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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Arbeitserlaubnis

Facility Management: Gebäude » Betrieb » KFM Dokumente » Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis für sichere Arbeitsfreigaben und kontrollierte Tätigkeiten im Facility Management

Zentraler Arbeitsschein

Offizielle Arbeitsfreigabe für Bau-, Umbau-, Abbruch-, Montage-, Prüf-, Wartungs- und Zugangsarbeiten. Dieser Arbeitsschein ist zur Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Behörde, den Gebäudeeigentümer, die Sicherheitsabteilung und das ausführende Unternehmen vorgesehen.

Arbeitserlaubnisse im Gebäudebetrieb

Allgemeine Angaben zum Arbeitsschein

Feld

Eintrag

Genehmigungsnummer

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Projektname

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Gebäudename

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Standort

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Konkreter Arbeitsbereich

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Beschreibung der Arbeiten

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Ausführendes Unternehmen / Auftragnehmer

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Verantwortliche Aufsicht / Bauleitung

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Sicherheitsfachkraft

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Gültig ab

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Gültig bis

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Zulässige Arbeitszeiten

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Gebäude- und Asbestinformationen

Feld

Eintrag

Gebäudeart

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Baujahr

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Baubeginn, falls zutreffend

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Bekannte Gefahrstoffe

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Materialart, z. B. Decke, Wand oder Boden

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Methode der Materialprüfung

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Asbestprüfung durchgeführt durch

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Asbestverdacht

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Behördliche Genehmigung erforderlich

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Behördliche Genehmigungsnummer, falls zutreffend

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TRGS-519-Unterlagen eingereicht

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Tätigkeitsbezogene Prüfung

Tätigkeit

Materialstatus

Nachweisquelle

Expositionskategorie

SOP-Referenz

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Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

Gefährdung

Schutzmaßnahme

Einatmen von Staub oder Fasern

Kontrollierte Handhabung, HEPA-Sauger, feuchtes Wischen und Atemschutz, falls erforderlich

Arbeiten in der Höhe

Geprüfte Leitern, Gerüste und Absturzsicherung verwenden

Elektrische Gefährdungen

Abstimmung mit dem Elektrobereich und Lock-out/Tag-out, falls erforderlich

Herabfallende Materialien

Arbeitsbereich absperren, Barrikaden setzen und zugelassene Zugangstechnik verwenden

Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren

Ordnung und Sauberkeit sicherstellen sowie Verkehrs- und Fluchtwege freihalten

Erforderliche persönliche Schutzausrüstung

  • Schutzhelm

  • Sicherheitsschuhe

  • Schutzhandschuhe

  • Schutzbrille

  • Staubmaske oder Atemschutz, falls erforderlich

  • Warnweste, falls erforderlich

Verpflichtende Asbest- und Behördeninformation

Bei Gebäuden, die zwischen 1993 und 1996 errichtet wurden, ist dem Auftragnehmer möglichst das genaue Datum des Baubeginns oder alternativ das Baujahr vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Bei Gebäuden, die vor 1993 oder nach 1996 errichtet wurden, ist die Angabe des Baujahrs ausreichend. Diese Information dient zur Beurteilung, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sein können.

Unternehmen, die Arbeiten mit Asbest durchführen, einschließlich Abbrucharbeiten mit niedrigem oder mittlerem Risiko, müssen vor Arbeitsbeginn über die erforderliche Genehmigung, Anzeige oder Zulassung der zuständigen Behörde verfügen. Asbestbezogene Arbeiten dürfen erst beginnen, wenn die entsprechenden Nachweise, die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitsanweisung, das Entsorgungskonzept und die behördlichen Unterlagen geprüft und freigegeben wurden.

Reinigungs- und Entsorgungsverfahren

Trockenes Kehren ist nicht zulässig. Die Reinigung muss mit HEPA-Saugern und/oder durch feuchtes Wischen erfolgen. Staub, Fasern und Abfälle sind während und nach den Arbeiten zu entfernen. Abfälle sind dicht zu verschließen, bei Bedarf zu kennzeichnen und ausschließlich über den genehmigten Entsorgungsweg zu entsorgen.

Freigabekriterien

  • Der Arbeitsbereich ist frei von sichtbarem Staub, Fasern und Materialresten.

  • Die festgelegten Reinigungsverfahren wurden vollständig abgeschlossen.

  • Alle Abfälle wurden über den genehmigten Entsorgungsweg entfernt.

  • Die verantwortliche Aufsicht und die Sicherheitsfachkraft haben den Bereich geprüft und akzeptiert.

Genehmigung und Unterschriften

Name

Funktion

Unterschrift

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Verantwortliche Aufsicht

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Sicherheitsfachkraft

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Vertreter des ausführenden Unternehmens

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Gebäudeeigentümer / Vertreter

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Behördenprüfung / Behördenstempel: ______________________________

Datum: ______________________________