04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Türen, Tore und Fenster

FENSTER, TÜREN UND TORE SPIELEN EINE ENTSCHEIDENDE ROLLE FÜR SICHERHEIT, ENERGIEEFFIZIENZ UND SCHALLSCHUTZ IN GEBÄUDEN

FENSTER, TÜREN UND TORE SPIELEN EINE ENTSCHEIDENDE ROLLE FÜR SICHERHEIT, ENERGIEEFFIZIENZ UND SCHALLSCHUTZ IN GEBÄUDEN

Die Wahl des richtigen Materials und der Struktur beeinflusst die Lebensdauer und Effizienz der Bauelemente. Bei der Planung von Öffnungen sind baurechtliche Vorschriften und Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Integration neuester Technologien führt zu verbesserter Gebäudeautomation und erhöhten Sicherheitsfunktionen.

Produkte für Türen, Tore und Fenster

Einführung

Eine Rauchschutztür verhindert bei einem Brandfall den Durchtritt von Rauch so lange wie möglich. Sie wird unter anderem zur Unterteilung von Fluren mit einer Länge von mindestens 30 Metern sowie als Treppenhaus- und Flurabschluss eingesetzt. Dadurch entstehen rauchfreie Zonen und Flucht- bzw. Rettungswege, um das jeweilige Gebäude sicher zu verlassen und zu evakuieren. Rauchschutztüren müssen wie Feuerschutztüren selbsttätig schließen und sind mit einem Fallenschloss und einer umlaufenden Dichtung versehen. Eine Offenhaltung ist nur mit einer speziellen und zugelassenen Feststellanlage möglich, wie sie weiter oben beschrieben wurde. Die Türen sind mit speziellen Schlössern ausgestattet, die über eine gefederte Falle verfügen.

Feuerschutztüren haben eine zeitlich begrenzte Schutzwirkung (Feuerwiderstandszeit), bei Rauchschutztüren lässt sich dies nicht sicher sagen, da das tolerierte Rauchvolumen von Faktoren wie Ventilationsbedingungen und Raumgröße abhängig ist. Grob gilt, dass ein etwa 30 Meter langer Flur bei den aktuellen Grenzwerten und einem Entstehungsbrand etwa zehn Minuten ohne Atemschutzausrüstung sicher passiert werden kann.

Rauchschutztüren sind mit dreiseitig umlaufenden Dichtungen versehen und können aus Materialien wie Stahl, Glas oder Holz bestehen. Im Bodenbereich sind sie mit einer absenkbaren Bodendichtung ausgestattet. Zweiflügelige Türen müssen laut DIN 18095 an jedem Flügel einen Türschließer und einen Schließfolgeregler haben.

Die Darstellung ist soweit reduziert, wie sie für die Dokumentation im Facility Management von Interesse erscheint. Die Belange auf Herstellerseite und bei den Systemgebern von der nationalen Zulassung zum CE-Zeichen werden nicht dargestellt. Gemäß nationaler Zulassung durch das DIBt erfolgt die Überwachung bei Feuerschutzabschlüssen auf Basis der sogenannten Dokumente A und B, eine Praxis, die sich in Deutschland bewährt hat. Die Produktnorm enthält keine näheren Angaben, wie Überwachungsdokumente künftig aussehen sollen. Es wird empfohlen, Fertigungszeichnungen zur Überwachung, die als Grundlage für die werkseigene Produktionskontrolle und Fremdüberwachung verwendet werden können, analog zu Dokument A und B zu erstellen und mit der NPZ abzustimmen. Basis ist der Klassifizierungsbericht mit dem direkten und erweiterten Anwendungsbereich.

Nomenklatur

Ab 1.9.2019 gilt für Feuerschutzabschlüsse gemäß EN 16034 nur noch die CE-Kennzeichnung. Landesübliche Zertifikate fallen weg.

Für Planung und Ausschreibung sind hauptsächlich folgende Details aus o.g. Dokument wichtig:

  • Feuerwiderstand n. Abs. 4.1 (z.B. EI2 30)

  • Rauchdichtigkeit n. Abs. 4.2 (z.B. S200)

  • Fähigkeit zur Freigabe n. Abs. 4.3 (z.B. freigegeben)

  • Selbstschließung n. Abs. 4.4 (z.B. C)

  • Dauerhaftigkeit zur Fähigkeit der Freigabe n. Abs. 4.5.1 (Freigabe „aufrechterhalten“)

  • Dauerhaftigkeit der Selbstschließung n. Abs. 4.5.2.1 (Dauerfunktionsprüfung mit Angabe der Zyklen)

  • Dauerhaftigkeit der Selbstschließung gegen Korrosion 4.5.2.2 (z.B. „erzielt“)

Fallbeispiel:

Eine Tür mit der Bezeichnung El230-C5-Sa bedeutet

  • raumabschließender (E) Feuerschutzabschluss

  • mit sehr häufiger Betätigung (C5),

  • einer Begrenzung der Temperaturerhöhung auf 180°C (I2),

  • einer Widerstandszeit von 30 Minuten (30)

  • und einem rauchdichten Abschluss bei Umgebungstemperatur (Sa).

Zur Beachtung:

Mit der Anwendung der europäischen Produkt- und Klassifizierungsnorm werden auch die bisher bekannten Bezeichnungen ersetzt, beispielsweise eine Brandschutztür T30-1-FSA.

Merkmale und Kennzeichnung für Produkte

Zur Dokumentation zählen auch die entsprechenden Merkmale und Kennzeichnungen für Produkte gemäß EN 16034 und EN 13501-2 entsprechend der folgenden Aufstellung:

Produktmerkmale und -kennzeichnung

Die Angaben in der Leistungserklärung teilen sich

  • in von der BauPVO gleichlautend für alle Bauprodukte (Hersteller-/Produktname etc.) geforderten

  • und wesentliche Merkmale, die im Anhang ZA der Produktnorm aufgelistet werden.

Die Angabe der erreichten Stufen oder Klassen beziehungsweise Werteangaben zu den wesentlichen Merkmalen ist jeweils dann erforderlich, wenn dies im Verwendungsland für den vorgesehenen Einsatzzweck gefordert wird.

In Deutschland sind zusätzlich die Angaben zu selbstschließend (C und Klasse 5 bei Türen) und dichtschließend (Sa) bei einer Feuerschutztür (ehemals T30-1-FSA) enthalten. (In der Schweiz zum Beispiel nicht).

Bei einer Leistungserklärung für Brand- und Rauchschutzprodukte (System 1) ist sinnvollerweise die Nummer des „Zertifikats zur Bestätigung der Leistungsbeständigkeit“ mit anzugeben, da dies ein baurechtlich gefordertes Dokument ist.

Die Leistungserklärung ist in der Sprache abzufassen, die im Verwendungsland gefordert ist, und muss 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies kann elektronisch erfolgen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einen Ausdruck wünscht. Sind alle notwendigen Schritte durchgeführt, können die Produkte mit dem CE-Zeichen versehen und ausgeliefert werden.

Die Angaben nach EN 16034 müssen durch weitere Informationen ergänzt werden, wenn für diese Produkte auch andere harmonisierte Produktnormen gelten, wie zum Beispiel.

  • als Außentür (EN 14351-1),

  • Innentür (momentan prEN 14351-2),

  • Automatiktür (EN 16361)

  • oder als Tor (EN 13241-1).

Checkliste

Die Anforderungen an die Dokumentation von Fenstern, Türen und Toren mit erweiterten Funktionen sind sehr komplex, und das gilt auch für deren Dokumentation. Um pragmatisch und möglichst wirksam auf einfache Weise festzustellen, ob die betriebliche Dokumentation über diese Anlagen den wichtigsten Anforderungen entspricht, dient die folgende Checkliste, die die Berufsgenossenschaft Holz und Metall empfiehlt.

  • Entsprechen die kraftbetätigten Türen und Tore den Beschaffenheitsanforderungen und baurechtlichen Vorschriften?

  • Bestehen durchsichtige oder lichtdurchlässige Flächen von Türen und Toren aus bruchsicherem Werkstoff?

  • Sind Schiebetüren und -tore gegen Ausheben und Herausfallen, bzw. Türen und Tore, die sich nach oben öffnen, gegen Herabfallen gesichert?

  • Lassen sich kraftbetätigte Türen und Tore bei Stromausfall auch von Hand öffnen?

  • Ist bekannt, dass in Notausgängen Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig sind?

  • Ist die Betätigung von Türen und Toren von einem sicheren Bedienort aus möglich?

  • Entstehen durch die Anordnung keine zusätzlichen Gefährdungen, z.B. durch Aufschlagen eines Flügels in einen Treppenlauf, durch Windbelastung oder durch Einengung der Mindestbreite vorbeiführender Verkehrswege?

  • Ist bei Torflügeln mit eingebauter Schlupftür eine kraftbetätigte Flügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich?

  • Ist bei kraftbetätigten Türen und Toren eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden?

  • Wird der Nachlaufweg beim Betrieb von Türen und Toren regelmäßig kontrolliert?

  • Sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers vorhanden und vor Ort verfügbar?

  • Existieren Gefährdungsbeurteilungen?

  • Werden vor Instandhaltungsarbeiten die Antriebe der Türen und Tore abgeschaltet und gegen irrtümliches und unbefugtes Einschalten gesichert?

  • Wird die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren überhaut entsprechend der Regelmäßigkeit, und wenn ja, nur durch Sachkundige durchgeführt, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, prüfen können?

  • Schließt die sicherheitstechnische Prüfung auch das Vorliegen der vollständigen technischen Dokumentation und Betriebsanleitung mit ein?

  • Entsprechen die eingesetzten Anlagen den Anforderungen als Feuer- bzw. Rauchabschluss (T 90; T 30) bzw. entsprechend der neuen Bezeichnung?

Platz für ergänzende, betriebsbezogene Fragen…

Muster CE-Kennzeichnung Bauelement als Feuerabschluss

CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung