Abläufe und Schwerpunkte
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DIE IDENTIFIZIERUNG POTENZIELLER GEFAHREN UND DIE RISIKOBEWERTUNG SIND GRUNDLEGENDE SCHRITTE, UM ABBRUCH- UND RÜCKBAUARBEITEN SICHER UND EFFIZIENT ZU PLANEN
Ein ausführlicher Projektplan, der Zeitrahmen, Ressourcen und Zuständigkeiten berücksichtigt, ist von entscheidender Bedeutung für eine reibungslose Durchführung der Abbruch- und Rückbauarbeiten. Bei der Planung müssen Umweltaspekte wie Emissionen, Lärm und Abfallentsorgung sorgfältig berücksichtigt werden. Es ist entscheidend, die Arbeiten kontinuierlich zu überwachen und entsprechend den Projektfortschritten anzupassen, um sicherzustellen, dass die festgelegten Ziele erreicht werden.
Planung und Durchführung von Abbruch- und Rückbauarbeiten in Gebäuden
Arbeitsvorbereitung
Eine gründliche und umfassende Planung ist auch im Falle von Abrissarbeiten eine Voraussetzung für eine sichere Arbeitsvorbereitung. Insbesondere die Vorgaben für die anzuwendenden Arbeitsverfahren sind entscheidend für eine sichere Ausführung. Wenn nicht jeder Arbeitsschritt technologisch präzise vorgeschrieben ist, werden die Mitarbeiter vor Ort oft unter Termindruck zu riskanten Eigenlösungen gezwungen. Aussagen wie "Lass dir mal was einfallen" zeugen hier von einem Versagen der Leitung.
Deshalb ist es unumgänglich, die Arbeitsvorbereitung möglichst detailliert zu gestalten, um sicherzustellen, dass die Arbeit unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden kann.
Dabei sollte man wie folgt vorgehen:
Gestalten Sie Ihre Arbeitsvorbereitung möglichst detailliert.
Sie bildet die Grundlage Ihrer objektbezogenen Gefährdungsbeurteilung.
Prüfen Sie, ob in Ihrem abzubrechenden Objekt besondere Gefährdungen zu erwarten sind.
Wählen Sie geeignete Maßnahmen und Abbruchverfahren aus.
Beachten Sie ein mögliches Vorhandensein von Kampfmitteln im Abbruchbereich.
Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Bestätigung der Kampfmittelfreiheit durch den AG vorlegen.
Sehen Sie für das Abbruchverfahren geeignete Maschinen und qualifiziertes Personal vor.
Unterweisen Sie das Personal in die Maßnahmen
und dokumentieren Sie die Unterweisung.
Abbruchanweisung
Durch diesen Prozess entsteht schließlich eine Abbruchanweisung, die alle wesentlichen technischen und organisatorischen Informationen zum Arbeitsablauf enthält. Sie umfasst den Arbeitsplan sowie die Maßnahmen zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Außerdem werden darin alle Umweltschutz- und Entsorgungsvorschriften berücksichtigt. Es ist ratsam, in allen Fällen eine solche Abbruchanweisung zu erstellen.
Insbesondere erforderlich sind sie allerdings, und zwar in schriftlicher Form, bei
Abbruch unter Verwendung von Geräten
Einziehen
Demontieren
Sprengungen.
Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb
Wie bei jeder Baumaßnahme ist auch bei Abbruch- und Rückbaumaßnahmen eine Baustelleneinrichtung für den Baustellenbetrieb unerlässlich. Eine idealtypische Baustelleneinrichtung beinhaltet bzw. berücksichtigt die folgenden Punkte:
Was? | Wie? |
---|---|
Baustellenunterkunft, Pausen- und Sanitär-räume | Informieren Sie sich, ob gemeinsam nutzbare Baustellenunterkünfte, Pausen- und Sanitärräume vorhanden sind. Sonst organisieren Sie selbst Bereitstellung und ihre regelmäßige Reini-gung bzw. Aufräumung. |
Notfallmaßnahmen | Planen Sie neben den allgemeinen Maßnahmen zur Ersten Hilfe auch die Rettung von hochgelegenen und unter der Erdgleiche liegenden Arbeitsplätzen. Dies kann z. B. mittels Zugang über Treppen, Schleifkorbtragen (kranbare Trage), Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (Rettungssysteme) erfolgen. Stellen Sie sicher, dass ein Aushang zur Ersten Hilfe vorhanden ist und informieren Sie, wo sich die nächste medizinische Einrichtung (Arzt/Krankenhaus) ist. Stimmen Sie alles mit der Feuerwehr ab und führen Sie gemeinsame Übungen durch. |
Baumschutz

Schutzmaßnahmen für Baumwurzeln
Baum- und Wurzelschutz
Eine der entscheidenden Maßnahmen bei der Einrichtung von Baustellen, egal ob es sich um Neubau- oder Rückbauarbeiten handelt, ist der Schutz der Vegetation, insbesondere der Bäume. Wenn bei Abrissarbeiten Bäume im Weg stehen, müssen die entsprechenden Baumschutzmaßnahmen in vollem Umfang angewendet werden. Dabei geht es darum, die Bäume zuverlässig vor jeglichen vermeidbaren Schäden durch die Baumaßnahmen zu schützen. Dies betrifft nicht nur die oberirdischen Teile der Bäume, sondern auch die wichtige Wasserversorgung, die nicht beeinträchtigt werden darf. Baugruben können beispielsweise wie eine Drainage wirken, während Bodenverdichtungen das Gegenteil bewirken können. Es ist wichtig zu bedenken, dass bei Nichteinhaltung der Baumschutzmaßnahmen die Bäume noch jahrelang darunter leiden könnten.
Die folgende Bildkombination zeigt wichtige Baumschutzmaßnahmen, bei denen es vor allem darum geht, ausreichend Platz zu gewährleisten. Dieser Aspekt muss bei der Planung berücksichtigt werden, auch wenn der Platz knapp ist.
Entsprechende Vorschriften, die sich mit diesem Thema beschäftigen, findet man vorrangig in den folgenden Literaturstellen:
DIN 18920, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen,
RAS-LP4, Richtlinie für die Anlage von Straßen, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen,
ZTV-Baumpflege, "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege",
Baumschutzverordnung der einzelnen Kommunen.
Es ist zu erwarten, dass es im Rahmen der Baugenehmigungen ohnehin zu Auflagen durch die Genehmigungsbehörde (Bauamt, Landratsamt) kommen wird. Um bezüglich der Kostenplanung hierbei nicht überrascht zu werden, ist es sinnvoll, bei den Planungen für das direkte Baumumfeld die generell geltenden Regelungen von Anfang an zu berücksichtigen,
Standsicherheit und Tragfähigkeit
Beim Abbruch muss das Vorgehen umgekehrt sein, da beim Bau eines Gebäudes normalerweise zuerst der Keller und nicht das Dach errichtet wird. Es ist von größter Bedeutung, keine Maßnahmen zu ergreifen, die die statische Sicherheit gefährden könnten.
Fallbeispiel
Vor einigen Jahren kam es in Mecklenburg-Vorpommern bei Arbeiten an einer Schule zu einem tragischen Vorfall, bei dem Bauarbeiter ums Leben kamen. Laut öffentlicher Information war die Ursache dafür die Herausnahme eines statisch bedeutsamen Bauelements während der Abrissarbeiten.
Es ist also unbedingt dafür zu sorgen, dass Standsicherheit und Tragfähigkeit
von baulichen Anlagen und ihre (noch übrigbleibenden) Teile,
Gerüste,
Geräte,
Hilfskonstruktionen,
Laufstege und andere Einrichtungen,
Geräte Standorte u.a
bei allen Bauzuständen der Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten stets durch
entsprechende Bemessung und Beschaffenheit,
Aufstellung,
Unterstützung,
Aus- und Absteifung
und Verankerung
Hierarchie der Absturzprävention

Maßnahmen zur Absturzsicherung
Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Absturz gemäß Arbeitsschutzgesetz
Besonders bei Verwendung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Bagger und Radladern ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle Schutzmaßnahmen gewährleistet sind. Die folgende Checkliste soll dabei helfen, wichtige Maßnahmen gegen Gefährdungen bei Abbruch- und Rückbauarbeiten möglichst nicht zu übersehen, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, da dies jeweils nur objektkonkret und mithilfe einer Gefährdungsanalyse erreicht werden kann.
Checkliste
Was? | Wie? |
---|---|
Wände von Baugruben und Gräben | Wände von Baugruben und Gräben sind so abzuböschen, zu verbauen oder anderweitig zu sichern, dass sie während der einzelnen Bauzustände standsicher sind. |
Aufstellung der Großge-räte, Hebezeuge | Achten Sie bei der Aufstellung auf die Tragfähigkeit des Untergrundes und auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände zu Baugruben und zu Bauwerken. geeignete und geprüfte Arbeitsmittel |
Energie/Medien | Geeignete Baustromversorgung, Wasser-, Druckluftversorgung |
Verkehrssicherheit auf der Baustelle | Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung bei Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, Weisen Sie gegebenenfalls den AG auf eine wirksame Absperrung der Baustelle hin, um Arbeitsbereiche vom öffentlichen Straßenverkehr zu trennen und um Unbefugte fernzuhalten. |
Material | sichere Materialanlieferung, Lagerung und fachgerechte Entsorgung, Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung oder die Vermeidung von Stolper- und Sturzgefahren durch temporäre Bodenabdeckungen. |
Sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege | Ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung, im Winter Räum- und Streuverpflichtung Erhaltung der Absturzsicherung geeignete Absperrungen sowie Kennzeichnung und Sicherung von Gefahrenbereichen (Treppen, Aufzüge oder Transportbühnen) Flucht- und Rettungswege |
Brand- und Explosions-schutz | Maßnahmen für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs |
Umweltschutz | Nach Möglichkeit die Abbrucharbeiten staub-, lärm- und vibrationsarm nach dem Stand der Technik ausführen. Zur Staubreduzierung verwendet man abgesaugte Maschinen und/oder geeignete Staubbindeverfahren. Boden nicht verdichten Keine Leitungsverlegung |
Fördern und Laden
Zur Leistung gehören das Lagern und das unmittelbare Laden der anfallenden Bauteile und Stoffe sowie das Aufnehmen und Fördern.
Es gelten folgende Regeln.
waagerecht außerhalb von Gebäuden bis zu einer Entfernung von 50 m,
waagerecht innerhalb von Gebäuden bis zu einer Entfernung von 20 m,
senkrecht bis zu einer Entfernung von 5 m (bei der Verwendung von Schuttrutschen 10 m).
Sofern kein Verfahren vorgegeben ist, sind folgende Abweichungen von den Nennmaßen zugelassen:
beim Herstellen von Durchbrüchen: +10 cm
beim Herstellen von Schlitzen: +10 cm für die Breite und +5 cm für die Tiefe
beim Abbrechen von Bauteilen innerhalb von Bauwerken: +10 cm
Abplatzungen an verbleibenden Bauteilen sind bis zu einem Abstand von 1 m von der Abbruchkante zulässig.
Bei festgelegten Kernbohrungen ist eine Abweichung von max. 5 mm von der Bohrachse je 10 cm Bohrtiefe zulässig.
Gelten bei Sägearbeiten an Bauteilen für die Ebenheit die DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau - Bauwerke“, Tabelle 3, Zeile 1, sind folgende Grenzwerte von den Nennmaßen zugelassen: Sägen mit Fugenschneider bei ebenen Oberflächen: Schnittlänge max. 3 cm bezogen auf den Endpunkt Schnitttiefe max. 2 cm je 30 cm Schnittlinie 1,2 cm bis 3 m Schnittlänge 1,6 cm über 3 m Schnittlänge Sägen mit Wandsägen bei ebenen Oberflächen: Schnittlänge max. 1 cm bezogen auf den Endpunkt Schnitttiefe max. 2 cm je 30 cm Schnittlinie 1,2 cm Sägen mit Seilsägen: Schnittlänge max. 3 cm bezogen auf den Endpunkt Schnittlinie 3 cm
Schwimmende Estriche und Beläge sind vollständig zu entfernen. Für Verbundmassen sind folgende Abweichungen zulässig: Dicke 5 mm Umgrenzungen 2 cm.