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Notwendige Treppenräume gemäß Bauordnung

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Notwendige Treppenräume gemäß Bauordnung

Notwendige Treppenräume gemäß Bauordnung

Notwendige Treppenräume sind nach Bauordnungsrecht zwingend vorgeschriebene vertikale Flucht- und Verkehrswege, die im Brand- und Gefahrenfall eine sichere Evakuierung gewährleisten müssen. Sie bilden zugleich zentrale Verkehrsflächen des täglichen Gebäudebetriebs.

Im Facility Management unterliegen sie einer erhöhten Verantwortung bezüglich Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit, Brandschutz und Instandhaltung.

Die folgenden Dokumentationstypen sichern die Nachvollziehbarkeit aller Prüfungen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung, Mängelbeseitigung und gesetzeskonformen Nutzung nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO §3, §14) sowie der REG-IS-Empfehlung 09.1_5269

Treppenräume als Rettungsweg gemäß MBO

Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel

Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden an notwendigen Treppenräumen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der fachgerechten und zeitnahen Behebung festgestellter Mängel oder Schäden an Treppenräumen, Treppenläufen, Geländern, Handläufen, Bodenbelägen, Beleuchtung und Rauchabzugsöffnungen. Dient dem Nachweis der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht (§3 HBauO) und der Erhaltung der Fluchtwegsicherheit.

Relevante Vorschriften

HBauO §3 Abs. 1, §14 – Verkehrssicherheit und Instandhaltung
REG-IS Empfehlung 09.1_5269 – Verkehrssicherheit Treppenräume
ArbSchG §4 – Gefährdungsvermeidung
BGB §823 – Verkehrssicherungspflicht / Haftung
VDI 3810 Blatt 1 – Betrieb und Instandhaltung von Gebäuden

Wesentliche Inhalte

Mangelbeschreibung (Ort, Art, Umfang, Priorität)
Datum der Feststellung und verantwortliche Person
Maßnahme zur Beseitigung (Wer, Wann, Wie)
Nachkontrolle / Abnahmeprotokoll
Fotodokumentation (vorher / nachher)
Freigabevermerk durch Betreiber oder Facility Manager
Archivierung und Versionierung im CAFM-System

Verantwortliche Stelle

Betreiber / Eigentümer, Instandhaltungsfirma, Hausmeisterdienst oder Facility Manager

Praktische Hinweise

Empfohlene Aufbewahrung: mind. 5 Jahre.
Bestandteil der Betreiberpflichtendokumentation gem. VDI 3810-1.
Wird regelmäßig bei Brandschutz-, Bauaufsichts- und Versicherungsaudits geprüft.
In CAFM-Systemen mit Mangelmanagementmodul verknüpft.

Erläuterung

Der Nachweis über die Mängelbeseitigung dokumentiert im Detail, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachkommt. Gemäß § 3 Abs. 1 HBauO müssen bauliche Anlagen so instand gehalten werden, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit entsteht. Dazu gehört, dass festgestellte Mängel oder Schäden an Treppen und deren Einrichtungen unverzüglich behoben werden. Dieser Dokumentationsnachweis ist folglich ein zentrales Element der rechtssicheren Betriebsführung: Er belegt gegenüber Aufsichtsbehörden und Dritten, dass identifizierte Gefahrenquellen systematisch beseitigt wurden und der Betreiber seinen Sorgfaltspflichten nach BGB (z.B. § 823) nachgekommen ist.

Typische sicherheitsrelevante Mängel in Treppenräumen sind z.B. lockere Geländer oder Handläufe, beschädigte Stufen oder rutschige Beläge, defekte Beleuchtung (Treppenhaus- oder Sicherheitsbeleuchtung) und nicht funktionierende Rauchabzugseinrichtungen, fehlende oder schwergängige Türschließer sowie verschmutzte oder blockierte Fluchtwege. Solche Gefahrenstellen werden entweder im Rahmen einer regelmäßigen Objektbegehung (siehe Dokumenttyp 2) oder durch Meldungen von Nutzern entdeckt. Daraufhin werden sie nach einem festgelegten Prozess abgearbeitet: Erfassung des Mangels, Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung (Beauftragung von Fachpersonal; bei akuter Gefahr auch kurzfristige Absicherung), anschließende Kontrollprüfung der Reparatur und abschließende Freigabe. Hierbei gilt gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 4) der Grundsatz, Gefährdungen unverzüglich zu beseitigen oder bis zur Behebung entsprechend zu sichern. Alle Schritte werden mit Datum, Verantwortlichen und Ergebnissen lückenlos protokolliert. Moderne CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management) unterstützen diesen Workflow digital, indem sie Zuständigkeiten, Fristen und Bearbeitungsstatus transparent abbilden und die zugehörigen Dokumente zentral archivieren.

Eine vollständige Mängelbeseitigungsdokumentation bietet dem Betreiber im Schadensfall ein wichtiges Beweismittel. Sollte es beispielsweise zu einem Unfall im Treppenhaus kommen (etwa durch eine zuvor gemeldete Beschädigung), kann der Betreiber mittels dieser Nachweise darlegen, dass er seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr nachgekommen ist. Fehlende oder unvollständige Dokumentation würde dagegen im Haftungsfall ein erhebliches Risiko darstellen, da dem Betreiber Versäumnisse angelastet werden könnten. Aus diesem Grund fordern Richtlinien wie die VDI 3810 Blatt 1 eine konsequente Dokumentation aller Mängel und ihrer Beseitigung. In der Praxis werden solche Nachweise mindestens 5 Jahre aufbewahrt und bei Prüfungen durch Bauaufsicht, Feuerwehr oder Versicherer regelmäßig eingefordert.

Prüfprotokoll über durchgeführte Objekt- und Verkehrssicherheitsprüfungen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel

Prüf- und Kontrollprotokoll der regelmäßigen Verkehrssicherheitsprüfung notwendiger Treppenräume

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der planmäßigen Begehung und Kontrolle der Treppenräume zur Sicherstellung der allgemeinen Verkehrssicherheit, Funktionsfähigkeit und Fluchtwegsfreiheit. Grundlage für die Betreiberpflicht nach HBauO und REG-IS.

Relevante Vorschriften

HBauO §3 Abs. 1 – Sicherheit von Anlagen
REG-IS Empfehlung 09.1_5269 – Verkehrssicherheit
VDI 3810-1 – Betrieb und Instandhaltung
DIN 18065 – Gebäudetreppen: Hauptmaße und Sicherheitsanforderungen
ArbStättV Anhang 1.8 – Verkehrswege und Treppen

Wesentliche Inhalte

Datum und Art der Prüfung (regelmäßig / außerplanmäßig)
Prüfer (Sachkundiger oder unterwiesene Person)
Prüfliste mit Bewertung der Elemente:
– Treppenläufe, Podeste, Handläufe, Geländer
– Rutschhemmung der Beläge (DIN 51130)
– Beleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung
– Sauberkeit, Freihaltung der Fluchtwege
– Funktion der Türen, Rauchabzüge, Beschilderung
Dokumentation festgestellter Mängel und Gefährdungsstufen
Handlungsempfehlungen und Verantwortlichkeiten
Unterschrift und Freigabe durch Betreiber

Verantwortliche Stelle

Betreiber / Facility Manager; Durchführung durch unterwiesene Personen oder externe Fachfirmen

Praktische Hinweise

Prüfintervall: mind. 1x jährlich, bei stark frequentierten Gebäuden halbjährlich.
Prüflisten nach VDI 3810-1 und DIN 18065 verwenden.
Ergebnisse digital archivieren und mit Mängellisten verknüpfen.
Dient der Vorlage bei Behörden, Versicherern und im Qualitätsmanagement (ISO 9001, ISO 45001).

Erläuterung

Das Prüf- und Kontrollprotokoll zur Verkehrssicherheit belegt, dass der Betreiber seiner regelmäßigen Kontrollpflicht für notwendige Treppenräume erfüllt. Gemäß HBauO § 3 sowie den anerkannten Regeln der Technik (u.a. VDI 3810-1) sowie branchenspezifischen Empfehlungen (z.B. REG-IS 09.1_5269) sind Betreiber verpflichtet, bauliche Anlagen periodisch auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Die Dokumentation erfolgt dabei in der Praxis meist über standardisierte Prüflisten oder digitale Inspektionsformulare, um eine vollständige und nachvollziehbare Erfassung aller relevanten Punkte zu gewährleisten. Ein sachkundiger Prüfer – etwa ein erfahrener Haustechniker, Sicherheitsbeauftragter oder externer Fachmann – kontrolliert alle Elemente des Treppenraums systematisch: Treppenstufen, Podeste, Geländer, Handläufe werden auf festen Sitz, Unversehrtheit und normgerechte Abmessungen (vgl. DIN 18065) geprüft; die Bodenbeläge auf ausreichende Rutschhemmung (z.B. Bewertung nach DIN 51130); die Beleuchtung und Sicherheitskennzeichnung auf Funktion und Sichtbarkeit; sowie Türen und Rauchabzugs-Einrichtungen auf einwandfreie Funktion. Ebenfalls wird überprüft, dass die Fluchtwege sauber und frei von Hindernissen sind. Alle Feststellungen – ob "ohne Befund" oder entdeckte Mängel – werden mit Angabe der jeweiligen Bewertung (z.B. geringe Mängel, kritische Gefahrenstelle) dokumentiert. Erkennt der Prüfer gravierende Sicherheitsmängel, leitet er umgehend Gegenmaßnahmen ein, etwa eine Sofortsicherung oder Sperrung des betroffenen Bereichs, und informiert den Betreiber zur unverzüglichen Mängelbeseitigung (siehe Dokumenttyp 1).

Die Prüfhäufigkeit richtet sich nach Art und Nutzung des Gebäudes. In üblichen Verwaltungs- oder Wohngebäuden erfolgt eine umfassende Treppenhaus-Prüfung mindestens einmal jährlich. In höheren Risikobereichen oder stark frequentierten Objekten – etwa Krankenhäusern, Schulen, Veranstaltungsstätten – sind halbjährliche oder noch engere Intervalle üblich, um ein höchstmögliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Die Ergebnisse jeder Begehung werden in der zentralen Objektakte abgelegt und mit der Instandhaltungs- und Mängelmanagementübersicht verknüpft. Dadurch bilden die Protokolle eine wichtige Grundlage für die Instandhaltungsplanung und Budgetierung: Wiederkehrende Abnutzung oder beginnende Schäden (z.B. an Bodenbelägen oder Beleuchtungsanlagen) können frühzeitig erkannt und in die finanzielle Planung (Ersatzinvestitionen, Reparaturbudgets) eingestellt werden.

Darüber hinaus dienen die Prüfprotokolle als Nachweis gegenüber Dritten. Bei behördlichen Kontrollen (z.B. durch die Bauaufsicht oder Feuerwehr) oder Prüfungen von Versicherungen kann der Betreiber anhand dieser Unterlagen zeigen, dass er seinen Verkehrssicherungspflichten systematisch nachkommt. Auch im Rahmen von Qualitäts- und Arbeitsschutz-Audits (z.B. nach ISO 9001 oder ISO 45001) wird auf eine lückenlose Dokumentation solcher Sicherheitsprüfungen Wert gelegt. Fehlende oder unvollständige Prüfprotokolle würden im Schadens- oder Haftungsfall den Nachweis erschweren, dass die Treppenhaus-Sicherheit fortlaufend gewährleistet wurde. Im schlimmsten Fall könnte dem Betreiber bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden, wenn keine Dokumente vorliegen, die die ordnungsgemäße Kontrolle belegen. Vollständige, von verantwortlicher Stelle gegengezeichnete Prüfberichte hingegen bieten einen wirksamen Haftungsschutz, da sie zeigen, dass der Betreiber seinen Pflichten proaktiv und planmäßig nachkommt.