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Tapezierarbeiten

TAPEZIERARBEITEN UMFASSEN DIE ANBRINGUNG VON TAPETEN ODER WANDBELÄGEN, UM DIE GESTALTUNG UND AKUSTIK VON INNENRÄUMEN ZU VERBESSERN

TAPEZIERARBEITEN UMFASSEN DIE ANBRINGUNG VON TAPETEN ODER WANDBELÄGEN, UM DIE GESTALTUNG UND AKUSTIK VON INNENRÄUMEN ZU VERBESSERN

Eine Bandbreite an Materialien wie Vlies-, Vinyl-, Textil- oder Naturtapeten steht für vielseitige Lösungen bei verschiedenen Anforderungen zur Verfügung. Eine gründliche Wandvorbereitung und präzise Verarbeitung sind grundlegend für ein zufriedenstellendes Resultat. Moderne, umweltfreundliche Tapeten und Klebstoffe spielen eine Rolle bei der nachhaltigen Raumgestaltung und tragen zur Minimierung von Gesundheitsrisiken bei.

Techniken und Materialien bei Tapezierarbeiten in Gebäuden

Tapezierarbeiten

Die Arbeitsverdingungen für Maler- und Lackierarbeiten gemäß DIN 18363 enthalten überraschenderweise nicht die Leistungen für das Tapezieren, obwohl man dies vermuten könnte.

Für das Tapezieren gibt es in der VOB Teil C eine separate Arbeitsverdingung, nämlich die DIN 18366. Für den Facility Manager bedeutet das, dass er bei der Durchführung von Arbeiten aus beiden Bereichen diese voneinander unterscheiden muss.

Mangel vs. Unregelmäßigkeit

Tapeziermangel oder nicht?

Bei Tapezierarbeiten fallen Mängel besonders ins Auge und sind dauerhaft sichtbar, es sei denn, man kann sie zufällig durch Möbel verdecken. Daher kommt es oft zu Meinungsverschiedenheiten, wenn beim Tapezieren etwas nicht richtig gemacht wurde. Es gilt als Grundlage, dass der Auftraggeber gewisse Unregelmäßigkeiten hinnehmen muss, aber Mängel beanstanden kann. Die Frage ist also, ob es sich um einen Mangel handelt oder lediglich um eine Unregelmäßigkeit. Aufgrund der Komplexität dieses Themas kann dieses Buch keine abschließende Antwort geben. Die Entscheidung wird immer im individuellen Fall getroffen werden müssen. In Übereinstimmung mit dem Grundtenor dieses Buches soll der Facility Manager lediglich auf diese Probleme, gegebenenfalls sogar auf Fallstricke, hingewiesen werden. Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesem Thema werden die Autoren Oswald und Abel empfohlen. Sie schreiben zum Beispiel über "hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden": "Es ist wichtig, zwischen 'hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten' und 'hinnehmbaren, geringfügigen Mängeln' zu unterscheiden. Bei 'hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten' handelt es sich um Abweichungen, die nach gängiger Praxis als unvermeidbar angesehen werden und daher hingenommen werden sollten; dazu gehören Maßabweichungen innerhalb der Grenzen, die in DIN 18202 festgelegt sind."

Ob sich jeder Leser diesen Argumenten anschließt, bleibt seiner eigenen Entscheidung überlassen. Letztendlich könnte man argumentieren, dass bei ordnungsgemäßer Arbeit eigentlich alle Unregelmäßigkeiten vermieden werden sollten. Als Beispiel wird in der zitierten Literatur darüber diskutiert, ob durchscheinende Spachtelung auf der Tapete akzeptabel ist oder nicht.

Der Facility Manager sollte auch darauf hingewiesen werden, dass nur diejenigen Leistungen erbracht werden müssen, die vertraglich festgelegt wurden („Beschaffenheitsvereinbarung“). Wenn der Auftraggeber jedoch nicht intensiv mit dem Thema vertraut ist, weiß er möglicherweise nicht, wie die gewünschte Qualität sein sollte und dass auch höhere Ansprüche gestellt werden könnten, insbesondere in Bezug auf Bautoleranzen, Spachtelarbeiten, Bauakustik usw.

Es ist daher ratsam, im Rahmen der Bedarfsplanung und Ausschreibung die entsprechenden Anforderungen zu klären, zu dokumentieren und sich um sie zu kümmern! Der Architekt oder gegebenenfalls der Ausschreibende muss gemäß DIN 18205 "Bedarfsplanung" die Anforderungen klären und dokumentieren. Das bedeutet konkret, dass man mit der 2019 überarbeiteten Norm 18202 vertraut sein sollte. Die Norm gibt klare Hinweise dazu, welche Toleranzen und Grenzwerte an und in Bauwerken gelten.

Es lohnt sich daher, sich über die Änderungen in dieser DIN zu informieren, um die Qualität vorherzusehen und gegebenenfalls später erfolgreich reklamieren zu können.

Gliederung der Leistungen

Der übliche Leistungsumfang umfasst das Tapezieren und Spannen von Wand- und Deckenbekleidungen, einschließlich des Aufbringens von Tapeten oder ähnlichen Stoffen sowie ergänzende Tätigkeiten. Nicht eingeschlossen sind Fliesen- und Plattenarbeiten, die gemäß ATV DIN 18352 ausgeführt werden müssen. Zur Feststellung des genauen Leistungsumfangs ist es empfehlenswert, auf Zeichnungen zurückzugreifen. Wenn solche Zeichnungen nicht vorhanden sind, muss die Leistung vermessen werden. Für weitere Informationen dazu siehe die Erläuterung zur ATV DIN 18299, die allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeglicher Art enthält. Die Maßaufnahme muss genau den Vorgaben für eine korrekte Leistungsabrechnung entsprechen, wie sie am Ende dieses Abschnitts dargestellt sind. Um Unklarheiten zu vermeiden, ist es wichtig sicherzustellen, dass auch das Leistungsverzeichnis gemäß diesen Regeln erstellt wird.

Die Leistungen des Tapezierens lassen sich grundsätzlich wie folgt einteilen:

  • Schutz von Bauteilen

  • Vorbereitungen Entfernen Tapezierungen / Bespannungen Entfernen Unterlagsstoffe, Deckensichtplatten Entfernen, Wiederanbringen Profile, Ornamente, Leisten

  • Beschichtungsvorarbeiten, jeweils speziell für die entsprechenden Untergrundarten mineralischer Untergrund Holzuntergrund Metalluntergrund Kunststoffuntergrund (Gerüstankerlöcher schließen, falls relevant)

  • Flächenarmierungen - Gewebe / Vlies

  • Flächenspachtelungen

  • Anschlussfugen abdichten

  • Einzelrisssanierungen

  • Grundbeschichtungen

  • Unterlagen Wandbekleidungen, Bespannungen

  • Tapezierarbeiten Dekorpaneele Spannstoffe Leisten, Borten, Kordeln, Profile, Ornamente Besondere Leistungen, z.B. Aus- und Einräumen der Räume Abbrucharbeiten nach Leistungsverzeichnis bzw. Vereinbarung.

Idealtypisches Leistungsverzeichnis für Tapezierarbeiten

Ein beispielhaftes Leistungsverzeichnis könnte folgendermaßen gestaltet sein:

Wie zuvor erwähnt, ist es möglich, dass in einem solchen LV verschiedene Oberflächenbehandlungsleistungen gemeinsam aufgeführt werden. Es ist ratsam, diese separat zu vermerken, sodass die jeweiligen relevanten ATV-Kategorien auch korrekt bei der Leistungsabrechnung angewendet werden können.

Idealtypische Leistungsposition beim Tapezieren

Die exemplarische Beschreibung einer Leistungsposition für das Tapezieren, im nachfolgenden Beispiel als "Verklebung" bezeichnet, könnte mithilfe einer entsprechenden AVA-Software wie folgt dargestellt werden: