04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Weitere allgemeine Aufgaben

DIE PFLEGE VON AUSSENANLAGEN IST ESSENZIELL, UM EIN ANSPRECHENDES ERSCHEINUNGSBILD UND EINE ANGENEHME ATMOSPHÄRE FÜR GEBÄUDENUTZER ZU SCHAFFEN

DIE PFLEGE VON AUSSENANLAGEN IST ESSENZIELL, UM EIN ANSPRECHENDES ERSCHEINUNGSBILD UND EINE ANGENEHME ATMOSPHÄRE FÜR GEBÄUDENUTZER ZU SCHAFFEN

Durch die regelmäßige Instandhaltung der Grünflächen, Wege und Parkplätze wird der Wert der Immobilie erhalten. Die Verwendung umweltfreundlicher Praktiken bei der Pflege von Außenanlagen, wie beispielsweise nachhaltige Bewässerungssysteme, unterstützt die ökologische Verantwortung. Sicherheitsaspekte wie Beleuchtung und Winterdienst sind entscheidend, um Unfälle und Haftungsrisiken zu minimieren.

Haushaltshilfe: Weitere Aufgaben des Hausmeisters

Weitere allgemeine Aufgaben

Professionelles Hecken trimmen für gepflegte Landschaften.

Gemäß der betrieblichen Zuteilung der Aufgaben des Betreibens bzw. Bedienens technischer und baulicher Anlagen können den Hausmeistern die im Folgenden aufgezählten Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation zugeteilt werden. Bei kleineren Reparaturarbeiten bestätigen die Hausmeister den durch die zuständige Stelle beauftragten Handwerksfirmen auf dem Auftragszettel die durchgeführten Arbeiten. Bei größeren Maßnahmen wird die Bestätigung mit der zuständigen Stelle vereinbart (Auftragszettel werden dann z. B. an den zuständigen Leiter bzw. den Helpdesk übermittelt o. ä.).

Weitere allgemeine Aufgaben können sein, sofern nicht bereits oben aufgeführt:

  • Beseitigung kleinere Verstopfungen an Sanitären Anlagen (ggf. mit Sauger oder Spirale) sowie bei Bedarf Auflegen neuer Dichtungsscheiben; anschließende Durchführung einer Funktionsprüfung und ggf. Meldung von weiterhin bestehenden Störungen an die zu-ständige Stelle

  • Zustandsprüfungen von Türwächtern und im Bedarfsfall Durchführen von Batterie-wechseln

  • Anbringen von Beschilderungen, Gangbarmachen von Türen und ähnliche kleine Arbei-ten

  • Bei Bedarf Auffüllen von Geruchsverschlüssen mit Wasser

  • Notwendiges Werkzeug und Material werden vom Unternehmen gestellt.

  • Laufend kontrollieren und gegebenenfalls melden Havarien /Notbeleuchtung energetische Schwachstellen technische Störungen an Beleuchtungen Störungen an Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen auslaufende, wassergefährdende Flüssigkeiten Mängel bei der Unterhaltsreinigung Mängel beim Winterdienst / Abstimmung Streuplänen Mängel bei der Pflege der Außenanlagen Vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge Mängel in der regulären Abfallbeseitigung

  • Ausstattung mit Abfallbehältern

  • Pflege der Außenanlagen: Überprüfung der Personalstärke, Einschätzen des Gesamteindrucks Schnee- und Eisbeseitigung Überprüfung der erbrachten Leistung und der Personalstärke, bei Gefahr im Verzug selbstständiges Räumen bzw. streuen mit abstumpfenden Mitteln

  • Kontrolle von Leuchtmitteln und Lampenglocken auf Funktion und /oder Beschädigun-gen, ggf. Ersetzen

  • Prüfen der Abflüsse in Sanitärräumen, ggf. Reinigung

  • Überprüfen des Wasserstands in Geruchsverschlüssen ggf. auffüllen

  • Sichtprüfung der elektrischen Anlage (Sicherungskästen)

  • Zustandsprüfung der Batterien in Türwächtern ggf. ersetzen

  • Überprüfen der Innen- und Außentüren

  • Kontrolle der Ausstattung mit Abfall(trenn)behältern im und am Gebäude auf Vollstän-digkeit und Mängel

  • Kontrolle der Notausgänge, Fluchtwege und deren Beleuchtung auf Funktion, Unver-schlossenheit, Brandlastenfreiheit sowie freie Zugänglichkeit

  • Kontrolle der Brandsicherheitseinrichtungen (Beschilderung, Beleuchtung, Rauch- und Brandmelder), monatliche Kontrolle der

  • Betätigungseinrichtungen von Rauchklappen

  • Kontrolle der Heizungsanlage und der Heizkörper, ggf. Auffüllen

  • Kontrolle der Lagerbehälter für Wassergefährdende Flüssigkeiten (Heizöl, Diesel oder Benzin) sowie deren Leitungen

  • Kontrolle des Ölstands in Heizungsanlagen und rechtzeitige Bestellung

  • Kontrolle der Thermostatventile vor Feiertagen, Wochenenden und Semesterferien, Herunterdrehen gemäß Hausmeisterdienstanweisung

  • Ausschalten unnötig eingeschalteter Beleuchtung, Kopierer, Bildschirme etc., insbeson-dere vor Feiertagen, Wochenenden und Semesterferien

  • Kontrolle der installierten Aufzugsanlagen gemäß Hausmeisterdienstanweisung (Alarm-schaltung, Haltegenauigkeit, Notrufverbindung, Zustand der Fahrkorbtüren, -türführungen und -türaufhängungen, Ölstand im Vorratsbehälter der Hydraulikanlage)

  • Kontrolle auf Schäden und Mängel an und im Gebäude

  • Kontrolle der Ein- und Ausfahrten, Behindertenparkplätze und Feuerwehrstraßen auf Vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge

  • Kontrolle auf Verschmutzungen und Reinigung aller Kellerhälse, Schmutzfänger vor Gebäudeeingängen, Regeneinläufe auf Balkonen und Flachdächern sowie sonstiger Gul-lys;

  • Kontrolle aller Dachrinnen und Fallleitungen auf freien Abfluss, Reinigung bei Zugäng-lichkeit

  • Absperren von Wasserleitungen mit Auslaufventilen in frostgefährdeten Bereichen bei Frostgefahr.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beauftragung mit Arbeiten individuell erfolgen muss, da jeder Hausmeister eine andere berufliche Ausbildung und unterschiedliches Wissen haben kann.

Abschließend sollen einige Anmerkungen zu diesem Thema gemacht werden. Diese ausführliche Aufzählung idealtypischer Hausmeisteraufgaben soll Anlass sein, sich grundlegende Gedanken über das Betreiben im Unternehmen zu machen.

Wenn es mehrere gleichberechtigte Hausmeister gibt - wie in der oben erfolgten Leistungsbeschreibung zu erwarten wäre - könnte auch ein betriebsinternes Schulungsprogramm dafür sorgen, dass alle Hausmeister untereinander weitgehend austauschbar sind, was bei Urlaub und Krankheit unabdingbar ist. Als Faustregel kann man annehmen, dass für drei Hausmeister etwa ein vierter benötigt wird, allein um die Ausfallstunden auszugleichen.

Weiterhin sollte in manchen Unternehmen überlegt werden, wer all diese Leistungen, die hier beispielhaft aufgezählt wurden, erbringt. Ist das alles so klar definiert? Oder wird gar erwartet, dass ein abgeschlossener Wartungsvertrag schon für die Erledigung sorgen wird?

Auf jeden Fall wird deutlich, dass es einer sorgfältigen Gesamtbeschreibung aller Facility Management-Leistungen bedarf, um zwischen den Aufgaben entscheiden zu können, die an die Hausmeister übertragen werden und die von anderen erledigt werden müssen. Man vergesse dabei nicht, dass laut DIN EN 15221 auch noch der Anspruch besteht, zwischen strategischen, taktischen und operativen Leistungen zu differenzieren!