Arbeitsanweisung für KMF-Deckenplattenarbeiten
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Arbeitsanweisung für KMF-Deckenplattenarbeiten
Diese Arbeitsanweisung legt das erforderliche Verfahren für das Öffnen, Handhaben, temporäre Entfernen, Wiedereinbauen, Reinigen und Freigeben von Deckenbereichen fest, die KMF-Materialien enthalten oder enthalten können. Die Anweisung gilt für kontrollierte Arbeiten an Deckenplatten, bei denen Staub- und Faserfreisetzung zu minimieren ist.
Die Arbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Materialstatus geprüft, der Arbeitsschein freigegeben, die zutreffende SOP-Kategorie bestätigt, die erforderlichen Arbeitsmittel verfügbar und der Arbeitsbereich durch die verantwortliche Aufsicht zur Ausführung freigegeben wurde.
Arbeitsanweisungen für KMF-Deckenarbeiten
- Angaben zur Arbeitsanweisung
- Geltungsbereich
- Arbeitsverfahren
- Stopp-Kriterien
- Abfallverpackung und Entsorgung
- Freigabeanforderungen
- Dokumentation
- Freigabe
Angaben zur Arbeitsanweisung
| Punkt | Eintrag |
|---|---|
| Arbeitsschein-Nr. | ____________________________ |
| Standort / Raum / Bereich | ____________________________ |
| Konkreter Deckenbereich | ____________________________ |
| Zutreffende SOP-Kategorie | E1-A / E1-B / E2-A / E2-B / E3 |
| Beschreibung der Tätigkeit | ____________________________ |
| Auftragnehmer / Ausführendes Unternehmen | ____________________________ |
| Verantwortliche Aufsicht | ____________________________ |
| Verantwortliche Person / Officer-in-Charge | ____________________________ |
| Datum / Arbeitszeitfenster | ____________________________ |
Geltungsbereich
Diese Anweisung gilt für freigegebene KMF-bezogene Deckenarbeiten, einschließlich Öffnen von Deckenbereichen, Zugang zu Deckenhohlräumen, Handhabung von Deckenplatten, temporärem Ausbau, Wiedereinbau, Reinigung, Abfallverpackung und Freigabe des betroffenen Bereichs.
Diese Anweisung darf nur für die im Arbeitsschein angegebene Tätigkeit und den angegebenen Bereich verwendet werden. Wenn sich Arbeitsbereich, Materialzustand, Tätigkeit oder Expositionssituation ändern, sind die Arbeiten zu stoppen und die verantwortliche Aufsicht hat die Arbeitskategorie vor Fortsetzung neu zu bewerten.
Vorbereitung des Arbeitsbereichs
Bevor Deckenplatten bewegt werden, ist der Arbeitsbereich so vorzubereiten, dass die Tätigkeit ohne unkontrollierte Staubfreisetzung, Behinderung von Zugangswegen oder Exposition unbefugter Personen durchgeführt werden kann. Die verantwortliche Aufsicht bestätigt die genaue Arbeitsgrenze, die zutreffende SOP-Kategorie und den freigegebenen Entsorgungsweg.
Der Bereich ist von nicht benötigten Gegenständen freizuräumen. Nahegelegene Geräte, Möbel, Lagergüter, technische Anlagen oder Verkehrswege sind zu schützen, wenn eine Ausbreitung von Staub oder Rückständen möglich ist. Absperrungen und Warnkennzeichnungen sind anzubringen, wenn eine Zugangskontrolle erforderlich ist. Unbefugte Personen sind bis zur abgeschlossenen Freigabeentscheidung vom Arbeitsbereich fernzuhalten.
Zugangsmittel wie Leitern, Gerüste oder mobile Arbeitsplattformen sind standsicher aufzustellen und vor Verwendung zu prüfen. Werkzeuge, Reinigungsgeräte, Abfallsäcke und temporäre Ablageflächen für Deckenplatten sind vor Arbeitsbeginn so anzuordnen, dass die Platten ohne Eile, Biegen, Ziehen oder Ablegen auf ungeeigneten Flächen gehandhabt werden können.
Öffnen von Deckenplatten
Deckenplatten sind vorsichtig und mit möglichst geringer Störung zu öffnen. Jede Platte ist langsam und gleichmäßig anzuheben, um Kantenschäden, Erschütterungen oder Freisetzungen von Staub von der Plattenoberfläche oder aus dem Deckenhohlraum zu vermeiden. Die Platten dürfen nicht geworfen, gezogen, gebogen, gebrochen, geschnitten, gebohrt, geschliffen, gesägt oder mit Druckluft gereinigt werden.
Es dürfen nur die Deckenplatten geöffnet werden, die für die freigegebene Tätigkeit erforderlich sind. Benachbarte Platten bleiben an ihrem Platz, sofern ihre Bewegung nicht im Arbeitsschein und in der freigegebenen SOP-Kategorie enthalten ist. Dadurch wird eine unnötige Störung zusätzlicher Deckenflächen verhindert und die mögliche Ausbreitung von Fasern oder Staub reduziert.
Bei laminierten, beschichteten, versiegelten oder anderweitig geschützten Platten ist die Schutzoberfläche intakt zu halten. Beschädigte Laminierung, gerissene Beschichtung, gebrochene Kanten, freiliegende Faseroberflächen oder unerwartete Staubablagerungen gelten als Änderung des Materialzustands. Die Arbeiten sind zu stoppen, bis die verantwortliche Aufsicht bestätigt, ob die zugeordnete Kategorie weiterhin gültig ist oder ob die Arbeit neu einzustufen ist.
Temporärer Ausbau und Handhabung
Entfernte Platten sind als kontrollierte Materialien zu behandeln und nur auf einer sauberen, stabilen und geschützten Fläche abzulegen. Die Ablagefläche ist vor Beginn des Ausbaus vorzubereiten. Platten dürfen nicht direkt auf staubigen Böden, nassen Flächen, Verkehrswegen oder instabilen Auflagen abgelegt werden.
Platten sind so zu tragen, dass Biegen, Kantenschäden, Abrieb oder Oberflächenbeschädigungen vermieden werden. Stapeln ist zu vermeiden, sofern es nicht ohne Druck auf Plattenkanten oder Schutzoberflächen möglich ist. Wenn Stapeln unvermeidbar ist, sind die Platten gleichmäßig auszurichten und gegen Bewegung oder Stoßeinwirkung zu schützen.
Platten dürfen nur wieder eingebaut werden, wenn sie intakt, sauber, trocken und frei von sichtbarer Faserfreisetzung bleiben. Beschädigte, sichtbar staubige, ungeschützte oder unbekannte Platten dürfen nicht wieder eingebaut werden. Diese Materialien sind zu trennen, zu verpacken und entsprechend dem zutreffenden E2- oder E3-Verfahren über den freigegebenen Entsorgungsweg zu behandeln.
Durchführung der Hauptarbeit
Die Hauptarbeit darf ausschließlich innerhalb der freigegebenen Arbeitsgrenze durchgeführt werden. Bewegungen oberhalb oder im Bereich der Decke sind auf das für die zugewiesene Tätigkeit erforderliche Minimum zu beschränken. Kontakt mit Dämmstoffen, staubigen Flächen, freiliegenden Faserstoffen, gelagerten Rückständen oder Staubablagerungen im Deckenhohlraum ist zu vermeiden, sofern deren kontrollierte Handhabung nicht ausdrücklich Bestandteil der Tätigkeit ist.
Bei sichtbarem Staub oder losen Ablagerungen ist vor Fortsetzung der Hauptarbeit eine Reinigung mit HEPA-Sauger durchzuführen. Wenn die Tätigkeit staubige Flächen stören oder sichtbaren Staub erzeugen kann, sind lokale Absaugung oder zusätzliche Abschottung gemäß SOP-Kategorie oder Anweisung der Aufsicht einzusetzen.
Elektro-, Mechanik-, IT-, Lüftungs-, Brandschutz- oder sonstige technische Arbeiten oberhalb von Deckenplatten sind so auszuführen, dass Deckenplatten oder Dämmmaterialien nicht beschädigt werden. Kabel, Rohre, Werkzeuge und Bauteile dürfen nicht über freiliegende oder staubige Mineralfaseroberflächen gezogen werden.
Jede Änderung der Arbeitsmethode, des Arbeitsumfangs, des Materialzustands, der Expositionsbedingungen oder des betroffenen Bereichs erfordert eine Freigabe vor Fortsetzung. Weichen die tatsächlichen Bedingungen vom Arbeitsschein oder der zugeordneten SOP-Kategorie ab, sind die Arbeiten bis zur Neubewertung zu stoppen.
Zwischenreinigung
Eine Zwischenreinigung ist während der Tätigkeit durchzuführen, sobald Staub, Rückstände, Bruchstücke oder lose Fasern entstehen. Die Reinigung während der Arbeit verhindert Ansammlungen und reduziert die Gefahr, dass Staub in angrenzende Bereiche, Zugangswege oder belegte Bereiche verschleppt wird.
HEPA-Saugen und Feuchtreinigung sind die freigegebenen Verfahren für die Zwischenreinigung. Trockenes Kehren, Bürsten und Reinigung mit Druckluft sind verboten, da sie Fasern und Staub in die Luft zurückführen können.
Die Zwischenreinigung umfasst den unmittelbaren Deckenöffnungsbereich, zugängliche Plattenkanten, den Tragrost, betroffene Bodenflächen, Werkzeuge, Zugangsmittel, temporäre Ablageflächen für Deckenplatten sowie alle Oberflächen, auf denen sich Staub absetzen kann. Bei längeren Arbeiten legt die verantwortliche Aufsicht die Reinigungsintervalle anhand sichtbarer Staubentwicklung, Arbeitsdauer und Expositionspotenzial fest.
Wiedereinbau
Der Wiedereinbau darf erst erfolgen, wenn die Hauptarbeit und die erforderliche Zwischenreinigung abgeschlossen sind. Vor dem Wiedereinbau ist jede Platte visuell auf Beschädigung, Staub, freiliegende Fasern, gebrochene Ecken, beschädigte Laminierung, Feuchtigkeit oder Verunreinigung zu prüfen.
Nur intakte, saubere und unbeschädigte Platten dürfen wieder eingebaut werden. Die Platten sind korrekt im Deckenraster oder in der Tragkonstruktion zu positionieren und dürfen nicht mit Gewalt eingesetzt werden. Erzwungenes Einsetzen kann Kanten beschädigen, Fasern stören oder lose Partikel erzeugen.
Der Wiedereinbau beschädigter, verunreinigter, ungeschützter oder unbekannter Materialien ist nicht zulässig, sofern die verantwortliche Aufsicht den Zustand nicht neu bewertet und ausdrücklich freigegeben hat. Nicht für den Wiedereinbau freigegebene Materialien sind zu verpacken und über den freigegebenen Entsorgungsweg zu entfernen.
Endreinigung
Die Endreinigung ist abzuschließen, bevor der Arbeitsbereich zur Freigabeprüfung vorgestellt wird. Ziel der Endreinigung ist die Entfernung aller arbeitsbedingten Stäube, Fasern, Bruchstücke, Verpackungsmaterialien und losen Rückstände aus dem betroffenen Bereich.
Der Deckenöffnungsbereich, zugängliche Plattenkanten, Deckenraster, Bodenfläche, Zugangsweg, Werkzeuge, Zugangsmittel, temporäre Ablageflächen und nahegelegene Oberflächen sind visuell zu prüfen und bei Betroffenheit zu reinigen. Je nach Staub- oder Verunreinigungsgrad sind HEPA-Saugen und Feuchtreinigung einzusetzen.
Vor der Abnahme dürfen kein sichtbarer Staub, keine Fasern, keine Rückstände, kein loses Deckenmaterial und keine KMF-bezogenen Abfälle verbleiben. Wenn sichtbare Verunreinigungen bestehen, darf der Bereich nicht freigegeben werden und es ist eine zusätzliche Reinigung durchzuführen.
Stopp-Kriterien
Die Arbeiten sind sofort einzustellen, wenn Deckenplatten unerwartet beschädigt werden, Laminierung oder Beschichtung bricht, sichtbare Staubwolken entstehen, asbestverdächtiges Material festgestellt wird, erforderliche PSA fehlt oder defekt ist, HEPA-Sauger oder Absaugtechnik ausfallen, unbefugte Personen den Arbeitsbereich betreten oder die freigegebene Arbeitsgrenze überschritten wird.
Die Arbeiten dürfen erst fortgesetzt werden, nachdem die verantwortliche Aufsicht den Zustand bewertet, Korrekturmaßnahmen festgelegt und die Fortsetzung freigegeben hat.
Abfallverpackung und Entsorgung
Abfälle sind am Entstehungsort zu sammeln. Staub, entfernte Deckenmaterialien, benutzte Wischtücher, Einweg-PSA und sonstige KMF-bezogene Abfälle sind in geeignete Säcke oder Behälter zu geben und vor Verlassen des Arbeitsbereichs dicht zu verschließen.
Abfälle sind, soweit erforderlich, zu kennzeichnen und ausschließlich über den freigegebenen Entsorgungsweg zu transportieren. Abfälle dürfen nicht in belegten Bereichen, Verkehrswegen oder unkontrollierten temporären Lagerbereichen abgestellt werden.
Freigabeanforderungen
Der Arbeitsbereich darf erst freigegeben werden, wenn die Tätigkeit abgeschlossen ist, Deckenplatten ordnungsgemäß gesichert oder wieder eingebaut wurden, die Endreinigung durchgeführt wurde, Abfälle über den freigegebenen Entsorgungsweg entfernt wurden und kein sichtbarer Staub, keine Fasern, keine Rückstände und kein loses Deckenmaterial verbleiben.
Die verantwortliche Aufsicht führt die Sichtprüfung durch und bestätigt, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Zusätzliche Messungen oder fachkundige Prüfungen sind zu veranlassen, wenn dies durch Gefährdungsbeurteilung, SOP-Kategorie oder Arbeitssicherheit gefordert wird.
Dokumentation
Folgende Nachweise sind zu vervollständigen und in der Arbeitsakte aufzubewahren: Arbeitsschein, zugeordnete SOP-Kategorie, Materialstatusprüfung, Schulungs- oder Toolbox-Talk-Nachweis, PSA- und Arbeitsmittelprüfung sofern erforderlich, Reinigungsnachweis, Entsorgungsbestätigung, Abweichungsbericht sofern zutreffend sowie Abnahme- und Freigabecheckliste.
Unvollständige Dokumentation verhindert die endgültige Freigabe des Arbeitsbereichs.
