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Umfang

EINE STRUKTURIERTE ERFASSUNG VON GERÄTE- UND ANLAGENDATEN IST ENTSCHEIDEND FÜR EINE EFFIZIENTE VERWALTUNG VON FENSTERN, TÜREN UND TOREN

EINE STRUKTURIERTE ERFASSUNG VON GERÄTE- UND ANLAGENDATEN IST ENTSCHEIDEND FÜR EINE EFFIZIENTE VERWALTUNG VON FENSTERN, TÜREN UND TOREN

Es empfiehlt sich, alle technischen Daten wie Abmessungen, Materialien und Herstellerinformationen in einer zentralen Datenbank zu speichern. Durch das detaillierte Dokumentieren der Wartungs- und Instandhaltungshistorie werden langfristige Planungen unterstützt und eine kosteneffiziente Vorgehensweise ermöglicht. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Geräte- und Anlagendaten gewährleistet eine stetige Optimierung des Gebäudemanagements.

Umfang von Fliesen- und Plattenarbeiten

Umfang der Dokumentationsunterlagen

Bei Fliesen- und Plattenarbeiten ist es eine Selbstverständlichkeit, eine sorgfältige Dokumentation der Ausführung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung, den entsprechenden Nachweis über die verwendeten Stoffe und Bauteile zu führen.

Insbesondere sind Ausführungsangaben, Angaben zur Güte und zur Umweltverträglichkeit der verwendeten Baustoffe (einschließlich Hilfsstoffe) zu dokumentieren. Zudem müssen Informationen zur Wiederverwendung oder Verwendung wiederaufbereiteter Baustoffe bereitgestellt werden. Eignungs- und Gütenachweise sind ebenfalls erforderlich. Alle im Rahmen der Lieferung vereinbarten Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen müssen nach Abschluss der Ausführung - entsprechend dem aktualisierten Ist-Stand - übergeben werden.

Als diesbezügliche Minimalanforderungen werden angesehen:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller / Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen (sofern nach VOB vereinbart)

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch) und weitere ggf. speziell nötige Prüf-/Messprotokolle.

Die Dokumentation erfolgt gemäß den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses für die jeweilige Leistung, Teilleistung, Komponente oder Ausführungsvariante. Der Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen werden entsprechend aufgeschlüsselt. Das bedeutet, dass bei Systemen die Dokumentation in Bezug auf die Baugruppen oder Elemente erfolgt. Zum Beispiel: Dokumentation einer Unterkonstruktion und der Deckschicht, wenn beide unterschiedlich oder teilweise unterschiedlich sind, wie es etwa bei Estrich und Fliesen der Fall ist.

Der allgemeine Leistungsumfang untergliedert sich wie folgt:

  • Anforderungen (z.B. chemisch beständige Bekleidungen)

  • Vorbereitung Fliesen/ Plattenarbeiten

  • Dämmschichten / Sonstige Schichten / Schüttungen / Bettungen Trittschalldämmschichten unter Estrich Wärmedämmschichten - Fußboden Unterlagen unter Fußbodenbelag Ausgleichsschichten, Füllungen - Schüttung Mehrdicken Schüttung Randdämmstreifen - Fußboden / Estrich Überspannen, Spritzbewurf, Unterputz Abdichtungen im Verbund mit Bodenbelägen / Wandbekleidungen Duschtassenelemente - barrierefreie Duschtasse Mehrdicken Mörtelbett

  • Bekleidungen trockengepresste Fliesen / Platten Mosaik stranggepresste Fliesen / Platten Klinkerplatten Solnhofener Natursteinplatten Naturwerksteinfliesen

  • Beläge - Ziegelfliesen

  • Chemisch beständige Bekleidungen / Beläge Anforderungen Chemisch beständige Bekleidungen, Bodenbeläge, Sockel, Stufenbeläge, Rinnen - Auskleidungen, Verfugungen

  • Trennwandanlagen - Fliesen-/ Bekleidungen / Beläge

  • Formteile / Formsteine / Zubehör - Schwimmbecken

  • Fugen Verfugungen - chemisch beständig Bewegungsfugen.

Checkliste Fliesenarbeiten

Zur Vorbereitung der Arbeiten empfiehlt sich eine pragmatische Checkliste, wie sie das folgende Beispiel exemplarisch zeigt.

Nachweis zur Bauart

Der Nachweis zur Bauart dient in erster Linie der Bestätigung, dass die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis der Ausschreibung tatsächlich erfüllt wurden und dass das eingebaut wurde, was verlangt und bezahlt werden soll.

Hierunter versteht man im Allgemeinen folgende Nachweise und Bestätigungen zur Bauart:

  • Angaben zur Bau- bzw. Ausführungsweise,

  • zur Konstruktion und Montage

  • bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.

Ergänzend zu den Abnahme- und Einweisungsprotokollen sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden, zu liefern, falls das relevant ist.

Das betrifft üblicherweise

  • bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,

  • Zulassungen im Einzelfall,

  • Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.

Ohne an dieser Stelle auf die einzelnen Änderungen der Verbundabdichtungen und deren jeweilige Vorschriften einzugehen, sei lediglich verwiesen,

bei speziellem Bedarf die folgenden Quellen einzusehen:

  • Normabdichtung nach DIN 18 195, Teil 2 und Teil 7

  • ZDB-Merkblatt „Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“

  • Merkblatt „Abdichtungsstoffe im Verbund mit Bodenbelägen“ Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB)

  • Bauaufsicht DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik), Bauregelliste A Teil 2 Nr. 1.10.

  • Prüfgrundsätze zur Erteilung eines allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) für flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen und Plattenbelägen

  • Prüfvorgaben des ZDB das bauaufsichtliche Prüfzeugnis.

Diese Angaben haben besondere Bedeutung bei solchen Leistungen, die wie hier, später kaum noch nachgewiesen werden können, zumindest nicht zerstörungsfrei.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

Der AN muss in den Beschreibungen den Aufbau der Bauteile und deren Einzelkomponenten, Baustoffe und Produkte mit ihren wesentlichen Kenndaten, Eigenschaften und Funktionen im Überblick darstellen. Es ist erforderlich, dass alle im LV genannten Anforderungen durch gültige Eignungsnachweise (Prüfzeugnisse oder gleichwertig) entsprechend der jeweils gültigen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Beschreibung der verwendeten Stoffe muss durch Bauproduktdaten oder Materialdeklarationen hinterlegt werden. Hierbei müssen LV-Positionen mit dem Produkt und seinen Beschreibungen (Merkblättern, Sicherheitsdatenblatt, Gewährleistungsfristen, Einbausituationen, usw.) vorhanden sein und übereinstimmen. Diese Datenblätter müssen Nachweise zur Einhaltung der im LV vorgegebenen Materialeigenschaften, Inhaltsstoffe usw. enthalten.

durch die Angabe folgender Daten enthalten:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Außerdem müssen aus den Unterlagen für alle verwendeten Produkte die notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen hervorgehen. (Hersteller, Lieferant, Fabrikat, Artikel, Typ usw.).

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Lagerungs- und Entsorgungshinweise,

  • Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Beanspruchungsklassen

Beanspruchungsklassen

Bei der Planung oder Vorbereitung der Fliesen- und Plattenlegearbeiten müssen die zu verwendenden Beanspruchungsklassen ausgewählt werden. Die ausführende Firma sollte während der Bauphase die Einhaltung überprüfen. Es gelten folgende Beanspruchungsklassen:

Die wichtigsten einzusetzenden Abdichtungsstoffe sind:

  • Flüssig zu verarbeitende Dichtstoffe (Kunststoff-Zementmörtel-Kombinationen, Reaktionsharze)

  • Bahnenabdichtungen (Abdichtungs- und Entkopplungsbahnen)

  • Mix aus beiden.

Instandhaltungs- und Pflegehinweise

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Reinigung,

  • zur Instandhaltung und Pflege,

  • möglichst in einem vorgegebenen Turnus enthalten.

Es müssen

  • Anleitungen für die Instandsetzung bzw. das Austauschen

  • einschließlich der hierfür einzusetzenden Geräte und Mittel

  • sowie die jeweiligen Hersteller und alternativen Bezugsquellen

durch den Auftragnehmer benannt bzw. übergeben werden.

Die Hersteller der verwendeten Materialien müssen entsprechend der Baugruppen aufgelistet werden.

Die Liste muss enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Kontaktdaten des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen.