Betriebsfähigkeit von Gebäuden als Gesamtsystem sicherstellen
Gebäude als betriebliche Gesamtleistung verstehen
Die Betriebsfähigkeit eines Gebäudes ist gegeben, wenn die vorgesehene Nutzung unter den festgelegten Bedingungen sicher, rechtskonform und verlässlich möglich ist. Maßgeblich ist deshalb nicht, ob einzelne technische Anlagen laufen oder das Gebäude grundsätzlich betreten werden kann. Erst das Zusammenspiel aus Baukonstruktion, Erschließung, technischen Anlagen, Schutzfunktionen, Flächen, Wegen, Versorgung, Informationen und Betreiberorganisation schafft einen belastbaren Betriebszustand. Ein Gebäude kann beispielsweise beheizt und beleuchtet sein und dennoch nicht betriebsfähig sein, wenn notwendige Fluchtwege eingeschränkt, Brandschutzfunktionen außer Betrieb, Trinkwasser nicht freigegeben oder wesentliche Nutzungsvoraussetzungen nicht hergestellt sind. Umgekehrt führt nicht jede lokale Störung automatisch zur vollständigen Nutzungsuntersagung. Betriebsfähigkeit sollte deshalb als bewerteter Zustand geführt werden: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig oder nicht betriebsfähig. Die Bewertung muss sich auf die konkrete Nutzung beziehen, denn Büro, Produktion, Labor, Logistik, Versammlung oder Gesundheitsnutzung stellen unterschiedliche Anforderungen an Gebäude und Betrieb. Eingangsgrößen sind genehmigte Nutzung, Betreiberanforderungen, Nutzerbedarf, Gefährdungen, Betriebszeiten, erforderliche Kapazitäten und gesetzliche Rahmenbedingungen. Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Gebäudestatus, der erkennen lässt, welche Bereiche in welchem Umfang genutzt werden dürfen, welche Einschränkungen bestehen und welche Maßnahmen oder Ersatzlösungen erforderlich sind.
