Dokumentation von Verglasungsarbeiten
Facility Management: Gebäude » Bauelemente » Verglasung » Dokumentation

EINE UMFASSENDE DOKUMENTATION DER VERGLASUNGSARBEITEN IST ENTSCHEIDEND FÜR DIE QUALITÄTSSICHERUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Dokumentation umfasst sämtliche wichtigen Angaben wie Materialien, Maße, Montagemethoden und Prüfprotokolle. Regelmäßige Aktualisierungen der Dokumentation ermöglichen eine effiziente Kontrolle und Verbesserung der Verglasungsverfahren. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen wird durch eine klare und nachprüfbare Dokumentation sichergestellt.
Dokumentationsrichtlinien für Glasinstallationen
Dokumentation von Verglasungsarbeiten

Sicherheitsinspektion
Inspektor überprüft Sicherheitsmaßnahmen in einem modernen Gebäude.
Die Dokumentation von Verglasungsarbeiten erfolgt gemäß den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses für die spezifische Leistung, Teilleistung, Komponente oder Ausführungsvariante. Die Inhalte und der Umfang der Dokumentationsunterlagen werden entsprechend strukturiert, üblicherweise nach den Baugruppen oder Bauelementen.
Die allgemeinen Anforderungen an die Dokumentation gliedern sich wie folgt:
Grundsätzliche Angaben: Wärmeschutz, Sonnenschutz, Licht- und Energietechnik, Schallschutz, Brandschutz, Objektschutz, Personenschutz, Verkehrssicherheit Beanspruchungsgruppe des Verglasungssystems nach DIN 18545-3 Dichtstoffgruppe nach DIN 18545-2 Zu verglasende Bauteile, getrennt z. B. nach Geschossen und Neigungswinkeln Art, Dicke (Nenndicke), Scheibengröße, Scheibenaufbau Vorgesehene Bearbeitung des Glases (beachte die Struktur bei Ornamenten bzw. Kunstverglasungen) Art des Rahmenwerkstoffes, z. B. Holz, Metall, Kunststoff, Beton.
Dokumentation gemäß der Art der Verglasung: Einfachglas Einscheiben-Sicherheitsglas Verbundglas Verbund-Sicherheitsglas Isolierglas Kunststofflichtplatten Profilbauverglasungen Brandschutzverglasungen Ganzglastüren, Ganzglastüranlagen, Ganzglaskonstruktionen Glasschiebewände Maßspiegel Duschabtrennungen aus Glas Abdichtung der Anschlussfugen bei Fenstern, Außentüren u.a.
Bei Rückbauten und Instandsetzungen ist ein wichtiger und nicht ungefährlicher Vorgang das Entglasen.
Es besteht aus den Vorgängen:
Bei Instandsetzungen Ausbau der Glaskonstruktionen und Vorbereitung zur Wiederverwendung, falls möglich und sinnvoll
Abbruch der Glaskonstruktionen und fachgerechte Entsorgung, wenn keine Wiederverwendbarkeit besteht.
In Bezug auf die Leistungsdokumentation, wie beispielsweise bei der Abrechnung, erfolgt eine Unterscheidung basierend auf der Fläche des Glaserzeugnisses und der vereinbarten Aufgabe:
Verglasungen von Fenstern, Türen, Fensterwänden und Glasfassaden,
Bearbeitung und Beschichtung von Glasflächen,
Konstruktionen aus Glas (Wintergarten, Aquarien, Duschkabinen usw.)
Blei-, Messing- und Leichtmetall, Spiegel, lichtdurchlässige Kunststoffplatten.
Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen
Generell muss der Auftragnehmer wie bei anderen Gewerken auch Nachweise über Materialien und Bauteile erbringen.
Es sind Angaben zu machen:
zur Ausführung,
zur Verwendung ggf. wiederaufbereiteter Stoffe.
Besondere Angaben sind zu machen zur Art, Güte und Umweltverträglichkeit der verwendeten Stoffe und Bauteile, auch Hilfsstoffe.
Entsprechende Eignungs- und Gütenachweise sind vorzulegen.
Sämtliche Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen müssen nach Abschluss der Arbeiten vom Auftragnehmer an den aktuellen Ausführungsstand angepasst und der Dokumentation beigefügt werden.
Durch den AN sind mindestens die folgenden Unterlagen zu liefern:
Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle
Bauprodukt‐Datenblätter,
Sicherheitshinweise,
Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),
Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,
Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.
Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:
VOB-Abnahmebescheinigungen,
behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,
Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,
Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.
zur Bauart,
Angaben zur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.