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Dachabdeckungen

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Dachbeläge

Dachbeläge

Als Betreiber eines Gebäudes tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die Dachbeläge jederzeit sicher, funktionsfähig und den geltenden Vorschriften entsprechend betrieben werden. Ziel ist es, ein systematisches Vorgehen für Inspektionen, Wartungsmaßnahmen und Dokumentation zu etablieren, damit die Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleistet und Risiken minimiert werden.

Die Betreiberpflichten für Dachbeläge gemäß HBauO § 3 i.V.m. § 19 Abs.1 sind ein wesentlicher Bestandteil eines umfassenden Facility-Managements. Durch systematische Inspektionen, präventive Instandhaltung und sorgfältige Dokumentation werden potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und beseitigt. Ein klar definiertes Verantwortungsmodell und die regelmäßige Aktualisierung der Wartungspläne stellen sicher, dass die Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleistet bleibt. Damit erfüllt der Betreiber seine gesetzlichen Pflichten und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Werterhalt des Gebäudes.

Rechtliche und technische Grundlagen

Die Betreiberpflichten für Dachbeläge ergeben sich aus den bauordnungsrechtlichen Vorschriften auf Länderebene (z. B. Hamburgische Bauordnung – HBauO § 3 i.V.m. § 19 Abs.1). Danach muss der Betreiber sicherstellen, dass bauliche Anlagen, insbesondere Dachflächen und -aufbauten, verkehrssicher sind. Das bedeutet, dass von losen oder defekten Dachbestandteilen keine Gefahr ausgeht und kein Wassereintritt zu Schäden führt. Technische Regelwerke wie Dachdeckerregeln, Fachnormen (z. B. DIN 18531 ff. für Abdichtungen) und bauaufsichtliche Zulassungen sowie Herstellervorgaben werden ebenfalls herangezogen und müssen berücksichtigt werden.

Kategorie

Vorschrift

Paragraf

Verpflichtung

Anlage

Landesgesetz

HBauO

§ 3 i.V.m. § 19 Abs.1

Verkehrssicherheit gewährleisten

363 (Dachbeläge)

Dachbeläge umfassen alle schützenden Schichten und Materialien, die ein Dach vor Witterungseinflüssen schützen. Dazu gehören insbesondere:

  • Dacheindeckungen: klassische Materialien wie Dachziegel, Ton- oder Betondachsteine, Schindeln oder Wellplatten.

  • Flachdachabdichtungen: mehrlagige Bitumenbahnen, Kunststoffbahnen oder Flüssigabdichtungen.

  • Metallbedachungen: profilierte Metalltafeln, Stehfalzsysteme oder Aluminium-/Stahlblechverkleidungen.

  • Gründächer: extensiv begrünte Flächen inklusive Substrat- und Drainageschicht.

  • Zubehör: Dachrinnen, Fallrohre, Dachfenster, Lichtkuppeln und sonstige Dachöffnungen mit zugehörigen Dichtungen und Einfassungen.

Ein intakter Dachbelag muss Wasser, Schnee und Schmutz zuverlässig ableiten und darf nicht in die darunterliegenden Bauteile eindringen lassen. Beschädigte oder unzureichend gewartete Dachbeläge können zu Undichtigkeiten, Schimmelbildung und sogar statischen Problemen führen.

Verkehrssicherheit bedeutet, dass von der Dachfläche oder ihren Bestandteilen keine Gefahr für Personen oder Sachwerte ausgeht. Wesentliche Aspekte sind:

  • Herabfallende Bauteile: Lose oder fehlende Dachziegel, abgenutzte Abdeckungen und defekte Bedachungselemente müssen vermieden werden, um Verletzungen zu verhindern.

  • Tragfähigkeit und Standfestigkeit: Die Dachkonstruktion muss das Gewicht von Wartungspersonal sowie Schnee- oder Eislasten sicher tragen. Begehbare Dachbereiche (Wartungsgänge, Gerüste) und Befestigungspunkte müssen stabil sein.

  • Rutschgefahr: Auf zugänglichen Dachflächen sind ausreichend rutschfeste Oberflächen oder Beschichtungen vorzusehen.

  • Wasserschutz: Eine zuverlässige Abdichtung und intakte Entwässerung verhindern eindringendes Wasser und damit verbundene Gefährdungen im Innenbereich.

  • Brandschutz und chemische Einflüsse: Dachmaterialien müssen auch unter extremen Bedingungen (z. B. Funkenflug, UV-Strahlung oder chemische Schadstoffe) ihre Schutzfunktion behalten.

Die Betreiberpflichten umfassen folgende Kernaufgaben:

  • Ständige Überwachung: Der Betreiber sorgt dafür, dass der Zustand der Dachbeläge kontinuierlich erfasst wird. Dazu gehören regelmäßige Begehungen durch geschultes Personal sowie die Auswertung von Inspektionsaufzeichnungen.

  • Planmäßige Inspektionen: In definierten Intervallen werden systematische Inspektionen durchgeführt. Beispielsweise erfolgen bei umfangreichen Flachdächern oder kritischen Anlagen halbjährlich Kontrollen; bei einfachen Schrägdächern kann dies jährlich geschehen.

  • Mängelerfassung und -beseitigung: Gefundene Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten (z. B. Risse, lose Befestigungen, verschobene Elemente, Verstopfungen) sind unverzüglich zu bewerten und zu beseitigen. Kritische Schäden lösen sofortige Sofortmaßnahmen aus (z. B. Sperrung des Bereichs, provisorische Abdichtung).

  • Präventive Instandhaltung: Zusätzlich zur Schadensbehebung sollen präventive Maßnahmen Verschleiß vorbeugen. Dazu gehören der planmäßige Austausch stark verwitterter Eindeckungsmaterialien, die regelmäßige Reinigung der Dachrinnen und langfristige Sanierungsschritte im Rahmen eines Wartungskonzepts.

  • Fachgerechte Ausführung: Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten sind durch qualifiziertes Fachpersonal oder zertifizierte Dienstleister durchzuführen. Dachdecker-, Klempner- und Abdichtungsarbeiten müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen.

  • Externe Prüfungen: Bei komplexen Konstruktionen oder unklaren Schäden sind unabhängige Gutachter (z. B. Statiker) hinzuzuziehen. Die Ergebnisse fließen in die Bewertung der Verkehrssicherheit ein.

Ein strukturiertes Inspektionsprogramm bildet die Grundlage für die Verkehrssicherheit:

  • Visuelle Inspektion: Regelmäßige Begehungen (z. B. halbjährlich) erfassen sichtbare Mängel wie Risse in Dachabdichtungen, fehlende oder beschädigte Ziegel, Verschiebungen und Verschmutzungen. Auch Dachrinnen, Fallrohre und Dachanschlüsse werden kontrolliert.

  • Technische Prüfungen: Mindestens jährlich erfolgen detailliertere Prüfungen. Dazu zählen beispielsweise Wasser- oder Feuchtigkeitsmessungen zur Lecksuche, Kontrolle der Dränageschichten und Überprüfung des Dachgefälles.

  • Prüfung nach Extremwetterereignissen: Nach Sturm, Hagel, Starkregen oder Schneefall ist eine sofortige Nachkontrolle des Daches erforderlich, um witterungsbedingte Schäden frühzeitig zu erkennen.

  • Dokumentation: Alle Befunde werden im Dachbelags-Logbuch protokolliert, inklusive Datum, Fundstelle, Schadenbeschreibung, Verantwortlichen und Fotodokumentation.

Auf Basis der Inspektionsergebnisse sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Schadenbeseitigung: Defekte Ziegel oder Schindeln, gerissene Bitumenbahnen oder undichte Anschlussfugen werden repariert bzw. erneuert. Undichte Stellen an Dachrändern, Anschlüssen zu Wänden und Lüftungsöffnungen sind umgehend abzudichten.

  • Reinigung: Laub, Zweige und Schmutz werden aus Dachrinnen und Abläufen entfernt, um Wasserstau zu vermeiden. Auf Gründächern werden abgestorbene Pflanzen entfernt und das Substrat gelockert.

  • Bauteilpflege: Lose Schrauben und Befestigungselemente werden nachgezogen. Fallrohre werden auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft, Rinnen auf korrekte Neigung hin kontrolliert.

  • Wetterschutzmaßnahmen: Bei anstehender Extremwitterung können provisorische Schutzmaßnahmen (z. B. Abdichten größerer Leckagen, Abdecken kleiner Bereiche) installiert werden.

  • Kontinuierliche Anpassung: Beobachtungen aus Inspektionen und Instandsetzungen fließen in die Anpassung der Wartungsintervalle ein. Wiederkehrende Schwachstellen werden gezielt adressiert.

Eine lückenlose Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben und schafft Nachweisbarkeit im Schadenfall:

  • Dachbelags-Logbuch: Hier werden alle Inspektionen, festgestellten Mängel und ausgeführten Maßnahmen verzeichnet. Wichtige Angaben sind Datum, Ort, Beschreibung des Mangels, durchführende Person/Firma und Maßnahme.

  • Mängelkategorien: Schäden werden nach ihrem Schweregrad eingeordnet (z. B. geringfügig, erheblich, sicherheitskritisch). Kritische Mängel führen zu sofortiger Sperrung oder Sofortreparatur.

  • Externe Unterlagen: Gutachten, Prüfberichte, Materialzertifikate und Zulassungen (z. B. BAM-Zulassungen, CE-Kennzeichnungen) werden gesammelt und aufbewahrt.

  • Aufbewahrungsfristen: Sämtliche Unterlagen sind mindestens bis zum Ende der geplanten Lebensdauer des Daches und darüber hinaus (mind. 10 Jahre) zu archivieren, um eine vollständige Nachverfolgung sicherzustellen.

Klare Zuständigkeiten sichern die Umsetzung der Betreiberpflichten:

Rolle

Verantwortung

Betreiber

Gesamtverantwortung für Sicherheit und Instandhaltung des Daches; Beschlussfassung und Budgetfreigabe.

Facility Manager

Planung und Koordination des Inspektions- und Wartungsprogramms; Steuerung externer Dienstleister.

Technisches Personal

Regelmäßige Begehung zur Feststellung offensichtlicher Schäden; sofortige Meldung von Auffälligkeiten; einfache Wartungsarbeiten.

Externe Fachbetriebe

Durchführung spezieller Prüfungen (z. B. Lecksuche), fachgerechte Reparatur- und Sanierungsarbeiten, Lieferung zertifizierter Materialien.

Behörden/Prüforgane

Überprüfung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und Sicherheitsanforderungen; Anordnung von Sofortmaßnahmen bei Verstößen.

Zu identifizierende Risiken und entsprechende Maßnahmen:

  • Herabfallende Teile: Lose Ziegel oder Metallteile können Personen gefährden. Maßnahmen: Regelmäßige Befestigungskontrollen, Anbringen von Fangnetzen oder Absturzsicherungen an gefährdeten Bereichen.

  • Wasserschäden: Undichte Dächer führen zu Feuchteschäden. Maßnahmen: Sorgfältige Abdichtungen, zeitnahe Reparatur von Lecks und regelmäßige Reinigung der Entwässerungsanlagen.

  • Schneelast/Eisabgang: Hohe Schneemengen oder abrutschender Schnee können Tragwerke überlasten bzw. Personen gefährden. Maßnahmen: Bemessung der zulässigen Schneelast, Installation von Schneefangsystemen und professionelle Schneeräumung.

  • Materialermüdung: Dauerhafte Witterungseinflüsse altern Baumaterialien. Maßnahmen: Planmäßiger Austausch verbrauchter Materialien vor Ablauf der Lebensdauer; Einsatz langlebiger, geprüfter Werkstoffe.

  • Gefährdung bei Wartungsarbeiten: Wartungspersonal läuft Absturz- und Stolperrisiken. Maßnahmen: Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Absturzsicherungssysteme, sichere Zugänge (z. B. Gerüste, Geländer) und Schulung der Mitarbeiter.

  • Chemische/Biologische Einflüsse: Schädigung durch Umwelteinflüsse (chemische Ablagerungen, Pflanzenbewuchs). Maßnahmen: Regelmäßige Reinigung, resistente Materialien, Kontrolle und Pflege von Gründächern (Moos- und Pflanzenrückschnitt).

Das folgende Konzept zeigt exemplarisch Intervalle und Zuständigkeiten:

Dachbereich / Element

Inspektionsintervall

Prüfverfahren

Zuständigkeit

Dokumentation

Ziegel, Schindeln, Metalldach

½-jährlich bis jährlich

Sichtprüfung auf Risse, Brüche, Verschiebung

Technisches Personal

Dach-Betriebsbuch (Logbuch)

Flachdachabdichtung

jährlich

Dichtigkeitsprüfung (Wasser/Feuchte)

Dachdeckerfachbetrieb

Prüfbericht Flachdach

Dachentwässerung (Rinnen)

vierteljährlich

Reinigung und Funktionsprüfung (Durchfluss)

Reinigungsteam

Wartungsprotokoll Entwässerung

Gründach/Substratschicht

vierteljährlich / saisonal

Kontrolle Bewuchs, Substratstärke

Gartenbaubetrieb / FM

Gründach-Logbuch

Tragende Unterkonstruktion

alle 5 Jahre oder nach Ereignis

Statikprüfung durch Ingenieur

Bauingenieur

Statikgutachten

Dachöffnungen (Fenster, Luken)

jährlich bzw. nach Einbau

Dichtheits- und Befestigungsprüfung

Technisches Personal

Prüfprotokoll Anschlüsse

Hinweis: Im Anhang finden sich Musterformulare für Inspektionen (Checklisten), Wartungs- und Reparaturprotokolle mit Fotodokumentation.

Die Betreiberpflichten für Dachbeläge werden in die übergeordneten FM-Abläufe integriert:

  • Planung: Dachinspektionen sind Bestandteil des jährlichen Instandhaltungsplans und der Budgetkalkulation. Langfristige Sanierungsprojekte werden frühzeitig eingeplant.

  • Koordination: Arbeiten an anderen Gewerken (Fassade, Haustechnik, Solaranlagen) werden mit Dacharbeiten abgestimmt, um Synergien zu nutzen und Doppelarbeiten zu vermeiden.

  • Kommunikation: Nutzer, Mitarbeiter und Wartungspersonal werden über anstehende Dacharbeiten informiert. Gefahrenbereiche werden temporär abgesperrt und gekennzeichnet.

  • Controlling: Kennzahlen (z. B. Bearbeitungszeiten, Anzahl Mängel) werden aus der Dokumentation abgeleitet und dienen der kontinuierlichen Optimierung des Wartungskonzepts.

  • Rechtssicherheit: Durch konsequente Erfüllung der Betreiberpflichten wird die Verkehrssicherheit nachgewiesen und Haftungsrisiken werden minimiert.