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Anforderungen an Putzarbeiten und Wärmedämmsysteme

PUTZARBEITEN UND WÄRMEDÄMMSYSTEME SIND ENTSCHEIDEND FÜR DIE ENERGIEEFFIZIENZ UND DEN SCHUTZ DER GEBÄUDEHÜLLE VON GEWERBLICHEN IMMOBILIEN

PUTZARBEITEN UND WÄRMEDÄMMSYSTEME SIND ENTSCHEIDEND FÜR DIE ENERGIEEFFIZIENZ UND DEN SCHUTZ DER GEBÄUDEHÜLLE VON GEWERBLICHEN IMMOBILIEN

Die Auswahl des passenden Putzes und Wärmedämmsystems beeinflusst die Beständigkeit gegenüber Umwelteinflüssen sowie die Wärme- und Schalldämmung. Fachleute sind in der Lage, individuelle Lösungen für die Anforderungen und Bedürfnisse von großen Unternehmen zu entwickeln und umzusetzen. Die Einhaltung von Industriestandards und gesetzlichen Vorgaben garantiert die Qualität und Sicherheit der verwendeten Materialien und Techniken.

Anforderungen an Putzarbeiten und Wärmedämmung

Anforderungen an die Dokumentation beim Putzen

Ebenso empfiehlt es sich hier, die Vorgaben für die Dokumentation von Putz- und Stuckarbeiten sowie Wärmedämmsystemen aus dem Standardleistungsbuch Bau (StLB Nr. 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme) abzuleiten. Diese Richtlinien für die Dokumentation des genannten Gewerks Nr. 023 sind primär für Arbeiten im Bereich des Hochbaus gültig.

Die Dokumentationsinhalte für Putz- und Stuckarbeiten sowie Wärmedämmsysteme sollten entsprechend folgender Konstruktionsmerkmale gestaltet sein.

Arbeiten gegliedert werden:

  • Vorbereitende Putz- und Stuckarbeiten

  • Putzgrundvorbehandlungen Untergrund verfestigenGrundbeschichtungen als PutzabsperrungSpritzbewurfHaftbrücken Aufbrennsperren PutzgrundierungenAufpickenSpachtelungen - mineralischer Untergrund Unebenheiten ausgleichen Rückspringende Flächen auffüttern Trennschichten / Gleitschichten

  • Schlitze / Risse / Fugen bearbeiten

  • Profile, Kanten, Abschlüsse, Trennschnitte

  • Bewehrungen -Putz

  • Putzträger

  • Innenputzsysteme Innenputzsysteme - einlagigInnenputzsysteme - 2-lagigWärmedämmputzsysteme innen Schlämmputze AkustikputzeDrahtputzdecken, -schürzen, -kanäleDrahtputz - BrandschutzbekleidungenBrandschutzputzeTrockenputzeanierputzsysteme - Vorbereitung und Sanierputzsysteme

  • Außenputzsysteme Wärmedämmputzsysteme außen Schlämmputze Sanierputzsysteme - Vorbereitung Sanierputzsysteme WDVS - Schutzbeschichtungen erdberührter Flächen WDVS - Dämmschichten Verputzte Außenwärmedämmung -Dämmschichten Perimeterdämmungen WDVS - Armierungsputze Verputzte Außenwärmedämmung - Armierungsputze WDVS - Oberputze / Flachverblender Verputzte Außenwärmedämmung - Oberputze / Flachverblender WDVS - Brandbarrieren / Brandriegel WDVS / Verputzte Außenwärmedämmung - Besondere Leistungen WDVS - Komplettsysteme Verputzte Außenwärmedämmung - Komplettsysteme

  • Innendämmungen Wärmedämmschichten - Decke Wärmedämmschichten - Außenwand innenseitigFlankendämmungenWärmedämmputzsysteme innen TrockenputzeWDVS / Verputzte Außenwärmedämmung - Ausschnitte / Aussparungen Dämmplatte

  • Armierungsputze

Besondere Leistungen

  • Putzglattstrich vor Fenstereinbau / Fensterbankeinbau

  • Spachtelungen -mineralischer Untergrund

  • Gerüstankerlöcher schließen

  • Sonstige Leistungen

  • Vorwände, Ausfachungen, spritzbar

  • Stuckarbeiten

  • Vorgefertigter Trockenstuck

  • Ausgleichsbeschichtungen / Egalisierungsbeschichtungen

  • Abbruch Putz, Abbruch Dämmschichten, Abdichtungen

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich müssen die Auftragnehmer, wie es allgemein üblich ist, Nachweise über die verwendeten Materialien und Bauteile vorlegen. Das Konzept der Eigenüberwachung sollte vom Hersteller in einem Qualitätshandbuch festgehalten werden.

Durch den AN sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Oberfläche,

  • Oberflächenbehandlung (Beschichtung, Putz, Dämmung),

  • Eigenschaft des Beschichtungsstoffes bzw. der Bekleidung (Farbton…)

  • Dicke der Beschichtung in mm

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart, Produkt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Nachweis zur Bauart bzw. der Qualität

Die Bauart und Qualitätsnachweise werden gemäß den folgenden Normen der VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Putz- und Stuckarbeiten, Ausgabe 2015-08, sowie für Putze gemäß DIN 18350 durchgeführt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Aufbau sowie die einzelnen Komponenten/Baustoffe mit ihren wesentlichen Kenndaten, Eigenschaften und Funktionen in einer Übersicht darzustellen.

Dabei müssen alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen und/oder anderen geeigneten Nachweisen belegt werden.

Zur detaillierten Beschreibung der verwendeten Baustoffe und Produkte sind Bauproduktdatenblätter bzw. Materialdeklarationen bereitzustellen. Diese enthalten den Produktnamen/-hersteller und die Produktfunktion, einschließlich der Bereitstellung von technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern. Die Informationen sind nach Kostengruppe bzw. STLB-Bau gegliedert und auf die spezielle Einbausituation bezogen, inklusive Angaben zum Informationsstand und gegebenenfalls zu besonderen Gewährleistungsfristen.

Die genannten Datenblätter müssen spezifische Nachweise für die Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen festgelegten Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe enthalten.

insbesondere Daten wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Wärmedämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Wasser, ggf. Sonnenlicht),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Die Produktbeschreibung oder Materialdeklaration muss für jedes der aufgeführten Produkte auch sämtliche erforderlichen Informationen für die Bestellung von Ersatzmaterialien enthalten, die für Instandsetzungsarbeiten notwendig sind.

Diese Informationen beinhalten, wie üblich, die präzise Bezeichnung der Hersteller oder Lieferanten mit eindeutigem Verweis auf das Herstellerverzeichnis sowie Angaben zum Fabrikat und Artikelnamen.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Die beiliegende Tabelle mit dem Diagramm präsentiert ein Beispiel für die Aufstellung solcher Eigenschaften. In diesem Fall handelt es sich um die Berechnung des Tauwasserausfalls.

Beispiel für eine grafische Berechnung des Tauwasserausfalls (Bild: nach Glaser, Bauphysik)

Die anschließende Grafik setzt die vorherige Tabelle fort.

Diese Anforderungen mögen im Zusammenhang mit Putzarbeiten vielleicht überzogen erscheinen. Dennoch ist es bei baulichen Erweiterungen und Reparaturen von Bedeutung zu wissen, welche Materialien in der Vergangenheit verwendet wurden.

Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die hergestellten Putzoberflächen müssen geeignete,

Diese gliedern sich nach

  • Fläche (m²),

  • Länge (m) und nach

  • Stück (St).

Die Umsetzung der Putz- und Stuckarbeiten wird im Abschnitt 3 geregelt. Diese Vorschriften gelten als anerkannte technische Standards. Abweichungen müssen vertraglich festgelegt werden.

Abschnitt 5 der ATV "Abrechnung" zielt darauf ab, die Ermittlung und Abrechnung der erbrachten Leistungen zu vereinheitlichen und zu erleichtern sowie die Vergleichbarkeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sicherzustellen.

Instandhaltungs- und Pflegehinweise

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die hergestellten Putzoberflächen müssen geeignete,

eindeutige Verfahren und Anleitungen

  • zur Reinigung und

  • zur Instandhaltung und Pflege enthalten.

Zusätzlich sind Richtlinien für Reparatur- und Austauscharbeiten enthalten, sowie Beschreibungen der Reinigungs- und Pflegemittel. Auch die Verwendung von entsprechenden Geräten (z.B. Sandstrahlgeräte, Reparaturwerkzeuge usw.) und die dazugehörigen Hersteller sowie alternative Bezugsquellen werden aufgeführt.

Diese Auflistung soll - wie auch bei allen anderen Gewerken - folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon­/Fax­ Nr./Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.