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Tischlerarbeiten: Dokumentation

HOLZBAUKONSTRUKTIONEN BIETEN VIELE VORTEILE, WIE ETWA NACHHALTIGKEIT, SCHNELLE BAUZEITEN UND EIN ANGENEHMES RAUMKLIMA

HOLZBAUKONSTRUKTIONEN BIETEN VIELE VORTEILE, WIE ETWA NACHHALTIGKEIT, SCHNELLE BAUZEITEN UND EIN ANGENEHMES RAUMKLIMA

Eine vielfältige Auswahl an Holzarten und Verbindungstechniken eröffnet ein breites Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten und Anwendungsbereichen. Die strukturelle Berechnung und Planung von Holzbaukonstruktionen erfordert das Fachwissen von Ingenieuren und Architekten. Regelmäßige Inspektionen und Wartungsmaßnahmen sind unerlässlich, um anhaltende Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.

Dokumentation von Tischlerarbeiten

Dokumentation

Planung und Bau

Planung und Bau

Sorgfältige Planung und Umsetzung von Bauprojekten.

Diese spezifischen Informationen für einzelne Gewerke gelten allgemein für sämtliche Hochbaugewerke, wobei sie besonders auf Tischlerarbeiten (StLB-Nr. 027) zutreffen.

Die allgemein üblichen Arbeiten sind folgende:

  • Fensterbänke - Holz, Holzwerkstoff

  • Fensterläden, Türläden aus Holz

  • Treppen aus Holz

  • Holzleisten / Holzwerkstoffleisten

  • Geräteverkleidungen aus Holz, Holzwerkstoff Einbaumöbel aus Holz EinbausituationBefestigung Korpus Front Türen Fächer

  • Sonstige Leistungen (Geräteverkleidung, bewegliche Trennwände, Ablagen, Sichtblenden…)

  • Sanitärtrennwände Trennwandanlagen - Sanitärraum Urinalschamwände

  • Halterungen, Griffe, Ablagen, Haken, Toilettenbürsten

  • Schutz der Bauteile (meist Malerarbeiten)

  • Abbruch Holz / Holzwerkstoff einschließlich fachgerechter Entsorgung.

Die Aufteilung der Arbeiten an Innentüren und Toren erfolgt gemäß der folgenden Übersicht.

Beschreibung

Bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen ist es grundsätzlich erforderlich, sich auf das technische Normenwerk der VOB/Teil C zu stützen. Es ist wichtig, die Strukturierung für die technischen Anlagen in den Hochbaugewerken bei der Erstellung der folgenden Unterlagen zu berücksichtigen. Die Dokumentation bezieht sich auf die konkrete beauftragte Leistung.

Der Auftragnehmer muss alle notwendigen Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und andere Dokumentationsunterlagen liefern. Diese müssen nach Abschluss der Arbeiten an den tatsächlichen Ausführungsstand angepasst und der Dokumentation hinzugefügt werden.

Aus den Dokumentationen müssen hervorgehen:

  • Die Gesamtanlage,

  • die Einzelkomponenten,

  • Funktionen,

  • allgemeine Nachweise und Bestätigungen zur Bauart,

  • Angabenzur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen,

  • die für die Qualität wesentlichen Anlagendaten,

  • Der Bezug zu den geltenden Normen.

  • Die Schnittstellen zu anderen Gewerken müssen beschrieben werden.

  • Die Gesamtfunktion muss klar erkennbar werden, sowie das Zusammenwirken mit anderen Anlagen und Einrichtungen (bei Vorhandensein von Schnittstellen).

In Bezug auf den aktuellen Stand der Ausführung müssen alle zugrunde liegenden Berechnungen und Planungsunterlagen dokumentiert werden. Es ist zwingend erforderlich, Berechnungen bereitzustellen, die die Grundlage für die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Umweltaspekte (Verbrauch) bilden. Diese Dokumente sollten so gestaltet sein, dass auch Nichtfachleute ihre Plausibilität erkennen können. Der Auftragnehmer muss mindestens die folgenden Unterlagen für die Dokumentation liefern:

Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung,Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In diesen Beschreibungen ist vom Auftragnehmer eine Übersicht über den Aufbau der Bauteile sowie deren individuelle Teile/Materialien und Produkte einschließlich ihrer wesentlichen Spezifikationen, Eigenschaften und Funktionen bereitzustellen.

Alle in den Leistungsanforderungen genannten Anforderungen müssen durch gültige Nachweise der Eignung belegt werden, wie z. B. Prüfzeugnisse oder ähnliche Unterlagen von einer offiziell anerkannten und zertifizierten Prüfstelle, gemäß den relevanten Vorschriften.

Für die qualitative Beschreibung der verwendeten Materialien und Produkte müssen Produktblätter oder Materialdeklarationen bereitgestellt werden. Diese sollten den Produktnamen/Hersteller in Bezug auf die entsprechende Arbeitsposition enthalten, die Funktion des Produkts (einschließlich der Bereitstellung von technischen Datenblättern und Sicherheitsdatenblättern), kategorisiert nach Kostengruppe oder STLB-Bau, in Verbindung mit der spezifischen Einbausituation sowie Angaben zum Informationsstatus und gegebenenfalls zu besonderen Garantiezeiträumen.

Die zuvor genannten Datenblätter müssen spezifische Nachweise für die Einhaltung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Materialeigenschaften und Komponenten liefern, insbesondere Daten wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Die Produktbeschreibung/Materialdeklaration muss für jedes der aufgeführten Produkte außerdem sämtliche erforderlichen Informationen für die Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die für Reparatur- und Austauscharbeiten erforderlich sind. Hierbei sind die genaue Hersteller- bzw. Lieferantenbezeichnung mit eindeutigem Verweis auf das Herstellerverzeichnis sowie Angaben zum Fabrikat, Artikelnamen bzw. -nummer, und sonstige relevante Details einzuschließen.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile und Bestell-/Kenndaten.

Sofern relevant, müssen Belege zur Eignung von Bauprodukten/Bauarten, die den bauaufsichtlichen Anforderungen genügen müssen, bereitgestellt werden. Dies beinhaltet bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Einzelfallzulassungen, Prüfberichte sowie Zulassungsbescheide für sämtliche Materialien und Bauteile mit speziellen Qualitätsanforderungen. Außerdem ist eine Darstellung der Konstruktionselemente erforderlich.

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Reinigung,

  • zur Instandhaltung und Pflege

Die Dokumentation muss einen festgelegten Zeitplan enthalten. Außerdem sind Anleitungen für Reparatur- und Austauscharbeiten sowie Beschreibungen der Reinigungs- und Pflegemittel erforderlich, einschließlich der verwendeten Geräte und ihrer Hersteller, sowie der möglichen alternativen Bezugsquellen.

Bei Oberflächenbehandlung sind für die Schnittstelle [034] Maler- und Lackierarbeiten anzugeben:

  • Art der Behandlung (Lasuren, Öle, Farben)

  • Fabrikate

  • Bestell-Nr., (Haupt-) Lieferanten

  • Eigenschaften

  • Angaben zur erforderlichen Nachbehandlung der Oberflächen (Instandhaltungsrichtlinien).

  • Bei Bedarf auch Angaben für [032] Verglasungsarbeiten

  • Oder auch [022] Klempner (Abflüsse usw. bei Einbauten.)

Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis sind sämtliche Hersteller der vorhandenen Baugruppen aufzuführen.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,

  • Wichtige Kontaktdaten.

Checkliste Fenster/Haustü

Zusätzlich müssen die Montage- und Werkstattzeichnungen gemäß den CAD-Richtlinien des Auftraggebers (AG) erstellt und dokumentiert werden, basierend auf der Ausführungs-/Detailplanung des AG oder Architekten im realisierten Ausführungsstand. Diese Zeichnungen sollten, soweit möglich, mit den Elementelisten in Verbindung stehen. Im Hinblick auf die praktische Umsetzung werden einige Checklisten bereitgestellt, die je nach Anforderung an die spezifischen Bedingungen angepasst werden sollten.

Checkliste Innentür

Checkliste Treppen und Geländer