Außentüren (kraftbetätigt)
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Außentüren (kraftbetätigt)
Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt umfassend die rechtlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Nachweise für kraftbetätigte Außentüren. Es dient der Erfüllung der Betreiberpflichten aus der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den DGUV-Regelwerken und ASR-Vorschriften. Kraftbetriebene Türen müssen nach §3 HBauO und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§823 BGB) so ausgeführt und betrieben werden, dass keine Gefahren entstehen. Zusätzlich fordert die BetrSichV Prüfungen elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen.
Die aufgeführten Dokumente belegen nachweisbar die Funktionssicherheit, elektrische Betriebssicherheit und CE-Konformität der Türsysteme. Sie umfassen Prüfprotokolle, Zertifikate und Herstellerunterlagen und sichern somit die ordnungsgemäße Nutzung. Im Facility Management werden diese Unterlagen in der Technischen Gebäudeakte geführt. So wird eine lückenlose Dokumentation sichergestellt, die Prüfungen, Wartungen und Mängelbehebungen im Lebenszyklus der Türanlage nachvollziehbar macht. Dies schafft Haftungs- und Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Versicherungen.
Sichere Außentüren: Technik und Wartung
- Verkehrssicherungs- und Prüfunterlagen
- Kraftbetätigte Türen
- Elektrische Prüf- und Sicherheitsnachweise
- Herstellerunterlagen und Produktkonformität
- Betriebsanleitung – Kraftbetätigte Türen
- Benutzerinformation – Maschinen
- Zertifikat der Leistungsbeständigkeit
- Arbeits- und Sicherheitsunterlagen
- Betriebs- und Sicherheitsdokumentation
- Kraftbetätigte Türen und Tore
- Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen
- Produkt- und Leistungsnachweise
- Technische Bewertungsdokumente
- Sicherheits- und Arbeitsdokumentation
- Konstruktion und Integration
- Produkt- und Systemkonformität
- Montageanleitung
- EU-Konformitätserklärung
- EG-Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Sicherheits- und Risikobewertung
- Betriebs- und Gebrauchsdokumente
- Bauaufsichtliche Nachweise
- Konstruktive und technische Nachweise
- Statische Berechnungen mit Zeichnungen
- Produkt- und Maschinendokumentation
- Teilweise unvollständige Maschinen
- Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung
- Sicherheits- und Prüfunterlagen
- Kraftbetätigte Türen
- Bauphysikalische Nachweise
- Produkt- und Zulassungsnachweise
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
- Technische und Konstruktive Unterlagen
- Betriebs- und Wartungsunterlagen
- Wartungsdokumentation nach VDMA 24186
Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Mängelbeseitigung – Verkehrssicherheit |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die Beseitigung festgestellter Sicherheitsmängel oder Schäden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 3 (Sicherungspflicht baulicher Anlagen) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Mangels |
| Verantwortlich | Betreiber / Wartungspersonal |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betreiberdokumentation; dient als Nachweis bei Haftungsfällen oder Behördenkontrollen. |
Erläuterung
Diese Dokumentation bestätigt die ordnungsgemäße und fristgerechte Behebung sicherheitsrelevanter Mängel an kraftbetätigten Türen. Sie ist ein Beleg dafür, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nach §3 HBauO und §823 BGB nachkommt. Der Bericht enthält eine klare Mängelbeschreibung, die durchgeführten Maßnahmen, das Datum und den ausführenden Betrieb sowie die Abnahmeerklärung der verantwortlichen Person. Im Facility Management wird dieser Nachweis im Rahmen der technischen Gebäudeakte archiviert. Damit ist im Schadenfall oder bei Kontrollen durch Behörden jederzeit nachweisbar, dass alle bekannten Sicherheitsmängel beseitigt wurden. Regelmäßig wird im Zuge der jährlichen Inspektionen überprüft, ob alle festgestellten Defekte dokumentiert und behoben sind, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Protokoll der durchgeführten Objektbegehung – Verkehrssicherheit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll der Objektbegehung – Verkehrssicherheit |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfungen im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 3; REG-IS Empfehlung |
| Schlüsselelemente | • Datum, Prüfer und Prüfumfang |
| Verantwortlich | Beauftragte sachkundige Person (z. B. Hausmeister, FM-Dienstleister) |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des FM-Sicherheitsmanagements; Grundlage für Mängelberichte und Gefährdungsbeurteilungen. |
Erläuterung
Dieses Protokoll erfasst die laufende Sicht- und Funktionskontrolle der automatischen Türen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Der Prüfer dokumentiert bei jeder Begehung den Zustand der Tür und ihrer Umgebung, inklusive Laufschienen, Sensorabdeckung und Not-Notausgänge. Gefundene Mängel (z.B. verschmutzte Sensoren, ausgehängte Beschläge) werden sofort notiert, ebenso die geplanten Abhilfemaßnahmen. Diese Begehung ist integraler Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Durch regelmäßige Kontrollen – oft im Zuge von Feuer- und Sicherheitsbegehungen – wird sichergestellt, dass potentielle Gefahren früh erkannt werden. Die Protokolle bilden zugleich die Grundlage für weitere Gefährdungsbeurteilungen und dienen als Dokumentation bei eventuellen Haftungsfragen.
Prüfprotokoll der elektrischen Sicherheit – Kraftbetätigte Türsysteme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll elektrischer Betriebsmittel (VDE-Prüfung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die Prüfung elektrischer Komponenten, Steuerungen und Antriebe der Türanlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-V 3, DGUV-V 4, DGUV-I 203-070, VDE 0701, VDE 0702 |
| Schlüsselelemente | • Isolations- und Schutzleiterprüfung |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / befähigte Person |
| Praxis-Hinweise | Pflichtprüfung vor Inbetriebnahme und regelmäßig nach DGUV-V 3; Bestandteil der CE- und BetrSichV-Dokumentation. |
Erläuterung
Diese Prüfung dokumentiert die elektrische Betriebssicherheit der Türanlage gemäß den VDE-Vorschriften und BetrSichV. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Instandsetzung müssen alle elektrischen Teile (Antriebe, Steuerungen) geprüft werden. Die Elektrofachkraft misst Isolationswiderstände, Schutzleiterwiderstände und testet alle sicherheitsrelevanten Schaltungen. Dabei werden Schaltpläne und Messwerte festgehalten. Im Prüfbericht wird vermerkt, ob die Anlage freigegeben ist oder Nacharbeiten nötig sind. Diese Dokumentation ist im Facility Management essentiell: Sie belegt, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nach §4 BetrSichV nachgekommen ist, alle elektrischen Gefährdungen minimiert wurden und die Tür auch aus elektrischer Sicht sicher betrieben werden kann.
Betriebsanleitung – Beschläge
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für Beschläge |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung zur Montage, Justierung und Wartung der Türbeschläge und mechanischen Komponenten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18357 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Montage- und Inbetriebnahmeanweisungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Ausführendes Unternehmen |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabeunterlagen; wird im FM zur Wartungsplanung und Ersatzteilverwaltung verwendet. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung für Türbeschläge enthält alle notwendigen Informationen für den richtigen Einbau und die Instandhaltung der mechanischen Teile (Türbänder, Scharniere, Schlösser). Hersteller oder ausführende Firmen beschreiben dort die Montageverfahren, empfehlen regelmäßige Justierungen und Schmierungen sowie Ersatzteilbezeichnungen. Im Facility Management wird dieses Handbuch bei der Planung von Wartungsintervallen genutzt: Beispielsweise werden dort empfohlene Prüfintervalle für Türbänder (gemäß DIN 18357) übernommen. Eine sorgfältige Befolgung der Anleitung verhindert vorzeitigen Verschleiß und garantiert die langfristige Funktionsfähigkeit der Türmechanik.
Betriebsanleitung – Kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung – Power Operated Doors |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Anleitung zu Betrieb, Steuerung, Notöffnung und Sicherheitseinrichtungen der Türanlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16005 |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitsvorkehrungen, Schließkräfte, Sensorik |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss jederzeit verfügbar sein; Grundlage für Nutzerunterweisung, Wartungsaufträge und Sicherheitsbegehungen. |
Erläuterung
Nach DIN EN 16005 gehört eine ausführliche Betriebsanleitung zwingend zur Türanlage. Diese enthält alle sicherheitsrelevanten Informationen (z.B. zulässige Schließkräfte, Verhalten bei Notöffnung, Sensoranordnung) für Betriebspersonal und Instandhalter. Sie weist auf notwendige Einstellungen und Funktionsprüfungen hin und nennt die Intervalle für Inspektion und Wartung. Im Facility Management ist dieses Dokument die zentrale Informationsquelle für die technische Betriebsführung: Servicetechniker und Gebäudemanager nutzen die Anleitung für Schulungen und zur Erstellung von Wartungsaufträgen. Außerdem dient sie bei behördlichen Prüfungen als Nachweis, dass alle Bedien- und Sicherheitsanweisungen vorliegen und berücksichtigt wurden.
Benutzerinformation – Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Benutzerinformation – Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Information über Sicherheit, Bedienung und Risiken von kraftbetätigten Türsystemen gemäß Maschinenrichtlinie. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN ISO 12100 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der Gefahrenstellen (Quetsch-, Scher-, Stoßstellen) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Dokumentation; wird bei Schulungen und Gefährdungsbeurteilungen verwendet. |
Erläuterung
Die Benutzerinformation nach DIN EN ISO 12100 ist ein Teil der CE-Konformitätsdokumentation. Sie enthält Hinweise zur sicheren Bedienung der Tür und kennzeichnet alle relevanten Gefahren (z.B. Quetsch- und Scherstellen beim Türflügel). Darüber hinaus informiert sie über die Abschalt- und Not-Halt-Funktionen sowie empfohlene Wartungsmaßnahmen. Für das Facility Management ist dieses Dokument besonders bei der Einweisung des Bedienpersonals wichtig: Es fließt in die Unterweisungen und die Erstellung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ein. So wird sichergestellt, dass Nutzer über Risiken informiert sind und im Notfall korrekt reagieren.
Zertifikat der Leistungsbeständigkeit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat der Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die Übereinstimmung mit der EU-Bauproduktenverordnung und die dauerhafte Einhaltung der deklarierten Produktleistungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Leistungsmerkmale (z. B. Windlast, Dichtigkeit, Wärmedämmung) |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Produkt- und CE-Dokumentation; wichtig für Abnahmen und Instandhaltungsfreigaben. |
Erläuterung
Das Leistungszertifikat ist ein offizieller Nachweis der CE-Konformität kraftbetätigter Türen gemäß EU-Bauproduktenverordnung (EU 305/2011). Hier sind alle wesentlichen Leistungsmerkmale eines Türsystems festgehalten (z.B. Windwiderstand, Wärmedurchgangskoeffizient). Ein benanntes Prüflabor hat diese Eigenschaften bestätigt und die fortlaufende Werkskontrolle des Herstellers bescheinigt. Das Dokument enthält zudem CE-Kennzeichnung und die Gültigkeit des Zertifikats. Im Facility Management wird es bei der Abnahme neuer Anlagen und bei Freigaben für den Betrieb als Beleg der Produktqualität herangezogen. Es gibt Auskunft darüber, ob die eingesetzten Bauteile die deklarierten Leistungswerte dauerhaft erfüllen.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsplätze
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbStättV / ASR V3 |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung und Bewertung aller Gefährdungen, die vom Betrieb kraftbetätigter Türen ausgehen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ArbStättV; ASR V3 |
| Schlüsselelemente | • Risikoidentifikation (mechanisch, elektrisch, ergonomisch) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Sicherheitsakte; dient als Grundlage für Schulungen und wiederkehrende Prüfungen. |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung nach §3 ArbStättV ist ein zentrales Dokument der Betriebssicherheit. Dabei werden systematisch alle Gefahren erfasst, die von der Nutzung der automatischen Türen ausgehen können – etwa mechanische Quetsch- und Scherstellen, elektrische Risikofaktoren oder ergonomische Belastungen beim manuellen Eingreifen. Für jedes identifizierte Risiko wird dessen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere bewertet. Anschließend werden konkrete Schutzmaßnahmen festgelegt, z.B. Absicherung von Gefahrenstellen, regelmäßige Sicherheitsunterweisungen für die Mitarbeiter und Prüfintervalle für die Technik. Die Beurteilung wird schriftlich dokumentiert und bei Bedarf aktualisiert (z.B. nach Umrüstungen oder Änderungen in der Nutzung). Im FM dient sie als Nachweis für die Rechtskonformität der Arbeitsplatzgestaltung und bildet die Grundlage für Mitarbeiterschulungen sowie alle Wartungs- und Prüftermine.
Betriebsanleitung – Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für kraftbetätigte Türen (Machines) |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibt Betrieb, Wartung, und sicherheitstechnische Anforderungen für kraftbetätigte Außentüren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung); Directive 2006/42/EC; DIN EN ISO 12100; DIN EN 12693; DIN EN 809; DIN EN 1012-1; 9. ProdSV; VDI 6026-1 |
| Schlüsselelemente | • Montage- und Betriebsanweisungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument gemäß Maschinenverordnung; wird im Facility Management als Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen, Prüfberichte und Unterweisungen verwendet. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung ist ein umfassendes Handbuch, das alle Lebensphasen der Anlage abdeckt – von der Montage und Inbetriebnahme über den laufenden Betrieb bis hin zur Wartung und Außerbetriebnahme. Sie enthält detaillierte Anleitungen zur sicheren Handhabung der Türen sowie konkrete Warnhinweise und Informationen zu Fehlfunktionen. Beispielsweise sind dort empfohlene Einstellungen (z. B. für Schließgeschwindigkeit oder -kraft) und festgelegte Prüfroutinen angegeben, um die Einhaltung der geltenden Sicherheitsanforderungen zu garantieren. Für das Facility Management ist diese Anleitung von zentraler Bedeutung: Sie dient als Grundlage für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, liefert alle relevanten Angaben für Prüfberichte (z. B. zu wiederkehrenden Wartungsintervallen) und ist maßgeblich für die Unterweisung des Bedien- und Wartungspersonals. Zudem stellt sie sicher, dass notwendige Hinweise zur CE-Kennzeichnung und Konformität nachweisbar dokumentiert sind. Ohne eine vollständige und korrekte Betriebsanleitung darf die Türanlage nicht in Betrieb genommen werden – sie ist damit auch ein wesentlicher Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen.
Betriebsanleitung – Kraftbetätigte Türen und Tore (DIN EN 12978)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung nach DIN EN 12978 |
| Zweck & Geltungsbereich | Ergänzende Anweisungen zur Integration sicherheitsrelevanter Funktionen (Sensorik, Schließkraft, Notentriegelung). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12978; VDI 6026-1 |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitsfunktionen (Sensoren, Schutzleisten) |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Wird für jährliche Türsicherheitsprüfungen nach ASR A1.7 und DGUV-I 208-026 verwendet. Bestandteil der technischen Dokumentation im FM. |
Erläuterung
Diese spezifische Betriebsanleitung nach DIN EN 12978 ergänzt die allgemeinen Herstellerangaben um detaillierte Vorgaben zu sicherheitsrelevanten Funktionen der Türanlage. Sie beschreibt genau, wie Schutzsysteme (z. B. Lichtschranken, Infrarotsensoren oder berührungsempfindliche Schutzleisten) installiert, justiert und geprüft werden müssen. Ebenfalls aufgeführt sind die Kriterien für die zulässige Schließkraft und -geschwindigkeit nach Norm sowie Anweisungen zur manuellen Notentriegelung und Not-Öffnung der Tür im Falle eines Ausfalls. Der Facility Manager nutzt diese Anleitung vor allem als Basis für die jährliche Sicherheitsprüfung: Sie legt fest, welche Sicherheitskomponenten regelmäßig getestet werden müssen und wie die Funktionsfähigkeit beispielsweise der sensorischen Abschaltvorrichtungen zu verifizieren ist. Durch die Anwendung dieser Dokumentation kann die Tür korrekt justiert und alle Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß überprüft werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anlage den Anforderungen der Arbeitsstättenregel ASR A1.7 und DGUV-Information 208-026 entspricht und jederzeit betriebssicher ist.
Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Sicherheits- und Betriebsinformationen – Electrical Equipment |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit und EMV-Konformität der Antriebs-, Steuer- und Sicherheitssysteme. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 1. ProdSV; Directive 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) |
| Schlüsselelemente | • Schutzklasse und Spannungsdaten |
| Verantwortlich | Hersteller / Elektrofachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Dokumentation; im FM wird sie bei elektrischen Sicherheitsprüfungen nach DGUV V3 verwendet. |
Erläuterung
In diesen Sicherheitshinweisen werden alle elektrischen Merkmale und Prüfungen der Türantriebssysteme dokumentiert. Dazu zählen die Schutzart der Geräte, Nennspannung und Strom, sowie Prüfprotokolle wie Isolationstests oder Erdungsmessungen, die den Nachweis der elektrischen Sicherheit erbringen. Auch Angaben zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und zum korrekten Anschluss an das Versorgungsnetz sind enthalten. Für das Facility Management sind diese Unterlagen besonders wichtig für die Planung und Durchführung von elektrischen Sicherheitsüberprüfungen. Sie werden beispielsweise bei den wiederkehrenden Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) herangezogen. Wartungspersonal kann anhand der Informationsblätter sehen, in welchen Abständen elektrische Prüfungen durchzuführen sind und welche Ersatzteile zu verwenden sind. Zusammen mit den übrigen CE-Dokumenten stellen die elektrischen Sicherheitsinformationen sicher, dass die elektrischen Teile der Türanlage normgerecht installiert sind und weiterhin sicher betrieben werden können.
Leistungserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung für Bauprodukte und Maschinenteile |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der wesentlichen Leistungseigenschaften nach Bauproduktenrecht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011 (Bauproduktenverordnung); Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386; DGUV-I 208-026 |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Wird bei Bauabnahmen, TÜV-Prüfungen und FM-Audits benötigt. Bestandteil der Bauproduktakte und CE-Dokumentation. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (DoP) dokumentiert die wesentlichen Eigenschaften des Türsystems als Bauprodukt gemäß der EU-Bauproduktenverordnung. Hier werden die deklarierten Leistungswerte (z. B. Windlastwiderstand, Schalldämmung, Luftdurchlässigkeit oder mechanische Festigkeit) für die jeweilige Tür angegeben, basierend auf Prüfungen durch akkreditierte Labore. Ferner enthält sie eine eindeutige Produktidentifikation, den Herstellerhinweis sowie die zugehörige CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung. Im Facility Management dient die Leistungserklärung als zentrales Nachweisdokument bei Bauabnahmen und behördlichen Prüfterminen (wie TÜV-Checks). Sie erlaubt es dem Betreiber und den Prüfern, die tatsächlich erreichte Qualität und Leistungsfähigkeit der eingebauten Tür analytisch zu vergleichen. So kann festgestellt werden, ob die Tür den geforderten Normwerten und Planungsunterlagen entspricht. Die Unterlagen werden in der Bauproduktakte hinterlegt und sind Grundlage für Audits und Qualitätssicherung im Gebäudebetrieb.
Technische Bewertungsdokumente
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung von Bauprodukten, die keiner harmonisierten Norm unterliegen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Produkts und seines Anwendungsbereichs |
| Verantwortlich | Hersteller / Benannte Stelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Produktakte; im FM für Zulassungskontrolle bei Sondertüren erforderlich. |
Erläuterung
Europäische technische Bewertungen (ETA) werden genutzt, wenn für ein Türsystem keine harmonisierte EU-Norm existiert oder besondere konstruktive Lösungen vorliegen. In der ETA (auf Basis eines EAD) wird das Produkt detailliert beschrieben, der Anwendungsbereich definiert und es werden umfangreiche Prüfungen dokumentiert. Dazu zählen zum Beispiel mechanische Belastbarkeitstests, Schall- und Wärmeschutzuntersuchungen oder Brandschutzprüfungen – je nach vorgesehenem Einsatzzweck. Eine akkreditierte benannte Stelle (z. B. eine EOTA-geprüfte Institution) erstellt und bestätigt die Bewertung. Für das Facility Management hat dies die Bedeutung, dass auch nicht standardisierte Sondertüren europaweit vergleichbar und zulassungsfähig sind. Bei Umbauten, Modernisierungen oder speziellen Projekten kann der Betreiber prüfen, ob ein geplanter Türtyp eine ETA besitzt. Diese Dokumente werden in der Produktakte geführt und erlauben es dem Facility Manager, die Konformität und Qualität von Sonderlösungen nachzuweisen.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gefährdungsbeurteilung für kraftbetätigte Außentüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung der Risiken, die von der Türanlage für Beschäftigte und Nutzer ausgehen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ArbStättV; ASR V3 |
| Schlüsselelemente | • Identifizierung mechanischer und elektrischer Gefahren |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber / Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument gemäß §5 ArbSchG; im FM regelmäßig zu aktualisieren und mit Wartungsnachweisen zu koppeln. |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung stellt eine systematische Risikoanalyse der Türanlage dar und ist Pflicht des Betreibers nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG). Sie erfasst alle potenziellen Gefahren (z. B. Einklemmen im Schließbereich, Quetschen durch nachrückende Flügel, elektrische Gefährdungen bei Fehlfunktionen) und bewertet diese hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der möglichen Verletzungen. Auf dieser Grundlage werden konkrete Schutzmaßnahmen definiert, etwa das Einrichten von Schutzzäunen oder die Begrenzung der Schließkraft auf zulässige Werte. Zudem werden Prüfintervalle festgelegt (z. B. regelmäßige Prüfung der Sensoren, Kontrolle der Not-Aus-Funktion) und zuständige Personen benannt. Die Gefährdungsbeurteilung ist im Facility Management essenziell, da sie Grundlage für alle weiteren sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ist: Sie bestimmt die Inhalte von Unterweisungen und Betriebsanweisungen, legt die Intervalle für Wartung und Prüfung fest und muss bei jeder Änderung an der Türtechnik (z. B. Nachrüstung von Sicherheitssensoren) aktualisiert werden. Behörden und Aufsichtsorgane verlangen diese Dokumentation bei Kontrollen; sie belegt, dass der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht nach ArbStättV nachkommt und alle Arbeitsschutzvorgaben umgesetzt hat.
Technische Dokumentation – Konstruktion und Integration
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Dokumentation spezifischer Bauprodukte |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung der baulichen und elektrischen Integration der Türsysteme in das Gebäudenetz. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011; VDI 6026-1 |
| Schlüsselelemente | • Bauteilzeichnungen und Schaltpläne |
| Verantwortlich | Facherrichter / Planer / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Wird im FM-CAFM-System hinterlegt; Grundlage für Inspektionen, Nachrüstungen und Brandschutzabnahmen. |
Erläuterung
Die technische Dokumentation fasst alle relevanten Unterlagen zusammen, die für den Einbau und die Vernetzung der Tür in das Gebäude notwendig sind. Dies umfasst etwa detaillierte Montagezeichnungen (inklusive Einbauplänen für den Türrahmen und Fundament), Schalt- und Anschlusspläne für Antrieb, Steuerung und Sicherheitsketten sowie Protokolle der Inbetriebnahme (wie Funktionsnachweise und Messergebnisse). Auch Prüfzeugnisse der verwendeten Komponenten (z. B. des Motors, der Sensorik oder feuerbeständiger Materialien) und Messprotokolle (etwa Thermografie- oder Leckagenachweise) werden integriert. Ersatzteil- und Wartungskataloge sind ebenfalls enthalten, so dass Techniker genau erkennen, welche Teile bei Reparaturen eingesetzt werden müssen. Im Facility Management wird diese Dokumentation typischerweise im CAFM-System oder in der Bauproduktakte hinterlegt. Sie ist unverzichtbar, um bei Kontrollen und Abnahmen (z. B. Brandschutzabnahmen oder Auditbesuchen) den ordnungsgemäßen Einbau und die langfristige Funktionsfähigkeit der Anlage nachzuweisen. Auch bei Nachrüstungen oder Modernisierungen ermöglicht sie, alle Komponenten eindeutig zu identifizieren und entsprechend anzupassen. Insgesamt sichert die technische Dokumentation, dass sämtliche Systembestandteile nachvollziehbar dokumentiert und geprüft sind.
Einbauerklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Einbauerklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass unvollständige Maschinen (z. B. elektrische Türantriebe oder Steuerungen) den Sicherheitsanforderungen der EU-Maschinenrichtlinie entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Directive 2006/42/EC; Regulation (EU) 2023/1230 |
| Schlüsselelemente | • Herstellerangaben und Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Konformitätsakte; wird in der Dokumentation des Türsystems archiviert und bei Inspektionen vorgelegt. |
Erläuterung
Die Einbauerklärung ist ein rechtlich erforderliches Dokument für Teilkomponenten kraftbetätigter Türen, z. B. für elektrische Antriebe oder Steuerungseinheiten, solange diese als unvollständige Maschine in Verkehr gebracht werden. Darin bestätigt der Hersteller bzw. Inverkehrbringer, dass die Komponente den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenverordnung entspricht. Die Erklärung listet detailliert das Produkt (Bezeichnung, Funktion, Typ, Seriennummer) auf und nennt ausdrücklich, welche Anforderungen aus Anhang III der neuen Maschinenverordnung angewandt werden. Sie enthält zudem den Hinweis, dass die Inbetriebnahme des Antriebs erst nach Einbau in die vollständige Türanlage und nach einer Gesamtbewertung gestattet ist. Die Einbauerklärung ersetzt damit die frühere Herstellererklärung und ist Teil der CE-Konformitätsakte des Türsystems. Sie dient im Facility Management als Schnittstellendokument bei der Integration der Türkomponenten in übergeordnete Systeme (z. B. Gebäudeautomation, Zutrittskontrolle) und als Nachweis der Konformität unvollständiger Maschinenteile.
Montageanleitung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Montageanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung für die sichere Integration von unvollständigen Maschinen in das Gesamttürsystem. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Directive 2006/42/EC; Regulation (EU) 2023/1230; DIN EN 809 |
| Schlüsselelemente | • Montage- und Anschlussvorgaben |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Gesamtkonformität; dient Installationsfirmen als verbindliche Anweisung und dem Facility Manager als Nachweis der normgerechten Ausführung. |
Erläuterung
Die Montageanleitung beschreibt detailliert, welche Bedingungen und Sicherheitsmaßnahmen für den fachgerechten Einbau des Türantriebs bzw. der Steuerung in das Gesamtsystem erfüllt sein müssen. Gemäß Anhang VI der Maschinenrichtlinie muss sie klar festlegen, wie die unvollständige Maschine ordnungsgemäß und sicher mit den anderen Teilen zur vollständigen Maschine zusammengebaut werden kann. Typische Inhalte sind Vorgaben zu mechanischer Montage und elektrischer Verkabelung, erforderliche Schutzerdung oder FI-Schalter sowie Funktion und Anbindung von Notabschaltung und Türsteuerung. Außerdem werden die spezifischen Prüfungen genannt, die vor der Erstinbetriebnahme durchzuführen sind. Die Montageanleitung ist in erster Linie für den Errichter bzw. Installateur bestimmt, stellt aber auch für den Facility Manager einen wichtigen technischen Nachweis dar, dass der Einbau und alle sicherheitsrelevanten Schnittstellen normgerecht geplant und dokumentiert wurden. Sie enthält alle Maßnahmen und Informationen, damit ggf. noch nicht abgeschlossene grundlegende Sicherheitsanforderungen in der Gesamtanlage eingehalten werden können.
EU-Konformitätserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EU-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Türanlage allen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Maschinenverordnung entspricht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2023/1230; Directive 2006/42/EC; 9. ProdSV |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung und Produktdaten |
| Verantwortlich | Hersteller / Bevollmächtigter |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument bei CE-gekennzeichneten Türen; muss im FM-System archiviert und bei Audits vorgelegt werden. |
Erläuterung
Die EU-Konformitätserklärung ist der zentrale Nachweis der CE-Konformität für die komplette Türanlage als Maschine. Darin bestätigt der Hersteller, dass die Tür bzw. das gesamte Türsystem die relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenverordnung (Anhang III) erfüllt. In der Erklärung werden üblicherweise Hersteller- und Produktdaten aufgeführt, die angewandten Richtlinien und harmonisierten Normen angegeben, sowie Name und Verantwortlichkeit des Unterzeichners (meist Geschäftsführung oder delegierte Fachkraft). Ein zentrales Element ist die eindeutige Erklärung, dass die Maschine allen wesentlichen Anforderungen entspricht. Die CE-Kennzeichnung und die zugehörige DoC sind im Facility Management unerlässlich: Sie müssen zusammen mit den technischen Unterlagen mindestens zehn Jahre ab Inverkehrbringen vorgehalten werden (Maschinenverordnung Art. 24). Bei Prüfungen, Audits oder Gewährleistungsfällen dient die DoC als oberste Rechtsgrundlage für die Konformität und Zulässigkeit der Türanlage.
EG-Konformitätserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Tür als Bauprodukt die baurechtlichen Anforderungen erfüllt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte; wird bei Bauabnahmen und Bestandsprüfungen verlangt. |
Erläuterung
Für Außentüren, die als Bauprodukt gelten, ist eine Erklärung über die Konformität mit den baurechtlichen Anforderungen zu führen. Diese Bescheinigung ergänzt die CE-Kennzeichnung und wird oft im Rahmen der Bauabnahme bzw. in der Bauakte verlangt. Sie bestätigt, dass das Türprodukt den geltenden technischen Vorschriften und BauPVO-Anforderungen entspricht. Üblicherweise umfasst sie Angaben zum Produkt (Typ, Abmessungen, ggf. Brand- oder Rauchschutzklasse) sowie Verweise auf die relevanten Prüfbescheinigungen und Normen. Wesentliche klassifizierte Eigenschaften werden genannt, z. B. Dämmwerte, Windlast- oder Luftdichtheitsklassen. In der Praxis dient diese Erklärung vor allem als Nachweis gegenüber der Bauaufsicht oder Prüfinstitutionen, dass alle bautechnischen Vorgaben für Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz erfüllt sind (vgl. auch DIN EN 14351-1). Sie sichert die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Türprodukts und wird in der Regel von Herstellerseite oder einer benannten Stelle ausgestellt.
Leistungserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Leistungseigenschaften der Türanlage als Bauprodukt oder Maschine. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386; DGUV I 208-026 |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und Einsatzbereich |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauabnahmedokumentation; dient im FM als Referenz für Leistungsnachweise und spätere Prüfvergleiche. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung spezifiziert die technischen Kennwerte und Klassifizierungen der Tür. Sie ergänzt die EG-Konformitätserklärung und ist seit Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung verpflichtend für Türen und Fenster. Darin sind die wesentlichen Leistungseigenschaften des Produkts nach den harmonisierten Produktnormen aufgeführt. Typische Angaben bei Außentüren umfassen z. B. die Luftdurchlässigkeitsklasse, Windwiderstand, Schallschutzklasse, Wärmedurchgangskoeffizient und ggf. Brandschutzklassen. Diese Werte basieren auf normgerechten Prüfungen und Zertifikaten. Die DoP wird vom Hersteller erstellt und mit der CE-Kennzeichnung versehen. Für das Facility Management ist sie ein zentrales Referenzdokument: Sie dient der Qualitätssicherung und dem Leistungsvergleich im Betrieb (z. B. um bei späterem Austausch oder Modernisierung die gleiche Leistung wiederherstellen zu können). In der Bauakte liegt sie den Abnahmeunterlagen bei und ermöglicht es, die deklarierten Eigenschaften jederzeit zu überprüfen (vgl. z. B. Anforderungen nach DIN 18384 oder Prüfberichte zu Dichtheit und Dämmung).
Risikobewertungsunterlagen – kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Risikobewertungsunterlagen – kraftbetätigte Türen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Risikoanalyse und der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb kraftbetätigter Türen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12453; BetrSichV § 3; ArbSchG § 5 |
| Schlüsselelemente | • Identifizierung potenzieller Gefahren (z. B. Quetsch-, Scherstellen) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung; Grundlage für Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (Betrieb elektrischer Anlagen) und Sicherheitsunterweisungen. |
Erläuterung
Zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes muss der Betreiber alle mit dem Betrieb der kraftbetätigten Türen verbundenen Risiken systematisch erfassen und geeignete Maßnahmen definieren. Dies erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV (vgl. BetrSichV § 3, ArbSchG § 5), die vorgibt, die Sicherheit von Arbeitsmitteln zu überprüfen. In der Dokumentation werden u. a. potenzielle Gefahren für Personen identifiziert, wie etwa Quetschstellen zwischen Torflügel und Rahmen oder Scherstellen bei bewegten Teilen. Dabei sind auch weitere Risiken denkbar, etwa Schnittverletzungen durch Glasfüllungen oder das unbeabsichtigte Heben von Personen bei Rollgittern. Für jede Gefahrenquelle wird eine Risikobewertung durchgeführt und festgelegt, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind (z. B. installierte Lichtschranken, Sicherheitsleisten oder Not-Halt-Einrichtungen). Nach DIN EN 12453 müssen z. B. die maximalen Schließkräfte an den Rändern begrenzt sein, um Verletzungen zu vermeiden. Die Risikobewertung enthält zudem Vorgaben für Prüfintervalle (üblich sind jährliche wiederkehrende Prüfungen durch eine fachkundige Person, ggf. nach besonderen Ereignissen) und beschreibt, wie im Notfall die Tür manuell entriegelt bzw. geöffnet werden kann. Dieses Dokument ist Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung und bildet die Grundlage für alle Sicherheitsprüfungen (z. B. DGUV V3) sowie für Unterweisungen der Mitarbeiter. Damit dient es im FM einer regelmäßigen Evaluierung und Anpassung der Schutzmaßnahmen im Betrieb der Türanlagen.
Gebrauchsanweisung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gebrauchsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Anweisungen für den sicheren Betrieb, die Pflege und den Umgang mit der Türanlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) |
| Schlüsselelemente | • Betriebsbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller / Händler |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betreiberdokumentation; wird für Schulung, Wartung und Inspektion genutzt. |
Erläuterung
Die Gebrauchsanweisung (Betriebsanleitung) begleitet die Türanlage in deutscher Sprache und vermittelt dem Betreiber bzw. Anwender alle Informationen für ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb. Sie enthält eine detaillierte Betriebsbeschreibung, Hinweise auf Gefahrenpunkte, Wartungs- und Prüfintervalle sowie ein Ersatzteilverzeichnis. Wichtig sind Warnhinweise und Anleitungen für außergewöhnliche Situationen (z. B. bei Ausfall der Stromversorgung oder Notöffnung). Nach dem Produktsicherheitsgesetz muss der Hersteller diese Anleitung zur Verfügung stellen, damit Unfälle vermieden werden. Für das Facility Management ist die Gebrauchsanweisung unverzichtbar: Sie dient der Unterweisung von Bedienpersonal, bildet den Leitfaden für Inspektionsarbeiten und gewährleistet, dass Wartung und Betrieb nach den Herstellerangaben erfolgen.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Gebrauchstauglichkeit – fallspezifische Genehmigung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Bauprodukt auch bei Sonderlösungen oder abweichender Ausführung den Bauvorschriften entspricht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 20–21 |
| Schlüsselelemente | • Prüfbericht oder Gutachten der anerkannten Prüfstelle |
| Verantwortlich | Hersteller / Planer / Bauaufsicht |
| Praxis-Hinweise | Wird bei nicht harmonisierten Bauprodukten oder Sonderausführungen benötigt; Bestandteil der Bauakte. |
Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall ist erforderlich, wenn ein Türprodukt oder eine Sonderkonstruktion nicht über harmonisierte Normen verfügt oder von den technischen Baubestimmungen abweicht. In diesem Fall erstellt eine akkreditierte Prüfstelle (z. B. DIBt) ein Gutachten über die Verwendungseignung. Dieses Gutachten mit zugehörigem Prüfbericht legt fest, unter welchen Bedingungen die Tür verwendet werden darf und welche Auflagen gelten. Die Bauaufsichtsbehörde erteilt daraufhin eine Zustimmung im Einzelfall (§ 20 HBauO) beziehungsweise eine vorhabenbezogene Zulassung. Für das Facility Management ist dieser Nachweis wichtig, da er in der Bauakte geführt wird und den Einsatz von Sonderlösungen dokumentiert. Dadurch ist jederzeit nachvollziehbar, dass auch abweichende Ausführungen den jeweils relevanten bauaufsichtlichen Anforderungen genügen.
Statische Berechnungen – Metallbaukomponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statische Berechnungen – Metallbaukomponenten |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Tragfähigkeit und Standsicherheit der metallischen Tür- und Rahmenelemente. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18360 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Nachweis der Tragkonstruktion (Rahmen, Befestigungspunkte, Scharniere) |
| Verantwortlich | Ausführendes Metallbauunternehmen / Statiker |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Werkplanung; dient als Nachweis bei Bauabnahmen und Grundlage für Instandhaltungsbewertungen. |
Erläuterung
Die statischen Berechnungen belegen, dass der Metallrahmen der Tür einschließlich Beschlägen und Befestigungselementen allen Einwirkungen (Eigengewicht, Winddruck, ggf. Zusatzlasten) standhält. Sie umfassen in der Regel die Wahl der Querschnittsabmessungen, Nachweise für Durchbiegung und Knicken sowie die Auslegung der Befestigung (z.B. Dübel oder Anker). Werkstoffdaten (Stahl- oder Aluminiumqualität) und Korrosionsschutz (z.B. Zinkschichtdicke oder Beschichtung) werden festgehalten. Detailzeichnungen zeigen die Anschlussbereiche an das Bauwerk. Für den Facility Manager sind diese Nachweise wichtig, um nach Jahren der Nutzung die Tragfähigkeit zu überprüfen und strukturelle Änderungen (z.B. bei Umbauten) zu bewerten. Sie bilden die Grundlage für Gutachten oder Nachberechnungen im Schadensfall.
Statische Berechnungen mit Zeichnungen – Tischlerarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statische Berechnungen mit Zeichnungen – Tischlerarbeiten |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der konstruktiven Sicherheit und Befestigung bei holz- oder holzmetallbasierten Türsystemen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Materialkennwerte und Verleimungsarten |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Tischler / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Revisions- und Ausführungsunterlagen; Grundlage für Nachrüstungen und Austauschmaßnahmen. |
Erläuterung
Bei Holztürsystemen dokumentiert die statische Berechnung, dass Konstruktion und Verbindungen (z.B. verleimte Holzrahmen, Schraub- oder Klebeverbindungen) ausreichend dimensioniert sind. Eingangsgrößen sind die Holzart und Holzfeuchteklasse, die Festigkeiten (z.B. Biege- oder Zugfestigkeit) sowie die Art der Verleimung oder die Abmessung der Schrauben und Dübel. Lastannahmen umfassen u.a. das Eigengewicht des Türblatts, Betätigungs- und Windlasten. Detailzeichnungen veranschaulichen beispielsweise die Anordnung von Dübeln im Mauerwerk oder die Anbindung an den Türstock. Im Facility Management dienen diese Unterlagen dazu, das Material- und Tragverhalten im Lebenszyklus der Anlage zu beurteilen: Beispielsweise kann man so erkennen, ob bei feuchtigkeitsbedingten Verformungen oder Verschleiß von Verbindungselementen eine Nachrüstung erforderlich ist.
Produktinformation – Kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktinformation – Kraftbetätigte Türen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung der produktspezifischen Leistungsmerkmale und Einsatzbedingungen kraftbetätigter Türen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16361 |
| Schlüsselelemente | • Leistungsmerkmale (z. B. Luftdurchlässigkeit, Wärmedurchgang, Windlast- und Schlagregendichtheit) |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Dokumentation; Grundlage für Wartungs- und Prüfintervalle. |
Erläuterung
Die Produktinformation liefert die technischen Kennwerte und Zulassungen der Türanlage. Hier werden u. a. die Wärmedämmeigenschaften (U-Wert), der Schall- und Einbruchschutz sowie die Wind- und Schlagregendichtheit dokumentiert (oft aus Prüf- oder Zertifikatsnachweisen gemäß DIN EN 16361). Wesentliche Sicherheitseinrichtungen (z.B. Lichtschranken, Druckleisten, Notentriegelung) sind aufgelistet und ihre Funktion geprüft. Die CE-Konformitätserklärung bescheinigt, dass das System den geltenden Normen entspricht (z.B. DIN EN 16005 für kraftbetätigte Türen) und listet die angewandten Normen auf. Montage- und Betriebshandbücher enthalten Hinweise zu Einbau und Inbetriebnahme der Tür, Angaben zu elektrischen Anschlüssen sowie Wartungsanweisungen. Im Facility Management nutzt man diese Informationen zur Planung der Instandhaltung (z.B. Austauschintervalle für Sensoren), zur Beschaffung passender Ersatzteile und zur Beurteilung der Energieeffizienz (etwa über den U-Wert).
Technische Unterlagen – Teilweise unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Unterlagen – Teilweise unvollständige Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der sicherheitstechnischen Anforderungen und Schnittstellen für Türantriebe als unvollständige Maschinen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Richtlinie 2006/42/EC (Maschinenrichtlinie) |
| Schlüsselelemente | • Risikobeurteilung nach Anhang I |
| Verantwortlich | Hersteller / Systemintegrator |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Gesamtdokumentation; wichtig für Umbauten, Nachrüstungen oder Antriebstausch. |
Erläuterung
Ein Türantrieb, der ohne komplettes Türsystem geliefert wird („unvollständige Maschine“), unterliegt den speziellen Anforderungen der Maschinenrichtlinie. Der Hersteller muss technische Unterlagen bereitstellen, die z. B. eine Risikobeurteilung und eine Liste aller relevanten Gefährdungen mit den getroffenen Schutzmaßnahmen enthalten. Zudem gehört eine Einbauerklärung (Anhang II B der Richtlinie) dazu, die erklärt, welche grundlegenden Sicherheitsanforderungen angewendet wurden. Eine Montage- und Inbetriebnahmeanleitung beschreibt die Bedingungen für den sicheren Einbau in die Tür. Diese Unterlagen stellen sicher, dass beim nachträglichen Einbau des Antriebs alle Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Für das Facility Management sind sie wichtig, um bei Modernisierungen oder Antriebstausch die erforderliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu überprüfen, ob neue Komponenten den bisherigen Sicherheitsstandard erfüllen.
Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Produkt die bauordnungsrechtlich geforderten Eigenschaften erfüllt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 20; Prüfgrundsätze des DIBt |
| Schlüsselelemente | • Prüfstelle und Prüfnummer |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüfbehörde (z. B. DIBt) |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte und Grundlage für bauaufsichtliche Abnahmen. |
Erläuterung
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) bestätigt, dass das Türsystem die baurechtlichen Anforderungen erfüllt. Es wird meist vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder einer anerkannten Prüfstelle erteilt. Das AbP weist die „Anwendbarkeit der Bauart im Sinne der Landesbauordnungen“ nach. Es enthält die Prüfergebnisse (z. B. zu Materialien, Widerstandsdauer, Wetterschutz) sowie Auflagen zu korrekter Ausführung und Kennzeichnung. Häufig sind dort zulässige Einbausituationen (z. B. Wandstärken oder Deckenaufbauten) festgelegt. In der Praxis wird das AbP in der Bauakte verwahrt. Für das FM dient es als Referenzdokument: Es kann bei Bauabnahmen, Genehmigungsprüfungen oder Gewährleistungsfällen herangezogen werden, um die werkseitig geprüften Eigenschaften der Tür nachzuweisen.
Prüfbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (nur auf Anforderung der BG)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der elektrischen Sicherheitsprüfungen gemäß DGUV-Vorschrift 3. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) |
| Schlüsselelemente | • Prüfprotokolle und Messergebnisse |
| Verantwortlich | Betreiber / Elektrofachkraft |
| Praxis-Hinweise | Aufbewahrungspflicht bei Anforderungen der Berufsgenossenschaft; dient als Nachweis bei Arbeits- und Betriebssicherheitskontrollen. |
Erläuterung
DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden müssen. Das Prüfbuch ist die systematische Dokumentation dieser Prüfungen. Es enthält z.B. Messprotokolle (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand), Testintervalle sowie das Ergebnis jeder Überprüfung (in Ordnung oder Mangel). Aufgetretene Mängel und die durchgeführten Abhilfemaßnahmen (etwa Austausch beschädigter Komponenten) werden eingetragen. Die Elektrofachkraft bewertet, ob die Anlage sicher ist und erteilt bei korrekter Prüfung ihre Unterschrift. Diese Unterlagen sind für den Betreiber Nachweis, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Bei Überprüfungen durch Berufsgenossenschaft oder Versicherung dienen sie als Beleg der ordnungsgemäßen Prüfung und spielen eine Rolle bei Haftungsfragen. Das Prüfbuch ist Teil der sicherheitstechnischen Unterlagen und muss meist mehrere Jahre aufbewahrt werden.
Prüfbuch – Kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbuch – Kraftbetätigte Türen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der regelmäßigen Funktions-, Sicherheits- und Wartungsprüfungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-Information 208-026 |
| Schlüsselelemente | • Prüfdatum, Prüfer, Prüfergebnis |
| Verantwortlich | Hersteller (Erstdokumentation) / Betreiber (Fortführung) |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument für die Betriebssicherheitsprüfung; Grundlage für DGUV-Audits. |
Erläuterung
Das Prüfbuch für kraftbetätigte Türen ist ein zentrales Nachweisdokument für die sicherheitstechnischen Prüfungen gemäß ASR A1.7 (bzw. DGUV-Information 208-026). Es wird vom Betreiber oder von Instandhaltern geführt und dokumentiert alle Inspektions- und Wartungsvorgänge an der Türanlage. In das Buch werden der Termin der Prüfung, die durchführende Person und das Ergebnis eingetragen. Überprüft wird insbesondere, ob die Sicherheitsfunktionen einwandfrei arbeiten – etwa Lichtschranken, Druckleisten, sichere Abschaltung im Widerstand oder die manuelle Not-Entriegelung. Festgestellte Mängel (z. B. verschlissene Dichtungen oder defekte Sensorik) sowie die durchgeführten Reparaturen und Einstellungen werden protokolliert. Durch Unterschrift wird die Verantwortung des Prüfers bzw. Betreibers dokumentiert. Das Prüfbuch ist für spätere DGUV-Audits und Prüfungen entscheidend: Es dient als Nachweis, dass regelmäßige Wartungs- und Funktionsprüfungen durchgeführt wurden und die Türanlage ordnungsgemäß betrieben wird.
Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauphysikalischen Eigenschaften der Tür (Wärmeschutz, Schallschutz, Feuchtebeständigkeit). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Bauphysiker |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Dokumentation für Energie- und Schallschutznachweise nach GEG. |
Erläuterung
Bauphysikalische Nachweise belegen die Energie- und Schallschutzleistung der Türen. Für den Wärmeschutz wird der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) angegeben, berechnet gemäß DIN EN 10077 oder aus Prüfbescheinigungen. Der Schallschutz wird durch das bewertete Schalldämmmaß Rw (gemäß DIN 4109) dokumentiert. Außerdem enthält die Unterlage Angaben zur Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit (z.B. Prüfergebnis nach DIN EN 12207 ff.), die das Gesamtenergie- und Feuchteschutzverhalten beschreiben. Insbesondere im Altbau ist der Feuchteschutz wichtig (siehe DIN 4108): Die Nachweise zeigen, ob bei eingebauten Holztüren ausreichend wärmegedämmte Anschlüsse vorhanden sind. Für das Facility Management sind diese Nachweise relevant, weil sie in Energieausweisen und Gebäudezertifizierungen einfließen. Sie ermöglichen es, die Energieeffizienz (Wärmeverluste über die Gebäudehülle) zu kontrollieren und Schallschutzkonzepte zu überprüfen. So kann z. B. ermittelt werden, ob eine Tür durch ihren Rw-Wert den Anforderungen an den Schallschutz des Raums genügt oder ob Nachrüstmaßnahmen nötig sind.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass kraftbetätigte Außentüren den Anforderungen der Bauordnung und technischen Baubestimmungen entsprechen und als Bauprodukt zulässig sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18421 (VOB/C ATV); DIN 18379–18381; HBauO § 19–21 |
| Schlüsselelemente | • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller / Produktzertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bau- und Betriebsgenehmigungsunterlagen; notwendig für baurechtliche Prüfungen und Betreiberpflichten nach HBauO. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis bescheinigt die baurechtliche Zulässigkeit der Türsysteme. Er kann als Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) des DIBt oder – bei harmonisierten Produkten – über die CE-Kennzeichnung erfolgen. Die AbZ enthält alle prüfungsrelevanten Eigenschaften des Produkts und dient dem Hersteller als technischer Nachweis, dass sein Produkt den Anforderungen der Landesbauordnung entspricht. Für CE-gekennzeichnete Türen entfällt eine gesonderte Zulassung, da ihre Normeigenschaften bereits festgelegt sind. Zusätzlich werden im Verwendbarkeitsnachweis Prüfzeugnisse (z.B. zu Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, Schallschutz, Wärmedämmung) sowie Angaben zur Bauart und zum Antriebssystem bereitgestellt. Die Türen werden nach EN 14351-1 klassifiziert (Funktion und Dichtheit) und – sofern es sich um Feuerschutztüren handelt – nach EN 16034 (Feuer- und Rauchschutzklassen). Für das Facility Management ist dieser Nachweis entscheidend: Er sichert die Übereinstimmung mit der Bauordnung und bildet die Grundlage für die Brandschutzdokumentation, Bestandsaufnahmen und Betreiberprüfungen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung nicht harmonisierter Türsysteme und deren Komponenten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 19–21; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsbescheid mit Nummer und Gültigkeitszeitraum |
| Verantwortlich | DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Brandschutzakte und Bauproduktdokumentation; muss bei behördlichen Prüfungen und Audits vorgelegt werden. |
Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis für nicht CE-gekennzeichnete oder spezielle Türlösungen. Das DIBt erteilt sie nach Prüfung aller relevanten Eigenschaften. Gemäß Fachbeiträgen beschreibt der Zulassungsbescheid die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Produkts und dient als Beleg, dass das Produkt im Einklang mit den Bauordnungen verwendbar ist. In der AbZ sind Anwendungsbereich, Bedingungen und die Gültigkeitsdauer festgelegt. Neben den Prüfberichten (z.B. zum Brandverhalten) enthält sie Auflagen für Montage, Wartung und Prüfung. Im Facility Management wird die AbZ als rechtssicherer Nachweis benötigt – sie gehört zur Brandschutzdokumentation und ist bei behördlichen Audits oder Betriebsprüfungen vorzulegen.
Werkstattzeichnungen und technische Beschreibungen – Metallkomponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Werkstattzeichnungen und technische Beschreibungen (Metallkomponenten) |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der konstruktiven Details, Werkstoffe und Anschlusspunkte der Türsysteme. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18360 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Maßzeichnungen, Schnitte und Explosionsdarstellungen |
| Verantwortlich | Metallbauer / ausführendes Unternehmen |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte und Revisionsunterlagen; dient im FM der Nachverfolgung, Prüfung und Instandsetzung. |
Erläuterung
Die Werkstattzeichnungen dokumentieren die exakte Ausführung der Türanlage. Nach ATV DIN 18360 sind vor Fertigungsbeginn alle Details in Zeichnungen festzuhalten: Konstruktion, Maße, Einbau und Befestigung sowie Bauanschlüsse und Montageabfolge müssen erkennbar sein. Zusätzlich werden Materialien (z.B. Baustahl, Aluminium, Glas), Oberflächenbeschichtungen und Korrosionsschutzsysteme angegeben. Diese Unterlagen zeigen z.B., wie Rahmen und Schließbleche verankert sind und welche Schrauben oder Dübel zu verwenden sind. Im Facility Management ermöglichen die Zeichnungen die spätere Nachverfolgung des Bauzustands: Sie sind Grundlage für Instandhaltung, Reparaturen oder Umbauten an den Türkomponenten.
Wartungsdokumentation – Kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsdokumentation – Power-Operated Doors |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der regelmäßigen Inspektion, Funktionsprüfung und Instandhaltung nach Herstellervorgaben und DIN EN 16005. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16005 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Türen) |
| Schlüsselelemente | • Prüf- und Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis für Betreiber gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3; muss im Prüfbuch dokumentiert und archiviert werden. |
Erläuterung
Die Wartungsdokumentation sichert den einwandfreien Betrieb der kraftbetätigten Tür. Nach den Technischen Regeln ASR A1.7 müssen solche Anlagen mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person sicherheitstechnisch geprüft werden. Dabei werden Sensoren, Quetsch- und Scherstellen, Schließkraft und andere Sicherheitsfunktionen auf korrekte Funktion getestet und dokumentiert. In der Dokumentation werden die Wartungsintervalle, Schmier- und Einstellpunkte sowie festgestellte Mängel und Abhilfemaßnahmen festgehalten. Die Ergebnisse dieser Prüfungen, einschließlich etwaiger Schließkraftmessungen, sind in einem Prüfbuch zu vermerken. Dieses Wartungsnachweisbuch ist ein rechtlicher Pflichtnachweis nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3; im FM wird es bei jährlichen Sicherheitsinspektionen, internen Audits und gegenüber Versicherern als Beleg der durchgeführten Prüfung verwendet
Wartungsdokumentation nach VDMA 24186
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsdokumentation gemäß VDMA 24186 |
| Zweck & Geltungsbereich | Standardisierte Erfassung und Bewertung von Wartungsleistungen für technische Anlagen, einschließlich Türsystemen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDMA 24186-0 |
| Schlüsselelemente | • Auflistung von Wartungspositionen (z. B. Motor, Steuerung, Sicherheitssysteme) |
| Verantwortlich | Wartungsdienstleister / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Leistungsverzeichnisse, Wartungsverträge und FM-Kostenplanung. |
Erläuterung
Die VDMA 24186-Wartungsdokumentation schafft ein einheitliches Schema zur Planung und Bewertung der Instandhaltung. Der Standard definiert Wartungsprogramme mit detaillierten Leistungspositionen und Intervallen für alle Anlagenteile (z.B. Antriebseinheit, Steuerung, Sensorik). Nach Angaben des VDMA dient das Einheitsblatt „Wartung Gebäudetechnik“ als praxisorientiertes Werkzeug: Es hilft, Wartungen zu strukturieren, den Leistungsumfang festzulegen und die Durchführung zu dokumentieren. Betreiber und Dienstleister nutzen die VDMA-Kataloge oft in CAFM-Systemen, um Zustände zu bewerten, Maßnahmen abzuleiten und eine transparente Kostenplanung zu gewährleisten. Im FM dient VDMA 24186 als verbindliche Schnittstelle zwischen Anbietern, Betreibern und Prüfinstanzen bei der Instandhaltungsorganisation.
