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Betonarbeiten

BETONARBEITEN BILDEN EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DES MODERNEN BAUWESENS UND SIND FÜR DIE ERRICHTUNG VON GEBÄUDEN, BRÜCKEN UND INFRASTRUKTUREN UNVERZICHTBAR

BETONARBEITEN BILDEN EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DES MODERNEN BAUWESENS UND SIND FÜR DIE ERRICHTUNG VON GEBÄUDEN, BRÜCKEN UND INFRASTRUKTUREN UNVERZICHTBAR

Die richtige Auswahl von Betonmischungen, Verstärkungen und Schalungssystemen bestimmt die Qualität und Langlebigkeit der Betonkonstruktionen. Das Befolgen von Normen und Richtlinien hinsichtlich Betonzusammensetzung, Verarbeitung und Nachbehandlung sichert die Stabilität und Sicherheit der Bauwerke. Fachkenntnisse und Erfahrung sind nötig, um Betonarbeiten korrekt durchzuführen und eventuellen Schäden oder strukturellen Problemen entgegenzuwirken.

Betonarbeiten

Der allgemeine Leistungsumfang unter o.g. StLB-Nr. gliedert sich wie folgt

  • Sicherheitseinrichtungen Betonarbeiten

  • Trennschichten / Gleitschichten

  • Vorbereitende Schichtengründung

  • Ortbeton: Fundamente, Unterfangungen, Sohlen, Wände / aufgehende Bauteile, Decken, Gefällebetone / Aufbetone / Schutzschichten, Stützen / Brückenpfeiler, Deckenbauteile, Rippendecken, Treppen, Sonderbauteile, Ummantelungen / Verguss, Mauerwerk verfüllen, Überwachungen Betoneinbau

  • Oberflächenbearbeitungen

  • Reinigen des Untergrundes

  • Spritzbeton

  • Schalungen

  • Profilleisten

  • Bewehrungen

  • Fugen / Fugenbänder / Fugenbleche / Formstücke

  • Lager

  • Dämmungen

  • Einbauteile / Formstähle / Abläufe Formstähle / Walzstähle, Ankerschienen, Erdungseinrichtungen, Bodenabläufe / Deckenabläufe / Badabläufe, Verbindungsteile, wärmegedämmt, tragend

  • Bohrungen / Kernbohrungen / Schneidearbeiten / Schlitze / Öffnungen

  • Bauteile unterstopfen

  • Betonfertigteilbau

  • Vorsorgemaßnahmen / Schutzmaßnahmen

  • Abbruch Dämmschichten, Abdichtungen.

Eine weitere Aufgliederung ist nach Bedarf festzulegen.

Allgemeines zu Literaturstellen für Betonerhaltung

Bodensanierung

Bodensanierung

Fachgerechte Bodensanierung für langlebige Oberflächen.

Wer schnell mehr über Betonerhaltung wissen möchte, kann Informationen in der VOB Teil C DIN 18299 und DIN 18349 sowie im Standardleistungsbuch Bau Nr. 081 Betonerhaltung finden.

ATV Betonerhaltungsarbeiten - DIN 18349

Die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV DIN 18349 zur Betonerhaltung enthalten Bestimmungen, die Rechte und Pflichten in entsprechenden Bauverträgen festlegen. Die Instandsetzungsrichtlinie gilt als verpflichtende Grundlage hierfür. Der Geltungsbereich dieser ATV wird definiert als „Arbeiten zur Erhaltung und Instandsetzung von Bauteilen aus bewehrtem und unbewehrtem Beton“. Dabei wird kein Unterschied zwischen altem und neuem Beton gemacht. So müssen auch Schäden, die an Betonneubauten entstehen (wie zum Beispiel an einer Weißen Wanne), entsprechend der ATV DIN 18349 behandelt werden. Die Normen werden in der Fachwelt häufig kommentiert. Es existiert auch ein Kommentar zur VOB Teil C DIN 18299 und DIN 18349, der das Verständnis der Norm erleichtert und somit als weitere Arbeitshilfe dient.

Der Geltungsbereich für die DIN 18349 betrifft:

  • Arbeiten zur Erhaltung und Instandsetzung von Bauteilen aus bewehrtem und unbewehrtem Beton.

  • Die ATV betrifft nicht und auch nicht ATV DIN 18363 Maler und Lackierarbeiten und ebenfalls nicht ATV DIN 18314 Spritzbetonarbeiten.

Für die Abrechnung der Leistungen ist die DIN 18299 maßgeblich, nach der die jeweiligen Leistungen in der Regel aus Zeichnungen zu ermitteln sind. Wenn Zeichnungen nicht verfügbar sind, wird die Leistung durch Aufmaß bestimmt, und die Norm enthält für solche Fälle die entsprechenden Regelungen. Bei der Vergabe solcher Leistungen an Fremdfirmen sollte das Facility Management die Abrechnungseinheiten kennen, um eine fachgerechte Rechnungsprüfung durchführen zu können. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht, wie spezifisch und komplex ein solches Unterfangen sein kann. Es ist klar, dass ein Sachbearbeiter ohne spezielle Kenntnisse eine solche Rechnungsprüfung nicht allein bewältigen kann.

Abrechnungseinheiten

Abrechnung

Einheit

Was?

Flächen

Wände, Decken, Fundamente, Bodenplatten, Treppenlaufplatten, Podeste, örtlich begrenzte Fehlstellen, Ausbrüche von mehr als 1 m² Einzelgröße, getrennt nach der jeweils größten Tiefe, Unterzüge, Oberzüge, Stützen, Balken mit mehr als 1,6 m in der Abwicklung, Profilstahl mit mehr als 0,3 m Abwicklung, nachträgliche Bearbeitung von Oberflächen, Schalungen, flächige Abdeck- und Schutzmaßnahmen mit Folien, Platten und dergleichen, Einhausungen.

Längen

m

Oberzüge, Unterzüge, Stützen, Balken, Vorlagen, Fenster- und Türstürze bis zu 1,6 m in der Abwicklung, Gesimse, Laibungen, Faschen, Fachwerke, Stufen und Treppenwangen, Ausbilden von Kanten, Tropfkanten, Abfasungen bei mehr als 1 m Einzellänge, örtlich begrenzte Fehlstellen, z.B. Ausbrüche bis 0,1 m Breite und über 1 m Einzellänge, getrennt nach der jeweils größten Tiefe, Schalung für Schlitze, Reprofilierungen und dergleichen, Freilegen von Betonstahl über 1 m Einzellange, getrennt nach Durchmesser bis 16 mm und über 16 mm, Korrosionsschutz von Betonstahl über 1 m Einzellänge, Profilstahl, Herstellen von Fugen, Angleichen von Rissen, Abdichten der Fugen mit

Fugenbändern,
Verpressschläuchen,
Fugenprofilen,
Fugenfüllungen und dergleichen,
Dübelleisten

Anzahl

St

getrennt nach Bauart und Maßen, für Konsolen, Ausbrüche über 0,1 m Breite, getrennt nach der jeweils größten Tiefe und Flächengröße

bis zu 0,01 m²,
bis zu 0,10 m²,
bis zu 0,25 m²,
bis zu 0,50 m²,
bis zu 0,75 m²,
bis zu 1,00 m².

Freilegen von Betonstahl bis 0,5 m Einzellänge, Freilegen von Betonstahl über 0,5 m bis 1 m Einzellänge, Korrosionsschutz von Betonstahl bis 1 m Einzellänge, Schalung für Reprofilierungen, Vouten, Konsolen bis 1 m Einzellänge, vorkonfektionierte Formteile, z.B. Ecken und Knoten bei Fugenbändern und -profilen, Kleben von Stahllamellen, Abdeckmaßnahmen an Türen, Fenstern, Zwischenwänden, Markisen, Geländern und dergleichen, Verfüllen von Aussparungen, Verankerungsdübel, Bauwerksuntersuchungen, Prüfungen, z.B. Prüfen der Oberflächenzugfestigkeit, Beseitigen von störenden Fremdkörpern, z.B. Bindedraht, Nagel, Kunststoffteilen

Vorbereiten des Betonuntergrundes

Der Betonuntergrund muss vor Beginn der eigentlichen Sanierung entsprechend der Sanierungsmaßnahme vorbereitet werden. Dazu gehört das Abstrahlen der Oberfläche, um losen Beton, schadhafte Stellen und trennende Substanzen zu entfernen. Horizontale oder bis zu 15 % geneigte Flächen sind durch Kugelstrahlen vorzubereiten, während stärker geneigte Flächen durch Feuchtstrahlen behandelt werden.

Das Profil des Untergrundes darf durch die Vorbereitungsarbeiten nicht stärker verändert werden als durch das Verfahren selbst. Wenn eine Fläche vorbereitet ist und nicht sofort weiterbearbeitet wird, muss sie vor Witterung, Staub und losen Teilen geschützt oder vor der weiteren Bearbeitung abgesaugt werden. In Bezug auf die Oberflächenzugfestigkeit gelten folgende Regeln: Bei Festigkeitsklassen von C 20/25 oder mehr muss die Oberflächenfestigkeit mindestens 1,5 N/mm² betragen. Falls nicht, sind spezielle Leistungen gemäß dieser Norm zu vereinbaren.

Behandlung des Stahls im Beton

Die beiden Bilder in diesem Kapitel zeigen den durch Verwitterung freigelegten Stahl in den Bauwerken. Bei der Sanierung muss diesem Stahl besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Die folgende Aufzählung zeigt einige Festlegungen hierzu.

  • Freiliegender oder freigelegter Stahl ist systemgerecht zu entrosten. Es dürfen nur mechanische Verfahren angewendet werden. Dabei ist DIN EN ISO 12944-4 „Beschichtungsstoffe Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme - Teil 4: Arten an Oberflächen und Oberflächenvorbereitung“ sinngemäß zu beachten.

  • Der geforderte Oberflächenvorbereitungsgrad der Bewehrung ist vom Instandsetzungsprinzip abhängig. An den Einbindungspunkten ist der Stahl mindestens 20 mm im nicht korrodierten Bereich freizulegen.

  • Die Ausbruchufer sind schräg zwischen 30° und 60° herauszuarbeiten. Der Beton ist so weit abzutragen, wie er infolge Korrosion der Bewehrung gerissen oder gelockert ist. Dabei ist der Beton so weit zu entfernen, dass ein hohlstellenfreies Einbringen des Instandsetzungsmörtels oder Betons möglich ist. Freiliegende Stahleinlagen sind schwingungsfrei zu befestigen.

  • Stahlflächen sind auf den Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 % nach DIN EN ISO 12944-4 zu entrosten.

  • Betonstahl ist durch kunststoffmodifizierte Zementschlämme vor Korrosion zuschützen.

Nebenleistungen, besondere Leistungen

Entsprechend des Prinzips der ATV müssen auch bei Anwendung der DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten weitgehend die einzelnen Leistungen und ihre Vorgaben zur korrekten Leistungsabrechnung beachtet werden. Erst wenn in der DIN 18349 bzw. in einer verwandten und entsprechenden zuständigen ATV eine Leistungs- und Abrechnungsbeschreibung nicht zu finden ist, dürfen Nebenleistungen oder besondere Leistungen abgerechnet werden.

Für solche Fälle gelten dann als abrechenbare Nebenleistungen die folgenden:

  • Feststellen des Zustandes der Straßen und Geländeoberflächen, Grünanlagen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B, falls relevant.

  • Leistungen zum Nachweis der Güte der Stoffe und Bauteile sowie der Konformität des Spritzbetons nach DIN 18551, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.22 der ATV.

  • Auf-, Um- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, wenn die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.

  • Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen.

  • Herstellen von Musterflächen für die Schlussbeschichtung bis zu 2 % der zu be-schichtenden Fläche, jedoch höchstens 3 Musterflächen mit maximal 5 m² Einzelgröße.

  • Entfernen von überschüssigem Injektionsgut und von Dämmung.

  • Überwachung durch das ausführende Unternehmen nach Vorgabe der Instandsetzungs Richtlinie.

Besondere Leistungen (Beispiel):

  • Leistungen nach den Abschnitten 3.1.4, 3.2.1 und 3.6.1. der hier zuständigen ATV DIN 18349.

  • Des Weiteren der besondere Schutz von Bau- und Anlagenteilen und Einrichtungsgegenständen, wie z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke;

  • ferner der Einsatz von Absauganlagen und der Einsatz von Filteranlagen,

  • Umleitungen von Wasser.

  • Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.

  • Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmen.

  • Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu beklei-dende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, wenn ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist.