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Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung im Facility Management zur Bewertung betrieblicher Sicherheitsrisiken

Gefährdungsbeurteilung für KMF-bezogene Deckenarbeiten: Zweck und Geltungsbereich

Diese Gefährdungsbeurteilung gilt für Tätigkeiten im Zusammenhang mit künstlichen Mineralfasermaterialien (KMF) innerhalb von Deckensystemen und zugehörigen Arbeitsbereichen. Die Beurteilung umfasst Deckenöffnungen, Deckenzugang, Prüfung, Handhabung, temporären Ausbau, Einbau, Reinigung, Wartungsarbeiten oberhalb abgehängter Decken sowie die Entsorgung von KMF-bezogenen Abfällen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist die Identifikation von Gefährdungen, die Bewertung möglicher Expositionsbedingungen sowie die Festlegung verbindlicher Schutzmaßnahmen vor, während und nach der Arbeitsausführung. KMF-bezogene Arbeiten dürfen erst begonnen werden, nachdem die zutreffende SOP, der Arbeitsschein sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen geprüft und freigegeben wurden.

Gefährdungsbeurteilung im Gebäudebetrieb

Die folgenden Tätigkeiten werden durch diese Gefährdungsbeurteilung abgedeckt.

  • Öffnen von Deckenbereichen: Hierbei werden Deckenplatten angehoben oder entfernt, um Zugang zu Deckenhohlräumen zu erhalten. Das Hauptrisiko besteht in der Freisetzung von Staub oder Fasern durch beschädigte Materialien oder unsachgemäße Handhabung.

  • Arbeiten mit Decken-Zugang: Dies umfasst Tätigkeiten unterhalb, innerhalb oder oberhalb abgehängter Deckensysteme. Dabei bestehen Risiken durch herabfallende Materialien, Arbeiten in der Höhe und die Störung von Deckenplatten.

  • Prüfung von Deckenhohlräumen: Während der Prüfung können Staubablagerungen, beschädigte Materialien, freiliegende Kanten oder unbekannte Materialien festgestellt werden, die als potenzielle Expositionsquellen zu behandeln sind.

  • Handhabung und temporärer Ausbau von Deckenplatten: Unsachgemäßes Anheben, Stapeln oder Bewegen von Deckenplatten kann zu einer erhöhten Faser- und Staubfreisetzung führen.

  • Einbau oder Austausch von Deckenplatten: Neue oder ausgetauschte Deckenplatten sind kontrolliert zu handhaben. Beschädigte Materialien dürfen nicht eingebaut werden.

  • Reinigung von Deckenarbeitsbereichen: Reinigungsarbeiten müssen Staub und Fasern entfernen, ohne Kontaminationen in angrenzende Bereiche zu verteilen.

  • Wartungs- oder Technikarbeiten oberhalb abgehängter Decken: Elektro-, Lüftungs-, Klima- oder sonstige technische Arbeiten können Deckensysteme oder Staubablagerungen stören.

  • Sammlung und Entsorgung von KMF-bezogenen Abfällen: Entsorgungstätigkeiten müssen eine sekundäre Exposition und Kontamination verhindern.

Materialstatus und Prüfung vor Arbeitsbeginn

Vor Arbeitsbeginn ist der Zustand der Deckenmaterialien anhand verfügbarer Unterlagen, Sichtprüfungen, Wartungsdokumentationen, Herstellerinformationen oder gegebenenfalls Laboranalysen zu überprüfen.

Eine zusätzliche Bewertung ist erforderlich bei:

  • beschädigten oder ungeschützten Deckenplatten,

  • freiliegenden Faseroberflächen,

  • verunreinigten Deckenhohlräumen,

  • unbekannten oder nicht dokumentierten Materialien,

  • sichtbaren Staubablagerungen.

Kann der Materialzustand nicht eindeutig festgestellt werden, dürfen die Arbeiten erst nach zusätzlicher Bewertung fortgesetzt werden.

Asbestbezogene Informationen vor Arbeitsbeginn

Vor Beginn von KMF-bezogenen Deckenarbeiten ist das mögliche Vorhandensein asbesthaltiger Materialien anhand des Baujahrs und der verfügbaren Baudokumentation zu prüfen.

Bei Gebäuden, die zwischen 1993 und 1996 errichtet wurden, ist dem Auftragnehmer möglichst das genaue Datum des Baubeginns vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Falls dieses nicht verfügbar ist, ist alternativ das Baujahr anzugeben.

Bei Gebäuden, die vor 1993 oder nach 1996 errichtet wurden, ist die Angabe des Baujahrs für die erste asbestbezogene Bewertung ausreichend.

Werden asbesthaltige Materialien vermutet oder bestätigt, dürfen die Arbeiten nicht ausschließlich unter dem KMF-Verfahren durchgeführt werden. Unternehmen, die asbestbezogene Arbeiten einschließlich Abbrucharbeiten mit geringem oder mittlerem Risiko durchführen, benötigen vor Arbeitsbeginn die erforderliche Genehmigung der zuständigen Behörde.

Identifizierte Gefährdungen und Expositionswege

Die Hauptgefährdung bei KMF-bezogenen Deckenarbeiten besteht in der Freisetzung von luftgetragenem Staub und Mineralfasern beim Bewegen, Beschädigen oder Entfernen von Deckenplatten.

Eine Exposition kann insbesondere über folgende Wege erfolgen:

  • Einatmen luftgetragener Stäube oder Fasern,

  • Kontakt der Augen mit Fasern oder Staubpartikeln,

  • Hautkontakt mit Mineralfasern,

  • Ausbreitung von Staub in angrenzende Arbeitsbereiche,

  • Kontamination belegter oder betrieblicher Bereiche.

Zusätzliche Risikofaktoren umfassen:

  • eingeschränkte Belüftung,

  • gleichzeitige Tätigkeiten anderer Gewerke,

  • Arbeiten in der Höhe,

  • elektrische Installationen oberhalb abgehängter Decken,

  • Staubablagerungen innerhalb von Deckenhohlräumen.

Risikobewertung

Das Risiko bei intakten und kontrolliert gehandhabten KMF-Deckenplatten wird bei Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen als gering bis mittel bewertet.

Das Risiko erhöht sich auf mittel bis hoch, wenn beschädigte, sichtbar staubige oder stark beanspruchte Materialien vorhanden sind oder Arbeiten innerhalb kontaminierter Deckenhohlräume durchgeführt werden.

Das Restrisiko wird nur dann als akzeptabel bewertet, wenn alle technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen vollständig umgesetzt werden.

Die folgenden technischen Schutzmaßnahmen sind verpflichtend umzusetzen:

  • Verwendung von HEPA-gefilterten Saugsystemen,

  • Einsatz lokaler Absaugung,

  • kontrollierte und staubarme Handhabung,

  • Absperrungen und Warnkennzeichnungen,

  • Verwendung geeigneter Leitern, Gerüste oder Arbeitsplattformen,

  • sofortige Entfernung von Staub und Rückständen.

Trockenes Kehren und Druckluftreinigung sind verboten.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Alle KMF-bezogenen Arbeiten dürfen nur unter einem freigegebenen Arbeitsschein und unter Aufsicht der verantwortlichen Person durchgeführt werden.

Die folgenden organisatorischen Maßnahmen sind erforderlich:

  • Zugangsbeschränkung zu aktiven Arbeitsbereichen,

  • Sicherheitsunterweisungen vor Arbeitsbeginn,

  • Prüfung der Qualifikation von Fremdfirmen und der PSA-Nutzung,

  • Abstimmung mit betroffenen Bereichen oder Nutzern,

  • kontinuierliche Ordnung und Sauberkeit,

  • sofortiges Stoppen unsicherer Arbeiten.

Die Mindest-PSA umfasst:

  • Schutzhelm,

  • Sicherheitsschuhe,

  • Arbeitshandschuhe,

  • Schutzbrille,

  • Atemschutz bei möglicher Staub- oder Faserfreisetzung,

  • Schutzkleidung bei erhöhten Expositionsbedingungen.

PSA ist vor Verwendung zu prüfen und bei Beschädigung oder Kontamination unverzüglich auszutauschen.

Die folgenden Arbeitsmittel sind entsprechend der Tätigkeit bereitzustellen:

  • HEPA-Sauger,

  • Absauggeräte,

  • Leitern, Gerüste oder mobile Arbeitsplattformen,

  • Warnkennzeichnungen und Absperrungen,

  • verschließbare Abfallbehälter oder Säcke,

  • Materialien zur Feuchtreinigung.

Alle Arbeitsmittel sind vor Verwendung zu prüfen.

Reinigung und Entsorgung

Reinigungsarbeiten sind während und nach Abschluss der Tätigkeit durchzuführen.

Zugelassene Verfahren sind:

  • HEPA-Saugen,

  • Feuchtreinigung,

  • sofortige Entfernung von Staub und Rückständen.

Trockenes Kehren, Bürsten oder Druckluftreinigung sind unzulässig.

Alle Abfälle einschließlich Deckenplatten, Einweg-PSA und staubhaltiger Materialien sind ordnungsgemäß zu verschließen und über freigegebene Entsorgungswege zu entfernen.

Notfall- und Abweichungsverfahren

Bei unkontrollierter Staubfreisetzung, Materialbeschädigung, Verdacht auf Asbest oder sonstigen unsicheren Bedingungen sind die Arbeiten sofort einzustellen.

Der betroffene Bereich ist abzusperren und unbefugte Personen sind zu entfernen. Zusätzliche Reinigungs-, Bewertungs- oder Prüfmaßnahmen sind vor Wiederaufnahme der Arbeiten durchzuführen.

Alle Vorfälle und Korrekturmaßnahmen sind zu dokumentieren.

Wirksamkeitskontrolle

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist während der Arbeiten fortlaufend zu überprüfen.

Die Kontrolle umfasst:

  • Sichtprüfung der Arbeitsbereiche,

  • Überprüfung der PSA-Nutzung,

  • Kontrolle von Ordnung und Sauberkeit,

  • Prüfung der Reinigungsmaßnahmen,

  • Kontrolle der Zugangsregelungen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach Vorfällen, Verfahrensänderungen oder Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren.

Der Arbeitsbereich darf erst freigegeben werden, wenn:

  • keine sichtbaren Staub-, Faser- oder Materialreste vorhanden sind,

  • die Reinigungsverfahren abgeschlossen wurden,

  • alle Abfälle ordnungsgemäß entfernt wurden,

  • Absperrungen und Arbeitsmittel sicher entfernt wurden,

  • keine unkontrollierte Expositionssituation mehr besteht,

  • die verantwortliche Person die Einhaltung der festgelegten Verfahren bestätigt hat.

Diese Gefährdungsbeurteilung ist vor Beginn der Arbeiten zu prüfen und freizugeben.

Name

Funktion

Unterschrift

Datum

Verantwortliche Person

Sicherheitsfachkraft

Vertreter des ausführenden Unternehmens

Projekt- / Gebäudeverantwortlicher