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Komponenten an Außenwänden

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Komponenten an Außenwänden

Komponenten an Außenwänden

Bauliche Elemente an Außenwänden – wie Fassadenkomponenten, Verkleidungen, Balkone, Werbeanlagen und sonstige Anbauteile (z. B. Beschilderungen, Beleuchtungskörper oder an der Fassade montierte Geräte) – unterliegen einer laufenden Prüf- und Wartungspflicht nach deutschem Baurecht und den Grundsätzen des Facility Managements. Die Dokumentation zu diesen Bauteilen dient dazu, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht gemäß der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) nachzuweisen. Diese Aufzeichnungen ermöglichen es Betreibern und Instandhaltungspersonal aufzuzeigen, dass bauliche Inspektionen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, identifizierte Mängel zeitnah behoben sind und Risiken für die Öffentlichkeit oder Sachwerte effektiv minimiert werden.

Komponenten externen Fassadenaufbaus

Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

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Details

Dokumenttitel/Typ

Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel an Außenbauteilen

Zweck & Umfang

Bietet den dokumentierten Nachweis, dass festgestellte sicherheitsrelevante Mängel oder Schäden an Außenbauteilen (z. B. lose Fassadenverkleidung, Korrosion, drohende Ablösungen, Risse in Bauteilen) fachgerecht beseitigt wurden. Gewährleistet die Einhaltung der öffentlichen Sicherheits- und Instandhaltungspflichten nach HBauO.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO §3 (Allgemeine Anforderungen an Sicherheit und Instandhaltung); HBauO §9 (Bauaufsichtliche Überwachungspflichten)

Wesentliche Bestandteile

Beschreibung des Mangels oder Schadens (Art, Ort, Ursache)
Bewertung des Gefährdungsgrads (z. B. unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit)
Durchgeführte Maßnahmen (Reparatur, Austausch, Absicherung)
Datum der Mängelbeseitigung und ausführende Firma
Bestätigung durch den verantwortlichen Facility Manager oder Sicherheitsbeauftragten
Fotodokumentation vor und nach der Maßnahme
Unterschrift des ausführenden Technikers sowie Freigabe durch FM-Verantwortlichen

Verantwortliche Stelle

Gebäudebetreiber; Facility Manager; Wartungsunternehmen; Sicherheitsbeauftragter

Praxishinweise

Dient als formaler Nachweis bei Gebäudeinspektionen und im Haftungsfall. Muss im Gebäudebuch des Objekts aufbewahrt und in digitale FM-Systeme integriert werden. Bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Versicherer belegt dieses Dokument ein proaktives Sicherheitsmanagement und eine fristgerechte Reaktion auf festgestellte Gefahren.

Erläuterung

In der FM-Praxis ist dieses Dokument entscheidend, um die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers nachzuweisen – der gesetzlichen Obliegenheit des Gebäudeeigentümers, Gefahren durch bauliche Teile zu verhindern. Nach der HBauO sind Betreiber verpflichtet, nicht nur regelmäßige Kontrollen durchzuführen, sondern auch jede Beseitigung von Schäden oder Gefahrenquellen schriftlich zu dokumentieren. Zeigt beispielsweise eine Fassadenverkleidung Lockerungen oder weist ein Balkonbrüstungsgeländer Korrosionsschäden auf, müssen die Reparatur und die anschließende Überprüfung schriftlich festgehalten werden. Der Facility Manager stellt sicher, dass der gesamte Mängelbeseitigungsprozess – von der Feststellung über die Durchführung bis zur Abnahme – transparent, lückenlos nachvollziehbar und für zukünftige Nachweise archiviert ist. Eine unterlassene oder lückenhafte Dokumentation kann im Schadensfall zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen nach § 823 BGB führen; insbesondere greift § 836 BGB, der den Eigentümer für herabfallende Gebäudeteile haftbar macht, wenn er die erforderliche Sorgfalt nicht nachweisen kann. Zudem können Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen die Bauordnungsauflagen Bußgelder verhängen.

Protokoll der durchgeführten Objektbegehungen zur Verkehrssicherheit

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Details

Dokumenttitel/Typ

Protokoll der Verkehrssicherheitsprüfung an Außenwandbauteilen

Zweck & Umfang

Dokumentiert die Ergebnisse periodischer Sicht- und Funktionsprüfungen von Fassaden, Anbauteilen und sonstigen Wandbauteilen, um die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Stellt den präventiven Bestandteil der Betreiberpflicht zur Instandhaltung gemäß HBauO dar.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO §3 „Verkehrssicherheit von Fassaden und Außenwandbauteilen“

Wesentliche Bestandteile

Datum, Uhrzeit und Witterungsbedingungen der Begehung
Auflistung der geprüften Bauteile (Balkone, Fassadenverkleidung, Schilder, Beleuchtungsanlagen, Fugen etc.)
Prüfmethode (visuell, manuell/begutachtend, ggf. Drohneneinsatz, Seilzugangstechnik)
Festgestellte Mängel oder Auffälligkeiten (Abnutzung, Korrosion, Lockerungen, Risse)
Risikobewertung (kein Risiko / geringfügig / akute Gefahr)
Empfohlene Maßnahmen und Fristen zur Behebung
Name und Unterschrift der befähigten Person bzw. des Prüfsachverständigen
Dokumentationsanhänge (Fotos, Prüfformulare, Messberichte)

Verantwortliche Stelle

Befähigte Person oder externer Sachverständiger; Facility Manager; Gebäudebetreiber

Praxishinweise

Erfolgt je nach Gebäudeart und Umwelteinflüssen jährlich oder alle zwei Jahre. Dient als präventives Kontrolldokument, das die laufende Sorgfaltspflicht des Betreibers belegt. Wird häufig im Rahmen von Bauzustandsbewertungen, Versicherungsbegehungen oder behördlichen Kontrollen eingefordert. Sollte in FM-Software hinterlegt werden, um wiederkehrende Prüftermine zu planen und nachzuverfolgen.