Bauliche Elemente an Außenwänden – wie Fassadenkomponenten, Verkleidungen, Balkone, Werbeanlagen und sonstige Anbauteile (z. B. Beschilderungen, Beleuchtungskörper oder an der Fassade montierte Geräte) – unterliegen einer laufenden Prüf- und Wartungspflicht nach deutschem Baurecht und den Grundsätzen des Facility Managements. Die Dokumentation zu diesen Bauteilen dient dazu, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht gemäß der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) nachzuweisen. Diese Aufzeichnungen ermöglichen es Betreibern und Instandhaltungspersonal aufzuzeigen, dass bauliche Inspektionen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, identifizierte Mängel zeitnah behoben sind und Risiken für die Öffentlichkeit oder Sachwerte effektiv minimiert werden.
Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden
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Dokumenttitel/Typ
Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel an Außenbauteilen
Zweck & Umfang
Bietet den dokumentierten Nachweis, dass festgestellte sicherheitsrelevante Mängel oder Schäden an Außenbauteilen (z. B. lose Fassadenverkleidung, Korrosion, drohende Ablösungen, Risse in Bauteilen) fachgerecht beseitigt wurden. Gewährleistet die Einhaltung der öffentlichen Sicherheits- und Instandhaltungspflichten nach HBauO.
Relevante Vorschriften/Normen
HBauO §3 (Allgemeine Anforderungen an Sicherheit und Instandhaltung); HBauO §9 (Bauaufsichtliche Überwachungspflichten)
Wesentliche Bestandteile
• Beschreibung des Mangels oder Schadens (Art, Ort, Ursache) • Bewertung des Gefährdungsgrads (z. B. unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit) • Durchgeführte Maßnahmen (Reparatur, Austausch, Absicherung) • Datum der Mängelbeseitigung und ausführende Firma • Bestätigung durch den verantwortlichen Facility Manager oder Sicherheitsbeauftragten • Fotodokumentation vor und nach der Maßnahme • Unterschrift des ausführenden Technikers sowie Freigabe durch FM-Verantwortlichen
Dient als formaler Nachweis bei Gebäudeinspektionen und im Haftungsfall. Muss im Gebäudebuch des Objekts aufbewahrt und in digitale FM-Systeme integriert werden. Bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Versicherer belegt dieses Dokument ein proaktives Sicherheitsmanagement und eine fristgerechte Reaktion auf festgestellte Gefahren.
Erläuterung
In der FM-Praxis ist dieses Dokument entscheidend, um die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers nachzuweisen – der gesetzlichen Obliegenheit des Gebäudeeigentümers, Gefahren durch bauliche Teile zu verhindern. Nach der HBauO sind Betreiber verpflichtet, nicht nur regelmäßige Kontrollen durchzuführen, sondern auch jede Beseitigung von Schäden oder Gefahrenquellen schriftlich zu dokumentieren. Zeigt beispielsweise eine Fassadenverkleidung Lockerungen oder weist ein Balkonbrüstungsgeländer Korrosionsschäden auf, müssen die Reparatur und die anschließende Überprüfung schriftlich festgehalten werden. Der Facility Manager stellt sicher, dass der gesamte Mängelbeseitigungsprozess – von der Feststellung über die Durchführung bis zur Abnahme – transparent, lückenlos nachvollziehbar und für zukünftige Nachweise archiviert ist. Eine unterlassene oder lückenhafte Dokumentation kann im Schadensfall zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen nach § 823 BGB führen; insbesondere greift § 836 BGB, der den Eigentümer für herabfallende Gebäudeteile haftbar macht, wenn er die erforderliche Sorgfalt nicht nachweisen kann. Zudem können Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen die Bauordnungsauflagen Bußgelder verhängen.
Protokoll der durchgeführten Objektbegehungen zur Verkehrssicherheit
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Dokumenttitel/Typ
Protokoll der Verkehrssicherheitsprüfung an Außenwandbauteilen
Zweck & Umfang
Dokumentiert die Ergebnisse periodischer Sicht- und Funktionsprüfungen von Fassaden, Anbauteilen und sonstigen Wandbauteilen, um die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Stellt den präventiven Bestandteil der Betreiberpflicht zur Instandhaltung gemäß HBauO dar.
Relevante Vorschriften/Normen
HBauO §3 „Verkehrssicherheit von Fassaden und Außenwandbauteilen“
Wesentliche Bestandteile
• Datum, Uhrzeit und Witterungsbedingungen der Begehung • Auflistung der geprüften Bauteile (Balkone, Fassadenverkleidung, Schilder, Beleuchtungsanlagen, Fugen etc.) • Prüfmethode (visuell, manuell/begutachtend, ggf. Drohneneinsatz, Seilzugangstechnik) • Festgestellte Mängel oder Auffälligkeiten (Abnutzung, Korrosion, Lockerungen, Risse) • Risikobewertung (kein Risiko / geringfügig / akute Gefahr) • Empfohlene Maßnahmen und Fristen zur Behebung • Name und Unterschrift der befähigten Person bzw. des Prüfsachverständigen • Dokumentationsanhänge (Fotos, Prüfformulare, Messberichte)
Verantwortliche Stelle
Befähigte Person oder externer Sachverständiger; Facility Manager; Gebäudebetreiber
Praxishinweise
Erfolgt je nach Gebäudeart und Umwelteinflüssen jährlich oder alle zwei Jahre. Dient als präventives Kontrolldokument, das die laufende Sorgfaltspflicht des Betreibers belegt. Wird häufig im Rahmen von Bauzustandsbewertungen, Versicherungsbegehungen oder behördlichen Kontrollen eingefordert. Sollte in FM-Software hinterlegt werden, um wiederkehrende Prüftermine zu planen und nachzuverfolgen.