Feststellanlagen
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FESTSTELLANLAGEN SIND WICHTIGE SICHERHEITSSYSTEME FÜR TÜREN UND TORE, UM IM BRANDFALL EINE OPTIMALE EVAKUIERUNG ZU GEWÄHRLEISTEN
Die ordnungsgemäße Funktion von Feststellanlagen wird durch regelmäßige Wartung und Inspektion sichergestellt. Die Integration dieser Systeme in Brandschutzkonzepte erfordert die Zusammenarbeit von Planern, Architekten und Fachfirmen. Aktuelle Normen und Vorschriften, wie DIN 14677, müssen bei der Planung und Installation von Feststellanlagen berücksichtigt werden.
Planung und Wartung von Feststellanlagen für Türen
Definition einer Feststellanlage

Türschließmechanismus
Präzise Türschließung für optimale Sicherheit.
Eine Feststellanlage (FSA) oder Türfeststellanlage (TFA) dient dazu, Brandabschlüsse wie Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rolltore oder Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten offen zu halten.
Die Feststellanlage hat die Aufgabe, Feuerschutz- oder Rauchabschlüsse offen zu halten, aber bei einem Brand oder bei Rauchentwicklung sicher zu schließen. Feststellanlagen (FSA) spielen eine wesentliche Rolle im Brandschutz. Um den sicheren Betrieb von Toren zu gewährleisten, müssen automatisch wirkende Vorrichtungen für die Endstellung vorhanden sein, die vor unbeabsichtigtem Schließen der Tore schützen, wie beispielsweise ein Zuschlagen durch Wind.
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Bei kraftbetätigten Toren trägt entweder der Antrieb allein das Flügelgewicht und stoppt die Flügelbewegung sicher, oder es kommt eine Kombination aus Feder oder Gegengewicht und einem entsprechend schwächer ausgelegten Antrieb zum Einsatz. Die Art der Feststellanlage hängt unter anderem von der Bauart ab.
Aufbau einer Feststellanlage
Feststellanlagen sind unabhängige Systeme, die über eigene Branddetektionselemente wie Rauchmelder oder Wärmemelder verfügen müssen. Diese Anforderung bleibt bestehen, selbst wenn die Anlagen durch eine Brandmeldeanlage gesteuert werden. Auf Flucht- und Rettungswegen müssen unbedingt Rauchmelder eingesetzt werden. In Deutschland erfordert eine Feststellanlage einen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungsnachweis, der vom DIBt erteilt wird. Diese Zulassung ist fünf Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Die Bauartprüfung muss gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung dokumentiert werden. Sowohl das Abnahmeprotokoll der Installationsfirma als auch der Verwendbarkeitsnachweis müssen aufbewahrt werden. Die Zulassung sollte deutlich sichtbar mit der Zulassungs- oder Registrierungsnummer und einer Typenbezeichnung gekennzeichnet sein.
Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
Feststelleinrichtung, z. B. Magnet mit Ankerplatte
oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung
ggf. automatischen Tor- und Türantrieben
Kontergewichtsanlagen
Hydraulischer Dämpfung
Branderkennungselement (Brandmelder) z. B. optoelektrischer Rauchmelder oder Rauchschalter.
Handauslösetaster zum manuellen Schließen (dieser ist entbehrlich, wenn die Feststellung durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann).
Taster zum manuellen Schließen der Tür/des Tors müssen rot sein, Größe mindestens 16 cm², Mit Aufschrift „Tür bzw. Tor schließen“.
Als Brandmelder in Feststellanlagen werden optische Rauchmelder nach dem Streulichtprinzip oder Wärmedifferenzialmelder verwendet.
Einige Systeme sind mit Akkus ausgestattet für den Fall, dass die 230-V-Versorgungs-spannung wegfällt. Das Wegfallen der Versorgungsspannung und evtl. auch der Akkuspannung muss zum Schließen des Rauch- bzw. Feuerschutzabschlus-ses führen.
Die Feststellanlagen können auch durch Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 angesteuert werden.
Eine Aufschaltung auf eine Brandmeldeanlage ist zulässig, jedoch nicht die Weiterleitung des Signals aus der Feststellanlage z. B. an die Feuerwehr.
In explosionsgefährdeten Bereichen (Zone 1 und 2) sind die Anlagen explosionsge-schützt auszuführen und entsprechend zu prüfen. Feststellanlagen in Ex-Bereichen sind stets mit Gaswarngeräten auszuführen.
Eine Feststellanlage muss abgenommen werden
Die Anlage muss auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation überprüft werden.
Nach der Abnahmeprüfung laut Richtlinien des DIBt muss im Bereich der installierten Feststellanlage ein Abnahmeschild angebracht werden, auf dem das Datum der Abnahme dokumentiert ist.
Diese Abnahmeprüfung ist vom Betreiber der Anlage zu veranlassen (Hersteller der Feststellanlage, einer vom Hersteller zertifizierte Person oder benannte Prüfstelle).
Über die erfolgreiche Abnahmeprüfung ist ein Protokoll auszufertigen. Dieses ist vom Betreiber der Anlage aufzubewahren und auf Verlangen (z. B. bei der Feuerbe-schau durch kommunale Behörden, Feuerwehr) vorzulegen.
Eine Feststellanlage mit Mängeln oder lückenhafter Dokumentation des Einbaus ist vom Feuerschutzabschluss zu entfernen und durch eine zulassungskonforme Anlage zu ersetzen. gilt für nicht abgenommene Anlagen, bei denen die Zulassungsbescheide abgelaufen sind, und für abgenommene Anlagen mit erfolgreichem Abnahmeprotokoll, die aber erhebliche, nicht durch Reparaturen oder Wartungsarbeiten behebbare Mängel aufweisen.
Montage, konstruktive Angaben
Eine zeichnerische Darstellung der Einbausituation enthält folgende Angaben:
maßgebende Höhe der Deckenunterfläche, Unterdecke ist nicht vorhanden, nicht dichtend ausgeführt, fugenlos und brandschutztechnisch klassifiziert.
Anzahl der erforderlichen Melder (normierte Ermittlungsberechnung)
Befindet sich der Abschluss in einem Rettungsweg?
Werden Rauchmelder verwendet?
Vermeidung von Fehlalarmen (keine Streulichtmelder)
Bei technologischer Rauchentwicklung möglichst Wärmemelder einsetzen
Getrennte Energieversorgung von Feststelleinrichtung und Meldern
Kennzeichnung der Abnahmeprüfung durch Schild (genormte Ausführung)
Befestigungselemente der Feststellanlage dürfen die Schutzfunktion der Anschlüsse nicht beeinträchtigen (ggf. spezielle Prüfungen nötig)
Keinerlei Durchdringungen in den Abschlüssen (z.B. keine Bohrlöcher für Befesti-gungen)
genormte Entfernung von Befestigungsschrauben beachten
Verwendung von Einzelmuttern mit Schrauben M5 und M6 bei Stahltüren.
Instandhaltungspflicht von Feststellanlagen
Feststellanlagen müssen nachweislich instand gehaltenwerden. Dabei sind die folgenden Anforderungen zu beachten.
Allgemeines
Sicherstellen des ordnungsgemäßen und störungsfreien Zusammenwirkens aller Gerä-te durch regelmäßige turnusgerechte Wartung gem. Zulassungsbescheid
zertifiziertes eigenes Instandhaltungspersonal oder eine Fachfirma mit der Wartung der Feststellanlage beauftragen.
Archivierung der normgerechten Instandhaltungsdokumentation die Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude, das Abnahmeprotokoll, eine bauaufsichtliche Zulassung, die Wartungsanleitung sowie, Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen, Die Dokumentation muss aufbewahrt werden und ist auf Verlangen vorzule-gen.
maximalen Betriebszeiten der Raucherkennungselemente: Melder ohne Auslöseschwellennachführung 5 Jahre, Melder mit Verschmutzungsanzeige und Auslöseschwellennachführung 8 Jahre.
Anforderungen an die Wartung und Prüfung
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und Wartung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren.
Funktionsprüfungen, mindestens alle drei Monate
Bei der jährlichen Prüfung und Wartung ist neben der Überprüfung der Melder auch eine Wartung aller Geräte, d.h. auch der Feststellvorrichtungen, vorzunehmen.Gebrauchsanleitungen der Hersteller beachten, eventuelle Mängel jeglicher Art erkennen, Melder auf Korrosion untersuchen, Kontakte reinigen, Verbindungen auf festen Sitz prüfen, Schließer ggf. nachstellen, Türbänder und Schlösser fetten, Laufschienen reinigen, Aufzeichnungen sind sowohl für die monatliche Überprüfung als auch für die jährliche Prüfung und Wartung anzufertigen, u.a.m.
Diese Maßnahmen sind erforderlich als Nachweis gegenüber Behörden, z.B. bei der Brandschau durch die Feuerwehr, und möglicherweise bei der Beurteilung von Schäden durch Feuereinwirkung.
Beachte:
Der Anwendungsbereich der DIN 14677-1 beschränkt sich ausschließlich auf die Instandhaltung von Feststellanlagen und gilt nicht für die Instandhaltung der Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse selbst. Die DIN 14677-2 legt unter anderem die Mindestqualifikation für das Instandhaltungspersonal fest.