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Pflichtenliste – Betreiber, TFM und Auftragnehmer

Facility Management: Gebäude » Betrieb » KFM Dokumente » Pflichtenliste

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Dieses Dokument definiert die Verantwortlichkeiten und verbindlichen Pflichten des Betreibers, des Technischen Facility Managements (TFM) und des Auftragnehmers für Tätigkeiten im Zusammenhang mit künstlichen Mineralfasermaterialien (KMF), abgehängten Deckensystemen, Deckenhohlräumen und zugehörigen Arbeitsbereichen. Ziel dieses Dokuments ist die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten für Planung, Koordination, Überwachung, Arbeitsausführung, Expositionskontrolle, Reinigung, Entsorgung und Freigabe von KMF-bezogenen Arbeitsbereichen. Alle beteiligten Parteien haben sicherzustellen, dass die Arbeiten entsprechend den freigegebenen Verfahren, den Anforderungen des Arbeitsschutzes, den Umweltvorgaben, den Bedingungen des Arbeitsscheins und den projektspezifischen Regelungen durchgeführt werden.

Pflichtenverteilung im Facility Management

Allgemeine Verantwortlichkeiten

Alle an KMF-bezogenen Tätigkeiten beteiligten Parteien sind verpflichtet, zur sicheren Arbeitsausführung und wirksamen Expositionskontrolle zusammenzuarbeiten.

Folgende Grundsätze gelten für alle Beteiligten:

  • KMF-bezogene Arbeiten dürfen ausschließlich unter einem freigegebenen Arbeitsschein und gemäß der geltenden SOP durchgeführt werden.

  • Arbeitsaktivitäten müssen vor Freigabe des Arbeitsbereichs abgestimmt werden.

  • Unsichere Bedingungen, unkontrollierte Staubfreisetzung oder Abweichungen von Verfahren führen zum sofortigen Arbeitsstopp.

  • Kontrollierte Arbeitsbereiche dürfen nur von unterwiesenen und autorisierten Personen betreten werden.

  • Alle Parteien unterstützen Prüfungen, Audits, Vorfalluntersuchungen und Korrekturmaßnahmen.

  • Schutzmaßnahmen, Reinigungsverfahren und Entsorgungsanforderungen sind während der gesamten Tätigkeit einzuhalten.

Pflichten des Betreibers

Der Betreiber ist verantwortlich für die organisatorischen Rahmenbedingungen, die für die sichere Durchführung von KMF-bezogenen Arbeiten erforderlich sind.

Der Betreiber hat:

  • die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen zu veranlassen und sicherzustellen, dass die geltenden Arbeitsverfahren vor Beginn der Arbeiten festgelegt werden,

  • verfügbare Gebäudeinformationen, Wartungsunterlagen, Angaben zum Bauzeitraum sowie bekannte Materialinformationen für den Arbeitsbereich bereitzustellen,

  • verfügbare asbestbezogene Informationen auf Grundlage vorhandener Gebäudeunterlagen und historischer Daten bereitzustellen,

  • geeignete und qualifizierte Auftragnehmer für die vorgesehenen Tätigkeiten auszuwählen,

  • betriebliche Gefährdungen, Zugangsregelungen, Verhaltensregeln, Alarmverfahren und standortspezifische Anforderungen an alle Beteiligten zu kommunizieren,

  • sicherzustellen, dass Koordination, Freigabeverfahren, Meldewege und Arbeitsfreigaben vor Arbeitsbeginn festgelegt sind,

  • freigegebene Entsorgungswege, Sperrbereiche, Alarmverfahren und Schnittstellen zu laufenden Betriebs- oder Produktionsabläufen festzulegen,

  • erforderliche koordinierende oder verantwortliche Personen zu benennen oder bestätigen,

  • festzulegen, ob zusätzliche Anforderungen an Baustellenkoordination, Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne oder Koordinatoren erforderlich sind,

  • den Zugang zu belegten oder betrieblich genutzten Bereichen freizugeben und die Bedingungen für die Wiederinbetriebnahme nach Abschluss der Arbeiten festzulegen.

Der Betreiber bleibt für die organisatorische Koordination verantwortlich, auch wenn technische Koordinatoren oder externe Aufsichtspersonen eingesetzt werden.

Der Betreiber ist berechtigt, Arbeiten auszusetzen oder abzulehnen, wenn unvertretbare betriebliche, organisatorische oder sicherheitsrelevante Risiken bestehen.

Pflichten des Technischen Facility Managements (TFM)

Das Technische Facility Management (TFM) ist verantwortlich für die technische Koordination sowie die Kontrolle gebäudetechnischer Systeme im Zusammenhang mit KMF-bezogenen Arbeiten.

Das TFM hat:

  • technische Informationen zu Deckensystemen, Versorgungsleitungen, elektrischen Installationen, Lüftungssystemen und technischen Zugangsbereichen bereitzustellen,

  • den technischen Zugang zu Deckenhohlräumen, Technikbereichen und Gebäudesystemen zu koordinieren,

  • die technische Verträglichkeit geplanter Arbeiten mit vorhandenen Gebäudesystemen und Infrastrukturen zu prüfen,

  • technische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Gebäudesystemen festzulegen,

  • erforderliche Abschaltungen, Isolierungen, Lüftungsanpassungen oder technische Sicherheitsmaßnahmen zu koordinieren,

  • die Eignung von Zugangsgeräten und technischen Arbeitsverfahren zu überprüfen,

  • technische Zustände vor und nach der Arbeitsausführung zu kontrollieren,

  • technische Mängel, Beschädigungen, Verunreinigungen oder notwendige Korrekturmaßnahmen zu dokumentieren.

Das TFM ist berechtigt, Arbeiten zu stoppen, die technische Systeme, Gebäudeinfrastruktur oder freigegebene Facility-Verfahren gefährden.

Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die sichere Durchführung der übertragenen Arbeiten und bleibt rechtlich verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten, Nachunternehmer, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren.

Der Auftragnehmer hat:

  • ausschließlich unterwiesenes, qualifiziertes, gesundheitlich geeignetes und autorisiertes Personal einzusetzen,

  • sicherzustellen, dass alle eingesetzten Beschäftigten die erforderlichen Schulungen, Sicherheitsunterweisungen und tätigkeitsbezogenen Einweisungen erhalten haben,

  • geeignete PSA, Arbeitsmittel, Reinigungsgeräte und Staubschutzsysteme bereitzustellen,

  • die Arbeiten strikt entsprechend den freigegebenen SOPs, Arbeitsscheinen, Gefährdungsbeurteilungen und vereinbarten Schutzmaßnahmen auszuführen,

  • staubarme Arbeitsverfahren anzuwenden und unnötige Beschädigungen an Deckenmaterialien zu vermeiden,

  • Ordnung, Reinigung, Abschottung und kontrollierte Entsorgung während der gesamten Tätigkeit sicherzustellen,

  • HEPA-Sauger und freigegebene Reinigungsverfahren kontinuierlich anzuwenden,

  • unsichere Bedingungen, unkontrollierte Staubfreisetzung, beschädigte Materialien, Vorfälle oder Verfahrensabweichungen unverzüglich zu melden,

  • sicherzustellen, dass Abfälle, Einweg-PSA und kontaminierte Reinigungsmaterialien ordnungsgemäß verschlossen und über den freigegebenen Entsorgungsweg entfernt werden,

  • Arbeiten sofort einzustellen, wenn unsichere Bedingungen oder unkontrollierte Expositionssituationen auftreten,

  • sicherzustellen, dass Nachunternehmer dieselben Schutzmaßnahmen, Freigabebedingungen und Sicherheitsverfahren einhalten.

Die folgenden Tätigkeiten sind verboten, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben wurden:

  • improvisierte oder nicht freigegebene Arbeitsverfahren,

  • trockenes Kehren oder unkontrollierte Reinigung,

  • Reinigung mit Druckluft,

  • unzulässiger Wiedereinbau beschädigter Materialien,

  • eigenmächtige Änderungen an Abschottungs- oder Reinigungsverfahren,

  • Entsorgung außerhalb des freigegebenen Entsorgungswegs,

  • Weitergabe von Arbeiten an Nachunternehmer ohne erforderliche Freigabe.

Der Auftragnehmer bleibt verantwortlich dafür, dass alle eingesetzten Personen die vereinbarten Schutzmaßnahmen während der gesamten Tätigkeit einhalten.

Prozessbezogene verantwortlichkeiten

Die folgenden Verantwortlichkeiten gelten für typische KMF-bezogene Arbeitsprozesse und sind gemeinsam mit den allgemeinen Pflichten dieses Dokuments umzusetzen.

Arbeitsvorgang

Verantwortlichkeiten Betreiber / TFM

Verantwortlichkeiten Auftragnehmer

4.1.1 – Öffnen von Deckenbereichen mit intakten Materialien

Materialstatus bestätigen, Arbeitsschein freigeben, zugelassene Reinigungs- und Entsorgungswege festlegen, angrenzende Tätigkeiten koordinieren und den sichtbaren Zustand des Arbeitsbereichs dokumentieren.

Deckenkassetten oder Platten vorsichtig und mit minimaler Beschädigung ausbauen, Materialien nicht werfen oder fallen lassen, kontinuierliche HEPA-Reinigung durchführen, intakte Elemente ordnungsgemäß wiedereinbauen und die Arbeiten dokumentieren.

4.1.2 – Arbeiten an beschichteten oder laminierten Deckenplatten

Vor und während der Arbeiten überprüfen, ob Beschichtungen oder Laminierungen unbeschädigt sind.

Laminierte Deckenplatten vorsichtig handhaben, Beschädigungen an Beschichtungen sofort melden und nur unbeschädigte Elemente wiedereinbauen.

4.1.3 – Arbeiten an ungeschützten oder beschädigten Materialien

Zutreffende Expositionskategorie festlegen, technische Maßnahmen zur Staubminimierung definieren, Zugänge beschränken und erforderliche arbeitsmedizinische Maßnahmen koordinieren.

Ungeschützte Materialien ausschließlich gemäß dem freigegebenen Verfahren für erhöhte Exposition bearbeiten, Staubschutzmaßnahmen anwenden, vorgeschriebene PSA tragen, beschädigte Materialien nicht wiedereinbauen und Abfälle staubdicht verpacken.

4.1.4 – Kleinflächenarbeiten

Sicherstellen, dass die Arbeiten innerhalb der zulässigen Kleinflächenregelung bleiben und das entsprechende Verfahren dokumentieren.

Arbeitsbereich auf die zulässige Größe begrenzen, staubfreie Materialien vorsichtig entfernen und nur unter Einhaltung der Freigabebedingungen wiedereinbauen.

4.2.1 – Technische Arbeiten oberhalb abgehängter Decken

Arbeitsabläufe mit Gebäude-, Elektro-, Lüftungs- oder Versorgungssystemen koordinieren, um Kollisionen mit bestehenden Anlagen zu vermeiden.

Arbeiten ohne Beschädigung geschützter Dämm- oder Deckenmaterialien ausführen. Bei Beschädigungen sind die Arbeiten sofort einzustellen und eine Neubewertung einzuleiten.

4.2.2 – Technische Installationsarbeiten mit freiliegenden Materialien

Expositionsschutzverfahren festlegen, Sperrbereiche definieren, Lüftungs- oder Absaugmaßnahmen koordinieren und die Reinigungs- sowie Freigabekontrollen vor Wiederfreigabe prüfen.

Kabel-, Rohr- oder Installationsarbeiten erst nach Umsetzung der Schutzmaßnahmen durchführen, beschädigte oder ungeschützte Materialien nicht wiedereinbauen und eine intensive Endreinigung durchführen.

Diese prozessbezogenen Verantwortlichkeiten ergänzen die allgemeinen Pflichten des Betreibers, des TFM und des Auftragnehmers und sind gemeinsam mit den freigegebenen SOPs, Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsscheinen anzuwenden.

Die Nichteinhaltung der in diesem Dokument definierten Pflichten kann folgende Maßnahmen zur Folge haben:

  • sofortiger Arbeitsstopp,

  • Entfernung von Personen aus dem Arbeitsbereich,

  • Entzug der Arbeitsfreigabe,

  • zusätzliche Schulungsanforderungen,

  • Korrekturmaßnahmen oder Neubewertung,

  • Eskalation an Projektleitung, Facility Management oder Arbeitssicherheit.

Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zum Ausschluss von der Tätigkeit oder zu vertraglichen Konsequenzen führen.

Dieses Dokument ist vor Beginn von KMF-bezogenen Arbeiten durch die verantwortlichen Parteien zu prüfen und anzuerkennen.

Name

Funktion

Unterschrift

Datum

Vertreter des Betreibers

Vertreter TFM

Vertreter des Auftragnehmers

Verantwortliche Person

Sicherheitsfachkraft