Außen-Tore (kraftbetätigt)
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Außen-Tore (kraftbetätigt)
Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management notwendigen rechtlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Unterlagen für kraftbetätigte Außentore. Es dient der Erfüllung der Betreiberpflichten nach der Landesbauordnung (HBauO) und den einschlägigen Vorschriften (BetrSichV, ArbSchG, DGUV-Vorschriften) sowie der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Ziel ist es, den funktionalen und betriebssicheren Zustand der Anlagen zu gewährleisten. Die aufgeführten Dokumente stellen sicher, dass alle Prüfungen und Wartungen nachvollziehbar dokumentiert werden. So wird einerseits die regelmäßige Prüfung und Instandhaltung dokumentiert, andererseits die CE-Konformität nachgewiesen. Diese Unterlagen sind Teil der Technischen Gebäudeakte und bilden die Grundlage für einen rechtskonformen, sicheren und nachhaltigen Betrieb der Tore. Sie minimieren Haftungsrisiken, da sie eine lückenlose Nachweisführung gegenüber Behörden und Versicherungen ermöglichen.
Kraftbetätigte Außen-Tore für sichere Außenanlagen
- Verkehrssicherungs- und Prüfunterlagen
- Prüfprotokoll der sicherheitstechnischen Prüfung
- Prüfprotokoll der Objektbegehung
- Elektrische Prüf- und Sicherheitsnachweise
- Hersteller- und Produktunterlagen
- Benutzerinformation – Kraftbetätigte Tore
- Benutzerinformation – Maschinen
- Zertifikat der Leistungsbeständigkeit
- Betriebs- und Sicherheitsdokumentation
- Betriebsanleitung – Kraftbetätigte Türen und Tore
- Sicherheits- und Betriebsinformationen
- Produkt- und Bewertungsnachweise
- Europäische Technische Bewertung
- Leistungs- und Bewertungsnachweis
- Sicherheits- und Arbeitsdokumentation
- Produkt- und Systemkonformität
- Montage- und Installationsanleitung
- Einbauerklärung
- EG-Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Betrieb und Arbeitssicherheit
- Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
- Bauaufsichtliche und Produktrechtliche Nachweise
- Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
- Konstruktive und technische Nachweise
- Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten
- Produkt- und Systemnachweise
- Produktkennzeichnung – Tore
- Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung
- Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
- Sicherheits- und Prüfunterlagen
- Prüfbuch – Kraftbetätigte Tore
- Planungs- und Ausführungsunterlagen
- Werkstattzeichnungen und technische Beschreibungen
- Produkt- und Zulassungsnachweise
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
- Technische Unterlagen
- Wartungs- und Betriebsunterlagen
- Wartungsdokumentation
Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Mängelbeseitigung – Verkehrssicherheit |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der fristgerechten und fachgerechten Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel an kraftbetätigten Außentoren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 3 – Verkehrssicherheit baulicher Anlagen |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Mangels und der Gefährdung |
| Verantwortlich | Betreiber / Wartungspersonal |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Sicherheitsakte; dient der Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen. |
Erklärung
Der Nachweis der Mängelbeseitigung dokumentiert verbindlich, dass festgestellte Sicherheitsmängel sofort behoben wurden. Nach § 823 BGB hat der Betreiber die Pflicht, dafür zu sorgen, dass von der Anlage keine Gefahr ausgeht. Wird ein Mangel erkannt – zum Beispiel defekte Sicherheitskontakte, verbogene Laufschiene oder Korrosion am Torblatt – ist er umgehend durch qualifiziertes Personal zu beheben. Die Mängelbeseitigung wird schriftlich festgehalten: Neben einer genauen Beschreibung des Mangels werden das Datum und die Art der Reparatur (z. B. „Laufschiene ausrichten“, „Sensor austauschen“) eingetragen. Auch die ausführende Fachfirma und eine abschließende Abnahme durch den Betreiber oder einen Sachkundigen werden dokumentiert. Dieses Protokoll der Mängelbeseitigung ist Teil der Sicherheitsakte des Gebäudes und dient als Beleg gegenüber Behörden und Versicherungen, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Im modernen Facility Management wird diese Dokumentation meist elektronisch geführt – etwa in einem CAFM-System. Dort sind Mängelmeldungen, zugehörige Maßnahmen und Abnahmen revisionssicher erfasst. Diese lückenlose Dokumentation erhöht die Auditierbarkeit und minimiert Haftungsrisiken, da im Schadensfall nachgewiesen werden kann, dass alle Mängel zeitnah und fachgerecht beseitigt wurden.
Prüfprotokoll der sicherheitstechnischen Prüfung – Kraftbetätigte Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll – Sicherheitstechnische Prüfung kraftbetätigter Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die Durchführung und Ergebnisse der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ASR A1.7; DGUV Information 208-022 (ehem. BGI 861-1) |
| Schlüsselelemente | • Prüfdatum und Prüferdaten |
| Verantwortlich | Sachkundiger Prüfer / befähigte Person nach TRBS 1203 |
| Praxis-Hinweise | Mindestens einmal jährlich Pflichtprüfung; Bestandteil der Betriebssicherheitsakte. |
Erklärung
Die sicherheitstechnische Prüfung gewährleistet die funktionale und elektrische Sicherheit der kraftbetätigten Toranlage. Sie ist nach ASR A1.7 und DGUV-Vorschriften mindestens einmal jährlich durch eine entsprechend befähigte Fachkraft durchzuführen. Dabei prüft der Sachkundige alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen: Er kontrolliert z. B. die Schließkraft der Torflügel (nach DIN EN 12445), testet die Berührungs- und Lichtschranken sowie Sensorik (z. B. zwischen Abschlusstür, Flügelschutzleisten und Boden), und verifiziert die Funktion von Not-Halt-Schaltern und reversiblen Steuerungen. Auch die Überprüfung des Rutschsperren- oder Bremssystems fällt hierunter. Gefundene Abweichungen (beispielsweise eine zu hohe Schließkraft oder ein defekter Sensor) werden im Protokoll vermerkt, und es werden ggf. Sofortmaßnahmen empfohlen. Das Prüfprotokoll enthält Datum, Daten des Prüfers und eine Aussage über den Gesamtzustand der Anlage. So wird im Rahmen der Betriebssicherheit dokumentiert, dass alle Schutzeinrichtungen den geltenden Normen entsprechen. Diese Dokumentation ist für interne und externe Audits unverzichtbar – etwa bei behördlichen Kontrollen, durch die Berufsgenossenschaft oder Versicherungen. Die BetrSichV und TRBS 1203 schreiben vor, dass nur sachkundige Personen diese Prüfung ausführen dürfen. Fehlen regelmäßige Prüfungen, drohen erhebliche Bußgelder oder im Schadensfall eine Haftung des Betreibers wegen unterlassener Prüfungen. Die Ergebnisse der Prüfungen werden in der Betriebssicherheitsakte aufbewahrt und bilden eine wichtige Grundlage für das vorbeugende Sicherheitsmanagement.
Prüfprotokoll der Objektbegehung – Verkehrssicherheit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll der Objektbegehung – Verkehrssicherheit |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation regelmäßiger Sicht- und Funktionskontrollen zur Gewährleistung der allgemeinen Verkehrssicherheit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 3; Empfehlung REG-IS (Regelwerks-Informationssystem Facility Management) |
| Schlüsselelemente | • Prüfumfang und Prüfdaten |
| Verantwortlich | Beauftragte sachkundige Person (z. B. Facility Manager, Haustechniker) |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der laufenden Betreiberkontrolle; wird in der FM-Prüfliste dokumentiert. |
Erklärung
Die Protokollführung bei Objektbegehungen dient der laufenden Verkehrssicherung. Im Zuge regelmäßiger Kontrollgänge (zum Beispiel monatlich oder vierteljährlich) inspiziert eine sachkundige Person die allgemeinen Betriebsbedingungen des Tores. Dabei wird optisch der Zustand aller Bauteile beurteilt: Sind Torelemente verformt oder korrodiert? Sind Lager, Federn und Führungen intakt? Liegt Schmiermittel ausreichend vor? Zudem wird die Umgebung kontrolliert – etwa ob Gehwege vor dem Tor eben und frei von Stolperstellen sind und ob Warnhinweise noch vorhanden sind. Die Bedienelemente (Schlüsselantrieb, Not-Aus) werden kurz getestet, um sicherzustellen, dass keine Fehlfunktionen vorliegen. Auf Basis dieser Sicht- und Funktionsprüfung erstellt der Kontrollierende eine Bewertung im Protokoll: Er legt fest, ob Handlungsbedarf besteht (etwa Nachschmieren oder Austausch kleiner Teile) und schlägt ggf. präventive Maßnahmen vor. In der Praxis orientieren sich solche Begehungen an Empfehlungen des Regelwerks-Informationssystems (REG-IS) oder vergleichbarer FM-Leitfäden. Die Dokumentation wird typischerweise in einer FM-Prüfliste erfasst. Sie dient als präventives Monitoring-Tool, um kleinste Schäden oder Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben – noch bevor sie bei der großen Jahresprüfung auffallen. Auf diese Weise unterstützt die Objektbegehung, dass die Tore jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand verbleiben.
Prüfprotokoll der elektrischen Betriebsmittel – Kraftbetätigte Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll elektrischer Betriebsmittel (nach VDE) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Prüfung elektrischer Komponenten (Antrieb, Steuerung, Sicherheitsstromkreise) nach Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0701; VDE 0702; DGUV Vorschrift 3; DGUV Vorschrift 4; DGUV-I 203-070; DGUV-I 203-071 |
| Schlüsselelemente | • Prüfung des Schutzleiters und der Isolationswiderstände |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / befähigte Person |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument bei Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen; dient der Betriebssicherheitsbewertung und Einhaltung des Arbeitsschutzes. |
Erklärung
Elektrische Sicherheit ist ein integraler Teil der Betriebssicherheit einer Toranlage. Deshalb sind die elektrischen Betriebsmittel des Tores – wie Antriebsmotor, Steuerungseinheit, Steuerleitungen und Notstromvorrichtungen – nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und den entsprechenden VDE-Regeln zu prüfen. Bei der Erstinbetriebnahme erfolgt eine Ausgangsmessung (z.B. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand), und danach in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Prüfungen. Üblich sind bei ortsfesten Anlagen Intervalle von etwa vier Jahren, je nach Risiko und Beanspruchung auch kürzer. In der Messung wird beispielsweise der Isolationswert erfasst (um Kurzschluss- oder Erdschlussgefahren auszuschließen) und die Schutzmaßnahmen überprüft (Schutzleiter, FI-Schalter). Die Ergebnisse werden im Prüfprotokoll dokumentiert – inkl. Datum und Unterschrift der geprüften Elektrofachkraft. Abweichungen oder Mängel führen zu Handlungsempfehlungen (z.B. Leitungen austauschen oder Erdung verbessern). Dieses Prüfprotokoll ist für das FM bedeutsam, weil es Teil der DGUV-Prüfpflichten (DGUV-V3) nach dem Arbeitsschutzrecht ist. Es fließt in die Bewertung des Risikos der Anlage ein und belegt gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen, dass die elektrische Sicherheit gemäß den Anforderungen (ArbSchG, BetrSichV) erfüllt ist. Wird die elektrische Prüfung versäumt, kann dies zu Schadensfällen oder Unfällen führen, für die der Betreiber dann haftbar gemacht wird. Daher ist das elektrische Prüfprotokoll ein unverzichtbares Dokument in der Betriebssicherheitsakte der Anlage.
Betriebsanleitung – Beschläge
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für Beschläge |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung zur fachgerechten Montage, Einstellung und Instandhaltung der Beschlags- und Verbindungselemente an Toren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18357 (VOB/C ATV – Beschlagarbeiten) |
| Schlüsselelemente | • Montagevorschriften und Einstellwerte |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabeunterlagen; wird im FM zur Wartungsplanung und Ersatzteilbeschaffung verwendet. |
Erklärung
Die Betriebsanleitung für Beschläge enthält alle spezifischen Hinweise des Herstellers zur Montage und Wartung der mechanischen Verbindungs- und Sicherheitskomponenten am Tor. Nach DIN 18357 (Teil der VOB, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) muss der Hersteller oder ausführende Betrieb Informationen über Befestigungsarten, Einstellmaße und Schmierintervalle bereitstellen. Diese Anleitung beschreibt zum Beispiel, wie Scharniere korrekt justiert, Schrauben nachgezogen und Federn gewartet werden. Sie enthält auch sicherheitsrelevante Hinweise, etwa die maximal zulässige Belastung oder zu prüfende Spielräume, um eine Überbeanspruchung zu vermeiden. Oft ist auch ein Ersatzteilverzeichnis enthalten, welches die Teilenummern von Laufschienen, Rollen, Dichtungen usw. aufführt. Für das Facility Management ist dieses Dokument bei der Anlagenübergabe unverzichtbar: Es legt die Grundlagen für die Wartung und Instandhaltung fest. Wartungspersonal entnimmt aus der Anleitung die empfohlenen Wartungsintervalle und die notwendigen Einstellwerte. Dadurch wird sichergestellt, dass die Beschläge einheitlich instandgehalten werden und die Toranlage dauerhaft funktionsfähig und sicher bleibt.
Benutzerinformation – Kraftbetätigte Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Benutzerinformation – Kraftbetätigte Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Informationen zur sicheren Bedienung und zum Risikoverhalten bei der Nutzung kraftbetätigter Tore. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore) |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitsvorkehrungen für Nutzer (z. B. Schutzabstände, kein Aufenthalt im Gefahrenbereich) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Dokumentation; dient der Unterweisung der Nutzer und Bediener (Betriebsanweisung). |
Erklärung
Diese Benutzerinformation (oft als Teil der CE-Bescheinigung oder als gesondertes Merkblatt) klärt Endanwender über die sichere Nutzung des Tors auf. Gemäß DIN EN 12453 muss der Hersteller darin konkret die vom Tor ausgehenden Gefahren erläutern und Schutzmaßnahmen nennen. Typische Inhalte sind Warnhinweise, Kinder und Unbefugte vom Tor fernzuhalten, sowie Verhaltensregeln beim Betätigen der Steuerung (z. B. das Tor nicht plötzlich loslassen, sensorische Überwachung gewährleisten). Zudem wird beschrieben, wie das Tor im Notfall bedient werden kann – zum Beispiel mit einem Not-Handkurbelantrieb bei Stromausfall oder wie der Türflügel manuell verriegelt wird, falls die Mechanik klemmt. Die Benutzerinformation enthält auch die Kontaktdaten des Herstellers für Servicefälle und Haftungshinweise (etwa dass der Betreiber das Personal zu Unterweisen hat). Für das Facility Management ist dieses Dokument relevant, weil es die Grundlage für die Bedienerschulung bildet. Im Rahmen des Arbeitsschutzes (ArbSchG) muss jede Person, die das Tor benutzt oder wartet, über die Gefahren und das richtige Verhalten informiert werden. Die Benutzerinformation wird daher oft in die Betriebsanweisung übernommen und dient als Unterweisungsgrundlage für alle Mitarbeiter und externe Nutzer der Toranlage.
Benutzerinformation – Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Benutzerinformation – Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung sicherheitsrelevanter Bedien- und Wartungshinweise für alle maschinellen Komponenten der Toranlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung von Gefährdungen (Scher-, Quetsch-, Stoßstellen, elektrische Gefährdung) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Unterlagen; wird bei Schulungen und für die Gefährdungsbeurteilung herangezogen. |
Erklärung
Dieses Dokument ist eine allgemeine Maschinenbenutzerinformation, die dem Benutzer (bzw. Instandhalter) der Toranlage die vorhandenen Gefahren und empfohlenen Schutzmaßnahmen aufzeigt. Nach der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) muss der Hersteller für jedes maschinelle Produkt eine Risikobeurteilung vornehmen und daraus resultierend Angaben zu Gefahrenbereichen machen. So wird in der Anleitung beschrieben, wo Verletzungsgefahren bestehen (z. B. Quetschstellen an Laufrollen, Schnittgefahr an scharfen Kanten, elektrische Gefährdung bei geöffneter Steuerung). Es werden empfohlene Schutzmaßnahmen dargelegt – etwa die Verwendung von Schutztoren, Lichtschranken oder das Beachten von Sicherheitsabständen. Die Information enthält außerdem Notfallhinweise: z. B. wie der Strom unterbrochen wird, wie man das Tor im Notfall anhält und welche Verhaltensregeln beim Auftreten von Störungen gelten. Anleitungen zur regelmäßigen Wartung (z. B. Schmierintervalle) runden das Dokument ab. Im Facility Management dient diese Betriebsanleitung vor allem der Risikobewertung und Unfallverhütung: Sicherheitsbeauftragte und Instandhalter nutzen sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und als Grundlage für Schulungen. Sie hilft zu überprüfen, ob tatsächlich alle vorgesehenen Schutzmaßnahmen installiert sind und eingehalten werden.
Zertifikat der Leistungsbeständigkeit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat der Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die dauerhafte Einhaltung der Leistungsmerkmale von Bauprodukten (Tor) gemäß EU-Bauproduktenrecht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 (Bauproduktenverordnung); Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Leistungskennwerte (z. B. Widerstandsfähigkeit, Windlast, Dichtigkeit, Wärmedämmung) |
| Verantwortlich | Zertifizierungsstelle / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte; muss auf Anforderung der Aufsichtsbehörden vorgelegt werden. |
Erklärung
Das Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (Declaration of Performance – DoP) dokumentiert offiziell, dass das Tor dauerhaft die zugesicherten technischen Eigenschaften erfüllt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben durch die EU-Bauproduktenverordnung (EU 305/2011) und ihre jüngste Novelle (EU 2024/3110). In diesem Dokument listet der Hersteller oder eine benannte Prüfstelle die wesentlichen Leistungsmerkmale des Tores auf – etwa Windlastwiderstand, Wasserdichtigkeit, Schallschutz oder Wärmedämmung. Auch die CE-Kennzeichnung wird bestätigt, ebenso wie Informationen zur werkseigenen Produktionsüberwachung und zur verantwortlichen Prüf- oder Zertifizierungsstelle. Das Zertifikat enthält zudem den Gültigkeitszeitraum der Angaben. Für das Facility Management ist dieser Nachweis wichtig bei der Bauabnahme und für spätere Qualitätskontrollen. Das DoP-Zertifikat wird üblicherweise in die Bauproduktakte des Gebäudes aufgenommen. Bei Betriebsüberprüfungen oder Audits muss der Betreiber es auf Verlangen vorzeigen können, um die CE-Konformität und Leistungsqualität des Tores nachzuweisen. Fehlt dieses Zertifikat, darf das Produkt in der EU rechtlich nicht in Verkehr gebracht werden. Somit bescheinigt das Dokument zum einen die technische Leistungsfähigkeit des Tors, zum anderen dient es als Beleg für die Einhaltung der geltenden EU-Vorschriften bei Bau- und Sicherheitskontrollen.
Betriebsanleitung – Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für kraftbetätigte Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Anweisung für Montage, Betrieb, Inspektion und Wartung gemäß europäischer Maschinenvorschriften. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2023/1230; Directive 2006/42/EC; DIN EN 809; DIN EN 1012-1; DIN EN 12693; DIN EN ISO 12100; VDI 6026-1; 9. ProdSV |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitshinweise für Bedienung und Wartung |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument nach EU-Maschinenrecht; Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und Wartungsverträge im FM. |
Diese umfassende Betriebsanleitung stellt den zentralen Nachweis dafür dar, dass das kraftbetätigte Tor den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Der Hersteller muss gemäß EU-Maschinenverordnung alle relevanten Informationen zur sicheren Installation, Bedienung und Wartung des Tores bereitstellen. Die Betriebsanleitung enthält daher detaillierte Anweisungen für den gefahrlosen Einbau und Anschluss der Komponenten sowie für den sicheren Betrieb. Sie beschreibt auch das korrekte Verhalten bei Störungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen in kritischen Situationen.
Im Facility Management dient die Betriebsanleitung als umfassende Grundlage für Wartungsplanung, Unterweisungen und technische Prüfungen. Betreiber und Wartungspersonal nutzen sie, um Prüf- und Wartungsintervalle festzulegen und bei Inspektionen den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zu überprüfen. Durch die detaillierte Dokumentation der Anlagenparameter und Prüfvorgaben wird sichergestellt, dass alle Betreiberpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) dokumentiert und erfüllt werden.
Betriebsanleitung – Kraftbetätigte Türen und Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung nach DIN EN 12978 |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der Sicherheitsfunktionen und Prüfanforderungen für automatische Toranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12978; VDI 6026-1 |
| Schlüsselelemente | • Anforderungen an Sensorik und Schutzeinrichtungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Übergabe; Grundlage für Prüfberichte und jährliche Sicherheitsabnahmen. |
Die DIN EN 12978 beschäftigt sich speziell mit den sicherheitstechnischen Funktionen von kraftbetätigten Türen und Toren. Die zugehörige Betriebsanleitung konkretisiert die allgemeinen Betriebsanweisungen um Details zu den Schutzsystemen der Anlage. Dazu gehören zum Beispiel die korrekte Dimensionierung und Integration von Lichtschranken und Sicherheitskontaktleisten sowie der Mechanismus für die Notentriegelung im Ernstfall. Ebenfalls enthalten sind Anleitungen zur Einstellung der Schließkräfte und Torbewegung.
Im Facility Management ist diese Dokumentation Teil der technischen Übergabe und dient als Prüfgrundlage für die jährliche Wartung durch befähigte Sachkundige. Techniker entnehmen ihr die spezifischen Testverfahren für Schließkraft, Freigabe-Mechanismus und alle Schutzeinrichtungen. Auf dieser Basis werden bei den periodischen Sicherheitsinspektionen (gemäß DGUV Vorschrift 3 bzw. ASR A1.7) die Funktionsfähigkeit aller Schutzkomponenten sowie die korrekte Einstellung der Antriebsparameter überprüft und dokumentiert.
Sicherheits- und Betriebsinformationen – Elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Sicherheitsinformationen für elektrische Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit der Torsteuerung und Antriebssysteme. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 1. ProdSV; Directive 2014/35/EU (Low Voltage Directive); VDE 0100-600 |
| Schlüsselelemente | • Stromlauf- und Schaltpläne |
| Verantwortlich | Hersteller / Elektrofachbetrieb |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Konformitätsakte und Grundlage für die regelmäßigen DGUV V3-Prüfungen im FM. |
Dieses Dokument enthält alle relevanten Angaben zur elektrischen Sicherheit der Toranlage. Es umfasst zum Beispiel Schalt- und Stromlaufpläne, die es Fachkräften ermöglichen, die Verkabelung und die Schutzkonzepte nachzuvollziehen. Darüber hinaus sind Prüfergebnisse zur Schutzleiterkontrolle und zum Isolationswiderstand dokumentiert, ebenso wie Angaben zur Einhaltung elektromagnetischer Verträglichkeitsnormen (EMV) und die entsprechende Kennzeichnung. Damit ist sichergestellt, dass die Torsteuerung nach den geltenden Vorschriften sicher betrieben werden kann.
Für das Facility Management ist dieses Dokument die Grundlage für die jährlichen DGUV V3-Prüfungen durch den Elektrofachbetrieb. Bei diesen Prüfungen wird kontrolliert, ob alle elektrischen Schutzmaßnahmen intakt sind – zum Beispiel, ob Schutzleiterverbindungen und Isolation den Normen entsprechen. Durch das Vorliegen von Schaltplänen und Prüfprotokollen ist rückverfolgbar, dass alle sicherheitsrelevanten Punkte überprüft wurden. Auf diese Weise gewährleistet die Dokumentation die elektrische Betriebssicherheit der Anlage.
Betriebsanleitung – Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung – Elektrisch betriebene Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der Einbau-, Betriebs- und Instandhaltungsvorgaben für Toranlagen im Gebäudekontext. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241 |
| Schlüsselelemente | • Mechanische Anforderungen (Windlast, Dauerfunktion) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabedokumentation; dient als Nachweis der Produktkonformität gegenüber Bauaufsicht und Versicherer. |
Nach der EU-Bauproduktenverordnung (EU 305/2011) ist für Tore, die als Bauprodukte gelten, eine spezifische Betriebsanleitung vorgesehen. Basierend auf DIN EN 13241 beschreibt diese Anleitung vor allem die mechanischen Eigenschaften des Tores, etwa Windlastklassen und Belastungsgrenzen bei Dauerbetrieb. Sie enthält außerdem Angaben zum sicheren Bedienverhalten und definiert die Prüfverfahren für Schließkraft und Notentriegelung. Darüber hinaus werden Hinweise zur CE-Kennzeichnung und zu den rechtlichen Anforderungen gemacht. Im Facility Management ist diese Anleitung Teil der Projektübergabe und wichtig für die Abnahme durch Bauaufsicht sowie Versicherungen. Sie belegt, dass das Tor den baurechtlichen Anforderungen genügt und als Bauprodukt zugelassen ist. Bei Inspektionen und CE-Überprüfungen dient die Anleitung dazu, zu kontrollieren, dass das Tor gemäß seiner Bauprodukt-Zulassung montiert und betrieben wird.
Europäische Technische Bewertung (ETA/EAD)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Leistungsfähigkeit von Bauprodukten außerhalb harmonisierter Normen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Prüfberichte und technische Bewertung |
| Verantwortlich | Hersteller / Benannte Stelle (z. B. DIBt oder EOTA) |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte; wird bei Sonderausführungen oder Nicht-Standard-Toren benötigt. |
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) wird ausgestellt, wenn für ein Tor kein harmonisierter Produktstandard existiert. Eine benannte Stelle (zum Beispiel das Deutsche Institut für Bautechnik, DIBt) bewertet dabei die Produktleistung auf Grundlage vorliegender Prüfberichte. Die ETA enthält die geprüften Leistungsmerkmale des Tores (wie Dauerbetrieb oder Belastungsgrenzen) sowie Hinweise auf die zulässige Anwendung und Installation. Damit bestätigt sie die Gebrauchstauglichkeit des Produkts unter den definierten Einsatzbedingungen.
Im Facility Management dient die ETA-Dokumentation der Nachvollziehbarkeit technischer Entscheidungen. Bei Sonderkonstruktionen gibt sie Auskunft über die Leistungsfähigkeit des Tors und wird oft der Bauaufsicht oder Versicherungen vorgelegt. Sie wird in der Bauproduktakte abgelegt, um bei Bauabnahmen oder Sondergenehmigungen den erforderlichen Nachweis über die Leistung des Produkts zu liefern.
Leistungs- und Bewertungsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der deklarierten Leistungseigenschaften von kraftbetätigten Toren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386 |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation und Verwendungszweck |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Wird im Rahmen der Bauabnahme und bei Audits (FM, Brandschutz, Arbeitssicherheit) vorgelegt. |
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance) ist ein zentrales Dokument nach der Bauproduktenverordnung. Jeder Hersteller von CE-gekennzeichneten Bauprodukten muss darin die wesentlichen Leistungseigenschaften seines Tors deklarieren. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zur Windlast-Widerstandsklasse, Dichtheit oder anderen sicherheitsrelevanten Merkmalen. Die Erklärung bestätigt außerdem die Konformität des Produkts mit den Anforderungen der BauPVO und nennt die zugrunde liegenden Prüfverfahren sowie die beauftragten Prüfstellen.
Für das Facility Management ist die DoP wichtig zur Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit. Bei der Bauabnahme oder internen Audits (zum Beispiel zu Brandschutz- oder Sicherheitsstandards) wird sie vorgelegt, um nachzuweisen, dass das gelieferte Tor tatsächlich die geforderten Leistungswerte erfüllt. Auch bei der Beschaffung hilft sie, verschiedene Toranlagen hinsichtlich ihrer technischen Daten und Leistungsmerkmale zu vergleichen und auszuwählen.
Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gefährdungsbeurteilung für kraftbetätigte Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung der Risiken für Beschäftigte und Dritte beim Betrieb des Tores. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ArbStättV; ASR A1.7 |
| Schlüsselelemente | • Erfassung mechanischer, elektrischer und organisatorischer Gefährdungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber / Sicherheitsfachkraft |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument nach § 5 ArbSchG; im FM regelmäßig zu aktualisieren und mit Wartungsprotokollen zu verknüpfen. |
Die Gefährdungsbeurteilung erfasst systematisch alle Gefährdungen, die vom Betrieb des Tores ausgehen können. Dazu zählen mechanische Risiken (etwa Einklemmen oder Absturz von Torflügeln), elektrische Gefahren (zum Beispiel durch defekte Verkabelung) und organisatorische Aspekte wie unbefugter Zugriff. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) diese Gefährdungen beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten. In der Beurteilung werden beispielsweise notwendige Sicherheitsvorkehrungen (zum Beispiel Schutzzäune, Lichtschranken, regelmäßige Prüfintervalle) festgehalten und die Wirksamkeit bestehender Schutzeinrichtungen bewertet.
Im Facility Management bildet die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Sicherheitskontrollen. Sie wird regelmäßig – etwa nach wesentlichen Änderungen an der Anlage – aktualisiert. Außerdem sollte sie mit den Wartungs- und Prüfprotokollen verknüpft sein, damit erkannte Mängel oder Vorfälle dokumentiert und nachverfolgt werden können. Dadurch gewährleistet die Dokumentation eine dauerhafte Verbesserung der Betriebssicherheit und hilft, den gesetzlichen Prüf- und Dokumentationspflichten nachzukommen.
Dokumentation technischer Spezifikationen
| Dokumenttitel/-typ | Inhalt |
|---|---|
| Spezifische technische Dokumentation – Bauprodukte | Nachweis der technischen Eigenschaften, Leistungsklassen und bauproduktrechtlichen Konformität der Toranlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011 (BauPVO) |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung, Werkstoffe, Maße und Konstruktionsdetails |
| Verantwortlich | Hersteller / Bauproduktzertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Bauakte; dient im FM der Leistungsüberwachung und Nachweisführung bei Inspektionen. |
Erläuterung
Die spezifische technische Dokumentation bildet die Basis für die Produktzulassung und CE-Konformität gemäß der EU-Bauproduktenverordnung. Sie enthält alle produktrelevanten Daten wie Materialangaben, Maße, Konstruktionsprinzipien und statische Nachweise (z. B. Windlastberechnungen nach EN 1991). Darüber hinaus sind Prüfnachweise zu bauphysikalischen Eigenschaften (Wärmedurchgangskoeffizient, Luftdichtheit, Schlagregendichtheit) und zur Standsicherheit nach EN 13241 erforderlich, um die in der Leistungserklärung deklarierten Merkmale zu untermauern. Zudem legt die Dokumentation die zugehörigen Leistungsklassen fest und dokumentiert CE-Kennzeichnung sowie die Nummer der Leistungserklärung.
Im Facility Management dient die technische Dokumentation dazu, die Ausführung und Qualität der gefertigten Tore zu bewerten. Sie ist Teil der technischen Bauakte und hilft beispielsweise beim Vergleich verschiedener Produkte oder bei der Planung von Ersatz- und Nachrüstarbeiten. Angaben zu Material und Wandstärken unterstützen die Wartungsplanung (z. B. Korrosionsschutzmaßnahmen). Statische Nachweise geben Aufschluss über zulässige Windlast und Öffnungskräfte. Somit kann der Betreiber bei Umbauten oder Sanierungen prüfen, ob die vorhandenen Tore den aktuellen Anforderungen genügen. Insgesamt stellt dieses Dokument den wesentlichen Leistungsnachweis und die Baukonformität der Toranlage sicher.
Montage- und Installationsanleitung
| Dokumenttitel/-typ | Inhalt |
|---|---|
| Installationsanleitung – kraftbetätigte Tore | Anleitung zur sicheren und normgerechten Montage, Justierung und Prüfung von Toranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241 |
| Schlüsselelemente | • Montageanweisungen für Tragstruktur, Antrieb, Sicherheitseinrichtungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument bei Erstinbetriebnahme; dient im FM zur Kontrolle von Montagequalität und Nachrüstung. |
Erläuterung
Die Montage- und Installationsanleitung ist ein verbindliches Dokument, das eine fachgerechte, sichere Montage und Inbetriebnahme der Toranlage sicherstellt. Sie enthält detaillierte Schritt-für-Schritt-Anweisungen für den Aufbau der Tragkonstruktion, den Einbau des Antriebs sowie die Montage von Sicherheitseinrichtungen wie Photozellen oder Schutzleisten. Ebenso beschrieben sind notwendige Justage- und Prüftätigkeiten, etwa das Einstellen der Endanschläge, die Kalibrierung der Schließkräfte gemäß EN 12445 und die Überprüfung der Not-Entriegelung. Elektrische Anschlusspläne sowie Hinweise zur Erdung und zum Potentialausgleich sind ebenfalls Teil der Anleitung. Am Abschluss der Montagephase sollte ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt werden, das alle Prüfungen und Einstellungen dokumentiert.
Für das Facility Management ist die Installationsanleitung ein zentrales Kontrollinstrument. Bei der Abnahme ermöglicht sie die Überprüfung, ob alle Montageschritte norm- und herstellergerecht ausgeführt wurden. Sollten Mängel oder fehlende Sicherheitseinrichtungen (z. B. nicht installierte Lichtschranken) festgestellt werden, kann anhand der Anleitung nachvollzogen werden, welche Nacharbeiten erforderlich sind. Zudem bildet die Anleitung die Grundlage für Schulungen von Wartungspersonal und Bedienern: Sie beschreibt beispielsweise Not-Halt- und Handbetriebsverfahren, die im Betrieb beherrscht werden müssen. Insgesamt sorgt die Installationsanleitung dafür, dass die Toranlage von Anfang an sicher und normgerecht in Betrieb genommen wird.
Einbauerklärung
| Dokumenttitel/-typ | Inhalt |
|---|---|
| Declaration of Incorporation / Einbauerklärung | Nachweis, dass unvollständige Maschinen (z. B. Torantriebe, Steuerungseinheiten) den Grundanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Directive 2006/42/EC (Maschinenrichtlinie) |
| Schlüsselelemente | • Identifikation der Maschine (Typ, Seriennummer) |
| Verantwortlich | Hersteller / Lieferant der Antriebseinheit |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Dokumentation; wird im FM als Nachweis für sicherheitstechnische Integration aufbewahrt. |
Erläuterung
Die Einbauerklärung bestätigt, dass ein unvollständiges Maschinenelement – beispielsweise ein Torantrieb oder eine Steuerungseinheit – den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht. Sie wird vom Hersteller oder Lieferanten eines Teilsystems ausgestellt, wenn die Komponente allein noch nicht verkehrsfähig ist (z. B. ein Antrieb ohne Torflügel). In der Erklärung werden das Produkt identifiziert (Typ, Seriennummer) und die erfüllten Sicherheitsanforderungen angegeben (z. B. Schutz gegen unbeabsichtigtes Anlaufen, elektrische Sicherheit). Außerdem erklärt der Hersteller, dass die endgültige Inbetriebnahme erst nach der Integration in die Gesamtanlage erfolgen darf. Die Erklärung ist unterschrieben und datiert.
Im Facility Management dient die Einbauerklärung vor allem als Integrationsnachweis bei Umbauten oder Modernisierungen. Wird beispielsweise ein neuer Torantrieb eingebaut oder eine Steuerungseinheit ersetzt, dokumentiert die Einbauerklärung, dass diese Komponenten sicherheitstechnisch geprüft sind. Sie wird in der technischen Dokumentation der Anlage abgelegt und kann bei späteren Prüfungen vorgelegt werden. So kann der Betreiber nachweisen, dass auch Teilkomponenten normgerecht eingebaut wurden und die Maschinensicherheit gewahrt bleibt.
EG-Konformitätserklärung
| Dokumenttitel/-typ | Inhalt |
|---|---|
| Declaration of Conformity (EU) – Maschinen | Nachweis, dass das Tor alle Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenverordnung erfüllt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Directive 2006/42/EC; Regulation (EU) 2023/1230; 9. ProdSV |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betriebsunterlagen; Nachweis für Bauaufsicht, Versicherung und Prüforganisationen. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung (EU Declaration of Conformity) ist die rechtlich verbindliche Bestätigung, dass das Tor alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung erfüllt. Sie enthält unter anderem die CE-Kennzeichnung, Angaben zum Hersteller und Baujahr sowie eine Liste der angewandten harmonisierten Normen (z. B. EN 12453 für Schließkräfte, EN 12604 für Standsicherheit). Die Erklärung wird von der verantwortlichen Person unterschrieben und mit Ausstellungsdatum versehen.
Im Facility Management ist diese Konformitätserklärung ein unverzichtbares Dokument in der Betriebsdokumentation. Sie muss den Unterlagen der Anlage beigefügt sein und kann bei behördlichen Abnahmen, Versicherungsprüfungen oder Audits angefordert werden. Beispielsweise dient sie als Nachweis im Rahmen von Sicherheits-, Energie- oder Brandschutz-Audits, um zu zeigen, dass das Tor CE-konform in Verkehr gebracht wurde. Mit der Vorlage der EG-Konformitätserklärung kann der Facility Manager gegenüber Dritten jederzeit den normgerechten Status der Anlage belegen.
Leistungserklärung
| Dokumenttitel/-typ | Inhalt |
|---|---|
| Leistungserklärung (DoP) für Bauprodukte / Maschinen | Nachweis der wesentlichen Leistungseigenschaften der Toranlage (z. B. Dichtheit, Windwiderstand, Wärmedämmung). |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2024/3110; Regulation (EU) 305/2011; DIN 18379–18386; DGUV-I 208-026 |
| Schlüsselelemente | • CE-Nummer und Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Produktakte; dient dem FM zur Bewertung technischer Eigenschaften und Produktqualität. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (DoP) dokumentiert die bauphysikalische und funktionale Leistungsfähigkeit des Produkts. Sie legt die vom Hersteller deklarierten Leistungsmerkmale der Toranlage fest, die im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen an Bauwerke relevant sind (z. B. mechanische Festigkeit, Wärmedämmung, Nutzungssicherheit). Für Tore können relevante deklarierte Merkmale sein: Windwiderstandsklasse, Schlagregendichtheitsklasse oder Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert). In der Erklärung wird auch der vorgesehene Verwendungszweck im Bauwerk genannt. Die zugrundeliegenden Prüfnormen und das verwendete Konformitätsbewertungssystem (z. B. System 1+ mit Beteiligung einer notifizierten Stelle) sind ebenfalls aufgeführt.
Im Facility Management ist die Leistungserklärung ein unverzichtbares Dokument in der Gebäudeakte. Sie wird z. B. bei Nutzungsänderungen herangezogen, um zu prüfen, ob das installierte Tor für neue Anforderungen (z. B. höhere Windlasten) geeignet ist. Auch bei der Beschaffung von Ersatzteilen oder beim Austausch auf ein anderes Produkt ermöglicht sie den Vergleich der zugesicherten Leistungsdaten. Im Gewährleistungsfall dient die DoP als Nachweis: Weichen die gemessenen Werte deutlich von den deklarierten ab, kann der Betreiber darauf seine Ansprüche stützen. Insgesamt stellt die Leistungserklärung sicher, dass die Leistungsdaten der Toranlage transparent sind und eingehalten werden.
Gebrauchsanweisung
| Dokumenttitel/-typ | Inhalt |
|---|---|
| Gebrauchsanweisung | Anweisungen für sicheren Betrieb, Wartung und Störungsbeseitigung der Toranlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) |
| Schlüsselelemente | • Bedienung und Sicherheitswarnungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Händler |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betreiberdokumentation; wird für Schulungen, Wartungen und Sicherheitsunterweisungen verwendet. |
Erläuterung
Die Gebrauchsanweisung (User Manual / Instructions for Use) ist gemäß Produktsicherheitsgesetz ein verpflichtendes Dokument. Sie liefert alle notwendigen Informationen für den sachgemäßen und sicheren Betrieb der Toranlage. Dazu gehören die Bedienungsanleitungen für berechtigte Nutzer, Warnhinweise auf mögliche Gefahren (z. B. Quetschstellen am Torblatt oder an Führungsschienen) sowie die Beschreibung von Not-Entriegelungs- und Handbetriebsvorgängen für den Ausnahmeregelfall. Darüber hinaus enthält die Anleitung Angaben zu regelmäßigen Wartungs- und Prüfintervallen sowie Hinweise auf zulässige Ersatzteile und Wartungsmaterialien. Kontaktinformationen des Herstellers oder Wartungsdienstes sind üblicherweise ebenfalls enthalten, um im Bedarfsfall schnellen Support zu ermöglichen.
Im Facility Management wird die Gebrauchsanweisung in die Betreiberdokumentation übernommen. Sie dient als Grundlage für Schulungsmaßnahmen und für die Erstellung interner Betriebsanweisungen. Beispielsweise werden daraus Betriebsregeln abgeleitet, etwa zur Einhaltung von Sicherheitszonen vor dem Tor oder zum Stromabschalten vor Wartungsarbeiten. Die Anleitung unterstützt außerdem die Störungsbeseitigung (z. B. durch Anleitungen zum Zurücksetzen der Steuerung) und die Ersatzteilbeschaffung (z. B. durch Teilenummern). Insgesamt sorgt die Gebrauchsanweisung dafür, dass das Tor sachgerecht, sicher und gesetzeskonform betrieben wird und alle Beteiligten die erforderlichen Informationen haben.
Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
| Dokumenttitel/-typ | Inhalt |
|---|---|
| Informationen zur Gefährdungsbeurteilung – kraftbetätigte Tore | Grundlage zur Bewertung und Minimierung von Risiken bei Betrieb, Wartung und Nutzung der Toranlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12453; BetrSichV § 3; ArbSchG § 5 |
| Schlüsselelemente | • Identifikation möglicher Gefahren (Quetschstellen, Scherstellen, Absturzgefahren) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber / Sicherheitsfachkraft |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betriebssicherheitsakte; Grundlage für DGUV-Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV. |
Erläuterung
Die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung liefern die notwendige Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Risikoanalyse nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie beschreiben typische Gefährdungssituationen bei kraftbetätigten Toren – beispielsweise Quetsch- und Scherstellen an Torblatt und Laufschiene oder Absturzgefahren beim hochgefahrenen Tor – sowie Risiken durch unbeabsichtigtes Einschalten oder Ausfall von Sicherheitsfunktionen. Auf Basis dieser Informationen werden geeignete Schutzmaßnahmen definiert (z. B. Sicherheitskanten, Lichtvorhänge oder Not-Aus-Schalter, die das Tor bei Erfassung einer Gefahr sofort stoppen). Die Dokumentation enthält außerdem Festlegungen zu Prüfintervallen und Dokumentationspflichten: So schreibt sie etwa regelmäßige Funktionsprüfungen sowie eine lückenlose Protokollierung vor. Hinweise zu Schulungs- und Unterweisungsanforderungen für Bedien- und Wartungspersonal sind ebenfalls enthalten.
Im Facility Management dient dieses Dokument als Basis für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte nutzen es, um die jährlichen, von der DGUV geforderten Prüfungen vorzubereiten und durchzuführen. Die ermittelten Gefahren und Maßnahmen fließen in Sicherheitsunterweisungen und -anweisungen für das Personal ein. Durch die regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung können neue Risiken (z. B. geänderte Nutzungsszenarien) schnell identifiziert und Minimierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Insgesamt helfen die Gefährdungsinformationen dabei, Unfallrisiken und Haftungsrisiken beim Betrieb und der Instandhaltung der Tore zu minimieren.
EG-Konformitätserklärung
| Dokumenttitel/-typ | Inhalt |
|---|---|
| EG-Konformitätserklärung – Bauprodukte | Nachweis, dass das Produkt den baurechtlichen Anforderungen (z. B. HBauO) entspricht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte; wird bei Abnahmen durch Bauaufsicht oder Prüfingenieur verlangt. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung für Bauprodukte ist die Voraussetzung für das Inverkehrbringen und die bauliche Verwendung der Toranlage nach den Vorgaben der Bauproduktenverordnung. Sie bestätigt, dass das Produkt den baurechtlichen Vorschriften (z. B. der jeweiligen Landesbauordnung) entspricht. In der Erklärung sind CE-Kennzeichnung, geprüfte Leistungsdaten, Angaben zu notifizierten Stellen und die Unterschrift des Herstellers enthalten. Im Facility Management dient die EG-Konformitätserklärung als gesetzlich anerkannter Konformitätsnachweis: Bei Bauabnahmen oder Prüfungen durch Bauaufsichtsbehörden kann sie vorgelegt werden, um die ordnungsgemäße Zulassung des Produkts zu belegen.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Dokumenttitel/-typ | Inhalt |
|---|---|
| Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall | Nachweis der Bauprodukteignung bei abweichenden oder nicht harmonisierten Konstruktionen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Landesbauordnung (z. B. HBauO § 20–21) |
| Schlüsselelemente | • Technisches Gutachten / Prüfbericht |
| Verantwortlich | Hersteller / Planer / Bauaufsichtsbehörde |
| Praxis-Hinweise | Erforderlich bei Sonderlösungen oder fehlender CE-Zulassung; Bestandteil der Bestandsdokumentation. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (auch Zustimmung im Einzelfall) ergänzt die Konformitätsdokumentation bei Sonderkonstruktionen oder Bestandsanlagen. Er wird erforderlich, wenn für die spezifische Toranlage keine harmonisierte Norm existiert oder die CE-Zulassung fehlt. Grundlage sind ein technisches Gutachten und ein Bauaufsichtsbeschluss (§ 20–21 HBauO), in denen die Leistung des Produkts mit anerkannten Verfahren nachgewiesen wird. Im Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde werden der konkrete Einsatzbereich und mögliche Auflagen dokumentiert.
Für das Facility Management ist dieser Nachweis wichtig für die rechtliche Absicherung von Umbauten oder Ergänzungen. Er wird in der technischen Gebäudeakte aufbewahrt und weist gegenüber Prüfern nach, dass auch für abweichende Lösungen eine fachliche Prüfung und behördliche Genehmigung erfolgt ist. Da er nur für den konkreten Anwendungsfall gilt, ist bei Änderungen am Produkt oder einer Nutzung in einem anderen Projekt eine neue Zustimmung erforderlich. Insgesamt stellt der Verwendbarkeitsnachweis sicher, dass im Einzelfall alle relevanten Sicherheits- und Qualitätsanforderungen geprüft wurden.
Statische Berechnungen – Metallkomponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statische Berechnungen – Metallkomponenten |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Tragfähigkeit, Standsicherheit und Verformungsgrenzen tragender Metallteile von Toranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18360 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Berechnung der Rahmen- und Befestigungssysteme |
| Verantwortlich | Ausführendes Metallbauunternehmen / Statiker |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Werkplanung; wird bei der Bauabnahme, statischen Nachrechnung oder Umbauten benötigt. |
Erläuterung
Statische Berechnungen dokumentieren, dass alle tragenden Metallteile (Rahmen, Scharniere, Führungsschienen) den zu erwartenden Lasten standhalten. Dabei werden verschiedene Lastfälle (Eigengewicht des Tores, Windlasten, dynamische Lasten durch den Betrieb) sowie Materialeigenschaften (z. B. Streckgrenze von Stahllegierungen) berücksichtigt. Die Berechnungen ermitteln die Beanspruchungen und Durchbiegungen der Bauteile und überprüfen die Dimensionierung der Profilquerschnitte, Schweißnähte, Schraubverbindungen und Verankerungen im Baukörper. Die Ergebnisse fließen in die Werkplanung ein und müssen bei der Bauabnahme, nachträglichen Nachrechnungen oder Umbauten vorgelegt werden. Im Facility Management dienen sie als entscheidende Grundlage für die Einschätzung der Dauerhaftigkeit und Integrität des Tores sowie als Referenz für Wartungs- und Prüfintervalle, insbesondere wenn sich die Betriebsbedingungen ändern oder Wartungsbedarf festgestellt wird.
Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis bauphysikalischer Anforderungen (Schallschutz, Wärmedämmung, Feuchteschutz) bei Toren mit Holz- oder Verbundelementen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil von Energieaudits, Gebäudezertifizierungen und Nachhaltigkeitsnachweisen. |
Erläuterung
Die bauphysikalischen Nachweise belegen, dass bei Verwendung von Holz- oder Verbundmaterialien im Tor alle Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz und Feuchteschutz erfüllt werden. Sie umfassen die Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) und des Schalldämmmaßes (Rw-Wert) sowie Prüfungen der Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit. Die dafür notwendigen Werte stammen üblicherweise aus Prüfberichten, CE-Leistungsnachweisen oder Herstellerangaben. Für das Facility Management sind diese Nachweise wichtige Grundlagen, um die Energieeffizienz und den Komfort der Gebäudehülle zu gewährleisten. Sie werden beispielsweise in Energieaudits, im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), bei Gebäudezertifizierungen oder im Umweltmanagement (z.B. ISO 14001) dokumentiert.
Montageanleitung – Teilweise unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Assembly Instructions – Teilweise unvollständige Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibt die Integration und Montage von Torantrieben, die als teilweise unvollständige Maschinen gelten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2023/1230; Directive 2006/42/EC; DIN EN 809 |
| Schlüsselelemente | • Montagebedingungen und Sicherheitsvorgaben |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Dokumentation; dient als Nachweis der sicheren Integration in die Gesamttoranlage. |
Erläuterung
Die Montageanleitung für einen Torantrieb beschreibt die sichere Ausführung von Einbau und Verdrahtung, da der Antrieb als teilweise unvollständige Maschine gilt. Sie enthält u. a. Montagebedingungen (z. B. Montagestandort, Fundament- oder Befestigungsanforderungen), Schnittstellen zur Torsteuerung (elektrische und mechanische Anschlüsse) und alle notwendigen Sicherheitshinweise. Teil der Anleitung ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach Anhang III der Maschinenverordnung, die potenzielle Gefahren während der Montage identifiziert und technische sowie organisatorische Maßnahmen für deren Minimierung vorgibt. Im Facility Management ist dieses Dokument entscheidend für die Planung von Modernisierungen oder einem Antriebsaustausch, da es die CE-konforme Integration sicherstellt. Zudem ist die Montageanleitung fester Bestandteil der CE-Dokumentation und dient als Nachweis für Prüfer und Auditoren, dass der Einbau fachgerecht und sicher erfolgt ist.
Produktkennzeichnung – Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktkennzeichnung – Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der CE-Kennzeichnung und Konformität der Toranlage nach Bauprodukten- und Maschinenrecht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241 |
| Schlüsselelemente | • CE-Zeichen und Leistungserklärung |
| Verantwortlich | Hersteller / Importeur |
| Praxis-Hinweise | Die Kennzeichnung muss dauerhaft und sichtbar am Tor angebracht sein; Nachweis bei Bau- und Arbeitssicherheitsprüfungen. |
Erläuterung
Die Produktkennzeichnung dokumentiert die CE-Konformität und die wesentlichen Eigenschaften der Toranlage. Sie besteht typischerweise aus einem dauerhaft am Tor befestigten Schild oder Aufkleber mit Herstellerangaben, Typ und Seriennummer, dem CE-Kennzeichen und der Jahreskennziffer. Wichtige Leistungsmerkmale (z. B. Windlastklasse, Dichtigkeitsklasse, Schalldämmwerte) sowie Hinweise auf installierte Sicherheitskomponenten (Lichtschranken, Not-Aus) werden darin vermerkt. Für das Facility Management ist diese Kennzeichnung wichtig, um jedes Tor eindeutig zu identifizieren und die passenden Ersatzteile oder Komponenten (z. B. Motor, Steuerung, Sensoren) auszuwählen. Gleichzeitig dient das CE-Schild als Nachweis bei Kontrollen durch Bauaufsicht oder Berufsgenossenschaft, dass das Tor über eine gültige Zulassung verfügt.
Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauaufsichtlichen Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 20 |
| Schlüsselelemente | • Prüfnummer und Prüfstelle (z. B. DIBt) |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte; erforderlich für behördliche Nachweise und Brandschutzprüfungen. |
Erläuterung
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) belegt, dass ein nicht harmonisiertes Tor den bauaufsichtlichen Anforderungen genügt. Es wird von einer anerkannten Prüf- oder Zertifizierungsstelle (häufig dem Deutschen Institut für Bautechnik, DIBt) ausgestellt und enthält unter anderem eine eindeutige Prüfnummer, Angaben zur Prüfstelle, geprüfte Parameter (z. B. Tragfähigkeit oder Dauerfunktion) sowie festgelegte Anwendungsbedingungen und Auflagen. Das Zertifikat legt fest, unter welchen baulichen Voraussetzungen und in welchem Zeitraum das Produkt eingebaut und betrieben werden darf. Für das Facility Management stellt das AbP den Nachweis der technischen Zulassung dar und wird insbesondere bei behördlichen Abnahmen oder Brandschutzprüfungen vorgelegt. Es hilft, rechtssicher zu dokumentieren, dass auch spezielle oder nicht standardisierte Toranlagen baurechtlich zulässig sind.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass ein Tor oder seine Komponenten im Einzelfall bauordnungsrechtlich verwendbar sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §§ 20–21 |
| Schlüsselelemente | • Bescheid der Bauaufsichtsbehörde |
| Verantwortlich | Hersteller / Fachplaner / DIBt |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument bei Sonderkonstruktionen oder individuellen Anpassungen; Bestandteil der Sicherheitsakte. |
Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis für ein Einzelfallprodukt wird erforderlich, wenn ein Tor oder dessen Komponenten in einer Bauausführung eingesetzt werden sollen, die durch bestehende Normen oder Zulassungen nicht erfasst ist. In diesem Fall erteilt die Bauaufsichtsbehörde (z. B. das DIBt) einen behördlichen Bescheid. Der Bescheid enthält die Prüfbestätigungen einer anerkannten Stelle (Material- und Funktionsprüfungen) sowie die genauen Verwendungsbedingungen – etwa zulässige Torhöhen, Befestigungsarten oder Umgebungsbedingungen. Er wird für eine bestimmte Geltungsdauer erteilt und weist darauf hin, dass das geprüfte Produkt nur unter den genannten Bedingungen verwendet werden darf. Für das Facility Management ist dieser Nachweis wichtig bei Sonderkonstruktionen oder nachträglichen Änderungen, da er die rechtssichere Grundlage für den Einbau individueller Komponenten schafft und in der Sicherheitsakte geführt werden muss.
Prüfbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (nur auf Anforderung der BG)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbuch – Elektrische Systeme und Geräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der regelmäßigen Sicherheitsprüfungen elektrischer Komponenten der Toranlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-Vorschrift 3 |
| Schlüsselelemente | • Prüfprotokolle und Messergebnisse |
| Verantwortlich | Betreiber / Elektrofachkraft |
| Praxis-Hinweise | Pflicht bei BG-Kontrollen; dient der Dokumentation der elektrischen Sicherheit. |
Erläuterung
Das Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel dokumentiert sämtliche Kontrollen und Prüfungen, die im Rahmen der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften an den elektrischen Komponenten der Toranlage durchgeführt werden. Dazu gehören Protokolle der Sicht- und Funktionsprüfungen (z. B. Isolationswiderstand, Schutzleiterprüfung), Angaben zu Prüfintervallen, den ausführenden Elektrofachkräften sowie den festgestellten Ergebnissen. Gefundene Mängel und die daraufhin eingeleiteten Instandsetzungsmaßnahmen werden mit Datum und zuständigem Personal festgehalten. Für den Betreiber ist dieses Prüfbuch eine verbindliche Nachweisdokumentation gegenüber der Berufsgenossenschaft oder anderen Aufsichtsbehörden. Es unterstützt das Facility Management dabei, die elektrische Sicherheit systematisch zu überwachen und die Einhaltung gesetzlicher Fristen nach DGUV Vorschrift 3 nachzuweisen.
Prüfbuch – Kraftbetätigte Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbuch – Kraftbetätigte Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Funktions-, Sicherheits- und Wartungsprüfungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12453 |
| Schlüsselelemente | • Prüfdatum, Prüfer, Ergebnis |
| Verantwortlich | Hersteller (Erstprüfung) / Betreiber (Folgeprüfungen) |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument gemäß Betriebssicherheitsverordnung; wird regelmäßig bei DGUV-Audits eingesehen. |
Erläuterung
Das Prüfbuch für kraftbetätigte Tore wird verwendet, um die regelmäßige Überprüfung der gesamten Torfunktion sowie aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen zu dokumentieren. Nach DIN EN 12453 müssen sicherheitskritische Funktionen kontrolliert werden, wie etwa die Sensorik (Lichtschranken, Kantenbalken) und die Notentriegelung. Im Prüfbuch werden Datum, Name des Prüfenden und das Prüfergebnis festgehalten; dazu gehören auch die Protokollierung der gemessenen Schließ- und Öffnungskräfte (gemäß DIN EN 12445) sowie der Nachweis, dass erkannte Mängel behoben wurden. Die Erstprüfung erfolgt in der Regel durch den Hersteller oder Monteur nach der Montage, alle weiteren Prüfungen obliegen dem Betreiber. Das Prüfbuch ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung Pflicht und wird insbesondere bei DGUV-Audits oder behördlichen Kontrollen eingesehen. Für das Facility Management bildet es einen wesentlichen Bestandteil der Dokumentation, um die dauerhafte Betriebssicherheit und Haftungssicherheit des Tors nachzuweisen.
Statische Berechnung mit erforderlichen Zeichnungen – Tischlerarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statische Berechnung mit erforderlichen Zeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Tragfähigkeit, Standsicherheit und Verbindung der Torflügel, Führungsschienen und Befestigungssysteme. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Berechnungen zur Eigen- und Windlast |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen / Statiker |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Werkplanung; erforderlich für baurechtliche Prüfungen und spätere Instandhaltung. |
Erläuterung
Die statischen Berechnungen nach DIN 18355 stellen den Standsicherheitsnachweis für das Tor dar. Sie berücksichtigen alle maßgeblichen Lasten – insbesondere das Eigengewicht der Torflügel, Wind- und Druckkräfte sowie gegebenenfalls Schneelasten. Im Rechenwerk werden die Befestigungspunkte, Führungsschienen und Verbindungselemente so bemessen, dass sie die auftretenden Kräfte sicher abtragen können. Dazu gehören Nachweise der Tragfähigkeit der Verankerungen im Baukörper, der Schweiß- und Schraubverbindungen sowie der Materialfestigkeiten (z. B. Stahlqualität) unter Berücksichtigung entsprechender Sicherheitsbeiwerte. Schnitt- und Detailzeichnungen verdeutlichen Lage, Größe und Dimensionierung dieser Bauteile und erleichtern das Verständnis der Berechnungsergebnisse.
Aus Sicht des Facility Managements dient die statische Dokumentation als wichtiger Nachweis. Bei der Abnahme einer neuen Toranlage oder nach Umbaumaßnahmen muss sichergestellt werden, dass die Tragfähigkeit weiterhin gegeben ist. Die Berechnungen und Zeichnungen werden daher im Anlagenbuch archiviert. Bei wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen kann anhand dieser Unterlagen überprüft werden, ob die ursprünglichen Lastannahmen noch gelten und alle Befestigungen den aktuellen Normen entsprechen. So leistet die statische Berechnung einen wesentlichen Beitrag zur Nachweisführung im Rahmen der Betreiberverantwortung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie bestätigt Behörden und Versicherern die technische Sicherheit der Toranlage.
Werkstattzeichnungen und technische Beschreibungen – Metallkomponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Werkstattzeichnungen und/oder technische Beschreibungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung aller metallischen Bauteile des Tores (Rahmen, Antriebselemente, Führungssysteme). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18360 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Material- und Fertigungsangaben (z. B. Stahl, Aluminium) |
| Verantwortlich | Metallbauer / ausführendes Unternehmen |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte; Grundlage für Reparaturen, Ersatzteilmanagement und spätere Nachrüstungen. |
Erläuterung
Die Werkstattzeichnungen und technischen Beschreibungen nach DIN 18360 dokumentieren alle metallischen Bauteile der Toranlage im Detail. Dazu gehören der Torrahmen, Führungsschienen, Laufschienen und Antriebselemente sowie sämtliche Befestigungs- und Verbindungsteile. Zeichnungen enthalten Maßangaben, Schweiß- und Schraubverbindungen, Oberflächenbehandlungen (z. B. Korrosionsschutz) und Toleranzvorgaben. Technische Beschreibungen ergänzen Materialangaben (etwa zu Stahlgüten oder Aluminiumlegierungen) und Fertigungsverfahren. Sie zeigen, wie jedes Teil beschaffen ist und wie es mit dem Antriebssystem zusammenhängt.
Für das Facility Management sind diese Unterlagen essenzielle Referenzdokumente. Die technischen Zeichnungen bilden die Grundlage für den Einbau und die Wartung der Anlage. Im Fehlerfall erleichtern sie die Identifikation defekter Teile und die Planung von Reparaturen oder Nachrüstungen. Für den Ersatzteilbedarf kann anhand der Zeichnungen und Beschreibungen ermittelt werden, welche Komponenten benötigt werden und wie sie ausgetauscht werden müssen. Außerdem unterstützen diese Dokumente die Kommunikation mit Instandhaltungsfirmen und Herstellern, da sie die technische Nachvollziehbarkeit gewährleistet. Insgesamt helfen sie, technische Änderungen über den gesamten Lebenszyklus der Toranlage revisionssicher zu dokumentieren.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauaufsichtlichen Verwendbarkeit der Toranlage als Bauprodukt gemäß Bauordnungsrecht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18421 (VOB/C ATV); DIN 18379–18381; HBauO §§ 19–21 |
| Schlüsselelemente | • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte; dient als Nachweis bei Behörden- und Brandschutzprüfungen. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis stellt sicher, dass die Toranlage im Sinne des Bauordnungsrechts verwendbar ist. Er beinhaltet entweder die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder die CE-Kennzeichnung nach EU-BauPVO. Zusätzlich müssen Prüfberichte über relevante Eigenschaften vorliegen, z. B. zum Feuer- oder Rauchschutz, zur Schall- und Wärmedämmung. Teil des Nachweises ist die Leistungserklärung des Herstellers gemäß Bauprodukteverordnung, in der technische Leistungsdaten deklariert sind. Für spezielle Produktklassen gibt es Prüfstelle-Berichte (etwa von DIBt oder anderen Stellen), die belegen, dass die Toranlage den geltenden Bauaufsichtsvorschriften entspricht.
Im FM wird der Verwendbarkeitsnachweis in der Gebäudeakte abgelegt. Er muss bei Bauabnahmen, bei Feuerwachenprüfungen oder bei Kontrollen der Bauaufsichtsbehörden vorgelegt werden. So kann der Betreiber oder Facility Manager gegenüber Ämtern und Versicherern belegen, dass die verwendeten Tore geprüft und zugelassen sind. Der Nachweis dient damit direkt der Erfüllung gesetzlicher Prüfpflichten. Er ist auch bei späteren Umbauten oder Nachrüstungen relevant: Wenn etwa zusätzliche Anforderungen an den Feuer- oder Rauchschutz auftreten, zeigt der Verwendbarkeitsnachweis, welche Voraussetzungen das vorhandene Produkt bereits erfüllt.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bauaufsichtlicher Nachweis für nicht harmonisierte Torprodukte und deren Komponenten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer, Gültigkeitsdauer und Anwendungsbereich |
| Verantwortlich | DIBt / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-/Produktakte; muss bei Behördenaudits und Brandschutzprüfungen vorgelegt werden. |
Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt, wenn es für das Torprodukt keine harmonisierte Norm gibt oder besondere Bauartmerkmale vorliegen. In der AbZ sind die Zulassungsnummer, die Geltungsdauer und der Anwendungsbereich aufgeführt. Sie enthält detaillierte Auflagen für Montage, Einsatzort, Wartung und Prüfung der Toranlage. So werden beispielsweise Einbauvoraussetzungen oder erforderliche Prüfintervalle spezifiziert. Auch Prüfberichte der DIBt-Prüfstellen fließen in die Zulassung ein.
Für das Facility Management ist die AbZ ein wichtiges Dokument der Produktakte. Sie wird bei Baukontrollen, Feuerwachenprüfungen oder anderen behördlichen Audits vorgelegt. Durch die AbZ kann der Betreiber nachweisen, dass die Toranlage den baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Zugleich liefert die Zulassung dem Installations- und Wartungspersonal verbindliche Hinweise zu Einbau- und Wartungsvorgaben. In Verbindung mit der CE-Kennzeichnung oder Leistungserklärung gewährleistet sie die rechtliche Zulässigkeit des Bauprodukts.
Technische Unterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Unterlagen – Teilweise unvollständige Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der sicherheitstechnischen Schnittstellen und Montagebedingungen für Torantriebe gemäß Maschinenrichtlinie. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) |
| Schlüsselelemente | • Risikobeurteilung und Sicherheitskonzept |
| Verantwortlich | Hersteller / Integrator |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Gesamtdokumentation; relevant bei Umbauten oder Nachrüstungen. |
Erläuterung
Die technischen Unterlagen für teilweise unvollständige Maschinen werden benötigt, wenn beispielsweise Antriebe oder Steuerungen separat geliefert und vor Ort in ein Tor eingebaut werden. Nach der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang II Teil B) muss der Hersteller einer Antriebseinheit eine Risikobeurteilung sowie Angaben zu Montage- und Anschlussbedingungen vorlegen. Diese Dokumente beschreiben die sicherheitstechnischen Schnittstellen zur Toranlage – etwa wie Not-Halt-Schaltungen, Endlagen, Lichtschranken oder elektrische Anschlüsse korrekt installiert werden. In der Herstellererklärung nach Anhang II Teil B (ohne CE-Kennzeichnung) wird dargelegt, dass es sich um ein unfertiges Produkt handelt. Außerdem wird auf die spätere vollständige EG-Konformitätserklärung verwiesen, die nach der Endmontage durch den Integrator erstellt werden muss.
Für das Facility Management sind diese Unterlagen insbesondere bei Nachrüstungen und Umbauten wichtig. Sie stellen sicher, dass beim Austausch oder der Nachrüstung eines Antriebs alle sicherheitstechnischen Aspekte beachtet werden. Die Dokumentation bildet die Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und elektrische Sicherheitsprüfungen. Sie zeigt dem Fachpersonal, welche Prüfungen bereits erfolgt sind und welche Komponenten integriert werden. Insgesamt gewährleistet die Einbeziehung der Maschinenrichtlinie, dass die Integration des Antriebssystems nach den geltenden Vorschriften erfolgt und im FM-System nachvollziehbar bleibt, welche Teile kombiniert wurden.
Wartungsanleitung – Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanleitung – Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der ordnungsgemäßen Instandhaltung, Prüfung und Betriebssicherheit kraftbetätigter Tore. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241 |
| Schlüsselelemente | • Prüfintervalle und Wartungsmaßnahmen |
| Verantwortlich | Hersteller / Wartungsunternehmen |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betreiberpflicht nach BetrSichV; muss in der Wartungsakte dokumentiert werden. |
Erläuterung
Die Wartungsanleitung stellt sicher, dass die Toranlage betriebs- und arbeitssicher betrieben werden kann. Sie wird in der Regel vom Hersteller erstellt und enthält genaue Angaben zu Wartungsintervallen und -maßnahmen, wie sie etwa in DIN EN 13241-1 gefordert werden. Typische Inhalte sind regelmäßige Prüfungen der Sicherheitskomponenten (z. B. Lichtschranken, Druckleisten, Endschalter), Reinigung und Schmierung beweglicher Teile sowie Justagearbeiten. Weiterhin werden empfohlene Schmierstoffe, Typen von Ersatzteilen und zulässige Verschleißgrenzen dokumentiert. Die Anleitung weist auf mögliche Gefahrenstellen hin und enthält Hinweise zur Unfallverhütung, zum Beispiel bei manuellem Öffnen, Prüfungen oder dem Abschalten der Stromversorgung.
Im Facility Management dient die Wartungsanleitung der Instandhaltungsplanung und als Nachweis der Betriebssicherheit. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz ist der Betreiber verpflichtet, die Wartung nach Herstellervorgaben durchzuführen und zu dokumentieren. Daher wird die Wartungsanleitung in der Wartungsakte abgelegt. Bei Sicherheitsprüfungen und Audits kann das Servicepersonal auf ihre Vorgaben zurückgreifen. Die Anleitung ist auch Grundlage für den Abschluss von Wartungsverträgen, da sie den Leistungsumfang und die Intervalle definiert, die technisch notwendig sind.
Wartungsdokumentation nach VDMA 24186
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsdokumentation nach VDMA 24186 |
| Zweck & Geltungsbereich | Einheitliche und vergleichbare Erfassung der Wartungsarbeiten und technischen Zustände von Toranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDMA 24186-0 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Wartungsverträge, Kostentransparenz und Integration in CAFM-Systeme. |
Erläuterung
Die VDMA-Wartungsdokumentation ermöglicht eine strukturierte, revisionssichere Instandhaltungsdokumentation. Sie sieht ein einheitliches Format vor, in dem alle durchgeführten Arbeiten und der Zustand der Anlage festgehalten werden. Üblicherweise werden in der Dokumentation die Wartungsschritte beschrieben (z. B. Austausch eines Bauteils, Justieren eines Sensors), die betroffenen Komponenten aufgeführt (Antriebseinheit, Steuerung, Sicherheitstechnik) sowie eine Zustandsbewertung angegeben (etwa „mängelfrei“ oder „Wartung notwendig“). Darüber hinaus werden verwendete Ersatzteile und die nächsten vorgesehenen Prüfintervalle dokumentiert.
Für das Facility Management ist diese Dokumentation wertvoll, weil sie Transparenz und Nachverfolgbarkeit schafft. Sie bildet die Grundlage für Wartungsverträge und Kostenkontrolle: Es ist jederzeit einsehbar, wann welche Arbeiten ausgeführt wurden und welche Ersatzteile verbraucht wurden. Die strukturierte Erfassung erleichtert auch die Budgetplanung und die Integration in CAFM- oder Instandhaltungs-Software. Durch die VDMA-Dokumentation wird die Auditfähigkeit erhöht, da Wartungen und Prüfvorgänge jederzeit lückenlos nachvollzogen werden können. Insgesamt trägt sie dazu bei, Instandhaltungsprozesse zu optimieren, Stillstandszeiten zu reduzieren und die Lebensdauer der Toranlage zu verlängern.
