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KG 330 – Tragende Bauteile

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Tragende Bauteile

Tragende Bauteile

KG 330 beinhaltet im Kontext der deutschen Kostengruppen nach DIN 276 die tragenden Bauteile eines Gebäudes – also z. B. tragende Wände, Stützen, Deckenplatten und alle weiteren konstruktiven Elemente, die für Stabilität und Sicherheit des Bauwerks sorgen. Aus Sicht des Facility Managements sind diese Bauteile nicht nur Teil der physischen Bausubstanz, sondern stehen auch im Mittelpunkt der Betreiberverantwortung im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Der Betreiber muss sicherstellen, dass keine Gefahren für Nutzer oder Passanten von der baulichen Anlage ausgehen. Daher sind regelmäßige Inspektionen, die umgehende Beseitigung festgestellter Mängel sowie eine lückenlose Dokumentation vorgeschrieben. Diese Dokumente dienen als Nachweis dafür, dass das Gebäude über den gesamten Lebenszyklus hinweg laufend in einem sicheren und vorschriftengerechten Zustand gehalten wird.

Tragwerke & Bauteile – KG 330 Kernbereich

Nachweis(e) der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

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Details

Dokumenttitel/-art

Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel an tragenden Bauteilen (Record of Defect Rectification for Structural Components)

Zweck & Umfang

Dokumentiert alle durchgeführten Maßnahmen zur Reparatur oder Sicherung von beschädigten tragenden Bauteilen (z. B. Risse, Korrosion, Abplatzungen, Verformungen), die eine Gefahr für die öffentliche oder strukturelle Sicherheit darstellen könnten. Stellt sicher, dass der Betreiber seiner Pflicht nachkommt, die Standsicherheit der Konstruktion und die Verkehrssicherheit für Dritte aufrechtzuerhalten.

Zugehörige Vorschriften/Normen

HBauO § 3 (Allgemeine Sicherheitsanforderungen); HBauO § 19 Abs. 1 (Verkehrssicherheit baulicher Anlagen); HBauO § 9 (Bauüberwachungspflichten des Betreibers); REG-IS „Verkehrssicherheitspflichten bei Bauwerken“

Kerndaten/Inhalte

Genaue Beschreibung des Mangels (Art, Ort, Ausmaß)
Tragwerkstechnische Beurteilung mit Einstufung der Gefährdung
Gewählte Instandsetzungsmaßnahme und eingesetzte Materialien
Name und Qualifikation der ausführenden Firma
Datum der Fertigstellung und fotografischer Nachweis der Reparatur
Bestätigung der sachgerechten Mängelbeseitigung durch den Facility Manager oder einen Tragwerksplaner
Verweis auf den zugehörigen Prüfbericht, in dem der Mangel festgestellt wurde

Verantwortliche Stelle

Gebäude-Eigentümer / -Betreiber; Facility Manager; Instandhaltungs-Fachfirma; Tragwerksplaner oder Prüfingenieur (bei statisch relevanten Mängeln)

Praxis-Hinweise

Dieser Nachweis ist Teil der Gebäudedokumentation (Gebäudebuch). Er ist unmittelbar nach jeder Reparatur oder Sicherungsmaßnahme zu aktualisieren. Das Dokument dient als Beleg gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, Versicherern oder Auditoren. In industriellen und öffentlich zugänglichen Gebäuden ermöglicht es den Nachweis der Erfüllung von § 3 HBauO, um Unfälle durch Tragversagen oder herabfallende Bauteile zu verhindern.

Erläuterung

Im Facility Management stellt dieses Dokument sicher, dass die durchgeführte Mängelbeseitigung nach einer Inspektion jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar ist. Sobald ein Defekt an einem KG 330-Bauteil festgestellt wird – etwa Korrosion an einer Bewehrung, Risse in einer tragenden Wand oder Setzungsrisse in einer Stütze – muss der gesamte Instandsetzungsprozess lückenlos dokumentiert werden. Der Facility Manager trägt dafür Sorge, dass qualifiziertes Fachpersonal den Mangel fachgerecht beseitigt und alle Nachweise der Reparatur archiviert werden. Gemäß HBauO liegt die dauerhafte Gewährleistung der Standsicherheit beim Betreiber: Auch ohne akute Bauarbeiten ist er verpflichtet, das Gebäude sicher zu betreiben. Die Dokumentation behobener Mängel dient folglich als entscheidender Compliance-Nachweis. Sie zeigt im Prüf- oder Schadensfall, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist und auftretende Schäden unverzüglich fachgerecht hat beseitigen lassen. Dies ist nicht zuletzt haftungsrelevant – etwa nach BGB § 836, wonach der Eigentümer für Gebäudeschäden Dritter haftet, wenn er nicht nachweisen kann, alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergriffen zu haben. Durch einen detaillierten Mängelbeseitigungsnachweis werden Behördenprüfungen, Versicherungsbegehungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen deutlich erleichtert, da er die Sorgfaltspflicht des Betreibers belegt.

Nachweis(e) durchgeführter Objektbegehungen zur Verkehrssicherheit

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Details

Dokumenttitel/-art

Prüfprotokoll der Verkehrssicherheitsprüfung tragender Bauteile (Record of Structural Safety Inspection)

Zweck & Umfang

Hält fest, dass regelmäßige Begehungen und Überprüfungen der tragenden Konstruktion durchgeführt wurden, um Schäden, Verformungen oder Materialalterungen zu erkennen, die die Sicherheit gefährden könnten. Dieses Protokoll ist Bestandteil der vorbeugenden Instandhaltungsdokumentation und dient der frühzeitigen Gefahrenabwehr.

Zugehörige Vorschriften/Normen

HBauO § 3 und § 19 Abs. 1 (Allgemeine Anforderungen, Verkehrssicherheit); HBauO § 9 (Bauüberwachung/Betriebspflichten); REG-IS „Verkehrssicherheitsprüfung an Bauwerksbauteilen“

Kerndaten/Inhalte

Datum, Umfang und verantwortliche prüfende Person
Auflistung der inspizierten Bereiche/Bauteile (Stützen, Decken, Träger, Wände etc.)
Prüfmethode (visuelle Begutachtung, Endoskopie, Ultraschallmessung, Lastprobennahme etc.)
Festgestellte Befunde (keine Mängel / leichte Schäden / kritische Defekte)
Risikobewertung und empfohlene Folgemaßnahmen
Unterschrift der befähigten oder sachkundigen Person
Anlagen: Fotos, Skizzen, Messergebnisse, Zustandsbewertungen
Termin der nächsten geplanten Prüfung

Verantwortliche Stelle

Befähigte Person (prüfungserfahrene Fachkraft); Facility Manager; Gebäude-Eigentümer/Betreiber; Tragwerksplaner oder Prüfingenieur (für kritische Bauwerke)

Praxis-Hinweise

Solche Inspektionsrunden finden in der Regel jährlich für übliche Gebäude statt. Bei konstruktiven Anlagen mit hoher Belastung, Vibration oder exponierter Witterungseinwirkung (z. B. Parkdecks, Industrieböden, Tragwerke mit besonderen Lasten) sind auch häufigere Prüfintervalle sinnvoll. Das Protokoll dient im FM als Auslöser für Instandhaltungsmaßnahmen, zur Bewertung der Bauwerksperformance und als Nachweis der Betreiberpflicht gegenüber Versicherern oder Behörden. Es sollte im CAFM-System hinterlegt sein, um Wiederholungsprüfungen fristgerecht einzuplanen.

Erläuterung

Regelmäßige Inspektionsprotokolle sind zentral, um den baulichen Zustand und die Sicherheit eines Gebäudes unter Kontrolle zu halten – sowohl aus rechtlicher Sicht als auch technisch. Nach der HBauO muss der Betreiber gewährleisten, dass alle tragenden Teile eines Bauwerks jederzeit sicher für Benutzer und die Allgemeinheit sind. Ein systematisches Prüfprotokoll dokumentiert diese wiederkehrenden Kontrollen und bildet die Grundlage für eine präventive Instandhaltungsplanung. Auf Basis der festgehaltenen Befunde kann der Facility Manager frühzeitig geeignete Maßnahmen veranlassen, bevor kleine Schäden zu strukturkritischen Mängeln anwachsen. In größeren oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Industriehallen, Tiefgaragen) sind solche Aufzeichnungen unerlässlich: Bei Audits durch Prüforganisationen, Sachversicherer oder Aufsichtsbehörden wird häufig der lückenlose Nachweis regelmäßiger Bauwerksinspektionen verlangt. Darüber hinaus geben die Protokolle dem Betreiber selbst die nötige Entscheidungsgrundlage, um Instandhaltungsprioritäten zu setzen und Budgets gezielt einzusetzen. Moderne Facility-Management-Praxis integriert diese Prüfberichte in digitale Wartungspläne, sodass Termine für die nächste Überprüfung automatisch überwacht werden. Dadurch wird gewährleistet, dass kein Prüftermin versäumt wird und die Verkehrssicherheit der tragenden Bauteile dauerhaft nachweisbar sichergestellt ist.

Die Dokumentationspflichten für tragende Bauteile sind ein wesentlicher Bestandteil der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers nach deutschem Baurecht. Zusammen schaffen der Nachweis behobener Mängel und die Prüfprotokolle der Bauteilinspektionen einen in sich geschlossenen Dokumentationskreislauf. Dieser gewährleistet Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit bei der Aufrechterhaltung der strukturellen Integrität eines Gebäudes. Für Facility Manager dienen diese Unterlagen nicht nur als Compliance-Belege, sondern auch als zentrale Werkzeuge des vorausschauenden Anlagenmanagements. Sie helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu mindern sowie jederzeit Prüf- und Auditbereitschaft herzustellen. Durch konsequente Beachtung der HBauO-Vorgaben und der REG-IS-Empfehlungen wird sichergestellt, dass die tragenden Bauteile eines Bauwerks über die gesamte Nutzungsdauer hinweg standsicher, verkehrssicher und rechtskonform bleiben.