Brandschutzkonzept für Büro- und Logistikbestände
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Brandschutzkonzept für Büro- und Logistikobjekte
Das betriebliche Brandschutzkonzept für Büro- und Logistikbestände muss sowohl die baurechtlichen Vorgaben (Landesbauordnungen, Muster-Richtlinien) als auch arbeitsschutz- und versicherer-rechtliche Anforderungen sowie anerkannte Regeln der Technik umfassen. Zentral sind dabei die drei Säulen baulich, anlagentechnisch und organisatorisch. Dem Betreiber obliegt nach § 14 MBO die Sicherstellung der Brandschutz-Schutzziele (Menschenrettung, Sachwert- und Umweltschutz) durch geeignete bauliche Trennungen, selbsttätige Anlagen und organisatorische Maßnahmen. Moderne Gebäudekonzepte (vgl. Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, MLAR) verhindern z. B. Rauch- und Feuerausbreitung über Installationen. Auf der organisatorischen Seite muss der Arbeitgeber gemäß ArbSchG/ArbStättV auch Feuerschutzmaßnahmen ergreifen (Feuerlöscher, Unterweisungen usw.).
FM-Abteilungen übernehmen hier zentrale Rollen: Sie koordinieren Anpassungen an den Brandschutzvorgaben (z. B. nach Nutzungsänderung), überwachen Prüf- und Wartungszyklen und setzen Schulungen und Evakuierungsübungen um. Checklisten und digitalisierte Prozesse (CAFM, mobiles Dokumentenmanagement) unterstützen dies. Zielvorgaben sind u. a. definierte Evakuierungszeiten (Mindestmaß für Personenstrom nach DIN und ASR), geringstmögliche Brandausbreitung durch geeignete Detektion und Löschsysteme (z.B. BMA nach DIN 14675, Sprinkler nach DIN EN 12845/VdS), lückenlose Nachweisführung und eine wirksame Mängelbehebung. Digitalisierung und BIM bieten dabei künftig starke Hebel, um Prozesse effizienter zu gestalten und den Nachweis der Schutzzielerreichung zu unterstützen.
Ausführungsplanung: Baulich, Anlagentechnisch, Organisatorisch
- Bauordnungsrecht
- Mittel
- Arbeitsschutz
- Wartungszyklente
- Gefährdungsbeurteilung
- Brandschutzordnung
- Heißarbeiten
- Fremdfirmenmanagement
- Unterweisung
- Änderungsmanagement
- Risikoprofil
- Unterstützung
Bauordnungsrecht (Musterbauordnung und LBO)
Die Musterbauordnung (MBO) bildet den bundesweiten Rahmen; alle Landesbauordnungen (LBO) orientieren sich daran mit nur geringfügigen Abweichungen. § 14 MBO schreibt allgemein vor, dass Gebäude so zu errichten und auszurüsten sind, dass die Schutzziele im Brandfall erreicht werden (z. B. ausreichende Rettungswegslängen, Feuerwiderstand von Bauteilen, angemessene Brandabschnittsgrößen). Dazu knüpfen die Landesbauordnungen („technische Baubestimmungen“) regelmäßig an die MBO und an anerkannte Richtlinien an. Die Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) konkretisiert die Mindestanforderungen für Industriebauten (z. B. hohe Löschwasserversorgung, größere Brandabschnittsabstände) und definiert, dass Einhaltung dieser Regelwerke die Schutzziele des § 14 MBO erfüllt. Für Büro- und Logistikbauten bis 12 m Höhe gelten dabei i.d.R. (je nach Gebäudeklasse) die Standard- bzw. Industriebauvorschriften ohne Sonderbauauflagen. Soweit im jeweiligen Bundesland umgesetzt, verlängern z. B. spezielle Lüftungsbauordnungen (HVLÜVO etc.) und Feuerungsverordnungen (MFeuV) die technischen Vorgaben der MBO. Insgesamt werden die Muster-Richtlinien als anerkannte Regeln der Technik angesehen: Sie gelten kraft Verweisung in der LBO und werden als „eingeführt“ betrachtet. Abweichungen von diesen Vorgaben sind nur zulässig, wenn ein gleichwertiges Schutzniveau nachgewiesen und von der Bauaufsicht genehmigt wird.
Technische Mittel (DIN, VdS, vfdb)
Zusätzlich sind für den praktischen Brandschutz zahlreiche DIN-Normen und Zertifizierungen bindend. Beispiele: Die DIN 14096 definiert Architektur und Inhalte der betrieblichen Brandschutzordnung in den Teilen A/B/C (Verhalten im Brandfall für alle, erweiterter Personenkreis, Brandschutzbeauftragte). Feuerwehrpläne müssen nach DIN 14095 erstellt werden als lückenlose Dokumentation der Örtlichkeiten (Lageplan, Gebäudeumriss, technische Einrichtungen) und werden häufig in Sonderbauverordnungen gefordert. Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen sind i.d.R. nach DIN 14675 bzw. EN 54 auszulegen, wobei es spezielle BMA-Standards (z.B. VdS-anerkannt) gibt. Automatische Sprinkleranlagen sind nach DIN EN 12845 (bzw. DIN 14462/DIN 3230 T2) zu planen und zu unterhalten. Mobile und stationäre Feuerlöscher müssen den Anforderungen der DIN 14406 und DIN EN 3 entsprechen; z.B. schreibt DIN 14406-4 drei Prüfungen im 5-Jahres-Rhythmus und die Zweijahresprüfung durch Sachkundige vor. Relevante VdS- und vfdb-Richtlinien (z. B. über Löschwasser, Alarmierung, Brandmelde-, Video- bzw. Zutrittskontrollsysteme) können ergänzend konkrete Technikempfehlungen liefern. Zudem gelten elektrosicherheitsrelevante Regelwerke (DIN VDE 0833 für Gefahrenmeldeanlagen, DIN VDE 0132 für Feuerlöschung elektrischer Anlagen) und Sicherheitsnormen (z.B. ISO/IEC 27001, ISO/IEC 62443 bei digital vernetzten Systemen) im Kontext.
Arbeitsschutz und Betreiberpflichten
Auf Unternehmensebene verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber unmittelbar zur Schaffung wirksamer Brandschutzmaßnahmen. Konkretisiert werden diese durch die Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) und deren Technische Regeln: ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) verlangt die Gefährdungsbeurteilung für Brandrisiken sowie die bedarfsgerechte Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und Alarmmitteln. ASR A2.3 („Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) schreibt u. a. vor, Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, regelmäßig Evakuierungsübungen zu veranstalten und die Verantwortlichen (Evakuierungshelfer) jährlich zu unterweisen. Weitere Vorschriften (ASR A3.4 zu Sicherheitsbeleuchtung, ASR V3a.2 zu Brandmeldeanlagen) regeln die Prüfung optischer Leitsysteme und von BMA-Systemen. Darüber hinaus können Berufsgenossenschaftliche Regeln (DGUV Regelwerke) oder Informationen (z. B. DGUV Regel 105-001 „Brandschutzordnung“, BGR 133 zur Brandbekämpfung im Betrieb) herangezogen werden. Versicherungsverträge (insbesondere der Feuerversicherung) stellen oft zusätzliche Anforderungen an Löschanlagen-Zustand, Rauchabzug und Sicherungsmaßnahmen.
Dokumentations- und Nachweispflichten ziehen sich durch alle Maßnahmen: Bauunterlagen müssen as-built vorliegen (inkl. Brandschutznachweis), die Brandschutzordnung ist aktuell zu halten, Wartungs- und Prüfberichte von Anlagen (Feuerlöscher, BMA, Sprinkler, Notlicht, elektrische Verteilungen) sind chronologisch abzulegen. Bei Abnahmen und Sonderbetriebskostenversicherungen sind Abnahmeprotokolle gelisteter Gewerke vorzulegen. Schnittstellen bestehen regelmäß im Austausch mit Bauaufsicht (z. B. nach größeren Nutzungsänderungen), Feuerwehr (Übergabe von Feuerwehrplänen), Sicherheitsfachkräften und Versicherern (Brandschutz-Begehung). Fehlende oder abgelaufene Wartungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (Verstoß gegen Gefährdungsbeurteilungspflicht, bspw. nach ArbSchG/ArbStättV).
Prüf- und Wartungszyklen
Der Betreiber muss eine Wirtschafts- und Wartungsplan für brandschutzrelevante Einrichtungen führen. Praxisbewährt ist eine Pflege in einem CAFM/CMMS mit automatischen Fristen und digitalisierten Checklisten. Beispiele für Mindestzyklen: Feuerlöscher gemäß DIN 14406-4 alle 2 Jahre durch Sachkundige prüfen; Brandmeldeanlage im Normalbetrieb vierteljährlich Funktionstest, jährlich Wartung nach DIN 14675; Sicherheitsbeleuchtung monatliche Sichtkontrollen und jährliche Hauptprüfung nach DIN EN 50172; Sprinkler wöchentliche Funktionsprobe Ringleitung, vierteljährlich Gruppendurchfluss, jährlich Vollprüfung nach DIN EN 12845; Wandhydranten halbjährliche Prüfung; RWA-Anlagen halbjährliche Kontrolle; Fluchttürverschlüsse monatlich testen. Prüfpläne sollten die verantwortlichen Rollen (externes Fachunternehmen vs. interne Brandschutzbeauftragte) und Dokumentation (Logbücher, Prüfprotokolle) festlegen. Häufige Fallstricke sind vergessene Fristen bei übergreifenden Liegenschaften und unklare Rollen bei Betreiberpflichten. Die Wirksamkeit ist auf FM-Seite durch Stichprobenkontrollen und Jahresbericht an das Management nachzuhalten.
Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
Gemäß ArbSchG/ASR A2.2 sind alle typischen Brandgefahren im Objekt zu identifizieren und in einer Gefährdungsbeurteilung darzustellen. Dazu gehören Brandlastanalysen (Art/Quantität der Materialien, z. B. Papierlager im Büro, Gefahrgut in Logistik) sowie Rettungsweganalysen: Ermittlung von Evakuierungszeiten für die Personenzahlen, Belastungssimulation bei Höchstbestand und Annahme von Schadensfällen (z. B. Lithium-Ionen-Brand in Lagerregal). Für erhöhte Brandgefährdung (z. B. durch Lithium-Ionen-Akkus, großflächige Holzoberflächen, offene Quelle bei Heißarbeiten) müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen definiert werden (Feierstange, zusätzliche Detektoren, Brandwachen). Die Bewertung orientiert sich an den Schutzzielen: Personenschutz (evakuierte Personen in < 3 min aus dem Gebäude), Sachwertschutz (Grenzen von Brandabschnitten einhalten, geeignete Löschtechnik), Betriebsfortführung (redundante Systeme etwa USV/Sprinkler), sowie Anforderungen von Versicherer und ggf. KRITIS (je nach Branche). Das Brandschutzkonzept muss schriftlich beschreiben, wie diese Ziele durch technische Systeme (Detektion, Alarmierung, Sprinkler), bauliche Maßnahmen (Brandschottungen, Brandmauern) und organisatorische Schritte (esm- und Brandschutzhelfer) erreicht werden. Die Nachweisführung erfolgt über Simulationsergebnisse, Vergleich mit Norm-Mindestanforderungen (bspw. Evakuierungsstrom pro Meter Notausgang nach ASR A1.7) und durch Dokumentation (z. B. Fluchtwegnetzpläne, Feuerüberschlagsprognosen bei Lithium-Bränden).
Brandschutzordnung / Alarm- und Evakuierungskonzept
Gemäß DIN 14096 ist eine betriebliche Brandschutzordnung in den Teilen A/B/C zu erstellen. Teil A („Verhalten im Brandfall“) ist für alle sichtbar auszuhängen (A4-Plakat), Teil B richtet sich an Mitarbeiter (bspw. in der Werksfeuerwehr oder Haustechnik) und enthält Verhaltensanweisungen zur Brandverhütung und eigene Pflichten, Teil C umfasst Instruktionen für Brandschutz- und Evakuierungshelfer (Schulungsintervalle, Lagepläne, Notfallkontakte). Ergänzend muss ein regelmäßiges Alarm- und Evakuierungskonzept vorliegen: Freiwerdbare Alarmsysteme (z.B. Sirenen laut **ASR A2.3/**DIN VDE 0833) oder Sprachalarmierung sind zu integrieren, und Fluchtwegpläne sind nach ASR A2.3 an allen Aufenthaltsorten (ab 5 Personen) auszuhängen. Zudem müssen Evakuierungsübungen organisiert und protokolliert werden: Die ASR A2.3 fordert mind. jährliche Übungen unter Einbeziehung aller Standorte und Unterweisung von Evakuierungshelfern.
Heißarbeiten (Permit-to-Work)
Für schweißende, schneidende oder lötenen Arbeiten ist ein formalisierter Heißarbeits-Prozess einzurichten. Dies umfasst: Arbeitsplatzbeurteilung (Brandlastkontrolle, ggf. Brandwache organisieren), schriftliche Genehmigung («Hot-Work Permit») durch die Objektleitung, Sicherstellung von Brandschutzmitteln (Feuerlöscher, Löschdecke), Festlegung eines Rückbauprozesses (Entfernung aller gefährlichen Ansammlungen) und Protokollierung. Die Verantwortung liegt meist beim Nutzer oder Instandhalter, der frühzeitig das Brandschutzteam einbindet. Ein Entzug der Genehmigung bei Änderungen im Umfeld (Windzug, nachfolgende Materiallagerung) muss vorgesehen sein. Obwohl es (abgesehen von DGUV-Empfehlungen) keine explizite Vorschrift für Feuerjob-Permits im Gesetzbuch gibt, ist diese freiwillige Maßnahme als anerkannte Regel der Technik unerlässlich, um Haftungsrisiken (z. B. Brände durch Schweißen) zu minimieren.
Fremdfirmenmanagement im Bestand
Beim Einsatz externer Dienstleister im Gebäude (Wartung, Umbau) müssen Brandschutzforderungen über Lieferantenvereinbarungen sichergestellt werden. FM sollte die Qualifikation (bspw. Prüfnachweise, ggf. VdS-Zulassung) der Firmen einfordern und sie vor Baugenehmigung auf schützende Maßnahmen hinweisen. Ein zentraler Ablageort im CAFM für freigegebene Firmen, Projektdokumentation und vorliegende Brandschutzauflagen erleichtert die Kontrolle. Fallstricke entstehen, wenn Subunternehmer ohne klare Verantwortlichkeiten oder ohne Kenntnis des Brandschutzkonzepts arbeiten. FM sollte deshalb vor Baustart eine kooperative Abstimmung (Kick-off-Meeting) mit allen Beteiligten einplanen, um bauliche Brandabschnitte, temporäre Raucharme-Zugänge und Sicherheitsinseln zu definieren.
Schulung und Unterweisung
Brandschutzunterweisungen sind sowohl für alle Beschäftigten als auch für spezielle Gruppen gesetzlich vorgeschrieben. Nach ArbSchG sind Versammlungsräume, Büros und insbesondere Logistik- bzw. Industriestätten jährlich auf individuelle Brandgefahren hinzuweisen. In der Praxis deckt dies die Brandschutzordnung Teil B/C ab. Weitere Zielgruppen: Technisches Dienstpersonal, HSE-Beauftragte, Hauswarte (Instandhaltungsbesprechung Rahmen). Der vermittelten Inhalte umfassen BSO-Teil A (allgemeines Verhalten), Bedienung von Erste-Lösch-Instrumenten (z. B. Feuerlöscherprinzip), Abläufe bei Alarmauslösung, Meldekette und Sammelplatz. Evakuierungshelfer müssen nach jeder Übung mindestens einmal pro Jahr erneut unterwiesen werden. Dokumentationspflicht (Unterschrift, Datum) ist zu beachten.
Dokumentation und Änderungsmanagement
Kern der Projekt- und Soll-Dokumentation im FM ist der Brandschutzplan: laufende Aktualisierung von Bestandsplänen („as-built“), Haus-FirePlans (Feuerwehrpläne nach DIN 14095), Schließ- und Laufkarten (Schlüsselausgabe an Feuerwehr mit Legende) und Wartungsbücher für Anlagen. Ein revisionssicheres DMS (Versionierung) erleichtert Nachweise bei Audits. Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen muss ein Änderungsdienst (Change-Control) greifen: Jede Brandabschnittsänderung, neue Ladungsklasse, vergrößerte Büronutzung etc. löst eine Neubewertung (evtl. erneute Brandschutzabnahme) aus. Ein „Brandschutz-Mängelmanagement“ dokumentiert offene Punkte aus Begehungen/Abnahmen, terminiert deren Beseitigung (Verantwortliche, Kostenstelle) und überwacht Abschluss-Reports. Schlüssel-KPIs des Brandschutzes in der FM sind Fristeinhaltung (Prüf-Compliance-Rate), Mängelrücklaufzeit, und siehe nächste Spalte.
Risikoprofil und Bewertungskriterien
Industrie- und Logistikstandorte bringen spezielle Risiken mit, die ein Brandschutzkonzept adressieren muss. Dazu zählen etwa Lithium-Ionen-Akkus (Ladevorrichtungen und Zwischenlager): Hier bestehen hohe Brandlast und schnelle Wärmeentwicklung. Schutzmaßnahmen können sein: getrennte, feuerfeste Lagerbereiche (R 90 Trennung), Detektionszusatz (Thermosensoren, Rauch), gegebenenfalls VdS-gebilligte Löschungsmittel (Löschschaum). Für Heißarbeiten verschärfen sich die Anforderungen an Brandwachen und Freigabeprotokolle. Elektrische Anlagen und USV-Racks/Nischen setzen besondere Elektro-Feuerlöscher voraus (CO₂, Pulver) sowie Überspannungs- und Stromüberwachungen. Im Logistikbetrieb (Hochregallager bis 12 m Höhe) sind folgende Schutzziele zentral: Fluchtwegfreiheit (z. B. Breite der Gang- und Fahrgänge, ZA-Rampenbeleuchtung), Sprinklerbemessung für Lagerklasse, horizontale/vertikale Brandabschnittsbildung (Mindestabstände gemäß MIndBauRL).
Die Schutzziele lauten konkret: Personensicherheit (z. B. Evakuierungszeit > Stall maximale Verweilzeiten), Sachwertschutz (Reduktion Brandschäden durch schnelle Detektion und Löschung), Betriebsfortführung (kritische Anlagen redundant sichern), sowie Erfüllung Versicherungs-Vorgaben (z. B. VdS-Anlagen, Brandschicht-Nachweise). Ein Brandschutzkonzept muss nachweisen, dass diese Ziele erreicht werden. Bewertet wird u. a.: Die Personendurchsatzrate im Evakuierungsfall (gemessen an Personenstrom-Tabellen und Fluchtwegberechnung – ASR A1.7), die Detektions- bzw. Alarmierungszeit (Gesamtlatenz Sensor→Meldestelle), die Eignung der Löschmittel für die vorhandene Brandklassen (z. B. Metallbrand-Löscher bei Batterien, Schaummittel bei brennenden Flüssigkeiten), und organisatorische Redundanzen (Mehrere Brandschutzhelfer, 24/7-Bereitschaft, Schnittstellen Alarm-Fire-/Polizei). Der Brandschutz wird typischerweise durch quantitative Kennzahlen dokumentiert (z. B. „< 3 min Evakuierung“, „0 abgelaufene Prüfwartezeiten“, „100 % abgedeckte Brandabschnitte mit Sprinkler“).
Digitale Unterstützung im FM
Moderne FM-Systeme bieten vielfältige Digitalisierungschancen für den Brandschutz: Ein CAFM/CMMS kann Prüffristen (Feuerlöscher-Prüfung, Brandschutzttreue) automatisch steuern und Mängelbehebungen nachverfolgen. IoT/Leittechnik-Integration ermöglicht z.B. Echtzeit-Statusüberwachung von BMA/Sprinklerpumpen – Störmeldungen fließen direkt in ein Ticketsystem (ERP/HSEQ). Mobile Anwendungen (Tablet/Smartphone) vereinfachen Begehungs-Checklisten vor Ort (z. B. für Fluchtwegschecks oder Heißarbeitsgenehmigungen) und dokumentieren Fotos von Brandschutzmängeln. QR-Codes an wichtigen Anlagen zum Download der Prüfprotokolle oder Laufkarten an Brandmeldezentrale beschleunigen Zugriff. Im Dokumentenmanagement (DMS/Cloud) sollten Feuerwehrpläne, Brandschutzordnungen und Protokolle versioniert abgelegt werden. Auch BIM im Bestand kann künftig wertvoll sein: Brandschutzrelevante Attribute (COBie-Felder) wie Brandabschnittszugehörigkeit von Bauteilen, Typ und Wartungsintervalle von Löschanlagen lassen sich pflegen und automatisiert im Facility-Betrieb auswerten.
Wesentliche Daten-Schnittstellen sind: Sicherheits- und Feuerwehrleitstellen (FSD/ÜE) müssen in der Lage sein, Gebäudedaten (Anfahrtswege, Einspeisungen, Hauptschalter) aus den digitalen Feuerwehrplänen zu übernehmen. Andererseits sollte das Facility-System Eintragungen aus Brandschutzabnahmen oder Mängelbesprechungen direkt an die Projektakte übergeben. Die Vernetzung mit ERP/EnMS dient der budgetären Steuerung (Wartungskosten als Kostenstelle) und dem HSEQ-System (Zusammenführung mit Unfallberichte).
Typische Datenqualitätsanforderungen: Gebäude-Stammdaten (Name, Adresse, Nutzungsklasse, Gebäudeklasse) müssen eindeutig sein, Anlagendaten (Seriennr, Hersteller, installiertes Datum) vollständig und jeder Wartung zugeordnet. Mindestrelevante Attribute für Brandschutz: „Brandabschnittsname/-nummer“, „zulässige Brandbelastung“, „anlagentechnische Verantwortlichkeit“, „letzte Prüffrist“, „Brandrisikoeinstufung“. Diese Daten bilden die Grundlage für automatisierte Alarme (z.B. Funktionsprüfung überfällig) und KPI-Erhebungen.
