wiederaufbereiteter Stoffe, besondere Angaben zur Art, Güte und Umweltverträglichkeit der verwendeten Stoffe und Bauteile, auch Hilfsstoffe zu treffen und entsprechende Eignungs- und Gütenachweise vorzulegen.

Alle zu liefernden Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen sind nach Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer(AN) dem tatsächlichen Ausführungsstand anzupassen und der Dokumentation beizufügen.

Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Abnahme, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf/Messprotokolle.

Nachweis zur Bauart

Er beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen

  • zur Bauart,

  • Angabenzur Bauweise,

  • zur Konstruktion und Montage bzw. zur

  • Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.

  • In Ergänzung der o.g. Abnahme / Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden zu liefern, d.h. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, in den Beschreibungen den Aufbau der Bauteile sowie ihre Einzelkomponenten und Baustoffe bzw. Produkte mit den wesentlichen Kenndaten, Eigenschaften und Funktionen übersichtlich darzustellen. Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen müssen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen oder ähnlichen Dokumenten einer amtlich anerkannten, zertifizierten Messstelle gemäß den jeweiligen Vorschriften nachgewiesen werden. Zur qualitativen Beschreibung der verwendeten Baustoffe und Produkte sind Bauproduktdatenblätter bzw. Materialdeklarationen vorzulegen. Diese müssen auch für dieses Gewerk in Bezug zur LV-Position den Produktnamen, den Hersteller, die Produktfunktion sowie technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter enthalten. Die Angaben sind nach Kostengruppe bzw. STLB-Bau zu gliedern und auf die spezielle Einbausituation zu beziehen, wobei der Stand der Informationen und gegebenenfalls besondere Gewährleistungsfristen anzugeben sind. Die genannten Datenblätter müssen spezielle Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe enthalten, insbesondere Angaben wie: [Hier werden die spezifischen Daten gefordert, die in der ursprünglichen Textpassage fehlen.]

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten),

  • Echtheit (Licht, Wasser, Dauerhaftigkeit, Abrieb),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Die Produktbeschreibung bzw. Materialdeklaration muss für jedes der aufgeführten Produkte alle erforderlichen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten benötigt werden. Dabei sind die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis sowie Angaben zum Fabrikat und Artikelname anzugeben.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Instandhaltung und Pflege, ggf. Wartungsvertrag

Die Dokumentation sollte regelmäßig gemäß einem festgelegten Turnus enthalten sein. Außerdem sollten darin Anleitungen für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten sowie Beschreibungen für die Reinigung und Pflege enthalten sein. Es sollten auch die entsprechenden Geräte (wie Absperrungen, Steigereinsätze, Gerüste) und deren Hersteller sowie alternative Bezugsquellen aufgeführt werden.

Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon ­/ FaxNr. / Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.

Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Zusätzlich zu den oben genannten alphanumerischen Nachweisen betrifft dies alle grafischen Beschreibungen, die in Form von Bestands-, Sanierungsplänen sowie Montage- und Werkstattzeichnungen geliefert werden müssen. Der Auftragnehmer (AN) ist verantwortlich, diese Zeichnungen basierend auf der Ausführungs-/Detailplanung des Auftraggebers (AG) oder des Architekten und dem letzten realisierten Ausführungsstand entsprechend den formalen und strukturellen Vorgaben (CAD-Richtlinie) des AG aufzubereiten. Alle Zeichnungen müssen, soweit möglich, einen Bezug zu den Elementelisten und dem Bauwerk aufweisen.