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Innentüren (manuell, in Fluchtwegen)

Facility Management: Gebäude » Strategie » Dokumente » Innentüren (manuell, in Fluchtwegen)

Strategische Fachdokumentation und technische Prüfrichtlinien für die Sicherheit, Begehbarkeit und Instandhaltung von manuell betätigten Innentüren in Fluchtwegen.

Nachweise für manuell betätigte Rettungswegtüren

Diese Dokumentationsübersicht definiert alle sicherheitsrelevanten, betriebsorganisatorischen und produktspezifischen Unterlagen, die für den regelkonformen Betrieb von manuell betätigten Innentüren in Rettungswegen erforderlich sind. Grundlage bilden die bauordnungsrechtlichen Verkehrssicherungspflichten der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), die produktspezifischen Anforderungen der VOB/C – DIN 18357 und die europäischen Konformitäts- und Leistungsnachweise gemäß Verordnung (EU) 305/2011 und Verordnung (EU) 2024/3110.

Die Dokumente gewährleisten, dass Innentüren in Rettungswegen jederzeit funktionsfähig, sicher und baurechtskonform betrieben werden und dass der Betreiber seinen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten nachkommt.

Manuelle Innentüren in Rettungswegen dokumentieren

Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel – Verkehrssicherheit

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Dokumentation der Mängelbeseitigung an Türen in Rettungswegen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass erkannte sicherheitsrelevante Schäden oder Funktionsstörungen an Rettungswegtüren vollständig und fachgerecht behoben wurden.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO (Verkehrssicherungspflicht)

Schlüsselelemente

Beschreibung des festgestellten Mangels
Datum und Art der Instandsetzung
Eingesetzte Ersatzteile/Reparaturmaßnahmen
Freigabe nach Instandsetzung
verantwortliche technische Person

Verantwortlich

Betreiber oder beauftragtes Instandhaltungspersonal

Praxis‑Hinweise

Die Dokumentation ist Bestandteil der Betreiberpflichten nach HBauO. Bei Brandschutzbegehungen und Behördenprüfungen dient sie als Nachweis für die rechtzeitige Mängelbeseitigung und die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten.

Erläuterung

Die HBauO verpflichtet Gebäudeeigentümer, bauliche Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen und dass Verkehrsflächen und bauliche Anlagen sicher genutzt werden können. Türen in Rettungswegen dürfen keine Beschädigungen aufweisen, müssen leichtgängig sein und dürfen die Flucht nicht behindern. Festgestellte Mängel, z. B. defekte Beschläge, blockierende Türbänder oder Schadstellen am Türblatt, sind unverzüglich zu beheben und in einer Mängelbeseitigungsdokumentation festzuhalten. Die vollständige Dokumentation schützt Betreiber im Haftungsfall, belegt die rechtzeitige Instandsetzung und erfüllt die Verkehrssicherungspflichten.

Dokumentation abgeschlossener Objekt‑ und Verkehrssicherheitsbegehungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Prüfprotokoll der regelmäßigen Objektbegehung (Rettungswegtüren)

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung aller regelmäßigen Sicht und Funktionskontrollen der Türen im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO; ergänzend Empfehlungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) und VBG Informationen zu Fluchtwegen und Notausgängen

Schlüsselelemente

Kontrolle der Leichtgängigkeit
Freigängigkeit der Fluchtwegbereiche
Prüfung der Beschläge
Funktionskontrolle der Selbstschließung (sofern vorhanden)
Festhalten aller Auffälligkeiten und festgestellten Mängel

Verantwortlich

Unterwiesene Personen des Betreibers oder beauftragtes Wartungspersonal

Praxis‑Hinweise

Regelmäßige Objektbegehungen (z. B. monatlich) verringern haftungsrelevante Risiken. Die Protokolle sollten in der brandschutztechnischen Betreiberakte abgelegt und der Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorgelegt werden.

Erläuterung

Rettungswegtüren sind Teil der bauordnungsrechtlichen Fluchtwegsicherung. Regelmäßige und dokumentierte Begehungen stellen sicher, dass sie jederzeit funktionsfähig sind. Die ASR A2.3 betont, dass Türen in Fluchtwegen leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein müssen und dass Notausgangstüren in Fluchtrichtung aufschlagen sollen. Auch das VBG‑Merkblatt zu Fluchtwegen weist darauf hin, dass Türen in Rettungswegen ohne Schlüssel zu öffnen sein müssen, manuell betätigte Notausgangstüren in Fluchtrichtung aufschlagen und leicht bedienbar sein sollen. Durch systematische Sicht‑ und Funktionskontrollen können Defekte oder Funktionsstörungen rechtzeitig erkannt und behoben werden. Das verringert Unfallrisiken, sichert den bestimmungsgemäßen Gebrauch und dokumentiert die Erfüllung der Betreiberpflichten.

Betriebsanleitung / Operating Instructions – Türbeschläge und Türtechnik

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Betriebs und Bedienungsanleitung für Türbeschläge gemäß DIN 18357

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der normgerechten Nutzung, Wartung und Funktionskontrolle von Türen in Rettungswegen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18357; DIN 18104 1 (Einbruchhemmende Nachrüstprodukte) als Beispiel für Anforderungen an Bedienungs und Montageanleitungen

Schlüsselelemente

Hinweise zur bestimmungsgemäßen Nutzung
Wartungsintervalle und Prüffristen
Einstell‑ und Justieranweisungen für Beschläge
Montage‑ und Installationshinweise
Reinigung und Pflege, zulässige Reinigungsmittel

Verantwortlich

Auftragnehmer bzw. ausführendes Unternehmen (z. B. Bauunternehmen oder Beschlaglieferant)

Praxis‑Hinweise

Die Betriebsanleitung muss dem Betreiber bei der Bauausführung übergeben werden und bildet einen wesentlichen Bestandteil der späteren Wartungs und Betreiberdokumentation. Die Norm DIN 18104 1 verlangt für sicherheitsrelevante Beschläge eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache sowie technische Unterlagen und Montageanweisungen; daran orientiert sich die DIN 18357.

Erläuterung

Die DIN 18357 verpflichtet Auftragnehmer, für Beschlagarbeiten vollständige Betriebsanleitungen zu erstellen. Diese Anleitungen beschreiben die bestimmungsgemäße Verwendung der Türbeschläge, die erforderlichen Wartungs‑ und Prüfintervalle, Einstellarbeiten sowie Montage‑ und Demontagehinweise. Sie geben Auskunft über zulässige Reinigungs‑ und Pflegemittel und warnen vor Fehlanwendungen. Normen für Sicherheitsbeschläge, wie die DIN 18104‑1, fordern explizit eine Bedienungsanleitung und Montageanweisung in deutscher Sprache sowie technische Unterlagen. Für den Betreiber ist die Betriebsanleitung ein unverzichtbares Instrument, um Türen dauerhaft sicher zu betreiben und Instandhaltungsmaßnahmen korrekt durchzuführen. Sie ist Bestandteil der Facility‑Management‑Dokumentation nach VDI 6026.

Leistungskonstanznachweis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

CoCP – Leistungskonstanznachweis für Türsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Türprodukt den harmonisierten Bauproduktanforderungen entspricht und einer kontinuierlichen Leistungsüberwachung unterliegt.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Produktidentifikation (z. B. Typ, Seriennummer)
System der Bewertung und Überprüfung der Leistungskonstanz (z. B. System 1)
Leistungsmerkmale (Tragfähigkeit, Feuerwiderstand, Nutzungseigenschaften, Rauchdichtigkeit)
Überwachung durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle
Konformitätsbestätigung und Gültigkeitsdauer

Verantwortlich

Notifizierte Produktzertifizierungsstelle; Hersteller muss die laufende Produktionskontrolle sicherstellen

Praxis‑Hinweise

Der CoCP ist integraler Bestandteil der CE Konformität. Notifizierte Stellen sind verpflichtet, die Leistungskonstanz zu überwachen, bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen zu verlangen und Zertifikate zu suspendieren oder zu widerrufen. Die Dokumente müssen dauerhaft in der Bauproduktakte aufbewahrt werden und sind bei Behördenprüfungen vorzulegen.

Erläuterung

Der Leistungskonstanznachweis ist Teil des europäischen Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungskonstanz von Bauprodukten. Die Verordnung (EU) 2024/3110 verpflichtet notifizierte Stellen, Produkte regelmäßig zu prüfen, Abweichungen zu dokumentieren und bei mangelhafter Leistungskonstanz geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Suspendierung oder Widerruf von Zertifikaten. Die Verordnung (EU) 305/2011 schreibt vor, dass in der Leistungserklärung das verwendete System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungskonstanz genannt wird. Für Türen in Rettungswegen bescheinigt der CoCP, dass Tragfähigkeit, Feuer‑ und Rauchschutz, Öffnungskräfte und andere wesentliche Merkmale den harmonisierten Normen entsprechen und dauerhaft kontrolliert werden. Ohne diesen Nachweis ist eine CE‑Kennzeichnung und damit eine Marktzulassung nicht zulässig.

Europäische Technische Bewertung (ETA) – Bauprodukte ohne harmonisierte Norm

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit eines Bauprodukts, für das keine harmonisierte europäische Norm existiert; Grundlage für die CE Kennzeichnung.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Produktcharakterisierung und vorgesehene Verwendung
Wesentliche Leistungsmerkmale (z. B. Tragverhalten, Feuerwiderstand, Dauerhaftigkeit)
Prüfverfahren und Bewertungsmethoden
Anwendungs‑ und Einbaubedingungen
Leistungsstufen oder ‑klassen und technische Informationen für die Bewertung der Leistungskonstanz

Verantwortlich

Technische Bewertungsstelle (Technical Assessment Body) in Zusammenarbeit mit dem Hersteller

Praxis‑Hinweise

Eine ETA ist insbesondere für Spezialtüren oder Sonderkonstruktionen erforderlich, die nicht unter eine harmonisierte Norm fallen. Sie ermöglicht dem Hersteller die CE Kennzeichnung und dokumentiert die Leistungsmerkmale des Produkts gegenüber Behörden und Bauherren.

Erläuterung

Die Verordnung (EU) 305/2011 definiert die Europäische Technische Bewertung als auf Antrag des Herstellers erstellte technische Bewertung der Leistung eines Bauprodukts, das nicht durch eine harmonisierte Norm erfasst ist. Sie wird von einer technischen Bewertungsstelle erstellt und enthält detaillierte Leistungsstufen oder Klassen zu den vereinbarten wesentlichen Merkmalen sowie alle notwendigen Informationen für die Bewertung und Überprüfung der Leistungskonstanz. Bei Innentüren in Rettungswegen kann eine ETA erforderlich sein, wenn es sich um Spezialtüren oder innovative Türsysteme handelt, die nicht von harmonisierten Normen abgedeckt sind. Nur mit einer ETA dürfen solche Produkte CE‑gekennzeichnet und rechtssicher eingesetzt werden.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Legt Bewertungsmethoden für Bauprodukte fest, die nicht vollständig durch harmonisierte Normen abgedeckt sind. Solche Produkte erhalten eine Europäische Technische Bewertung (ETA) auf Basis des EAD.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 2024/3110 (Bauprodukteverordnung), Regulation (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Anwendungsbereich des Produkts
Wesentliche Leistungsmerkmale (z.B. Brandwiderstand, Rauchdichtheit, Verhalten im Fluchtweg)
Prüfverfahren und Bewertungsparameter
Leistungsklassen und Bewertungsmaßstäbe
Technische Spezifikationen

Verantwortlich

Organisation der Technischen Bewertungsstellen (TAB) und der Hersteller; eine ETA darf nur von zugelassenen TABs erstellt werden.

Praxis‑Hinweise

EADs kommen zum Einsatz, wenn es keine harmonisierte Norm gibt (z. B. bei Sonderkonstruktionen). Sie bilden die Grundlage für die Erstellung einer ETA und sind daher in frühen Planungsphasen zu berücksichtigen.

Erläuterung

Die technische Dokumentation bildet das Fundament der Produkthistorie. Nach Art. 46 der Regulation (EU) 2024/3110 müssen Hersteller technische Dokumentationen erstellen, die den Behörden und den notifizierten Stellen eine einfache Überprüfung der Bauprodukte ermöglichen; diese Dokumentation soll auch die Berechnung zur Bewertung der Umweltleistung enthalten. Für Türen in Rettungswegen enthält die technische Dokumentation u. a. Angaben zur Türblattkonstruktion, zu Werkstoffen (z. B. Feuerwiderstandsklasse) und zu geprüften Schließsystemen.

EG-/EU‑Konformitätserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

EG-/EU Konformitätserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Rechtsverbindliche Bestätigung, dass die Tür alle relevanten europäischen Rechtsvorschriften einhält und CE konform ist.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Blitzschutz , Überspannungs und Erdungsanlagen; wird als Beispiel für VOB/C ATV genannt), Bauprodukteverordnung (EU 2024/3110), Produktsicherheitsgesetz

Schlüsselelemente

CE‑Kennzeichnung
Verwendete Normen oder Verfahren zur Konformitätsbewertung
Herstellername und ‑anschrift
Gegebenenfalls benannte Stelle und deren Identifikationsnummer
Verantwortliche Person mit Unterschrift

Verantwortlich

Hersteller; bei Bauprodukten übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die rechtskonforme Markteinbringung.

Praxis‑Hinweise

Die Konformitätserklärung muss vor dem Einbau vorliegen. Sie ist Bestandteil der Bauakte und wird im Rahmen von Brandschutzbegehungen und baurechtlichen Prüfungen eingefordert.

Erläuterung

Art. 13 der Regulation (EU) 2024/3110 verlangt, dass Hersteller eines Bauprodukts, das unter eine harmonisierte technische Spezifikation fällt, eine Erklärung über Leistung und Konformität erstellen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird. Durch das Ausstellen dieser Erklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Übereinstimmung des Produkts mit den deklarierten Leistungsmerkmalen und haftet im Falle von Nichtkonformität. Die Konformitätserklärung dient damit als zentrale Rechtsgrundlage zur CE‑Kennzeichnung – ohne sie darf keine CE‑Markierung angebracht werden.

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP)

Zweck & Geltungsbereich

Legt die wesentlichen Leistungseigenschaften der Tür fest, bezogen auf ihren vorgesehenen Einsatz in Flucht und Rettungswegen.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 2024/3110, EU 305/2011, DIN 18421 (Dämm und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen), DGUV I 208 026 (Sicherheit von Türen und Toren), DIN 18379–18386 (VOB/C ATV zu technischen Anlagen und Dämmarbeiten)

Schlüsselelemente

Produktidentifikation und Seriennummer
Brand‑ und Rauchschutzklassifizierung
Mechanische Beständigkeit und Schließkraft
Fluchtwegeignung (z.B. Öffnungsrichtung, Break‑Out‑Funktion)
Verifizierte Leistungseigenschaften (z.B. zulässige Öffnungskraft, Rauchdichtheit)

Verantwortlich

Hersteller; für das Produkt in einem harmonisierten Bereich muss der Hersteller vor dem Inverkehrbringen eine DoP erstellen.

Praxis‑Hinweise

Die DoP ist bei Bauabnahmen und Brandschutzprüfungen vorzulegen. Bei nachträglichen Änderungen an Türen muss eine aktualisierte DoP erstellt werden.

Erläuterung

Die Leistungserklärung ist Kernbestandteil der Bauprodukteverordnung. Sie beschreibt die Leistungen des Produkts in Bezug auf die wesentlichen Merkmale, wie in Anhang I der Verordnung festgelegt. Der Hersteller muss in der DoP die Leistung in Bezug auf Brand‑ und Rauchschutz, mechanische Widerstandsfähigkeit sowie die Tauglichkeit als Fluchtwegtür dokumentieren. Art. 15 der Regulation (EU) 2024/3110 sieht vor, dass die Erklärung die Leistungen in Bezug auf wesentliche Merkmale ausdrücken und die Erfüllung zusätzlicher Produktanforderungen (z. B. Umweltleistung) nachweisen muss. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass nur Produkte mit erstellter DoP die CE‑Kennzeichnung tragen dürfen.

Zusätzlich greifen nationale und berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Die DGUV‑Information 208‑022 fordert, dass kraftbetätigte Türen in Fluchtwegen bei Ausfall der Energie selbsttätig öffnen oder einen Break‑Out‑Mechanismus besitzen. Die manuelle Öffnung muss mit einer Kraft von maximal 220 N möglich sein. Diese Vorgaben sind im Rahmen der DoP zu berücksichtigen, da sie die Gebrauchstauglichkeit im Notfall beschreiben.

Einzelnachweis der Verwendbarkeit gemäß Bauordnung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Nachweis der Verwendbarkeit des Bauprodukts

Zweck & Geltungsbereich

Belegt, dass die Tür gemäß der Landesbauordnung bauaufsichtlich verwendet werden darf.

Relevante Regelwerke/Normen

Landesbauordnung (z. B. HBauO), insbesondere §§ 24 ff. und § 29 zu Feuerschutzabschlüssen sowie § 33 zu Fluren und Rettungswegen.

Schlüsselelemente

Bauaufsichtliche Bewertung oder Zulassung (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Zustimmungen im Einzelfall)
Prüfzeugnisse und Gutachten zur Gleichwertigkeit
Einschränkungen und Auflagen für den Einsatz
Kennzeichnungspflicht (Baurechtliche Kennzeichnung)

Verantwortlich

Hersteller in Zusammenarbeit mit anerkannten Prüfstellen; die Bauaufsicht erteilt Zulassungen oder Zustimmungen.

Praxis‑Hinweise

Der Einzelnachweis ist erforderlich, wenn keine harmonisierte Norm existiert oder wenn Sonderkonstruktionen (z. B. überbreite Türen, rahmenlose Ausführungen) zum Einsatz kommen. Ohne gültige Zulassung darf die Tür nicht eingebaut werden.

Erläuterung

Die Hamburgische Bauordnung schreibt vor, dass Öffnungen in Brandwänden nur mit selbstschließenden feuerbeständigen Türen versehen werden dürfen. Türöffnungen zwischen Treppenräumen und notwendigen Fluren müssen rauchdichte und selbstschließende Türen erhalten. Diese Anforderungen sind Bestandteil der bauaufsichtlichen Prüfungen. Für Türen in Rettungswegen gilt ferner, dass sie jederzeit in Fluchtrichtung zu öffnen sein müssen – auch nach Ansprechen von Sicherheitseinrichtungen – und dass die Bedienkraft 220 N nicht übersteigen darf. Bei Karussell‑ oder kraftbetätigten Türen ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Sonderkonstruktionen, die nicht von harmonisierten Normen erfasst sind, bedürfen daher einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall, um die bauordnungsrechtliche Verwendbarkeit sicherzustellen.

Bauphysikalische Nachweise

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Bauphysikalische Nachweise (Türenbau)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis bauphysikalischer Leistungsmerkmale wie Schallschutz, Wärmeschutz, Luft und Rauchdichtheit sowie Barrierefreiheit für manuelle Innentüren in Rettungswegen

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (ATV Tischlerarbeiten), HBauO §§ 17–18, ASR A1.7 (für Arbeitsplatzbezug)

Schlüsselelemente

Schallschutzwerte
Luft‑ und Rauchdichtheit
Angaben zu Bauanschlüssen und Fugen
U‑Wert (falls relevant)
Toleranzen & Materialkennwerte

Verantwortlich

Ausführender Tischler /Holzbaubetrieb

Praxis‑Hinweise

Dokumentation muss mit Montageprotokollen abgeglichen werden. Befestigungselemente sind so auszuwählen und zu montieren, dass Kräfte sicher in den Baukörper übertragen werden; DIN 18355 verlangt, dass Bauteile so befestigt werden, dass die Kräfte sicher in den Baukörper übertragen werden und Bewegungen aufgenommen werden können.

Erläuterung

Bauphysikalische Nachweise belegen, dass Innentüren die geforderten akustischen, thermischen und luftdichtheitstechnischen Eigenschaften erfüllen. In Rettungswegen ist eine ausreichende Luft‑ und Rauchdichtheit besonders wichtig, da Fluchtwege im Brandfall frei von Rauch und giftigen Gasen bleiben müssen. Die HBauO verlangt, dass Türen so ausgebildet sind, dass Rauch nicht in Treppenräume eindringen kann. Nach DIN 18355 sind Befestigungselemente korrosionsgeschützt auszuwählen; dies erhöht die Dauerhaftigkeit der Bauanschlüsse und sichert die Gebrauchstauglichkeit.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) – Bauprodukt Tür

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Türprodukt bauordnungsrechtlich verwendbar ist, wenn seine Verwendung keine erheblichen Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen erfüllt

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 20b, Bauregelliste, DIN EN 14351 1 (produktbezogene Norm)

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung und Prüfberichte akkreditierter Stellen
Feuer‑ und Rauchschutzklasse
zulässige Einsatzbedingungen und Montagehinweise
Gültigkeitszeitraum

Verantwortlich

Hersteller des Türsystems bzw. Prüfstellen nach HBauO § 23

Praxis‑Hinweise

Ein abP ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, wenn das Produkt nach anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden kann. Nach HBauO § 20b Abs. 1 benötigen Bauprodukte, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Sicherheitsanforderungen dient oder die nach anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden, ein abP.

Erläuterung

Die HBauO ordnet für bauaufsichtlich relevante Bauprodukte die Verwendung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses an, wenn keine harmonisierte Norm vorliegt, das Produkt jedoch nach allgemein anerkannten Prüfverfahren bewertet werden kann. Für Türen in Rettungswegen ist der brandschutztechnische Nachweis entscheidend. Das abP wird von einer anerkannten Prüfstelle ausgestellt, wenn die Verwendbarkeit des Produkts im Sinne des § 3 Abs. 2 HBauO nachgewiesen ist. Es enthält Angaben zum Brand‑ und Rauchschutz, zulässigen Einsatzbereichen und Montagevorschriften und muss während der Lebensdauer der Tür vorgehalten werden.

Statische Berechnungen inkl. erforderlicher Zeichnungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Statische Berechnungen und Konstruktionszeichnungen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Tragfähigkeit von Zargen, Befestigungen und angrenzenden Bauteilen; Darstellung der Lastweiterleitung in den Baukörper

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355, DIN 18008 (Glas), HBauO § 15 (Standsicherheit)

Schlüsselelemente

Lastannahmen für Türblätter und Zargen
Nachweise für Befestigungsanker und Schrauben
Verankerungsdetails und Zeichnungen mit Anschlusspunkten
Materialangaben und Zulassungsnummern

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen (Tischler oder Fachbauunternehmen)

Praxis‑Hinweise

DIN 18355 fordert, dass Bauteile so befestigt werden, dass die Kräfte sicher in den Baukörper übertragen werden; Befestigungselemente müssen korrosionsgeschützt sein. Bei schweren Türblättern oder erhöhten Nutzungsfrequenzen sind Verstärkungen und geprüfte Verankerungsdetails unerlässlich.

Erläuterung

Manuell betriebene Innentüren in Rettungswegen müssen auch bei hoher Nutzung und im Brandfall sicher funktionieren. Die Stabilität der Türzarge und ihrer Befestigung ist sicherheitsrelevant. DIN 18355 schreibt vor, dass Bauteile so befestigt werden, dass Kräfte zuverlässig in den Baukörper eingeleitet und Bewegungen aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen Befestigungselemente korrosionsgeschützt sein, um dauerhafte Standsicherheit zu gewährleisten. Für verglaste Türen ist ggf. ein Standsicherheitsnachweis nach DIN 18008 erforderlich, und die Anschlussdetails sind zeichnerisch darzustellen.

Verwendbarkeitsnachweis (Bauproduktnachweis)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Verwendbarkeitsnachweis (Bauproduktnachweis)

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung, dass alle Materialien und Bauteile – einschließlich Beschläge, Schließsysteme und Abdichtungen – gemäß technischen Regeln, der HBauO und der EU Bauprodukteverordnung verwendet werden dürfen

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §§ 20–22, DIN EN 14351 1, EN 179, EN 1125, BauPVO 305/2011

Schlüsselelemente

CE‑Kennzeichnung und Leistungserklärungen
Material‑ und Umweltanforderungen
Zulassungs‑ oder Prüfbescheide
Einbau‑ und Wartungshinweise

Verantwortlich

Hersteller für CE Kennzeichnung und Leistungserklärung; Fachunternehmen für Dokumentation der ordnungsgemäßen Montage

Praxis‑Hinweise

Fluchttüren müssen nach der Bauprodukteverordnung 305/2011 ein CE Zeichen tragen; Hersteller sind nach EN 14351 1 für die CE Kennzeichnung verantwortlich und müssen sich einer Fremdüberwachung unterziehen. Neben Konformitätszertifikaten sind auch der Nachweis der Zwängungsfreiheit, Angaben zu Leistungseigenschaften sowie Montage und Wartungsanleitungen erforderlich.

Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis stellt sicher, dass alle eingesetzten Bauteile den europäischen und nationalen Produktanforderungen entsprechen. Nach der EU‑Bauprodukteverordnung müssen Fluchttüren mit CE‑Kennzeichnung versehen werden; die vollständige Verriegelungseinheit – bestehend aus Schloss, Schließblech, Zylinder, Beschlag und gegebenenfalls Elektro‑Türöffner – wird als System geprüft. Die Leistungserklärung enthält Angaben zur Feuer‑ und Rauchschutzklasse, zur mechanischen Festigkeit und zur Dauerhaftigkeit. Der Montagebetrieb ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Kombination der zugelassenen Komponenten und muss die zugehörigen Einbauhinweise und Wartungspläne dokumentieren.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/ typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass ein Bauprodukt oder Türsystem ohne harmonisierte Norm bauordnungsrechtlich verwendbar ist; erforderlich für nicht geregelte Bauprodukte

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 20a, Bauregelliste, DIN 18384

Schlüsselelemente

DIBt‑Zulassungsnummer
Beschreibung des Bauprodukts
Verwendungsbereiche und technische Parameter
besondere Auflagen, Einbauvorschriften und Gültigkeitszeitraum

Verantwortlich

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) als Zulassungsstelle; Hersteller und Antragsteller für die Bereitstellung der Unterlagen

Praxis‑Hinweise

Die Bauaufsichtsbehörde erteilt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für nicht geregelte Bauprodukte, wenn deren Verwendbarkeit nachgewiesen ist. Die Zulassung ist widerruflich, wird in der Regel für fünf Jahre erteilt und kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Zulassungsnummer und der Geltungsbereich sind Bestandteil jeder Brandschutz und FM Dokumentation.

Erläuterung

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung dient als behördlicher Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte ohne harmonisierte Norm. HBauO § 20a bestimmt, dass die Bauaufsichtsbehörde eine abZ erteilt, wenn die Verwendbarkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 nachgewiesen ist. Die Zulassung ist auf fünf Jahre befristet und kann mit Nebenbestimmungen, beispielsweise zur Montage oder Wartung, verbunden warden. Für Türen in Rettungswegen, die als Sonderlösungen ausgeführt werden, ist die abZ ein wesentlicher Bestandteil der Brandschutzakte.