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Wandkonstruktionen

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Wandkonstruktionen

Wandkonstruktionen

Wandkonstruktionen in Gebäuden erfüllen mehrere wesentliche Funktionen: Sie tragen Lasten, trennen Räume, dienen als Brandschutz- und Schallschutz­wände und schützen als Außenwände vor Witterungseinflüssen. Dabei beeinflussen sie die Standsicherheit des Gebäudes, seine Wärmedämmung sowie den Brandschutz und tragen damit unmittelbar zur Sicherheit von Nutzern und Passanten bei. Im Rahmen des Facility Managements ist eine lückenlose Dokumentation des Zustands und der Instandhaltung von Wandkonstruktionen von zentraler Bedeutung. Sie stellt sicher, dass alle eingeleiteten Maßnahmen nachvollziehbar sind und dient zugleich als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und Gutachtern. Betreiber müssen gemäß den Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung (HBauO §§ 3, 14), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (z.B. ArbSchG § 5) und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht darlegen können, dass sie ihre Gebäude regelmäßig inspizieren, Mängel umgehend beheben und Gefahren für Dritte ausschließen. Die nachfolgenden Dokumente sind erforderlich, um die Einhaltung dieser Vorschriften und Pflichten lückenlos nachzuweisen. Sie bilden die Grundlage für ein professionelles, compliance-orientiertes Facility Management.

Konstruktive Ausführung von Wandstrukturen

Dokumentationsübersicht

Die folgenden Dokumente sind strukturiert nach den Vorgaben der Richtlinie VDI 6026-1 für technische Dokumentation aufgebaut. Jedes Dokument enthält Angaben zu Zweck und Umfang, relevanten Vorschriften, den zuständigen Personen sowie Hinweisen für die praktische Anwendung im Facility Management. Diese einheitliche Gliederung erleichtert die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit aller Unterlagen. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche sicherheitsrelevanten Nachweise systematisch erfasst und verwaltet werden. Diese Dokumentation unterstützt nicht nur die Erfüllung der Anforderungen aus HBauO, BetrSichV und Arbeitsschutz, sondern schafft auch eine auditfähige Grundlage für das Risikomanagement und die langfristige Instandhaltungsplanung.

Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Zweck und Umfang

Dient dem Nachweis, dass erkannte Schäden oder sicherheitsrelevante Mängel an Wandkonstruktionen fachgerecht beseitigt wurden, um die Verkehrssicherheit gemäß HBauO zu gewährleisten.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO (§ 3 Allgemeine Anforderungen, § 14 Instandhaltungspflicht)

Schlüsselelemente

Beschreibung des festgestellten Mangels
Schadensursache und Risikobewertung
Datum der Mangelbeseitigung
Name/Firma der ausführenden Person oder Fachfirma
Bestätigung der ordnungsgemäßen Instandsetzung (Unterschrift, ggf. Prüfvermerk)

Verantwortlicher

Betreiber / Instandhaltungspersonal / Facility Manager

Praktische Hinweise

Wird als Teil der Gebäudedokumentation geführt; dient als Nachweis bei Haftungsfragen, Audits und Versicherungsfällen; sollte mindestens 10 Jahre archiviert werden.

Erläuterung

Dieses Dokument ist ein zentrales Element der Betreiberverantwortung nach der HBauO und den Empfehlungen von REG-IS. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen festgestellte Schäden an Wandkonstruktionen (z. B. Risse im Mauerwerk, Abplatzungen oder Lockern des Putzes, Korrosion von Bewehrung oder Befestigungen) unverzüglich fachgerecht behoben werden. Bereits kleine Mängel können bei weiterem Fortschreiten die Standsicherheit beeinträchtigen oder Teile herabfallen lassen, sodass frühzeitige Gegenmaßnahmen erforderlich sind. Der Nachweis über die Mangelbeseitigung dokumentiert detailliert, was gefunden und wie darauf reagiert wurde: Typischerweise enthält er eine Beschreibung des Mangels, Angaben zu möglichen Ursachen sowie eine Risikobewertung. Anschließend werden Zeitpunkt und Art der durchgeführten Instandsetzung festgehalten – einschließlich Name der ausführenden Firma oder Person, verwendete Materialien und Prüfvermerk eines Sachverständigen. Dieser Bericht dient gleichzeitig als Arbeitsnachweis, dass die Instandsetzungsarbeiten nach anerkannten Regeln (z. B. DIN-Normen) ausgeführt wurden.

In der Praxis wird das Dokument häufig als digitales Protokoll im CAFM-System angelegt und mit Fotos oder Prüfberichten verknüpft. Die Unterschrift des Fachpersonals bestätigt die Abnahme der Maßnahme. Für Betreiber ist es wichtig, diese Nachweise langfristig aufzubewahren (üblich sind Fristen von mindestens zehn Jahren), um im Schadensfall oder bei behördlichen Kontrollen die Einhaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht belegen zu können. Durch die sorgfältige Dokumentation der Mangelbeseitigung lassen sich Haftungsrisiken minimieren und Forderungen von Versicherungen oder Geschädigten gegenüber dem Betreiber vermeiden. Gleichzeitig unterstützt dieses Dokument die Qualitätssicherung und das Risikomanagement, indem es Transparenz über die Instandhaltungsarbeiten schafft und als Grundlage für künftige Prüfintervalle dient.

Nachweis über durchgeführte Objektbegehungen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Nachweis über durchgeführte Objektbegehungen

Zweck und Umfang

Dokumentiert die regelmäßigen Begehungen der Wandkonstruktionen und angrenzender Bauteile im Hinblick auf Standsicherheit, Fassadenhaftung und allgemeine Verkehrssicherheit.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO (§ 3 und § 14) • REG-IS Empfehlung zur Verkehrssicherheit • ArbSchG (§ 5 Gefährdungsbeurteilung)

Schlüsselelemente

Datum der Begehung
Name und Qualifikation der beauftragten Person
Beobachtete Schäden oder Auffälligkeiten
Bewertung des Gefährdungsgrades
Handlungsempfehlungen und Fristen zur Mängelbeseitigung

Verantwortlicher

Betreiber / beauftragte sachkundige Person / Facility Manager

Praktische Hinweise

Die Begehung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen; in öffentlichen Gebäuden oder bei erhöhter Gefährdung (z. B. Fassaden mit Natursteinverkleidung) vierteljährlich. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Wartungsplanung und rechtssichere Nachweisführung.

Erläuterung

Regelmäßige Objektbegehungen sind nach den allgemeinen Pflichten der HBauO und der Verkehrssicherungspflicht zwingend erforderlich. Dabei wird ein sachkundiger Prüfer (z. B. ein Bauingenieur, Architekt oder zertifizierte Fachperson) beauftragt, die Wandflächen und angrenzenden Bauteile zu inspizieren. Der Prüfvorgang umfasst eine ausführliche Sichtkontrolle aller sicherheitsrelevanten Bereiche: Standsicherheitsrelevante Teile (tragende Wände, Unterkonstruktionen), Fassadenbefestigungen (z. B. Verankerungen von Verblendungen), Putzzustand sowie Bauwerksfugen und -anschlüsse. Dabei werden Risse, lose Putzstellen, sichtbare Feuchtigkeitsschäden oder Verformungen erkannt. Der Inspektionsbericht hält neben Datum und Name der Fachkraft alle festgestellten Mängel beziehungsweise den unauffälligen Zustand fest. Jedes Problem wird hinsichtlich seiner Dringlichkeit bewertet und mit einer Empfehlung für das weitere Vorgehen versehen (z. B. Sofortmaßnahme, kurzfristige Reparatur oder langfristige Beobachtung). Fristen für notwendige Sanierungen werden konkret aufgeführt.

Diese Begehungsprotokolle bilden im Facility Management die Basis für die Instandhaltungsplanung und Budgetierung. Sie liefern eine Übersicht über alle potenziellen Gefahrenstellen und ermöglichen es, Prioritäten für Reparaturen zu setzen. Ein ausführlicher Beleg der kontinuierlichen Kontrollen schützt den Betreiber darüber hinaus vor Haftungsrisiken: Im Schadensfall kann nachgewiesen werden, dass gemäß ArbSchG § 5 eine Gefährdungsbeurteilung aller baulichen Anlagen erfolgt ist. Insbesondere in Gebäuden mit hoher Publikumsfrequenz oder aufwendigen Fassaden (z. B. Naturstein, verputzter Mauerwerk) sollten Begehungen häufiger stattfinden (üblich sind bei öffentlichen Bauten vierteljährliche Kontrollen). Selbst wenn keine Mängel vorliegen, ist der schriftliche Nachweis eines „einwandfreien Zustands“ wichtig, um den kontinuierlichen Erhaltungsprozess zu dokumentieren.