Die Witterungsschutzmaßnahmen, die hier behandelt werden, betreffen sowohl die Bauphase als auch die Nutzungszeit der Objekte. In beiden Fällen sind Arbeiten erforderlich, bei denen das Wetter eine bedeutende Rolle spielt. Dies schließt Bauaktivitäten ein, wie sie in Lebenszyklusphase 6 gemäß der GEFMA-Richtlinie 100-2 für Modernisierungen und Umbauten auftreten, sowie in Phase 9, in der Objekte umgenutzt werden. Aber auch beim Betrieb, der Wartung und Instandhaltung von Gebäudeteilen oder Anlagen sind die Witterungsbedingungen entscheidend. Hierbei denken wir nicht nur an den eigenständigen Winterdienst, sondern auch an andere Aufgaben wie die Wartung von Klimaanlagen auf schneebedeckten oder vereisten Dächern oder den Gabelstaplerverkehr bei schlechter Sicht aufgrund von Nebel oder Starkregen.
Ein weiterer interessanter Aspekt, den Witterungsschutz zu betrachten, ist die kontinuierliche Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Es wird deutlich, dass unterschiedliche Perspektiven auf dieses Thema geworfen werden. Dieses Kapitel widmet sich daher den wesentlichen Gegebenheiten und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Witterungsschutz. Obwohl nicht alle Details hier behandelt werden können, können spezifische Themen je nach Bedarf erarbeitet werden.
Eine Herangehensweise an dieses Thema ist, die Einschränkungen und den Umfang der Bedeutung zu berücksichtigen, die mit ihm verbunden sind.