Türen und Tore (kraftbetätigt, in Gehäusen)
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Türen und Tore (kraftbetätigt, in Gehäusen)
Dieses Dokumentenverzeichnis definiert die im Facility Management erforderlichen technischen, sicherheitstechnischen und produktbezogenen Unterlagen für den Betrieb, die Prüfung und die Instandhaltung von kraftbetätigten Türen und Toren innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Ziel ist es, die Rechtssicherheit, Betriebssicherheit und Nachvollziehbarkeit sämtlicher Prüfungen, Herstellerunterlagen und Wartungsmaßnahmen sicherzustellen. Die Dokumentation gewährleistet die Erfüllung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV-Regelwerke, der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie der einschlägigen EU-Produktverordnungen. Für den Facility Manager dient dieses Verzeichnis als Leitfaden, um sämtliche vorgeschriebenen Dokumente vollständig vorzuhalten und jederzeit verfügbar zu haben.
Dokumentation für kraftbetätigte Türen & Tore
- Sicherheitsprüfung
- Elektrische Betriebsmittel
- Benutzerinformation
- Leistungskonstanz
- Maschinenverordnung
- Niederspannungsrichtlinie
- Kraftbetätigte
- EG-Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Bewertungsdokument
- Gefährdungsbeurteilung
- Wartungsanweisungen
- Erste-Hilfe-Anweisungen
- Bautechnische
- Risikobewertungsunterlagen
- Leistungserklärung
- Bauprodukte
- Bauprodukteverordnung
- Montageanleitung
- Verwendbarkeitsnachweis
- Kontrollbuch
- Allgemeines bauaufsichtliches
- Allgemeine bauaufsichtliche
- Verwendbarkeitsnachweis
- Produktsicherheitsunterlagen
- Wartungsdokumentation
- Brandschutztechnisches
Prüfbericht über die Ergebnisse der Sicherheitsprüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbericht über die Ergebnisse der Sicherheitsprüfung kraftbetätigter Türen und Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der sicherheitsrelevanten Prüfungen gemäß ASR A1.7; Nachweis der Funktion und Verkehrssicherheit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ASR A1.7 (22.02_6318), DGUV-I 208-022 (20.3_848 / 21.3_848) |
| Schlüsselelemente | • Prüfung der Schließkräfte und Schutzsysteme (Lichtschranken, Kontaktleisten) |
| Verantwortlich | Prüfer / Sachkundige Person (nach ASR A1.7 Abs. 10) |
| Praxis-Hinweise | Jährlich zu wiederholen (§4 BetrSichV). Prüfprotokoll wird in der Betreiberakte abgelegt und bei Begehungen vorgelegt. |
Erläuterung
Diese Dokumentation dient dem Nachweis, dass alle kraftbetätigten Türen und Tore den Anforderungen an Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit entsprechen. Im Facility Management ist der Prüfbericht Grundlage für Instandhaltungsplanung, Versicherungsschutz und Auditfähigkeit.
Gemäß ASR A1.7 müssen kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und mindestens einmal jährlich auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Hierfür ist eine sachkundige Person mit geeigneter Messtechnik erforderlich, um z.B. die Schließkräfte an den Schließkanten zu messen und die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen (Lichtschranken, Schaltleisten, Not-Halt) zu überprüfen. Auch eine gründliche Sichtkontrolle aller relevanten Bauteile (Befestigungen, Laufschienen, Antriebskomponenten) gehört zum Prüfumfang, damit Verschleiß oder Beschädigungen frühzeitig erkannt werden.
Alle Befunde der Sicherheitsprüfung werden in einem Prüfprotokoll festgehalten; festgestellte Mängel werden dokumentiert und nach ihrem Schweregrad bewertet. Abschließend bestätigt die sachkundige Person durch ihre Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung. Der Betreiber muss den Prüfbericht in der Anlagenakte aufbewahren und bei Bedarf – etwa gegenüber der Berufsgenossenschaft oder der Aufsichtsbehörde – als Nachweis vorlegen können. Die konsequente jährliche Prüfung und lückenlose Dokumentation reduziert Haftungsrisiken erheblich und trägt zur Unfallverhütung bei, da potenzielle Gefahren rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Prüfprotokoll – Elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll für elektrische Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit sämtlicher Antriebseinheiten, Steuerungen und Sensorik. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-V3 (20.1_2945), DGUV-V4 (21.1_2963), DGUV-I 203-070/071, VDE 0701 (31.1_6542), VDE 0702 (31.1_5050) |
| Schlüsselelemente | • Messung von Schutzleiter- und Isolationswiderstand |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / Befähigte Person nach TRBS 1203 |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument für alle kraftbetriebenen Anlagen mit elektrischer Ausrüstung. Bestandteil der DGUV-Konformitätsnachweise. |
Erläuterung
Das Prüfprotokoll sichert die Einhaltung der elektrischen Schutzmaßnahmen gemäß DGUV-V3 und ist somit für den FM-Betrieb ein wesentlicher Bestandteil der elektrotechnischen Betriebssicherheit. Eine zur Prüfung befähigte Elektrofachkraft kontrolliert hierbei alle relevanten elektrischen Schutzfunktionen der Toranlage: Sie misst unter anderem den Schutzleiterwiderstand, prüft die Isolation der Leitungen und testet, ob Not-Aus-Schalter und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI/RCD) einwandfrei funktionieren.
Die ermittelten Messwerte und Prüfergebnisse werden detailliert im Protokoll festgehalten. Bei bestandener Prüfung erhält die Anlage in der Regel eine Prüfplakette mit Datum der Prüfung und Fälligkeit der nächsten Prüfung. Dieses Dokument dient dem Betreiber als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern, dass die elektrischen Antriebssysteme regelmäßig geprüft und sicher betrieben werden. Durch die regelmäßige Kontrolle werden elektrische Gefährdungen wie Stromschlag oder Brandrisiken erheblich reduziert. Die konkreten Prüfintervalle legt der Betreiber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest – in der Praxis meist jährlich, unter bestimmten Umständen können jedoch auch längere Intervalle angemessen sein.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Benutzerinformation / Gebrauchsanweisung für Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung der technischen und sicherheitsbezogenen Informationen für Bedienung und Wartung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN ISO 12100 (28.3_902) |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und bestimmungsgemäße Verwendung |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Schulungen und Gefährdungsbeurteilungen. Bestandteil der CE-Konformitätsunterlagen. |
Erläuterung
Diese Unterlage sichert, dass das Betriebspersonal ordnungsgemäß und sicher mit den Anlagen arbeitet. Im Facility Management ist sie Teil der TGA-Systemakte und wird bei Unterweisungen verwendet.
Die vom Hersteller bereitgestellte Gebrauchsanweisung (Benutzerinformation) beschreibt detailliert die bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage sowie alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. So wird sichergestellt, dass das Bedienpersonal das kraftbetätigte Tor fachgerecht nutzt und sich der möglichen Restrisiken bewusst ist. Darüber hinaus enthält die Anleitung Vorgaben für Wartung und Inspektion (z.B. Intervalle, Schmierpläne), die im Facility Management zur Planung von regelmäßigen Kontrollen und vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen genutzt werden.
In der Praxis bildet dieses Dokument die Grundlage für Unterweisungen der Mitarbeiter und für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, da darin alle Warnhinweise und vom Hersteller erkannten Gefahren beschrieben sind. Als Teil der CE-Konformitätsdokumentation muss die Benutzerinformation in deutscher Sprache vorliegen und jedem Produkt beiliegen. Sie ist in der technischen Anlagenakte (gemäß VDI 6026-1) jederzeit verfügbar aufzubewahren, da ein fehlendes oder unvollständiges Handbuch einen rechtswidrigen Betrieb der Maschine bedeuten würde.
Zertifikat über die Leistungskonstanz
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat über die Leistungskonstanz |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Bauprodukt die festgelegten Leistungsanforderungen gemäß EU-Verordnungen erfüllt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Produktkennzeichnung und Zertifikatsnummer |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Leistungserklärung. Wird im Rahmen von Bauabnahmen und Behördenprüfungen benötigt. |
Erläuterung
Das Zertifikat dokumentiert die CE-Konformität des Bauprodukts und sichert den Einsatz bauordnungsrechtlich zugelassener Tür- und Torsysteme.
Ein solches Zertifikat über die Leistungskonstanz wird in der Regel von einer anerkannten Prüfstelle (notifizierte Produktzertifizierungsstelle) ausgestellt, nachdem das Tür- oder Torsystem gemäß den einschlägigen europäischen Normen getestet wurde. Darin wird bescheinigt, dass das Bauprodukt seine wesentlichen Merkmale – etwa Tragfähigkeit, Dichtheit, Brandverhalten oder Windlastbeständigkeit – konstant und zuverlässig innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte erbringt. Dieses Zertifikat ist Teil der CE-Dokumentation nach der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 305/2011 bzw. der Neufassung Verordnung (EU) 2024/3110) und bildet die Grundlage für die vom Hersteller auszustellende Leistungserklärung.
Für den Betreiber im Facility Management bedeutet dies, dass ein offizieller Nachweis über die Qualität und Zulassung des Produkts vorliegt. Bei Bauabnahmen oder behördlichen Kontrollen (z.B. durch Bauaufsicht oder Feuerwehr) kann das Zertifikat vorgelegt werden, um die normgerechte und zugelassene Ausführung der eingebauten Türen und Tore zu belegen. So wird sichergestellt, dass im Gebäude ausschließlich geprüfte und zugelassene kraftbetätigte Tür- und Torsysteme verbaut sind, die den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Betriebsanleitung – Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung nach Maschinenverordnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der Installation, Bedienung und Instandhaltung kraftbetätigter Tore. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Directive 2006/42/EC (Maschinenrichtlinie), Regulation (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung), 9. ProdSV, DIN EN ISO 12100, DIN EN 12693, DIN EN 809, DIN EN 1012-1, VDI 6026-1 |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitshinweise, Restrisiken |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument für jede Anlage. Wird zur Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung und Wartungsplanung herangezogen. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung ist ein integraler Bestandteil der CE-Konformitätserklärung und bietet eine rechtliche Grundlage für die sichere Nutzung der Anlage. Im FM wird sie in der technischen Anlagenakte (VDI 6026-1) verwaltet.
Der Hersteller liefert für jede kraftbetätigte Tür- oder Toranlage eine ausführliche Betriebsanleitung gemäß Maschinenrichtlinie mit. Darin sind alle Anweisungen zur Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung enthalten. Die Befolgung dieser Anleitung ist für den Betreiber verpflichtend, da nur so ein sicherer und rechtskonformer Betrieb gewährleistet ist. In der Betriebsanleitung werden sämtliche sicherheitsrelevanten Hinweise, verbleibende Restrisiken und die zulässigen Betriebsgrenzen der Maschine beschrieben. Außerdem finden sich dort technische Details wie Schaltpläne, Einstellungen der Endlagenschalter und empfohlene Wartungsintervalle.
Im Facility Management dient die Betriebsanleitung als zentrales Nachschlagewerk für Hausmeister, Techniker und Wartungsfirmen. Sie unterstützt z.B. bei der Fehlersuche und bei Reparaturen durch klare Vorgaben (etwa Ersatzteillisten und Einstellanweisungen) und stellt sicher, dass Servicearbeiten ausschließlich gemäß Herstellerangaben erfolgen. Wird eine Anlage ohne Beachtung der Betriebsanleitung unsachgemäß betrieben oder verändert, können Sicherheitsrisiken, Haftungsansprüche oder der Verlust von Gewährleistungsansprüchen die Folge sein. Daher muss die aktuelle Betriebsanleitung stets in der Anlagenakte verfügbar sein und bei Schulungen sowie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt werden.
Betriebs- und Sicherheitsinformationen – Elektrische Geräte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebs- und Sicherheitsinformationen (Niederspannungsrichtlinie) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit von Steuerungs-, Schalt- und Bedieneinheiten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 1. ProdSV (02.2_2844), Directive 2014/35/EU (Low Voltage Directive) |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung und Schutzklasse |
| Verantwortlich | Hersteller / Elektroinstallateur |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der elektrotechnischen Dokumentation. Muss vor Inbetriebnahme überprüft werden. |
Erläuterung
Diese Unterlage dokumentiert die Einhaltung der elektrischen Sicherheitsnormen für alle Antriebs- und Steuerungssysteme. Im Facility Management wird sie als Teil der Gefährdungsbeurteilung und Wiederholungsprüfung (DGUV-V3) geführt.
Für sämtliche elektrischen Komponenten einer Toranlage – vom Antriebsmotor über die Steuerung bis hin zu Sensoren und Bedienelementen – stellt der Hersteller bzw. Installateur detaillierte technische Betriebs- und Sicherheitsinformationen bereit. Darin sind die technischen Kenndaten (z.B. Nennspannung, Stromaufnahme, Schutzart) des Geräts sowie Hinweise zur sicheren Installation und Bedienung aufgeführt. Diese Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil der CE-Konformität nach der Niederspannungsrichtlinie und zeigen dem Betreiber, dass die betreffenden Bauteile sicherheitstechnisch geprüft und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Bereits vor der ersten Inbetriebnahme muss eine Elektrofachkraft überprüfen, ob die Montage und Verdrahtung der Komponenten mit den Herstellerangaben übereinstimmt – beispielsweise ob die richtigen Absicherungen, Leiterquerschnitte und Schutzmaßnahmen (Erdung, Potentialausgleich) umgesetzt wurden. Die Herstellerinformationen enthalten zudem Vorgaben zu Wartung und Prüffristen der elektrischen Teile, die in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Bei den wiederkehrenden elektrotechnischen Prüfungen (DGUV-V3) dienen die technischen Daten und Hinweise der Hersteller als Referenz, um sicherzustellen, dass alle elektrischen Schutzeinrichtungen weiterhin zuverlässig funktionieren. Nicht zuletzt erleichtert eine vollständige Dokumentation der elektrischen Ausstattung die Fehlersuche und Instandsetzung, da Schaltpläne, Anschlussdiagramme und Bauteillisten verfügbar sind.
Betriebsanleitung – Kraftbetätigte Türen und Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung nach DIN EN 12978 |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibt die sichere Montage, Inbetriebnahme, Nutzung und Wartung von automatisch betriebenen Tür- und Toranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12978, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitsfunktionen (z. B. Schließkräfte, Hinderniserkennung) • Not-Aus und Handbetrieb • Elektrische Anschluss- und Steuerungsschemata • Wartungsintervalle und Prüfhinweise • Fehlerdiagnose und Störungsbeseitigung |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Pflichtunterlage für CE-Kennzeichnung und technische Übergabe. Im FM dient sie der Betreiberinformation, Wartungssteuerung und Schulungsunterlage. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung nach DIN EN 12978 ist ein zentrales Sicherheitsdokument, das alle erforderlichen Schutzmaßnahmen, Betriebsgrenzen und Instandhaltungsanforderungen für kraftbetätigte Tür- und Toranlagen detailliert beschreibt. Sie muss gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom Hersteller bereitgestellt werden und enthält u. a. Hinweise zur sicheren Montage, zur bestimmungsgemäßen Verwendung, zu Gefahrenstellen und zu notwendigen Wartungsmaßnahmen. Durch die vorgesehene Dokumentation von Schaltplänen, Sicherheitsfunktionen (wie z. B. Schließkraftbegrenzung und Hinderniserkennung) sowie Notbedienungen gewährleistet die Betriebsanleitung, dass alle technischen und sicherheitlichen Aspekte des Tores nachvollziehbar sind. Im Facility Management stellt sie sicher, dass Bedien- und Wartungspersonal normgerecht unterwiesen wird und die Anlage entsprechend den Vorgaben sicher betrieben und instandgehalten werden kann. Zudem bildet sie die Grundlage für die Planung von Wartungsintervallen und dient als Nachschlagewerk bei Störungen, um Ausfallzeiten zu minimieren.
EG-Konformitätserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung (bzw. Einbauerklärung für unvollständige Maschinen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Produkt alle relevanten Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, 9. ProdSV |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation und Seriennummer |
| Verantwortlich | Hersteller / Importeur |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabedokumentation an den Betreiber. Im FM dient sie der rechtlichen Nachweisführung bei Prüfungen und CE-Audits. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie ist ein rechtlich verpflichtendes Dokument für das Inverkehrbringen jeder kraftbetätigten Tür- oder Toranlage. Darin bestätigt der Hersteller (oder Importeur) unter Angabe von Produktidentifikationen, Seriennummer und angewendeten Normen, dass die Maschine den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG entspricht. Die Konformitätserklärung, die in der Regel mit Übergabe der Anlage ausgehändigt wird, trägt das CE-Kennzeichen und die Unterschrift einer verantwortlichen Person. Im Facility Management wird dieses Dokument sorgfältig aufbewahrt, um bei Behördenprüfungen oder Begehungen durch die Berufsgenossenschaft die CE-Konformität und Produktsicherheit nachweisen zu können. Sie untermauert die Betreiberpflicht, nur zugelassene und sichere Arbeitsmittel einzusetzen, und ist im Haftungsfall ein wichtiger Nachweis in Bezug auf die Erfüllung aller Herstellerauflagen.
Leistungserklärung und Bewertung technischer Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) gemäß Bauproduktenverordnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der Leistungseigenschaften (mechanisch, thermisch, schalltechnisch) für Bauteile mit Bauproduktcharakter. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011 (BauPVO), DIN 18384 (VOB/C), Regulation (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Produkt- und Typenbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument für Bauproduktabnahmen. Im FM Grundlage für energetische Bewertungen, Modernisierungsentscheidungen und Brandschutzprüfungen. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance) gemäß EU-Bauproduktenverordnung 305/2011 bescheinigt die wesentlichen Leistungseigenschaften eines Tür- oder Torprodukts als Bauprodukt. Der Hersteller gibt darin in standardisierter Form an, welche geprüften Leistungskennwerte das Produkt aufweist – etwa hinsichtlich Tragfähigkeit, Windwiderstand, Wärmedämmung, Schalldämmung oder Feuerwiderstand. Diese Werte werden in der Regel durch notifizierte Prüfstellen ermittelt und mit Referenz auf harmonisierte Normen (z. B. DIN EN 13241 für Tore oder DIN EN 14351 für Türen) angegeben. Die Leistungserklärung ist für die baurechtliche Abnahme zwingend erforderlich, da sie dem Bauherrn und den Behörden nachweist, dass das eingebaute Tor die gesetzlichen Anforderungen und Bauplanvorgaben erfüllt. Im Facility Management dient sie als technische Datengrundlage – beispielsweise für die energetische Bewertung des Gebäudes (U-Werte der Tore) oder bei der Entscheidung über Modernisierungen (Ersatz durch leistungsfähigere Tore). Zudem ist sie relevant für Brandschutzkonzepte und Prüfungen, indem sie bestätigt, ob ein Tor bestimmte Brandschutz- oder Rauchschutzeigenschaften aufweist. Die Leistungserklärung wird in der Baudokumentation archiviert und gewährleistet eine transparente Nachverfolgbarkeit der Produktleistung über den gesamten Lebenszyklus.
Europäische technische Bewertung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Legt die Bewertungsgrundlage für Bauprodukte ohne harmonisierte Norm fest. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Bewertungsverfahrens |
| Verantwortlich | Europäische Bewertungsstelle / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Im FM bei innovativen oder nicht harmonisierten Fassaden- und Torlösungen notwendig. Bestandteil der Bauwerksdokumentation. |
Erläuterung
Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) kommt zum Einsatz, wenn für ein neuartiges oder spezielles Tür- oder Torsystem keine harmonisierte europäische Norm existiert. In einem EAD wird festgelegt, nach welchen Kriterien und Prüfverfahren eine Europäische Technische Bewertung (ETA) für dieses Produkt erfolgt. Es beschreibt detailliert die Prüfumfänge (beispielsweise zyklische Dauerfunktionstests, mechanische Belastbarkeit, Korrosionsbeständigkeit) und definiert die Leistungsmerkmale, die das Produkt erreichen muss. Auf Basis des EAD stellt eine autorisierte Bewertungsstelle dem Hersteller eine ETA aus, die dem Produkt eine CE-Kennzeichnung ermöglicht, obwohl keine Norm vorliegt. Für das Facility Management bedeutet dies, dass auch maßgeschneiderte Sonderlösungen (z. B. besondere Falttore oder Fassadenmodule) rechtssicher eingesetzt und dokumentiert werden können. Das EAD/ETA-Dokument wird in der Bauwerksdokumentation hinterlegt, sodass bei späteren Änderungen oder Prüfungen nachgewiesen werden kann, dass auch unkonventionelle Bauteile die EU-Anforderungen an Sicherheit und Leistung erfüllen.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gefährdungsbeurteilung für kraftbetätigte Türen und Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Analyse der Risiken für Mitarbeiter, die kraftbetätigte Türen und Tore bedienen oder warten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ArbStättV, ASR A1.7, ASR V3 |
| Schlüsselelemente | • Mechanische, elektrische und Quetschgefahren |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument für Betreiber. Im FM Bestandteil der HSE-Dokumentation und Grundlage für Unterweisungen. |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß §3 BetrSichV, in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den technischen Regeln wie ASR A1.7, ist verpflichtend, um die spezifischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Betrieb kraftbetätigter Türen und Tore zu ermitteln. In diesem Dokument werden alle potenziellen Risiken systematisch analysiert – von mechanischen Quetsch- und Schergefahren an Schließkanten, über elektrische Risiken an der Antriebs- und Steuerungstechnik, bis hin zu ergonomischen Aspekten (z. B. manuelle Notbedienung schwerer Tore) und Notfallsituationen (z. B. Ausfall der Steuerung oder Stromausfall). Die Gefährdungsbeurteilung bewertet auch die Wirksamkeit von Not-Halt-Einrichtungen und Begrenzungen der Schließkräfte gemäß ASR A1.7 und legt fest, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen umzusetzen sind. Daraus wird ein konkreter Maßnahmenplan abgeleitet, der Verantwortlichkeiten (Betreiber, Wartungsfirma, Sicherheitsbeauftragter) zuordnet und Zeitintervalle für Überprüfungen definiert. Im FM ist dieses Dokument Teil der HSE-Unterlagen (Health, Safety & Environment) und dient als Grundlage für Mitarbeiterunterweisungen sowie für die Planung von Wartungs- und Prüfzyklen. Durch regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung – z. B. nach Veränderungen an der Anlage oder relevanten Unfällen – stellt der Betreiber sicher, dass der Betrieb der Türen und Tore stets den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Herstellerinformationen und Wartungsanweisungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanweisungen des Herstellers |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibt die Instandhaltungs- und Prüfvorgaben zur Gewährleistung der Funktion und Sicherheit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§12), DIN EN 12635 |
| Schlüsselelemente | • Wartungsintervalle und Checklisten |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des Wartungsvertrags. Im FM Grundlage für Nachweise gegenüber Berufsgenossenschaften und Prüforganisationen. |
Erläuterung
Die Wartungsanweisungen des Herstellers legen verbindlich fest, welche Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten in welchen Intervallen durchzuführen sind, um die Betriebssicherheit der Türen und Tore dauerhaft zu gewährleisten. Gemäß §12 BetrSichV ist der Betreiber verpflichtet, Arbeitsmittel wie kraftbetätigte Tore entsprechend den Herstellerangaben fachgerecht warten zu lassen. In den Wartungsanleitungen sind typischerweise Checklisten für regelmäßige Prüfungen enthalten, die Punkte wie die Überprüfung der Sicherheitsfunktionen (z. B. Funktion von Lichtschranken, Endschaltern und Not-Aus-Tastern), die Kontrolle kritischer Bauteile (Federn, Seile, Antriebe auf Verschleiß) sowie Vorgaben für den Austausch von Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Sicherungseinrichtungen) umfassen. Auch Messvorgaben, etwa zur Prüfung der Schließkräfte, können Teil der Anweisungen sein. Im FM werden diese Herstellerdokumente typischerweise in Wartungsverträgen mit Fachfirmen eingebunden und im CAFM-System hinterlegt, sodass die termingerechte Abarbeitung der Wartungsarbeiten nachverfolgt und dokumentiert werden kann. Die lückenlose Dokumentation der durchgeführten Wartungen anhand der Herstellervorgaben dient gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften als Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung. Darüber hinaus trägt sie dazu bei, Ausfallzeiten zu reduzieren und die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern.
Notfall- und Erste-Hilfe-Anweisungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Notfall- und Erste-Hilfe-Anweisung für Toranlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Definiert das Vorgehen bei Stromausfall, Quetschunfällen oder mechanischen Fehlfunktionen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§10), ASR A1.7 |
| Schlüsselelemente | • Not-Aus-Bedienung und Handentriegelung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis-Hinweise | An Toranlagen sichtbar anzubringen. Im FM Bestandteil der HSE-Unterweisungen und Notfallplanung. |
Erläuterung
Die Notfall- und Erste-Hilfe-Anweisungen für kraftbetätigte Türen und Tore beschreiben klare Handlungsanweisungen für unvorhergesehene Ereignisse und Unfälle im Zusammenhang mit der Toranlage. Sie enthalten zunächst Hinweise zur sicheren Abschaltung der Anlage im Notfall – zum Beispiel die Betätigung des Not-Aus-Tasters und die Nutzung der manuellen Handentriegelung, um ein Tor bei Stromausfall oder Steuerungsversagen gefahrlos öffnen zu können. Weiterhin legen sie das Verhalten bei Personenschäden oder Quetschverletzungen fest: Dies umfasst einen Erste-Hilfe-Plan, der z. B. die sofortige Befreiung eingeklemmter Personen, die Erstversorgung von Verletzungen und das Absetzen eines Notrufs mit Angabe des Unfallortes beschreibt. Ergänzend werden interne Meldepflichten definiert, damit Vorfälle unverzüglich dem Sicherheitsbeauftragten und der Betriebsleitung gemeldet und dokumentiert werden. Im Facility Management wird darauf geachtet, dass diese Anweisungen gut sichtbar direkt an jeder Toranlage ausgehängt sind und allen zuständigen Mitarbeitern im Rahmen von Sicherheitsunterweisungen bekannt gemacht werden. So wird sichergestellt, dass im Ernstfall schnelle und koordinierte Hilfsmaßnahmen erfolgen und die betrieblichen Abläufe nach einem Zwischenfall geregelt weitergeführt werden können.
Bautechnische Produktdokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bautechnische Dokumentation (z. B. Statik, Bauphysik, Korrosionsschutz) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bautechnischen Eignung und Dauerhaftigkeit der Tor- und Türsysteme. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Material- und Fertigungsnachweise |
| Verantwortlich | Hersteller / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte. Im FM Grundlage für Instandhaltung und Ersatzbeschaffung. |
Erläuterung
Die bautechnische Produktdokumentation umfasst alle technischen Nachweise, die bestätigen, dass das Tür- oder Torsystem den bauaufsichtlichen Anforderungen entspricht und im langfristigen Betrieb zuverlässig funktioniert. Dazu gehören beispielsweise Statiknachweise für die Befestigung und Konstruktion, welche sicherstellen, dass das Tor unter Windlasten und eigener Gewichtslast dauerhaft stabil bleibt und die Gebäudestruktur nicht beeinträchtigt. Ebenfalls enthalten sind Prüfberichte zur Korrosionsbeständigkeit und Oberflächengüte, die bescheinigen, dass verwendete Materialien (z. B. Stahl, Beschichtungen) den Umwelteinflüssen und Nutzungsbedingungen standhalten. Materialzertifikate und Fertigungsdokumente (etwa Schweißprotokolle oder Materialgütezeugnisse) untermauern die Qualität des Produktes. Falls eine externe Qualitätsüberwachung stattgefunden hat (z. B. durch Zertifizierungsstellen während der Produktion), werden entsprechende Zertifikate der Fremdüberwachung beigefügt. Diese Dokumentation ist fester Bestandteil der Bauakte des Gebäudes und wird bereits bei der Bauabnahme herangezogen, um die Konformität mit baurechtlichen Vorgaben nachzuweisen. Im Facility Management dient sie als Referenz für die Instandhaltungsplanung – beispielsweise um Wartungsintervalle auf Basis der Materialeigenschaften festzulegen oder bei Ersatzbeschaffungen kompatible Komponenten auszuwählen. Zudem ermöglicht sie bei späteren Umbauten oder Prüfungen eine fundierte Bewertung der bestehenden Türen und Tore, da alle relevanten technischen Kenndaten und Nachweise verfügbar sind.
Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Informationen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für kraftbetätigte Türen und Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung von sicherheitsrelevanten Informationen zur Risikobewertung im Rahmen der Betriebs- und Instandhaltungsplanung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12453 (28.2_5519) |
| Schlüsselelemente | • Identifizierung von Gefährdungen (Quetsch-, Scher-, Stoßgefahren) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer (Fachkraft für Arbeitssicherheit) |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für betriebliche Sicherheitsunterweisungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Wird regelmäßig bei Änderungen der Anlage aktualisiert. |
Erläuterung
Diese Informationen ermöglichen die sachgerechte Beurteilung der Risiken bei Betrieb und Wartung von Toranlagen. Sie enthalten eine systematische Auflistung aller potenziellen Gefahrstellen sowie der vorgesehenen Schutzmaßnahmen. Typische Gefahren an kraftbetätigten Türen und Toren – etwa Quetsch- und Scherstellen an den Schließkanten oder Gefahren durch unkontrollierte Bewegungen – werden analysiert und bewertet, um geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Lichtschranken, Schaltleisten, Not-Halt-Schalter) festzulegen. Auf Basis dieser Risikobeurteilung werden Maßnahmen zur Gefahrenminderung dokumentiert und verbleibende Restrisiken ausgewiesen. Die Gefährdungsbeurteilung wird vor der ersten Inbetriebnahme erstellt und bei Änderungen oder neuen Erkenntnissen laufend aktualisiert, da sie ein fortlaufender Prozess im Arbeitsschutz ist. Im Facility Management dient sie als Bestandteil der Betriebssicherheitsakte und als Nachweis der Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten gemäß BetrSichV, z. B. bei behördlichen Überprüfungen.
EU-Konformitätserklärung / Leistungserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EU-Konformitätserklärung nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass die Toranlage allen sicherheitstechnischen und funktionalen Anforderungen der EU-Maschinenverordnung entspricht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2023/1230, Directive 2006/42/EC, 9. ProdSV |
| Schlüsselelemente | • Herstellerangaben und Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabedokumentation. Muss bei Inspektionen und Umbauten vorliegen. |
Erläuterung
Die EU-Konformitätserklärung ist ein zentraler Nachweis dafür, dass die Sicherheits- und Steuerungseinrichtungen der Toranlage den grundlegenden Anforderungen der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 entsprechen. Der Hersteller bestätigt damit, dass das Tor als Maschine gemäß den einschlägigen EU-Richtlinien und Normen gebaut wurde und die CE-Kennzeichnung zu Recht trägt. In der Konformitätserklärung sind alle relevanten Angaben wie Produktidentifikation, angewandte Normen (z. B. DIN EN 12453) und die verantwortliche unterschriftsberechtigte Person aufgeführt. Im Facility Management gehört dieses Dokument zur Übergabe- und Anlagenakte und sollte über die gesamte Betriebsdauer aufbewahrt werden. Es bietet dem Betreiber Rechts- und Haftungssicherheit: Bei Prüfungen durch Behörden, Berufsgenossenschaften oder den TÜV kann damit belegt werden, dass die Toranlage zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Auch bei späteren Änderungen der Anlage dient die vorhandene Konformitätserklärung als Referenz, um festzustellen, ob eine neue Bewertung oder CE-Kennzeichnung erforderlich wird.
EG-Konformitätserklärung – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung für Bauprodukte |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Türen und Tore als Bauprodukt die Anforderungen an Bauwerksverträglichkeit und Sicherheit erfüllen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Leistungserklärung gemäß EN 14351 / EN 13241 |
| Verantwortlich | Hersteller / Bauunternehmen |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis für bauliche Integration. Bestandteil der Bauabnahmedokumentation. |
Erläuterung
Diese Konformitätserklärung belegt die baurechtliche Zulässigkeit und Qualität der verwendeten Tür- und Torprodukte im Sinne der europäischen und nationalen Bauvorschriften. Sie bestätigt, dass das kraftbetätigte Tor als Bauprodukt den einschlägigen Anforderungen – etwa hinsichtlich Tragfähigkeit, Standsicherheit, Brandschutz und Energieeffizienz – genügt und im Gebäude sicher verwendet werden kann. In der Regel umfasst dies den Verweis auf eine harmonisierte Produktnorm (z. B. EN 13241 für Tore oder EN 14351 für Türen) und die zugehörige CE-Kennzeichnung mit Leistungsklassifizierungen. Für das Bauprojekt ist dieses Dokument ein Pflichtnachweis bei der Bauabnahme: Der Bauherr oder das beauftragte Bauunternehmen muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und dem Auftraggeber nachweisen, dass sämtliche eingebauten Türen und Tore den Bau- und Sicherheitsstandards entsprechen. Im Facility Management wird diese Erklärung in der Bauakte archiviert und dient der Bauteilidentifikation (z. B. um Modell, Feuerwiderstandsklasse oder Windlastklasse einer Toranlage nachvollziehen zu können) sowie als Referenz bei regelmäßigen Gebäudeinspektionen oder späteren Umbauten am Gebäude.
Leistungserklärung – Bauprodukte und Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung gemäß Bauprodukteverordnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der deklarierten Leistung von Türen und Toren in Bezug auf Tragfähigkeit, Windlast, Wärmedämmung, Brandverhalten und Sicherheit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2024/3110, Regulation (EU) 305/2011, DIN 18421 (VOB/C), DGUV-I 208-026 |
| Schlüsselelemente | • Herstellerinformationen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Wird in der Produktakte archiviert. Dient der bauaufsichtlichen Nachweisführung und für Gewährleistungszwecke. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) gibt detailliert Auskunft über die bautechnischen Eigenschaften einer Tür- oder Toranlage. Darin deklariert der Hersteller spezifische Leistungskennwerte, zum Beispiel die Windlast- und Tragfähigkeitsklasse, die Wärmedämmung (U-Wert), das Schlagregen- und Schalldämmmaß oder das Brandverhalten des Produkts. Diese standardisierten Angaben ermöglichen eine klare Vergleichbarkeit verschiedener Produkte und sichern ab, dass die verbauten Türen und Tore die planerisch vorgesehenen Leistungen erbringen. Die Leistungserklärung wird gemäß der Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011 erstellt und mit dem Produkt geliefert; künftige Änderungen der EU-Vorschriften (z. B. Verordnung (EU) 2024/3110) führen zu einer weiteren Stärkung der Produkttransparenz. Im Facility Management wird die Leistungserklärung in der Produktdokumentation aufbewahrt und bei Sanierungen oder Ersatzbeschaffungen genutzt, um sicherzustellen, dass neue Türen oder Tore mindestens die gleichen Leistungsmerkmale wie die vorhandenen haben. Außerdem dient sie im Falle von Mängeln oder Schäden als Grundlage für Gewährleistungsansprüche, da der Betreiber anhand der deklarierten Werte überprüfen kann, ob das Produkt die zugesicherten Eigenschaften erfüllt.
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Montageanleitung nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung der sicherheitstechnischen Anweisungen für die Integration von Teilmaschinen in bestehende Toranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2023/1230, Directive 2006/42/EC, DIN EN 809 |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitsanweisungen zur Montage und Inbetriebnahme |
| Verantwortlich | Hersteller / Montageunternehmen |
| Praxis-Hinweise | Muss dem Installateur vorliegen und bei späteren Änderungen aktualisiert werden. Bestandteil der technischen Dokumentation. |
Erläuterung
Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen gewährleistet die sichere Integration von Teilsystemen (z. B. Torantriebe, Steuerungsmodulen) in eine vorhandene Tür- oder Toranlage. Da eine unvollständige Maschine (Teilmaschine) erst durch den Einbau in die Gesamtanlage voll funktionsfähig und sicher wird, liefert der Hersteller hierin genaue Vorgaben zur Montage, elektrischen Anschaltung und Inbetriebnahme. Wichtige Inhalte sind etwa Schaltpläne, mechanische Zeichnungen und Hinweise zu Restgefahren sowie die Integrationserklärung (Einbauerklärung), welche bestätigt, dass die Teilsysteme den einschlägigen Anforderungen entsprechen, jedoch nur im eingebauten Zustand bestimmungsgemäß verwendet werden dürfen. Im Facility Management wird diese Anleitung bei Umbauten oder Nachrüstungen an Toranlagen herangezogen, um sicherzustellen, dass neue Komponenten fachgerecht eingebaut werden und die CE-Konformität der Gesamtanlage erhalten bleibt. Ebenso dient sie der Planung von Wartungsarbeiten, da in ihr beispielsweise Prüfintervalle oder spezielle Instandhaltungshinweise des Herstellers vermerkt sind. Bei späteren Änderungen an der Toranlage muss die Montageanleitung entsprechend ergänzt und in der technischen Dokumentation auf dem aktuellen Stand gehalten werden, um dauerhaft einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass nicht geregelte oder individuelle Tür- und Torkonstruktionen den baurechtlichen Anforderungen entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO (09.1_5269) |
| Schlüsselelemente | • Prüfzeugnisse und Gutachten |
| Verantwortlich | Hersteller / Bauherr |
| Praxis-Hinweise | Erforderlich bei Sonderkonstruktionen. Wird in der Bauakte dokumentiert. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall stellt sicher, dass individuelle Sonderkonstruktionen von Türen oder Toren, die nicht durch Normen oder allgemeine Zulassungen abgedeckt sind, den geltenden baurechtlichen Anforderungen genügen. In diesem Nachweisdokument werden beispielsweise Prüfzeugnisse, technische Gutachten und Konstruktionsbeschreibungen zusammengefasst, die die Sicherheit und Eignung der speziellen Toranlage belegen. Typische Inhalte sind eine statische Berechnung, Nachweise zum Brandverhalten (falls relevant) und eine Beschreibung aller getroffenen Schutzmaßnahmen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft diese Unterlagen und erteilt daraufhin eine Freigabe/Zustimmung im Einzelfall, die festhält, unter welchen Bedingungen das Tor betrieben werden darf. Im Facility Management ist dieser Nachweis von großer Bedeutung für die Inbetriebnahme und Betriebsgenehmigung solcher Anlagen. Er wird in der Bauakte des Gebäudes verwahrt und muss bei späteren Umbauten oder sicherheitsrelevanten Änderungen berücksichtigt werden, da die in der Einzelfallgenehmigung definierten Auflagen (z. B. regelmäßige Sachverständigenprüfungen oder Wartungsvorgaben) dauerhaft einzuhalten sind.
Prüf- und Kontrollbuch – Elektrische Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüf- und Kontrollbuch für elektrische Tür- und Torantriebe |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis aller Prüfungen und Wartungen an elektrischen Komponenten kraftbetätigter Türen und Tore. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-V 3 (20.1_2945) |
| Schlüsselelemente | • Prüfdatum und Prüfergebnis |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Wird nur bei BG-Kontrollen verlangt. Bestandteil der elektrotechnischen Sicherheitsakte. |
Erläuterung
Das Prüf- und Kontrollbuch dokumentiert die regelmäßigen Prüfungen, Wartungen und Sicherheitsüberprüfungen der elektrischen Ausrüstung von kraftbetätigten Türen und Toren. Hier werden alle relevanten Details festgehalten: Prüfdatum, Prüfer (Sachkundige Person), durchgeführte Prüfpunkte und Messergebnisse (etwa Überprüfung der Schutzeinrichtungen, Messung der Schließkräfte, elektrischer Isolationswiderstand), festgestellte Mängel und die umgesetzten Korrekturmaßnahmen sowie die abschließende Freigabe zur weiteren Nutzung der Anlage. Dieses Dokument erfüllt die Vorgaben aus der DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung, nach denen elektrische Betriebsmittel regelmäßig von einer befähigten Person geprüft und die Ergebnisse aufgezeichnet werden müssen. Im Falle einer Berufsgenossenschafts- oder Behördenkontrolle kann der Betreiber mit dem Prüf- und Kontrollbuch nachweisen, dass er seine Prüfpflichten erfüllt hat und die Toranlage sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Darüber hinaus unterstützt das fortlaufend geführte Prüfbuch den Facility Manager bei der Instandhaltungsplanung: Anhand der Einträge lassen sich Prüfintervalle einhalten, wiederkehrende Fehlerquellen erkennen und langfristig Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung ableiten. Das Prüf- und Kontrollbuch ist Teil der elektrotechnischen Sicherheitsdokumentation und sollte für jede relevante Anlage aktuell geführt werden.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die kraftbetätigte Tür oder das Tor die bauaufsichtlichen Anforderungen der HBauO erfüllt und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §17, DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des geprüften Produkts |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüfstellen (z. B. DIBt) |
| Praxis-Hinweise | Muss dem Betreiber übergeben und dauerhaft aufbewahrt werden. Grundlage für die Bauabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde. |
Erläuterung
Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist ein zentraler Verwendbarkeitsnachweis nach der HBauO. Es wird insbesondere dann ausgestellt, wenn keine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt, aber eine Beurteilung des Produkts nach genormten Prüfverfahren möglich ist. Ein abP wird von anerkannten Prüfinstituten (z. B. Materialprüfanstalten) erstellt und typischerweise mit einer befristeten Gültigkeitsdauer versehen. Im Facility Management dient es dem Nachweis der baurechtlichen Zulassung und der Produktsicherheit: Das Zertifikat muss in der Bauakte und der technischen Anlagendokumentation geführt werden, um bei Bauabnahmen oder Behördenprüfungen belegen zu können, dass die Tür- bzw. Toranlage den bauaufsichtlichen Anforderungen entspricht. Für Betreiber ist es wichtig, das abP zu jeder relevanten Tür/Tor vorliegen zu haben und etwaige Auflagen daraus (z. B. Verwendung bestimmter Bauteile oder regelmäßige Überprüfungen) zu beachten.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Amtliche Genehmigung des DIBt, dass das Bauprodukt oder seine Bauart im Geltungsbereich der Landesbauordnung verwendet werden darf. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §16a, DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Herstellername, Zulassungsnummer |
| Verantwortlich | DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Bauabnahme und Einbaukontrolle. Muss in der technischen Anlagenakte dokumentiert sein. |
Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bestätigt offiziell, dass ein Produkt die Anforderungen der HBauO und der anerkannten Regeln der Technik erfüllt und somit bundesweit verbaut werden darf. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag des Herstellers erteilt und ist ein wesentlicher Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte. In der abZ sind die bauaufsichtlich relevanten Produkteigenschaften sowie die zulässigen Verwendungsbereiche festgelegt. Zudem enthält sie Auflagen für den Einbau, die Kennzeichnung des Produkts (meist durch das Ü-Zeichen) und ggf. Wartungspflichten oder regelmäßige Prüferfordernisse, die der Betreiber einhalten muss. Für den Facility Manager ist die abZ unerlässlich, um bei Bestandsprüfungen oder Audits die ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung der eingesetzten Türen und Tore nachweisen zu können. Sie bietet technische Nachvollziehbarkeit und rechtliche Absicherung, da nur zugelassene Produkte verbaut wurden. Wichtig ist, dass die in der Zulassung genannten Bedingungen (z. B. Intervalle für Inspektionen) im laufenden Betrieb umgesetzt werden, um die Gültigkeit der Zulassung nicht zu gefährden.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis nach VOB/C |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die Verwendung von Bauprodukten gemäß den Vorgaben der VOB/C und Landesbauordnung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18379 / 18380 / 18381 / 18421 (VOB/C ATV), HBauO |
| Schlüsselelemente | • Produktbezeichnung und Typnummer |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Montagebetrieb |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabedokumentation. Dient als Nachweis bei Brandschutz- und Gewährleistungsprüfungen. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis stellt sicher, dass alle eingebauten Türen und Tore den baurechtlichen und technischen Vorgaben entsprechen. In der Praxis wird dieses Dokument vom ausführenden Auftragnehmer bzw. Montagebetrieb zur Bauabnahme erstellt. Darin wird für jede kraftbetätigte Tür bzw. jedes Tor im Gebäude festgehalten, welches konkrete Bauprodukt (Hersteller, Typ, ggf. Seriennummer) an welchem Einbauort verbaut wurde und auf welcher Zulassung oder welchem Prüfzeugnis dessen Verwendbarkeit beruht (z. B. Angabe der abZ- oder abP-Nummer). Damit verfügt der Betreiber über eine lückenlose Übersicht aller verbauten Komponenten und ihrer Verwendbarkeitsnachweise. Dies ist insbesondere bei Brandschutzprüfungen relevant: Es kann sofort nachgewiesen werden, dass z. B. eine Feuerschutztür an einer Brandwand genau das geprüfte und zugelassene Modell ist. Auch bei Gewährleistungsfällen oder notwendigen Ersatzbeschaffungen dient der Verwendbarkeitsnachweis als wertvolle Referenz, um kompatible und zulassungskonforme Austauschprodukte zu beschaffen. Im Facility Management gehört dieses Dokument zur Bestandsdokumentation (Bau- und TGA-Dokumentation) und ermöglicht eine schnelle Zuordnung von Nachweisen im Falle von Umbauten oder regelmäßigen Überprüfungen.
Technische Unterlagen – Unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Dokumentation für unvollständige Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über Konstruktion, Sicherheit und Risikobewertung von Türen/Toren als unvollständige Maschinen gemäß EU-Maschinenrichtlinie. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Richtlinie 2006/42/EG, DIN EN ISO 12100 |
| Schlüsselelemente | • Montageanleitung und Schnittstellenbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller / Maschinenbauer |
| Praxis-Hinweise | Wird bei Einbindung in Automationssysteme (z. B. Zutrittssteuerung) benötigt. Bestandteil der CE-Konformitätsbewertung. |
Erläuterung
Kraftbetätigte Türen und Tore gelten als Maschinen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Häufig werden Antriebe oder Türsysteme als unvollständige Maschinen geliefert – das heißt, sie können für sich genommen noch keine bestimmte Funktion erfüllen und werden erst durch Zusammenbau mit weiteren Komponenten zur vollständigen Maschine. Der Hersteller muss in diesem Fall eine Montageanleitung bereitstellen, aus der hervorgeht, wie die unvollständige Maschine sicher in eine Gesamtkonstruktion (Tür- oder Toranlage) einzubauen ist. Ebenso muss eine Einbauerklärung ausgestellt werden, in der der Hersteller bestätigt, welche grundlegenden Sicherheitsanforderungen bereits erfüllt sind und welche noch vom Integrator der Maschine umgesetzt werden müssen.
Darüber hinaus erstellt der Hersteller eine umfassende Technische Dokumentation (gemäß Anhang VII B der Maschinenrichtlinie, bezeichnet als Sondertechnische Unterlagen für unvollständige Maschinen). Diese beinhaltet unter anderem Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne sowie die vollständige Risikobeurteilung. In der Risikobeurteilung werden alle potenziellen Gefährdungen identifiziert, die durch die Maschine ausgehen können, und es werden entsprechende Schutzmaßnahmen sowie verbleibende Restrisiken dokumentiert. Der Hersteller ist verpflichtet, diese technischen Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Für das Facility Management sind diese Unterlagen relevant, sobald die Tür- oder Toranlage in ein Gebäudesystem eingebunden oder erweitert wird (z. B. Anschluss an die Gebäudeautomation, Zutrittskontrollsysteme oder brandschutztechnische Steuerungen). Mit Hilfe der Hersteller-Dokumentation kann der Betreiber sicherstellen, dass alle Sicherheitsfunktionen (wie z. B. Lichtschranken, Not-Halt-Einrichtungen oder Schaltleisten) ordnungsgemäß vorhanden und wirksam sind. Bei Umbauten oder Nachrüstungen dient die technische Dokumentation als Grundlage, um die CE-Konformität der Gesamtanlage nicht zu gefährden. Sie ermöglicht es außerdem, Wartungs- und Prüfanweisungen des Herstellers nachvollzuziehen und umzusetzen, sodass der Betrieb der kraftbetätigten Türen und Tore stets den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.
Wartungsdokumentation nach VDMA 24186
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsdokumentation gemäß VDMA 24186-0 |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der ausgeführten Wartungsleistungen, Prüfintervalle und Instandhaltungsmaßnahmen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDMA 24186-0 |
| Schlüsselelemente | • Wartungsplan (Intervalle und Tätigkeiten) |
| Verantwortlich | Wartungsfirma / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Dient als Nachweis für Versicherungen und Behörden. Grundlage für CAFM-basierte Instandhaltungsplanung. |
Erläuterung
Die Wartungsdokumentation hält sämtliche durchgeführten Wartungs- und Inspektionsarbeiten an den Türen- und Torsystemen fest. Sie umfasst typischerweise Wartungspläne, Prüflisten und Protokolle der Instandhaltung. Die VDMA 24186-0 liefert hierfür ein einheitliches Rahmenwerk: Sie definiert die Gliederung, Nummerierung und allgemeinen Anforderungen für Wartungsleistungen technischer Anlagen. Dadurch können alle Wartungsaufgaben – etwa die regelmäßige Prüfung von Antrieben, Schließmechanismen, Sicherheitsabschaltungen oder Schmier- und Justierarbeiten – strukturiert erfasst und dokumentiert werden.
Für Facility Manager ist diese Dokumentation von hoher Bedeutung, da sie als rechtssicherer Nachweis gegenüber Dritten dient. Versicherungen oder Aufsichtsbehörden verlangen im Schadensfall oder bei Audits häufig den Beleg, dass alle vorgeschriebenen Wartungen und Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt wurden. So ist z. B. für kraftbetätigte Tore gemäß Arbeitsstättenregel ASR A1.7 eine jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben – die Wartungsdokumentation liefert hierfür das Protokoll und die Bestätigung der erfolgten Prüfung. Ebenso können im Falle eines Unfalls Haftungsfragen geklärt werden, wenn lückenlos dokumentiert ist, dass die Anlage ordnungsgemäß instandgehalten wurde.
Darüber hinaus bildet die Wartungsdokumentation die Grundlage für eine optimierte Instandhaltungsplanung. Durch die Auswertung der protokollierten Wartungsintervalle und Befunde kann der Facility Manager mithilfe von CAFM-Systemen (Computer Aided Facility Management) Wartungstermine effizient planen, Verschleißtrends erkennen und Ersatzteilbedarfe rechtzeitig ermitteln. Dies unterstützt nicht nur die Betriebssicherheit, sondern auch die Kostenkontrolle und Lebensdauer der Tür- und Toranlagen.
Brandschutztechnische Prüfzeugnisse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Brandschutztechnisches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über das Brandverhalten und die Feuerwiderstandsdauer von kraftbetätigten Türen und Toren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §26, DIN 4102 |
| Schlüsselelemente | • Prüfbericht mit Feuerwiderstandsklasse |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüflabor |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Brandschutzakte. Muss bei allen Türsystemen mit Feuer- oder Rauchschutzfunktion vorliegen. |
Erläuterung
Brandschutztechnische Prüfzeugnisse belegen, dass kraftbetätigte Türen und Tore definierte Feuerwiderstandsanforderungen erfüllen – beispielsweise 30, 60 oder 90 Minuten Feuerwiderstand (T30/T60/T90) – und im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch hemmen. Diese Nachweise werden von anerkannten Brandprüfstellen (Prüflaboren) nach genormten Brandprüfverfahren (z. B. DIN 4102 oder EN 1634) erstellt. Für jede feuerschutzrelevante Tür oder Toranlage muss ein entsprechendes Prüfzeugnis in der Brandschutzakte des Gebäudes abgelegt sein. Es dokumentiert die Feuerwiderstandsklasse, das durchgeführte Prüfverfahren, das Prüfinstitut und eventuelle Auflagen oder besondere Einbaubedingungen.
Im Gebäudebetrieb sind diese Unterlagen unverzichtbar, um die Brandsicherheit und die Einhaltung der Bauauflagen nachzuweisen. Bei behördlichen Abnahmen oder wiederkehrenden Brandschauen durch die Feuerwehr wird geprüft, ob alle installierten Türen und Tore mit Feuer- oder Rauchschutzfunktion über gültige Prüfzeugnisse verfügen und gemäß diesen eingebaut wurden. Änderungen oder Reparaturen an solchen Türen dürfen nur unter Beachtung der im Prüfzeugnis genannten Vorgaben erfolgen – andernfalls erlischt die Zulassung für den Brandabschluss. Im Facility Management unterstützt das Vorhandensein der Prüfzeugnisse die regelmäßige Funktionskontrolle: So kann beispielsweise überprüft werden, ob Brandschutztüren selbständig und dicht schließen, wie in den Prüfunterlagen gefordert. Die brandschutztechnischen Nachweise sind damit ein wesentliches Element der Betreiberverantwortung und der nachhaltigen Sicherheitskultur im Gebäude.