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Inhalt und Umfang von Zimmerer und Holzbau

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ZIMMERER- UND HOLZBAUARBEITEN SIND ESSENTIELL FÜR DEN BAU UND DIE INSTANDHALTUNG VON GEBÄUDEN MIT HOLZSTRUKTUREN

ZIMMERER- UND HOLZBAUARBEITEN SIND ESSENTIELL FÜR DEN BAU UND DIE INSTANDHALTUNG VON GEBÄUDEN MIT HOLZSTRUKTUREN

Die Verwendung von umweltfreundlich gewonnenem Holz unterstützt den Umweltschutz und trägt zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks bei. Moderne Bautechniken im Holzbau ermöglichen effizientes und präzises Arbeiten, wodurch Bauzeiten verkürzt und Kosten gesenkt werden können. Eine regelmäßige Wartung von Holzstrukturen ist notwendig, um ihre Langlebigkeit und Stabilität zu erhalten.

Inhalt und Umfang von Zimmerer- und Holzbauarbeiten

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundlegend müssen - ähnlich wie in vielen anderen Gewerken - die Auftragnehmer Nachweise zu den verwendeten Materialien und Bauteilen erbringen. Diese Nachweise sollten Informationen über die Ausführung, die eventuelle Verwendung wiederaufbereiteter Materialien sowie spezielle Angaben zur Art, Qualität und Umweltverträglichkeit der genutzten Stoffe und Bauteile, einschließlich der Hilfsstoffe, enthalten. Zudem sind entsprechende Eignungs- und Qualitätsnachweise vorzulegen. Die Dokumentation erfolgt gemäß der VOB/C ATV DIN 18334 "Aufmaß und Abrechnung der Zimmer- und Holzbauarbeiten".

Um Unstimmigkeiten in der Dokumentation, insbesondere bei Abmessungen, zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet und klar voneinander abgegrenzt werden:

  • Abrechnungsart nach Raummaß, nach Flächenmaß, nach Längenmaß

  • sonstige Bauteile (Ortgang, Profile)

  • Stahlteile, falls in der Leistung vorhanden

  • Aussparungen, Öffnungen

  • Zusammenhängende Bauteile.

Es sind die vereinbarten (und gelieferten) Holzarten zu dokumentieren, und zwar jeweils zum Material, wie z.B.:

  • Holzart (z.B. Kiefer)

  • Gebrauchsklasse DIN 68800-1

  • Art des Holzschutzes

  • Wie oberflächenbehandelt (z.B. gehobelt, parallel gesäumt)

  • Sortierklasse DIN 4074-1

  • Güteklasse DIN 68365

  • Angaben zum Untergrund) u.a.

Die Einhaltung einschlägiger Vorschriften muss erkennbar sein, wie z.B.:

  • Bei Treppen muss verwendetes Laubholz der Güteklasse II entsprechen

  • Die Holzfeuchte beim Einbau muss 9 % +/-3 % betragen.

  • Treppen müssen passgenau und formschlüssig zusammengearbeitet sein.

  • Trittstufen dürfen aus verleimten Einzelteilen hergestellt werden.

  • Bei furnierten Trittstufen (Verbundstufen) muss die Dicke der Decklagen auf den Tritt-flächen z.B. bei Verwendung von Hartholz mindestens 2,3 mm, und bei Verwendung von Weichholz mindestens 5 mm betragen.

  • An den Stoßkanten muss die Dicke der Decklage für beide Holzarten mindestens 6 mm betragen.

  • Farbunterschiede zwischen Massivholz und Holzlamellen sind zulässig.

  • Ist eine Versiegelung der Treppe vorgeschrieben, so sind die Tritt- und Stoßflächen zu versiegeln.

Die Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und andere erforderliche Dokumentationsunterlagen müssen nach Abschluss der Arbeiten durch den Auftragnehmer (AN) an den endgültigen Zustand angepasst und der Dokumentation hinzugefügt werden.

Durch den AN sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnah-men/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie relevant und vom AN zu beschaffen sind,

  • Gewährsbescheinigungen,Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifika-te bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.

Angaben unter Nennung wichtiger Normen

Dies beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen

  • zur Bauart,

  • Angaben zur Bauweise,

  • zur Konstruktion und Montage bzw. zur

  • Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errich-tung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.

Eine Auswahl der hierbei wichtigsten Vorschriften aus DIN 18334 finden sich in der fol-genden Aufstellung:

  • Art, Lage und Tragfähigkeit von Anschlagpunkten für Schutznetze. Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten.

  • Dachlattung ist unter Berücksichtigung des Sparrenabstandes und der Sortierklasse aus Latten nach Tabelle 1 [der Norm] herzustellen.

  • Nennquerschnitt Auflagerabstand sind ergänzend zur ATV DIN 18299 zu handhaben.

  • Gezimmerte Türen und Tore sind aus ungehobelten, besäumten Brettern und Bohlen nach DIN 68365 zu fertigen

  • Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: Raummaß (m³), getrennt nach Bauart und Maßen, für Holz für Verzimmerungen.

  • In Ergänzung der o.g. Abnahme-/ Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwend-barkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt wer-den zu liefern, d.h. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.

Beispielhafte Nennung aller mitwirkenden Normen

Die generelle Beschreibung eines Gewerks in diesem Buch behandelt stets nur die wesentlichen Aspekte. Es ist jedoch offensichtlich, dass bei der praktischen Durchführung von Arbeiten in diesem Gewerk stets eine Vielzahl von Normen zu beachten ist. Im ersten Teil des Buches wurde dieses Thema bereits aus einem anderen Blickwinkel erörtert. Dort wurden die entsprechenden Mengen an Normen für Fenster und Aufzüge genannt, die in den verschiedenen Bauphasen berücksichtigt werden müssen. In der kurzen Darstellung des Gewerks "Zimmerer- und Holzbauarbeiten" wird das Thema aus der speziellen Normenperspektive beleuchtet. Dies soll als Beispiel dienen, um zu verdeutlichen, wie eng die Arbeiten mit anderen Normen verknüpft sind. Ein Facility Manager kann natürlich nicht sämtliche Normen im Detail kennen und beachten. Dennoch ist es wichtig, dass ihm dieser Zusammenhang bewusst ist und dass bei sämtlichen Arbeiten, die er ausführt, anweist oder von Dritten ausführen lässt, zahlreiche Normen zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet schlussendlich, dass derjenige, der Aufträge vergibt, sicherstellen muss, soweit wie möglich, dass der jeweilige Auftragnehmer tatsächlich in der Lage ist, die Arbeiten fachgerecht auszuführen.

Die folgende Tabelle zeigt bei einem Gewerk, dem man normalerweise solch tiefgründige Überlegungen nicht widmet, demonstrativ diese Vielzahl mitwirkender Normen.

Nr.

Norm

Bezeichnung der Norm

1

DIN 97

Senk-Holzschrauben mit Schlitz

2

DIN 1052-10

Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken -Teil 10: Ergänzende Bestimmungen

3

DIN 1960

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

4

DIN 1961

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

5

DIN 4072

Gespundete Bretter aus Nadelholz

6

DIN 4074-1:2012-06

Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit -Teil 1: Nadelschnittholz

7

DIN 4074-5

Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit -Teil 5: Laubschnittholz

8

DIN 4108-10

Wärmeschutz- und Energie-Einsparung in Gebäuden -Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe -Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe

9

DIN 4178

Glockentürme

10

DIN 7998

Gewinde und Schraubenenden für Holzschrauben

11

DIN 18065

Gebäudetreppen -Definitionen, Messregeln, Hauptmaße

12

DIN 18202

Toleranzen im Hochbau -Bauwerke

13

DIN 18203-3

Toleranzen im Hochbau -Teil 3: Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen

14

DIN 18299

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art

15

DIN 18303

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Verbauarbeiten

16

DIN 18331

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Betonarbeiten

17

DIN 18340

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Trockenbauarbeiten

18

DIN 18351

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden

19

DIN 18355

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Tischlerarbeiten

20

DIN 18356

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Parkett- und Holzpflasterarbeiten

21

DIN 18900

Holzmastenbauart -Berechnung und Ausführung

22

DIN 20000-1

Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken -Teil 1: Holzwerkstoffe

23

DIN 20000-5

Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken -Teil 5: Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt

24

DIN 68119

Holzschindeln

25

DIN 68365

Schnittholz für Zimmererarbeiten -Sortierung nach dem Aussehen -Nadelholz

26

DIN 68368

Laubschnittholz für Treppenbau -Gütebedingungen

27

DIN 68705-2

Sperrholz -Teil 2: Stab- und Stäbchensperrholz für allgemeine Zwecke

28

DIN 68740-2

Paneele -Teil 2: Furnier-Decklagen auf Holzwerkstoffen

29

DIN 68800

(alle Teile), Holzschutz

30

DIN 68800-2

Holzschutz -Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau

31

DIN 68800-3

Holzschutz -Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln

32

DIN 68800-4

Holzschutz -Teil 4: Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten

33

DIN EN 204

Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen für nichttragende Anwendungen

34

DIN EN 300

Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) -Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen

35

DIN EN 312

Spanplatten-Anforderungen

36

DIN EN 314-2

Sperrholz-Qualität der Verklebung -Teil 2: Anforderungen DIN EN 315, Sperrholz-Maßtoleranzen

37

DIN EN 336

Bauholz für tragende Zwecke-Maße, zulässige Abweichungen DIN EN 338, Bauholz für tragende Zwecke-Festigkeitsklassen

38

DIN EN 520

Gipsplatten -Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 622 (alle Teile), Faserplatten-Anforderungen

39

DIN EN 635-1

Sperrholz -Klassifizierung nach dem Aussehen der Oberfläche -Teil 1: Allgemeines DIN EN 636, Sperrholz-Anforderungen

40

DIN EN 1912

Bauholz für tragende Zwecke -Festigkeitsklassen-Zuordnung von visuellen Sortierklassen und Holzarten

41

DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5

Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 1-1: Allgemeines -Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau

42

DIN EN 1995-1-1/NA

Nationaler Anhang , National festgelegte Parameter Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 1-1: Allgemeines -Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau

43

DIN EN 1995-2 Eurocode 5

Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 2: Brücken

44

DIN EN 1995-2/NA

Nationaler Anhang -National festgelegte Parameter -Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 2: Brücken

45

DIN EN 10230-1

Nägel aus Stahldraht -Teil 1: Lose Nägel für allgemeine Verwendungszwecke

46

DIN EN 13162

Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) -Spezifikation

47

DIN EN 13163

Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) -Spezifikation

48

DIN EN 13164

Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrol-Schaum (XPS) -Spezifikation

49

DIN EN 13168

Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) -Spezifikation

50

DIN EN 13169

Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) -Spezifikation

51

DIN EN 13170

Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) -Spezifikation

52

DIN EN 13171

Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) -Spezifikation

53

DIN EN 13782

Fliegende Bauten -Zelte -Sicherheit

54

DIN EN 13814

Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks -Sicherheit

55

DIN EN 13986

Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen -Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung

56

DIN EN 14080

Holzbauwerke -Brettschichtholz und Balkenschichtholz -Anforderungen

57

DIN EN 14081-1

Holzbauwerke -Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt -Teil 1: Allgemeine Anforderungen

58

DIN EN 14374

Holzbauwerke -Furnierschichtholz für tragende Zwecke -Anforderungen

59

DIN EN 14545

Produktnorm nicht-stiftförmige Verbindungsmittel

60

DIN EN 14592

Holzbauwerke -Stiftförmige Verbindungsmittel -Anforderungen

61

DIN EN 15101-1

Wärme Dämmstoffe für Gebäude -An der Verwendungsstelle hergestellter Wärme Dämmstoff aus Zellulosefüllstoff (LFCI) -Teil 1: Spezifikation für die Produkte vor dem Einbau

62

DIN EN 15283-2

Faserverstärkte Gipsplatten -Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren -Teil 2: Gipsfaserplatten

63

DIN EN 15497

Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke -Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung

64

DIN EN 16351

Holzbauwerke -Brettsperrholz -Anforderungen DIN EN ISO 4016, Sechskantschrauben mit Schaft, Produktklasse C Fachregel 01, Außenwandbekleidungen, Ausgabe 2006)

65

Fachregel 02

Balkone und Terrassen, Ausgabe 2015, Regelwerk Handwerkliche Holztreppen, Ausgabe 19981

Die Erwähnung sämtlicher Einzelnormen für ein exemplarisches Gewerk (in diesem Fall: Zimmerer- und Holzbauarbeiten) verdeutlicht nach der Analyse der vorherigen Tabelle erneut, dass diese Darstellung lediglich dazu dient, die Vielfältigkeit der zu berücksichtigenden Normenwelt zu veranschaulichen – selbst bei Gewerken, die aus Sicht des Facility Managements als nicht besonders komplex gelten. Insgesamt sind hier immerhin 65 relevante Normen aufgeführt, von denen einige sogar wiederum aus einer Kombination verschiedener anderer Normen bestehen. Wir können annehmen, dass jedes Gewerk seine eigenen Regularien kennt und anwendet.

Dennoch ist es Teil der Aufgabenübertragung im Sinne der Entlastung, die Eignung so gut wie möglich zu überprüfen, um das Prinzip der Sorgfalt zu gewährleisten. All dies sollte natürlich immer im Kontext der jeweiligen Aufgabe erfolgen, also im angemessenen Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Bei der Reparatur eines Stuhls wird höchstwahrscheinlich ohne die Beachtung bestimmter Normen auskommen können.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In diesen Beschreibungen muss der Auftragnehmer den Aufbau der Bauteile sowie ihre einzelnen Komponenten und Baustoffe detailliert darlegen, einschließlich der wichtigen Daten, Eigenschaften und Funktionen der Produkte im Überblick. Sämtliche Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, müssen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen oder vergleichbaren Dokumenten von einer offiziell anerkannten, zertifizierten Messstelle gemäß den jeweiligen Vorschriften nachgewiesen werden.

Besondere Beachtung gilt dem Sicherheitsdatenblatt. Das Sicherheitsdatenblatt enthält Angaben zu

  • Erster Hilfe,

  • Schutzmaßnahmen,

  • Verhalten bei Störfallen u.a.

Das Sicherheitsdatenblatt muss den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, wobei die Zugänglichkeit und Verwendung von Holzschutzmitteln besonders berücksichtigt werden müssen. Zur ausführlichen Beschreibung der verwendeten Baumaterialien und Produkte sind Bauproduktdatenblätter oder Materialdeklarationen vorzulegen. Diese Dokumente umfassen den Produktnamen und Hersteller für die jeweilige Leistungsposition, die Produktfunktion einschließlich der Bereitstellung von technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern. Diese Informationen sind nach Kostengruppe oder STLB-Bau aufgeteilt und der spezifischen Einbausituation zugeordnet. Zudem sind Angaben zum aktuellen Stand und eventuell zu besonderen Gewährleistungsfristen enthalten.

Dievorgenannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe, insbesondere Daten wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

In der Produktbeschreibung / Materialdeklaration müssen für sämtliche aufgelisteten Produkte außerdem sämtliche erforderlichen Informationen zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten sein, die für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten erforderlich sind. Hierbei sind die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten mit klarem Bezug zum Herstellerverzeichnis sowie Angaben zum Fabrikat und Artikelnamen anzugeben.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • Die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Instandhaltungs- und Pflegehinweise

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Reinigung,

  • zur Instandhaltung und Pflege

Gemäß eines festgelegten Zeitplans enthalten. Zu berücksichtigen ist, dass verschiedene Materialien (Holz, Stahl) involviert sein können und diese Materialien zum Teil nur vorübergehend im Einsatz sind (z.B. Verschläge).

Abhängig von der Nutzungsdauer sind die erforderlichen Korrosions- und Holzschutzmaßnahmen anzugeben. Ebenso sollten Anweisungen für Reparatur- und Austauscharbeiten sowie Erläuterungen zu den benötigten Reinigungs- und Pflegemitteln, den einzusetzenden Geräten und deren Herstellern sowie möglichen alternativen Bezugsquellen enthalten sein.

Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung soll – wie stets - folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon-­/FaxNr./Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertre-tungen.

Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Zusätzlich zu den oben genannten alphanumerischen Nachweisen betrifft dies sämtliche bereitzustellenden grafischen Darstellungen, wie beispielsweise Bestands- und Sanierungspläne sowie alle Montage- und Werkstattzeichnungen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, diese Zeichnungen basierend auf den Ausführungs- und Detailplänen des Auftraggebers oder Architekten sowie dem letzten realisierten Ausführungsstand gemäß den formellen und strukturellen Vorgaben (CAD-Richtlinie) des Auftraggebers aufzubereiten. Es ist wichtig, dass alle Zeichnungen soweit wie möglich Bezug zu den Elementelisten aufweisen.