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Korridore

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Korridore

Korridore

Korridore, die bauordnungsrechtlich als notwendige Flure definiert sind, erfüllen eine zentrale Funktion für die sichere Nutzung von Gebäuden: Sie bilden den horizontalen Abschnitt der Flucht- und Rettungswege, müssen jederzeit frei begehbar, brandschutztechnisch ertüchtigt und in regelmäßigen Abständen dokumentiert überprüft werden. Nach der Hamburger Bauordnung (HBauO) gelten strenge Anforderungen an Breite, Rauchabschnitte und Fluchtweglängen, ergänzt durch Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, der DGUV-Vorschriften sowie der Verkehrssicherungspflicht aus dem BGB. Für das Facility Management ergibt sich daraus eine umfassende Dokumentationspflicht, die nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen dient, sondern auch Haftungsrisiken minimiert und eine sichere, auditfähige Gebäudebewirtschaftung gewährleistet.

Dokumentation über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel

Aufzeichnungen zur Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Zweck & Geltung

Die Aufzeichnungen dienen als Nachweis, dass festgestellte sicherheitsrelevante Defekte an Fluren und Verkehrswegen fachgerecht behoben wurden. Sie helfen, die Einhaltung der HBauO-Vorschriften zu belegen, insbesondere die Mindestbreite und die erforderlichen Rauchabschnitte. Zugleich erfüllen sie die arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten zu treffen, sowie die Verkehrssicherungspflicht.

Relevante Normen

Hamburgische Bauordnung (HBauO) §§ 33 ff. (Definition notwendiger Flure und bauliche Anforderungen); Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 (Grundpflichten des Arbeitgebers); DGUV Vorschrift 1 §§ 2–3 (Grundpflichten des Unternehmers, Beurteilung der Gefährdungen, Dokumentation); Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB.

Schlüsselelemente

Beschreibung des Mangels: präzise Beschreibung von Stolperstellen, defekten Bodenbelägen, defekter Sicherheitsbeleuchtung, Brandschutzmängeln oder Verengungen im Flur.
Datum der Feststellung: Zeitpunkt und Ort der Entdeckung, inkl. Foto oder Planbezug.
Verantwortliche Fachkraft/Abteilung: Zuordnung an den/die Verantwortliche(n) im Facility Management oder beauftragte Dienstleister.
Art und Umfang der Instandsetzung: dokumentierte Maßnahmen wie Reparaturen, Austausch von Bauteilen, brandschutztechnische Ertüchtigung. Anzuwenden sind die Kategorien Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung nach DIN 31051.
Abschlusskontrolle und Freigabe: Datum der Fertigstellung, Name des Prüfers, Ergebnis der Funktionsprüfung; Hinweis, ob der Flur wieder uneingeschränkt nutzbar ist.

Verantwortlich

Betreiber bzw. Eigentümer des Gebäudes, Hausverwaltung sowie externe Instandhaltungs- oder Brandschutzdienstleister. Die Betreiberverantwortung bleibt auch bei Delegation von Aufgaben bestehen.

Praktische Nutzung

Die Dokumentation dient als Beweis bei Behördenbegehungen, Zertifizierungs- oder Versicherungsaudits. Sie entlastet den Betreiber in Haftungsfällen, da sie nachvollziehbar darlegt, dass Mängel fristgerecht behoben wurden und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Auch für interne Audits und Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9001 oder DIN EN ISO 41001 ist sie ein unverzichtbares Element der Nachweisführung.

Erläuterung

Notwendige Flure stellen horizontale Rettungswege dar und müssen jederzeit frei begehbar sowie brandschutztechnisch ertüchtigt sein. Die HBauO schreibt vor, dass solche Flure mindestens 1,00 m bzw. 1,25 m (in Hochhäusern) breit sind und alle 30 m, in Hochhäusern alle 20 m, durch Rauchschutztüren in Abschnitte unterteilt werden müssen. Werden Einbauten, Brandlasten oder Beschädigungen festgestellt, liegt gemäß § 823 BGB eine Verkehrssicherungspflicht vor, diese Gefahren zu beseitigen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen und deren Wirksamkeit zu überwachen. Die Technische Regel ASR A1.8 betont, dass Verkehrswege und ihre Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu überprüfen und instand zu setzen sind.

Das Dokument zur Mängelbeseitigung bildet daher den Nachweis, dass die FM‑Organisation ihrer Betreiberverantwortung gerecht wird. Es strukturiert den gesamten Prozess von der Feststellung bis zur Freigabe. Durch Aufnahme der vier Grundmaßnahmen der DIN 31051 (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung) wird deutlich, welche Art von Instandhaltungsarbeit durchgeführt wurde. Eine lückenlose Dokumentation ist nicht nur für den Versicherungsfall relevant, sondern auch Grundlage für zukünftige Wartungs- und Investitionsentscheidungen.

Dokumentation über durchgeführte Objektbegehungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel

Aufzeichnungen über durchgeführte Objekt- und Sicherheitsbegehungen

Zweck & Geltung

Diese Aufzeichnungen dokumentieren die regelmäßigen Kontrollen der bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Korridore. Sie dienen dem Nachweis, dass die Flure gemäß HBauO § 33 in der erforderlichen Breite vorhanden sind, Rauchabschnitte eingehalten werden und die Entfernung zum Treppenraum den Anforderungen entspricht. Darüber hinaus erfüllen sie die Pflicht des Unternehmers zur Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Anpassung von Maßnahmen nach DGUV Vorschrift 1 §§ 2–3 und unterstützen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes.

Relevante Normen

Hamburgische Bauordnung (HBauO) § 33 (Definition und Anforderungen an notwendige Flure); DGUV Vorschrift 1 §§ 2–3 (Grundpflichten des Unternehmers und Dokumentationspflicht); ASR A1.8 Abschnitte 4 und 6 (Einrichten, Betreiben, Instandhaltung und Funktionsprüfungen von Verkehrswegen); DIN 31051 (Grundmaßnahmen der Instandhaltung).

Schlüsselelemente

Datum und Uhrzeit der Begehung: regelmäßige Intervalle entsprechend Gefährdungsbeurteilung; in Hochhäusern ggf. kürzere Intervalle.
Name der prüfenden Person: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter oder FM-Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation.
Festgestellte Mängel und Gefährdungen: Abweichungen von der Mindestbreite, unzulässige Hindernisse, Brandschutzmängel (z. B. fehlende Rauchschutztüren, defekte Beleuchtung), Abnutzung oder Verschmutzung; Hinweise auf Barrierefreiheit.
Hinweise auf erforderliche Maßnahmen: Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel, Bewertung nach DIN 31051-Grundmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung), Terminierung der Umsetzung.
Dokumentierte Freigabe für die weitere Nutzung: Vermerk, ob der Flur trotz Mängeln weiter genutzt werden darf oder ob Nutzungsbeschränkungen ausgesprochen werden; ggf. Hinweis auf temporäre Sicherungsmaßnahmen.

Verantwortlich

Betreiber, Hausverwaltung sowie beauftragte Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Verkehrssicherheit. Nach DGUV Vorschrift 1 liegt die Verantwortung für Gefährdungsbeurteilungen beim Unternehmer; die Leitung der Begehungen obliegt daher ihm, auch wenn einzelne Aufgaben an externe Dienstleister delegiert werden.

Praktische Nutzung

Diese Aufzeichnungen bilden die Grundlage für Wartungsplanung, Gefährdungsbeurteilungen und Investitionsentscheidungen. Sie ermöglichen die Rückverfolgbarkeit von Mängeln, helfen bei der Priorisierung und dokumentieren die Einhaltung gesetzlicher Pflichten gegenüber Behörden, Versicherungen und Auditoren. Die Ergebnisse fließen in Risikobewertungen ein und dienen als Nachweis bei Anfragen der Bauaufsichtsbehörde oder der Berufsgenossenschaft.

Erläuterung

Die regelmäßige Begehung der durch die HBauO vorgeschriebenen Korridore ist ein zentrales Mittel der Gefahrenprävention. Notwendige Flure bilden den horizontalen Teil des Rettungsweges; sie müssen ausreichend breit sein, dürfen nur kurze Entfernungen zu Treppenräumen aufweisen und sind durch rauchdichte Türen in Abschnitte zu unterteilen. Bei der Begehung wird geprüft, ob diese Anforderungen eingehalten werden. Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Unternehmer, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen und Gefährdungen zu beurteilen; er muss die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen und die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren.

Die ASR A1.8 schreibt vor, dass Verkehrswege und ihre Sicherheitseinrichtungen je nach Art und Häufigkeit der Benutzung sowie vorhandener Gefahren regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen und, falls erforderlich, instand zu setzen sind. Diese Regel konkretisiert die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV. Die DIN 31051 definiert Inspektion als Grundmaßnahme der Instandhaltung, bei der der Ist‑Zustand festgestellt und beurteilt wird, um den Soll‑Zustand zu erhalten. Der Betreiber muss somit ein strukturiertes Verfahren für Begehungen einrichten, das die Erfassung, Bewertung und Dokumentation sämtlicher relevanter Mängel umfasst.

Die Begehungsdokumentation ermöglicht eine transparente Nachverfolgung von Gefahren und deren Beseitigung. Sie dient als Grundlage für Wartungs- und Sanierungsmaßnahmen und unterstützt die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, insbesondere der HBauO, des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV‑Vorschriften. Durch regelmäßige Begehungen können Haftungsrisiken reduziert und der sichere Betrieb der Gebäude gewährleistet werden.

Für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Korridore sind insbesondere zwei Dokumentarten erforderlich: Nachweise über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Aufzeichnungen regelmäßiger Objektbegehungen. Beide Dokumente sind untrennbare Bestandteile der Betreiberverantwortung im Facility Management und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Brandschutz. Die HBauO definiert in § 33 die baulichen Anforderungen an notwendige Flure, darunter Mindestbreiten, maximale Entfernungen zu Treppenräumen und die Unterteilung in Rauchabschnitte. Das Arbeitsschutzgesetz, die DGUV‑Vorschrift 1 und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.8) verpflichten Betreiber, Gefahren zu beurteilen, Schutzmaßnahmen zu treffen, deren Wirksamkeit zu kontrollieren und alles zu dokumentieren. Die DIN 31051 gliedert die Instandhaltung in Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung und liefert damit eine Struktur für die Erfassung von Maßnahmen.

Durch die konsequente Nutzung dieser Dokumente kann der Betreiber nachweisen, dass die Anforderungen der Hamburger Bauordnung und ergänzender Rechtsnormen erfüllt werden. Gleichzeitig minimieren die Unterlagen das Haftungsrisiko, erleichtern Audits und Versicherungsverfahren und unterstützen die strategische Planung von Wartungs- und Investitionsmaßnahmen.