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Dachkonstruktion

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Dachtragwerke

Dachtragwerke

Dieses Dokument definiert die Pflichten des Betreibers zur Gewährleistung der Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Normenkonformität von tragenden Dachkonstruktionen gemäß der VDI-Richtlinie 6200. Es gilt für alle Dachtragwerke in Industrie-, Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden – sei es Stahlfachwerk, Betondecke, Holzbalkenlage oder Verbundsystem. Grundlage sind die einschlägigen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen: insbesondere die Anforderungen der VDI 6200 („Standsicherheit von Bauwerken“), die Bestimmungen der Landesbauordnungen (LBO) sowie zivilrechtliche Haftungsregelungen (z. B. § 823 BGB). Ziel ist es, die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion dauerhaft zu sichern, Risiken für Personen und Sachwerte zu minimieren und die Einhaltung aller baurechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften sicherzustellen.

Betreiberpflichten für Dachkonstruktionen

Regulatorische Übersicht

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die relevanten Anforderungen der VDI 6200, Abschnitt 10.1.1 bis 10.2.1, im Kontext von Dachtragwerken.

Sie benennt die Art der Verpflichtung und den jeweiligen Anlagenteil.

Kategorie

Regelwerk

Bauteilklasse (KL)

Abschnitt

Verpflichtung

Anlagenteil

VDI-Richtlinie

VDI 6200

2

10.1.1

Regelmäßige Kontrolle der Dachkonstruktion auf erkennbare Veränderungen, offensichtliche Mängel oder Schäden

Dachtragwerke

VDI-Richtlinie

VDI 6200

2

10.1.1

Regelmäßige Prüfung der Dachkonstruktion auf versteckte bzw. fortschreitende Schäden

Dachtragwerke

VDI-Richtlinie

VDI 6200

2

10.1.1

Vertiefte Überprüfung wesentlicher tragender Bauteile

Dachtragwerke

VDI-Richtlinie

VDI 6200

2

10.1.1

Weitergehende Untersuchungen bei festgestellter unzureichender Standsicherheit; erforderliche Maßnahmen

Dachtragwerke

Diese Übersicht verdeutlicht, dass für Dachtragwerke umfassende Überwachungs- und Prüfpflichten bestehen. Der Betreiber ist demnach verpflichtet, geeignete Kontroll- und Inspektionskonzepte umzusetzen, um Abweichungen vom Soll-Zustand frühzeitig zu erkennen und erforderlichenfalls Maßnahmen einzuleiten.

Bereich – § 10.1.1 Regelmäßige Kontrollen- Inhalt der Verpflichtung

Die Verpflichtung nach § 10.1.1 der VDI 6200 umfasst die regelmäßige visuelle Kontrolle der Dachtragkonstruktion. Ziel ist es, erkennbare Schäden oder Abweichungen frühzeitig festzustellen. Bei den Kontrollen wird insbesondere auf optische Mängel geachtet: Risse im Material, Korrosionserscheinungen bei Stahlteilen, lose oder fehlende Befestigungselemente sowie Durchbiegungen und Verformungen gelten als kritische Indikatoren. Auch Hinweise auf Wasserschäden wie Feuchtigkeitsränder, Farbabplatzungen oder abgestorbene Bausubstanz (z. B. aufgequollenes Holz) sind aufzuzeichnen. Durch die Sichtprüfungen können einfache Mängel rechtzeitig erkannt werden, bevor sie sich zu sicherheitsrelevanten Schäden entwickeln.

Umsetzung

Die regelmäßigen Kontrollen der Dachtragwerke erfolgen mindestens halbjährlich und zusätzlich nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Sturm, Brand, außergewöhnlich hohe Schneelasten). Verantwortlich ist üblicherweise das technische Personal des Betreibers oder Fachkräfte aus dem Gebäudemanagement. Die Inspektionen werden vor Ort durchgeführt; hierfür können Ferngläser, Kameras oder Leitern eingesetzt werden, um auch schwer zugängliche Stellen zu begutachten. Zusätzlich können unterstützende Messverfahren zum Einsatz kommen, etwa die Feuchtemessung in Holzbauteilen oder eine Wärmebildaufnahme zur Erkennung von Feuchtebrücken. Bei jeder Kontrolle werden gefundene Auffälligkeiten sofort dokumentiert und gegebenenfalls fotografisch festgehalten. Kleinere Schäden können unter Umständen direkt durch das Personal behoben oder für die nächste Instandsetzungsmaßnahme vorgesehen werden.

Dokumentation

Alle Ergebnisse der Sichtkontrollen werden in einem Dachtragwerks-Logbuch (oder einem vergleichbaren Inspektionsregister) erfasst. Jeder Eintrag enthält Datum, verantwortliche Personen sowie eine detaillierte Beschreibung der beobachteten Mängel und deren Einschätzung hinsichtlich ihres Schweregrads (z. B. geringfügig, erheblich, kritisch). Ebenfalls dokumentiert werden sofort eingeleitete Sofortmaßnahmen oder weiterführende Empfehlungen. Diese lückenlose Dokumentation dient als Nachweis für die regelmäßige Überwachung und bildet die Grundlage für mögliche Nachprüfungen durch Behörden. Zudem fließen die Einträge in die Planung von Instandhaltungsmaßnahmen ein, da sie zeigen, ob sich bestimmte Schäden verschlimmern oder neue Probleme auftreten.

Bereich – § 10.1.2 Regelmäßige Prüfungen- Inhalt der Verpflichtung

Die regelmäßigen Prüfungen gemäß § 10.1.2 der VDI 6200 gehen über einfache Sichtkontrollen hinaus. Sie sollen vor allem solche Schäden ermitteln, die nicht offensichtlich sind. Hierzu gehören zum Beispiel Ermüdungsrisse in belasteten Elementen, Korrosion im Inneren von Baustoffen oder allmähliche Verformungen durch Materialschwinden bzw. -dehnung. Die technischen Prüfungen dienen somit dazu, versteckte bzw. fortschreitende Schäden rechtzeitig zu erkennen, die sich bei einer reinen Augenprüfung nicht zeigen. Auch Einflüsse wie Setzungen im Gebäudebereich oder unbemerkter Wasserbefall können so aufgedeckt werden.

Umsetzung

Die Inspektionen nach § 10.1.2 werden in der Regel mindestens einmal jährlich oder gemäß einer vorab festgelegten Risikoklassifizierung des Gebäudes durchgeführt. Zuständig sind qualifizierte Prüfingenieure, Sachverständige oder erfahrene Statik-Fachleute. Bei diesen Prüfungen kommen zerstörungsfreie Prüfverfahren zum Einsatz: Beispielsweise können Ultraschall- oder Widerstandsmessungen genutzt werden, um Risse oder Materialveränderungen im Inneren von Bauteilen zu detektieren. Thermografische Untersuchungen können Wärmebrücken und Feuchteschäden sichtbar machen. Daneben kann eine Schlag- oder Klopfprüfung bei Holz- und Metallbauteilen durchgeführt werden, um Materialschwächen aufzuspüren. Korrosionsgrade an Stahlträgern lassen sich durch punktuelle Entfärbungs- oder Dickenmessungen feststellen. Die Auswahl der Prüfmethoden erfolgt situationsabhängig nach Art des Materials und dem Zustand der Konstruktion.

Dokumentation

Die Ergebnisse der Prüfungen werden in formellen Inspektionsberichten festgehalten. Ein solcher Bericht enthält eine Beschreibung der angewandten Prüfverfahren, dokumentierte Ergebnisse der Messungen sowie eine Analyse etwaiger festgestellter Schäden. Zudem werden Empfehlungen für erforderliche Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen gegeben. Diese Berichte werden in das zentrale Wartungs- und Instandhaltungskonzept integriert, um langfristig abzubilden, wie sich der Zustand der Dachkonstruktion entwickelt. Die Integration in ein digitales Instandhaltungssystem oder eine Gebäudemanagement-Software ist dabei empfehlenswert, damit alle relevanten Informationen jederzeit abrufbar sind.

Bereich – § 10.1.3 Tiefgehende Überprüfung- Inhalt der Verpflichtung

Die tiefgehende Überprüfung nach § 10.1.3 der VDI 6200 zielt auf eine umfassende Analyse der wesentlichen tragenden Elemente der Dachkonstruktion. Dies umfasst Träger, Binder, Pfetten, Sparren sowie Dachplatten. Im Rahmen dieser Prüfung wird beurteilt, ob die statischen Sicherheitsreserven der Dachkonstruktion weiterhin ausreichend sind. Es wird beispielsweise untersucht, inwieweit Materialermüdung oder Abnutzung die Tragfähigkeit beeinflussen. Ziel ist es, auch versteckte Schwachstellen zu erkennen und die Gesamtstabilität des Tragwerks detailliert zu bewerten.

Umsetzung

Eine tiefgehende Überprüfung wird typischerweise mindestens alle fünf Jahre oder nach signifikanten Veränderungen des Zustands der Konstruktion durchgeführt. Fachleute – meist zertifizierte Tragwerksplaner oder erfahrene Bauingenieure – führen die Überprüfung durch. Dabei werden zunächst die vorhandenen Planunterlagen, Lastannahmen und vorherige Prüfprotokolle herangezogen. Anschließend erfolgen detaillierte statische Berechnungen, in denen Lastannahmen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Zusätzlich können Baustoffproben entnommen und im Labor analysiert werden (z. B. Festigkeitsprüfungen von Beton- oder Holzproben, Korrosionsuntersuchungen von Stahl). Um die Tragfähigkeit realistisch zu beurteilen, können auch Belastungstests an ausgewählten Bauteilen durchgeführt werden, sofern dies technisch möglich und zulässig ist. Die Arbeiten erfordern Spezialwissen in Statik und Materialkunde und erfolgen daher durch qualifizierte Ingenieure.

Dokumentation

Ergebnisse der tiefgehenden Überprüfung werden in einem detaillierten ingenieurtechnischen Gutachten dokumentiert. Der Bericht enthält neben der Beschreibung der Prüfverfahren eine Auswertung der statischen Berechnungen sowie eine Klassifizierung der vorhandenen Sicherheitsreserven (z. B. als sicher, begrenzt oder mangelhaft). Darüber hinaus gibt das Gutachten konkrete Empfehlungen zur Behebung erkannter Schwachstellen. Dies können konstruktive Verstärkungen, Materialaustausch oder Lastreduzierungen sein. In vielen Fällen wird das Gutachten auch Fristen für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen enthalten. Die Dokumentation dieses Gutachtens ist zentral für alle weiteren Entscheidungen über Instandhaltung oder Umbau der Dachkonstruktion.

Bereich – § 10.2.1 Weitergehende Untersuchungen- Inhalt der Verpflichtung

Liegen bei der tiefgehenden Überprüfung unzureichende Sicherheitsreserven oder gravierende Schäden vor, schreiben § 10.2.1 der VDI 6200 und die geltende Bauordnung vor, dass weitergehende Untersuchungen einzuleiten sind. Das Ziel ist es, den genauen Zustand des Tragwerks zu bestimmen und zu klären, ob es noch sicher betrieben werden kann. Weitergehende Untersuchungen können beispielsweise mehrdimensionale Analysen, Materialprüfungen und erweiterte Schadensdiagnosen umfassen. Aufgrund der Ergebnisse sind abschließend geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr festzulegen.

Umsetzung

Für weitergehende Untersuchungen werden in der Regel externe, unabhängige Experten oder spezialisierte Ingenieurbüros hinzugezogen. Diese führen vertiefte Berechnungen durch, etwa Finite-Elemente-Analysen, um kritische Spannungszustände in der Tragstruktur zu ermitteln. Gegebenenfalls erfolgen auch zerstörende Prüfungen (z. B. Kerbohrungen für Proben) an strategisch wichtigen Bauteilen, um Materialeigenschaften eindeutig zu bestimmen. Auf Basis der erhobenen Daten wird ein Maßnahmenplan erstellt, der konkrete Sanierungs- oder Verstärkungsmaßnahmen mit festgelegten Fristen enthält. Während dieser Planungsphase kann es erforderlich sein, sofortige Schutzmaßnahmen zu ergreifen: Beispielsweise wird bei akuter Gefahr eine Begrenzung der zulässigen Dachlasten (etwa durch Räumung von Schnee) angeordnet oder unsichere Dachzonen werden abgesperrt. In besonders kritischen Fällen können vorübergehende Abstützungen installiert werden, um einen Kollaps zu verhindern.

Dokumentation

Die Ergebnisse der weitergehenden Untersuchungen werden abschließend in einem Aktualisierungsbericht festgehalten. Dieser enthält die überarbeitete Sicherheitsklassifizierung der Dachkonstruktion und dokumentiert alle ergriffenen Maßnahmen sowie deren Wirksamkeit. Der Bericht erläutert, welche Schritte zur Sanierung bereits umgesetzt wurden und welche noch ausstehen, samt einem Zeitplan. Die aktualisierte Dokumentation stellt sicher, dass sowohl für den Betreiber als auch für Behörden jederzeit nachvollziehbar ist, wie der Zustand des Dachtragwerks bewertet wird und welche Sicherheitsvorkehrungen bestehen. Sie dient damit als Grundlage für Nachkontrollen und zukünftige Risikoabschätzungen.

Inspektions- und Instandhaltungskonzept

Zur übersichtlichen Darstellung des Prüfkonzepts kann eine tabellarische Zusammenstellung der wichtigsten Dachbauteile mit Prüfintervallen, Prüfmethoden und Verantwortlichkeiten erstellt werden.

Inspektions- und Instandhaltungskonzept

Dachbauteil

Häufigkeit

Prüfmethode

Verantwortlich

Dokumentation

Dachbinder / -träger

halbjährlich

Sichtkontrolle auf Risse, Korrosion

FM-Personal

Dachtragwerks-Logbuch

Verbindungen / Befestigungselemente

jährlich

Prüfung von Schrauben/Mutter-Verbindungen (Drehmoment), Korrosionsprüfung

Fachfirma (Statik/Dachdecker)

Technischer Prüfbericht

Dachplatten / Dachdecke

alle 5 Jahre

Tiefgehende statische Überprüfung, Lasttests

Statiker

Ingenieurbericht

Nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Sturm, starke Schneelast)

ereignisbezogen

Außerplanmäßige Schadensinspektion

FM-Leitung / Sachverständiger

Ereignisprotokoll

Diese Aufstellung dient als Beispiel für ein Inspektions- und Instandhaltungskonzept. Die genauen Intervalle und Methoden können je nach örtlicher Situation, Bauzustand und Betreiberanforderungen angepasst werden. Wichtig ist, dass für jedes Dachbauteil klare Fristen, spezifische Prüfverfahren und verantwortliche Stellen definiert sind sowie das entsprechende Dokumentationsmittel (Logbuch, Bericht o. Ä.).

Rollen und Verantwortlichkeiten

Rolle

Verantwortung

Betreiber (Eigentümer)

Übernimmt die Gesamtverantwortung für die Sicherheit des Dachtragwerks. Bestellt und finanziert erforderliche Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen.

Facility Manager / Gebäudemanager

Plant und koordiniert die Inspektionen und Instandhaltungsmaßnahmen für das Dach. Beauftragt Fachfirmen und stellt sicher, dass alle Prüfungen termingerecht erfolgen.

FM-Mitarbeiter / Hausmeister

Führt die regelmäßigen Sichtkontrollen nach § 10.1.1 durch und meldet erkannte Schäden umgehend. Führt kleinere Instandhaltungsarbeiten und Kontrollen eigenständig durch.

Statiker / Sachverständige

Führen die regelmäßigen Prüfungen (§ 10.1.2) sowie tiefgehenden Überprüfungen (§ 10.1.3) durch. Erstellen Gutachten und geben Empfehlungen zu Sanierungen.

Bauaufsichtsbehörde / Behörden

Überwacht die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Kann bei festgestellten Mängeln Maßnahmen anordnen.

In dieser Rollenverteilung obliegt dem Betreiber letztlich die Verpflichtung, die erforderlichen Prüfungen sicherzustellen. Der Facility Manager setzt die Prüfpläne um und organisiert die entsprechenden Fachleute. Die operativen Mitarbeiter führen tägliche oder routinemäßige Aufgaben durch und melden Unregelmäßigkeiten sofort. Externe Experten und Behörden nehmen eine unterstützende und kontrollierende Funktion wahr.

Risiko- und Sicherheitsmanagement

Dachtragwerke sind verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Typische Risiken sind Materialermüdung durch jahreszeitlich wechselnde Belastungen, Korrosion an Metallelementen durch Witterungseinflüsse sowie Überlastung infolge hoher Schneelasten. Auch Wassereintritt kann die Stabilität beeinträchtigen, etwa wenn undichte Stellen zu Holzschäden oder Betonabplatzungen führen. Um diese Risiken zu minimieren, sind vorbeugende Maßnahmen unerlässlich. Dazu gehören der Einsatz von Korrosionsschutzanstrichen auf Metallteilen, regelmäßige Reinigung und Kontrolle der Dachentwässerung sowie das Anbringen von Schneefanggittern oder Lastbegrenzungsmarkierungen. Durch regelmäßige Inspektionen können potentielle Gefahren schon im Ansatz erkannt und beispielsweise durch Austausch besonders beanspruchter Bauteile oder durch temporäres Entfernen von Schnee entschärft werden.

Für Notfälle sind konkrete Sofortmaßnahmen festgelegt: Sobald akute Schäden (z. B. Anzeichen eines Einsturzes) festgestellt werden, wird der Gefahrenbereich umgehend gesperrt. Temporäre Stützmaßnahmen oder Aussteifungen können installiert werden, um Einsturzgefahr zu bannen. In solchen Fällen wird auch geprüft, ob eine Reduzierung der Nutzung (z. B. zeitweise Einschränkung der Belegung von Räumen) angezeigt ist. Alle Notfallmaßnahmen werden dokumentiert und den zuständigen Behörden gemeldet, damit eine schnelle Entwarnung oder weitere Maßnahmen koordiniert ablaufen können. Ein umfassender Notfallplan, der bereits im Vorfeld mögliche Szenarien und Abläufe definiert, stellt sicher, dass im Ernstfall alle Beteiligten schnell und sicher handeln.

Dokumentationsanforderungen

Für die lückenlose Nachverfolgbarkeit wird eine umfassende Dokumentation geführt. Dazu gehören das Dachtragwerks-Logbuch sowie sämtliche Prüfberichte und Gutachten. Diese Unterlagen müssen systematisch abgelegt werden – idealerweise digital – und allen relevanten Entscheidungsträgern zugänglich sein. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben: In der Regel sollten alle Dokumente mindestens so lange archiviert werden wie das Gebäude genutzt wird, zuzüglich mindestens zehn Jahre nach Stilllegung. Dies dient der Erfüllung von Haftungs- und Rechenschaftspflichten. Alle Dokumentationsprozesse sollten so ausgelegt sein, dass sie revisionssicher sind und bei Bedarf einer Prüfung durch Aufsichtsbehörden standhalten.

Integration in den Gebäudebetrieb

Die Betreiberpflichten für Dachtragwerke sind in das gesamte Facility-Management-Konzept einzubinden. Inspektionsintervalle und Wartungsarbeiten am Dach werden mit anderen technischen Kontrollen (zum Beispiel an Heizung, Lüftung, Fassade und Entwässerung) koordiniert, um Synergien zu nutzen und Störungen des Gebäudeablaufs zu minimieren. Zustandsberichte zum Dach werden in die allgemeine Gefährdungsbeurteilung und Risikoplanung des Gebäudes aufgenommen. Bei der Budgetierung für Instandhaltung werden vorausschauend Mittel für Sanierungen am Dach bereitgestellt, basierend auf den Erkenntnissen aus Prüfungen und Gutachten. Durch diese enge Verzahnung mit dem restlichen Facility Management können notwendige Maßnahmen rechtzeitig geplant und umgesetzt werden, wodurch der langfristige Werterhalt des Gebäudes gesichert wird.

Schlussfolgerung

Dachtragwerke stellen wesentliche tragende Komponenten dar, deren Sicherheit und Standfestigkeit kontinuierlich überwacht werden müssen. Die VDI 6200 formuliert klare Betreiberpflichten für Dachkonstruktionen: von halbjährlichen Sichtkontrollen über jährliche technische Prüfungen bis hin zu alle fünf Jahre durchgeführten vertieften Überprüfungen und gegebenenfalls weitergehenden Untersuchungen. Durch die sachgerechte Umsetzung dieser Prüfkonzepte wird nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet, sondern auch die Sicherheit für Personen und Anlagen langfristig sichergestellt. Eine lückenlose Dokumentation aller Inspektionen und Befunde sowie die Integration der Maßnahmen in das gesamte Facility-Management sorgen dafür, dass Risiken minimiert und der Wert des Gebäudes nachhaltig erhalten bleiben.