Treppenräume
Diese Ausarbeitung folgt den Richtlinien des deutschen Facility Managements (FM) und der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß VDI 6026-1, VDI 3810-1 und der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Sie beschreibt alle gesetzlich und betrieblich erforderlichen Dokumente, die im Betrieb und der Instandhaltung von Treppenräumen Verkehrssicherheit, bauliche Integrität und Compliance sicherstellen.
Treppenräume sind sicherheitsrelevante Bereiche in Gebäuden, die der vertikalen Erschließung und im Brandfall der sicheren Evakuierung dienen. Sie unterliegen strengen bau- und betriebstechnischen Anforderungen hinsichtlich Verkehrssicherheit, Fluchtwegfreiheit, Beleuchtung, Rutschfestigkeit und Instandhaltung. Im Facility Management ist die systematische Dokumentation von Inspektionen, Mängelbeseitigungen und Zustandsbewertungen daher ein integraler Bestandteil der Betreiberpflichten nach HBauO §3 Abs. 1 und §14, ergänzt durch die REG-IS-Empfehlung 09.1_5269 (Verkehrssicherheit). Diese Dokumente gewährleisten, dass Betreiber jederzeit nachweisen können, dass die Treppenräume verkehrssicher, funktionsfähig und vorschriftsgemäß betrieben werden.
Nachweise für Treppenräume im Gebäudebetrieb
Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden
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Dokumenttitel | Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden an Treppenräumen |
Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass festgestellte Mängel, Schäden oder Abweichungen an Treppenräumen und deren Ausstattung (Geländer, Handläufe, Beleuchtung, Beschilderung etc.) fachgerecht und zeitnah behoben wurden. Dient der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und der Haftungsvermeidung. |
Relevante Vorschriften | • Hamburgische Bauordnung (HBauO) §3 Abs. 1, §14 – Verkehrssicherheit • REG-IS Empfehlung 09.1_5269 – Verkehrssicherheit von Treppenräumen • ArbSchG §4 – Grundpflichten des Arbeitgebers (Gefährdungsvermeidung) • BGB §823 – Haftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht • VDI 3810-1 – Betrieb und Instandhaltung von Gebäuden |
Wesentliche Inhalte | • Beschreibung des Mangels (Art, Ort, Schweregrad, Entstehungsursache) • Zeitpunkt der Feststellung und verantwortliche Prüfperson • Beschreibung der durchgeführten Instandsetzungsmaßnahme • Ausführende Firma / Mitarbeiter, Datum der Maßnahme • Nachkontrolle mit Freigabevermerk durch Betreiber • Fotodokumentation „vorher / nachher“ • Unterschriften (Instandhalter und Betreibervertreter) |
Verantwortliche Stelle | Betreiber, Hausmeisterdienst, Instandhaltungsfirma, Facility Manager |
Praktische Hinweise | • Wird bei behördlichen und internen Prüfungen (z. B. DGUV-Audits, Bauaufsicht) vorgelegt. • Empfohlene Aufbewahrungsfrist: mind. 5 Jahre. • Sollte im CAFM-System (gemäß VDI 6026-1) hinterlegt und mit Prüfberichten verknüpft sein. • Unterstützt Risiko- und Haftungsmanagement nach §823 BGB. |
Erläuterung
Der Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel ist ein zentrales Dokument der Betreiberverantwortung. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach HBauO §3 Abs. 1 ist der Betreiber verpflichtet, alle Gefahrenquellen zu beseitigen, die Personen in Treppenräumen gefährden könnten. Bauliche Anlagen sind insgesamt so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird; daher müssen erkannte Mängel im Treppenraum unverzüglich beseitigt werden.
Das Dokument dokumentiert den vollständigen Lebenszyklus eines Mangels – von der Feststellung über die Instandsetzung bis zur abschließenden Kontrolle. Es ist nicht nur für interne Qualitätsprozesse wichtig, sondern dient auch als rechtlicher Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern. So kann es beispielsweise bei behördlichen Begehungen (etwa durch Bauaufsicht oder Unfallversicherungsträger) oder im Haftungsfall nach einem Unfall im Treppenhaus als Beleg dienen, dass der Betreiber seinen Pflichten nachgekommen ist. Dies ist besonders vor dem Hintergrund von BGB §823 relevant, der eine Haftung vorsieht, wenn Verkehrssicherungspflichten verletzt werden. In der Praxis wird dieser Nachweis häufig digital geführt und in einem CAFM-System hinterlegt, wobei der Bearbeitungsstatus (offen / in Bearbeitung / abgeschlossen) transparent nachverfolgt werden kann. Dadurch steht im Ernstfall schnell ein vollständiger Entlastungsnachweis zur Verfügung, was das Risikomanagement des Betreibers erheblich unterstützt.
Prüfprotokoll der durchgeführten Objekt- und Verkehrssicherheitsprüfungen
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Dokumenttitel | Prüfprotokoll über durchgeführte Verkehrssicherheitskontrollen an Treppenräumen |
Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die regelmäßige Überprüfung der Treppenräume hinsichtlich allgemeiner Verkehrssicherheit, Sauberkeit, Beleuchtung, Fluchtwegfreiheit, Beschilderung und technischer Ausstattung. Dient der Erfüllung der Pflichten aus der Bauordnung und Arbeitsschutzgesetzgebung. |
Relevante Vorschriften | • HBauO §3 Abs. 1 – Verkehrssicherheit von Gebäuden • REG-IS Empfehlung 09.1_5269 – Verkehrssicherheit • VDI 3810-1 – Betrieb und Instandhaltung von Gebäuden • DIN 18065 – Gebäudetreppen: Hauptmaße, Sicherheitsanforderungen • ArbStättV, Anhang 1.8 – Verkehrswege und Treppen |
Wesentliche Inhalte | • Datum und Art der Prüfung (regelmäßig / anlassbezogen) • Prüfperson (sachkundig oder unterwiesen) • Checkliste zu sicherheitsrelevanten Elementen: – Handläufe und Geländer – Rutschhemmung der Stufen (DIN 51130) – Beleuchtung (DIN EN 12464-1) – Sauberkeit, Freihaltung der Fluchtwege – Zustand von Türen und Fluchtbeschilderung • Festgestellte Mängel mit Priorisierung (hoch / mittel / gering) • Handlungsempfehlungen • Unterschriften von Prüfer und Betreiber |
Verantwortliche Stelle | Betreiber oder Facility Manager; Durchführung durch sachkundige oder unterwiesene Personen (z. B. Hausmeister, Sicherheitsbeauftragter, externe Prüffirma) |
Praktische Hinweise | • Empfohlene Prüfintervalle: mindestens einmal jährlich, bei stark frequentierten Gebäuden halbjährlich. • Ergebnisse sind im CAFM-System zu erfassen und mit Mängellisten zu verknüpfen. • Grundlage für behördliche Nachweise, Versicherungsprüfungen und interne Audits. • Prüfdokumente dienen auch als Grundlage für Wartungsplanung und Budgetierung. |
Erläuterung
Das Prüfprotokoll über die durchgeführten Verkehrssicherheitskontrollen ist ein präventives Dokumentationsinstrument, das Gefährdungen frühzeitig erkennt und eine systematische Instandhaltungsstrategie unterstützt. Im Facility Management werden solche Prüfungen in standardisierten Checklistenformaten (gemäß VDI 3810-1) durchgeführt und anschließend digital erfasst. Durch diese strukturierten Kontrollen wird sichergestellt, dass alle sicherheitsrelevanten Anforderungen kontinuierlich erfüllt bleiben. Dies umfasst die Freihaltung der Treppen als Fluchtweg, eine ausreichende Beleuchtung sowie die vorgeschriebene Rutschhemmung der Stufen.
Die Protokolle gewährleisten die Nachvollziehbarkeit des Betreiberhandelns und dienen bei Schadensfällen als haftungsbefreiender Nachweis, dass alle erforderlichen Prüfungen ordnungsgemäß erfolgt sind. Festgestellte Mängel wie z. B. lose Handläufe, defekte Beleuchtungen oder rutschige Verunreinigungen werden darin vermerkt, priorisiert und zur umgehenden Beseitigung weitergeleitet. Durch die schnelle Abarbeitung solcher Befunde noch vor Eintreten eines Unfalls kann der Betreiber belegen, dass er präventiv tätig war. Üblicherweise findet eine Sicherheitsbegehung mindestens einmal pro Jahr statt; bei stark frequentierten oder besonders gefährdeten Treppenhäusern sind auch halbjährliche oder vierteljährliche Intervalle ratsam, um ein konstant hohes Sicherheitsniveau sicherzustellen. Zudem lassen die gesammelten Prüfprotokolle im Zeitverlauf erkennen, ob bestimmte Probleme regelmäßig auftreten – ein wertvoller Hinweis für die vorausschauende Wartungsplanung oder bauliche Verbesserungen. Im Rahmen von Qualitätsmanagementsystemen (ISO 9001, ISO 45001) werden diese Dokumente schließlich regelmäßig auditiert und dienen als Grundlage für kontinuierliche Verbesserungsprozesse im Gebäudebetrieb.