04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Nebenleistungen im Malen und lackieren

DIE ZUSAMMENARBEIT MIT FACHLEUTEN GEWÄHRLEISTET, DASS DIE MALER- UND LACKIERARBEITEN DEN BRANCHENSPEZIFISCHEN ANFORDERUNGEN UND STANDARDS ENTSPRECHEN

DIE ZUSAMMENARBEIT MIT FACHLEUTEN GEWÄHRLEISTET, DASS DIE MALER- UND LACKIERARBEITEN DEN BRANCHENSPEZIFISCHEN ANFORDERUNGEN UND STANDARDS ENTSPRECHEN

Die Durchführung von Maler- und Lackierarbeiten spielt eine maßgebliche Rolle bei sowohl der Wartung als auch der ästhetischen Gestaltung von gewerblichen und industriellen Gebäuden. Eine gründliche Planung und Vorbereitung, inklusive der Wahl der passenden Materialien und Farben, sind essenziell, um ein erfolgreiches Resultat zu erzielen. Regelmäßige Inspektionen und Wartungsmaßnahmen tragen dazu bei, die Langlebigkeit der Anstriche und Beschichtungen sicherzustellen.

Zusatzleistungen für Maler- und Lackierarbeiten

Nebenleistungen bzw. besondere Leistungen

Gerade bei Malerarbeiten die Gerüstkosten nicht unterschätzen!

Im Rahmen von Malerarbeiten entstehen erhebliche Kosten, die größtenteils auf zusätzliche Leistungen zurückzuführen sind, wie beispielsweise die Errichtung von Gerüsten. Bei bestehenden Gebäuden und im Außenbereich können bis zu einem Viertel der Gesamtkosten allein für das Gerüst anfallen. Es ist dabei zwingend notwendig, dass die Möglichkeit zur Errichtung eines Gerüsts gegeben ist.

Das beigefügte Bild veranschaulicht die Schwierigkeiten, die bei der Aufstellung eines Gerüsts an bestehenden Gebäuden auftreten können. In diesem speziellen Fall darf das Dach des Carports nicht betreten werden, wodurch eine "Brückenkonstruktion" erforderlich ist. Solche Maßnahmen können unerwartete Kosten verursachen, insbesondere wenn sie umfangreicher sind als zunächst angenommen und nicht im Vorfeld berücksichtigt wurden.

Um ein umfassendes und präzises Leistungsverzeichnis zu erstellen, das frei von späteren Überraschungen ist, müssen dem Auftraggeber alle Leistungen bekannt sein, die gemäß den Normen als Zusatz- oder Sonderleistungen gelten. Die nachfolgenden Aufstellungen nennen diese Leistungen im Detail gemäß DIN 18363.

Nebenleistungen bei Malerarbeiten sind:

  • Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.

  • Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen.

  • Schutz von Bau- und Anlagenteilen, z. B. von Einrichtungsgegenständen, Fußböden, Geländern, Türen, Fenstern vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Arbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln, einschließlich anschließender Beseitigung der Schutzmaßnahmen, ausgenommen Leistungen

  • Entfernen und Wiederanbringen von bis zu fünf Schalter-, Steckdosenabdeckungen und dergleichen einfacher Bauart (geklemmt oder mit einer Schraube gesichert) je Raum.

  • Aus- und Einhängen von Türen, Fenstern, Fensterläden und dergleichen in einfacher Bauart zur Bearbeitung sowie Kennzeichnung dieser Bauteile.

  • Reinigen des Untergrundes

  • Ausbessern von einzelnen kleinen Schäden in der Altbeschichtung und im Untergrund, z. B. vereinzelte Vertiefungen, die durch Stoß entstanden sind

  • Schleifen von Holzflächen, mineralischen Untergründen und Metallflächen zwischen den einzelnen Beschichtungen sowie Feinreinigen der zu beschichtenden Flächen.

  • Vorlegen vorgefertigter Oberflächen- und Farbmuster.

  • Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Maler- und Lackierarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

Sind diese Voraussetzungen nicht vorhanden, werden besondere Leistungen geltend gemacht.

Als besondere Leistungen werden abgerechnet:

  • Ausbessern von umfangreichen Schäden in der Altbeschichtung und im Untergrund. Vorbehandeln ungeeigneter Untergründe, z. B. durch Hochdruck-DIN 18363:2016-09

  • Reinigen, Aufrauen und Anlaugen, Entfernen von Algen- und Pilzbefall,

  • Aufbringen von Grundierungen, Bioziden und dergleichen.

  • Vorhalten von geeigneten Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn diese der AG nicht zur Verfügung stellt.

  • Leistungen zum Schutz vor ungeeigneten Bedingungen z. B. Einhausung, Beheizung.

  • Gerüste Auf-, Um- und Abbauen und Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer. Auf-, Um- und Abbauen und Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern bei Arbeiten auf der Dachfläche diese eine Dachneigung größer 22,5° aufweist. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die Greifraumtiefe mehr als 60 cm beträgt, z. B. bei Glasdächern, Geländern.

  • Aus- und Einbauen von Türen, Fenstern, Fensterläden und dergleichen

  • Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, anhaftender Schleifstaub, soweit die Verschmutzung nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde.

  • Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. durch Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, Schalter- und Steckdosenabdeckungen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Gerüstbekleidungen, Schutzanstriche, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten und Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke, Abdeckvlies.

  • Entfernen von Beschichtungen sowie vorhandenen Wand- und Deckenbekleidungen.

  • Entfetten und Entrosten sowie Entfernen von Walzhaut und Zunder.

  • Mattschleifen von Untergründen und Altbeschichtungen. DIN 18363:2016-09

  • Überbrücken von Putz- und Betonrissen mit Armierungsgeweben.

  • Ziehen von Abschlussstrichen, Schablonieren und Anbringen von Abschlussborten und dergleichen.

  • Absetzen von Beschlagteilen in einem anderen Farbton an Türen, Fenstern, Fensterläden und dergleichen.

  • Farbiges Absetzen in der Beschichtung oder Wechsel des Beschichtungsstoffes innerhalb zu beschichtender Bauteile.

  • Anpassen der Beschichtung (Beschneiden) an stark profilierte Bauteiloberflächen, z. B.

  • an Dachgesimse mit sichtbaren Sparren,

  • Eckverbände, Bruchsteine, Trapezbleche, Treppen, Stuckprofilierungen.

  • Abschneiden des Überstandes von Randdämmstreifen.

  • Aus- und Einbauen sowie Abkleben von Dichtprofilen und Beschlagteilen.

  • Transportieren von Türen, Fensterflügeln und Fensterläden, Heizkörpern und dergleichen.

  • Füllen von Verankerungsöffnungen und Angleichen an die Oberflächenbeschichtung.

  • Biozides Vorbehandeln von mikrobiologischem Bewuchs sowie Leistungen zum Schutz der Oberflächen gegen Algen-, Pilz- und Insektenbefall.

  • Herstellen und Anbringen von Oberflächen- und Farbmustern sowie Musterflächen für Wand- und Farbgestaltungen

  • Verfüllen von Fugen und Anschlüssen an angrenzende Bauteile, Einbau von Profilen und dergleichen.

  • Entfernen von bauseits vorhandenen Schutzfolien und dergleichen, z. B. an Fensterbänken, Leichtmetallprofilen.

  • Beschichten von Bauteilen in Teilflächen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Beschichtungsarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

  • Beseitigen von Hindernissen im Untergrund, z. B. Entfernen von Betongraten, Schaumrückständen.

  • Entfernen und Wiederanbringen von Schalter-, Steckdosenabdeckungen und dergleichen.