Zum Inhalt springen

Allgemeine Technische Anforderungen

Sie sind hier: Gebäude » Verwaltungsgebäude » Technische Anforderungen

UMSETZUNG TECHNISCHER ANFORDERUNGEN FÜR OPTIMALE GEBÄUDEFUNKTIONALITÄT

UMSETZUNG TECHNISCHER ANFORDERUNGEN FÜR OPTIMALE GEBÄUDEFUNKTIONALITÄT

Die Umsetzung technischer Anforderungen in Verwaltungsgebäuden garantiert eine reibungslose Funktionalität der Gebäudesysteme. Fachkundige Installation und regelmäßige Wartung gewährleisten, dass alle technischen Anforderungen erfüllt werden, um eine effiziente Gebäudenutzung und einen komfortablen Arbeitsbereich zu gewährleisten.

Umsetzung technischer Anforderungen für Verwaltungsgebäude

Schwellenlose Nutzung

Die Gestaltung des Baugrundstücks und des Gebäudes sollte in der gegebenen Topografie eine stufen- und schwellenlose Nutzung des Haupteingangs sowie der Wegeverbindungen von der ÖPNV-Haltestelle und vom Parkplatz zum Haupteingang für Besucher und Mitarbeiter ermöglichen.

Es ist zu prüfen, ob auch eine stufenlose Nutzung anderer Ein- und Ausgänge sowie des gesamten Außenraums möglich ist. Dies ist zwingend, wenn der Außenraum nicht nur für den Pausenaufenthalt der Mitarbeiter, sondern auch als Fluchtweg oder zur Nutzung durch Besucher vorgesehen ist.

Bei einer topografischen Situation mit maximal drei Prozent Gefälle im geplanten Eingangsbereich ist eine stufenlose Wegeführung in der Regel problemlos realisierbar.

Für die barrierefreie Erreichbarkeit von Eingängen sollte der Zugang von der Grundstücksgrenze aus über eine geneigte Ebene von maximal drei Prozent erfolgen. Bei einer Länge der Erschließungsfläche bis zu 10 m ist ein Gefälle von bis zu 4 % möglich (vgl. DIN 18040-1:2010-10).

Bei Neigungen über 3 % sind die topografischen Auswirkungen in der Variantenuntersuchung gemäß Ziffer 2.2.2 Abschnitt E RBBau zu prüfen. Gegebenenfalls sind erhöhte Investitionskosten zu erwarten.

Positionierung der Zugangs- und Eingangsbereiche

Die Zugangs- und Eingangsbereiche sollen leicht auffindbar, übersichtlich und intuitiv zu erreichen sein, unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gegebenheiten.

Ein architektonisch klar gestalteter und auffälliger Haupteingang sowie eine logische und einfache Wegeführung tragen wesentlich dazu bei, die Orientierung zu erleichtern.

Eingangsbereiche sind die Visitenkarte des Gebäudes und prägen den ersten Eindruck der Besucher. Daher ist eine sorgfältige und durchdachte Planung dieser Bereiche von besonderer Bedeutung.

Zugänglichkeit und Nutzbarkeit

Gemäß der DIN 18040-1 müssen diese Bereiche so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen, unabhängig von möglichen körperlichen Einschränkungen, leicht auffindbar und zugänglich sind.

Ein gut gestalteter Eingangsbereich beginnt mit einer klaren und verständlichen Beschilderung. Hinweisschilder sollten deutlich sichtbar und in gut lesbarer Schrift gestaltet sein, idealerweise mit kontrastreichen Farben, um auch Menschen mit Sehbehinderungen die Orientierung zu erleichtern. Dies sorgt dafür, dass der Eingang intuitiv gefunden werden kann und keine zusätzlichen Hürden für Besucher entstehen.

Ebenso wichtig ist die physische Barrierefreiheit. Der Zugang zum Gebäude sollte stufenlos erfolgen können. Dies bedeutet, dass Rampen oder Aufzüge dort installiert werden müssen, wo es Höhenunterschiede gibt. Die Rampen sollten in einem angenehmen Winkel verlaufen und mit rutschfesten Belägen versehen sein, um die Sicherheit aller Nutzer zu gewährleisten. Falls Aufzüge notwendig sind, sollten diese geräumig genug sein, um Rollstühle und andere Hilfsmittel problemlos aufzunehmen.

Die Gestaltung des Bodens im Zugangsbereich soll ebenfalls gut durchdacht sein. Eine ebene, rutschfeste Oberfläche minimiert die Gefahr von Stürzen und erleichtert die Fortbewegung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Es ist darauf zu achten, dass der Bodenbelag auch bei Nässe oder Eis sicher bleibt.

Eine gemeinsame, barrierefreie Wegeführung ist anzustreben bei:

  • der stufen- und schwellenlosen Wegeführung aller Besucherinnen und Besucher vom öffentlichen Raum oder Parkplatz bis zum Haupteingang sowie

  • der stufen- und schwellenlosen Wegeführung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom öffentlichen Raum oder Parkplatz bis zum Haupteingang oder Mitarbeitereingang.

Taktile und visuelle Hilfsmittel in den Erschließungsflächen

Für Menschen mit sensorischen Einschränkungen wird die Orientierung erleichtert, wenn taktile und visuelle Hilfsmittel in den Erschließungsflächen vorhanden sind. Es sollte sichergestellt werden, dass die Wege an bestehende barrierefreie Systeme angebunden und in ein übergeordnetes Gesamtkonzept integriert sind, um kurze Wegverbindungen zu gewährleisten. Eine durchgängige und einheitliche Gestaltung ist dabei zu beachten. Mögliche Orientierungshilfen sind sonstige Leitelemente oder Bodenindikatoren. Akustische oder elektronische Informationen können bei Bedarf ebenfalls eingesetzt werden.

Gefahrenstellen

An Gefahrenstellen wie Überquerungen, Treppen oder zu steilen Rampen müssen eindeutig nutzbare und erkennbare taktile und visuelle Warnungen sowie Sicherheitsmarkierungen angebracht werden. Insgesamt soll eine klare und intuitive Gestaltung entwickelt werden, die zusätzliche Gefahrensituationen vermeidet.

Anforderungen an die Fassaden:

  • Das Gebäude wird sowohl festverglaste als auch öffenbare Fenster mit Dreh-/Kippfunktion erhalten. Mindestens jedes zweite Fenster wird so ausgeführt sein.

  • Zur Absturzsicherung wird ein Öffnungsbegrenzer verwendet, der auch bei begrenzt geöffnetem Fenster den Blendschutz gewährleistet.

  • Das Fachpersonal kann den Öffnungsflügel für Reinigungs- und Revisionszwecke weiter öffnen.

  • Es ist vorgesehen, eine individuell betätigbare Außenverschattung oder einen Sonnenschutz auf der Ost-, Süd- und Westseite des Gebäudes einzubauen. Diese Leistung ist erforderlich im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung.

  • Ein separater, innenliegender, manueller Blendschutz wird an allen Fensterbändern vor Büroarbeitsplätzen installiert. In Konferenzräumen wird ein motorisch betriebener Blendschutz installiert.

  • Alle Glasqualitäten entsprechen den bauphysikalischen (Schallschutz/EnEV) und sicherheitstechnischen Anforderungen.

  • Die Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster werden gemäß DIN 4109 ermittelt. Dabei dienen Berechnungen (gegebenenfalls auch Messungen) zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels als Grundlage.

  • Die Konstruktion der Erdgeschossfassade wird einbruchhemmend ausgeführt. Die Türen sind fassadensystembezogene Rohrrahmenkonstruktionen mit ESG/VSG Verglasung, ausgestattet mit Glasbruchmeldern (Spinne) und Obentürschließern. Im zentralen Eingangsbereich sind sie zweiflügelig gestaltet.

  • Hochwertige Beschläge werden für die Ausführung verwendet.

Achsraster:

  • Die Vorgabe für das Achsraster beträgt 1,35 m.

Geschosshöhen und lichte Raumhöhe:

  • Erdgeschoss: Mindestlichte Raumhöhe von 4,0 m.

  • Obergeschosse: Mindestlichte Raumhöhe von 3,0 m in Büro-, Besprechungs- und Konferenzbereichen, Nebenräumen, Sanitärbereichen und Fluren. Die lichte Raumhöhe ist als Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante abgehängte Deckenkonstruktion für alle Nutzbereiche festzulegen.

Verkehrslasten, Bodenaufbau:

  • Rohbau: Bürobereiche und Konferenzräume mit 5,0 kN/m², Terrassen/Balkone mit 3,5 kN/m², Archivbereiche mit 5,0 kN/m², Technikbereiche mit 10,0 kN/m².

  • Doppelboden/Hohlraumboden: Bürobereiche, Konferenzräume und Bibliothek mit 5,0 kN/m², Flurbereiche mit 5,0 kN/m².

Raumakustik / Nachhallzeiten:

  • Bürobereiche, Zellenbüros: 0,6 Sekunden.

  • Besprechungsräume: gemäß DIN 18941, Profil „Sprache“. Es werden die Anforderungen der DIN 18041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen" eingehalten.

Schallschutz:

  • Für den Schallschutz gelten die erhöhten Werte der DIN 4109.

  • Wände: Bürotrennwände und Büroflurwände mit R’w 42 dB, Besprechungsraumwände und Räume der Geschäftsführung mit R’w 45 dB.

  • Türen: Mietbereichszugang mit R’w 37 dB, Büroraum mit R’w 32 dB, Besprechungsraum und Räume der Geschäftsführung mit R’w 37 dB.

  • Fenster: gemäß Schallschutzgutachten, jedoch mindestens Schallschutzklasse III.

  • Geschossdecken: L’n,w ≤ 46 dB, R’w≥ 54 dB (nicht bei Parkettbelag).

  • Treppen: L’n,w ≤ 53 dB (Treppen in der Kernzone).

Rechenwerte Schallschutz

Die Rechenwerte der bewerteten Schalldämm-Maße Rw,R der einzelnen Bauteile und die Rechenwerte der bewerteten Schall-Längsdämm-Maße RL,w,R der flankierenden Bauteile müssen jeweils mindestens 5 dB über den Anforderungen liegen. Bei Wänden müssen die Prüfstandswerte (Rw,P) um 2 dB und bei Türen um 5 dB höher sein als die Rechenwerte.

Anforderungen an den Teppichbelag

  • Der Teppichbelag in den Bürobereichen soll hochwertig sein.

  • Der Teppichbelag soll schallabsorbierend sein, um eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten.

  • Der Teppich soll in Fliesenausführung mit einer Maße von 50 × 50 cm geliefert werden.

  • Der Teppich sollte rollengerecht und belastbar sein, um den täglichen Anforderungen in einem Büro standzuhalten.

  • Der Teppichbelag soll in antistatischer Ausführung geliefert werden, um das Risiko von elektrischen Entladungen zu minimieren.

  • Der Teppich soll mit einer passenden Teppich-Sockelleiste geliefert werden.

  • Einzelne Teppichfliesen sollten bequem austauschbar sein, um Beschädigungen oder Verschmutzungen leicht beheben zu können.

Anforderungen an Türblätter / Türen:

  • Die Türblätter sollen mit einer HP L Beschichtung versehen sein, um ihre Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.

  • Jede Tür soll eine Umfassungszarge aufweisen.

  • Die Türen sollen mit Edelstahlbeschlägen ausgestattet sein, um eine hohe Qualität und einen modernen Look zu gewährleisten.

  • Jede Tür sollte mit einem oben angebrachten Türschließer ausgestattet sein, um das sanfte und kontrollierte Schließen der Tür zu ermöglichen.

  • Die Türen sollten mit einem Glasausschnitt ausgestattet sein, um natürliches Licht zu ermöglichen und den Raum optisch zu öffnen.

Anforderungen an Bandrasterdecken:

  • Die Bandrasterdecke soll gemäß dem Raumbuch ausgeführt werden.

  • Sie soll eine glatte Oberfläche aufweisen, um ein modernes und klares Design zu gewährleisten.

  • Die Decke soll revisionierbar sein, um eine einfache Wartung und Überprüfung der installierten Systeme zu ermöglichen.

  • Die Farbe der Decke soll gemäß der vorgegebenen Bemusterung ausgewählt werden.

  • In die Decke sollen Einbauleuchten integriert werden, um eine gleichmäßige Beleuchtung des Raumes zu gewährleisten.

  • Die Decke soll mit einem Zu- und Abluftsystem ausgestattet sein, um eine effiziente Belüftung des Raumes zu ermöglichen.

  • Die Decke soll eine Notbeleuchtung enthalten, um Sicherheit bei Stromausfällen zu gewährleisten.

  • Die Bandrasterdecke soll eine Schallabsorptionsleistung gemäß dem Raumbuch aufweisen, um die Raumakustik zu optimieren.

Oberflächenqualitäten

  • Sämtliche sichtbaren Oberflächen sollen in der Qualität Q2 ausgeführt werden, sofern nicht anders beschrieben.

  • Alle Wände sollen ein Malervlies erhalten und mit einem hellen, lösungsmittelfreien Dispersionsanstrich gestrichen werden.

Gipskartonplatten (GK) und Putze

  • Q1: Grundverspachtelung, Qualitätsstufe 1.

  • Q2: Standardverspachtelung, Qualitätsstufe 2.

  • Q3: Sonderverspachtelung, Qualitätsstufe 3.

Sichtbetone

  • Sichtbetone sollen gemäß dem "Sichtbeton-Merkblatt für Ausschreibung, Herstellung und Abnahme von Beton mit gestalteten Ansichtsflächen" des Deutschen Beton-Vereins und des Bundesverbandes der Deutschen Zementindustrie, Köln (Oktober 2004), ausgeführt werden.

  • SB1: Beton mit geringen gestalterischen Anforderungen, geeignet für Kellerbereiche oder Bereiche mit vorwiegend gewerblicher Nutzung.

  • SB2: Beton mit normalen gestalterischen Anforderungen, geeignet für Treppenhausbereiche.

  • SB3: Beton mit hohen gestalterischen Anforderungen.

Erschließung des Gebäudes:

  • Die Hauptzugänge zum Gebäude erfolgen über Personenaufzüge, die in den aussteifenden Erschließungskernen gelegen sind.

  • Die Treppenhäuser dienen gleichzeitig als Fluchtrouten für die Evakuierung des Gebäudes im Notfall.

  • Je nach Bedarf werden Feuerwehraufzüge in das Gebäude integriert.

Aufzugskonzept:

  • Dies wird in der Ausführungsplanung in Absprache mit dem Mieter festgelegt.

Sicherheit und Zugänglichkeit:

  • Bei der Planung der Zugänge und Wege zwischen den Etagen werden die Anforderungen des AG hinsichtlich Sicherheit und Betrieb berücksichtigt.

Sicherheitssysteme:

  • Einbruchmeldeanlage: Diese wird an allgemeinen Zugängen und Fenstern im Erdgeschoss installiert, mit Bewegungsmeldern für allgemein zugängliche Bereiche. Sie ist mit dem zentralen Empfang im Erdgeschoss oder einem Facility Management-Dienstleister verbunden.

  • Videogegensprechanlagen: An allen Gebäudeeingängen im Erdgeschoss sind diese mit einer Klingel ausgestattet. Sie können mit dem Empfang auf der jeweiligen Etage und in der Lobby (zentraler Empfang im EG) verbunden werden.

  • Einheitliches Zutrittskontrollsystem: Dieses befindet sich an allen Personenzugängen zum Gebäude und auf den Etagen zu den Büroflächen (Aufzugsvorräume) mit Kartenlesesystem.

  • Schließanlage: Alle Räume verfügen über eine Schließanlage. Die Ausstattung der Türen mit technischen Einrichtungen und Komponenten sollte berücksichtigt werden. Das Schließsystem sollte automatisch Schließberechtigungen vergeben und verwalten können. Es erfordert eine ergonomische Bedienoberfläche und muss den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Wir benötigen ein umfassendes und effizientes Leitsystem, das:

  • Kontinuierlich motivierende Beschilderungen bereitstellt.

  • Sich dynamisch an Änderungen in der Raumbelegung oder -nutzung anpasst.

  • Sich flexibel an spezielle Veranstaltungen anpasst.

  • Keine manuellen Eingriffe erfordert für Anpassungen.

  • Alle von Behörden, wie der Berufsgenossenschaft, geforderten Beschilderungen und Notfallbeschilderungen umfasst.

Dieses Leitsystem kann diverse Elemente beinhalten:

  • Gebäudebeleuchtung zur Orientierung aus der Ferne.

  • Außenbeschilderung, einschließlich Lagepläne, Gebäudepläne und Flucht- und Rettungswegepläne.

  • Beschilderung und Beschriftung von Funktionsräumen, Meetingräumen und anderen speziellen Bereichen.

  • Beschilderungspaneele an den Gebäudeeingängen zur Identifizierung und Orientierung.

  • Informationskanäle in Aufzügen, die Auskunft über die verschiedenen Stockwerke und Räume geben.

  • Beschriftungen in den Aufzügen zur Unterstützung der Fahrgäste bei ihrer Orientierung.

  • Wechselbare Türschilder, die einfach aktualisiert werden können, um Änderungen in der Raumbelegung widerzuspiegeln.

Beschilderungskonzept

Um dieses Ziel zu erreichen, starten wir mit der Erstellung eines Beschilderungskonzepts, das eine optimale Orientierung unter Berücksichtigung der Sichtachsen gewährleistet. Basierend auf diesem Konzept planen wir dann die konkrete Beschilderung.

Die Planung berücksichtigt folgende Aspekte:

  • Brandschutz: Wir ermöglichen eine flexible Büronutzung durch die Anordnung von "Nutzungseinheiten", die jeweils eine maximale Fläche von 400 qm aufweisen.

  • Barrierefreiheit: Wir planen das Gebäude vollständig barrierefrei, inklusive der erforderlichen Behindertentoiletten.

  • Ausstattungsstandard: Wir entsprechen einem gehobenen Standard in Bezug auf die Ausstattung des Gebäudes.