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Unterschiede zwischen GU- und Nutzerausbauten

Facility Management: Gebäude » Verwaltungsgebäude » Ausführungsplanung » Abgrenzung GU- / Nutzerausstattung

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Die Planung und Errichtung eines Verwaltungsgebäudes erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen, technischen und infrastrukturellen Grundvoraussetzungen für die Nutzung des Verwaltungsgebäudes sicherstellt, erfolgen betriebs- und nutzerspezifische Anpassungen sowie die Integration individueller Ausstattung im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und integriert werden.

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Leistungen des Generalunternehmers (GU)

Der GU stellt die baulichen und infrastrukturellen Grundvoraussetzungen für das Verwaltungsgebäude sicher. Dazu gehören:

Bauliche Errichtung des Verwaltungsgebäudes

  • Errichtung der Tragstruktur (Fundamente, Decken, Wände, Dachkonstruktion)

  • Herstellung der Gebäudehülle (Fassade, Dämmung, Abdichtung, Fenster, Sonnenschutz)

  • Einbau von standardisierten Innentüren, Treppenhäusern und Aufzugsanlagen

  • Integration des baulichen Brandschutzes gemäß geltender Vorschriften (z. B. Brandabschnitte, Fluchtwege, Feuerwiderstandsklassen)

Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

  • Installation der Heiz-, Lüftungs- und Klimatechnik (HLK) für allgemeine Büroflächen

  • Verlegung der elektrischen Haupt- und Unterverteilungen für allgemeine Nutzung

  • Bereitstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für Sanitärbereiche

  • Integration der standardisierten IT-Grundverkabelung (Leerrohre, Kabeltrassen, Netzwerkanschlüsse)

  • Anschlüsse für zentrale Gebäudeautomation (z. B. Beleuchtungssteuerung, Klimatisierung, Jalousiensteuerung)

Grundausstattung und Oberflächen

  • Verlegung von Standard-Bodenbelägen (z. B. Teppich, PVC, Linoleum, Fliesen in Sanitärbereichen)

  • Herstellung der Innenwand- und Deckenverkleidungen nach Standardausführung

  • Installation der Grundbeleuchtung (Deckenleuchten, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838)

Diese Leistungen gewährleisten die grundsätzliche Nutzbarkeit des Verwaltungsgebäudes, ohne auf spezifische betriebliche Anforderungen oder individuelle Nutzerausbauten einzugehen.

Leistungen im Nutzerausbau (inkl. Bestandsumzug) – Beispielhafte Maßnahmen

Der Nutzerausbau umfasst alle betriebsspezifischen Anpassungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.

Raum- und Arbeitsplatzgestaltung

  • Individuelle Raumkonzepte für verschiedene Arbeitsbereiche (z. B. Open-Space-Büros, Einzelbüros, Besprechungsräume, Lounges)

  • Integration modularer Raumtrennsysteme zur flexiblen Flächennutzung

  • Anpassung der Büroflächen an ergonomische Anforderungen (z. B. höhenverstellbare Schreibtische, Akustikelemente)

Technische Erweiterungen für spezifische Verwaltungsanforderungen

  • Erweiterung der IT-Infrastruktur (z. B. WLAN-Netzwerke, zusätzliche Datenanschlüsse, Smart-Office-Technologien)

  • Integration von Medientechnik in Konferenzräume (z. B. Videokonferenzsysteme, digitale Whiteboards, Präsentationstechnik)

  • Zutrittskontrollsysteme für spezifische Bereiche (z. B. Chipkarten, biometrische Systeme)

  • Sicherheitssysteme für sensible Datenbereiche (z. B. Serverräume, Datenschutzräume, Archivräume)

Möblierung und Büroausstattung

  • Bereitstellung individueller Empfangsbereiche mit Tresen und Besuchersystemen

  • Integration von ergonomischen Arbeitsplätzen und hochwertigen Büroeinrichtungen

  • Gestaltung von Aufenthalts- und Sozialräumen für Mitarbeiter (z. B. Küchen, Lounges, Ruhezonen)

Integration von Flächenmanagement und Arbeitsplatzbuchungssystemen

  • Implementierung von digitalen Buchungssystemen für Besprechungsräume und flexible Arbeitsplätze

  • Sensorbasierte Belegungsanalysen für Flächenoptimierung und Arbeitsplatzorganisation

  • Integration von Facility-Management-Lösungen zur automatisierten Steuerung von Licht, Klima und Sicherheit

Integration vorhandener Bestandsausstattung

  • Übernahme und Wiederverwendung bestehender Büromöbel, Medientechnik und IT-Systeme

  • Migration vorhandener Software für Raum- und Arbeitsplatzverwaltung in das neue Gebäude

  • Anpassung von vorhandenen Archiv- und Dokumentensystemen in die neue Infrastruktur

Diese Maßnahmen erfolgen durch den Nutzer oder durch spezialisierte Fachfirmen und sind individuell an die betrieblichen Anforderungen, Arbeitsstrukturen und Nachhaltigkeitsziele des Verwaltungsgebäudes angepasst.

Ergänzungen für Verwaltungsgebäude

Da Verwaltungsgebäude oft besondere Anforderungen an Flexibilität, Nachhaltigkeit und Smart-Building-Technologien haben, sind zusätzliche Abgrenzungen sinnvoll:

Nachhaltigkeit und Zertifizierungen

  • Integration nachhaltiger Baumaterialien und energieeffizienter Technologien (DGNB, LEED, BREEAM)

  • CO₂-neutrale Gebäudekonzepte durch Photovoltaik, Geothermie oder energieeffiziente HLK-Systeme

Flexible Arbeitsplatz- und Nutzungskonzepte

  • Anpassbare Flächen für Coworking-Zonen, hybride Arbeitsmodelle oder agile Teams

  • Integration von IoT-gestütztem Arbeitsplatzmanagement für eine optimale Raumnutzung

Erweiterte Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen

  • Spezielle Schutzmaßnahmen für kritische Datenräume (z. B. elektromagnetisch geschirmte Räume)

  • Sicherheitszonen für VIP- oder hochsensible Verwaltungsbereiche

Erweiterte Gebäudetechnik für moderne Verwaltungskonzepte

  • Implementierung eines Facility-Management-Systems für Gebäudewartung und -management

  • Anbindung an Smart-City-Infrastrukturen oder Behördennetzwerke für digitale Verwaltungsprozesse

Abstimmung in der Werkplanung

Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert. Dabei wird geklärt:

  • Welche Basisleistungen bereits durch den GU erbracht werden?

  • Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?

  • Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?

  • Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?

Diese Abgrenzung stellt sicher, dass das Verwaltungsgebäude technisch modern, flexibel nutzbar und wirtschaftlich effizient betrieben wird, ohne dass es zu Unklarheiten, Doppelbeauftragungen oder Koordinationsproblemen kommt.

Durch die beispielhafte Kennzeichnung der Nutzerausbauten wird sichergestellt, dass alle Beteiligten – von der Planung bis zur Umsetzung – eine transparente und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeiten haben.