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Dokumentation von Verglasungsarbeiten

EINE UMFASSENDE DOKUMENTATION DER VERGLASUNGSARBEITEN IST ENTSCHEIDEND FÜR DIE QUALITÄTSSICHERUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

EINE UMFASSENDE DOKUMENTATION DER VERGLASUNGSARBEITEN IST ENTSCHEIDEND FÜR DIE QUALITÄTSSICHERUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

Die Dokumentation umfasst sämtliche wichtigen Angaben wie Materialien, Maße, Montagemethoden und Prüfprotokolle. Regelmäßige Aktualisierungen der Dokumentation ermöglichen eine effiziente Kontrolle und Verbesserung der Verglasungsverfahren. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen wird durch eine klare und nachprüfbare Dokumentation sichergestellt.

Dokumentationsrichtlinien für Glasinstallationen

Dokumentation von Verglasungsarbeiten

Sicherheitsinspektion

Sicherheitsinspektion

Inspektor überprüft Sicherheitsmaßnahmen in einem modernen Gebäude.

Die Dokumentation von Verglasungsarbeiten erfolgt gemäß den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses für die spezifische Leistung, Teilleistung, Komponente oder Ausführungsvariante. Die Inhalte und der Umfang der Dokumentationsunterlagen werden entsprechend strukturiert, üblicherweise nach den Baugruppen oder Bauelementen.

Die allgemeinen Anforderungen an die Dokumentation gliedern sich wie folgt:

  • Grundsätzliche Angaben: Wärmeschutz, Sonnenschutz, Licht- und Energietechnik, Schallschutz, Brandschutz, Objektschutz, Personenschutz, Verkehrssicherheit Beanspruchungsgruppe des Verglasungssystems nach DIN 18545-3 Dichtstoffgruppe nach DIN 18545-2 Zu verglasende Bauteile, getrennt z. B. nach Geschossen und Neigungswinkeln Art, Dicke (Nenndicke), Scheibengröße, Scheibenaufbau Vorgesehene Bearbeitung des Glases (beachte die Struktur bei Ornamenten bzw. Kunstverglasungen) Art des Rahmenwerkstoffes, z. B. Holz, Metall, Kunststoff, Beton.

  • Dokumentation gemäß der Art der Verglasung: Einfachglas Einscheiben-Sicherheitsglas Verbundglas Verbund-Sicherheitsglas Isolierglas Kunststofflichtplatten Profilbauverglasungen Brandschutzverglasungen Ganzglastüren, Ganzglastüranlagen, Ganzglaskonstruktionen Glasschiebewände Maßspiegel Duschabtrennungen aus Glas Abdichtung der Anschlussfugen bei Fenstern, Außentüren u.a.

Bei Rückbauten und Instandsetzungen ist ein wichtiger und nicht ungefährlicher Vorgang das Entglasen.

Es besteht aus den Vorgängen:

  • Bei Instandsetzungen Ausbau der Glaskonstruktionen und Vorbereitung zur Wiederverwendung, falls möglich und sinnvoll

  • Abbruch der Glaskonstruktionen und fachgerechte Entsorgung, wenn keine Wiederverwendbarkeit besteht.

In Bezug auf die Leistungsdokumentation, wie beispielsweise bei der Abrechnung, erfolgt eine Unterscheidung basierend auf der Fläche des Glaserzeugnisses und der vereinbarten Aufgabe:

  • Verglasungen von Fenstern, Türen, Fensterwänden und Glasfassaden,

  • Bearbeitung und Beschichtung von Glasflächen,

  • Konstruktionen aus Glas (Wintergarten, Aquarien, Duschkabinen usw.)

  • Blei-, Messing- und Leichtmetall, Spiegel, lichtdurchlässige Kunststoffplatten.

Bezüglich der Leistungsdokumentation (z.B. bei der Abrechnung) ist zu unterscheiden nach lfd. m der Arbeit:

  • Abdichten von Glasanschlussfugen,

  • Bearbeitung von Glaskanten,

  • Arbeiten über Kopf,

  • u.a.m.

Für reine Materiallieferungen wie Ersatzteile wird die Dokumentation anhand der Stückzahl und der genauen Bezeichnung durchgeführt. Die entsprechenden Dichtstoffe oder Dichtprofile müssen gemäß DIN 18545-2 bzw. DIN 7863 dokumentiert werden.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Generell muss der Auftragnehmer wie bei anderen Gewerken auch Nachweise über Materialien und Bauteile erbringen.

Es sind Angaben zu machen:

  • zur Ausführung,

  • zur Verwendung ggf. wiederaufbereiteter Stoffe.

  • Besondere Angaben sind zu machen zur Art, Güte und Umweltverträglichkeit der verwendeten Stoffe und Bauteile, auch Hilfsstoffe.

  • Entsprechende Eignungs- und Gütenachweise sind vorzulegen.

Sämtliche Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen müssen nach Abschluss der Arbeiten vom Auftragnehmer an den aktuellen Ausführungsstand angepasst und der Dokumentation beigefügt werden.

Durch den AN sind mindestens die folgenden Unterlagen zu liefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.

Nachweis zur Bauart

Dieser Nachweis beinhaltet die allgemeinen Nachweise und Bestätigungen

  • zur Bauart,

  • Angaben zur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.

Zusätzlich zu den oben genannten Abnahme- und Einweisungsprotokollen müssen Nachweise über die Verwendbarkeit von Bauprodukten oder Bauarten erbracht werden, die den Anforderungen der Bauaufsicht entsprechen müssen. Dies bedeutet generell...

  • bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,

  • Zulassungen im Einzelfall,

  • Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.