04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe
Sie sind hier: Gebäude » Bauelemente » Abdichtung

Abdichtungsarbeiten an Bauwerken

ABDICHTUNGSARBEITEN AN BAUWERKEN SIND ENTSCHEIDEND, UM FEUCHTIGKEITSSCHÄDEN, SCHIMMELBILDUNG UND ENERGIEVERLUSTE ZU VERHINDERN

ABDICHTUNGSARBEITEN AN BAUWERKEN SIND ENTSCHEIDEND, UM FEUCHTIGKEITSSCHÄDEN, SCHIMMELBILDUNG UND ENERGIEVERLUSTE ZU VERHINDERN

Eine umfassende Untersuchung und Einschätzung der Gebäudehülle ist erforderlich, um zu bestimmen, welche Abdichtungsmaßnahmen nötig sind und in welchem Umfang sie benötigt werden. Die Auswahl der passenden Abdichtungsmaterialien und -techniken richtet sich nach den konkreten Bedürfnissen und Eigenschaften des Bauwerks. Durch eine sachgemäße Installation und regelmäßige Pflege der Abdichtungssysteme wird eine anhaltende Leistung sichergestellt, und die Bausubstanz bleibt geschützt.

Professionelle Durchführung von Abdichtungsarbeiten an Bauwerken

Allgemeine Vorbemerkung

 Wartung und Abdichtung

Wartung und Abdichtung

Professionelle Pflege und Abdichtung für langlebige Gebäude.

Die Dokumentation wird gemäß den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses für die jeweilige Leistung, Teilleistung oder Komponente, bzw. Ausführungsvariante durchgeführt. Der Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen müssen entsprechend gegliedert werden, das heißt, bei Systemen müssen sie bezüglich der Baugruppen oder Elemente organisiert sein (zum Beispiel die Dokumentation einer Unterkonstruktion und der Deckschicht, wenn diese unterschiedlich oder teilweise unterschiedlich sind, wie es bei Estrich und Fliesen der Fall ist). Dieser anlagenspezifische oder gewerkespezifische Anhang zur Dokumentationsrichtlinie gilt für StLB-Nr. 018 Abdichtungsarbeiten.

Leistungsumfang

  • Untergründe vorbereiten

  • Ausgleichsarbeiten

  • Zwischenabdichtung im Bereich Wandfußpunkt (Sohle) und Sockel

  • Hohlkehle ausbilden

  • Grundieren der Boden- und Wandflächen

  • Grundieren der Boden- und Wandflächen (unter +5°C)

  • Verschweißungsband in Ecken und Kanten aufkleben

  • Rohrdurchführungen abdichten

  • Flächenabdichtung mit KSK-Bahnen, Lastfall Bodenfeuchte, nicht stauendes Sickerwasser (DIN 18195-4).

Beim Bahnenabschluss sind die Schutz/Dämmschicht bzw. senkrechte Flächendränage zu verkleben.

Umfang der Dokumentationsunterlagen

Die Auftragnehmer erbringen Nachweise für die verwendeten Stoffe und Bauteile. Sie geben Informationen zur Ausführung, zur Verwendung von möglicherweise wiederaufbereiteten Materialien, und machen spezifische Angaben zur Art, Qualität und Umweltverträglichkeit der eingesetzten Stoffe und Bauteile, einschließlich Hilfsstoffe. Sie legen zudem die entsprechenden Eignungs- und Gütenachweise vor.

Nach Fertigstellung der Arbeiten passen die Auftragnehmer alle zu liefernden Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und andere Dokumentationsunterlagen an den tatsächlichen Ausführungsstand an und fügen sie der Dokumentation hinzu.

Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise, soweit relevant,

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.

Der Nachweis zur Bauart beinhaltet die folgenden allgemeinen Nachweise und Bestätigungen

  • zur Bauart und zur Bauweise,

  • zur Konstruktion und Montage bzw. zur

  • Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.

  • In Ergänzung der o.g. Abnahme-/ Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden zu liefern, d.h. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In den Beschreibungen stellt der AN den Aufbau der Bauteile und deren Einzelkomponenten, Baustoffe und Produkte mit ihren wesentlichen Kenndaten, Eigenschaften und Funktionen im Überblick dar.

Er weist alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen durch gültige Eignungsnachweise nach. Diese Nachweise sind in Form von Prüfzeugnissen und/oder ähnlichen Dokumenten einer amtlich anerkannten, zertifizierten Messstelle gemäß den jeweiligen Vorschriften zu erbringen. Für die qualitative Beschreibung der verwendeten Baustoffe und Produkte liefert er Bauproduktdatenblätter oder Materialdeklarationen. Diese enthalten den Produktnamen/-hersteller, die Produktfunktion, einschließlich der Lieferung von technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern, gegliedert nach Kostengruppe oder STLB-Bau. Sie sind zugeordnet zur speziellen Einbausituation und enthalten Angaben zum Stand der Informationen, gegebenenfalls zu besonderen Gewährleistungsfristen.

Die genannten Datenblätter müssen besondere Nachweise für die Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe enthalten.

insbesondere Daten wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), Bauphysikalische Eigenschaften und Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

In der Produktbeschreibung oder Materialdeklaration sind für jedes der aufgeführten Produkte alle erforderlichen Angaben für die Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die für Reparatur- und Austauscharbeiten benötigt werden. Diese Informationen umfassen die genaue Bezeichnung der Hersteller oder Lieferanten, mit klarem Bezug zum Herstellerverzeichnis, und Angaben zum Fabrikat, Artikelnamen oder Ähnlichem.

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen fungieren als Instandhaltungs- und Pflegehinweise. Sie enthalten geeignete, klare Verfahren und Anleitungen, sofern relevant.

Im Herstellerverzeichnis sind die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgeführt.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon­/Fax­ Nr./Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen, falls es solche gibt.

Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Checkliste: Abdichtungsarbeiten

Zusätzlich zu den oben angegebenen alphanumerischen Nachweisen betrifft dies alle zu liefernden grafischen Beschreibungen, wie zum Beispiel Bestandspläne, Sanierungspläne sowie sämtliche Montage- und Werkstattzeichnungen. Der AN bereitet diese auf Basis der Ausführungs-/Detailplanung des AG oder Architekten und des zuletzt gültigen realisierten Ausführungsstandes gemäß den formellen und strukturellen Vorgaben (CAD-Richtlinie) des AG auf.

Alle Zeichnungen weisen, soweit möglich, den Bezug zu den Elementelisten auf.

Lage der Abdichtungen nach DIN 18195

Abdichtungen

Horizontale Abdichtungen in Wänden verhindern den kapillaren Aufstieg des Wassers im Baustoff. Bei Kellerwänden sind mindestens zwei horizontale Abdichtungen erforderlich. Wenn der Keller vollständig im Erdreich liegt, ist eine dritte Schicht notwendig.

Abdichtung bei Streifenfundamenten und Fundamentplatte

Wenn der Kellerfußboden nicht im Grundwasserbereich liegt, wird auf den gewachsenen Boden zuerst eine Schicht aus grobem Kies, Schotter oder Lava aufgebracht. Dadurch unterbrechen sich die Kapillaren des Bodens, und Feuchtigkeit kann nicht weiter aufsteigen.

Alle von Erdreich berührten Wandflächen sind durch eine vertikale Abdichtung gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. Die senkrechte Abdichtung reicht unten bis zum Fundamentansatz und oben bis an die waagerechte Abdichtung, etwa 30 cm über das Gelände. Im Bereich des Sockels kann diese Abdichtung durch wasserabweisende Putze, Platten oder Spaltklinker ersetzt werden.

Fallbeispiele :

Ansammlung von Schmutz im Estrich

In der Qualitätssicherung liegt der Fokus auf der richtigen und geeigneten Auswahl von Methode und Material. Die nachfolgenden Bilder präsentieren Ergebnisse von Ausführungen in der Vergangenheit, die nicht den Qualitätsstandards entsprochen haben.

Der Estrich ist durchfeuchtet, weil die Verbundabdichtung fehlt.

Lösliche Kalkteilchen werden aus dem Mörtel ausgewaschen.

Dieser Mangel kann zu Hygieneproblemen in Großküchen führen.

Calzitische Ablagerungen im Rinnenbereich Solche Ablagerungen entstehen durch ungeschützten Estrich.

Es entstehen die bekannten und unschönen Kalkausblühungen.