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Regelwerksliste zu KMF-Tätigkeiten

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Regelwerksliste zu KMF-Tätigkeiten und gesetzlichen Sicherheitsvorgaben

Regelwerksliste zu KMF-Tätigkeiten

Dieses Dokument erfasst den anwendbaren rechtlichen und technischen Rahmen für Tätigkeiten mit künstlichen Mineralfasermaterialien (KMF), Mineralwolle-Deckenplatten, abgehängten Deckensystemen, Deckenhohlräumen und zugehörigen Arbeitsbereichen. Ziel dieses Dokuments ist die Benennung der wesentlichen Vorschriften, technischen Regeln und Arbeitsschutzpflichten, die bei KMF-bezogenen Arbeiten zu berücksichtigen sind. Die aufgeführten Anforderungen sind bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsscheinen, SOPs, Arbeitsanweisungen, Schulungsnachweisen, Fremdfirmenkoordination, Reinigungsverfahren, Entsorgungswegen sowie Abnahme- und Freigabenachweisen zu berücksichtigen. Die jeweils aktuellen deutschen Fassungen der geltenden Gesetze, Verordnungen, technischen Regeln und Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind als verbindliche Referenz heranzuziehen. Dieses Dokument ersetzt keine rechtliche Prüfung und keine projektbezogene Einzelfallbewertung.

Regelwerkslisten für KMF-Tätigkeiten

Rechtlicher Rahmen und Abgrenzung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen, Schutzmaßnahmen festzulegen, deren Wirksamkeit zu überprüfen, die Ergebnisse zu dokumentieren und Beschäftigte vor Arbeitsbeginn ausreichend zu unterweisen.

Bei Arbeiten mit KMF oder Mineralwolle-Materialien ergeben sich diese Pflichten aus dem allgemeinen Arbeitsschutzrecht, dem Gefahrstoffrecht sowie den einschlägigen technischen Regeln für Gefahrstoffe.

Die Einstufung der Deckenmaterialien ist für die betriebliche Durchführung entscheidend. Bei bestehenden Mineralwolle-Materialien kann eine zusätzliche Prüfung erforderlich sein, wenn Einbaudatum, Produktzertifizierung oder Materialstatus unklar sind. Eine rein visuelle Identifikation des Deckensystems reicht nicht aus, wenn Alter, Zusammensetzung oder Gefahreneinstufung des Materials nicht bestätigt werden können.

Arbeiten an alter Mineralwolle, beschädigten Deckenplatten, sichtbarer Faserfreisetzung oder staubbelasteten Deckenhohlräumen dürfen nicht als gewöhnliche Deckenarbeiten behandelt werden. Vor Arbeitsbeginn sind die zutreffende Expositionskategorie, Schutzmaßnahmen, Reinigungsanforderungen, Entsorgungswege, Dokumentation und Freigabekriterien festzulegen.

Wenn asbesthaltige Materialien vermutet oder bestätigt werden, dürfen die Arbeiten nicht ausschließlich nach KMF-Verfahren fortgeführt werden. In diesem Fall gelten die asbestspezifischen gesetzlichen Anforderungen, Genehmigungen, Qualifikationen und Schutzmaßnahmen.

Register der Vorschriften und technischen Regeln

Vorschrift / Regel

Praktische Bedeutung für KMF-Deckenarbeiten

Interne Anwendung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Begründet die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers zur Beurteilung arbeitsbedingter Gefährdungen, Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Unterweisung, Dokumentation und Organisation sicherer Arbeit.

Grundlage für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Dokumentation, Delegation von Verantwortlichkeiten und Koordination mehrerer Beteiligter.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Regelt Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen, Unterweisung der Beschäftigten, Koordination von Fremdfirmen, Notfallmaßnahmen und Expositionsdokumentation, soweit anwendbar.

Grundlage für KMF-bezogene Gefährdungsbeurteilung, Expositionskontrolle, Fremdfirmenkoordination, Arbeitsverfahren, PSA, Reinigungskontrollen und Dokumentation.

TRGS 521

Enthält spezifische technische Regeln für Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und sonstige Tätigkeiten mit alter Mineralwolle oder biobeständigen Mineralfasern. Sie umfasst Tätigkeitskategorien und Schutzmaßnahmen für Deckenarbeiten.

Grundlage zur Einstufung von KMF-bezogenen Deckenarbeiten, Festlegung von Expositionskategorien, SOP-Kategorien und Maßnahmen bei beschädigten, alten oder unklaren Mineralwolle-Materialien.

TRGS 400

Legt Grundsätze der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fest, einschließlich Organisation, Fachkunde, Umfang der Beurteilung, Dokumentation und Überprüfungspflichten.

Grundlage zur Strukturierung von KMF-Gefährdungsbeurteilungen und zur Festlegung, wann eine Neubewertung erforderlich ist.

TRGS 402

Beschreibt die Ermittlung und Beurteilung inhalativer Expositionen, einschließlich Messverfahren, sonstiger Ermittlungen und Wirksamkeitsnachweise von Schutzmaßnahmen.

Anwendung bei unklaren Expositionsbedingungen, zur Überprüfung von Schutzmaßnahmen oder wenn Messungen bzw. weitere Ermittlungen erforderlich sind.

TRGS 500

Enthält allgemeine Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich Staubschutz und Mindestanforderungen an Schutzmaßnahmen.

Basis für Staubminimierung, Hygienemaßnahmen, technische Maßnahmen und sichere Arbeitsweisen, insbesondere bei neuer oder zertifizierter Mineralwolle.

TRGS 555

Regelt Anforderungen an Betriebsanweisungen und Information / Unterweisung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Grundlage für KMF-Arbeitsanweisungen, Schulungsinhalte, Toolbox Talks und schriftliche Betriebsanweisungen.

TRGS 900

Enthält Arbeitsplatzgrenzwerte für die Luft am Arbeitsplatz. Sie kann für allgemeine Staubgrenzwerte relevant sein, wenn kein spezifischer Stoffgrenzwert gilt.

Referenz für die Bewertung allgemeiner Staubbelastung. Sie ersetzt keine KMF-spezifischen oder altmineralwollebezogenen Anforderungen.

ASR A1.3

Legt Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung fest, einschließlich Verbots- und Zutrittsbeschränkungsschildern.

Anwendung zur Kennzeichnung von Sperrbereichen, Zugangskontrollen, Arbeitszonen und Zutrittsverboten.

ArbMedVV

Regelt Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge, einschließlich Pflicht-, Angebots- und nachgehender Vorsorge, soweit anwendbar.

Grundlage zur Festlegung, ob arbeitsmedizinische Vorsorge aufgrund von Expositionskategorie, Tätigkeit oder Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.

Baustellenverordnung (BaustellV)

Gilt, wenn Arbeiten rechtlich als Baustellentätigkeit einzustufen sind und mehrere Arbeitgeber oder Auftragnehmer beteiligt sind. Zusätzliche Koordinations- und Sicherheitsplanungsanforderungen können erforderlich sein.

Grundlage zur Prüfung, ob Baustellenkoordination, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan oder Koordinatoren erforderlich sind.

DGUV Information 215-830 / DGUV Regel 101-004

Enthält praktische Anforderungen zur Koordination von Fremdfirmen und ergänzende Regeln für Arbeiten in kontaminierten oder potenziell kontaminierten Bereichen.

Grundlage zur Festlegung von Fremdfirmenkoordination, Schnittstellenmanagement, Arbeitsfreigabe, Dokumentation und Kommunikation zwischen Auftraggeber, Betreiber, TFM und Auftragnehmern.

     
     

Überprüfung und Aktualisierung

Diese Regelwerksliste ist mindestens jährlich sowie bei Änderungen gesetzlicher Anforderungen, technischer Regeln, Projektbedingungen, Materialeinstufungen, Arbeitsmethoden oder Auditfeststellungen zu überprüfen.

Die verantwortliche Person bestätigt im Rahmen jeder Überprüfung, dass die aufgeführten Regelwerke weiterhin aktuell sind und dass interne Dokumente die anwendbaren Anforderungen widerspiegeln.

Überprüfungsdatum

Geprüft durch

Änderungen erforderlich

Unterschrift

☐ Ja ☐ Nein

☐ Ja ☐ Nein

☐ Ja ☐ Nein

Mit der Unterschrift bestätigen die verantwortlichen Parteien, dass diese Regelwerksliste geprüft wurde und als Referenzrahmen für KMF-bezogene interne Dokumente und Arbeitskontrollen verwendet wird.

Name

Funktion

Unterschrift

Datum

Vertreter des Betreibers

Vertreter TFM

Sicherheitsfachkraft

Verantwortliche Person / Officer-in-Charge