Außenwandbekleidungen
Außenwandbekleidungen
In Deutschland obliegt dem Betreiber eines Gebäudes die Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen. Dies umfasst auch die Außenwandbekleidungen, die an Industrie- und Gewerbegebäuden als hinterlüftete Vorhangfassaden, Pfosten-Riegel-Fassaden, Natursteinfassaden, Metall- oder Verbundfassaden sowie als WDVS (Wärmedämm-Verbundsysteme) ausgeführt sein können. Ziel dieser Dokumentation ist es, die Betreiberpflichten für die Wartung und Instandhaltung dieser Außenwandbekleidungen gemäß der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) klarzustellen.
Der Geltungsbereich dieses Dokuments erstreckt sich auf alle genannten Fassadenarten. Maßgeblich sind die Vorgaben des § 3 Satz 1 i.V.m. § 19 Absatz 1 HBauO, wonach der Betreiber die Verkehrssicherheit der Baukonstruktion zu gewährleisten hat. Hinzu kommen allgemeine zivilrechtliche Haftungsvorschriften (§ 823 BGB) sowie relevante technische Normen (etwa DIN 18516 für Fassadensysteme, DIN EN 1991 für Lastannahmen). Diese Vorschriften fordern, dass von der Außenwandbekleidung keine Gefahren durch herabfallende Teile, lose Befestigungselemente, Korrosion oder andere Mängel ausgehen dürfen.
Das Ziel der Betreiberpflichten ist es, Gefährdungen für Personen und Sachwerte durch fehlerhafte oder beschädigte Fassadenelemente konsequent zu vermeiden. Mängel wie Risse, Ablösungen oder Korrosionsschäden sollen frühzeitig erkannt und unverzüglich behoben werden. Die folgenden Abschnitte erläutern detailliert die Anforderungen an Inspektion, Wartung, Dokumentation und Verantwortlichkeiten, um die ständige Sicherheit der Außenwandbekleidung sicherzustellen.
