Leistungsbeschreibung
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Leistungsbeschreibungen für kraftbetätigte Türen und Tore
Kraftbetätigte Türen und Tore sind ein wesentlicher Bestandteil eines sicheren, wirtschaftlichen und rechtskonformen Gebäudebetriebs. Ihre hohe Verfügbarkeit, zuverlässige Funktion und Betriebssicherheit haben hohe Priorität, da Ausfälle, Fehlfunktionen oder mangelhafte Schutzeinrichtungen den Personen- und Warenverkehr beeinträchtigen sowie erhebliche Unfall-, Betriebsunterbrechungs- und Haftungsrisiken verursachen können. Die technische Betriebsführung kraftbetätigter Türen und Tore erfolgt daher strukturiert nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der Betreiberpflichten nach BetrSichV, ArbStättV/ASR A1.7, relevanten TRBS, DGUV-Regelwerk und einschlägigen DIN/EN-Normen für Türen, Tore, Antriebe, Steuerungen und Sicherheitseinrichtungen, einschließlich dokumentierter Prüf-, Kontroll- und Instandsetzungsprozesse.
Klare Definition von Leistungen für Türen und Tore
- Leistungsumfang
- Montage, Demontage, Umbau
- Erstinbetriebnahme inkl. sicherheitstechnischer Prüfungen
- Prüfbuchführung je Tür- oder Toranlage (Einrichten, Führen und Nachweise)
- Übergabe und Schulung
- Wiederkehrende Prüfungen
- Mängelbeseitigung aus wiederkehrenden Prüfungen
- Jährliche Sicherheitsprüfung der kraftbetätigten Tür- und Toranlage
- Sachkundigenprüfung gemäß ASR A1.7 / BetrSichV
- Prüfung von Höhenzugangssystemen für Arbeiten
- Wartung und Inspektion
- Planmäßige Wartung und Inspektion
- Instandsetzung und Reparaturleistungen
- Dokumentation sämtlicher Maßnahmen
- Nachrüstungen und Modernisierungen
- Nachrüstung einer Funkfernsteuerung
- Leistungsumfang
- Nachrüstung weiterer Komponenten / Modernisierung
- Ersatzteilversorgung
- Energieeffizienz-Upgrades
- Das Audit umfasst
- Hinweis
- Schulungs- und Einweisung
- Schulungsinhalte und Methodik
- Bedienerschulung (Grundausbildung/Auffrischung)
- Ferndiagnose- und Remote-Serviceleistungen
- Intelligente Fernüberwachung und Zustandsanalyse zur Erhöhung der Betriebssicherheit und Effizienz
- Der Auftragnehmer stellt ein modernes, sicheres digitales Überwachungssystem bereit, das folgende Anforderungen erfüllt
- Dokumentation
- Betriebsregel für Mehranlagenbetrieb/Parallelbetrieb inkl. Einweisung
Leistungsumfang und Aufgabenbeschreibung
Im Rahmen dieses Loses übernimmt der Auftragnehmer die vollständige technische Betriebsführung und Instandhaltung der im Vertrag benannten kraftbetätigten Türen und Tore des Auftraggebers. Dies umfasst alle erforderlichen Leistungen, die notwendig sind, um einen sicheren, rechtskonformen, wirtschaftlichen und störungsarmen Betrieb der Tür- und Toranlagen einschließlich Antrieben, Steuerungen, Sicherheitseinrichtungen und zugehöriger Dokumentation sicherzustellen.
Übernahme delegierter Betreiberpflichten nach deutschem Recht
Ein zentraler Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung ist, dass der Auftragnehmer die vertraglich delegierten Betreiberpflichten im Zusammenhang mit den kraftbetätigten Türen und Toren des Auftraggebers übernimmt und im Namen des Betreibers erfüllt, soweit dies rechtlich zulässig und vertraglich geregelt ist. In Deutschland entstehen Betreiberpflichten für kraftbetätigte Türen und Tore insbesondere aus der sicheren Bereitstellung, Nutzung, Prüfung, Wartung, Instandsetzung, Dokumentation und Organisation des Betriebs. Dabei sind insbesondere BetrSichV, ArbStättV, ASR A1.7, relevante TRBS, DGUV-Regelwerk sowie einschlägige DIN-/EN-Vorgaben für Türen, Tore, Antriebe, Steuerungen und Sicherheitseinrichtungen zu berücksichtigen. Die Gesamtverantwortung des Betreibers bleibt hiervon unberührt; der Auftragnehmer übernimmt jedoch die fachgerechte Durchführung der übertragenen Aufgaben.
Konkret bedeutet dies unter anderem:
Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Rechtskonformität: Der Auftragnehmer führt alle Leistungen so aus, dass kraftbetätigte Türen und Tore nur in einem sicheren, geprüften und funktionsfähigen Zustand betrieben werden. Dazu gehören insbesondere die Kontrolle von Antrieb, Steuerung, Schließkanten, Lichtschranken, Sensorik, Notentriegelung, Kraftbegrenzung und sonstigen Schutzeinrichtungen. Festgestellte Mängel, Sicherheitsrisiken oder unklare Betriebszustände sind unverzüglich zu dokumentieren, dem Auftraggeber zu melden und im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zuständigkeit zu beseitigen.
Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsmanagement: Der Auftragnehmer berücksichtigt die vorhandene Gefährdungsbeurteilung des Auftraggebers für die Nutzung und den Betrieb der kraftbetätigten Türen und Tore. Er unterstützt den Auftraggeber bei der Aktualisierung, wenn sich Nutzungsbedingungen, Verkehrswege, Betriebszeiten, Personenströme, Einbausituationen oder sicherheitsrelevante Komponenten ändern. Erkennt der Auftragnehmer neue Gefährdungen, z. B. Quetsch-, Scher-, Einzugs- oder Anstoßgefahren, informiert er den Auftraggeber und schlägt geeignete Schutzmaßnahmen vor.
Organisation von Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungspflichten: Der Auftragnehmer organisiert die erforderlichen Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungsmaßnahmen für die vertraglich erfassten kraftbetätigten Türen und Tore. Dies umfasst die Terminüberwachung, Koordination der befähigten Personen oder Sachkundigen, Durchführung bzw. Veranlassung der Prüfungen, Nachverfolgung von Mängeln sowie die vollständige Dokumentation in Prüfprotokollen, Anlagenlisten und Wartungsnachweisen. Der Auftraggeber erhält jederzeit nachvollziehbare Informationen über Prüffristen, Anlagenzustand, offene Mängel und durchgeführte Maßnahmen.
Fachgerechte Auswahl von Prüfern und Spezialisten: Entsprechend den Betreiberpflichten dürfen Prüf-, Wartungs- und sicherheitsrelevante Arbeiten an kraftbetätigten Türen und Toren nur durch fachkundige, befähigte oder sachkundige Personen durchgeführt werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sein eingesetztes Personal über die erforderliche Qualifikation für Tür- und Toranlagen, Antriebe, Steuerungen, Schutzeinrichtungen und sicherheitsrelevante Prüfungen verfügt. Soweit Arbeiten an elektrischen Komponenten, Brandschutzabschlüssen, Fluchtwegen oder sicherheitsrelevanten Steuerungen betroffen sind, werden geeignete Fachkräfte oder qualifizierte Fachfirmen eingesetzt. Qualifikationsnachweise, Schulungen und Befähigungsnachweise sind vorzuhalten und dem Auftraggeber bei Bedarf vorzulegen.
Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei, Gefährdungen im Bereich kraftbetätigter Türen und Tore zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere Torbereiche, Durchgänge, Zufahrten, Lieferzonen, Flucht- und Rettungswege sowie Bereiche mit Personen- oder Fahrzeugverkehr. Im Rahmen seiner Tätigkeiten achtet der Auftragnehmer darauf, dass Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken, Sicherheitskontaktleisten, Sensoren, Notentriegelungen, Warnhinweise und Absicherungen vorhanden, funktionsfähig und erkennbar sind. Festgestellte Gefahrenstellen, fehlende Kennzeichnungen, beschädigte Bauteile oder unsichere Betriebszustände werden dokumentiert, dem Auftraggeber gemeldet und im vereinbarten Leistungsumfang beseitigt.
Übernahme von Melde- und Aufbewahrungspflichten: Der Auftragnehmer führt und verwaltet die erforderlichen Nachweise für die betreuten kraftbetätigten Türen und Tore. Dazu gehören insbesondere Prüfprotokolle, Wartungsnachweise, Mängelberichte, Instandsetzungsnachweise, Anlagenlisten, Prüffristen und relevante technische Unterlagen. Die Dokumentation wird so geführt, dass der Auftraggeber den Zustand, die Prüfhistorie, offene Mängel und erledigte Maßnahmen jederzeit nachvollziehen kann. Bei internen Audits, Behördenanfragen oder Prüfungen durch Versicherer unterstützt der Auftragnehmer durch Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen.
Beratung zu Betreiberfragen: Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber zu betrieblichen, technischen und sicherheitsrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit kraftbetätigten Türen und Toren. Dies umfasst Hinweise zu geänderten Anforderungen, angepassten Prüffristen, Modernisierungen, Nachrüstungen, Ersatzteilverfügbarkeit und sicherem Betrieb. Bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder erhöhter Beanspruchung informiert der Auftragnehmer über mögliche Auswirkungen auf Sicherheit, Funktion, Dokumentation und Prüfpflichten und schlägt geeignete Maßnahmen vor.
Insgesamt handelt der Auftragnehmer als zuverlässiger Partner, der den Auftraggeber von einem Großteil der praktischen Betreiberpflichten für kraftbetätigte Türen und Tore entlastet
Durch diese Delegation im Sinne der VDI 3810 muss sich der Auftraggeber nicht um das tägliche operative Management der kraftbetätigten Türen und Tore kümmern, sondern stellt die erforderlichen Rahmenbedingungen sicher und nimmt seine Kontrollfunktion wahr. Wichtig ist, dass der Auftragnehmer jederzeit transparent berichtet und der Auftraggeber ein angemessenes Kontrollrecht ausübt, z. B. durch Stichproben, Statusberichte, Prüfprotokolle und Audits. Die rechtliche Gesamtverantwortung verbleibt beim Betreiber. Der Auftragnehmer akzeptiert und unterstützt diese Kontrolle aktiv, etwa durch Teilnahme an Abstimmungsterminen, in denen geprüft wird, ob alle Pflichten erfüllt wurden und wo Optimierungsbedarf besteht.
Die vertragliche Festlegung aller genannten Leistungen und Pflichten regelt eindeutig, welche Aufgaben der Auftragnehmer im Rahmen der Delegation übernimmt und dass er für deren ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist. Dadurch wird das Risiko von Pflichtverletzungen und daraus folgenden Haftungsrisiken für den Auftraggeber reduziert. Der Auftragnehmer bringt seine Fachkunde und Organisation ein, um einen sicheren, regelkonformen, verfügbaren und wirtschaftlichen Betrieb der kraftbetätigten Türen und Tore im Interesse des Auftraggebers sicherzustellen.
Montage einer kraftbetätigten Tür- oder Toranlage
Diese Leistung umfasst die fachgerechte Montage einer kraftbetätigten Tür- oder Toranlage am vorgesehenen Einsatzort. Die Anlagenkomponenten werden ordnungsgemäß eingebaut, insbesondere Tür- oder Torflügel, Laufschienen, Führungen, Antriebseinheiten, Steuerungen, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Notentriegelungen sowie die erforderlichen elektrischen und steuerungstechnischen Anschlüsse. Alle Komponenten werden nach Herstellervorgaben, den anerkannten Regeln der Technik und den örtlichen Einbaubedingungen ausgerichtet, eingestellt und parametriert. Nach Abschluss der Montage erfolgen Funktionsprüfungen und Probeläufe zur Kontrolle der Bewegungsabläufe, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie der sicheren Nutzbarkeit.
Die Montage erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte unter Beachtung der Herstellerunterlagen und der geltenden Sicherheitsanforderungen, insbesondere BetrSichV, ArbStättV/ASR A1.7, relevanter TRBS und DGUV-Vorgaben. Geeignete Befestigungsflächen, ausreichende Einbau- und Bewegungsräume, Strom- und Steueranschlüsse sowie sichere Zugangs- und Verkehrswege müssen bauseits vorhanden sein. Die Erstinbetriebnahme und die erforderliche sicherheitstechnische Prüfung vor Nutzung erfolgen nach Abschluss der Montage. Bei erschwerten Einbaubedingungen, z. B. laufendem Gebäudebetrieb, eingeschränkten Verkehrsflächen oder besonderen Brandschutzanforderungen, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Sonderarbeitszeiten gesondert abzustimmen.
Demontage einer kraftbetätigten Tür- oder Toranlage
Diese Leistung umfasst die fachgerechte Demontage einer bestehenden kraftbetätigten Tür- oder Toranlage. Tür- oder Torflügel, Antriebe, Steuerungen, Sensoren, Führungen, Befestigungselemente, Verkabelungen und zugehörige Sicherheitseinrichtungen werden kontrolliert außer Betrieb genommen und demontiert. Die Arbeiten erfolgen unter Beachtung der Sicherheitsvorgaben und bei Bedarf abschnittsweise, um Personen-, Sach- und Gebäudeschäden zu vermeiden.
Vor Beginn der Demontage ist die Anlage sicher außer Betrieb zu nehmen, spannungsfrei zu schalten und gegen unbeabsichtigte Wiederinbetriebnahme zu sichern. Der Arbeitsbereich ist abzusperren und so zu kennzeichnen, dass keine Gefährdung für Beschäftigte, Nutzer oder den laufenden Gebäudebetrieb entsteht. Die Demontage erfolgt schonend gegenüber der Bausubstanz. Wiederverwendbare Komponenten werden auf Wunsch gekennzeichnet und zur Übergabe vorbereitet. Entsorgung oder Recycling der ausgebauten Teile ist nicht Bestandteil dieser Leistung, kann jedoch gesondert vereinbart werden.
Umbau, Modernisierung oder Versetzung einer kraftbetätigten Tür- oder Toranlage
Diese Leistung umfasst die Änderung, Erweiterung, Modernisierung oder Versetzung einer bestehenden kraftbetätigten Tür- oder Toranlage. Dazu zählen insbesondere der Austausch von Antrieben, Steuerungen, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten oder Lichtschranken, die Anpassung von Führungen und Befestigungen, die Nachrüstung von Zugangskontroll- oder Funksteuerungen sowie die Einbindung in Gebäudeautomation oder Fernüberwachung, sofern dies technisch und sicherheitstechnisch zulässig ist. Je nach Anforderung werden bestehende Komponenten demontiert, angepasst, ersetzt und anschließend fachgerecht wieder montiert.
Alle Umbauarbeiten werden vor Ausführung auf technische Machbarkeit, Auswirkungen auf Betriebssicherheit, Nutzerverkehr, Brandschutz, Fluchtwege, Schnittstellen und Dokumentation geprüft. Bei sicherheitsrelevanten Änderungen können Herstellerfreigaben, Nachweise oder zusätzliche Prüfungen erforderlich sein. Nach Abschluss des Umbaus werden Funktion, Fahrverhalten, Schutzfunktionen, Notentriegelung und Sicherheitseinrichtungen geprüft. Die Wiederinbetriebnahme darf erst erfolgen, wenn die Anlage sicher betrieben werden kann und die erforderlichen Nachweise vorliegen.
Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung oder Modernisierung
Wird eine kraftbetätigte Tür- oder Toranlage wesentlich geändert oder sicherheitsrelevant modernisiert, ist vor der erneuten Nutzung eine Prüfung des sicheren Zustands erforderlich. Dies betrifft insbesondere neue oder geänderte Antriebe, Steuerungen, Sensoren, Schutzeinrichtungen, elektrische Anschlüsse, Betriebsarten oder Einbaubedingungen. Der Auftragnehmer prüft gemeinsam mit dem Betreiber, ob die Änderung als prüfpflichtig einzustufen ist und welche Prüfumfänge, Prüffristen und Qualifikationen erforderlich sind.
Nach Abschluss der Änderung erfolgt eine sicherheitstechnische und funktionale Prüfung der gesamten Anlage. Dabei werden insbesondere Steuerung, Schutz- und Abschaltfunktionen, Kraftbegrenzung, Lichtschranken, Sicherheitskontaktleisten, Notentriegelung, Kennzeichnung und Dokumentation kontrolliert. Das Ergebnis wird in einem Prüf- oder Abnahmeprotokoll dokumentiert. Soweit die Anforderungen erfüllt sind, kann die Anlage wieder in Betrieb genommen werden. Die Prüfergebnisse werden in die Anlagen- und Prüfdokumentation übernommen und bei Bedarf in Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Wartungsplan berücksichtigt.
Erstinbetriebnahme inkl. sicherheitstechnischer Prüfungen
Erstinbetriebnahme der kraftbetätigten Tür- oder Toranlage inkl. gesetzlicher Prüfungen
Die Erstinbetriebnahme einer neu montierten kraftbetätigten Tür- oder Toranlage umfasst die fachgerechte Prüfung, Einstellung und Parametrierung aller Betriebs-, Schutz- und Sicherheitsfunktionen nach der Montage. Ziel ist es, die sichere Betriebsbereitschaft der Anlage sicherzustellen, indem Tür- bzw. Torflügel, Antrieb, Steuerung, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Notentriegelung und weitere Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß funktionieren und die Anlage für den vorgesehenen Betrieb freigegeben werden kann. Für Türen und Tore in Arbeitsstätten ist die ASR A1.7 der zentrale technische Bezugspunkt für Einrichtung und Betrieb.
Hinweise:
Die Erstinbetriebnahme erfolgt erst nach erfolgreicher Montage der kraftbetätigten Tür- oder Toranlage und vor der regulären Nutzung bzw. offiziellen Freigabe.
Sie stellt sicher, dass die Anlage betriebsbereit und technisch einwandfrei ist; erforderliche Feinjustierungen, z. B. Steuerungsparameter, Endlagen, Öffnungs- und Schließgeschwindigkeiten, Kraftbegrenzung oder Sensorbereiche, können unmittelbar vorgenommen werden.
Das Bedien- oder FM-Personal kann während der Erstinbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in Funktion, Bedienung, Sicherheitsverhalten, Notentriegelung und Störungsmeldung zu erhalten.
Voraussetzung für die Erstinbetriebnahme ist, dass alle bauseitigen Anschlüsse und Bedingungen, z. B. Stromversorgung, Steuerleitungen, Zutrittskontrollschnittstellen, Befestigungen, Bewegungsräume und Verkehrswege, vollständig hergestellt und betriebsbereit sind.
Wichtig: Erforderliche gesetzliche oder sicherheitstechnische Prüfungen vor erster Nutzung werden durch eine sachkundige bzw. befähigte Person durchgeführt oder organisiert und mit Prüfprotokoll, Prüfnachweis und Eintrag in die Anlagendokumentation abgeschlossen.
Mitwirkung bei der Erstinbetriebnahme: Dies umfasst im Wesentlichen folgende Schritte und Prüfungen:
Mitwirkung bei Funktionsprüfung und Einstellung: Parametrierung und Prüfung von Betriebsarten, Endlagen, Öffnungs- und Schließzyklen, Haltezeiten, Verriegelungen, Sicherheitsfunktionen und Schnittstellen.
Mitwirkung beim Probelauf mit Betriebs- und Leistungstest: Durchführung von Funktions- und Sicherheitstests im Probebetrieb, einschließlich Normalbetrieb, Start/Stopp, Störfallreaktion, Hinderniserkennung und Wiederanlauf nach Unterbrechung.
Mitwirkung bei der Einstellung der Schutzfunktionen: Einstellung und Kontrolle von Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Sensoren, Kraftbegrenzung, Notentriegelung, Warnleuchten, akustischen Signalen und Not-Halt-Funktionen, soweit vorhanden.
Mitwirkung bei der Prüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung: Prüfung, ob die Tür- oder Toranlage für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet ist und im jeweiligen Umfeld sicher betrieben werden kann, z. B. bei Personenverkehr, Fahrzeugverkehr, Fluchtwegen oder Lieferzonen.
Mitwirkung bei der Feinabstimmung aller Komponenten: Prüfung und Nachjustierung von Antrieb, Steuerung, Führungen, Beschlägen, Verriegelungen, Sensorik, Schutzeinrichtungen und Signalverbindungen, damit die Anlage ordnungsgemäß funktioniert.
Prüfbuchführung je kraftbetätigter Tür- oder Toranlage (Einrichten, Führen und Nachweise)
Für jede kraftbetätigte Tür- oder Toranlage wird eine Anlagenakte bzw. ein Prüf- und Wartungsbuch eingerichtet und fortlaufend geführt. Die Dokumentation kann in Papierform oder digital erfolgen und dient als zentraler Nachweis für sicherheitstechnische Prüfungen, Wartungen, Inspektionen, Instandsetzungen, Änderungen und Betriebsfreigaben. Erfasst werden alle vorgeschriebenen oder vereinbarten Prüfungen, z. B. Erst- und Abnahmeprüfungen, Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen, wiederkehrende Prüfungen nach ASR A1.7, elektrische Prüfungen von Antrieb und Steuerung nach DGUV Vorschrift 3/VDE soweit zutreffend sowie Funktionsprüfungen der Schutzeinrichtungen. ASR A1.7 sieht für kraftbetätigte Türen und Tore Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend vor; die Ergebnisse sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Festgestellte Mängel, Risikohinweise, Sofortmaßnahmen, Außerbetriebnahmen und Mängelbeseitigungen werden nachvollziehbar dokumentiert und verfolgt. Die vollständige Dokumentation schafft eine transparente Anlagenhistorie mit Angaben zum technischen Zustand, zur Verfügbarkeit, zu Eingriffen und zu Prüffristen. Dadurch können Betreiber, Prüfer, Auditoren oder Aufsichtsstellen den Prüf- und Instandhaltungsstatus der jeweiligen Tür- oder Toranlage nachvollziehen.
Die dokumentierte Nachweisführung unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung seiner Betreiberpflichten. Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Pflege der Prüfprotokolle, Wartungsnachweise, Freigaben, Mängellisten und auditrelevanten Unterlagen in der Anlagenakte. Offene Mängel, Fristen, Zuständigkeiten und erforderliche Stillsetzungen werden sichtbar gemacht, sodass der Auftraggeber rechtzeitig über fällige Maßnahmen informiert wird.
Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme
Bevor eine kraftbetätigte Tür- oder Toranlage erstmals regulär genutzt werden darf, ist eine Prüfung des sicheren Zustands vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen. Diese Prüfung erfolgt nach den Herstellerangaben, ASR A1.7 sowie den jeweils einschlägigen Vorgaben, z. B. BetrSichV/TRBS soweit anwendbar und DGUV Vorschrift 3/VDE für elektrische Komponenten. Die Prüfung wird durch eine sachkundige bzw. befähigte Person durchgeführt, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und die sicherheitsrelevanten Funktionen prüfen kann. Im Rahmen der Abnahmeprüfung werden insbesondere Montagequalität, Antrieb, Steuerung, Kraftbegrenzung, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Sensorik, Notentriegelung, Endlagen, Verriegelungen, Warnhinweise und technische Dokumentation kontrolliert. Das Ergebnis wird in einem Prüf- oder Abnahmeprotokoll dokumentiert. Erst wenn keine sicherheitsrelevanten Mängel bestehen oder diese beseitigt wurden, kann die Anlage für den vorgesehenen Betrieb freigegeben werden.
Umfang der Abnahmeprüfung: Inhalte der Abnahmeprüfung umfassen:
Dokumenten- und Unterlagenprüfung: Prüfung aller relevanten Unterlagen zur kraftbetätigten Tür- oder Toranlage, z. B. Herstellerdokumentation, Konformitäts- und Übergabeunterlagen, Schalt- und Anschlusspläne, Prüf- und Messprotokolle, Betriebsanleitung sowie Nachweise zu Schutz- und Sicherheitseinrichtungen. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Anlagenzustand geprüft.
Sicht- und Funktionsprüfung: Sicht- und Funktionsprüfung der montierten Tür- oder Toranlage, einschließlich Befestigungen, Führungen, Laufwege, Antrieb, Steuerung, Verkabelung, Kennzeichnungen, Tür- bzw. Torflügel, Schutzabdeckungen und Schutzeinrichtungen. Dabei wird geprüft, ob die Anlage ordnungsgemäß montiert ist und sicher betrieben werden kann.
Betriebs- und Leistungstest: Durchführung eines Probelaufs unter definierten Betriebsbedingungen zur Prüfung der Öffnungs- und Schließbewegungen, Endlagen, Laufgeschwindigkeit, Haltezeiten, Verriegelungen und Steuerungsabläufe. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Anlage im vorgesehenen Nutzungsbereich zuverlässig und sicher funktioniert.
Prüfung der Sicherheitseinrichtungen: Prüfung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen, z. B. Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Sensorik, Kraftbegrenzung, Notentriegelung, Not-Halt-Funktion, Warnleuchten, akustische Signale und Abschaltfunktionen, soweit vorhanden. Die Wirksamkeit der Schutzfunktionen ist für den vorgesehenen Betrieb nachzuweisen.
Prüfung der Regelkonformität: Bewertung, ob die kraftbetätigte Tür- oder Toranlage den geltenden Anforderungen, den Herstellerangaben, den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorgaben entspricht. Für Arbeitsstätten sind insbesondere die Anforderungen der ASR A1.7 zu berücksichtigen.
Abschluss und Dokumentation: Formeller Abschluss der Prüfung mit Freigabe der Anlage, sofern die Prüfung erfolgreich bestanden wurde. Die Prüfergebnisse werden dokumentiert, erforderliche Prüfkennzeichnungen werden angebracht und die Prüfunterlagen werden dem Auftraggeber zur Ablage in der Anlagen- und Prüfdokumentation übergeben.
Hinweise:
Der Auftragnehmer organisiert die Abnahmeprüfung in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch geeignetes Fachpersonal und stellt die erforderlichen Unterlagen, Zugänge und Betriebsbedingungen bereit.
Die Abnahmeprüfung vor erster Nutzung ist für kraftbetätigte Türen und Tore erforderlich, um den sicheren Zustand vor der Freigabe für den regulären Betrieb nachzuweisen.
Idealerweise erfolgt die Abnahmeprüfung direkt nach der Erstinbetriebnahme bzw. dem Probebetrieb, damit erkannte Mängel unmittelbar behoben werden können.
Der Leistungsumfang umfasst die Erstellung des Prüfprotokolls und die Übergabe aller relevanten Nachweise an den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält damit prüffähige Unterlagen für den Betrieb der Tür- oder Toranlage.
Hinweise des Prüfers sowie festgestellte Mängel oder Auflagen sind durch den Auftragnehmer bzw. nach vertraglicher Zuständigkeit umzusetzen. Erforderliche Reparaturen oder eine erneute Prüfung nach Mängelbeseitigung sind gesondert abzustimmen.
Übergabe und Schulung
Vor der Abnahme stellt der Auftragnehmer eine vollständige Übergabedokumentation für die kraftbetätigten Türen und Tore bereit. Diese umfasst insbesondere die Anlagenübersicht, Revisionsunterlagen („as-built“), Parameter- und Einstelllisten, Störmelde- und Alarmmatrix, Prüf- und Messprotokolle, Wartungs- und Prüfpläne einschließlich Prüffristen sowie Übersichten zu Ersatz- und Verschleißteilen. Zusätzlich führt der Auftragnehmer eine Einweisung des Facility-Management-Personals durch. Diese umfasst unter anderem die Bedienung im Regelbetrieb, das Verhalten bei Störungen oder Alarmen, Sicherheits- und Freigabeprozesse, z. B. Außerbetriebnahme, Notentriegelung, Abschaltung und Sicherung gegen unbeabsichtigte Wiederinbetriebnahme, sowie grundlegende Hinweise zur Betreiberkontrolle und Störungsdiagnose. Betriebs- und Wartungsunterlagen sowie Notfall- und Wiederanlaufhinweise, z. B. bei Stromausfall, Steuerungsstörung oder blockierter Tür-/Torbewegung, werden übergeben. Dadurch wird das FM-Personal in die Lage versetzt, die Anlagen sicher zu betreuen und erforderliche Erstmaßnahmen einzuleiten.
Abnahme und kontinuierliche Verbesserung
Nach Umsetzung der Leistungen führen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam die Abnahme durch, um die Funktion der kraftbetätigten Türen und Tore, die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen, die Schnittstellen und die Vollständigkeit der Dokumentation zu bestätigen. Soweit Zutrittskontrolle, Gebäudeautomation, Brandmeldeanlage oder Fernüberwachung eingebunden sind, werden auch die entsprechenden Schnittstellen geprüft. Laufende Betriebsdaten, Störungsanalysen und Rückmeldungen der Nutzer werden genutzt, um Wartungsstrategie, Prüfpläne, Parametrierung und Betriebsführung gezielt zu optimieren, z. B. durch Anpassung von Wartungsintervallen, Störmeldewegen oder Einstellwerten im zulässigen Rahmen. Änderungen erfolgen ausschließlich über abgestimmtes Änderungsmanagement einschließlich Aktualisierung der Dokumentation, damit Nachvollziehbarkeit, Prüffähigkeit und Regelkonformität jederzeit gewährleistet bleiben.
Wiederkehrende Prüfungen
Durch die Organisation, Fristenüberwachung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen stellt der Auftragnehmer sicher, dass die kraftbetätigten Türen und Tore einschließlich Antrieb, Steuerung, Sensorik, Schutzeinrichtungen, Notentriegelung und Sicherheitsfunktionen den geltenden Anforderungen entsprechen und keine Prüftermine versäumt werden. Nach ASR A1.7 sind kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand zu prüfen.
Dies stellt einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der delegierten Betreiberpflichten des Auftraggebers dar.
Gesetzlich erforderliche Prüfungen
Neben der laufenden Instandhaltung ist der Auftragnehmer für die Organisation, Vorbereitung, Koordination, Begleitung und Dokumentation der erforderlichen Prüfungen der kraftbetätigten Türen und Tore verantwortlich. Diese Prüfungen dienen dazu, die Anforderungen aus ArbStättV/ASR A1.7, BetrSichV soweit anwendbar, DGUV-Regelwerk, Herstellervorgaben und einschlägigen technischen Regeln einzuhalten und die Betriebssicherheit der Anlagen sicherzustellen. Kraftbetätigte Türen und Tore sind vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend, in der Regel mindestens jährlich, durch Sachkundige auf ihren sicheren Zustand zu prüfen.
Diese umfassen insbesondere:
Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Für jede neu montierte kraftbetätigte Tür- oder Toranlage oder nach einer wesentlichen Änderung, Modernisierung oder Versetzung ist vor der ersten Nutzung eine Prüfung des sicheren Zustands durchzuführen. Der Auftragnehmer klärt die Prüfpflicht, stellt die erforderlichen Unterlagen bereit und organisiert die Prüfung durch eine sachkundige Person. Geprüft werden insbesondere Montagequalität, Antrieb, Steuerung, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, Notentriegelung, Kennzeichnung, Dokumentation und die sichere Funktion im Probebetrieb. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert und in die Anlagenakte bzw. das Prüfbuch übernommen.
Wiederkehrende Prüfungen: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle kraftbetätigten Türen und Tore den erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Prüffristen und Prüfumfänge ergeben sich aus ASR A1.7, Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung, Nutzungsintensität und den örtlichen Betriebsbedingungen. Der Auftragnehmer führt einen Prüfplan, überwacht alle Fälligkeiten, koordiniert die sachkundige Prüfung und sorgt dafür, dass keine Prüftermine versäumt werden. Die Prüfergebnisse werden vollständig und nachvollziehbar dokumentiert.
Der Prüfumfang umfasst mindestens:
Sichtprüfung aller relevanten Komponenten auf Beschädigung, Verformung, Verschleiß, Korrosion, lose Befestigungen oder sonstige Auffälligkeiten, insbesondere Tür- oder Torflügel, Führungen, Laufschienen, Beschläge, Antrieb, Steuerung, Verkabelung, Sensorik und Kennzeichnungen.
Funktionsprüfung von Antrieb, Steuerung und Betriebsarten, z. B. Normalbetrieb, Handbetrieb, Störfallverhalten, Öffnungs- und Schließzyklen, Endlagen, Haltezeiten und Wiederanlauf nach Unterbrechung.
Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen, z. B. Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Sensoren, Kraftbegrenzung, Notentriegelung, Not-Halt soweit vorhanden, Verriegelungen, Warnleuchten, akustische Signale und Abschaltfunktionen.
Prüfung der elektrischen Komponenten auf ordnungsgemäßen Zustand, z. B. Anschlussleitungen, Netztrenneinrichtung, Steuerung, Schutzmaßnahmen und Schaltschrank, soweit für die jeweilige Anlage relevant.
Durchführung eines Betriebs- und Funktionstests unter definierten Bedingungen, um sichere Bewegung, Stopp- und Reversierverhalten, Schließkräfte, Laufverhalten und bestimmungsgemäße Nutzung zu bestätigen.
Prüfung der Anlagenakte bzw. des Prüfbuchs auf Vollständigkeit der Einträge sowie Kontrolle, ob Mängel aus vorherigen Prüfungen behoben wurden.
Details
Prüfung sicherheitsrelevanter Anlagenkomponenten, Zubehör und Einrichtungen: Im Rahmen der Prüfpflichten werden auch zugehörige sicherheitsrelevante Komponenten geprüft, z. B. Sicherheitseinrichtungen, Sensorik, Schließkanten, Verriegelungen, Notentriegelungen, Antriebe und Steuerungen. Der Auftragnehmer nimmt diese Komponenten in den Prüfplan auf und dokumentiert Zustand, Prüfergebnis und festgestellte Mängel. Defekte oder nicht betriebssichere Komponenten sind zu sichern, außer Betrieb zu nehmen oder dem Auftraggeber zur Entscheidung über Reparatur oder Austausch zu melden.
Koordination besonderer Prüfungen: Soweit besondere Prüfungen erforderlich sind, z. B. bei Brandschutz- oder Rauchschutztüren und -toren, Feststellanlagen, Schnittstellen zur Gebäudeautomation, Zutrittskontrolle oder Brandmeldeanlage, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Terminierung, Vorbereitung und Durchführung. Er stellt die erforderlichen Unterlagen bereit, schafft Zugang zur Anlage und begleitet die Prüfung fachlich.
Nachweise und Prüfbescheinigungen: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass für jede erforderliche Prüfung ein schriftlicher Prüfnachweis erstellt wird. Dieser enthält mindestens Prüfumfang, Prüfergebnis, festgestellte Mängel, Bewertung des sicheren Betriebs und erforderliche Maßnahmen. Alle Prüfberichte werden dem Auftraggeber übergeben und in der Anlagenakte abgelegt, sodass Prüffristen und Betreiberpflichten jederzeit nachvollziehbar sind.
Mängelbeseitigung aus wiederkehrenden Prüfungen
Alle im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung festgestellten Mängel an kraftbetätigten Türen und Toren sind durch den Auftragnehmer unverzüglich zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu melden. Sicherheitsrelevante Mängel, z. B. defekte Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Sensoren, Kraftbegrenzungen, Notentriegelungen, Steuerungen oder Antriebe, können dazu führen, dass die Anlage nicht mehr sicher betrieben werden darf. In solchen Fällen ist die Tür- oder Toranlage bis zur Mängelbeseitigung außer Betrieb zu nehmen oder durch geeignete Sofortmaßnahmen, z. B. Absperrung, Kennzeichnung oder Nutzungsbeschränkung, zu sichern. Die Beseitigung der Mängel erfolgt kurzfristig im abgestimmten Leistungsumfang und wird nachvollziehbar dokumentiert. Kraftbetätigte Türen und Tore sind nach ASR A1.7 wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand zu prüfen; die Prüfungsergebnisse sind aufzuzeichnen und aufzubewahren.
Außerordentliche Prüfungen:
Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen veranlasst oder unterstützt der Auftragnehmer außerordentliche Prüfungen nach besonderen Ereignissen, wenn die Betriebssicherheit der kraftbetätigten Tür- oder Toranlage beeinträchtigt sein kann. Dies gilt insbesondere nach Unfällen, Beschädigungen, sicherheitsrelevanten Störungen, wesentlichen Änderungen, Umbauten oder dem Austausch sicherheitsrelevanter Komponenten. Die Prüfung erfolgt durch eine sachkundige bzw. befähigte Person entsprechend den einschlägigen Anforderungen.
Solche Ereignisse umfassen insbesondere:
Unfälle oder Beschädigungen an der Tür- oder Toranlage, z. B. Anfahrschäden durch Fahrzeuge, Verformungen, blockierte Laufwege, beschädigte Führungen oder Verletzungen im Zusammenhang mit dem Anlagenbetrieb.
Außergewöhnliche Betriebsereignisse, z. B. Ausfall von Sicherheitseinrichtungen, Fehlfunktionen der Steuerung, unkontrollierte Bewegungen, wiederholte Störungen, Stromausfall mit Folgeschäden oder Beeinträchtigungen durch Sturm, Wasser, Brand oder Vandalismus.
Wesentliche Änderungen an der Tür- oder Toranlage oder ihrer Umgebung, z. B. Austausch von Antrieb, Steuerung, Sensorik oder Sicherheitskontaktleisten, Änderung der Nutzung, geänderte Verkehrswege, Umbau des Einbaubereichs oder Einbindung in Zutrittskontrolle, Gebäudeautomation oder Brandmeldeanlage.
In solchen Fällen organisiert der Auftragnehmer unverzüglich die erforderliche außerordentliche Prüfung
Die Prüfung ist vor der erneuten regulären Nutzung der kraftbetätigten Tür- oder Toranlage durchzuführen. Der Umfang richtet sich nach Art und Schwere des Ereignisses und kann von einer gezielten Prüfung einzelner Komponenten bis zur vollständigen Funktions- und Sicherheitsprüfung der gesamten Anlage reichen. Dabei werden insbesondere Antrieb, Steuerung, Laufverhalten, Schließkräfte, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Notentriegelung, Verriegelungen und Kennzeichnungen geprüft. Die Anlage darf erst wieder freigegeben werden, wenn keine sicherheitsrelevanten Mängel mehr bestehen oder festgestellte Mängel fachgerecht beseitigt, nachgeprüft und dokumentiert wurden.
Jährliche Sicherheitsprüfung (UVV-Prüfung) der kraftbetätigten Tür- oder Toranlage
Diese Leistung umfasst die jährlich wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung der im Leistungsumfang enthaltenen kraftbetätigten Türen und Tore. Die Prüfung wird durch eine sachkundige Person durchgeführt und umfasst eine gründliche Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Komponenten, Schutz- und Überwachungseinrichtungen sowie der zugehörigen Dokumentation. Geprüft werden insbesondere Tür- bzw. Torflügel, Führungen, Laufschienen, Antrieb, Steuerung, Befestigungen, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Kraftbegrenzung, Notentriegelung, Verriegelungen, Warnsignale und Kennzeichnungen. Die Prüfung erfolgt im Stillstand und im Probebetrieb, um Bewegungsabläufe, Stopp- und Reversierverhalten sowie die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen zu bewerten. Nach Abschluss wird ein Prüfbericht erstellt; bei mängelfreiem Ergebnis kann die Anlage mit einer Prüfkennzeichnung versehen und der nächste Prüftermin festgelegt werden.
Die jährliche Sicherheitsprüfung unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung seiner Pflichten aus ArbStättV/ASR A1.7, BetrSichV soweit anwendbar, DGUV-Regelwerk und Herstellerangaben. Nach ASR A1.7 sind kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand zu prüfen; die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens jährlich erfolgen. Die Prüfung wird in der Anlagen- und Prüfdokumentation, z. B. Prüfbuch, Anlagenakte oder CAFM/CMMS, nachvollziehbar dokumentiert. Festgestellte Mängel werden bewertet, dem Auftraggeber gemeldet und entsprechend ihrer Sicherheitsrelevanz behoben oder durch Sofortmaßnahmen abgesichert.
Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen, Schäden oder Stillstand
Wenn ein besonderes Ereignis die Betriebssicherheit einer kraftbetätigten Tür- oder Toranlage beeinträchtigen kann, ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich. Diese Leistung umfasst ereignisbezogene Sonderprüfungen, z. B. nach Anfahrschäden, Unfällen oder Beinaheunfällen, Ausfall einer Sicherheitseinrichtung, Störungen der Steuerung, unkontrollierten Bewegungen, wesentlichen Änderungen, Umbauten oder längerer Außerbetriebnahme. Vor der erneuten Nutzung ist die Anlage durch eine sachkundige Person zu prüfen. Der Prüfumfang richtet sich nach Anlass und Schadensbild.
Ziel der außerordentlichen Prüfung ist die Feststellung des aktuellen sicheren Zustands der Tür- oder Toranlage. Je nach Ereignis werden insbesondere Antrieb, Steuerung, Führungen, Befestigungen, Laufverhalten, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Kraftbegrenzung, Notentriegelung, Verriegelungen und Kennzeichnungen überprüft. Der Prüfer bewertet, ob die Anlage wieder freigegeben werden kann oder ob Instandsetzungen, Nachjustierungen oder weitere Prüfungen erforderlich sind. Alle Ergebnisse werden im Prüfbericht dokumentiert und in die Anlagenakte übernommen. Die Anlage darf erst wieder regulär genutzt werden, wenn keine sicherheitsrelevanten Mängel mehr bestehen oder diese fachgerecht beseitigt und dokumentiert nachgeprüft wurden.
Sachkundigenprüfung gemäß ASR A1.7 / BetrSichV für kraftbetätigte Türen und Tore
Kraftbetätigte Türen und Tore sind in der Regel keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne einer ZÜS-Prüfung. Maßgeblich ist die sicherheitstechnische Prüfung durch eine sachkundige bzw. befähigte Person. Diese Leistung umfasst die Organisation und Begleitung solcher Prüfungen nach den geltenden Anforderungen, insbesondere ASR A1.7, BetrSichV soweit anwendbar, DGUV-Regelwerk, Herstellerangaben und einschlägigen technischen Regeln. Der Auftragnehmer plant die Prüftermine rechtzeitig, stellt die Anlagenverfügbarkeit sicher, bereitet die Tür- oder Toranlage für die Prüfung vor und stellt die erforderliche Dokumentation bereit. Die Prüfung umfasst insbesondere Funktion, Sicherheitseinrichtungen, Antrieb, Steuerung, Sensorik, Kraftbegrenzung, Notentriegelung, Verriegelungen, Kennzeichnung sowie den Zustand der Anlage. Nach Abschluss wird ein Prüfbericht erstellt; festgestellte Mängel, Fristen und erforderliche Maßnahmen werden dokumentiert und dem Auftraggeber gemeldet. Kraftbetätigte Türen und Tore sind vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend zu prüfen; die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens jährlich erfolgen.
Die Grundlage dieser Leistung liegt in den Betreiberpflichten für einen sicheren Betrieb kraftbetätigter Türen und Tore. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Prüffristen aus Prüfplan, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und Nutzungsbedingungen eingehalten werden. Die Prüfungen werden in der Anlagenakte, im Prüfbuch oder in der digitalen CAFM-/CMMS-Dokumentation erfasst. Soweit besondere Anlagen betroffen sind, z. B. Brandschutz- oder Rauchschutztüren und -tore, Feststellanlagen oder Schnittstellen zu Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle oder Gebäudeautomation, werden zusätzliche Prüf- und Nachweispflichten organisatorisch berücksichtigt.
Wiederholungsprüfung der elektrischen Komponenten nach DGUV V3
Zusätzlich zur funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung sind die elektrischen Komponenten der kraftbetätigten Türen und Tore in geeigneten Intervallen zu prüfen. Diese Leistung umfasst die Wiederholungsprüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagenteile, z. B. Antriebe, Steuerungen, Anschlussleitungen, Sensoren, Schalteinrichtungen, Netztrennung, Sicherheitsschaltkreise und Meldeschnittstellen. Die Prüfung erfolgt durch eine Elektrofachkraft oder eine hierfür befähigte Person nach den relevanten Vorgaben, insbesondere DGUV Vorschrift 3 und einschlägigen VDE-Regeln.
Nach Abschluss der elektrischen Prüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt, in dem Messwerte, Feststellungen und Bewertungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Es wird festgelegt, ob die Tür- oder Toranlage elektrisch sicher weiterbetrieben werden kann oder ob Instandsetzungen bzw. Austauschmaßnahmen erforderlich sind. Die Ergebnisse werden in die Anlagen- und Prüfdokumentation übernommen; bei bestandener Prüfung kann eine Prüfkennzeichnung angebracht werden.
Jährliche Prüfung sicherheitsrelevanter Schutzeinrichtungen
Neben der Gesamtprüfung der Tür- oder Toranlage sind sicherheitsrelevante Schutzeinrichtungen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand und ihre Wirksamkeit zu prüfen. Diese Leistung umfasst insbesondere die Sicht- und Funktionsprüfung von Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Anwesenheitssensoren, Kraftbegrenzung, Notentriegelung, Not-Halt-Funktion soweit vorhanden, Verriegelungen, Warnleuchten, akustischen Signalen und Abschaltfunktionen. Eine sachkundige Person prüft die Komponenten auf Beschädigung, Manipulation, Fehlfunktion, korrekte Einstellung, ordnungsgemäße Kennzeichnung und sichere Auslösung.
Alle Ergebnisse dieser Prüfung werden im Prüfprotokoll je Anlage dokumentiert und bewertet. Fehlende oder unleserliche Kennzeichnungen werden gemeldet bzw. nach Abstimmung aktualisiert. Defekte oder nicht betriebssichere Schutzeinrichtungen führen zu einer Mängelmeldung und, soweit erforderlich, zur Außerbetriebnahme oder Nutzungsbeschränkung der betroffenen Tür- oder Toranlage bis zur fachgerechten Instandsetzung. Dadurch unterstützt der Auftragnehmer den Betreiber bei der sicheren, nachvollziehbaren und regelkonformen Nutzung der kraftbetätigten Türen und Tore.
Prüfung von Höhenzugangssystemen für Arbeiten an kraftbetätigten Türen und Toren (sofern im Einsatz)
Wenn für Prüf-, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten an kraftbetätigten Türen und Toren Höhenzugangssysteme eingesetzt werden, z. B. Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörbe, Wartungsbühnen, Gerüste oder vergleichbare Zugangsmittel, sind diese vor der Verwendung auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Diese Leistung umfasst die regelmäßige Kontrolle der eingesetzten Arbeitsmittel gemäß BetrSichV, TRBS 2121 und den einschlägigen DGUV-Vorgaben. Geprüft werden insbesondere Tragstruktur, Befestigungen, Geländer, Absturzsicherungen, Zugangstüren, Verriegelungen, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen, Notablass, Not-Halt sowie Überlast- oder Neigungsschutz, soweit vorhanden. Für Hubarbeitsbühnen legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen fest und beauftragt geeignete zur Prüfung befähigte Personen.
Die Prüfergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Der Einsatz solcher Zugangsmittel erfordert eine geeignete Gefährdungsbeurteilung, eine Unterweisung der Beschäftigten, klare Freigabeprozesse und ein praktikables Rettungskonzept, insbesondere bei Arbeiten an hohen Industrie-, Sektional-, Roll-, Schnelllauf- oder Außentoren. Mangelhafte oder nicht geprüfte Zugangsmittel dürfen nicht eingesetzt werden. Nach bestandener Prüfung wird das Arbeitsmittel entsprechend gekennzeichnet und in der Arbeitsmittel- bzw. Prüfdokumentation erfasst.
Zwischenprüfung zwischen jährlichen Prüfungen (z. B. halbjährlich)
Zusätzlich zur jährlichen Sicherheitsprüfung kann bei stark beanspruchten oder sicherheitskritischen kraftbetätigten Türen und Toren eine Zwischenprüfung sinnvoll sein, z. B. halbjährlich oder in einem anderen risikogerechten Intervall. Dies betrifft insbesondere Anlagen mit hoher Nutzungsfrequenz, Fahrzeugverkehr, Witterungseinfluss, Staubbelastung, Lieferzonen, Tiefgaragen, Werkhallen oder sicherheitsrelevanten Flucht- und Rettungswegfunktionen. Die Zwischenprüfung konzentriert sich auf typische Verschleiß- und Risikopunkte wie Antrieb, Steuerung, Laufschienen, Führungen, Beschläge, Verriegelungen, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Kraftbegrenzung, Notentriegelung, Warnsignale und allgemeines Laufverhalten. ASR A1.7 sieht für kraftbetätigte Türen und Tore Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend auf sicheren Zustand vor.
Nach der Zwischenprüfung erhält der Auftraggeber einen Kurzbericht mit Zustandsbewertung und konkreten Handlungsempfehlungen, z. B. Nachjustierung, Austausch von Verschleißteilen oder vorgezogene Instandsetzung. Festgestellte Abweichungen werden im CAFM-/CMMS-System oder in der Anlagenakte als Maßnahme erfasst und bis zur Erledigung verfolgt. Diese risikoorientierte Zwischenprüfung erhöht die Betriebssicherheit, reduziert ungeplante Ausfälle und unterstützt den Betreiber bei der sicheren und nachvollziehbaren Nutzung der kraftbetätigten Türen und Tore.
Präventive und zustandsorientierte Instandhaltung von kraftbetätigten Türen und Toren
Ziel ist es, ungeplante Ausfälle zu minimieren, die Lebensdauer kraftbetätigter Türen und Tore zu verlängern sowie Betriebssicherheit, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit zu erhöhen. Die Leistungen erfolgen unter Beachtung der geltenden Anforderungen, insbesondere BetrSichV soweit anwendbar, ArbStättV/ASR A1.7, DGUV-Regelwerk, Herstellerangaben und einschlägigen technischen Regeln. Moderne zustandsorientierte Instandhaltungsansätze nutzen Betriebs- und Zustandsdaten, z. B. Schaltzyklen, Laufzeiten, Störmeldungen, Motorbelastung, Sensorstatus, Steuerungsdaten oder CAFM-/BMS-Meldungen, um Verschleiß, Fehlfunktionen und Ausfallrisiken frühzeitig zu erkennen. Dadurch können Wartungsfenster planbar festgelegt, Folgeschäden reduziert und Instandhaltungsmaßnahmen gezielt vorbereitet werden.
Wichtige Aspekte der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung sind:
Zustandskontrollen und Inspektionsrunden: Der Auftragnehmer führt regelmäßige Sicht-, Funktions- und Zustandskontrollen an kraftbetätigten Türen und Toren durch. Dabei werden insbesondere Tür- bzw. Torflügel, Laufschienen, Führungen, Rollen, Beschläge, Antrieb, Steuerung, Befestigungen, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Notentriegelung und Kennzeichnungen auf Verschleiß, Beschädigungen, Fehlstellungen, ungewöhnliche Geräusche oder Störungen geprüft.
Zustandsüberwachung: Soweit die Tür- oder Toranlagen über Sensorik, Steuerungsdaten oder Diagnosefunktionen verfügen, nutzt der Auftragnehmer diese Informationen zur frühzeitigen Erkennung von Verschleiß und Ausfallrisiken. Dazu gehören z. B. Schaltzyklen, Laufzeiten, Störmeldungen, Motorbelastung, Endlagenabweichungen, Sensorstatus und Meldungen aus Gebäudeautomation, CAFM oder CMMS. Die Auswertung dient der rechtzeitigen Planung von Wartung, Nachjustierung oder Austauschmaßnahmen.
Wartung nach Betriebsstunden oder Schaltzyklen: Die vorbeugende Instandhaltung orientiert sich nicht nur an festen Zeitintervallen, sondern auch an der tatsächlichen Nutzung der kraftbetätigten Türen und Tore. Anlagen mit hoher Frequentierung, Fahrzeugverkehr, Witterungseinfluss oder intensiver Nutzung werden risikoorientiert betrachtet. Auf Basis von Laufzeiten, Öffnungs- und Schließzyklen, Störhäufigkeit und Herstellerangaben werden Wartungsmaßnahmen bedarfsgerecht geplant.
Geplante vorbeugende Instandsetzungen: Der Auftragnehmer identifiziert Bauteile mit erkennbarem Verschleiß oder begrenzter Lebensdauer und schlägt deren rechtzeitigen Austausch vor. Dies betrifft z. B. Rollen, Laufwerke, Führungen, Dichtungen, Antriebskomponenten, Sicherheitskontaktleisten, Sensoren, Lichtschranken, Batterien für Notfunktionen oder Steuerungskomponenten. Ziel ist es, Ausfälle, Betriebsunterbrechungen und sicherheitsrelevante Störungen zu vermeiden.
Schmierung, Reinigung und Laufverhalten: Zur vorbeugenden Instandhaltung gehören die Kontrolle und Pflege beweglicher Bauteile, soweit dies nach Herstellerangaben zulässig und erforderlich ist. Dazu zählen z. B. Schmierung von geeigneten Führungs- und Gelenkstellen, Reinigung von Laufschienen, Kontrolle von Rollen, Prüfung von Dichtungen sowie Beseitigung von Verschmutzungen, die den sicheren Lauf der Tür- oder Toranlage beeinträchtigen können.
Einstellung und Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen: Sicherheitsrelevante Einrichtungen werden regelmäßig geprüft und bei Bedarf nachjustiert. Dazu gehören insbesondere Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Anwesenheitssensoren, Kraftbegrenzung, Notentriegelung, Not-Halt-Funktion, Verriegelungen, Warnleuchten und akustische Signale. Ziel ist, dass Schutzfunktionen zuverlässig auslösen und die kraftbetätigte Tür- oder Toranlage im vorgesehenen Betrieb sicher genutzt werden kann. ASR A1.7 ist der zentrale technische Bezug für Türen und Tore in Arbeitsstätten; DGUV Information 208-022 beschreibt zudem die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore.
Regelmäßige Wartung
Die regelmäßige Wartung kraftbetätigter Türen und Tore ist ein zentraler Bestandteil der beauftragten Leistungen. Der Auftragnehmer setzt ein geplantes Wartungsprogramm auf Grundlage der Herstellervorgaben, der Nutzungshäufigkeit, der Betriebserfahrung, der Prüfergebnisse und der Gefährdungsbeurteilung um. Ziel ist es, den sicheren und funktionsfähigen Zustand der Tür- und Toranlagen zu erhalten, vorzeitigen Verschleiß zu vermeiden und die Betriebssicherheit dauerhaft sicherzustellen. Kraftbetätigte Türen und Tore sind nach ASR A1.7 nach Herstellervorgaben wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand zu prüfen; die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Wartungsleistungen umfassen:
Wartungsintervalle: Die Wartungsintervalle werden unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben, Nutzungshäufigkeit, Anlagenkritikalität, Umgebungsbedingungen und Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bei stark frequentierten Toren, Lieferzonen, Tiefgaragen, Außenanlagen oder industriellen Einsatzbereichen können kürzere Intervalle erforderlich sein.
Planung: Für jede kraftbetätigte Tür- oder Toranlage wird ein Wartungsplan erstellt, der Wartungsintervalle, Prüffristen, Leistungsumfang und erforderliche Stillstandszeiten enthält. Die Planung ist mit dem Betriebs- und Nutzungsablauf des Auftraggebers abzustimmen und durch den Auftraggeber freizugeben.
Durchführung der Wartungsarbeiten: Alle im Wartungsplan vorgesehenen Arbeiten werden fachgerecht durchgeführt. Dazu gehören insbesondere Sicht- und Funktionskontrollen, Reinigung von Laufschienen und Führungen, Kontrolle von Rollen, Beschlägen und Befestigungen, Schmierung zulässiger beweglicher Teile, Prüfung von Antrieb, Steuerung, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Notentriegelung, Verriegelungen und Warnsignalen sowie Nachjustierungen bei Bedarf.
Abstimmung mit Herstellervorgaben: Der Auftragnehmer berücksichtigt die aktuellen Betriebs- und Wartungsanleitungen der Hersteller. Vorgeschriebene Ersatzteile, Verschleißteile, Schmierstoffe und Hilfsstoffe sind entsprechend den Herstellervorgaben einzusetzen, um Funktion, Gewährleistung und Betriebssicherheit nicht zu gefährden.
Vermeidung von Betriebsunterbrechungen: Wartungsarbeiten sind so zu planen, dass der laufende Gebäudebetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Stillstandszeiten sind mit dem Auftraggeber abzustimmen; ungeplante Ausfälle sollen durch frühzeitige Erkennung von Verschleiß, Störungen oder sicherheitsrelevanten Abweichungen reduziert werden.
Sicherheitsmaßnahmen während der Wartung: Während der Wartung sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Die betroffene Tür- oder Toranlage ist gegen unbefugte Nutzung, unbeabsichtigte Bewegung und Wiedereinschalten zu sichern. Arbeitsbereiche sind abzusperren und zu kennzeichnen; bei Arbeiten in der Höhe sind geeignete Zugangsmittel, Absturzsicherungen und Unterweisungen sicherzustellen.
Planmäßige Wartung und Inspektion nach Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung
Diese Leistung umfasst die regelmäßige planmäßige Wartung und Inspektion der kraftbetätigten Türen und Tore nach Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Nutzungsbedingungen. Ziel ist es, die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Tür- und Toranlagen dauerhaft sicherzustellen sowie Ausfälle, Unfallrisiken und vorzeitigen Verschleiß zu vermeiden. Im Rahmen der Wartung werden insbesondere Tür- bzw. Torflügel, Laufschienen, Führungen, Rollen, Beschläge, Befestigungen, Antrieb, Steuerung, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Kraftbegrenzung, Notentriegelung, Verriegelungen und Warnsignale geprüft, gereinigt, eingestellt und bei Bedarf nachjustiert. Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind nach ASR A1.7 zu beachten und in der Arbeitsstätte verfügbar zu halten.
Die Wartung erfolgt durch fachkundiges Personal und wird nachvollziehbar dokumentiert. Dabei werden Verschleißteile kontrolliert und, soweit vereinbart, ausgetauscht, z. B. Rollen, Dichtungen, Führungselemente, Batterien für Notfunktionen, Sensoren oder sicherheitsrelevante Kleinkomponenten. Festgestellte Mängel werden nach Priorität bewertet und in einer Mängelliste erfasst. Das Wartungsprotokoll dokumentiert die durchgeführten Arbeiten, die Prüfergebnisse, erforderliche Folgemaßnahmen und Hinweise zur weiteren sicheren Nutzung der jeweiligen Tür- oder Toranlage.
Öl-/Getriebeservice an Antrieben kraftbetätigter Türen und Tore (sofern fällig)
Einige Antriebe kraftbetätigter Türen und Tore, insbesondere bei Industrie-, Sektional-, Roll-, Schnelllauf- oder Schiebetoren, verfügen über Getriebemotoren oder Antriebseinheiten, bei denen Schmierstoffzustand, Dichtheit oder Getriebekomponenten regelmäßig zu prüfen sind. Diese Leistung umfasst den Öl- oder Getriebeservice, sofern dieser nach Herstellervorgaben, Wartungsplan oder aufgrund von Prüffeststellungen erforderlich ist, z. B. bei Undichtigkeiten, erhöhten Laufgeräuschen, auffälliger Erwärmung, Vibrationen oder schwergängigem Laufverhalten.
Vor Beginn der Arbeiten wird die betroffene Tür- oder Toranlage sicher außer Betrieb genommen, abgeschaltet und gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten oder Bewegung gesichert. Anschließend werden Schmierstoffstand, Dichtungen, Gehäuse, Entlüftungen, Befestigungen und Laufverhalten geprüft. Falls ein Öl- oder Schmierstoffwechsel erforderlich ist, wird ausschließlich ein vom Hersteller freigegebener Schmierstoff in der vorgeschriebenen Menge verwendet. Nach Abschluss erfolgt ein Probelauf unter sicheren Bedingungen mit Kontrolle auf Geräusche, Temperatur, Dichtheit, gleichmäßige Bewegung und ordnungsgemäße Schutzfunktionen. Die Maßnahme wird im Wartungsprotokoll mit Datum, Anlagenkennzeichnung, verwendeten Materialien und festgestellten Auffälligkeiten dokumentiert.
Vorbeugende Instandhaltung
Neben der regelmäßigen Wartung und den vorgeschriebenen Prüfungen umfasst der Leistungsumfang auch die proaktive vorbeugende Instandhaltung der betreuten kraftbetätigten Türen und Tore. Ziel ist es, die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Tür- und Toranlagen langfristig zu sichern, ungeplante Ausfälle zu minimieren und die Lebensdauer der Komponenten zu verlängern. Hierzu entwickelt der Auftragnehmer ein Instandhaltungskonzept in Anlehnung an DIN 31051, das zustandsorientierte und vorausschauende Maßnahmen berücksichtigt und die Betreiberpflichten nach BetrSichV, ArbStättV/ASR A1.7, DGUV-Vorgaben, Herstellervorgaben und Gefährdungsbeurteilung einbezieht.
Alle vorbeugenden Maßnahmen sind so auszurichten, dass Betriebsunterbrechungen der kraftbetätigten Türen und Tore möglichst vermieden werden. Der Erfolg der vorbeugenden Instandhaltung zeigt sich in einer hohen Anlagenverfügbarkeit, reduzierten Störungen und geringeren Wiederholfehlern. Der Auftragnehmer nutzt hierfür geeignete Instandhaltungsstrategien, z. B. intervallbasierte, zustandsorientierte oder datenbasierte Maßnahmen, und passt diese fortlaufend an die gewonnenen Erkenntnisse an. Grundlage sind insbesondere Störungsanalysen, Schaltzyklen, Laufzeiten, Motor- und Steuerungsdaten, Sensorzustände, Verschleißbilder, Prüfberichte sowie Rückmeldungen aus dem Betrieb.
Störungsbeseitigung und Reparatur
Trotz sorgfältiger Wartung können an kraftbetätigten Türen und Toren Störungen oder technische Defekte auftreten, die eine schnelle und fachkundige Reaktion erfordern. Der Auftragnehmer stellt hierfür einen Störungsbeseitigungs- und Reparaturservice bereit, einschließlich Rufbereitschaft oder vereinbarter Reaktionszeiten, um bei Ausfällen, Blockierungen oder sicherheitsrelevanten Störungen zeitnah eingreifen zu können.
Die betroffene Tür- oder Toranlage wird, soweit möglich, unmittelbar vor Ort instand gesetzt. Der Techniker beseitigt die Störung oder tauscht defekte Komponenten aus, z. B. Antriebsteile, Steuerungskomponenten, Sensoren, Lichtschranken, Sicherheitskontaktleisten, Verriegelungen, Notentriegelungen, Rollen, Führungen oder Beschläge. Nach der Reparatur erfolgt eine Funktions- und Sicherheitsprüfung, bevor die Anlage wieder für den regulären Betrieb freigegeben wird. Ist eine sofortige Reparatur nicht möglich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die voraussichtliche Ausfallzeit und stimmt Übergangsmaßnahmen ab, z. B. Absperrung, manuelle Nutzung, Ersatzschließung, Nutzungsbeschränkung oder organisatorische Umleitung von Personen- und Fahrzeugverkehr.
Notfälle und Sicherheit: Wenn eine Störung die Sicherheit von Personen oder den Gebäudebetrieb gefährden kann, hat die Absicherung Vorrang. Dies gilt z. B. bei versagenden Schutzeinrichtungen, unkontrollierten Bewegungen, blockierten Fluchtwegen, nicht funktionierender Notentriegelung, beschädigten Torflügeln oder elektrischen Defekten. Die Anlage ist in solchen Fällen außer Betrieb zu nehmen, gegen unbeabsichtigte Nutzung zu sichern und deutlich zu kennzeichnen, bis die Gefahr beseitigt ist.
Betriebsdokumentation: Jeder Störungseinsatz wird durch den Auftragnehmer dokumentiert. Der Bericht enthält mindestens Zeitpunkt der Meldung und Ankunft, Beschreibung der Störung, festgestellte Ursache, durchgeführte Maßnahmen, ersetzte Teile, Restarbeiten, Ergebnis der Funktionsprüfung und Empfehlung zur weiteren Nutzung. Die Dokumentation wird dem Auftraggeber übergeben und in der Anlagenakte bzw. im CAFM-/CMMS-System erfasst.
Ersatzteilmanagement: Das Ersatzteilmanagement ist eng mit der Störungsbeseitigung verbunden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass kritische Ersatzteile für die betreuten kraftbetätigten Türen und Tore verfügbar sind oder kurzfristig beschafft werden können. Dazu gehören insbesondere Komponenten wie Sensoren, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Steuerungsmodule, Antriebsteile, Rollen, Führungen, Verriegelungen, Notentriegelungen und Verschleißteile.
Dieses Konzept zur Störungsbeseitigung stellt sicher, dass Ausfallzeiten reduziert und Betriebssicherheit sowie Verfügbarkeit der kraftbetätigten Türen und Tore möglichst schnell wiederhergestellt werden. Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Service-Level werden vertraglich festgelegt und durch qualifiziertes Personal, geeignete Diagnosemittel und abgestimmte Ersatzteilprozesse unterstützt.
Dokumentation sämtlicher Maßnahmen
Die vollständige Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil der technischen Betreuung kraftbetätigter Türen und Tore. Sie dient dem Nachweis der Betreiberpflichten, der Qualitätssicherung und der Nachvollziehbarkeit von Wartungen, Prüfungen, Störungsbeseitigungen und Reparaturen. Dokumentiert werden insbesondere Prüfergebnisse, Wartungsnachweise, Reparaturberichte, ausgetauschte Bauteile, festgestellte Mängel, Freigaben, Stillsetzungen und Empfehlungen für Folgemaßnahmen.
Anforderungen und Leistungen in diesem Bereich sind
24/7-Rufbereitschaft: Der Auftragnehmer richtet, sofern vertraglich vereinbart, eine Rufbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeiten ein. Störungen an kraftbetätigten Türen und Toren können über eine zentrale Störmeldehotline oder ein vergleichbares Meldesystem gemeldet werden. Die Rufbereitschaft umfasst qualifiziertes Personal, das erste Hinweise zur Sicherung der Anlage, zur Gefahrenabwehr und zur weiteren Vorgehensweise geben und bei Bedarf Servicetechniker vor Ort alarmieren kann.
Reaktionszeiten und Störungsbeseitigung vor Ort: Der Auftragnehmer gewährleistet kurze Reaktionszeiten, um die Verfügbarkeit und Betriebssicherheit der betroffenen Tür- oder Toranlage schnellstmöglich wiederherzustellen. Kritische Störungen, z. B. Ausfall von Schutzeinrichtungen, blockierte Flucht- oder Verkehrswege, unkontrollierte Bewegungen, defekte Notentriegelung oder elektrische Gefährdungen, sind vorrangig zu behandeln. Nicht kritische Störungen können nach Abstimmung innerhalb der vereinbarten Service-Level-Fristen bearbeitet werden.
Fehlersuche und Behebung: Der qualifizierte Servicetechniker beginnt vor Ort unverzüglich mit der systematischen Fehlersuche. Geprüft werden je nach Störungsbild insbesondere Antrieb, Steuerung, Sensorik, Lichtschranken, Sicherheitskontaktleisten, Kraftbegrenzung, Notentriegelung, Verriegelungen, Laufwege, Führungen, Rollen, Beschläge und elektrische Anschlüsse. Häufig benötigte Ersatz- und Verschleißteile sind in angemessenem Umfang vorzuhalten oder kurzfristig zu beschaffen.
Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose
Tritt eine akute Störung oder ein sicherheitsrelevanter Notfall an einer kraftbetätigten Tür- oder Toranlage auf, stellt diese Leistung sicher, dass kurzfristig fachkundige Hilfe verfügbar ist. Vor Ort erfolgt eine Erstdiagnose mit Sicherheitsbewertung, z. B. Sicht- und Funktionsprüfung, Auslesen von Störmeldungen, Prüfung der Stromversorgung, Kontrolle der Schutzfunktionen und Bewertung der Auswirkungen auf Personen-, Brand- und Betriebssicherheit. Soweit möglich, werden Sofortmaßnahmen durchgeführt, z. B. Reset von Störungen, Freigabe blockierter Bewegungen, Austausch kleiner Komponenten, Nachjustierung oder sichere Außerbetriebnahme.
Kann die Störung nicht sofort vollständig behoben werden, stellt der Techniker einen sicheren Anlagenzustand her. Dies kann durch Abschaltung, Absperrung, Kennzeichnung, manuelle Ersatznutzung, Sicherung gegen Wiedereinschalten oder organisatorische Umleitung von Personen- und Fahrzeugverkehr erfolgen. Jeder Einsatz wird mit Einsatzbericht dokumentiert, einschließlich Meldezeit, Ankunftszeit, Fehlerbild, Erstdiagnose, Sicherheitsbewertung, Maßnahmen, Anlagenzustand nach dem Einsatz und empfohlenen Folgemaßnahmen.
Reparatur auf Nachweis/Regie (mechanisch/elektrisch/steuerungstechnisch)
Diese Position umfasst bedarfsbezogene Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an kraftbetätigten Türen und Toren infolge von Störungen, Betreiberhinweisen, Wartungen oder Prüfungen. Dazu gehören mechanische Arbeiten, z. B. Austausch von Rollen, Führungen, Beschlägen, Dichtungen, Verriegelungen oder Antriebskomponenten; elektrische Arbeiten, z. B. Austausch von Motoren, Leitungen, Sensoren, Lichtschranken, Relais oder Steuerungsteilen; sowie steuerungstechnische Arbeiten, z. B. Parametrierung, Wiederherstellung von Schnittstellen, Störungsrücksetzung oder Anpassung zulässiger Betriebsparameter.
Nach Abschluss der Reparatur wird die Tür- oder Toranlage mit einer Funktions- und Sicherheitsprüfung wieder in Betrieb genommen. Dabei werden insbesondere Schutzfunktionen, Laufverhalten, Stopp- und Reversierverhalten, Notentriegelung, Steuerungsabläufe und Warnsignale geprüft. Alle Arbeiten, Befunde, Ersatzteile, Einstellungen und Prüfergebnisse werden in einem Reparaturbericht dokumentiert und in der Anlagenakte bzw. im CAFM-/CMMS-System fortgeschrieben.
Nachrüstung und Modernisierung von kraftbetätigten Türen und Toren
Bestehende kraftbetätigte Türen und Tore können durch gezielte Nachrüstungen und Modernisierungen an aktuelle technische, sicherheitstechnische und betriebliche Anforderungen angepasst werden. Dadurch lassen sich Betriebssicherheit, Verfügbarkeit, Bedienkomfort und Lebensdauer verbessern, ohne dass zwingend eine vollständige Neuanlage erforderlich ist. Typische Maßnahmen betreffen Antrieb, Steuerung, Sensorik, Schutzeinrichtungen, Schnittstellen und Dokumentation.
Nachrüstung einer modernen Antriebs- und Steuerungstechnik
Beschreibung: Eine bestehende kraftbetätigte Tür- oder Toranlage wird mit einer modernen Antriebssteuerung bzw. bei geeigneten Anlagen mit frequenzgeregeltem Antrieb nachgerüstet. Dadurch können Öffnungs- und Schließbewegungen kontrollierter, materialschonender und nutzungsabhängig gesteuert werden. Die bisherige Direkt- oder Schützsteuerung wird ergänzt oder durch eine moderne, sicherheitsgerechte Steuerung ersetzt.
Leistungsumfang: Die Nachrüstung umfasst alle erforderlichen Schritte:
Lieferung einer geeigneten Antriebs- oder Steuerungskomponente passend zur Tür- oder Torart, Motorleistung, Nutzungshäufigkeit und Einbausituation.
Einbau und Verdrahtung der Steuerung im vorhandenen oder neuen Schaltschrank der Tür- oder Toranlage.
Integration in die bestehende Steuerung einschließlich Sicherheitskette, Freigaben, Verriegelungen, Störmeldungen, Notentriegelung und, sofern vorhanden, Schnittstellen zu Zutrittskontrolle, Gebäudeautomation oder Brandmeldeanlage.
Parametrierung der Steuerung, z. B. Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit, Rampen, Endlagen, Haltezeiten, Kraftbegrenzung, Reversierverhalten und zulässige Betriebsarten.
Inbetriebnahme und Prüfung: Nach der Installation werden Fahrbewegungen, Schutzfunktionen, elektrische Sicherheit, Störmeldungen und Probebetrieb unter realen Betriebsbedingungen geprüft.
Diese Modernisierung verbessert das Laufverhalten der kraftbetätigten Tür- oder Toranlage und reduziert mechanische Belastungen an Antrieb, Beschlägen, Führungen und Torblatt. Sanfter Start und kontrolliertes Abbremsen können Verschleiß, Geräusche und Störungen verringern. Bei stark frequentierten Anlagen kann dies die Verfügbarkeit erhöhen und ungeplante Ausfälle reduzieren.
Hinweise: Die folgenden Punkte sind bei Planung und Durchführung der Umrüstung zu beachten:
Einbauraum: Im Schaltschrank oder im Bereich der Anlage muss ausreichend Platz für Steuerung, Schutzorgane, Netzfilter, Bremswiderstände oder zusätzliche Module vorhanden sein.
Motoreignung und Herstellerfreigabe: Der vorhandene Motor und die mechanischen Komponenten müssen für die neue Steuerungsart geeignet sein. Bei älteren Anlagen kann ein Austausch von Motor, Steuerung oder Sicherheitskomponenten erforderlich werden.
Parametrierung nach Bedarf: Fahrprofile, Geschwindigkeiten, Endlagen, Kraftbegrenzung, Haltezeiten und Reversierverhalten sind so einzustellen, dass die Anlage sicher und zuverlässig betrieben werden kann.
Schnittstellen und EMV: Die Einbindung in Zutrittskontrolle, Gebäudeautomation, Brandmeldeanlage oder Störmeldesysteme muss fachgerecht und störungsarm erfolgen. EMV-Anforderungen und Herstellervorgaben sind zu beachten.
Sicherheitsanforderungen: Die Nachrüstung muss die Anforderungen an kraftbetätigte Türen und Tore erfüllen, insbesondere hinsichtlich Quetsch-, Scher-, Einzugs- und Stoßstellen, Schutzfunktionen und sicherer Bedienung. Für Arbeitsstätten ist ASR A1.7 der zentrale technische Bezug für Türen und Tore.
Dokumentation und Prüfung: Nach erfolgreicher Nachrüstung sind Schaltpläne, Parameterlisten, Bedienungsunterlagen, Wartungsunterlagen und Prüfprotokolle zu aktualisieren. Bei wesentlichen oder sicherheitsrelevanten Änderungen ist vor Wiederinbetriebnahme eine sicherheitstechnische Prüfung durchzuführen und zu dokumentieren.
Nachrüstung einer Funkfernsteuerung
Beschreibung: Eine bestehende kraftbetätigte Tür- oder Toranlage wird mit einer Funkfernsteuerung ausgestattet, damit definierte Bedien- oder Servicefunktionen drahtlos ausgeführt werden können, z. B. Öffnen, Schließen, Stopp, Teilöffnung oder Servicebetrieb. Hierfür wird ein Funkempfänger in die Steuerung der Tür- oder Toranlage integriert und mit der vorhandenen Bedien- und Sicherheitslogik verbunden. Das Bedien- oder Wartungspersonal erhält einen oder mehrere Funkhandsender mit freigegebenen Funktionen. Vorhandene lokale Bedienelemente, z. B. Taster, Schlüsselschalter oder Bedienfelder, bleiben grundsätzlich erhalten oder werden entsprechend angepasst. Nach der Installation werden Reichweite, Störsicherheit, zulässige Steuerbefehle und Sicherheitsverriegelungen geprüft.
Durch die Funkfernsteuerung kann die Tür- oder Toranlage aus sicherer Entfernung bedient werden, z. B. bei Zufahrten, Lieferzonen, Tiefgaragen, Werkhallen oder Serviceeinsätzen. Dies verbessert die Bedienbarkeit und kann Abläufe beschleunigen. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass durch die Funkbedienung keine zusätzlichen Gefährdungen entstehen, insbesondere durch unübersichtliche Bewegungsbereiche, Personenverkehr, Fahrzeugverkehr oder unbeabsichtigte Betätigung.
Folgende Leistungen sind enthalten:
Lieferung und Einbau des Funkempfängers: Lieferung und fachgerechter Einbau eines geeigneten Funkempfängers in die Steuerung der kraftbetätigten Tür- oder Toranlage, einschließlich Verdrahtung und Anschluss an die vorhandene Steuerungslogik.
Bereitstellung der Funkhandsender: Lieferung eines oder mehrerer geeigneter Funkhandsender mit den freigegebenen Bedienfunktionen. Falls sicherheitstechnisch erforderlich, werden Freigabe- oder Schlüsselfunktionen berücksichtigt.
Integration in die Steuerung: Einbindung der Funkfernsteuerung in die bestehende Bedien-, Verriegelungs- und Sicherheitslogik der Tür- oder Toranlage. Sicherheitsfunktionen, Endlagen, Stoppfunktionen, Lichtschranken, Sicherheitskontaktleisten und sonstige Schutzfunktionen dürfen durch die Nachrüstung nicht beeinträchtigt werden.
Prüfung und Inbetriebnahme: Nach der Installation wird die Funkfernsteuerung geprüft. Dies umfasst Reichweitentest, Prüfung möglicher Störeinflüsse, Funktionsprüfung aller freigegebenen Befehle sowie Kontrolle der sicherheitsrelevanten Abschalt- und Schutzfunktionen.
Hinweise:
Normen und Zulassung: Die eingesetzte Funkfernsteuerung muss für den vorgesehenen Einsatz geeignet, CE-konform und mit den geltenden Funk-, EMV- und Sicherheitsanforderungen vereinbar sein. Die Einbindung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den Herstellervorgaben.
Frequenzabstimmung: Vor der Nachrüstung ist zu prüfen, ob am Einsatzort Störquellen oder Überschneidungen mit bestehenden Funksystemen bestehen. Falls erforderlich, sind Kanal, Adresse oder Codierung entsprechend anzupassen.
Bedienerschulung: Das Bedien- und Wartungspersonal ist in die sichere Nutzung der Funkfernsteuerung einzuweisen. Dabei sind insbesondere zulässige Bedienfunktionen, Sichtkontakt, Gefahrenbereiche, Not-Stopp bzw. Stoppfunktion und Verhalten bei Störungen zu erläutern.
Lieferumfang Zubehör: Zum Lieferumfang können je nach Vereinbarung Zubehörteile wie Ersatzhandsender, Ladegeräte, Batterien, Halterungen oder Schutzgehäuse gehören.
Robuste Ausführung: Die Funkhandsender müssen für den betrieblichen Einsatz geeignet sein, insbesondere bei Toren in Außenbereichen, Tiefgaragen, Werkhallen, Logistikzonen oder industriellen Umgebungen.
Nachrüstung weiterer Komponenten / Modernisierung
Beschreibung: Diese Position umfasst verschiedene Modernisierungsmaßnahmen zur Aufrüstung bestehender kraftbetätigter Türen und Tore mit zusätzlichen Komponenten sowie sicherheits- und betriebsrelevanten Verbesserungen. Je nach Zustand, Nutzungsintensität und Einbausituation der Anlage können unterschiedliche Nachrüstungen sinnvoll sein.
Beispiele für Leistungen in dieser Kategorie sind:
Nachrüstung von Endlagen- und Positionsschaltern: Einbau zusätzlicher Endlagenschalter, Positionssensoren oder Näherungssensoren, um Öffnungs- und Schließpositionen sicher zu überwachen und Fehlfahrten, mechanische Überlastungen oder Beschädigungen zu vermeiden.
Personen- und Kollisionsschutzsysteme: Nachrüstung von Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken, Sicherheitskontaktleisten, Lichtgittern, Radarsensoren oder Präsenzmeldern zur Absicherung von Bewegungsbereichen und zur Vermeidung von Quetsch-, Scher-, Anstoß- oder Einzugsgefahren.
Betriebsdaten- und Zustandsanzeige: Ergänzung von Zählern, Statusanzeigen oder Schnittstellen zur Erfassung relevanter Betriebsdaten wie Schaltzyklen, Laufzeiten, Störmeldungen, Endlagenabweichungen oder Servicehinweise. Diese Daten unterstützen Wartungsplanung, Zustandsbewertung und frühzeitige Fehlererkennung.
Austausch zentraler Komponenten: Erneuerung veralteter oder verschlissener Komponenten, z. B. Antriebe, Steuerungen, Sensorik, Sicherheitsmodule, Bedienelemente, Schnittstellen zur Zutrittskontrolle oder Gebäudeautomation. Dadurch können Verfügbarkeit, Sicherheit und Bedienkomfort der Anlage verbessert werden.
Solche Modernisierungen können die Funktion, Sicherheit und Lebensdauer bestehender kraftbetätigter Türen und Tore deutlich verbessern. Die Nachrüstung erfolgt fachgerecht; anschließend werden alle notwendigen Einstellungen an Antrieb, Steuerung, Sicherheitskette, Verriegelungen und Schnittstellen vorgenommen. Nach Abschluss werden Funktions- und Sicherheitstests durchgeführt, und die Dokumentation wird entsprechend aktualisiert. Für Arbeitsstätten ist ASR A1.7 der zentrale technische Bezug für Einrichtung und Betrieb von Türen und Toren.
Hinweise:
Individuelle Festlegung: Diese Position dient als Sammelposition für verschiedene Nachrüst- und Modernisierungsleistungen. Die konkreten Komponenten und der Leistungsumfang werden je Anlage individuell festgelegt.
Regelkonformität und Kompatibilität: Alle Nachrüstungen müssen mit der bestehenden Tür- oder Toranlage technisch kompatibel sein und die geltenden Sicherheitsanforderungen, Herstellerangaben und anerkannten Regeln der Technik erfüllen.
Prüf- und Freigabepflichten: Vor Ausführung ist zu prüfen, ob die Modernisierung als wesentliche oder sicherheitsrelevante Änderung einzustufen ist. In diesem Fall ist vor Wiederinbetriebnahme eine entsprechende sicherheitstechnische Prüfung durchzuführen und zu dokumentieren.
Inbetriebnahme und Dokumentation: Nach Abschluss der Modernisierung wird die Anlage auf ordnungsgemäße Funktion, Wirksamkeit der Schutzfunktionen und sicheren Betrieb geprüft. Änderungen an Schaltplänen, Parameterlisten, Bedienungsunterlagen, Wartungsplänen und Prüfnachweisen werden dokumentiert.
Ersatzteilbeschaffung und Lieferung
Der Auftragnehmer stellt bei Bedarf die Beschaffung und Lieferung von Ersatzteilen für die betreuten kraftbetätigten Türen und Tore sicher. Zunächst identifiziert er das erforderliche Ersatzteil, z. B. Antriebskomponente, Steuerungsmodul, Sensor, Lichtschranke, Sicherheitskontaktleiste, Rollen, Führungen, Beschläge, Verriegelung oder Notentriegelung, anhand der Störungsbeschreibung, Anlagendaten, Typenschilder, Ersatzteillisten, Schaltpläne oder einer Vor-Ort-Prüfung. Anschließend beschafft der Auftragnehmer das benötigte Teil aus eigenem Lager, direkt beim Hersteller oder über geeignete Fachhändler. Die Lieferung erfolgt ordnungsgemäß verpackt an den Auftraggeber oder direkt an den Einsatzort.
Hinweis: Die Materialkosten des Ersatzteils selbst sind in dieser Position nicht enthalten und werden je nach Vereinbarung separat ausgewiesen oder nach Nachweis abgerechnet. Diese Position umfasst nur die Leistung der Recherche, Beschaffung und Bereitstellung. Bevorzugt werden Originalteile oder gleichwertige, vom Hersteller freigegebene Ersatzteile verwendet, um Funktion, Betriebssicherheit, Zulassung und Gewährleistung der Tür- oder Toranlage nicht zu gefährden. Bei sicherheitsrelevanten Komponenten ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Nachweise und Zulassungen vorliegen.
Der Auftragnehmer hält gängige Verschleiß- und Ersatzteile nach Möglichkeit vor, damit diese kurzfristig verfügbar sind. Nicht lagernde Teile werden zeitnah beschafft. Express- und Kurierlieferungen sind nicht Bestandteil dieser Position und werden gesondert vereinbart.
Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile
Der Auftragnehmer bietet optional eine Express- oder Kurierlieferung für besonders dringende Ersatzteile an. Wenn ein Ersatzteil kurzfristig benötigt wird, z. B. zur Vermeidung längerer Ausfallzeiten einer stark frequentierten Tür- oder Toranlage, kann eine beschleunigte Lieferung per Kurier, Nachtexpress oder Direktfahrt organisiert werden. Dadurch kann das Ersatzteil je nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit schnellstmöglich bereitgestellt werden.
Bemerkungen
Diese Leistung ist optional und wird nur beauftragt, wenn der Auftraggeber eine beschleunigte Lieferung ausdrücklich wünscht oder die Dringlichkeit der Reparatur dies erfordert. Die zusätzlichen Kosten für Express- oder Kurierlieferungen werden separat berechnet. Die genaue Ausführung, z. B. Nachtexpress oder Direktkurier, sowie die voraussichtlichen Kosten werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Ersatzteilrecherche, Beschaffung und Logistik
Diese Leistung umfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ersatzteilen für kraftbetätigte Türen und Tore, von der Identifikation bis zur Bereitstellung. Werden im Rahmen von Wartung, Prüfung oder Reparatur Ersatzteile benötigt, übernimmt der Auftragnehmer die Recherche auf Grundlage der Anlagenunterlagen, Schaltpläne, Ersatzteillisten, technischen Daten, Herstellerangaben und Fehlerbeschreibung. Dabei wird geprüft, welches konkrete Bauteil erforderlich ist und ob es technisch, elektrisch und sicherheitstechnisch mit der bestehenden Tür- oder Toranlage kompatibel ist.
Nach Identifikation des Ersatzteils holt der Auftragnehmer Angebote ein, bestellt das Teil nach vertraglicher Regelung im Namen des Auftraggebers oder im eigenen Namen und organisiert die Lieferung. Die Logistik umfasst Terminverfolgung, Abstimmung mit dem Reparaturteam und Bereitstellung am vorgesehenen Einsatzort oder Lagerort des Auftraggebers.
Wichtig
Die Kosten des Ersatzteils werden in der Regel separat abgerechnet, während diese Position die zugehörige Dienstleistung abdeckt. Zur Dokumentation werden Teilenummer, Hersteller, Lieferant, Preis, Liefernachweise sowie relevante Konformitäts- oder Herstellernachweise erfasst und an den Auftraggeber übergeben. Besonders bei sicherheitsrelevanten Teilen, z. B. Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Sensoren, Steuerungen oder Verriegelungen, ist nach dem Einbau eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durchzuführen und zu dokumentieren. Eine fachgerechte Ersatzteilversorgung reduziert Ausfallzeiten und unterstützt den sicheren, nachvollziehbaren und regelkonformen Betrieb der kraftbetätigten Türen und Tore.
Nachhaltige Modernisierung durch energiesparende Maßnahmen
Energieeffizienz-Upgrades stellen einen wichtigen Zusatznutzen bei der Instandhaltung und Modernisierung kraftbetätigter Türen und Tore dar. Durch gezielte technische Nachrüstungen, energieoptimierte Antriebe, angepasste Steuerungen, verbesserte Dichtungen und bedarfsgerechte Betriebsarten können Energieverluste reduziert, die Verfügbarkeit verbessert und der nachhaltige Gebäudebetrieb unterstützt werden. Besonders bei häufig genutzten Toren, Außentoren, Lieferzonen, Tiefgaragen, Werkhallen und klimatisierten Bereichen können optimierte Öffnungs- und Schließprozesse den Wärme- oder Kälteverlust deutlich verringern.
Die Maßnahmen sollen dazu dienen:
Optimierung des Energieeinsatzes je Öffnungs- und Schließvorgang bzw. je Nutzungsbereich.
Reduzierung von Wärme-, Kälte- und Lüftungsverlusten durch kürzere Offenhaltezeiten, bessere Dichtungen und bedarfsgerechte Steuerung.
Verbesserung der Anlagenfunktion und Prozessstabilität durch intelligente Steuerung, angepasste Fahrprofile und nutzungsabhängige Betriebsarten.
Verlängerung der Lebensdauer von Antrieb, Beschlägen, Führungen und Torblatt durch schonenden Betrieb.
Unterstützung von Energie- und ESG-Zielen des Auftraggebers, z. B. im Rahmen eines betrieblichen Energiemanagements.
Der Auftragnehmer erstellt Modernisierungsvorschläge, die Einsparpotenziale, technische Umsetzbarkeit und Auswirkungen auf Betriebssicherheit und Nutzung nachvollziehbar darstellen.
Die Vorschläge sollten enthalten:
Austausch veralteter Antriebe oder Steuerungen durch energieeffiziente und sicherheitsgerechte Komponenten.
Optimierung von Öffnungs- und Schließgeschwindigkeiten, Offenhaltezeiten, Teilöffnungen und automatischen Schließfunktionen.
Nachrüstung oder Verbesserung von Dichtungen, Bürstenleisten, Bodendichtungen oder thermisch wirksamen Abschlüssen zur Verringerung von Zugluft und Energieverlusten.
Einsatz geeigneter Sensorik, z. B. Bewegungsmelder, Präsenzsensoren, Induktionsschleifen oder Zutrittssteuerung, um unnötige Öffnungsvorgänge zu vermeiden.
Einbindung in Gebäudeautomation, Energiemanagement oder Störmeldesysteme, sofern technisch sinnvoll und sicherheitstechnisch zulässig.
Optimierung der Beleuchtung, Signaltechnik oder Stand-by-Verbräuche an Steuerung und Zubehörkomponenten.
Bewertung jeder Modernisierungsmaßnahme mit technischem Nutzen, erwarteter Energieeinsparung, Auswirkungen auf Betriebssicherheit und voraussichtlicher Amortisation.
Das Audit umfasst:
Messung typischer Betriebszyklen, Öffnungs- und Schließvorgänge, Offenhaltezeiten und Stand-by-Zeiten der kraftbetätigten Türen und Tore.
Erfassung der Energieaufnahme von Antrieb, Steuerung, Sensorik, Signaltechnik und sonstigen zugehörigen elektrischen Komponenten.
Identifikation energie- oder betriebsineffizienter Zustände, z. B. unnötig lange Offenhaltezeiten, zu häufige Öffnungsvorgänge, undichte Torabschlüsse, verschlissene Dichtungen, veraltete Antriebe oder ungünstig eingestellte Steuerungsparameter.
Bewertung der Steuerungsstrategie und Automationslogik, z. B. Teilöffnung, Zeitprogramme, Schließverzögerung, Freigaben, Prioritäten, Zutrittskontrolle, Brandfallsteuerung oder Schnittstellen zur Gebäudeautomation.
Hinweis
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme bilden die Grundlage zur Ermittlung des Energieeinsparpotenzials und der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen.
Der Auftragnehmer erstellt einen strukturierten Umsetzungsplan, der folgendes enthält:
Detaillierten Modernisierungszeitplan einschließlich Abstimmung notwendiger Stillstandszeiten mit dem laufenden Gebäudebetrieb, Personenverkehr, Fahrzeugverkehr und Sicherheitsanforderungen.
Spezifikation der erforderlichen Materialien, Komponenten und Lieferanten sowie Prüfung der Kompatibilität mit Antrieb, Steuerung, Sensorik, Zutrittskontrolle, Gebäudeautomation und vorhandenen Schutzeinrichtungen.
Integration von Sicherheitsprüfungen während der Modernisierung, z. B. Prüfung von Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Sensoren, Notentriegelung, Verriegelungen, Schutzfunktionen und elektrischen Komponenten.
Abnahmeprüfungen und Inbetriebnahmeprotokolle nach Abschluss der Arbeiten, einschließlich Funktionsprüfung, Wirksamkeitsprüfung der Schutzfunktionen, Parametrierung, Probebetrieb und Freigabe.
Aktualisierung der Dokumentation, z. B. Schaltpläne, Datenblätter, Parameterlisten, Wartungsunterlagen, Prüfberichte und Einträge in Anlagenakte oder CAFM-/CMMS-System.
Hinweis
Alle Maßnahmen müssen so durchgeführt werden, dass Verfügbarkeit, Betriebssicherheit, Schutzfunktionen und bestimmungsgemäße Nutzung der kraftbetätigten Türen und Tore nicht beeinträchtigt werden.
Die erzielten Energieeffizienzgewinne sind nach Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen und nachvollziehbar zu bewerten. Hierzu nutzt der Auftragnehmer vorhandene Zähler, Steuerungsdaten, Betriebsstundenzähler, Schaltzyklenerfassung oder geeignete Ergänzungen zur Datenerfassung, um folgende Werte strukturiert auszuwerten:
Energieverbrauch von Antrieb, Steuerung und Zubehörkomponenten.
Energieverbrauch je Öffnungs- und Schließzyklus oder je Betriebsart.
Nutzungsgrad, Schaltzyklen, Offenhaltezeiten und Stand-by-Verbrauch.
Einsparung gegenüber dem Ausgangszustand, einschließlich möglicher CO₂-Reduzierung nach abgestimmter Berechnungsmethode.
Hinweis
Quartalsweise Leistungsberichte sind vorzulegen. Diese enthalten grafische Auswertungen zu Energieverbrauch, Öffnungs- und Schließzyklen, Stand-by-Zeiten, Verfügbarkeit sowie Empfehlungen zur weiteren Optimierung der kraftbetätigten Türen und Tore.
Der Auftragnehmer berichtet folgende Leistungskennzahlen:
Reduzierung des Energieverbrauchs, z. B. in Prozent und kWh/Jahr.
Reduzierung der CO₂-Emissionen, sofern eine Berechnungsmethode vereinbart wurde.
Verfügbarkeit und Betriebssicherheit der Tür- und Toranlagen.
Störungsquote, Wiederholstörungen und durchschnittliche Reaktions-/Behebungszeiten.
Amortisationszeitraum der umgesetzten Modernisierungsmaßnahmen.
Beitrag zur Erreichung der Energie- und Nachhaltigkeitsziele des Auftraggebers, z. B. im Rahmen eines Energiemanagementsystems.
Hinweis
Der Auftraggeber kann unabhängige Audits oder externe Prüfungen verlangen, um die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen nachvollziehbar zu überprüfen.
Der Auftragnehmer soll einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess vorschlagen, um die erreichte Energieeffizienz, Verfügbarkeit und Betriebssicherheit der kraftbetätigten Türen und Tore zu erhalten und weiter zu verbessern.
Folgende Maßnahmen sind Teil des Verbesserungsprozesses:
Regelmäßige Abstimmungstermine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Bewertung von Anlagenleistung, Energieverbrauch, Störungen und Nutzeranforderungen.
Besprechung weiterer Optimierungsoptionen, z. B. Anpassung von Offenhaltezeiten, Teilöffnungen, Zeitprogrammen, Steuerungsparametern, Sensorbereichen oder zusätzlichen Messpunkten.
Aktualisierung langfristiger Nachhaltigkeits- und Modernisierungspläne im Einklang mit den ESG- und Klimazielen des Auftraggebers.
Schulungs- und Einweisungsprogramme für kraftbetätigte Türen und Tore
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, technische Einweisungen, Sicherheitsunterweisungen und Auffrischungsschulungen durchzuführen, um einen sicheren Betrieb, fachgerechte Bedienung und regelkonformes Verhalten im Umgang mit kraftbetätigten Türen und Toren sicherzustellen. Diese Programme stellen sicher, dass alle beteiligten Personen, z. B. FM-Personal, Bedienpersonal, Sicherheitsdienst und Wartungspersonal, die notwendigen Kenntnisse zu Bedienung, Gefahrenstellen, Schutzeinrichtungen, Notentriegelung, Störungsmeldung und Betreiberorganisation besitzen. Für den deutschen Arbeitsstättenbereich sind insbesondere ASR A1.7 und DGUV Information 208-022 als technische Bezugspunkte für sicheren Betrieb, Prüfung und Dokumentation relevant.
Schulungsrahmenkonzept
Einführungsunterweisung: Für neue Mitarbeiter vor dem Einsatz an oder in der Nähe von kraftbetätigten Türen und Toren; behandelt grundlegende Arbeitssicherheit, Gefahrenbereiche, Bedienregeln, Notentriegelung, Absperrung und Meldewege.
Technische Schulung: Regelmäßige Schulungen zu Bedienung, Störungserkennung, Antrieb, Steuerung, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Verriegelungen und grundlegender Fehlerdiagnose.
Sicherheits- und Sensibilisierungsworkshops: Regelmäßige Unterweisungen zur Vermeidung von Quetsch-, Scher-, Einzugs- und Anstoßgefahren sowie zum Verhalten bei blockierten Toren, ausgefallenen Schutzeinrichtungen oder Störungen im Personen- und Fahrzeugverkehr.
Auffrischungsunterweisung: Wiederholungsschulungen in regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen, z. B. nach Störungen, Umbauten, Modernisierungen, Betreiberwechseln oder neuen Herstellerhinweisen.
Notfallübungen: Praktische Übungen zu realistischen Ereignissen, z. B. Stromausfall, blockierte Tür- oder Torbewegung, Ausfall der Sensorik, manuelle Notbedienung, Absperrung und sichere Wiederfreigabe.
Dokumentation und Nachweise: Alle Schulungen und Einweisungen sind schriftlich zu dokumentieren. Inhalt, Teilnehmer, Datum, Schulungsleiter und ggf. Kompetenznachweise sind nachvollziehbar festzuhalten.
Schulungsziele und Ergebnisse
Sicherstellung, dass alle beteiligten Personen ihre Aufgaben im Umgang mit kraftbetätigten Türen und Toren sicher und regelkonform ausführen können.
Förderung einer sicherheitsbewussten Bedien- und Betreiberkultur.
Verbesserung der Störungserkennung und der richtigen Erstmaßnahmen im Ereignisfall.
Nachvollziehbare Dokumentation der Unterweisung und Qualifikation der beteiligten Personen.
Langfristige Wissenssicherung und Einbindung von Erkenntnissen aus Störungen, Prüfungen und Audits.
Die Teilnehmer sollen ihre Kompetenz durch theoretische Unterweisung und praktische Übungen nachweisen, angepasst an Rolle, Risiko und Tätigkeitsbereich.
Der Auftragnehmer erstellt einen jährlichen Schulungsplan, der durch den Auftraggeber freizugeben ist und folgende Punkte enthält:
Einführungsunterweisung für neue Mitarbeiter und neue Nutzergruppen.
Regelmäßige technische Auffrischungen und Sicherheitsunterweisungen.
Anlassbezogene Schulungen nach Störungen, Beinaheereignissen, Umbauten oder geänderten Betriebsbedingungen.
Kompetenznachweise und ggf. Nachschulungen für FM-Personal, Wartungstechniker, Elektrofachkräfte und sachkundige Prüfer.
Schulungsinhalte und Methodik
Betriebsprinzipien, Betriebsarten und Sicherheitseinrichtungen: Bedienung und Funktionsweise kraftbetätigter Türen und Tore, z. B. Automatikbetrieb, Handbetrieb, Servicebetrieb, Verriegelungen, Endlagen, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Sensorik, Kraftbegrenzung, Not-Halt und Notentriegelung.
Grundlagen sicherer Instandhaltung: Abschalten, Absperren, Sichern gegen unbeabsichtigte Bewegung und Wiedereinschalten, Restenergie beachten, sichere Freigabeprozesse sowie Arbeiten in Gefahrenbereichen von Tür- und Toranlagen.
Störungs- und Fehlermanagement: Strukturierte Vorgehensweise bei blockierten Toren, fehlerhaften Sensoren, Steuerungsstörungen, ungewöhnlichen Geräuschen, beschädigten Sicherheitseinrichtungen und wiederkehrenden Fehlermeldungen.
Not-Halt-, Notentriegelungs- und Freigabeverfahren: Sicheres Verhalten bei Störungen, Notfällen und nach Reparaturen, einschließlich Funktionsprüfung der Schutzfunktionen vor Wiederfreigabe der Anlage.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Auswahl und Verwendung geeigneter PSA entsprechend Tätigkeit und Gefährdung, z. B. bei elektrischen Arbeiten, Arbeiten an beweglichen Bauteilen, Arbeiten in Verkehrsbereichen oder Arbeiten in der Höhe.
Kommunikations- und Schnittstellenregeln: Meldung und Dokumentation von Störungen, Freigabeprozesse, Abstimmung mit Betreiber, FM, Sicherheitsdienst, Brandschutz, Elektrofachkräften und externen Fachfirmen.
Umweltbewusstsein: Energieeffizienter Betrieb, Vermeidung unnötiger Öffnungszyklen, sachgerechte Entsorgung ausgetauschter Bauteile und verantwortungsvoller Umgang mit Batterien, Schmierstoffen und Verschleißteilen.
Methodik: Kombination aus theoretischer Unterweisung, praktischen Übungen an der Tür- oder Toranlage, digitalen Lernmodulen, Fallbeispielen aus dem Betrieb und kurzen Sicherheitsworkshops zur Verbesserung des Wissenstransfers.
Bewertung und Zertifizierung
Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anhand von theoretischem Wissen, praktischer Anwendung und sicherheitsorientiertem Verhalten im Umgang mit kraftbetätigten Türen und Toren.
Erfolgreiche Teilnehmer erhalten einen Schulungs- oder Kompetenznachweis, der durch das Projekt- bzw. FM-Management anerkannt wird und je nach Rolle die Anforderungen an Unterweisung und Qualifikation widerspiegelt.
Alle Bewertungsergebnisse, Teilnahmebestätigungen und Kompetenznachweise sind zu dokumentieren und im zentralen Dokumentationssystem abzulegen.
Die Dokumentation erfolgt in Anlehnung an VDI 6026-1 und umfasst mindestens folgende Dokumente:
Schulungsunterlagen, Präsentationen und Handouts.
Teilnehmerlisten und Teilnehmerdaten.
Nachweis der Qualifikation der Schulungsleitung.
Prüfungsergebnisse und Feedbackbögen.
Ausgestellte Schulungsnachweise sowie deren Gültigkeit oder Auffrischungsbedarf.
Integration von Arbeitsschutz und Umweltschutz
Die Schulungsprogramme müssen die Bedeutung von Arbeitsschutz, Betriebssicherheit und Umweltschutz beim Umgang mit kraftbetätigten Türen und Toren hervorheben. Der Auftragnehmer integriert Themen wie Gefahrenbewusstsein, sichere Arbeitsabläufe, Freigabe- und Absperrprozesse, Verhalten bei Störungen, Abfallvermeidung, Energieeffizienz und sicheren Umgang mit ausgetauschten Bauteilen in alle Schulungen. Für Arbeitsstätten sind ASR A1.7 und die DGUV Information 208-022 geeignete fachliche Bezugspunkte für sicheren Betrieb, Instandhaltung und sicherheitstechnische Prüfung von Türen und Toren.
Berichterstattung und Kommunikation
Der Auftragnehmer erstellt halbjährlich Berichte über durchgeführte Schulungen, Teilnehmerzahlen und erreichte Kompetenznachweise.
Festgestellte Wissenslücken und daraus abgeleitete Korrekturmaßnahmen werden aufgeführt.
Geplante Schulungsmaßnahmen für den nächsten Zeitraum werden dargestellt.
Relevante Kennzahlen zur Sicherheitsunterweisung und Regelkonformität werden berichtet, z. B. Teilnahmequote, Wiederholungsbedarf, Störungsbezug oder Auditfeststellungen.
Die Berichte werden digital übermittelt und in das FM-Dokumentationssystem integriert.
Bedienerschulung für kraftbetätigte Türen und Tore (Grundausbildung/Auffrischung)
Diese Leistung umfasst eine umfassende Schulung für Bedien-, Facility-Management- und Instandhaltungspersonal, entweder als Grundschulung für neue Mitarbeiter oder als Auffrischung für bereits eingewiesenes Personal. Die Schulung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden die relevanten Grundlagen vermittelt, insbesondere Zuständigkeiten des Betreibers und der ausführenden Personen, typische Gefährdungen an kraftbetätigten Türen und Toren, Betriebsarten, Schutzfunktionen, Notentriegelung, Störungsmeldung, Absperrmaßnahmen und sichere Bedienung. Die Unterweisungspflicht ist in Deutschland insbesondere im ArbSchG § 12 und für Arbeitsmittel auch in BetrSichV § 12 verankert.
Im praktischen Teil üben die Teilnehmer an der konkreten Tür- oder Toranlage sichere Bedienabläufe, Sicht- und Funktionskontrollen, Start/Stopp, Handbetrieb, Notentriegelung, Verhalten bei blockierten Bewegungen, Störungsmeldungen sowie einfache freigegebene Maßnahmen im Rahmen der Betreiberorganisation. Nach Abschluss der Schulung erfolgt eine kurze Wissens- oder Praxisüberprüfung. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten einen Schulungsnachweis, der dokumentiert, für welche Anlagen, Betriebsarten und Tätigkeiten sie unterwiesen wurden.
Jährliche Unterweisung der Bediener und Instandhaltungskräfte (mit Nachweis)
Diese Position umfasst die jährliche Sicherheitsunterweisung aller Bediener sowie des relevanten Instandhaltungs- und FM-Personals. In der Unterweisung werden die wichtigsten Inhalte wiederholt, insbesondere sichere Bedienung, Gefahrenbereiche, Sicht- und Funktionskontrollen, Meldewege, Verhalten bei Störungen, Notentriegelung, Absperrung, Freigabeprozesse und Grenzen zulässiger Bedienhandlungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt sicherheitsrelevanten Themen wie defekten Schutzeinrichtungen, blockierten Flucht- oder Verkehrswegen, unkontrollierten Bewegungen und elektrischen Störungen.
Die Unterweisung erfolgt in der Regel als Gruppenunterweisung mit praktischem Anteil an ausgewählten Tür- oder Toranlagen. Die Teilnahme wird dokumentiert; bei Bedarf werden kurze Wissensabfragen oder praktische Nachweise durchgeführt. Nach Abschluss erhält jede unterwiesene Person einen Nachweis. Der Auftraggeber kann dadurch gegenüber internen Audits, Unfallversicherungsträgern oder Aufsichtsstellen nachvollziehbar belegen, dass die jährliche Unterweisung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Echtzeit-Cockpit und Reporting für kraftbetätigte Türen und Tore
Diese Leistungsbeschreibung definiert den Rahmen und die technischen Anforderungen für die Einführung eines digitalen Dashboards und Berichtssystems im Rahmen der Betreuung kraftbetätigter Türen und Tore. Der Auftragnehmer stellt eine webbasierte Plattform bereit, die Betriebsdaten der Tür- und Toranlagen bündelt, relevante Leistungskennzahlen visualisiert und Prüf-, Wartungs- und Störungsstatus in Echtzeit abbildet. Ziel des Systems ist es, Transparenz, Betriebssicherheit und Effizienz im Betrieb der kraftbetätigten Türen und Tore zu erhöhen und datenbasierte Entscheidungen für Prüfung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung zu unterstützen.
Die Plattform kann insbesondere Informationen zu Anlagenstatus, Öffnungs- und Schließzyklen, Laufzeiten, Störmeldungen, Sensorstatus, Antriebs- und Steuerungsdaten, Prüfterminen, Wartungsständen und offenen Mängeln darstellen. Dabei sind die Anforderungen des deutschen Betreiberumfelds zu berücksichtigen, insbesondere ArbStättV/ASR A1.7, BetrSichV soweit anwendbar, DGUV-Regelwerk, Herstellervorgaben sowie einschlägige DIN-/EN-/VDE-Anforderungen für Türen, Tore, Steuerungen und elektrische Komponenten. Für Arbeitsstätten ist ASR A1.7 der zentrale technische Bezug für Türen und Tore.
Es stellt folgende Kernfunktionen bereit:
Echtzeitüberwachung: Laufende Anzeige der Verfügbarkeit, Betriebszustände, Störmeldungen, Alarmmeldungen und sicherheitsrelevanten Zustände der kraftbetätigten Türen und Tore.
KPI-Visualisierung: Grafische Darstellung von Verfügbarkeit, Störungen, Ausfallzeiten, Wartungsfortschritt, Prüffälligkeiten und Energieverbrauch je Tür- oder Toranlage.
Prüfmanagement: Automatische Nachverfolgung wiederkehrender Prüfungen, sicherheitstechnischer Kontrollen und Prüffristen gemäß Betreiberanforderungen, Herstellerangaben und einschlägigen Vorgaben.
Wartungsverfolgung: Erfassung geplanter, laufender und abgeschlossener Wartungs-, Prüf- und Reparaturmaßnahmen einschließlich Nachweisen und Anlagenhistorie.
Benutzerverwaltung: Rollenbasierter Zugriff für Auftraggeber, Facility Management, Servicetechniker, Administratoren und ggf. externe Prüfer.
Berichtswesen: Automatische Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresberichten zu Zustand, Verfügbarkeit, Prüfstatus, Störungen und Maßnahmen.
Datenexport: Strukturierte Ausgabe von Daten zur Integration in CAFM-, IWMS-, CMMS- oder ERP-Systeme.
Die Plattform kann webbasiert oder cloudbasiert betrieben werden, sofern ein sicherer, stabiler und datenschutzkonformer Betrieb nach den IT- und Informationssicherheitsanforderungen des Auftraggebers gewährleistet ist.
Das Dashboard muss folgende technische Anforderungen erfüllen:
Webbasierte Architektur: Zugriff über moderne Webbrowser ohne zusätzliche lokale Client-Software.
Datenintegration: Kompatibilität mit Tür- und Torsteuerungen, Sensorik, Gebäudeautomation, Zutrittskontrolle, CAFM-/CMMS-Systemen und geeigneten IoT-Schnittstellen.
Datensicherheit: Verschlüsselte Datenübertragung, rollenbasierte Zugriffe und DSGVO-konforme Verarbeitung und Speicherung der Daten.
Verfügbarkeit: Hohe Systemverfügbarkeit während der vertraglich vereinbarten Betriebs- und Servicezeiten.
Skalierbarkeit: Modulare Erweiterbarkeit für zusätzliche Tür- und Toranlagen, Standorte oder FM-Komponenten.
Benutzeroberfläche: Intuitive Bedienoberfläche mit mehrsprachiger Benutzerführung, mindestens Deutsch und Englisch.
Datensicherung: Regelmäßige automatische Sicherungen an geeigneten, geschützten Speicherorten.
Das Dashboard sollte mindestens folgende KPIs erfassen und darstellen:
Anlagenverfügbarkeit (%): Anteil der Zeit, in der die kraftbetätigte Tür- oder Toranlage bestimmungsgemäß betriebsbereit ist.
Mittlere Betriebszeit zwischen Störungen (MTBF): Durchschnittliche Zeitspanne zwischen zwei störungsbedingten Ausfällen.
Wartungserfüllungsquote (%): Anteil der planmäßigen Wartungs- und Prüfaufträge, die fristgerecht abgeschlossen wurden.
Energieverbrauch je Betriebszyklus oder Betriebszeit: Energiebedarf von Antrieb, Steuerung und Zubehör je Öffnungs-/Schließvorgang oder Betriebsstunde.
Reaktions- und Reparaturzeiten: Zeit bis zur Störungsannahme, Erstreaktion und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft.
Anzahl sicherheitsrelevanter Ereignisse: Anzahl von sicherheitsrelevanten Alarmen, Störungen oder Ereignissen innerhalb des Berichtszeitraums.
Intelligente Fernüberwachung und Zustandsanalyse von kraftbetätigten Türen und Toren zur Erhöhung der Betriebssicherheit und Effizienz
Ziel ist die kontinuierliche Zustandsüberwachung, datenbasierte Optimierung der Instandhaltung und frühzeitige Erkennung von Verschleiß, Fehlfunktionen oder sicherheitsrelevanten Störungen an kraftbetätigten Türen und Toren. Die Maßnahmen dienen dazu, Anlagenverfügbarkeit zu erhöhen, ungeplante Ausfälle zu minimieren und den sicheren Betrieb der Tür- und Toranlagen ohne Einschränkung der Betreiberpflichten sicherzustellen. Für Arbeitsstätten sind kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand zu prüfen.
Die Einführung eines Fernüberwachungssystems sollte folgende Ziele erfüllen:
Kontinuierliche Datenerfassung: Laufende digitale Erfassung und Speicherung von Betriebszuständen und Leistungsdaten der Tür- und Toranlagen, z. B. Betriebsstunden, Öffnungs- und Schließzyklen, Laufzeiten, Motorstatus, Sensorstatus, Steuerungsmeldungen und Störungen.
Echtzeitvisualisierung: Darstellung von Betriebszuständen, Störungen, Trends und Kennzahlen in Echtzeit zur besseren betrieblichen Kontrolle.
Früherkennung: Erkennung von Verschleißmustern und auffälligen Betriebszuständen durch Grenzwertüberwachung und Analyse von Störungs- und Zustandsdaten.
Vorausschauende Instandhaltung: Datenbasierte Planung von Wartungs- und Reparaturmaßnahmen auf Grundlage der tatsächlichen Nutzung und des Anlagenzustands, um Ausfallzeiten zu reduzieren.
Erhöhte Sicherheit: Automatische Warnmeldungen bei sicherheitsrelevanten Ereignissen, z. B. Ausfall von Lichtschranken, Sicherheitskontaktleisten, Sensorik, Notentriegelung, Steuerungskomponenten, blockierten Bewegungen oder Kommunikationsfehlern.
CAFM-/CMMS-Integration: Integration der Betriebs- und Zustandsdaten in das FM-System des Auftraggebers zur zentralen Berichterstattung, Nachverfolgbarkeit und langfristigen Trendanalyse.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle erfassten Betriebsdaten vollständig, nachvollziehbar und datenschutzkonform gespeichert werden.
Das System muss periodisch und automatisch Berichte erzeugen, die für jede überwachte Tür- oder Toranlage folgende Inhalte enthalten:
Betriebsstunden sowie Öffnungs- und Schließzyklen.
Status der sicherheitsrelevanten Schutz-, Abschalt- und Überwachungseinrichtungen sowie der Steuerungskomponenten.
Trendanalysen relevanter Zustandsmerkmale, z. B. Laufzeiten, Störhäufigkeit, Motorbelastung, Sensorstatus, Endlagenabweichungen oder ungewöhnliche Betriebszustände.
Alarme bei Grenzwertüberschreitungen, sicherheitsrelevanten Störungen, Kommunikationsfehlern, blockierten Bewegungen oder Systemunterbrechungen.
KPI-basierte Leistungsübersichten und Empfehlungen für Wartung, Nachjustierung oder Instandsetzung.
Die Berichte werden automatisch erstellt und dem Auftraggeber monatlich oder auf Anforderung übergeben. Die Aufbewahrung der Daten und Nachweise erfolgt entsprechend den vertraglichen Dokumentationspflichten sowie den relevanten Betreiber- und Nachweispflichten. Prüf- und Wartungsnachweise sind mindestens für den erforderlichen Nachweiszeitraum aufzubewahren.
Der Auftragnehmer stellt ein modernes, sicheres digitales Überwachungssystem bereit, das folgende Anforderungen erfüllt
Datenerfassung: Kontinuierliche Erfassung relevanter Betriebsdaten der kraftbetätigten Türen und Tore, z. B. Betriebsstunden, Öffnungs- und Schließzyklen, Laufzeiten, Motorstatus, Endlagen, Sensorstatus, Störmeldungen, Alarmmeldungen sowie Status von Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken und Notentriegelungen.
Echtzeitübertragung: Sichere und verschlüsselte Datenübertragung an ein zentrales Server- oder Cloudsystem, auf das Auftragnehmer und Auftraggeber entsprechend ihrer Berechtigung zugreifen können.
Datenvisualisierung: Webbasierte Dashboards oder Softwareoberflächen zur Darstellung von Anlagenstatus, Störungen, Alarmen, Trends und Kennzahlen je Tür- oder Toranlage.
Datenanalyse: Automatisierte Auswertung der erfassten Daten zur Optimierung von Wartung, Prüfung und Störungsbeseitigung, einschließlich Trendanalyse und Erkennung auffälliger Betriebszustände.
Systemkompatibilität: Möglichkeit zur Integration in vorhandene CAFM-, CMMS-, IWMS- oder ERP-Systeme des Auftraggebers sowie, sofern vorhanden, in Gebäudeautomation, Zutrittskontrolle oder Störmeldesysteme.
Skalierbarkeit und Modularität: Systemarchitektur, die eine spätere Erweiterung auf zusätzliche kraftbetätigte Türen und Tore, Standorte oder FM-Komponenten ermöglicht.
Cybersicherheit: Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen für Betriebs- und Sensordaten, insbesondere verschlüsselte Kommunikation, rollenbasierte Benutzerrechte, regelmäßige Datensicherung und DSGVO-konforme Datenverarbeitung.
Alle erfassten Betriebs- und Sensordaten werden sicher, vollständig und strukturiert gespeichert. Die Datenhaltung muss den IT-, Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen des Auftraggebers entsprechen.
Der Auftragnehmer stellt folgende Leistungen bereit:
Automatisierte wöchentliche und monatliche Zustandsberichte zu den überwachten kraftbetätigten Türen und Toren, einschließlich Trendanalysen und relevanter Leistungskennzahlen.
Frühwarnmeldungen bei definierten Grenzwertüberschreitungen oder erkannten Auffälligkeiten, z. B. steigende Laufzeiten, wiederkehrende Störungen, fehlerhafte Sensorik, blockierte Bewegungen oder Ausfall sicherheitsrelevanter Einrichtungen.
Prognosen für erforderliche Wartungs- und Reparaturmaßnahmen auf Grundlage von Nutzungsdaten, Schaltzyklen, Störungshistorie und Zustandsanalysen.
Statistische Auswertungen zum Vergleich von Soll- und Ist-Zustand, z. B. Verfügbarkeit, Ausfallzeiten, Störungshäufigkeit, Reaktionszeiten und Erfolg von Wartungsmaßnahmen.
Ferndiagnose / Telefonischer Support (Helpdesk)
Diese Leistung stellt dem Betreiber einen Remote-Support für kraftbetätigte Türen und Tore bereit. Bei Fragen, kleineren Störungen oder Unklarheiten im Betrieb kann das Bedien-, FM- oder Instandhaltungspersonal einen Helpdesk kontaktieren. Der Remote-Service unterstützt z. B. bei Störmeldungen, blockierten Bewegungen, Sensorfehlern, Fehlbedienungen oder Fragen zur sicheren Nutzung. Soweit eine sichere Remote-Verbindung vorhanden und freigegeben ist, können Diagnosedaten wie Anlagenstatus, Fehlermeldungen, Schaltzyklen oder Steuerungsinformationen ausgelesen werden. Der Helpdesk gibt zulässige Hinweise zur Eingrenzung und Behebung, z. B. Sichtkontrolle, sicheres Abschalten, Reset nach Freigabe, Umschaltung auf zulässigen Handbetrieb oder Vorbereitung eines Vor-Ort-Einsatzes.
Jeder Supportvorgang wird in einem Ticketsystem dokumentiert
Zeitpunkt, Anlagenbezeichnung, Standort, Meldung, Erstdiagnose, empfohlene Maßnahme und Ergebnis werden dokumentiert. Dadurch entsteht eine nachvollziehbare Historie, die zur Analyse wiederkehrender Störungen, zur Schwachstellenbewertung und zur Optimierung von Wartungs- und Prüfplänen genutzt werden kann. Bei sicherheitskritischen Meldungen wird unmittelbar bewertet, ob die Tür- oder Toranlage außer Betrieb genommen, abgesperrt oder durch einen Servicetechniker vor Ort geprüft werden muss. Die Ferndiagnose ersetzt keine vorgeschriebenen Prüfungen oder erforderlichen Reparaturen, unterstützt jedoch eine schnelle Erstbewertung und strukturierte Eskalation.
Der Auftragnehmer errichtet ein robustes Dokumentationssystem, das mindestens die folgenden Anforderungen umfasst:
Führen des Anlagenprüfbuchs: Für jede kraftbetätigte Tür- oder Toranlage ist ein Prüf- und Wartungsbuch bzw. eine Anlagenakte zu führen. Darin werden alle Prüfungen, Wartungen, Inspektionen, Reparaturen, Störungen, Mängel, Freigaben und Stillsetzungen dokumentiert. Die Einträge enthalten mindestens Datum, Anlagenbezeichnung, Standort, Art der Maßnahme, ausführende Person/Firma, Ergebnis, festgestellte Mängel, Bewertung der Betriebssicherheit und erforderliche Folgemaßnahmen.
Digitale Berichterstattung: Zusätzlich zur physischen Dokumentation, sofern erforderlich, führt der Auftragnehmer eine digitale Wartungs- und Prüfdokumentation, z. B. in einem CAFM-, CMMS- oder IWMS-System. Dort werden Prüfberichte, Wartungsprotokolle, Störungsmeldungen, Mängelstatus, Fristen und Maßnahmen nachvollziehbar erfasst. Das System soll Fristenüberwachung, Auswertung von Störungen und transparente Berichterstattung ermöglichen.
Wartungs- und Prüfprotokolle: Für jede Wartung, Inspektion und sicherheitstechnische Prüfung erstellt der Auftragnehmer ein Protokoll oder eine Checkliste. Darin werden insbesondere Antrieb, Steuerung, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Notentriegelung, Verriegelungen, Laufwege, Führungen, Beschläge, Warnsignale und Kennzeichnungen erfasst. Auch Verschleiß, Auffälligkeiten und empfohlene Maßnahmen sind zu dokumentieren.
Störungsbeseitigungs- und Reparaturberichte: Für jeden Störungseinsatz erstellt der Auftragnehmer einen Bericht. Dieser enthält das Fehlerbild, die Ursache, durchgeführte Maßnahmen, ausgetauschte Bauteile, Restarbeiten, Ergebnis der Funktions- und Sicherheitsprüfung sowie Empfehlungen zur Vermeidung wiederkehrender Störungen. Sicherheitsrelevante Eingriffe werden zusätzlich in der Anlagenakte dokumentiert.
Prüfberichte und Bescheinigungen: Der Auftragnehmer sammelt und verwaltet alle formellen Prüfberichte und Nachweise, z. B. Erstprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen, elektrische Prüfungen und Nachweise zu sicherheitsrelevanten Komponenten. Für Arbeitsstätten sind die Anforderungen der ASR A1.7 für Türen und Tore zu berücksichtigen.
Nachweis der Betreiberpflichten in Anlehnung an VDI 3810: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber durch eine vollständige und prüffähige Dokumentation beim Nachweis der delegierten Betreiberpflichten. Dazu gehören Übersichten zu Prüffristen, Wartungsstatus, offenen Mängeln, Mängelbeseitigung, Stillsetzungen, Freigaben, Unterweisungen und relevanten Sicherheitsmaßnahmen.
Aufbewahrung und Zugriff: Alle Dokumente sind für die erforderlichen Nachweiszeiträume verfügbar zu halten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Auftraggeber jederzeit Zugriff auf die aktuelle Dokumentation erhält, insbesondere bei Audits, behördlichen Prüfungen, Versicherungsanfragen oder internen Kontrollen.
Meldewesen: Besondere Ereignisse, sicherheitsrelevante Störungen, Unfälle, Beinaheereignisse, Ausfälle von Schutzeinrichtungen oder nicht betriebssichere Zustände sind unverzüglich an den Auftraggeber zu melden. Die Meldung wird dokumentiert und enthält Ursache, Sofortmaßnahmen, Risikobewertung, empfohlene Folgemaßnahmen und den aktuellen Anlagenstatus.
Durch ein vollständiges und sorgfältiges Dokumentationsmanagement stellt der Auftragnehmer sicher, dass alle Tätigkeiten an kraftbetätigten Türen und Toren nachvollziehbar erfasst werden. Dies ermöglicht Qualitätskontrolle, rechtssichere Nachweisführung und eine transparente Grundlage für Wartung, Prüfung, Reparatur und Optimierung.
Betriebsregel für Mehranlagenbetrieb / Parallelbetrieb inkl. Einweisung
In Bereichen, in denen mehrere kraftbetätigte Türen und Tore zusammenwirken oder parallel betrieben werden, z. B. Schleusenbereiche, Tiefgaragenzufahrten, Ladezonen, Werkhallen, Sicherheitsbereiche oder Torgruppen, erstellt der Auftragnehmer eine spezifische Betriebsregel bzw. Verfahrensanweisung. Diese legt fest, wie der Betrieb sicher, koordiniert und störungsarm durchzuführen ist. Beschrieben werden insbesondere Öffnungs- und Schließfolgen, Freigaben, Verriegelungen, Prioritäten, Notbetrieb, manuelle Bedienung, Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Eskalationsregeln.
Die Betriebsregel definiert außerdem besondere Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Absperrung, Kennzeichnung, Abschaltung, Sicherung gegen unbeabsichtigte Betätigung, Verhalten bei Störungen sowie Vorgehen bei Ausfall einzelner Türen oder Tore. Nach Erstellung der Betriebsregel führt der Auftragnehmer eine Einweisung der betroffenen Mitarbeiter durch. Dabei werden typische Szenarien erläutert, z. B. blockiertes Tor, Ausfall einer Lichtschranke, Notentriegelung, Umschaltung auf Handbetrieb oder koordinierte Nutzung mehrerer Anlagen. Ziel ist es, Fehlbedienungen, Gefährdungen für Personen und Fahrzeuge sowie Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.
Tägliche Sicht- und Funktionskontroll-Checklisten (Bereitstellung + Einweisung)
Zur Unterstützung des Bedien- und FM-Personals stellt der Auftragnehmer praxistaugliche Checklisten für regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen kraftbetätigter Türen und Tore bereit. Diese Checklisten sind anlagenspezifisch aufgebaut und enthalten die wichtigsten sicherheits- und betriebsrelevanten Prüfpunkte, z. B. Zustand von Tür- oder Torflügel, Laufschienen, Führungen, Antrieb, Steuerung, Sensorik, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Notentriegelung, Verriegelungen, Warnsignalen, Kennzeichnungen und Verkehrsbereichen.
Die Checklisten berücksichtigen Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung, Nutzungsintensität und örtliche Betriebsbedingungen. Zusätzlich führt der Auftragnehmer eine kurze Einweisung durch, in der die Bedeutung der Kontrollen, die richtige Dokumentation und das Vorgehen bei Abweichungen erklärt werden. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln ist die betroffene Anlage zu sichern, gegebenenfalls außer Betrieb zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner unverzüglich zu informieren. Ausgefüllte Checklisten können archiviert werden und dienen als Nachweis für durchgeführte Betreiberkontrollen.
Prüf- und Fristenmanagement (Compliance-Plan)
Diese Leistung umfasst das umfassende Management der Prüf- und Wartungsfristen für alle betreuten kraftbetätigten Türen und Tore. Der Auftragnehmer erstellt und pflegt einen Fristenkalender bzw. Compliance-Plan, in dem alle wiederkehrenden Prüfungen, Wartungen, sicherheitstechnischen Kontrollen, elektrischen Prüfungen, Prüfungen nach Änderungen sowie Sonderprüfungen nach Schäden oder Störungen erfasst werden. Für jede Anlage werden Intervall, Fälligkeit, Prüfumfang, zuständige Person und Dokumentationsstatus nachvollziehbar geführt.
Der Auftragnehmer überwacht die Fälligkeiten, erinnert rechtzeitig an anstehende Prüfungen und koordiniert Termine mit dem Auftraggeber, damit keine Prüffristen versäumt werden. Der Compliance-Plan wird bei Änderungen, z. B. neuen Herstellerangaben, geänderter Nutzung, Modernisierung, Umbau oder Prüfergebnissen, fortgeschrieben. Zusätzlich kann eine KPI-Auswertung bereitgestellt werden, z. B. fristgerecht erledigte Prüfungen, offene Mängel, überfällige Maßnahmen, Anlagenverfügbarkeit und Störungshäufigkeit. Dadurch wird die Erfüllung der Betreiberpflichten nachvollziehbar unterstützt.
