Inhalt und Umfang von Zimmerer und Holzbau
Facility Management: Gebäude » Bauelemente » Zimmerer- und Holzbau » Inhalt und Umfang

ZIMMERER- UND HOLZBAUARBEITEN SIND ESSENTIELL FÜR DEN BAU UND DIE INSTANDHALTUNG VON GEBÄUDEN MIT HOLZSTRUKTUREN
Die Verwendung von umweltfreundlich gewonnenem Holz unterstützt den Umweltschutz und trägt zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks bei. Moderne Bautechniken im Holzbau ermöglichen effizientes und präzises Arbeiten, wodurch Bauzeiten verkürzt und Kosten gesenkt werden können. Eine regelmäßige Wartung von Holzstrukturen ist notwendig, um ihre Langlebigkeit und Stabilität zu erhalten.
Inhalt und Umfang von Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundlegend müssen - ähnlich wie in vielen anderen Gewerken - die Auftragnehmer Nachweise zu den verwendeten Materialien und Bauteilen erbringen. Diese Nachweise sollten Informationen über die Ausführung, die eventuelle Verwendung wiederaufbereiteter Materialien sowie spezielle Angaben zur Art, Qualität und Umweltverträglichkeit der genutzten Stoffe und Bauteile, einschließlich der Hilfsstoffe, enthalten. Zudem sind entsprechende Eignungs- und Qualitätsnachweise vorzulegen. Die Dokumentation erfolgt gemäß der VOB/C ATV DIN 18334 "Aufmaß und Abrechnung der Zimmer- und Holzbauarbeiten".
Um Unstimmigkeiten in der Dokumentation, insbesondere bei Abmessungen, zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet und klar voneinander abgegrenzt werden:
Abrechnungsart nach Raummaß, nach Flächenmaß, nach Längenmaß
sonstige Bauteile (Ortgang, Profile)
Stahlteile, falls in der Leistung vorhanden
Aussparungen, Öffnungen
Zusammenhängende Bauteile.
Es sind die vereinbarten (und gelieferten) Holzarten zu dokumentieren, und zwar jeweils zum Material, wie z.B.:
Holzart (z.B. Kiefer)
Gebrauchsklasse DIN 68800-1
Art des Holzschutzes
Wie oberflächenbehandelt (z.B. gehobelt, parallel gesäumt)
Sortierklasse DIN 4074-1
Güteklasse DIN 68365
Angaben zum Untergrund) u.a.
Die Einhaltung einschlägiger Vorschriften muss erkennbar sein, wie z.B.:
Bei Treppen muss verwendetes Laubholz der Güteklasse II entsprechen
Die Holzfeuchte beim Einbau muss 9 % +/-3 % betragen.
Treppen müssen passgenau und formschlüssig zusammengearbeitet sein.
Trittstufen dürfen aus verleimten Einzelteilen hergestellt werden.
Bei furnierten Trittstufen (Verbundstufen) muss die Dicke der Decklagen auf den Tritt-flächen z.B. bei Verwendung von Hartholz mindestens 2,3 mm, und bei Verwendung von Weichholz mindestens 5 mm betragen.
An den Stoßkanten muss die Dicke der Decklage für beide Holzarten mindestens 6 mm betragen.
Farbunterschiede zwischen Massivholz und Holzlamellen sind zulässig.
Ist eine Versiegelung der Treppe vorgeschrieben, so sind die Tritt- und Stoßflächen zu versiegeln.
Die Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und andere erforderliche Dokumentationsunterlagen müssen nach Abschluss der Arbeiten durch den Auftragnehmer (AN) an den endgültigen Zustand angepasst und der Dokumentation hinzugefügt werden.
Durch den AN sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:
Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle
Nachweise zur Bauart
Sicherheitshinweise,
Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),
Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,
Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.
Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:
VOB-Abnahmebescheinigungen,
behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnah-men/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie relevant und vom AN zu beschaffen sind,
Gewährsbescheinigungen,Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifika-te bzw. -erklärungen,
Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.
Dies beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen
zur Bauart,
Angaben zur Bauweise,
zur Konstruktion und Montage bzw. zur
Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errich-tung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.
Eine Auswahl der hierbei wichtigsten Vorschriften aus DIN 18334 finden sich in der fol-genden Aufstellung:
Art, Lage und Tragfähigkeit von Anschlagpunkten für Schutznetze. Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten.
Dachlattung ist unter Berücksichtigung des Sparrenabstandes und der Sortierklasse aus Latten nach Tabelle 1 [der Norm] herzustellen.
Nennquerschnitt Auflagerabstand sind ergänzend zur ATV DIN 18299 zu handhaben.
Gezimmerte Türen und Tore sind aus ungehobelten, besäumten Brettern und Bohlen nach DIN 68365 zu fertigen
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: Raummaß (m³), getrennt nach Bauart und Maßen, für Holz für Verzimmerungen.
In Ergänzung der o.g. Abnahme-/ Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwend-barkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt wer-den zu liefern, d.h. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.
Beispielhafte Nennung aller mitwirkenden Normen
Die generelle Beschreibung eines Gewerks in diesem Buch behandelt stets nur die wesentlichen Aspekte. Es ist jedoch offensichtlich, dass bei der praktischen Durchführung von Arbeiten in diesem Gewerk stets eine Vielzahl von Normen zu beachten ist. Im ersten Teil des Buches wurde dieses Thema bereits aus einem anderen Blickwinkel erörtert. Dort wurden die entsprechenden Mengen an Normen für Fenster und Aufzüge genannt, die in den verschiedenen Bauphasen berücksichtigt werden müssen. In der kurzen Darstellung des Gewerks "Zimmerer- und Holzbauarbeiten" wird das Thema aus der speziellen Normenperspektive beleuchtet. Dies soll als Beispiel dienen, um zu verdeutlichen, wie eng die Arbeiten mit anderen Normen verknüpft sind. Ein Facility Manager kann natürlich nicht sämtliche Normen im Detail kennen und beachten. Dennoch ist es wichtig, dass ihm dieser Zusammenhang bewusst ist und dass bei sämtlichen Arbeiten, die er ausführt, anweist oder von Dritten ausführen lässt, zahlreiche Normen zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet schlussendlich, dass derjenige, der Aufträge vergibt, sicherstellen muss, soweit wie möglich, dass der jeweilige Auftragnehmer tatsächlich in der Lage ist, die Arbeiten fachgerecht auszuführen.
Die folgende Tabelle zeigt bei einem Gewerk, dem man normalerweise solch tiefgründige Überlegungen nicht widmet, demonstrativ diese Vielzahl mitwirkender Normen.
Nr. | Norm | Bezeichnung der Norm |
---|---|---|
1 | DIN 97 | Senk-Holzschrauben mit Schlitz |
2 | DIN 1052-10 | Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken -Teil 10: Ergänzende Bestimmungen |
3 | DIN 1960 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen |
4 | DIN 1961 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen |
5 | DIN 4072 | Gespundete Bretter aus Nadelholz |
6 | DIN 4074-1:2012-06 | Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit -Teil 1: Nadelschnittholz |
7 | DIN 4074-5 | Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit -Teil 5: Laubschnittholz |
8 | DIN 4108-10 | Wärmeschutz- und Energie-Einsparung in Gebäuden -Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe -Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe |
9 | DIN 4178 | Glockentürme |
10 | DIN 7998 | Gewinde und Schraubenenden für Holzschrauben |
11 | DIN 18065 | Gebäudetreppen -Definitionen, Messregeln, Hauptmaße |
12 | DIN 18202 | Toleranzen im Hochbau -Bauwerke |
13 | DIN 18203-3 | Toleranzen im Hochbau -Teil 3: Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen |
14 | DIN 18299 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art |
15 | DIN 18303 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Verbauarbeiten |
16 | DIN 18331 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Betonarbeiten |
17 | DIN 18340 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Trockenbauarbeiten |
18 | DIN 18351 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden |
19 | DIN 18355 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Tischlerarbeiten |
20 | DIN 18356 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Parkett- und Holzpflasterarbeiten |
21 | DIN 18900 | Holzmastenbauart -Berechnung und Ausführung |
22 | DIN 20000-1 | Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken -Teil 1: Holzwerkstoffe |
23 | DIN 20000-5 | Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken -Teil 5: Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt |
24 | DIN 68119 | Holzschindeln |
25 | DIN 68365 | Schnittholz für Zimmererarbeiten -Sortierung nach dem Aussehen -Nadelholz |
26 | DIN 68368 | Laubschnittholz für Treppenbau -Gütebedingungen |
27 | DIN 68705-2 | Sperrholz -Teil 2: Stab- und Stäbchensperrholz für allgemeine Zwecke |
28 | DIN 68740-2 | Paneele -Teil 2: Furnier-Decklagen auf Holzwerkstoffen |
29 | DIN 68800 | (alle Teile), Holzschutz |
30 | DIN 68800-2 | Holzschutz -Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau |
31 | DIN 68800-3 | Holzschutz -Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln |
32 | DIN 68800-4 | Holzschutz -Teil 4: Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten |
33 | DIN EN 204 | Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen für nichttragende Anwendungen |
34 | DIN EN 300 | Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) -Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen |
35 | DIN EN 312 | Spanplatten-Anforderungen |
36 | DIN EN 314-2 | Sperrholz-Qualität der Verklebung -Teil 2: Anforderungen DIN EN 315, Sperrholz-Maßtoleranzen |
37 | DIN EN 336 | Bauholz für tragende Zwecke-Maße, zulässige Abweichungen DIN EN 338, Bauholz für tragende Zwecke-Festigkeitsklassen |
38 | DIN EN 520 | Gipsplatten -Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 622 (alle Teile), Faserplatten-Anforderungen |
39 | DIN EN 635-1 | Sperrholz -Klassifizierung nach dem Aussehen der Oberfläche -Teil 1: Allgemeines DIN EN 636, Sperrholz-Anforderungen |
40 | DIN EN 1912 | Bauholz für tragende Zwecke -Festigkeitsklassen-Zuordnung von visuellen Sortierklassen und Holzarten |
41 | DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5 | Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 1-1: Allgemeines -Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau |
42 | DIN EN 1995-1-1/NA | Nationaler Anhang , National festgelegte Parameter Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 1-1: Allgemeines -Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau |
43 | DIN EN 1995-2 Eurocode 5 | Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 2: Brücken |
44 | DIN EN 1995-2/NA | Nationaler Anhang -National festgelegte Parameter -Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -Teil 2: Brücken |
45 | DIN EN 10230-1 | Nägel aus Stahldraht -Teil 1: Lose Nägel für allgemeine Verwendungszwecke |
46 | DIN EN 13162 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) -Spezifikation |
47 | DIN EN 13163 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) -Spezifikation |
48 | DIN EN 13164 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrol-Schaum (XPS) -Spezifikation |
49 | DIN EN 13168 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) -Spezifikation |
50 | DIN EN 13169 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) -Spezifikation |
51 | DIN EN 13170 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) -Spezifikation |
52 | DIN EN 13171 | Wärmedämmstoffe für Gebäude -Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) -Spezifikation |
53 | DIN EN 13782 | Fliegende Bauten -Zelte -Sicherheit |
54 | DIN EN 13814 | Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks -Sicherheit |
55 | DIN EN 13986 | Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen -Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung |
56 | DIN EN 14080 | Holzbauwerke -Brettschichtholz und Balkenschichtholz -Anforderungen |
57 | DIN EN 14081-1 | Holzbauwerke -Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt -Teil 1: Allgemeine Anforderungen |
58 | DIN EN 14374 | Holzbauwerke -Furnierschichtholz für tragende Zwecke -Anforderungen |
59 | DIN EN 14545 | Produktnorm nicht-stiftförmige Verbindungsmittel |
60 | DIN EN 14592 | Holzbauwerke -Stiftförmige Verbindungsmittel -Anforderungen |
61 | DIN EN 15101-1 | Wärme Dämmstoffe für Gebäude -An der Verwendungsstelle hergestellter Wärme Dämmstoff aus Zellulosefüllstoff (LFCI) -Teil 1: Spezifikation für die Produkte vor dem Einbau |
62 | DIN EN 15283-2 | Faserverstärkte Gipsplatten -Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren -Teil 2: Gipsfaserplatten |
63 | DIN EN 15497 | Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke -Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung |
64 | DIN EN 16351 | Holzbauwerke -Brettsperrholz -Anforderungen DIN EN ISO 4016, Sechskantschrauben mit Schaft, Produktklasse C Fachregel 01, Außenwandbekleidungen, Ausgabe 2006) |
65 | Fachregel 02 | Balkone und Terrassen, Ausgabe 2015, Regelwerk Handwerkliche Holztreppen, Ausgabe 19981 |
Die Erwähnung sämtlicher Einzelnormen für ein exemplarisches Gewerk (in diesem Fall: Zimmerer- und Holzbauarbeiten) verdeutlicht nach der Analyse der vorherigen Tabelle erneut, dass diese Darstellung lediglich dazu dient, die Vielfältigkeit der zu berücksichtigenden Normenwelt zu veranschaulichen – selbst bei Gewerken, die aus Sicht des Facility Managements als nicht besonders komplex gelten. Insgesamt sind hier immerhin 65 relevante Normen aufgeführt, von denen einige sogar wiederum aus einer Kombination verschiedener anderer Normen bestehen. Wir können annehmen, dass jedes Gewerk seine eigenen Regularien kennt und anwendet.
Dennoch ist es Teil der Aufgabenübertragung im Sinne der Entlastung, die Eignung so gut wie möglich zu überprüfen, um das Prinzip der Sorgfalt zu gewährleisten. All dies sollte natürlich immer im Kontext der jeweiligen Aufgabe erfolgen, also im angemessenen Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Bei der Reparatur eines Stuhls wird höchstwahrscheinlich ohne die Beachtung bestimmter Normen auskommen können.
Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise
In diesen Beschreibungen muss der Auftragnehmer den Aufbau der Bauteile sowie ihre einzelnen Komponenten und Baustoffe detailliert darlegen, einschließlich der wichtigen Daten, Eigenschaften und Funktionen der Produkte im Überblick. Sämtliche Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, müssen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen oder vergleichbaren Dokumenten von einer offiziell anerkannten, zertifizierten Messstelle gemäß den jeweiligen Vorschriften nachgewiesen werden.
Besondere Beachtung gilt dem Sicherheitsdatenblatt. Das Sicherheitsdatenblatt enthält Angaben zu
Erster Hilfe,
Schutzmaßnahmen,
Verhalten bei Störfallen u.a.
Das Sicherheitsdatenblatt muss den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, wobei die Zugänglichkeit und Verwendung von Holzschutzmitteln besonders berücksichtigt werden müssen. Zur ausführlichen Beschreibung der verwendeten Baumaterialien und Produkte sind Bauproduktdatenblätter oder Materialdeklarationen vorzulegen. Diese Dokumente umfassen den Produktnamen und Hersteller für die jeweilige Leistungsposition, die Produktfunktion einschließlich der Bereitstellung von technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern. Diese Informationen sind nach Kostengruppe oder STLB-Bau aufgeteilt und der spezifischen Einbausituation zugeordnet. Zudem sind Angaben zum aktuellen Stand und eventuell zu besonderen Gewährleistungsfristen enthalten.
Dievorgenannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe, insbesondere Daten wie:
Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),
Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),
Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,
Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.
In der Produktbeschreibung / Materialdeklaration müssen für sämtliche aufgelisteten Produkte außerdem sämtliche erforderlichen Informationen zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten sein, die für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten erforderlich sind. Hierbei sind die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten mit klarem Bezug zum Herstellerverzeichnis sowie Angaben zum Fabrikat und Artikelnamen anzugeben.
Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen
geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,
zur Reinigung,
zur Instandhaltung und Pflege
Gemäß eines festgelegten Zeitplans enthalten. Zu berücksichtigen ist, dass verschiedene Materialien (Holz, Stahl) involviert sein können und diese Materialien zum Teil nur vorübergehend im Einsatz sind (z.B. Verschläge).
Abhängig von der Nutzungsdauer sind die erforderlichen Korrosions- und Holzschutzmaßnahmen anzugeben. Ebenso sollten Anweisungen für Reparatur- und Austauscharbeiten sowie Erläuterungen zu den benötigten Reinigungs- und Pflegemitteln, den einzusetzenden Geräten und deren Herstellern sowie möglichen alternativen Bezugsquellen enthalten sein.
Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis
Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.
Diese Auflistung soll – wie stets - folgende Informationen enthalten:
Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,
Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen,
Telefon-/FaxNr./Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertre-tungen.
Werkstattzeichnungen/Montagepläne
Zusätzlich zu den oben genannten alphanumerischen Nachweisen betrifft dies sämtliche bereitzustellenden grafischen Darstellungen, wie beispielsweise Bestands- und Sanierungspläne sowie alle Montage- und Werkstattzeichnungen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, diese Zeichnungen basierend auf den Ausführungs- und Detailplänen des Auftraggebers oder Architekten sowie dem letzten realisierten Ausführungsstand gemäß den formellen und strukturellen Vorgaben (CAD-Richtlinie) des Auftraggebers aufzubereiten. Es ist wichtig, dass alle Zeichnungen soweit wie möglich Bezug zu den Elementelisten aufweisen.