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Außen-Brandschutztüren und -tore

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Außen-Brandschutztüren und –tore

Außen-Brandschutztüren und –tore

Dieses Dokumentenverzeichnis enthält eine Übersicht über alle für das Facility Management erforderlichen technischen, sicherheitstechnischen und produktspezifischen Unterlagen zu Außen-Feuerschutzabschlüssen (Feuer- und Rauchschutztüren sowie -toren). Ziel ist es, die Rechts- und Betriebssicherheit sowie den brandschutztechnischen Nachweis und die Produktkonformität gemäß den geltenden europäischen und deutschen Vorschriften sicherzustellen. Die aufgeführten Dokumente dienen der Prüf- und Nachweisführung gegenüber Behörden, Versicherern und Auditoren und gewährleisten die rechtskonforme Instandhaltung, Wartung und Betriebssicherheit der Abschlüsse. Zusammen bilden sie die Grundlage für einen rechtssicheren und normgerechten Betrieb dieser wichtigen Sicherheitskomponenten im Gebäudebestand.

Außen-Brandschutztüren und -Tore technisch definiert

Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweisprotokolle zur Mängelbeseitigung

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der fachgerechten Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel an Feuer- und Rauchschutztüren bzw. -toren.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §3, §14 (Sicherheit und Instandhaltung baulicher Anlagen)

Schlüsselelemente

Beschreibung und Ort des Mangels
Art der Mängelbeseitigung
Ausführungsdatum und Fachfirma
Bestätigung der sicheren Betriebswiederherstellung

Verantwortlich

Betreiber / Wartungsfirma

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betreiberakte; wichtig bei Prüfungen, Audits oder Haftungsfragen.

Erläuterung

Dieses Nachweisprotokoll dokumentiert die laufende Instandhaltung sicherheitsrelevanter Bauteile. Es hält detailliert fest, welcher Mangel (z.B. defekte Dichtung, beschädigtes Türblatt oder funktionsuntüchtige Verriegelung) festgestellt wurde und wie, wann und durch wen dieser fachgerecht behoben wurde. Die Bestätigung der Beseitigung belegt, dass der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht (§14 HBauO) erfüllt und das betroffene Bauteil nun wieder sicher funktioniert. Im Facility Management sind diese Protokolle Teil der Betreiberakte und der Sicherheitsdokumentation. Sie belegen gegenüber Behörden oder Gutachtern, dass festgestellte Gefahrenquellen umgehend beseitigt wurden, und reduzieren im Schadensfall das Haftungsrisiko des Betreibers, da sie zeigen, dass der Betreiber seinen Instandhaltungs- und Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

Prüf- und Inspektionsprotokolle zur Verkehrssicherheit

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll zur Verkehrssicherheitsprüfung

Zweck & Geltungsbereich

Regelmäßige Überprüfung der Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit von Feuer- und Rauchschutztüren und -toren.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §14; REG-IS Empfehlung „Verkehrssicherheit baulicher Anlagen“

Schlüsselelemente

Sichtprüfung auf Beschädigungen und Korrosion
Funktionsprüfung (Selbstschließung, Dichtung, Verriegelung)
Prüfung der Sensorik und elektrischen Steuerungen
Dokumentation festgestellter Mängel und Fristen zur Behebung

Verantwortlich

Betreiber / sachkundige Person

Praxis-Hinweise

Bestandteil der wiederkehrenden Prüfpflichten; dient als Grundlage für Wartungsplanung und Nachweisführung im CAFM-System.

Erläuterung

Prüf- und Inspektionsprotokolle dienen der lückenlosen Dokumentation der regelmäßigen Überwachung der Verkehrssicherheit von Feuerschutzabschlüssen. In festgelegten Intervallen – üblicherweise mindestens jährlich oder gemäß Risikobewertung auch häufiger – prüft eine sachkundige Person, ob alle Komponenten der Türen und Tore funktionsfähig und frei von Mängeln sind. Die Inspektion umfasst eine Sichtprüfung (z.B. auf Beschädigungen, Korrosion oder Verzug) sowie Funktionstests der Selbstschließung, Dichtheit und Verriegelung. Alle Feststellungen werden im Protokoll festgehalten. Gefundene Mängel werden bewertet und mit Fristen oder Empfehlungen für die Behebung versehen. Somit dient das Protokoll dem Nachweis, dass der Betreiber seiner Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht (§14 HBauO) nachgekommen ist. Die Ergebnisse fließen in die Wartungsplanung im CAFM-System ein und bilden die Grundlage für Audit- und Sicherheitsberichte sowie Versicherungsnachweise.

Prüfprotokolle der Verriegelungssysteme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll Verriegelungssysteme

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von elektrischen und mechanischen Verriegelungen an Feuer- und Rauchschutztüren.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 14637 (elektrisch gesteuerte Feststellanlagen)

Schlüsselelemente

Sicht- und Funktionsprüfung aller Komponenten
Test von Notentriegelung und Energieausfallverhalten
Kalibrierung und Einstellung der Schließmechanismen
Prüfintervall gemäß Herstellerangaben

Verantwortlich

Sachkundiger Prüfer / Wartungsfirma

Praxis-Hinweise

Jährliche Durchführung; bei sicherheitskritischen Türen (z. B. Fluchtwege, Paniktüren) vierteljährlich empfohlen.

Erläuterung

Die Prüfprotokolle für Verriegelungssysteme gewährleisten, dass alle Schlösser, Magnethalter (Feststellanlagen) und Panikverschlüsse an Feuer- und Rauchschutztüren zuverlässig funktionieren. Sie dokumentieren die Kontrolle sowohl mechanischer als auch elektrischer Verriegelungskomponenten. Dabei wird überprüft, ob bei Betätigung der Notentriegelung (z.B. Glasbruchmelder oder Panikdruck) die Tür sicher entriegelt wird und ob im Brandfall bzw. bei Stromausfall die Tür zuverlässig schließt. Zusätzlich werden die Einstellung und Kalibrierung der Schließmechanismen überprüft. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten, das Datum, Prüfer und Prüfergebnis enthält. Diese Dokumentation ist entscheidend, um gegenüber der Feuerwehr, dem Brandschutzbeauftragten oder der zuständigen Behörde die Funktionssicherheit der Verriegelungssysteme nachzuweisen. Regelmäßige Prüfungen (in der Regel jährlich) sind vorgeschrieben, um die brandschutzkonforme Funktion der Schlösser dauerhaft sicherzustellen.

Betriebsanweisung für Beschläge

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanweisung für Tür- und Torbeschläge

Zweck & Geltungsbereich

Herstellerdokumentation zur Bedienung, Pflege und Wartung der Beschläge und Schließsysteme.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18357 (VOB/C ATV – Tischlerarbeiten)

Schlüsselelemente

Funktionsbeschreibung der Beschläge
Schmier- und Wartungsanweisungen
Ersatzteillisten und Justierrichtlinien
Sicherheitshinweise bei Montage oder Demontage

Verantwortlich

Hersteller / Auftragnehmer

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Übergabe- und Revisionsunterlagen; Grundlage für Wartungsverträge und FM-Handbücher.

Erläuterung

Eine Betriebs- und Wartungsanweisung für Tür- und Torbeschläge stellt sicher, dass Schlösser, Scharniere, Griffe und Schließmechanismen fachgerecht verwendet und instand gehalten werden. Üblicherweise liefert der Hersteller oder ausführende Auftragnehmer diese Anleitung bei der Abnahme mit. Darin ist die Funktion der Beschläge beschrieben und es werden Pflege- sowie Wartungsmaßnahmen erläutert (z.B. regelmäßiges Schmieren oder Justieren beweglicher Teile). Außerdem enthält die Anleitung Informationen über Ersatzteile und Verschleißkomponenten, sodass bei Defekten zielgerichtet reagiert werden kann. Wichtige Sicherheitshinweise – etwa zum gefahrlosen Abnehmen eines Türflügels oder zur Unfallverhütung bei Wartungsarbeiten – runden die Unterweisung ab. Im Facility Management gelten diese Unterlagen als Pflichtdokumente bei der Objektübergabe: Sie werden in die technischen Unterlagen aufgenommen und dienen als Grundlage für Schulungen des Wartungspersonals. Durch die Befolgung der Herstellerangaben werden Fehler vermieden, die Lebensdauer der Beschläge optimiert und ihre Funktionssicherheit im Betrieb sichergestellt.

Zertifikat über die Leistungskonstanz

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungskonstanz-Zertifikat gemäß EU-Bauprodukteverordnung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der beständigen Produktqualität und CE-Konformität der Feuer- und Rauchschutztüren bzw. -tore.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO); Verordnung (EU) 2024/3110 (aktualisierte BauPVO)

Schlüsselelemente

Produktkennzeichnung und Zertifikatsnummer
Notifizierte Prüfstelle und Herstellerangabe
Klassifizierte Leistungsparameter (Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, Wärmedurchgang)
Datum der Ausstellung und Gültigkeitsdauer

Verantwortlich

Produktzertifizierungsstelle / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte; bei Ausschreibung, Beschaffung und Abnahme vorzulegen.

Erläuterung

Das Leistungskonstanz-Zertifikat wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und bescheinigt, dass die deklarierten Leistungsmerkmale eines Bauprodukts dauerhaft eingehalten werden. Es bestätigt damit die CE-Konformität gemäß der EU-Bauprodukteverordnung für die betreffenden Feuer- und Rauchschutztüren. Im Zertifikat sind eine Referenznummer, die ausstellende Stelle (z.B. TÜV oder ift Rosenheim) sowie die genaue Produktbezeichnung mit Verwendungszweck aufgeführt. Zudem werden die ermittelten Leistungskennwerte angegeben (z.B. Feuerwiderstandsdauer, Rauchdichtigkeit, Wärmedämmung) und das Ausstellungsdatum sowie die Gültigkeitsdauer (inklusive eventueller Überwachungsintervalle) genannt. Im Facility Management wird dieses Zertifikat in der Bauproduktakte hinterlegt. Es dient als Qualitätsnachweis bei Ausschreibungen und Beschaffungsprozessen, damit nur zertifizierte Komponenten verwendet werden. Im Schadensfall belegt es gegenüber Behörden oder Versicherern, dass ein CE-geprüftes Bauteil eingebaut wurde, und stärkt so die Rechtsposition des Betreibers.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Technische Bewertung von Bauprodukten, die nicht durch harmonisierte Normen abgedeckt sind (z.B. Spezialtore, Sonderkonstruktionen).

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO)

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung und technische Spezifikationen
Nachweise über Leistungsfähigkeit und Sicherheit
Zulässiger Anwendungsbereich und Einsatzgrenzen
Verweis auf CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (DoP)

Verantwortlich

Hersteller / Technische Bewertungsstelle (z.B. DIBt, EOTA)

Praxis-Hinweise

Teil der Zulassungsdokumentation bei Sonderanfertigungen oder Abweichungen von harmonisierten Normen.

Erläuterung

Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ermöglicht es, auch für nicht standardisierte oder spezielle Feuer- und Rauchschutztüren und -tore eine CE-Kennzeichnung zu erhalten. In einer ETA werden das Produkt ausführlich beschrieben und alle relevanten Leistungsmerkmale (z.B. Tragfähigkeit, Brandschutzverhalten, Dichtigkeit) sowie die Prüfergebnisse dokumentiert. Sie legt außerdem fest, in welchen Einsatzbereichen und unter welchen Bedingungen das Produkt verwendet werden darf (z.B. zulässige Einbauorte oder Umgebungsbedingungen). Die ETA wird von einer anerkannten Technischen Bewertungsstelle (in Deutschland z.B. dem DIBt im EOTA-Verbund) ausgestellt. Im Facility Management ist eine ETA insbesondere bei Sonderanfertigungen oder abweichenden Lösungen wichtig. Sie wird in der Produktdokumentation geführt, um bei Bauabnahme oder behördlichen Prüfungen nachzuweisen, dass auch diese nicht genormten Bauteile eine amtlich anerkannte Leistungsbewertung und CE-Zulassung besitzen.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Grundlage für die Erarbeitung einer ETA; legt Prüfverfahren und Leistungsbewertungskriterien für bestimmte Bauprodukte fest.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

Prüfmethoden und Messverfahren
Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien
Anwendungsgrenzen und Produktgruppen

Verantwortlich

EOTA (Europäische Bewertungsorganisation) / Hersteller

Praxis-Hinweise

Fachliche Grundlage für Herstellerbewertungen; Teil der technischen Dokumentation.

Erläuterung

Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) bildet die technische Basis für die Erstellung einer ETA. Es definiert genau, welche Eigenschaften eines Produkts zu prüfen sind und welche Bewertungsmaßstäbe angewendet werden, wenn für diesen Produkttyp keine harmonisierte Norm existiert. So legt das EAD beispielsweise die erforderlichen Prüfverfahren, Messmethoden und Klassifizierungskriterien fest. Es wird von der European Organisation for Technical Assessment (EOTA) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erarbeitet, meist auf Antrag eines Herstellers für eine spezifische Produktgruppe. Für den täglichen Facility-Management-Betrieb spielt das EAD selbst eine untergeordnete Rolle, da es keine produktspezifischen Werte enthält, sondern nur allgemeine Prüfkriterien. Es ist jedoch Teil der Hintergrunddokumentation und kann bei Audits oder Zertifizierungen herangezogen werden, um die Bewertungsmethoden nachzuvollziehen. Insgesamt sorgt das EAD dafür, dass europaweit einheitliche Prüf- und Bewertungsmaßstäbe gelten, was dem Facility Manager Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit bei der Produktauswahl bietet.

Brandschutzmatrix / Brandfall-Steuermatrix

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Brandschutzmatrix / Brandfall-Steuermatrix

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der technischen Wechselwirkungen zwischen Brandmeldeanlage, Feuerschutztüren, Feststellanlagen und Entrauchungssystemen.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI; VDI 3819-3

Schlüsselelemente

Darstellung der Signalverknüpfungen (z. B. BMA → Türsteuerung → RWA)
Brandfallsteuerung, Freigabe- und Verriegelungszustände
Notstrom- und Entriegelungsmechanismen
Zuordnung von Meldern, Klappen und Steuergruppen

Verantwortlich

Fachplaner TGA / Brandschutzplaner

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Brandfallsteuerungsdokumentation; für Wartung, Störungsdiagnose und Prüfsimulation im FM-Betrieb erforderlich.

Erläuterung

Die Brandschutzmatrix ist ein zentrales Dokument zur Koordination von Lösch-, Entrauchungs- und Türsystemen. Sie bildet übersichtlich die Abläufe im Brandfall ab: Wenn ein Brandmelder anspricht, werden in der Matrix die daraus resultierenden Aktionen (z. B. Türschließung durch die Feststellanlage, Aktivierung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage) festgehalten. Damit stellt sie sicher, dass alle Steuerketten funktionsfähig sind und keine Schnittstelle versagt. Die Brandschutzmatrix wird in der Regel vom Fachplaner TGA oder Brandschutzplaner erstellt und dient im FM als Grundlage für Abnahmeprüfungen, Funktionsprüfungen nach VDI 3819-3 sowie für Wartungstests und Störungsanalysen.

Produktspezifische technische Dokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktspezifische technische Dokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Bauproduktkonformität, Materialeigenschaften und Leistungsparameter von Feuerschutztüren und -toren.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Werkstoff- und Fertigungsdaten
Leistungsprüfungen (Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, Stabilität)
Prüfberichte akkreditierter Stellen
Montagebedingungen und CE-Kennzeichnung

Verantwortlich

Hersteller / Prüf- und Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte; im FM zur Nachweisführung bei Bauabnahmen, Modernisierungen oder Inspektionen.

Erläuterung

Die produktspezifische technische Dokumentation enthält alle prüf- und normrelevanten Angaben zum Feuerschutzprodukt. Darin sind etwa die verwendeten Baustoffe und Werkstoffe, die Fertigungsmethoden sowie die Prüfergebnisse der Feuerwiderstandstests und Rauchdichtheitsprüfungen aufgeführt. Diese Angaben ermöglichen es im FM, die Leistungsklassen (z. B. Feuerwiderstandsklassen, Rauchschutzklassen) nachzuvollziehen und bei Ersatzbeschaffungen oder Nachrüstungen vergleichbare Produkte auszuwählen. Die Dokumentation dokumentiert außerdem Montagebedingungen und CE-Kennzeichen, damit im Betrieb sichergestellt ist, dass Türen und Tore wie geprüft eingebaut wurden.

Montage-, Einbau- und Betriebsanleitung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Montage-, Einbau- und Betriebsanleitung für Feuer- und Rauchschutztüren

Zweck & Geltungsbereich

Anleitung für die ordnungsgemäße Montage, Abnahme, Bedienung und Wartung von Brandschutzabschlüssen.

Relevante Regelwerke/Normen

MVV TB (2017/1)

Schlüsselelemente

Montageanleitung und Befestigungssysteme
Anforderungen an Untergründe, Fugen, Beschläge
Wartungshinweise und Prüffristen
Betriebsanleitung zur bestimmungsgemäßen Nutzung

Verantwortlich

Hersteller / Lieferant

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument gemäß MVV TB; muss im FM bei Betriebsprüfungen und Instandhaltungen vorliegen.

Erläuterung

Montage-, Einbau- und Betriebsanleitungen enthalten spezifische Anweisungen für den Einbau und die Inbetriebnahme der Feuerschutzabschlüsse. Sie beschreiben zum Beispiel die Anforderungen an Wand- oder Bodenaufbau, zulässige Fugenbreiten, die korrekte Befestigung von Beschlägen sowie die Einstellung der Türschließer und Feststellanlagen. Betriebsanleitungen erläutern die bestimmungsgemäße Nutzung (z. B. Hinweise zum Einsatz von Brandschutzsystemschlüsseln, Fluchttürregelungen) und nennen Prüfintervalle sowie Wartungsaufgaben. Im FM-Betrieb werden diese Unterlagen als Teil der Revisionsakte aufbewahrt. Sie dienen zudem als Informationsquelle für die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und stellen sicher, dass Instandhaltungsarbeiten fachgerecht durchgeführt werden.

Wartungsnachweise – Feststellanlagen und Verriegelungssysteme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsnachweis – Feststellanlagen und Verriegelungssysteme

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die regelmäßige Wartung und Prüfung elektrischer Türverriegelungssysteme.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 14677-1

Schlüsselelemente

Wartungsintervall und Prüfumfang
Mess- und Prüfergebnisse (Ansprechzeiten, Haltekraft, Stromaufnahme)
Festgestellte Mängel und Abstellmaßnahmen
Prüfprotokoll mit Unterschrift der Fachfirma

Verantwortlich

Wartungsingenieur / Fachfirma

Praxis-Hinweise

Im FM zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Nachweisführung bei Aufsichtsbehörden erforderlich.

Erläuterung

Der Wartungsnachweis dokumentiert die regelmäßigen Prüfungen, die laut DIN 14677-1 an Feststellanlagen durchzuführen sind. Er enthält Angaben zu den Messwerten wie Haltekraft (N), Ansprechzeiten der Verriegelungsmechanismen und Stromaufnahme der Elektromagnete. Festgestellte Mängel (etwa abgenutzte Dichtungen oder fehlerhafte Spannungsversorgung) und die jeweils getroffenen Abstellmaßnahmen werden detailliert protokolliert. Dieser Nachweis ist in der Brandschutz- und Instandhaltungsakte im FM abgelegt und dient dem Betreiber als wichtiger Beleg gegenüber Aufsichtsbehörden, dass die Betriebssicherheit der Türsysteme gewährleistet ist.

Fachkundenachweis – Sachkundige für Feststellanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Fachkundenachweis – Sachkundige für Feststellanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die Qualifikation von Personen, die Prüfungen und Wartungen an Feststellanlagen durchführen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 14677-2

Schlüsselelemente

Schulungszertifikat eines anerkannten Bildungsträgers
Nachweis praktischer Erfahrung
Aktualisierungspflichten (alle 5 Jahre)

Verantwortlich

Schulungsanbieter / Arbeitgeber

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betreiberverantwortung; FM muss sicherstellen, dass nur befähigte Personen eingesetzt werden.

Erläuterung

Der Fachkundenachweis bestätigt, dass die an Feststellanlagen arbeitenden Mitarbeiter entsprechend DIN 14677-2 ausgebildet und geprüft sind. Er umfasst ein Zertifikat eines anerkannten Schulungsträgers und Angaben zu praktischen Erfahrungen (z. B. Anzahl durchgeführter Prüfungen). Nach der Norm müssen Sachkundige ihre Fachkunde alle fünf Jahre durch eine Fortbildung erneuern; auch diese Fristen werden im Nachweis dokumentiert. Für das Facility Management ist die Kontrolle dieser Zertifikate Teil der Betreiberpflicht: Nur geprüfte Personen dürfen Prüfungen an den Anlagen durchführen, um Haftungsansprüche und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

EG-Konformitätserklärung – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass alle verwendeten Komponenten den geltenden EU-Bauproduktenrichtlinien entsprechen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

CE-Kennzeichnung, Produktnummer, Hersteller
Bezug zu harmonisierter Norm oder ETA
Angaben zu Produktionskontrolle (FPC)
Unterschrift des Verantwortlichen

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauakte; im FM für Auditierungen und Behördenprüfungen erforderlich.

Erläuterung

Die EG-Konformitätserklärung bescheinigt, dass die eingesetzten Komponenten eines Türsystems (Türblatt, Beschläge, Elektrik etc.) den harmonisierten EU-Vorschriften entsprechen. Sie weist das CE-Kennzeichen, die Produktnummer und den Hersteller aus und nennt die zugrunde liegende Norm oder europäische Technische Bewertung (ETA). Angaben zur Werksproduktionskontrolle (FPC) und die Unterschrift des Herstellers oder Zertifizierers komplettieren das Dokument. Im FM werden die Konformitätserklärungen in der Bauakte abgelegt; sie sind bei Audits oder Brandschutzprüfungen unerlässlich, um nachzuweisen, dass alle Bauteile des Schutztürsystems zugelassen sind.

Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukte und Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der Leistungsmerkmale in Bezug auf Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, Tragfähigkeit und Bedienbarkeit.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18421; DGUV-I 208-026

Schlüsselelemente

CE-Kennzeichnung
Leistungsdaten (z. B. EI₂ 90, Sa, Sm)
Prüfbericht-Nummern
Notifizierte Prüfstelle

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Unerlässlich für die Bauabnahme; im FM zur Dokumentation der Produktsicherheit und für Ersatzbeschaffung.

Erläuterung

Die Leistungserklärung (DoP) beschreibt die deklarativen Leistungsmerkmale der Feuer- oder Rauchschutztür, wie sie vom Hersteller benannt wurden. In ihr sind die Feuerwiderstandsklasse (z. B. EI₂ 90), die Rauchschutzklasse (Sa, Sm), Prüflaborberichte sowie die notifizierte Prüfstellen-Nr. aufgeführt. Für das Facility Management ist die DoP essentiell, um die Übereinstimmung von eingebauten Bauteilen mit den Genehmigungen zu überprüfen. Insbesondere bei Ersatzbeschaffungen wird so sichergestellt, dass die neuen Türen oder Tore exakt die gleichen Leistungswerte erfüllen. Die DoP ist außerdem Teil der ausführlichen Systemdokumentation, über die sich im Schadensfall die ursprüngliche Produktqualität nachvollziehen lässt.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauaufsichtlichen Verwendbarkeit von Türsystemen, Toren und Brandschutzelementen, die keine harmonisierte Zulassung besitzen.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §20–21

Schlüsselelemente

Beschreibung des Bauprodukts (Typ, Abmessungen)
Prüfberichte und ggf. Zulassungsnummer
Anwendungsbereich (Bauteilklasse, Brandwiderstandsklasse, Einsatzort)
Auflagen zur Montage und Wartung

Verantwortlich

Hersteller / Fachplaner / DIBt

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauakten und der FM-Systemdokumentation. Wird für Prüfungen durch Bauaufsicht und Brandschutzbehörden benötigt.

Der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (ZiE) ist ein behördlich erteilter, widerruflicher Nachweis über die Verwendbarkeit eines Bauprodukts, das nicht durch harmonisierte europäische Normen abgedeckt ist. Er ähnelt einer allgemeinen Bauzulassung (abZ) und bestätigt unter festgelegten Bedingungen die Rechtmäßigkeit und technische Eignung des Produkts. Nach §20 der Hamburgischen Bauordnung ist ein solcher Nachweis nötig, wenn keine „Technische Baubestimmung und keine allgemein anerkannte Regel der Technik“ für das Produkt existiert. Typische Anwendungsfälle sind Spezialanfertigungen, Nachrüstungen oder Bestandsumbauten, bei denen Standardlösungen nicht greifen.

Der Verwendbarkeitsnachweis enthält eine detaillierte Produktbeschreibung, alle relevanten Prüfberichte (z.B. Brandschutzprüfungen) und gegebenenfalls eine behördliche Zulassungsnummer. Er definiert den Anwendungsbereich – etwa die Feuerwiderstandsklasse (z.B. EI₂ 60) und die zulässige Einbausituation (Wandart, Öffnungsrichtung, Gebäudeklasse) – sowie spezifische Auflagen für Montage, Wartung und Instandsetzung. Beispielsweise müssen Feststellanlagen in der Regel eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) als Verwendbarkeitsnachweis aufweisen, während für unkonventionelle Türsysteme die Landesbauaufsicht eine „Zustimmung im Einzelfall“ erteilen kann.

Für das Facility Management heißt das: Der Verwendbarkeitsnachweis wird als Teil der Bauakte und FM-Dokumentation geführt. Er ist Basis für baurechtliche Prüfungen und behördliche Kontrollen. Bei Bedarf muss er auf Verlangen von Bauaufsicht oder Brandschutzbehörde vorgelegt werden und zeigt, dass alle bauaufsichtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung (AbP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert die bauaufsichtliche Prüfung und technische Freigabe von Brandschutzelementen.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §24

Schlüsselelemente

Prüfnummer, Prüfstelle, Ausstellungsdatum
Prüfgegenstand und Klassifizierung (z. B. EI₂ 30, EI₂ 60, EI₂ 90)
Technische Spezifikationen und Fertigungstoleranzen
Hinweise zur Wartung und Instandhaltung

Verantwortlich

Hersteller / Prüfstellen (z. B. DIBt, ift Rosenheim)

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Abnahme- und Wartungsunterlagen. Muss im FM-System dem betroffenen Bauteil zugeordnet werden.

Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) ist ein von akkreditierten Prüfinstituten (z.B. ift Rosenheim, DIBt) ausgestelltes Zertifikat, das den bauaufsichtlichen Nachweis für ein Brandschutzelement erbringt. Es wird für Bauprodukte verwendet, die zwar ungeregelt sind, aber nach anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. So bescheinigt das AbP nach Normprüfungen die Feuerwiderstandsklasse eines Produkts (z. B. EI₂ 30, EI₂ 60, EI₂ 90) sowie weitere Leistungsdaten.

Im AbP sind die Prüfnummer, die prüfende Stelle und das Ausstellungsdatum vermerkt. Es beschreibt das Prüfmuster (z.B. Türblatt mit Zarge) und dessen Klassifizierung gemäß EN 13501-2. Technische Parameter wie Türblattstärke, Dichtungstyp und mechanische Toleranzen werden dokumentiert. Wichtig sind auch Angaben zu Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, etwa Prüftätigkeiten oder Austauschintervalle, die der Betreiber beachten muss. Für Rauchschutztüren und -tore ist meist ein AbP zusammen mit einer Hersteller-Übereinstimmungserklärung (ÜH) als Verwendbarkeitsnachweis vorgeschrieben.

Das AbP wird gewöhnlich vom Hersteller in Kooperation mit einer PÜZ-Stelle (Produktprüfungs- und Zertifizierungsstelle) erstellt. Nach abgeschlossener Prüfung erhält der Betreiber das Zertifikat. Im Facility Management gilt das AbP als grundlegender Nachweis für den Brandschutzstatus eines Bauteils. Es ist fester Bestandteil der Abnahmeunterlagen und wird im CAFM-System dem jeweiligen Tür- oder Torbestandteil zugeordnet. In Instandhaltungsaudits und -verträgen dient das AbP als Prüfgrundlage: Bei Wartung und Wiederkehrenden Prüfungen kann der FM-Verantwortliche anhand der AbP-Angaben die Einhaltung der Klassifizierung und der Wartungsvorgaben überprüfen.

Produktkennzeichnung – Feuer- und Rauchschutzabschlüsse

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktkennzeichnung gemäß DIN EN 16034

Zweck & Geltungsbereich

Kennzeichnung der Bauprodukteigenschaften und CE-Konformität von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 16034

Schlüsselelemente

Herstellername, CE-Kennzeichen, Produktnummer
Leistungserklärung (DoP) und alle relevanten Leistungsmerkmale
Klassifizierung (z. B. EI₂ 60, Sa, S200)
Prüfnummer und Referenznorm

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Auf jedem Element sichtbar anzubringen. Wird im FM zur Identifikation und Produktverwaltung erfasst.

Nach DIN EN 16034 müssen Feuer- und Rauchschutzabschlüsse seit November 2019 zwingend CE-gekennzeichnet sein. Das CE-Zeichen auf jedem Bauteil signalisiert die Übereinstimmung mit der EU-Bauproduktenverordnung. Mit der Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt die Anforderungen der harmonisierten Normen (DIN EN 16034 in Verbindung mit DIN EN 14351‑1 oder EN 13241) erfüllt.

Zusätzlich ist eine Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) beizufügen. Sie enthält sämtliche Leistungsmerkmale des Abschlusses: etwa die Feuerwiderstandsklasse (z.B. EI₂ 60), die Fähigkeit zum Temperatur- oder Rauchabschluss (Sa, S200), sowie zulässige klimatische Einsatzbedingungen. Des Weiteren werden Kennnummern der Prüfstelle und das Prüfnormenverzeichnis angegeben. So lässt sich für jeden Tür- oder Tormustern exakt nachvollziehen, unter welchen Bedingungen und mit welchen Werten es getestet wurde.

Praktisch bedeutet dies für das Facility Management: Jede Feuerschutztür bzw. jedes Tor trägt außen ein Typenschild mit Herstellerlogo, CE-Zeichen und Seriennummer. Diese Informationen werden im CAFM-System erfasst und mit dem jeweiligen Bauteil verknüpft. Auf Basis der Leistungserklärung legt das FM-Team Wartungsintervalle und Ersatzteil-Listen an – beispielsweise kann aus der angegebene Stabilitätsklasse (EW oder EW₂) abgeleitet werden, welche Ersatz-Beschläge zulässig sind. Die Kennzeichnung unterstützt zudem das rasche Identifizieren von Türmodulen bei Ersatz oder Audit, da sämtliche produktrelevanten Daten eindeutig dokumentiert sind.

Allgemeine Produktinformation – Feststellanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine Produktinformation zu Feststellanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibt Aufbau, Funktion und Anwendungsgrenzen der Feststellanlage für Feuerschutzabschlüsse.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 14637

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung (Bauform, Komponenten, Energiebedarf)
Einsatzbedingungen (Temperatur, Luftfeuchte, Umgebung)
Klassifizierungen nach EN-Standard (z.B. Bauart 1/2)
Montagehinweise

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Brandschutzakte. Wird im FM zur Überwachung der Betriebs- und Sicherheitsfunktionen verwendet.

Die Feststellanlage ist eine elektrisch gesteuerte Haltevorrichtung, mit der Feuerschutztüren im Alltag offen gehalten und im Brandfall durch Auslösen selbsttätig verschlossen werden. Ihre Produktinformation beschreibt konstruktiven Aufbau und Funktion. Gemäß DIN EN 14637 enthält sie Angaben zu allen Komponenten (z.B. Magnet mit Ankerplatte, oder Türschließer mit Feststellung) und deren Zusammenwirken. Weiterhin nennt sie Betriebsspannung/-strom und technische Anschlussbedingungen, zum Beispiel die nötigen Erdungs- und Signalverbindungen.

Die Informationsunterlage legt auch die Einsatzgrenzen der Anlage fest. Dazu gehören Umgebungstemperaturbereich, Luftfeuchtigkeit und etwaige Staub- oder Spritzwassereinwirkung. Falls vorhanden, wird angegeben, ob die Anlage für den außenliegenden oder wettergeschützten Einbau geeignet ist. In Analogie zur Norm werden Feststellanlagen nach „Bauarten“ klassifiziert: Bauart 1 (Eigen-Feuerfallmelder) und Bauart 2 (gemeinsam mit Brandmeldeanlage). In der Produktinformation wird die zutreffende Bauart genannt, ebenso wie Prüfzeugnisse und Zertifikate der verbauten Melder und Löser.

Die Montagehinweise enthalten genaue Vorgaben zur Befestigung (z.B. Bohrbilder für Magnet und Melder) und zu elektrischen Anschlüssen (Klemmenbelegungen). Sie dokumentieren, wo feststellende und auslösende Komponenten anzubringen sind, und wie der Anschluss an eine Brandmelde- bzw. Gebäudetechnik vorzunehmen ist. Auf Besonderheiten wie etwa Leitungsüberwachung bei Fernbetätigung wird hingewiesen.

Für das Facility Management dient diese Produktinformation als Grundlage für die Brandschutzakte. Sie ermöglicht dem FM-Team, die ordnungsgemäße Installation zu prüfen und die sicheren Betriebsfunktionen zu beurteilen. In Wartungs- und Prüfverträgen nach DIN EN 14637 bzw. DIN 14677 werden Wartungsintervall und Prüfumfang meist auf die dort genannten Komponenten abgestimmt. Die Informationen helfen außerdem bei der Auswahl passender Ersatzteile und beim Technikerbriefing, da beispielsweise geprüft werden kann, ob vorhandene Magnetanker der aufgelisteten zugelassenen Komponenten entsprechen.

Produktinformation zur Erstprüfung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktinformation zur Erstprüfung

Zweck & Geltungsbereich

Belegt die geprüfte Funktionsfähigkeit der Feststellanlage vor Inbetriebnahme.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 14637

Schlüsselelemente

Prüfbericht zur Funktionsprüfung
Einstellparameter (Ansprechzeit, Auslösekraft)
Prüfprotokoll der sicherheitstechnischen Überprüfung

Verantwortlich

Hersteller / Errichterfirma

Praxis-Hinweise

Dokumentiert im Übergabeprotokoll. Im FM-System zur Erstprüfung und Anlagenfreigabe hinterlegt.

Vor der Inbetriebnahme einer Feststellanlage ist eine Erstprüfung (Abnahmeprüfung) durchzuführen, wie in DIN EN 14637 vorgeschrieben. Dabei verifiziert der Errichter (Fachfirma) mit qualifizierten Kräften die einwandfreie Funktion der Anlage. Die Prüfung erfolgt nach einem definierten Protokoll, meist auf Basis von Anhang C der Norm. Alle relevanten Funktionstests werden abgearbeitet: Dazu gehört z.B. die Simulation einer Alarmauslösung (Löschmelder öffnen) und die sofortige automatische Schließung der Tür. Ebenso wird überprüft, dass das System korrekt reagiert, wenn Bauteile ausfallen (z.B. Unterbrechung der Stromzufuhr).

Ergebnisse und Einstellparameter werden im Abnahmebericht dokumentiert. Dazu zählen beispielsweise: der Ansprechzeitpunkt des Auslösers, die Haltekraft des Magneten, sowie gemessene Spannungswerte unter Last. Außerdem bestätigt der Bericht, dass alle Komponenten und Verschraubungen ordnungsgemäß ausgeführt sind. Nach erfolgreicher Abnahme erhält der Betreiber eine Bescheinigung über die geprüften Funktionen. Diese ist häufig auf einem dauerhaft anzubringenden Schild am Türrahmen vermerkt (Kennzeichnung der Abnahme). In der FM-Praxis wird dieses Übergabeprotokoll in der Anlagenakte hinterlegt und gilt als Nachweis der funktionsgerechten Installation. Es ist zugleich die Voraussetzung, bevor die Anlage vom Betreiber freigegeben und in den Regelbetrieb übernommen wird.

Gemäß DIN EN 14637 sind im Anschluss an die Erstprüfung feste Prüfintervalle festzulegen: Routinemäßige Funktionskontrollen etwa alle 3 Monate und eine ausführliche Jahreswartung durch geschultes Personal sind vorgesehen. Diese Prüfhinweise sind ebenfalls im Übergabeprotokoll festgehalten, damit das FM-Team sie in der Wartungsplanung beachten kann.

Produktinformation für Montage und Wartung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Montage- und Wartungsanleitung für Feststellanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der ordnungsgemäßen Installation und periodischen Instandhaltung der Feststellanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 14637

Schlüsselelemente

Montageplan und elektrische Anschlüsse
Wartungsintervalle und Prüfmethoden
Fehlerdiagnose und Ersatzteile
Sicherheitsvorgaben zur Wiederinbetriebnahme

Verantwortlich

Hersteller / Installationsbetrieb

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Instandhaltungsplanung und Sicherheitsprüfung. Wird in der FM-Wartungsdatenbank als „Wartungsdokument“ hinterlegt.

Die Montage- und Wartungsanleitung (oder Handbuch) einer Feststellanlage muss alle notwendigen Informationen enthalten, um die Anlage fachgerecht einzubauen und instand zu halten. Nach DIN EN 14637 sollen Feststellanlagen nur von entsprechend ausgebildeten Personen montiert werden. Daher beschreibt die Anleitung die Installation Schritt für Schritt: Sie enthält Anschlusspläne (elektrische Schaltbilder), Bohrschablonen und die genaue Reihenfolge zum Anschließen von Meldelinien und Stromversorgung. Ebenfalls enthalten sind Hinweise zur richtigen Erdung und zur Funktionsprüfung unmittelbar nach Anschluss. Sicherheitsvorgaben wie das Abschalten der Versorgungsspannung beim Ein-/Ausbau von Komponenten werden gesondert erläutert.

Für den Betrieb müssen in der Anleitung die Wartungsintervalle und Prüfmethoden genannt sein. Üblich sind Funktionsprüfungen aller 3 Monate und eine gründliche Wartung mindestens einmal jährlich. Die Anleitung listet dazu konkrete Vorgehensweisen und Prüflisten: So wird beschrieben, wie man die korrekte Position von Magnet und Anker kontrolliert, Verschleiß (z.B. Elektromagnetbelag) prüft und Sicherheitsgeräte testet. Ein Abschnitt befasst sich mit Fehlerdiagnose und Ersatzteillisten: Typische Störfälle (wie Feueralarm trotz offener Tür) und die jeweils zu tauschenden Komponenten (z.B. Rauchmelder, Batterien) sind dokumentiert.

Aus Sicht des Facility Managements dient diese Anleitung als Arbeitsgrundlage für alle Instandhaltungsteams und Prüforganisationen. Bei einer turnusmäßigen DGUV-Prüfung oder beim Austauschpersonal hat das Handbuch oberste Priorität: Es gewährleistet, dass die Abläufe standardisiert und sicher erfolgen. Im CAFM oder der Wartungsdatenbank wird die Anleitung als „Wartungsdokument“ hinterlegt, damit Servicetechniker sie jederzeit für Einsatzplanungen und während der Inspektion einsehen können. So wird sichergestellt, dass die Feststellanlage dauerhaft ordnungsgemäß gewartet wird und nach jeder Maßnahme sicher in Betrieb gehen kann.

Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalische Nachweise (Wärme-, Schall-, Luftdichtheit)

Zweck & Geltungsbereich

Belegt die Einhaltung bauphysikalischer Mindestanforderungen gemäß GEG (Wärmeschutz) und Schallschutzrichtlinien.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (VOB/C – Tischlerarbeiten)

Schlüsselelemente

U-Wert (Wärmedämmung)
R<sub>w</sub>-Schallschutzwert
Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit
Prüfprotokolle anerkannter Prüfstellen

Verantwortlich

Fachplaner / Ausführender Betrieb

Praxis-Hinweise

Bestandteil der energetischen Gebäudeakte. Im FM genutzt zur Gebäudezertifizierung und energetischen Bewertung.

Bauphysikalische Nachweise dokumentieren, dass Türen den technischen Mindestanforderungen an Wärmeschutz und Schallschutz genügen. Für Außentüren gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten (Ud-Werte): Im Neubau darf der Ud-Wert von Haustüren beispielsweise 1,20 W/(m²K) nicht überschreiten. Bei Sanierungen von Bestandsgebäuden gilt oft ein Grenzwert von 1,80 W/(m²K). Die konkreten U-Werte werden vom Fachplaner berechnet und müssen nachgewiesen werden, meist über Produktdatenblätter und Berechnungsnachweise. Auch der Einbau muss fachgerecht erfolgen (z.B. gedämmte Fugen nach DIN 18355), damit diese Werte tatsächlich erreicht werden können.

Für den Schallschutz ist die Luftschalldämmung der Tür relevant. Die Anforderungen leiten sich aus der DIN 4109 („Schallschutz im Hochbau“) ab. Insbesondere in Mehrfamilienhäusern gelten Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen. Eine Feuerschutztür muss in der Regel auch diese R<sub>w</sub>-Werte erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch laborgeprüfte Schalldämm-Maße oder Berechnung nach aktuellen Normen.

Darüber hinaus sind Luftdichtheit und Schlagregendichtheit zu dokumentieren. Nach DIN 18355 wird oft ein luft- und wasserundurchlässigkeits-Test (z.B. Blower-Door bzw. Spritzwasser-Test) durchgeführt. Die Messergebnisse werden in Prüfberichten festgehalten.

Im Facility Management fließen diese Nachweise in die energetische Gebäudeakte ein. Sie unterstützen beispielsweise ein Energiemanagement oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung (DGNB, LEED etc.) durch den Nachweis, dass alle Bauteile den gesetzlichen Anforderungen genügen. Bei Audits und Energieausweisen können FM-Spezialisten auf die U-Werte und Schallschutzprotokolle verweisen, um Wärmebrücken und Lärmquellen zu bewerten.

Statische Berechnungen – Metallkomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnungen – Metallkonstruktion

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Tragfähigkeit und Befestigungssicherheit von metallischen Tür- und Torrahmen, Zargen und Befestigungen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (VOB/C ATV – Metallbauarbeiten)

Schlüsselelemente

Nachweis der mechanischen Stabilität unter Wind-, Druck- und Schließlasten
Belastungsberechnungen für Türflügel und Torsegmente
Befestigungs- und Dübelbemessung nach Untergrundmaterial
Werkstoffnachweise (z. B. Stahl, Aluminium)

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen / Statiker / Fachplaner

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Werk- und Montageplanung; erforderlich zur Bauabnahme und für FM-gerechte Instandhaltungsdokumentation.

Erläuterung

Bei metallenen Tür- und Torrahmen regeln die ATV DIN 18360 (Metallbauarbeiten) die statischen Anforderungen. Die Statischen Berechnungen legen fest, dass Rahmen und Zargen Winddruck, Eigengewicht sowie Betätigungskräfte (Schließkräfte etc.) standhalten. Ein Tragwerksplaner oder Statiker erbringt diese prüffähigen Nachweise als Teil der Ausführungsplanung, um die mechanische Stabilität und Dauerhaftigkeit sicherzustellen. Dabei sind u.a. Windlasten und Schließlasten nach Eurocode 1 bzw. DIN 1055 zu berücksichtigen. Im Facility Management dienen diese Unterlagen vor allem dazu, spätere Sanierungen, Umrüstungen oder nachträgliche Veränderungen sicherheitsgerecht zu beurteilen. Beispielsweise wird bei Umbauten überprüft, ob die vorhandenen Befestigungen und Werkstoffe weiterhin den Anforderungen genügen. Die Statiknachweise sind damit essentiell für die Verkehrssicherheit und werden zusammen mit Prüfprotokollen in der Gebäudeakte abgelegt, um Behördenprüfungen und Betriebsnachweisen zu genügen.

Statische Berechnungen mit Zeichnungen – Tischlerarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statiknachweis mit erforderlichen Zeichnungen – Tischlerarbeiten

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert die Trag- und Anschlussdetails hölzerner Feuerschutzrahmen oder Brandschutztürzargen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV – Tischlerarbeiten)

Schlüsselelemente

Tragfähigkeitsnachweis für Holzrahmen und Türflügel
Konstruktionszeichnungen mit Befestigungspunkten
Angaben zu Holzfeuchte, Verbindungselementen und Oberflächenschutz
Zulässige Verformungen und Brandschutzschichten

Verantwortlich

Tischler / Holzbauingenieur / Fachplaner

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Ausführungsplanung; wichtig bei späterer Rekonstruktion oder Materialbewertung.

Erläuterung

Für Holzbau-Feuerschutztüren gelten die ATV DIN 18355 (Tischlerarbeiten). Die Nachweise umfassen die Tragfähigkeit von Holzrahmen und Türblättern sowie Anschlussdetails der Zarge im Mauerwerk. Detaillierte Konstruktionszeichnungen dokumentieren Querschnitte, Befestigungspläne und Holzverbindungen. Wesentliche Angaben sind z.B. die Holzfeuchte, da zu feuchter Einbau zu Verformungen führen kann. Die Verbindungen (Schrauben, Dübel) müssen für Brandschutzanwendungen geeignet sein. Oberflächenschutzmaßnahmen wie feuerhemmende Beschichtungen (Lacke, Imprägnierungen) werden ebenfalls festgelegt. Zulässige Verformungen und Toleranzen nach DIN 18202 werden ausgewiesen. Im FM-Kontext ermöglichen diese Unterlagen eine spätere Rekonstruktion bei Schäden (z. B. durch Schädlingsbefall oder Feuchteeinwirkung) und helfen, den Materialzustand zu bewerten. Zudem dienen sie als Referenz, wenn Ersatzteile oder Reparaturmaterialien beschafft werden müssen.

Verwendbarkeitsnachweis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis der Verwendbarkeit nach Bauordnungsrecht

Zweck & Geltungsbereich

Belegt die bauaufsichtliche Eignung von Türen und Toren als Brandschutzabschlüsse.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18421 (VOB/C ATV); HBauO §20–21; DIN 18379–18381

Schlüsselelemente

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder CE-Kennzeichnung
Leistungserklärung (DoP)
Prüfzeugnisse über Feuerwiderstandsklassen (z. B. T30, T90)
Nachweis über Rauchdichtheit, Wärmedämmung und Selbstschließung

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle / DIBt

Praxis-Hinweise

Pflichtnachweis bei Abnahme und Betrieb. Wird im FM für Wiederkehrprüfungen, Gewährleistung und Produktaustausch benötigt.

Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis ist das zentrale Dokument zur bauaufsichtlichen Eignung. Er wird in der Regel durch eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder künftig durch CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung erbracht. Laut §20c HBauO gilt eine Zustimmung im Einzelfall ähnlich wie eine AbZ als „widerruflich erteilter Verwendbarkeitsnachweis für ein Bauprodukt“. Typische Bestandteile sind die AbZ-Nummer (mit Gültigkeitszeitraum), die Feuerwiderstandsklassen (z.B. nach DIN EN 1634‑1 geprüfte T30, T90) sowie Nachweise über Rauchdichtigkeit (z.B. DIN EN 1634‑3), Wärmedämmung und Selbstschließmechanismus. Hersteller legen zudem eine Leistungserklärung (Declaration of Performance) für CE-gekennzeichnete Türen vor. Mit Einführung der Produktnorm DIN EN 16034 wird CE-Kennzeichnung für Feuerschutzabschlüsse verpflichtend und ersetzt schrittweise die bisherigen Zulassungen. Im FM muss der Verwendbarkeitsnachweis für jede Tür in der Gebäudeakte aufbewahrt werden. Er bildet die Grundlage für behördliche Abnahmen und Brandschutzprüfungen sowie für Gewährleistungsfragen und Produktaktualisierungen.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigt die Zulässigkeit des Einsatzes von Feuerschutztüren und -toren gemäß Bauordnungsrecht.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV); HBauO; DIBt-Richtlinien

Schlüsselelemente

Zulassungsnummer und Gültigkeitsdauer
Prüfbericht zur Feuer- und Rauchbeständigkeit
Anwendungsbereich (Innen-/Außenbereich)
Auflagen für Einbau, Wartung und Austausch

Verantwortlich

DIBt / Hersteller

Praxis-Hinweise

Grundlage für bauliche Abnahmen und Behördenprüfungen. Bestandteil der FM-Dokumentation nach § 14 HBauO.

Erläuterung

Eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) wird meist vom Deutschen Institut für Bautechnik erteilt und bestätigt die Verwendung eines konkreten Produktes oder Systems im Bau. Sie ist ein fester Nachweis, dass der „Regelungsgegenstand ... allgemein bauaufsichtlich zugelassen/genehmigt“ ist. In der Zulassung sind ausführliche Bedingungen enthalten: z.B. die Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN/DIN (T30, T90), der Einsatzbereich (z.B. nur innen oder auch außen, nur feuerhemmend oder auch rauchdicht) sowie detaillierte Einbau- und Wartungsvorschriften. Ein Beispiel ist die DIBt-Zulassung Z-6.20-1933 für Holztüren (T90), die als Nachweis dient. Für Facility Management ist die AbZ ein zentraler Dokumentennachweis. Sie wird bei der Bauabnahme vorgelegt und dann dauerhaft in der Gebäudeakte aufbewahrt. Zusammen mit Prüfzeugnissen zeigt sie bei Inspektionen und Audits die bauaufsichtliche Konformität der Brandschutztüren und -tore, so dass der Betreiber seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllen kann.

Zeichnungen und/oder Beschreibungen – Metallkomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Fertigungs- und Montagezeichnungen für Metallkomponenten

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung von Aufbau, Befestigung und Detailausführung der metallischen Tür- oder Torrahmen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (VOB/C – Metallbauarbeiten)

Schlüsselelemente

Maßzeichnungen, Profile, Befestigungsdetails
Angaben zu Werkstoffen, Oberflächen und Korrosionsschutz
Schweißnähte, Verbindungselemente, Dübelarten
Toleranzmaße und Ausführungsnormen

Verantwortlich

Ausführendes Metallbauunternehmen

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Werkplanung und Montageabnahme. Wichtig für spätere Reparaturen und Ersatzteile.

Erläuterung

Die Fertigungs- und Montagezeichnungen sind detaillierte Pläne, die alle Bauteile der Metallrahmen dokumentieren. Nach den Vorgaben der ATV DIN 18360 werden darin Querschnittprofile, Maßangaben und Anschraubpläne festgehalten. Wichtige Inhalte sind z.B. Bohrungen und Befestigungspunkte, Schweißnahtdetails sowie die Art der eingesetzten Dübel und Schrauben. Auch Materialangaben (Stahlgüte, Korrosionsschutzbeschichtung) und Toleranzmaße nach DIN 18202 sind vermerkt. Diese Zeichnungen dienen als Grundlage für die Werk- und Montageplanung und bilden eine technische Dokumentation des Konstruktion. Im Facility Management werden sie im digitalen Gebäudekataster oder der technischen Dokumentation hinterlegt. Dort sind sie nützlich, wenn Reparaturbedarf besteht oder Ersatzteile geordert werden müssen, da aus den Zeichnungen Maße und Ausführungsdetails exakt ersichtlich sind.

Wartungsanleitung – Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanleitung für Brandschutzabschlüsse

Zweck & Geltungsbereich

Vorgabe für Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsintervalle zur Sicherstellung der Funktion.

Relevante Regelwerke/Normen

MVV TB (2017/1), Abschnitt D 3.2.1

Schlüsselelemente

Wartungsintervalle (mind. 1x jährlich)
Prüfkriterien (Schließfunktion, Dichtung, Haltevorrichtung)
Ersatzteil- und Schmierstoffangaben
Dokumentationspflichten (Prüfprotokoll, Wartungsnachweis)

Verantwortlich

Hersteller / Betreiber / Wartungsdienstleister

Praxis-Hinweise

Grundlage für Betriebssicherheit nach BetrSichV und FM-Wartungsplanung (CAFM-Systemintegration empfohlen).

Erläuterung

Die Wartungsanleitung legt fest, wie oft und nach welchen Kriterien Feuer- und Rauchschutzabschlüsse zu überprüfen sind. Nach MVV-TB Abschnitt D 3.2.1 muss der Betreiber mindestens einmal jährlich eine fachgerechte Prüfung und Wartung durchführen lassen. Diese beinhaltet die Kontrolle der Selbstschließung (Schließfunktion), Dichtheit der Dichtungen und die Funktion von Feststellanlagen oder Magnetösen. Die Anleitung nennt die erforderlichen Ersatzteile und Schmierstoffe (z.B. für Scharniere) sowie die Formulare für Prüfprotokoll und Wartungsnachweis. Alle durchgeführten Prüfungen müssen in einem Prüfbuch dokumentiert werden. Dem Betreiber obliegt nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Verantwortung, diese Arbeiten von qualifizierten Fachkräften ausführen zu lassen. In der Praxis bedeutet dies, dass Brandschutztüren mindestens einmal jährlich – und im Schadensfall oder nach Umbauten zusätzlich – inspiziert werden. Die Wartungsanleitung ist damit die Grundlage für den sicheren Dauerbetrieb: Sie unterstützt das Facility Management bei der Planung von Wartungszyklen (z.B. im CAFM) und dient als Nachweis für Brandschutzwartungen bei Audits und Versicherungsprüfungen.

Wartungshandbuch – Feststellanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungshandbuch für Feststellanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Definiert Prüf- und Wartungsvorgaben für elektrische oder magnetische Türhaltesysteme.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 14637

Schlüsselelemente

Prüfintervalle (monatlich/halbjährlich)
Testmethoden für Auslösevorrichtungen
Funktionskontrolle der Rauchmelder und Magneteinheiten
Dokumentationsvorlage für Prüfberichte

Verantwortlich

Wartungsingenieur / Fachfirma für Brandschutztechnik

Praxis-Hinweise

Bestandteil des Brandschutzmanagementsystems; dient der Nachweisführung bei Feuerwehr- und TÜV-Prüfungen.