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Instandhaltungsanweisungen für technische Anlagen

EINE STRUKTURIERTE ERFASSUNG VON GERÄTE- UND ANLAGENDATEN IST ENTSCHEIDEND FÜR EINE EFFIZIENTE VERWALTUNG VON FENSTERN, TÜREN UND TOREN

EINE STRUKTURIERTE ERFASSUNG VON GERÄTE- UND ANLAGENDATEN IST ENTSCHEIDEND FÜR EINE EFFIZIENTE VERWALTUNG VON FENSTERN, TÜREN UND TOREN

Es empfiehlt sich, alle technischen Daten wie Abmessungen, Materialien und Herstellerinformationen in einer zentralen Datenbank zu speichern. Durch das detaillierte Dokumentieren der Wartungs- und Instandhaltungshistorie werden langfristige Planungen unterstützt und eine kosteneffiziente Vorgehensweise ermöglicht. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Geräte- und Anlagendaten gewährleistet eine stetige Optimierung des Gebäudemanagements.

Dokumentation von Fenster-, Tür- und Toranlagen

Elektrische Daten

  • Nennstrom

  • Anlaufstrom

  • Nennspannung

  • Leistung

  • Anschlüsse an eine GLT

  • Ggf. Überwachungsanlagen z.B. Anschluss an Alarmanlage, Einbruchmeldeanlage, Zutrittskontrollanlage, Brandschutzanlage.

Sonstige Gerätedaten

  • Garantiewerte

  • Installationsdaten

  • Betriebsdaten

  • Ausführung als rauch- oder feuerdichte Anlage.

Betriebsanweisungen

  • Anlagenbeschreibung mit Anlagencharakteristik und Einbauort, Garantiewerte, Betriebs- und Installationsdaten und Spezialmerkmale

  • Hinweis über das berechtigte Bedienungspersonal

  • Maßnahmen bei betriebsgefährdenden Zuständen (z. B. Frostgefahr, Sturm)

  • Angabe der Bedienungsreihenfolge, der Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane, Schalt-, Schutz- und Steuergeräte, Sicherheitseinrichtungen, Entriegelungen, Stör- und Alarmmeldungen

  • Alle Bedienungsvorgänge werden in richtiger Reihenfolge aufgeführt und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammengefasst

Bei der Störungsbeseitigung sollten die folgenden Regeln beachtet werden:

  • Feststellungen im Wartungsbericht (ähnlich Inspektion)

  • Fehlersuchtabelle zur Eingrenzung einfacher Fehler

  • Hotline (falls vorhanden)

  • Beseitigung im Vertrag regeln, falls Eigenbeseitigung nicht möglich („erweiterter Wartungsvertrag“).

Instandhaltungsanweisungen

  • Instandhaltungsanweisungen mit Erläuterungen und mit Spezifikation der vorge-schriebenen Überwachungen und der durchzuführenden Tätigkeiten in Art, Zeitfolge und Priorität

  • Der jeweilige Aufwand je Anlage ist detailliert in einem durch den Auftraggeber vorgegebenen Leistungskatalog (siehe Dokumentationsrichtlinie allgemein) aufzulis-ten. Der Leistungskatalog wird durch den Auftraggeber zeitgerecht zur Verfügung gestellt.

  • Instandhaltungsanweisungen durch die Hersteller

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produk-te und Baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Reinigung,

  • zur Instandhaltung und Pflege

  • in einem vorgegebenen Turnus enthalten.

Die sicherheitstechnische Überprüfung von kraftbetätigten Türen und Toren muss von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Diese müssen in der Lage sein, die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen zu beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die beispielsweise den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweisen kann, zu überprüfen. Zudem müssen die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel die Technische Prüfverordnung, berücksichtigt werden.

Geprüft werden müssen u.a.

  • Rolltore,

  • Sektionaltore,

  • elektrische Fenster und Türen sowie

  • Drehtüren.

Es ist zu dokumentieren, wie, bzw. dass die Anforderungen der ASR A1 7 Technische Re-geln für Arbeitsstätten Türen und Tore insbesondere während des Betreibens eingehalten werden können.

Das sind insbesondere

  • Sicherung gegen mechanische Gefährdungen

  • Sicherung der Flügelbewegung

  • Sicherheit der Steuerung

  • Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen

  • Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung.

Die Grundlage dafür ist immer die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers oder deren Basis in den Planungs- und Ausschreibungsunterlagen. Diese Regelung betrifft das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren in Gebäuden und auf Betriebsgeländen sowie in vergleichbaren betrieblichen Einrichtungen, die sich auf dem Gelände eines Unternehmens oder einer Baustelle befinden und zu denen die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Sie gilt nicht für Türen und Tore von maschinellen Anlagen wie Aufzugsanlagen und auch nicht für provisorische Türen und Tore auf Baustellen. Zudem müssen Anleitungen für Reparatur- und Austauscharbeiten sowie Beschreibungen der Reinigungs- und Pflegemittel, die dafür verwendeten Geräte, deren Hersteller und alternative Bezugsquellen enthalten sein.

Türen und Toren gehören zu den Elementen der Baukonstruktion , welche sich gliedern in

  • KG 310 Baugrube

  • KG 320 Gründung

  • KG 330 Außenwände (incl. Außenwandbekleidungen außen/innen, Fenster und Türen)

Nach der Gliederung der DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ aufgeführt, sind dies:

  • KG 310 Baugrube

  • KG 320 Gründung

  • KG 330 Außenwände (incl. Außenwandbekleidungen außen/innen, Fenster und Türen)

  • KG 430 Innenwände (einschließlich Innenwandbekleidungen)

  • KG 350 Decken (einschließlich Beläge auf Decken im Sinne von Bodenbelägen)

  • KG 360 Dächer (einschließlich Dachfenster und Dachöffnungen)

  • KG 520 befestigte Flächen

  • KG 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen (incl. Einfriedungen, Stützwände, Rampen

  • und Treppen).

Exemplarischer Ausschnitt aus Anhang 18 Tätigkeitsmatrix Leitfaden IH

REAL FM hat das Verdienst, einen Leitfaden für die Instandhaltung erstellt zu haben, der sich nicht nur mit technischen Anlagen (zum Beispiel gemäß VDMA 24186) befasst, sondern auch mit den oben genannten Elementen der Baukonstruktion. Siehe Anhang 18, Tätigkeitsmatrix Leitfaden IH. Nach aktuellem Kenntnisstand handelt es sich hierbei in Deutschland um die einzige umfassende und allgemein gültige Arbeit dieser Art, neben den spezifischen, produktbezogenen Herstellervorgaben.

Exemplarischer Ausschnitt aus Anhang 19 „Ein informelles Beispiel von Instandhaltungshinweisen aus den USA“

Eine zusätzliche nützliche Quelle zur Unterstützung bei der Instandhaltung von Elementen der Baukonstruktion ist bei R.S.MEANS zu finden. Diese liegt jedoch nur auf Englisch vor. Der Anhang 19, betitelt „Ein informelles Beispiel von Instandhaltungshinweisen aus den USA“, enthält die entsprechenden Informationen, illustriert am Beispiel von Türen.

Herstellerverzeichnis und Abnahmeprotokolle

Auflistung und Anschriften der Hersteller in Form eines Verzeichnisses mit zugehöriger Verknüpfung zu den entsprechenden AKS-Nummern. Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon­/Fax¬Nr. /Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenver-tretungen.

  • Abnahmeprotokolle im Rahmen der Bauabnahme (Funktionsprüfungen in allen Be-dienstellungen, automatisches Abschalten usw.)

  • Ggf. weitere Protokolle für den Funktions- und Leistungsnachweis.

Der Nachweis der Vollständigkeit der Dokumentation erfolgt mindestens jeweils zu den Wartungsterminen.

Dabei geht es auch um

  • Berücksichtigung ungewöhnlicher Belastungen,

  • Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchhemmung.

Anlagenzeichnungen und -schemata

Nach Abschluss der Arbeiten werden die Bestandspläne übergeben, basierend auf den letzten freigegebenen Montageplänen und dem aktuellen Stand der Montage. Diese enthalten AKS-Nummern der Anlagenkomponenten, komponentenspezifische Leistungsdaten sowie die räumliche Anordnung der Stell- und Regelorgane und deren Leistungsdaten. Die entsprechenden Dämmungen sind ebenfalls Teil der Bestandspläne. Hinweise auf Montageabläufe dürfen auf den Bestandsplänen nicht enthalten sein. Detailpläne sind separat abzugeben, und der Bestandsplan sollte nur einen Verweis auf einen Detailplan enthalten. Bestandspläne in Papierform dürfen keine handschriftlichen Eintragungen aufweisen.

  • Detailpläne, Maße des Rollraumes, des Raumes für das Jalousiepaket oder der Aussparung für die Sonnenschutz-, Blendschutz-, Verdunkelungs- oder Markisenanlage. Verfügbare Sturzhöhe bei Rolltoren, Rollgittern und Sektionaltoren.

  • Anzahl, Art, Lage und Maße vorhandener oder zu liefernder Rollkästen oder Roll-kastendeckel.

  • Art und Maße vorhandener Aussparungen.

  • Werkstattzeichnungen für besondere Konstruktionen

  • Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung einzubauender Bauteile

  • Art und Umfang verlangter Konstruktions- und Einbauzeichnungen

  • Ort der Anbringung

  • Art, Maße und Form der Stäbe für Rollläden, der Profile für Rolltore, der Gitterteile für Rollgitter, der Torflügel oder

  • Maße der Türen, Tore bzw. Fenster

  • Ausführung und Umfang elektrischer Anschlussarbeiten.

  • Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von Anschlüssen an angrenzende Bauteile (ins-besondere Stürze, u.U. Berücksichtigung der Gebäudestatik; Dokumentation statischer Berechnungen).

  • Lage, Art der Bedienelemente (ggf. auch der Funktion).

Dies ergänzt die oben genannten alphanumerischen Nachweise und bezieht sich auf alle grafischen Beschreibungen, die geliefert werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Bestandspläne, Sanierungspläne sowie Montage- und Werkstattzeichnungen. Der Auftragnehmer muss diese auf Basis der Ausführungs-/Detailplanung des Auftraggebers oder Architekten und des endgültigen realisierten Ausführungsstandes nach den formellen und strukturellen Vorgaben (CAD-Richtlinie) des Auftraggebers aufbereiten. Alle Zeichnungen sollten, wenn möglich, einen Bezug zu den Elementelisten aufweisen, sofern dies sinnvoll ist. Zu den wichtigen Beschreibungsmerkmalen gehören zum Beispiel das Einbauteil (wie Rolltor, Tor etc.), die Art der Wandöffnung, die klare Rohbaubreite in Millimetern, die Höhe in Millimetern usw.

Schaltunterlagen

  • Kabellisten

  • Stromlaufpläne

  • Schaltpläne zu den elektrischen Komponenten

  • Steuerungen

  • Motoren

  • Notbedienung für die elektrisch betriebenen Einrichtungen

Anforderungen bzgl. Umfang und Art der abzuliefernden Unterlagen

Die Unterlagen, die im Rahmen von Aufträgen durch Dritte bereitgestellt werden müssen, ergeben sich generell aus dieser idealen Darstellung. Es müssen jedoch zumindest die jeweils relevanten Informationen übergeben werden, auf denen die Leistungsanforderungen basieren, wie zum Beispiel Ausschreibungsunterlagen.

Diese können gemäß Dokumentationsrichtlinie KGR 300 und 400

  • sowohl Bauangaben,

  • als auch Betriebsangaben

  • oder beides in Kombination

sein. Bei Eigenleistung besteht selbstverständlich die gleiche Pflicht zur Dokumentation.

Weitere spezielle Eigenschaften

Im Kontext der in der DIN 276 genannten Kostengruppen muss die Kraftbetätigung hinsichtlich der Dokumentation für diese Anlagen speziell verwaltet werden. Der Grund dafür ist einfach, dass es keine weiteren Kostengruppen gibt, und die zusätzlichen Eigenschaften wie Kraftbetätigung, Brand- und Feuerhemmung sowie die Feststellanlagen nicht zu anderen Kostengruppen gehören können, außer zu den genannten.