04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Dokumentation von Korrosionsschutzmaßnahmen

KORROSIONSSCHUTZ IST UNERLÄSSLICH, UM DIE LANGLEBIGKEIT VON METALLSTRUKTUREN UND -KOMPONENTEN IN BAU- UND INDUSTRIEANLAGEN ZU GEWÄHRLEISTEN

KORROSIONSSCHUTZ IST UNERLÄSSLICH, UM DIE LANGLEBIGKEIT VON METALLSTRUKTUREN UND -KOMPONENTEN IN BAU- UND INDUSTRIEANLAGEN ZU GEWÄHRLEISTEN

Die Auswahl der passenden Korrosionsschutzmaßnahmen ist von verschiedenen Faktoren wie Material, Umgebungsbedingungen und Beanspruchung abhängig. Regelmäßige Inspektion und Wartung gefährdeter Bauteile minimieren das Risiko von Materialversagen und ungeplanten Ausfallzeiten. Die Zusammenarbeit mit Fachexperten im Bereich Korrosionsschutz gewährleistet, dass Unternehmen wirksame und nachhaltige Lösungen umsetzen.

Dokumentation im Korrosionsschutz

Dokumentation von Korrosionsschutzmaßnahmen

Die Dokumentation wird entsprechend den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses für jede Leistung erstellt. Die Dokumentation für den Korrosionsschutz wird grundsätzlich dem jeweiligen Bauteil zugeordnet. Somit wird der Korrosionsschutz gemäß dieser Dokumentationsrichtlinie nicht als eigenständiges Gewerk verwaltet.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Die Dokumentation erfolgt für jede Leistung gemäß den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses. Die Dokumentation für den Korrosionsschutz wird grundsätzlich dem jeweiligen Bauteil zugeordnet. Somit wird der Korrosionsschutz gemäß dieser Dokumentationsrichtlinie nicht als eigenständiges Gewerk verwaltet.

Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.

Dies beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen

  • zur Bauart, Überzugsart

  • zur Erstellung bzw. zur

  • Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten

  • In Ergänzung der o.g. Abnahme-/ Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden zu liefern, d.h. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

Der AN ist verantwortlich für die Darstellung des Aufbaus der Bauteile sowie ihrer Einzelkomponenten/Baustoffe und Produkte mit ihren wesentlichen Kenndaten, Eigenschaften und Funktionen in den Beschreibungen. Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen müssen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen oder ähnlichem von einer amtlich anerkannten, zertifizierten Messstelle gemäß den entsprechenden Vorschriften nachgewiesen werden.

Zur qualitativen Beschreibung der verwendeten Baustoffe und Produkte müssen Bauproduktdatenblätter bzw. Materialdeklarationen geliefert werden. Diese sollen Informationen zur LV-Position, zum Produktnamen/-hersteller, zur Produktfunktion, technischen Merkblättern, Sicherheitsdatenblättern, Kostengruppe bzw. STLB-Bau und speziellen Einbausituationen enthalten. Ebenso sind Angaben zum Stand der Informationen und gegebenenfalls zu besonderen Gewährleistungsfristen erforderlich.

Die vorgenannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe enthalten, insbesondere Daten wie: [hier fehlen die spezifischen Daten, die noch eingefügt werden müssen].

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften, sofern jeweils relevant (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Korrosion, Licht, Wasser, Reibung, falls relevant),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

In der Produktbeschreibung/Materialdeklaration für jedes der aufgeführten Produkte müssen alle erforderlichen Informationen zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten enthalten sein. Dazu gehören die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten, das Fabrikat und der Artikelname.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Instandhaltungs- und Pflegehinweise

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Reinigung,

  • zur Instandhaltung und Pflege

Die Dokumentation sollte auch einen vorgeschlagenen Zeitplan enthalten. Darüber hinaus sind Anleitungen für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten sowie Informationen über Reinigungs- und Pflegemittel und die Hersteller der dafür benötigten Geräte sowie alternative Bezugsquellen enthalten. Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgeführt werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon­/FaxNr. /Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.

Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Zusätzlich zu den oben genannten alphanumerischen Nachweisen betrifft dies alle grafischen Beschreibungen, die in Form von Bestands-, Sanierungsplänen sowie Montage- und Werkstattzeichnungen geliefert werden müssen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, diese Zeichnungen auf Basis der Ausführungs-/Detailplanung des Auftraggebers oder Architekten und des aktuellen realisierten Ausführungsstands gemäß den formalen und strukturellen Vorgaben des Auftraggebers (CAD-Richtlinie) zu erstellen. Alle Zeichnungen müssen soweit möglich einen Bezug zu den Elementelisten aufweisen.

Befähigte Person für Korrosionsschutzarbeiten nach DIN EN 1090

Um Korrosionsschutzarbeiten fachgerecht durchführen zu können, ist es erforderlich, über die erforderliche Sachkunde zu verfügen. Diese Sachkunde kann beispielsweise durch die Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden, um als Sachkundiger anerkannt zu werden. Es ist wichtig, über die notwendigen Grundkenntnisse zu verfügen, um Korrosionsschutzanforderungen zu erkennen und daraus entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Wesentliche Wissensgebiete hierbei sind:

  • Spezielle Normen und Regelwerke

  • Ursachen der Korrosion

  • Korrosionsgerechte Gestaltung

  • Spezifikationen für den Korrosionsschutz

  • Oberflächenvorbereitung

  • Ausführung und Überwachung von Beschichtungsarbeiten

  • Gerätetechnik/Infrastruktur

  • Behandlung beschichteter Oberflächen.

Unter anderem geht es auch um die Gefahrenermittlung und Planung der entsprechenden Gefahrenabwehrmaßnahmen.

Dies ist besonders wichtig, wenn Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien ausgeführt werden mit den Hauptgefahren:

  • Absturz

  • Stolpern, Ausrutschen

  • Strahlmittel, Beschichtungsstoffe

  • Lärm.

Aufgabe des Sachkundigen für Korrosionsschutzarbeiten hinsichtlich der Arbeitssicherheit ist es auch, darauf zu achten, dass in ausreichendem Maße Gerüste zur Verfügung gestellt werden

  • dass diese Gerüste sicher sind,

  • dass die technischen Einrichtungen sicher sind bzw. entsprechend der Vorschriften geprüft wurden,

  • korrekt die jeweils notwendige Schutzausrüstung vorhanden ist bzw. angelegt wurde

  • und die Mitarbeiter fachlich richtig und ausreichend instruiert wurden.

Absaug- und Entstaubungsanlage, Einhausung mit leichtem Unterdrück

Korrosionsschutzverfahren

Am Ende des Kapitels über Korrosionsschutz wird die folgende Tabelle einen zusammenfassenden Überblick über die aktiven und passiven Korrosionsschutzverfahren geben.