| Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | Begründet die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers zur Beurteilung arbeitsbedingter Gefährdungen, Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Unterweisung, Dokumentation und Organisation sicherer Arbeit. | Grundlage für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Dokumentation, Delegation von Verantwortlichkeiten und Koordination mehrerer Beteiligter. |
| Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | Regelt Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen, Unterweisung der Beschäftigten, Koordination von Fremdfirmen, Notfallmaßnahmen und Expositionsdokumentation, soweit anwendbar. | Grundlage für KMF-bezogene Gefährdungsbeurteilung, Expositionskontrolle, Fremdfirmenkoordination, Arbeitsverfahren, PSA, Reinigungskontrollen und Dokumentation. |
| TRGS 521 | Enthält spezifische technische Regeln für Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und sonstige Tätigkeiten mit alter Mineralwolle oder biobeständigen Mineralfasern. Sie umfasst Tätigkeitskategorien und Schutzmaßnahmen für Deckenarbeiten. | Grundlage zur Einstufung von KMF-bezogenen Deckenarbeiten, Festlegung von Expositionskategorien, SOP-Kategorien und Maßnahmen bei beschädigten, alten oder unklaren Mineralwolle-Materialien. |
| TRGS 400 | Legt Grundsätze der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fest, einschließlich Organisation, Fachkunde, Umfang der Beurteilung, Dokumentation und Überprüfungspflichten. | Grundlage zur Strukturierung von KMF-Gefährdungsbeurteilungen und zur Festlegung, wann eine Neubewertung erforderlich ist. |
| TRGS 402 | Beschreibt die Ermittlung und Beurteilung inhalativer Expositionen, einschließlich Messverfahren, sonstiger Ermittlungen und Wirksamkeitsnachweise von Schutzmaßnahmen. | Anwendung bei unklaren Expositionsbedingungen, zur Überprüfung von Schutzmaßnahmen oder wenn Messungen bzw. weitere Ermittlungen erforderlich sind. |
| TRGS 500 | Enthält allgemeine Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich Staubschutz und Mindestanforderungen an Schutzmaßnahmen. | Basis für Staubminimierung, Hygienemaßnahmen, technische Maßnahmen und sichere Arbeitsweisen, insbesondere bei neuer oder zertifizierter Mineralwolle. |
| TRGS 555 | Regelt Anforderungen an Betriebsanweisungen und Information / Unterweisung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. | Grundlage für KMF-Arbeitsanweisungen, Schulungsinhalte, Toolbox Talks und schriftliche Betriebsanweisungen. |
| TRGS 900 | Enthält Arbeitsplatzgrenzwerte für die Luft am Arbeitsplatz. Sie kann für allgemeine Staubgrenzwerte relevant sein, wenn kein spezifischer Stoffgrenzwert gilt. | Referenz für die Bewertung allgemeiner Staubbelastung. Sie ersetzt keine KMF-spezifischen oder altmineralwollebezogenen Anforderungen. |
| ASR A1.3 | Legt Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung fest, einschließlich Verbots- und Zutrittsbeschränkungsschildern. | Anwendung zur Kennzeichnung von Sperrbereichen, Zugangskontrollen, Arbeitszonen und Zutrittsverboten. |
| ArbMedVV | Regelt Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge, einschließlich Pflicht-, Angebots- und nachgehender Vorsorge, soweit anwendbar. | Grundlage zur Festlegung, ob arbeitsmedizinische Vorsorge aufgrund von Expositionskategorie, Tätigkeit oder Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist. |
| Baustellenverordnung (BaustellV) | Gilt, wenn Arbeiten rechtlich als Baustellentätigkeit einzustufen sind und mehrere Arbeitgeber oder Auftragnehmer beteiligt sind. Zusätzliche Koordinations- und Sicherheitsplanungsanforderungen können erforderlich sein. | Grundlage zur Prüfung, ob Baustellenkoordination, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan oder Koordinatoren erforderlich sind. |
| DGUV Information 215-830 / DGUV Regel 101-004 | Enthält praktische Anforderungen zur Koordination von Fremdfirmen und ergänzende Regeln für Arbeiten in kontaminierten oder potenziell kontaminierten Bereichen. | Grundlage zur Festlegung von Fremdfirmenkoordination, Schnittstellenmanagement, Arbeitsfreigabe, Dokumentation und Kommunikation zwischen Auftraggeber, Betreiber, TFM und Auftragnehmern. |
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