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Innentüren und Tore (kraftbetätigt)

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Innentüren und Tore (kraftbetätigt)

Innentüren und Tore (kraftbetätigt)

Diese Dokumentationsübersicht beschreibt alle technischen, sicherheitsrelevanten, bauordnungsrechtlichen und organisatorischen Unterlagen, die für Planung, Abnahme, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung automatischer Innentüren benötigt werden. Kraftbetätigte Türen sind sicherheitskritische Bauteile, die im Normalbetrieb und insbesondere im Brand- und Evakuierungsfall zuverlässig funktionieren müssen. Die Dokumente stellen die Einhaltung der Anforderungen aus Arbeitsstättenrecht (ASR A1.7), Unfallverhütungsvorschriften (DGUV), Elektrosicherheitsnormen (VDE), Bauordnungsrecht (HBauO) und EU-Bauproduktenrecht sicher und gewährleisten eine auditfähige Facility-Management-Dokumentation.

Kraftbetätigte Innentüren und Tore im FM

Nachweis der Mängelbeseitigung sicherheitsrelevanter Defekte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Protokoll zur Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass erkannte Gefahren oder Schäden fachgerecht beseitigt wurden

Relevante Normen

HBauO

Schlüsselelemente

Beschreibung des Mangels
Gefährdungsbewertung
Reparaturmaßnahmen
erneute Funktionsprüfung
Freigabe zur Nutzung

Verantwortlich

Betreiber / Instandhaltung

Praktische Hinweise

Muss bei Haftungsfragen und Brandschutzbegehungen vorgelegt werden; Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht

Erläuterung

Die HBauO verpflichtet den Betreiber, bauliche Anlagen sicher zu halten. Bei kraftbetätigten Türen bedeutet dies eine regelmäßige Dokumentation der Mängelbeseitigung – ein zentraler Bestandteil der Betreiberpflicht. Gemäß den Pflichten aus der Landesbauordnung (z. B. HBauO §§ 3, 14) müssen festgestellte sicherheitsrelevante Mängel unverzüglich fachgerecht beseitigt werden. Auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB verlangt, erkannte Gefahrenquellen für Nutzer umgehend zu entschärfen. Die Nachweisprotokolle zur Mängelbeseitigung halten die ordnungsgemäße Behebung solcher Defekte schriftlich fest und stellen eine rechtssichere Dokumentation der Erfüllung dieser Pflichten dar. Jedes Protokoll beschreibt den konkreten Mangel (Ort, Art, Ursache), dokumentiert die durchgeführten Reparaturmaßnahmen mit Datum und ausführender Firma und bestätigt abschließend die Wiederherstellung der Betriebssicherheit der Tür. Im Facility Management dienen diese Unterlagen der lückenlosen Nachverfolgung von Instandsetzungsmaßnahmen, unterstützen interne Audits zur Betreiberverantwortung und können im Schadens- oder Versicherungsfall als Nachweis zur Abwehr von Haftungsansprüchen vorgelegt werden.

Prüfprotokoll der sicherheitstechnischen Prüfung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Sicherheitsprüfprotokoll für kraftbetätigte Türen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der jährlichen sicherheitstechnischen Prüfung

Relevante Normen

ASR A1.7, DGUV-I 208-022

Schlüsselelemente

Schließkraftmessung
Hinderniserkennung / Sensorik
Notöffnungsfunktionen
Schließgeschwindigkeit
Maßnahmen bei Abweichungen

Verantwortlich

Sachkundiger Prüfer

Praktische Hinweise

Ohne gültigen Prüfbericht ist ein Weiterbetrieb unzulässig; essenziell im Rahmen der Arbeitsstättenprüfung

Erläuterung

Kraftbetätigte Türen unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen, da Fehlfunktionen gravierende Unfälle verursachen können. Entsprechend schreiben die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 und die Unfallverhütungsvorschriften vor, dass solche Türen vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen. Das Sicherheitsprüfprotokoll dokumentiert detailliert, dass alle sicherheitsrelevanten Funktionen der Tür einwandfrei arbeiten. Hierzu gehören die Funktionsprüfung der Steuerung (z. B. ob die Tür bei Hinderniserkennung sofort stoppt oder zurückfährt), die Messung der Schließ- und Öffnungskräfte im Hinblick auf vorgegebene Grenzwerte, die Kontrolle der Sensorik zur Personenerkennung sowie ein Test des Notbetriebs (etwa automatisches Öffnen bei Stromausfall oder die Überprüfung eines Not-Akkus). Auch die korrekten Einstellungen der Antriebsparameter (Geschwindigkeit, Kraftbegrenzung, Sensitivität) werden festgehalten. Dieses Protokoll ist ein Kernnachweis zur Erfüllung der Betreiberpflichten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und des Arbeitsschutzes. Im Facility Management dient es als Beleg gegenüber Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern (z. B. der Berufsgenossenschaft), dass die Türanlage betriebssicher ist und alle Personenschutzfunktionen wirksam sind. Zudem bildet es eine Grundlage für interne Sicherheitsaudits und unterstützt die Entscheidung, ob und wann technische Nachrüstungen erforderlich werden.

Protokolle der regelmäßigen Objektbegehungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Objektbegehungsprotokoll

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis regelmäßiger Sicht- und Funktionskontrollen

Relevante Normen

HBauO

Schlüsselelemente

äußere Schäden
Gängigkeit, Laufschienen
Schließverhalten
Abnutzung an Beschlägen
Handlungsempfehlungen

Verantwortlich

Unterwiesene Person

Praktische Hinweise

Wird meist monatlich dokumentiert; dient der frühzeitigen Mängelerkennung im FM-Betrieb

Regelmäßige Objektbegehungen sind ein zentrales Element der Verkehrssicherungspflicht. Sie ergänzen die jährlichen Sachkundigenprüfungen durch laufende Sicht- und Funktionskontrollen und stellen sicher, dass automatische Türen – insbesondere in Fluchtwegen – sich stets in einem sicheren Zustand befinden und ordnungsgemäß funktionieren. In den Begehungsprotokollen wird festgehalten, wann und durch wen die Kontrolle durchgeführt wurde, welche Prüfpunkte geprüft wurden (z. B. Türfunktion, Notöffnungsmechanismen, Beschilderung, Umfeld) und ob Mängel oder Abweichungen festgestellt wurden. Falls erforderlich, werden daraus unverzüglich Folgemaßnahmen oder Reparaturen abgeleitet.

Im FM-Kontext ermöglichen diese Dokumente den Nachweis, dass alle notwendigen Sichtprüfungen in den vorgegebenen Intervallen erfolgt sind. Sie dienen somit der Vollständigkeitskontrolle der Wartungsdokumentation und können bei Behördeninspektionen oder Zertifizierungen als Beleg dafür vorgelegt werden, dass der Betreiber seinen Pflichten zur regelmäßigen Überwachung der Türanlagen nachkommt. Darüber hinaus liefern die Protokolle wertvolle Informationen für die Wartungsplanung und fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein, indem sie Trends oder wiederkehrende Probleme aufzeigen.

Prüfprotokoll der elektrischen Sicherheit

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll elektrischer Betriebsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit aller Antriebs-, Steuer- und Sensorkomponenten

Relevante Normen

VDE 0701/0702, DGUV-V 3/4

Schlüsselelemente

Isolationsmessung
Schutzleiterprüfung
Funktionsprüfung
Messwerte
Maßnahmen bei Mängeln

Verantwortlich

Elektrofachkraft / befähigte Person

Praktische Hinweise

Wiederholungsprüfung häufig jährlich; Voraussetzung für die Betriebserlaubnis der Türanlage

Erläuterung

Kraftbetätigte Türsysteme verfügen über elektrische Antriebe, Sensoren und Steuerungen, deren Sicherheit regelmäßig geprüft werden muss. Die wiederkehrenden elektrotechnischen Prüfungen erfolgen gemäß den Vorgaben der DGUV-Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) sowie der VDE-Normen 0701/0702. Eine Elektrofachkraft überprüft dabei unter anderem die Unversehrtheit der elektrischen Isolation, die Funktion der Schutz- und Abschaltvorrichtungen und den Widerstand des Schutzleiters. Alle relevanten Messwerte (z. B. Isolations- und Erdungswiderstände, Ableitströme) und Funktionsprüfungen (wie das Auslösen eines FI-Schutzschalters) werden im Prüfprotokoll dokumentiert. Nur wenn sämtliche Prüfkriterien erfüllt sind, wird die Anlage im Protokoll zur weiteren Nutzung freigegeben.

Diese Dokumentation ist unerlässlich, um die elektrische Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Tür sicherzustellen. Im Facility Management bildet das Prüfprotokoll einen integralen Bestandteil der elektrotechnischen Gefährdungsbeurteilung der Anlage. Außerdem ist es oft Voraussetzung bei der Abnahme von Neu- oder Umbauten der Türanlage durch Behörden oder Sachverständige, da es den normgerechten Zustand der elektrischen Ausrüstung belegt. Bei Audits oder im Schadensfall kann der Betreiber anhand dieser Unterlagen nachweisen, dass die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Betriebsanleitung für Beschlagsarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung gemäß DIN 18357

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bedienung, Pflege und Wartung der Türbeschläge und mechanischen Komponenten

Relevante Normen

DIN 18357

Schlüsselelemente

bestimmungsgemäße Nutzung
Pflegehinweise
Einstellvorgaben
Hinweise auf Verschleißteile
Funktionshinweise

Verantwortlich

Ausführender Betrieb

Praktische Hinweise

Wird bei Übergabe zur Abnahme benötigt; dient als Grundlage für Instandhaltungspläne

Erläuterung

Gemäß DIN 18357 (VOB/C) ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Betreiber sämtliche Betriebs-, Pflege- und Wartungsanleitungen für die verbauten Türbeschläge zu übergeben. Diese sind essenziell für die dauerhafte Funktionssicherheit der Anlage. Die mechanischen Beschläge einer automatischen Tür (z. B. Laufschienen, Rollen, Scharniere, Schlösser) unterliegen Verschleiß und müssen korrekt eingestellt sowie regelmäßig gewartet werden. Die Betriebsanleitung für Beschläge, die vom Errichter oder Hersteller bereitgestellt wird, enthält hierfür alle erforderlichen Informationen. Sie beschreibt detailliert die Funktionsweise und den Aufbau der Beschlagteile sowie deren korrekte Montage und Justierung. Ebenso sind die empfohlenen Wartungsintervalle und Prüfpunkte des Herstellers aufgeführt – etwa wann Schmiermittel aufzutragen sind, welche Toleranzen bei Einstellungen gelten und wie Verschleißteile auszutauschen sind. Auch Explosionszeichnungen oder Funktionsdiagramme können Bestandteil der Anleitung sein, um die Mechanik anschaulich darzustellen. Diese Anweisungen stellen sicher, dass die Beschläge und mechanischen Komponenten über die gesamte Nutzungsdauer hinweg ordnungsgemäß instand gehalten und bei Bedarf fachgerecht repariert werden.

Für das Facility Management ist die Beschlag-Betriebsanleitung ein zentrales Dokument: Sie wird in der Anlagenakte hinterlegt und dient als Grundlage für die Wartungsplanung der Türanlage. Wartungstechniker können sich anhand dieser Unterlagen schnell mit den spezifischen Anforderungen der verbauten Beschläge vertraut machen, was effiziente und sachgerechte Instandhaltungsarbeiten ermöglicht.

Nutzer- / Maschineninformationen gemäß DIN EN 12453 (kraftbetätigte Türen und Tore)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nutzer-/Maschineninformation gemäß DIN EN 12453

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung sicherheitstechnischer Informationen über Steuerung, Bewegung, Sensorik und Restgefahren

Relevante Normen

DIN EN 12453

Schlüsselelemente

Schutzmaßnahmen gegen Quetschen, Scheren, Stoßen
Sensorik & Überwachung
Notfall- und manueller Betrieb
Restgefahrenanalyse
technische Grenzen (Windlast, Temperatur etc.)

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Zentral für Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen; wird von Sachkundigen bei Prüfungen verlangt

Erläuterung

DIN EN 12453 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen für kraftbetätigte Türen und Tore fest und fordert, dass der Hersteller umfassende Informationen für die Nutzer bereitstellt. Diese Benutzer- bzw. Maschineninformation enthält alle sicherheitsrelevanten Hinweise zum Betrieb des Türsystems sowie eine Darstellung etwaiger verbleibender Restrisiken. Insbesondere werden die getroffenen Schutzmaßnahmen gegen Quetschen, Scheren und Stoßen beschrieben – zum Beispiel welche Sensoren oder Schutzeinrichtungen installiert sind, um ein Einklemmen von Personen zu verhindern, und wie das System bei einem Hindernis oder Fehler reagiert. Zudem werden die Überwachungseinrichtungen und Sensoriken erläutert, die eine sichere Bewegung der Tür gewährleisten. Ebenso wichtig sind klare Anweisungen für den Notfall- und manuellen Betrieb: Die Dokumentation legt fest, wie die Tür bei einem Stromausfall oder Antriebsversagen manuell geöffnet bzw. entriegelt werden kann und welche Notbedienfunktionen vorhanden sind. Der Hersteller führt darüber hinaus eine Restgefahrenanalyse durch, in der auf potenzielle Gefahren hingewiesen wird, die konstruktiv nicht vollständig ausgeschlossen werden können – beispielsweise bestimmte Quetschstellen bei unsachgemäßer Nutzung. Auch die technischen Einsatzgrenzen der Türanlage (z. B. maximale Windlast, zulässiger Temperaturbereich, Anzahl der Dauerzyklen) werden benannt, damit der Betreiber die Anlage nur innerhalb dieser Parameter einsetzt.

Diese umfassenden Nutzerinformationen sind zentral für die Gefährdungsbeurteilung im Facility Management und für die Unterweisung des Bedien- und Wartungspersonals. Sie ermöglichen es, alle vom Hersteller vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen und Warnhinweise in den Betriebsablauf zu integrieren. Bei sicherheitstechnischen Prüfungen durch Sachkundige wird das Vorhandensein und die Umsetzung dieser Herstellerinformationen regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Türanlage entsprechend den Vorgaben sicher betrieben wird.

Sicherheits- und Nutzerinformationen gemäß Maschinenrichtlinie

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Sicherheits- und Nutzerinformation ISO 12100

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung sicherheitstechnischer Funktionen und Risiken der Tür als Maschine

Relevante Normen

DIN EN ISO 12100

Schlüsselelemente

Gefährdungsanalyse
Restrisiken
Not-Aus / Not-Handbetrieb
Bedienhinweise
Wartungsanweisungen

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Basis für Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilung im FM

Erläuterung

Kraftbetätigte Türen gelten im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie als Maschinen, da sie über Antrieb, Steuerung und bewegliche Teile verfügen. Daher muss der Hersteller eine umfassende Sicherheits- und Nutzerinformation bereitstellen, die alle Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beschreibt. Nach den Grundsätzen der DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung und Risikominderung) informiert dieses Dokument Betreiber und Nutzer über alle potenziellen Gefahren der Türanlage und die vorgesehenen Schutzvorkehrungen.

Die Benutzerinformation beschreibt zum Beispiel die vorhandenen Sicherheitsfunktionen (etwa welche Sensoren Personen oder Hindernisse erkennen und wie das System darauf reagiert) und warnt vor möglichen Restrisiken, die beim Betrieb nicht vollständig auszuschließen sind. Sie enthält klare Verhaltenshinweise, damit Bediener und Wartungspersonal wissen, wie die Tür sicher zu verwenden ist – z. B. dass Sicherheitseinrichtungen nicht manipuliert werden dürfen oder was bei einem blockierten Türflügel zu tun ist. Darüber hinaus werden Abläufe für Wartung und Reinigung festgelegt, einschließlich der sicheren Außerbetriebnahme (z. B. Abschalten der Stromzufuhr und Absicherung gegen Wiedereinschalten während Wartungsarbeiten). Zur besseren Verständlichkeit enthält das Dokument oft Piktogramme und Sicherheitssymbole, welche die Aufmerksamkeit auf kritische Hinweise lenken.

Im Facility Management bildet diese Hersteller-Benutzerinformation einen wichtigen Bestandteil der CE-Konformitätsunterlagen der Tür. Noch bevor die Anlage in Betrieb genommen wird, fließen die darin enthaltenen Angaben in die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und BetrSichV ein. Zudem dient das Dokument der Unterweisung des technischen Personals: Jeder Techniker oder Nutzer, der mit der Türanlage arbeitet, sollte anhand der Herstellerinformationen geschult werden, um Unfälle zu vermeiden und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Bauprodukt dauerhaft die deklarierten Leistungen erfüllt (z. B. Brandschutz, Mechanik, Dauerfunktion)

Relevante Normen

EU 305/2011, EU 2024/3110

Schlüsselelemente

Identifikation des Produkts
AVCP-Systemklasse
Prüf- und Überwachungsmechanismen
Leistungskennwerte
Notifizierte Stelle

Verantwortlich

Produktzertifizierungsstelle

Praktische Hinweise

Muss dauerhaft in der Bauproduktakte gehalten werden; relevant für Behörden, Brandschutzprüfungen und Errichterabnahmen

Erläuterung

Das Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit (CoCP) – auf Deutsch das Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit – bestätigt, dass die automatische Türanlage als Bauprodukt dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt. Es handelt sich um einen offiziellen Nachweis gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 305/2011 und der Änderungsverordnung (EU) 2024/3110). Dieses Zertifikat nach System 1+ wird von einer akkreditierten, notifizierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und ist insbesondere für automatische Türen mit Brandschutz- oder Fluchtweganforderungen unverzichtbar.

Es bestätigt, dass das Türsystem in seinen wesentlichen Leistungsmerkmalen dauerhaft den Anforderungen der maßgeblichen harmonisierten Normen entspricht. Für Türen in Flucht- und Rettungswegen bedeutet dies beispielsweise, dass Öffnungs- und Schließzeiten, mechanische Festigkeit, gegebenenfalls Feuerwiderstand oder Rauchdichtheit sowie andere relevante Eigenschaften kontinuierlich die hohen Vorgaben erfüllen. Leistungsbeständigkeit bedeutet dabei, dass nicht nur ein geprüfter Prototyp diese Leistungen erbringt, sondern dass durch die werkseigene Produktionskontrolle und regelmäßige externe Überwachungen der Produktion eine gleichbleibende Qualität aller gefertigten Türen sichergestellt ist. Im Zertifikat sind typischerweise der Hersteller, die genaue Produktbezeichnung und Typenkennung, die Kennnummer der notifizierten Stelle, Angaben zu den durchgeführten Prüfungen und Verweise auf die zugrunde liegenden Normen aufgeführt.

Für den Betreiber im Facility Management ist dieses Zertifikat ein zentraler Qualitätsnachweis. Es gehört zur Produktdokumentation (Bauproduktakte) jeder automatischen Türanlage und sollte in der Betreiberdokumentation verfügbar sein. Bei behördlichen Überprüfungen – etwa durch die Bauaufsicht oder im Zuge von Gebäudezertifizierungen – kann mit dem Zertifikat belegt werden, dass die Türanlage rechtskonform CE-gekennzeichnet ist und alle vorgeschriebenen Leistungen erfüllt. Darüber hinaus bietet ein gültiges CoCP dem Betreiber eine wichtige Absicherung: Es reduziert das Risiko, ein nicht konformes oder unsicheres Produkt zu betreiben, und erleichtert spätere Nachrüstungen oder Erweiterungen, da sichergestellt ist, dass nur geprüfte und normgerechte Komponenten verwendet werden.

Hersteller-Betriebsanleitung (Maschinendokumentation)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Hersteller-Betriebsanleitung (Maschine)

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der bestimmungsgemäßen, sicheren und normgerechten Nutzung der kraftbetätigten Tür

Relevante Normen

EU 2023/1230, 9. ProdSV, DIN EN ISO 12100, DIN EN 12693

Schlüsselelemente

bestimmungsgemäße Verwendung
Restrisiken & Schutzmaßnahmen
technische Systemdaten (Antrieb, Sensoren)
Montage-/Inbetriebnahmehinweise
Wartungs- und Prüfintervalle
Verhalten im Notfall

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Essentiell für Gefährdungsbeurteilung, Sachkundigenprüfung und FM-Betriebsorganisation; muss dauerhaft verfügbar sein

Erläuterung

Als Maschine im Sinne der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 muss die kraftbetätigte Innentür mit einer vollständigen, sicherheitsbezogenen Betriebsanleitung ausgeliefert werden. Darin sind alle relevanten Informationen enthalten, damit die Tür vorschriftsgemäß installiert, betrieben und instand gehalten werden kann. Die Anleitung beschreibt detailliert die bestimmungsgemäße Verwendung des Türsystems und warnt vor möglichen Restrisiken, wobei geeignete Schutzmaßnahmen erläutert werden. Sie enthält zudem die technischen Systemdaten (etwa Angaben zu Antrieb, Sensorik und Steuerung) sowie Schritt-für-Schritt-Hinweise zur fachgerechten Montage und Inbetriebnahme. Ebenso legt sie verbindlich die erforderlichen Wartungs- und Prüfintervalle fest und beschreibt das empfohlene Verhalten im Notfall – beispielsweise wie die Tür manuell entriegelt werden kann oder welche Maßnahmen bei einem Stromausfall zu treffen sind.

Im Facility Management bildet diese Hersteller-Betriebsanleitung die Grundlage für alle betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen. Sie ist essentiell für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung der Türanlage und für die Planung regelmäßiger Prüfungen und Wartungen. Sachkundige Prüfer greifen auf die Herstellerangaben zurück, um die jährlichen bzw. turnusmäßigen Prüfungen korrekt durchzuführen. Daher muss die Betriebsanleitung dauerhaft verfügbar sein und im technischen Dokumentationsarchiv des Betreibers aufbewahrt werden. Sie stellt einen zentralen Nachweis der Betreiberpflichten dar und gewährleistet, dass der Betrieb der automatischen Tür jederzeit im Einklang mit den Maschinenrichtlinien und Sicherheitsstandards erfolgt.

Hersteller-Betriebsanleitung für elektrische Komponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanweisungen & Sicherheitsinformationen für elektrische Ausrüstung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit und Konformität aller Komponenten

Relevante Normen

1. ProdSV, Richtlinie 2014/35/EU

Schlüsselelemente

elektrische Schutzmaßnahmen
Spannung, Schutzklasse, Isolationswerte
EMV-Anforderungen
Prüf- & Wartungsvorgaben
Gefährdungen durch elektrischen Schlag

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Wird für VDE-Prüfungen und Störungsanalysen benötigt; besonders wichtig für Türsteuerungen & Sensoren

Erläuterung

Der elektrotechnische Teil der Türanlage unterliegt den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie. Alle elektrischen Komponenten – von der Antriebseinheit über die Steuerung bis zu den Sensoren – müssen elektrisch sicher sein und den geltenden Normen entsprechen. Die Herstellerdokumentation zur elektrischen Ausrüstung gewährleistet dies, indem sie Schaltpläne, Anschlusszeichnungen und Sicherheitshinweise enthält, die einen gefahrlosen Anschluss und Betrieb ermöglichen. So sind darin beispielsweise die Nennspannung, die Schutzklasse (inkl. IP-Schutzart) und wichtige Isolationswerte der Komponenten angegeben. Auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen wie Erdung, Absicherung durch Sicherungen oder Fehlerstromschutzschalter werden beschrieben. Weiterhin werden EMV-Anforderungen (elektromagnetische Verträglichkeit) aufgeführt, um sicherzustellen, dass das Türsystem andere Geräte nicht stört und umgekehrt. Ergänzend gibt die Dokumentation Hinweise zu empfohlenen Prüf- und Wartungszyklen der elektrischen Teile.

Für das Facility Management und die verantwortliche Elektrofachkraft sind diese Unterlagen unverzichtbar. Sie dienen als Grundlage, um die Türanlage korrekt an die Gebäude-Elektrik anzuschließen und in Betrieb zu nehmen. Im Störungsfall ermöglichen die enthaltenen Schaltpläne eine effiziente Fehlerdiagnose, da alle Stromkreise und Komponenten nachvollziehbar dargestellt sind. Zudem wird die Dokumentation bei wiederkehrenden VDE-Prüfungen (z.B. gemäß DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3) herangezogen: Die Prüfer können Soll-Werte wie Isolationswiderstände oder Schutzleiterwiderstände aus den Herstellerangaben entnehmen und mit den gemessenen Ist-Werten vergleichen. Auf diese Weise lässt sich die elektrische Betriebssicherheit der Tür lückenlos nachweisen und im Falle von Abweichungen gezielt wiederherstellen.

Betriebsanleitung für kraftbetätigte Türen und Tore

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bedien- & Betriebsanleitung gemäß DIN EN 16005

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der sicheren Nutzung kraftbetätigter Türen im Fußgängerverkehr

Relevante Normen

DIN EN 16005

Schlüsselelemente

Nutzerinformation
Sicherheitszonen/Erfassungsfelder der Sensorik
Türbewegungsparameter
Notentriegelung
Anforderungen an regelmäßige Türprüfungen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Grundlage für tägliche Sichtprüfungen & jährliche Sachkundigenprüfungen; im FM für Betreiberpflichten unverzichtbar

Erläuterung

Die Norm DIN EN 16005 bildet die zentrale Grundlage für die Sicherheit von automatischen Türsystemen im Personenverkehr. Entsprechend umfasst die darauf basierende Bedien- und Betriebsanleitung alle wichtigen Vorgaben, um eine kraftbetätigte Tür im Alltag sicher zu betreiben. Sie enthält klare Nutzerinformationen und beschreibt die Sicherheitszonen bzw. Erfassungsfelder der Sensorik. Dadurch wissen Betreiber und Benutzer, welcher Bereich vor der Tür von Bewegungsmeldern oder Lichtschranken überwacht wird und wo keine Gefährdungen durch zuklappende Türflügel bestehen. Auch die wesentlichen Türbewegungsparameter – etwa maximale Öffnungs- und Schließgeschwindigkeiten oder zulässige Schließkräfte – sind festgelegt, um sicherzustellen, dass die Tür jederzeit den normativen Anforderungen entspricht (z.B. begrenzte Kraft, um Quetschungen zu vermeiden).

Darüber hinaus erläutert die Anleitung die Funktion der Notentriegelung und gibt konkrete Hinweise, wie im Störungs- oder Gefahrenfall zu verfahren ist. Insbesondere werden die vom Hersteller vorgegebenen Prüfintervalle hervorgehoben: So ist typischerweise vorgesehen, dass der Betreiber täglich eine Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel oder Sicherheitsrisiken durchführt und mindestens einmal jährlich eine Sachkundigenprüfung veranlasst. Diese regelmäßigen Kontrollen stellen sicher, dass die Schutzeinrichtungen (Sensoren, Schaltleisten, Notöffner etc.) ordnungsgemäß funktionieren. Die DIN-EN-16005-konforme Betriebsanleitung ist im Facility Management unverzichtbar, um alle Betreiberpflichten zu erfüllen. Sie dient als Nachschlagewerk für das Bedienpersonal und die Haustechnik – etwa um Einstellungen zu überprüfen oder die richtige Reaktion bei einer Störung nachzulesen. Gleichzeitig bildet sie die Grundlage für die Erstellung von Wartungsplänen und Prüfprotokollen, die den normativen Anforderungen gerecht werden. Nur wenn die in dieser Anleitung beschriebenen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, kann die sichere Nutzung der automatischen Tür langfristig gewährleistet werden.

Betriebshandbuch zu sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Schließkanten, Sensorik)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebshandbuch für Sicherheitssysteme

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Kontaktleisten, Lichtschranken)

Relevante Normen

DIN EN 12978

Schlüsselelemente

Funktionsprinzipien
Prüfmethoden & Intervallvorgaben
Ausfallreaktionen
Sensoreinstellwerte
Anforderungen an Ersatzteile

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss bei Sachkundigenprüfungen vorgelegt werden; zentral für die Fehleranalyse im FM

Erläuterung

Die Norm DIN EN 12978 legt Anforderungen und Prüfverfahren für Schutzeinrichtungen kraftbetätigter Türen und Tore fest. Zu diesen sicherheitsrelevanten Einrichtungen zählen beispielsweise Sensorleisten an den Haupt- und Nebenschließkanten oder aktive Präsenzmelder (Lichtschranken, Bewegungsmelder), die Personen und Hindernisse erkennen. Im Betriebshandbuch für die Sicherheitssysteme der Türanlage sind daher alle wichtigen Informationen zu deren Funktionsprinzip und zum richtigen Umgang zusammengefasst. Es wird beschrieben, wie die Sensoren und Kontaktleisten einzustellen sind, damit sie ihre Überwachungsaufgabe normgerecht erfüllen, und nach welchen Prüfmethoden ihre Wirksamkeit regelmäßig zu testen ist. Beispielsweise können Prüfanweisungen vorsehen, dass mithilfe eines genormten Prüfkörpers die Schließkraft an der Tür gemessen oder die Reaktionszeit einer Lichtschranke geprüft wird. Ebenfalls dokumentiert sind die vorgesehenen Ausfallreaktionen: Etwa ob die Tür bei einem Defekt einer Sicherheitseinrichtung in einen sicheren Zustand (z.B. dauerhaft offen oder nur noch manuell bedienbar) geht, um Gefährdungen zu vermeiden. Schließlich enthält das Handbuch Angaben zu Einstellwerten (Empfindlichkeit, Reichweite etc. der Sensorik) und Hinweise, dass im Falle von Austausch oder Reparatur nur originale Ersatzteile mit definierten Eigenschaften verwendet werden dürfen, um die Schutzziele weiterhin zu gewährleisten.

Für den Betreiber bzw. das Facility Management ist dieses Handbuch ein zentrales Hilfsmittel, um Risiken im laufenden Betrieb zu minimieren. Bei jeder Sachkundigenprüfung der Tür muss die Dokumentation der Sicherheitseinrichtungen vorliegen, damit der Prüfer die Anlage entsprechend den Herstellervorgaben testen kann. Zudem dient das Handbuch als Referenz bei der Fehleranalyse: Treten Unregelmäßigkeiten auf (z.B. reagiert die Tür nicht mehr auf ein Hindernis oder löst falsch aus), können anhand der detaillierten Herstellerangaben die Einstellungen überprüft und etwaige Verschleißteile gezielt identifiziert und ersetzt werden. Die Einhaltung der in DIN EN 12978 standardisierten Vorgaben stellt sicher, dass das Restrisiko beim Betrieb der automatischen Tür so gering wie möglich gehalten wird und die Schutzfunktionen über die gesamte Nutzungsdauer wirksam bleiben.

Betriebsanleitung für maschinelle Komponenten (Gebäudeintegration)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Gebäudebezogene Herstellervorgaben für automatische Türanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Schnittstellendokumentation moderner Türsysteme im Gebäudebetrieb

Relevante Normen

ISO 12100, DIN EN 12693

Schlüsselelemente

Anforderungen an Tragkonstruktion
elektrische & mechanische Anschlusspunkte
Integrationshinweise (Brandmeldeanlage, Gebäudeleittechnik)
Wartungs-, Revisions- und Prüfzugänge

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

FM-kritisch bei Sanierungen, Umbau, Modernisierung oder Systemintegration (GLT, BMA, Zutrittssysteme)

Erläuterung

Diese herstellerspezifische Anleitung zeigt auf, wie das Türsystem mit dem Gebäude interagiert. Sie enthält alle Vorgaben für die fachgerechte Montage und Integration der automatischen Tür in die bauliche Konstruktion und in die technischen Anlagen des Gebäudes. Dazu gehören zum einen Anforderungen an die Tragkonstruktion: Das Dokument gibt an, welche statischen Voraussetzungen Wände, Decken oder Türzargen erfüllen müssen, um das Gewicht und die Bewegungskräfte der Tür zu tragen. Zum anderen werden die elektrischen und mechanischen Anschlusspunkte detailliert beschrieben. Hier findet sich etwa, an welcher Stelle die Stromversorgung anzuschließen ist, wie die Verkabelung zu erfolgen hat und welche Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik (GLT) oder Brandmeldeanlage (BMA) bestehen. Ebenso wird erläutert, was im Notfall passiert – beispielsweise wie die Tür bei einem Feueralarm entriegelt oder über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung im Evakuierungsfall geöffnet gehalten wird, und wie sie sich bei Stromabschaltung oder Not-Aus verhält.

Zudem enthält die Anleitung wichtige Hinweise für Wartung und Prüfung im eingebauten Zustand. So sind etwa die erforderlichen Revisions- und Prüfzugänge definiert, damit Service-Techniker sicher an Antrieb und Steuerung gelangen können (z.B. vorhandene Serviceklappen, abzuschaltende Stromkreise, Entriegelungsmechanismen). Auch die vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle werden im Kontext des Gebäudebetriebs genannt. Im Facility Management ist diese gebäudebezogene Dokumentation vor allem bei Umbauten, Sanierungen oder Nachrüstungen unverzichtbar. Sie gewährleistet, dass bei baulichen Veränderungen die Schnittstellen der Türanlage weiterhin korrekt ausgeführt werden und die Tür ins Brandschutz- und Sicherheitskonzept des Gebäudes eingebunden bleibt. Bei der Integration in zentrale Systeme wie GLT, BMA oder Zutrittskontrollanlagen dient sie als Leitfaden für die Fachkräfte, damit alle Verbindungen normgerecht umgesetzt werden. Kurz: Diese Betriebsanleitung verbindet die Maschine „Tür“ mit den Rahmenbedingungen des konkreten Gebäudes und stellt sicher, dass beide im Einklang funktionieren.

Betriebsanleitung für Tore (falls Tür als “Gate” eingestuft)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanweisung gemäß DIN EN 13241

Zweck & Geltungsbereich

Anforderungen an Funktion, Sicherheit und Betrieb kraftbetätigter Türen/Tore

Relevante Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

Funktionsbeschreibung
Belastungs- & Widerstandswerte
Bedienungsgrenzen
Prüf- & Wartungsanforderungen

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Relevanz, wenn Türkonstruktion torähnliche Funktion erfüllt (Breite, Gewicht, Mechanik)

Erläuterung

Wenn eine automatische Innentür aufgrund ihrer Größe, Masse oder Konstruktion torähnliche Merkmale aufweist, kann sie unter die Produktnorm DIN EN 13241 fallen. Diese Norm gilt primär für industrielle und gewerbliche Tore, wird jedoch auf entsprechend große Schiebetüranlagen im Innenbereich übertragen, falls sie nicht bereits von spezifischen Türnormen abgedeckt sind. In der Betriebsanleitung gemäß DIN EN 13241 werden daher zusätzliche Aspekte berücksichtigt, die bei normalen Innentüren weniger relevant sind. So enthält sie detaillierte Funktionsbeschreibungen des Tür- bzw. Torsystems und gibt Auskunft über mechanische Belastungs- und Widerstandswerte (z.B. Tragfähigkeiten, Windlasten, Lebensdauerkriterien für Antrieb und Mechanik). Außerdem definiert sie klare Bedienungsgrenzen – etwa die maximal zulässige Öffnungsfrequenz oder die Umgebungsbedingungen, unter denen die Anlage betrieben werden darf. Nicht zuletzt legt die Anleitung auch die erforderlichen Prüf- und Wartungsanforderungen fest, die häufig an die höheren Beanspruchungen großer Tore angepasst sind (z.B. häufigere Kontrollen der Sicherheitsabschaltungen oder intensivere Wartung der Antriebskomponenten).

Für das Facility Management bedeutet dies, dass eine Innen-Tür, die nach Tor-Norm klassifiziert ist, betrieblich wie ein kraftbetätigtes Tor behandelt werden muss. Es sind die gleichen Prüf- und Wartungszyklen einzuhalten, wie sie für Tore vorgeschrieben sind – beispielsweise kann eine halbjährliche Sicherheitsüberprüfung durch einen Sachkundigen erforderlich sein, analog zu den UVV-Prüfungen bei Industrietoren. Die Betriebsanleitung nach DIN EN 13241 dient dabei als maßgebliche Grundlage: Sie informiert den Betreiber über alle relevanten technischen Parameter und Sicherheitseinrichtungen des Systems. Durch Befolgung dieser Anleitungen wird sichergestellt, dass auch eine ungewöhnlich große oder schwere automatische Tür im Innenbereich denselben Sicherheitsstandards gerecht wird wie ein klassisches Tor, und dass ihr Betrieb keine erhöhten Risiken für Personen darstellt.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Leistungsbewertung für Bauprodukte ohne harmonisierte Norm

Relevante Normen

EU 305/2011

Schlüsselelemente

technische Merkmale
Prüfmethoden
Einsatzbereich
Leistungsbeschreibung

Verantwortlich

Technische Bewertungsstelle

Praxis-Hinweise

Wichtig bei Sonderlösungen, innovativen Türsystemen oder besonderen Materialien

Erläuterung

Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) wird für automatische Türen oder Komponenten benötigt, wenn keine harmonisierte Produktnorm existiert, die alle Eigenschaften abdeckt. Über eine ETA kann der Hersteller dennoch die Leistungseigenschaften seines Produkts nach dem europäischen Bauproduktenrecht nachweisen und eine CE-Kennzeichnung vornehmen. Die ETA wird von einer Technischen Bewertungsstelle (TAB) erstellt und basiert auf intensiven Prüfungen und Bewertungen. In der ETA werden alle relevanten technischen Merkmale des Türsystems aufgeführt – zum Beispiel Tragfähigkeiten, Feuerwiderstandsdauer, Schalldämmung oder andere spezifische Kennwerte – sowie die angewandten Prüfmethoden, der definierte Einsatzbereich (wo und wie das Produkt verbaut werden darf) und eine ausführliche Leistungsbeschreibung.

Gerade für Sonderlösungen oder innovative Türsysteme ist die ETA entscheidend, um eine rechtskonforme Verwendbarkeit im Bauwesen zu erreichen. Im Facility Management sollte eine vorhandene ETA stets in der Dokumentation mitgeführt werden, insbesondere wenn die Türanlage nicht durch Normen eindeutig erfasst ist. Behörden oder Prüfsachverständige verlangen im Zweifelsfall die Einsicht in die ETA, um sicherzustellen, dass das atypische Produkt die nötigen Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. Damit ergänzt die ETA die herkömmlichen Konformitätsnachweise und verschafft dem Betreiber die notwendige Rechtssicherheit beim Einsatz von nicht standardisierten Türlösungen.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EAD – Europäisches Bewertungsdokument

Zweck & Geltungsbereich

Technische Bewertungsmethode als Grundlage für die ETA

Relevante Normen

EU 305/2011; EU 2024/3110

Schlüsselelemente

Bewertungslogik
Prüfmethoden
Parameter für Leistungsklassen

Verantwortlich

EOTA / TAB

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte, falls ETA erforderlich ist

Erläuterung

Das European Assessment Document (EAD) ist das standardisierte Bewertungsdokument, das im Falle fehlender Normen als Basis für eine ETA dient. Darin werden die Bewertungslogik und die konkreten Prüfmethoden festgelegt, nach denen ein neuartiges Bauprodukt beurteilt wird. Ein EAD definiert beispielsweise, welche technischen Eigenschaften des Türprodukts geprüft werden müssen, unter welchen Bedingungen diese Prüfungen stattfinden (Temperaturen, Lastfälle etc.) und wie die Ergebnisse in Leistungsklassen oder Kennwerten darzustellen sind. EOTA (die European Organisation for Technical Assessment) erarbeitet solche Dokumente in Zusammenarbeit mit den technischen Bewertungsstellen (TAB), um europaweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe sicherzustellen.

In der Praxis erhält der Betreiber das EAD nicht unbedingt direkt in die Hand, doch es ist ein wichtiger Bestandteil der Bauproduktakte des Herstellers. Sobald eine ETA für eine Türanlage vorliegt, gehört das zugrunde liegende EAD zur vollständigen Dokumentation dazu. Für das Facility Management ist vor allem die resultierende ETA und die daraus abgeleitete Leistungserklärung relevant. Dennoch trägt das EAD im Hintergrund wesentlich dazu bei, dass auch für innovative Türlösungen ohne Norm eine transparente und nachvollziehbare Bewertungsgrundlage existiert. Somit untermauert das EAD letztlich die Vertrauenswürdigkeit und Zulassung des speziellen Türsystems.

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatzbezug

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Gefährdungsbeurteilung für kraftbetätigte Türen

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung der Risiken, die von der automatischen Tür für Beschäftigte ausgehen können

Relevante Normen

ASR V3; ArbStättV

Schlüsselelemente

Risikoanalyse (Quetschen, Stoßen, Stromausfall)
Maßnahmen (Sensorik, Schutzzonen)
Prüfintervalle & Verantwortlichkeiten
Dokumentation der Wirksamkeitskontrolle

Verantwortlich

Arbeitgeber / Facility Manager

Praxis-Hinweise

Muss regelmäßig aktualisiert werden; Grundlage für Unterweisungen & Prüfplanung

Erläuterung

Gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die von einer automatischen Tür ausgehenden Gefahren zu erstellen. Dabei werden alle Risiken betrachtet, denen Beschäftigte am Arbeitsplatz durch die Tür ausgesetzt sein könnten. In der Dokumentation dieser Gefährdungsbeurteilung wird zunächst eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt. Typische Gefährdungen sind das Quetschen oder Scheren an den Türschließkanten, das Anstoßen von Personen durch unerwartete Türbewegungen, Risiken bei Stromausfall (z.B. eingeschlossene Personen oder Ausfall von Sicherheitsfunktionen) sowie mögliche elektrische Gefahren an der Antriebs- und Steuerungstechnik. Zu jedem identifizierten Risiko legt der Arbeitgeber angemessene Schutzmaßnahmen fest – beispielsweise den Einbau von Sensorik und Schutzzonen zur Türüberwachung, Notstromlösungen oder organisatorische Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen während bestimmter Betriebsarten.

Weiterhin definiert die Gefährdungsbeurteilung konkrete Prüfintervalle und Verantwortlichkeiten. So kann festgelegt sein, dass geschulte Mitarbeiter der Haustechnik die Tür täglich auf sichtbare Mängel überprüfen, während ein externer Sachkundiger halbjährlich eine umfassende Sicherheitsüberprüfung durchführt. Alle durchgeführten Maßnahmen und Prüfungen müssen in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und auf Wirksamkeit kontrolliert werden. Diese Dokumentation ist ein dynamisches Dokument und wird regelmäßig – etwa bei technischen Änderungen an der Tür, nach Zwischenfällen oder bei neuen rechtlichen Vorgaben – aktualisiert.

Für das Facility Management bildet die Gefährdungsbeurteilung eine essentielle Grundlage, um alle Arbeitsschutzpflichten im Zusammenhang mit der Tür zu erfüllen. Sie dient zur Unterweisung von Mitarbeitern, indem die identifizierten Gefahren und richtigen Verhaltensweisen (z.B. im Notfall oder bei Störungen) kommuniziert werden. Auch die Prüf- und Wartungsplanung wird direkt von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet: Nur wenn die festgelegten Intervalle und Maßnahmen eingehalten werden, kann ein sicherer und störungsfreier Betrieb gewährleistet werden. Besonders bei Türen in Rettungswegen ist eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung unabdingbar, da hier erhöhte Sicherheitsanforderungen gelten (vgl. ASR A1.7 „Türen und Tore“). Im Ernstfall – beispielsweise bei einer behördlichen Kontrolle oder einem Unfall – dient die lückenlose Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung als Nachweis, dass der Betreiber seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und die Türanlage unter Berücksichtigung aller Gefahren betrieben wird.

Produktspezifische technische Dokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktspezifische technische Dokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bereitzustellenden technischen Informationen eines Bauprodukts gemäß EU 305/2011

Relevante Normen

Regulation (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung
technische Zeichnungen
Materialangaben
Leistungsparameter (z.B. Brandverhalten, Dichtheit, Akustik)
Prüfberichte

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss dauerhaft Bestandteil der Bauproduktakte sein; essenziell für spätere Prüfungen, Wartung und bauliche Veränderungen

Erläuterung

Die EU-Bauproduktenverordnung verlangt, dass für eine kraftbetätigte Tür als Bauprodukt vollständige technische Unterlagen bereitgestellt werden. In dieser technischen Dokumentation beschreibt der Hersteller alle wichtigen Konstruktionsdetails, Materialien und Prüfnachweise, welche die wesentlichen Leistungseigenschaften der Tür belegen. Sie bildet die Grundlage für die Erstellung der späteren Leistungserklärung (DoP) und für die CE-Kennzeichnung des Produkts. Darüber hinaus muss der Hersteller diese Unterlagen mindestens zehn Jahre lang aufbewahren, um gegenüber Behörden die Konformität des Bauprodukts belegen zu können. Für das Facility Management ist eine lückenlose technische Dokumentation ebenfalls wertvoll, da so bei Prüfungen, Wartungen oder baulichen Änderungen jederzeit die Original-Spezifikationen und Leistungsparameter der Tür nachvollziehbar sind. Eine vollständige technische Dokumentation schafft somit Rechtssicherheit und Nachverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus der Tür.

Montage- und Einbauanleitung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Installationsanleitung – DIN EN 13241

Zweck & Geltungsbereich

Vorgaben zur Montage, Justierung und sicheren Befestigung kraftbetätigter Türen

Relevante Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

Montageschritte
Sicherheitsabstände
elektrische Anschlüsse
Einstellwerte für Schließ-/Öffnungskräfte
Prüfhinweise für die Inbetriebnahme

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss vor Ort bei der Abnahmeprüfung verfügbar sein; Grundlage für Installationsnachweise gemäß VOB/C

Erläuterung

Die Norm DIN EN 13241 legt alle wesentlichen Anforderungen an den Einbau von kraftbetätigten Türen und Toren fest. Entsprechend enthält die vom Hersteller bereitgestellte Montage- und Einbauanleitung detaillierte Anweisungen, wie die Türanlage fachgerecht zu montieren, auszurichten und zu befestigen ist. Nur wenn diese Schritte genau eingehalten werden, ist gewährleistet, dass alle Sicherheitsabstände und Montagekriterien erfüllt sind, die elektrischen Anschlüsse korrekt installiert wurden und die Tür die vorgesehenen Schließ- und Öffnungskräfte einhält. In der Praxis muss die Montageanleitung bei der Abnahme vorliegen, damit der Prüfer oder Bauleiter nachvollziehen kann, dass die Installation normgerecht und gemäß Herstellerangaben erfolgte. Jede Abweichung von den Herstellervorgaben während der Montage kann zum Verlust der Herstellergarantie führen und stellt ein Sicherheitsrisiko dar, da die Tür im Falle unsachgemäßen Einbaus nicht die erforderliche Betriebssicherheit aufweist.

Einbauerklärung – Teilweise fertiggestellte Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Einbauerklärung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass Türantriebe, Steuerungen oder Sensorik als unvollständige Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie bewertet wurden

Relevante Normen

Directive 2006/42/EC

Schlüsselelemente

Beschreibung der unvollständigen Maschine
angewandte Normen
Restgefahren
Montagevoraussetzungen
Hinweis auf notwendige Endkonformität

Verantwortlich

Hersteller des Teilsystems

Praktische Hinweise

Besonders relevant bei modularen Türsystemen; Betreiber muss später eine vollständige CE-Konformität sicherstellen

Erläuterung

Die Einbauerklärung gemäß Maschinenrichtlinie ist erforderlich, wenn Komponenten einer kraftbetätigten Türanlage (z. B. der elektrische Antrieb, die Steuerung oder bestimmte Sensorik) als unvollständige Maschine geliefert werden. Der Hersteller dieser Komponente erklärt damit, dass sein Teilsystem nach den relevanten grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie konstruiert wurde, aber noch keine vollständige Maschine darstellt. In der Einbauerklärung werden das Teilsystem und seine Funktion beschrieben, die dabei angewandten Normen aufgeführt und eventuell verbleibende Restrisiken benannt. Außerdem enthält sie den ausdrücklichen Hinweis, dass die Komponente erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn die vollständige Maschine (die komplette Türanlage) den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht und eine endgültige CE-Konformitätserklärung vorliegt. Praktisch bedeutet dies: Bei modularen Türsystemen muss derjenige, der die komplette Tür zusammenbaut (z. B. der Anlagenerrichter oder Betreiber), nach der Montage eine Gesamtrisikobeurteilung durchführen und eine EU-Konformitätserklärung für die fertige Türanlage ausstellen. Die Einbauerklärung ist somit kein abschließender CE-Nachweis, sondern ein Zwischenschritt auf dem Weg zur vollständigen Maschinenkonformität der Türanlage.

Betriebsanleitung gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Gebrauchsanweisung (ProdSG)

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass Betreiber und Nutzer vollständig über Gefahren, Bedienung und Wartung informiert werden

Relevante Normen

ProdSG

Schlüsselelemente

sicherheitsrelevante Hinweise
Notfallverfahren
Prüf- und Wartungsintervalle
elektrische und mechanische Parameter
Verhalten bei Störungen

Verantwortlich

Hersteller / Händler

Praxis-Hinweise

Muss vor Ort verfügbar sein und ist Grundlage für Unterweisungen und FM-Betriebsanweisungen

Erläuterung

Gemäß dem Produktsicherheitsgesetz muss eine kraftbetätigte Tür mit einer Betriebsanleitung in deutscher Sprache ausgeliefert werden, die alle für den sicheren und bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendigen Informationen enthält. In dieser Anleitung werden alle sicherheitsrelevanten Hinweise deutlich beschrieben – beispielsweise Warnungen vor Quetschgefahren, klare Anweisungen für den Notfall (etwa das manuelle Öffnen der Tür bei Stromausfall) sowie die vorgesehenen Intervalle für Inspektion und Wartung. Ebenso werden die technischen Parameter der Tür (z. B. maximale Betätigungsgeschwindigkeit, zulässige Umgebungstemperaturen, elektrische Anschlussdaten) aufgeführt und das Verhalten bei Störungen erläutert. Die Betriebsanleitung stellt sicher, dass sowohl das verantwortliche Betriebspersonal als auch die Benutzer der Tür über alle Gefahren und die richtige Bedienweise informiert sind. In der Praxis muss diese Anleitung jederzeit vor Ort zugänglich sein. Sie dient als Basis, um Mitarbeiter einzuweisen, und bildet die Vorlage für interne Betriebsanweisungen im Facility Management. Ohne eine vollständige und verständliche Betriebsanleitung ist ein sicherer und gesetzeskonformer Betrieb der Türanlage nicht möglich.

Technische Daten für die Gefährdungsbeurteilung – Kraftbetätigte Türen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Sicherheitsinformationen für die Risikobewertung (DIN EN 12453)

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung aller sicherheitsrelevanten Daten, die in die betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung einfließen müssen

Relevante Normen

DIN EN 12453

Schlüsselelemente

zulässige Quetsch-/Schließkräfte
Sensorik- und Schutzfeldernormen
Türrücklauf- und Notöffnungslogik
Absicherungen von Scherstellen
Stromausfall- und Notbetriebsmodi

Verantwortlich

Hersteller (Daten) / Arbeitgeber (Bewertung)

Praxis-Hinweise

Prüfsachverständige vergleichen die technische Ausstattung direkt mit DIN EN 12453-Anforderungen — FM muss diese Werte dokumentiert vorhalten

Erläuterung

Die Norm DIN EN 12453 ist die zentrale Vorgabe für die sichere Nutzung kraftbetätigter Tore und Türen. Sie definiert unter anderem Grenzwerte für dynamische und statische Schließkräfte, fordert geeignete Schutzmaßnahmen an den Haupt- und Nebenschließkanten (z. B. Lichtschranken oder Schaltleisten) und legt fest, wie die Tür auf Hindernisse reagieren muss (z. B. automatische Umkehr bei Hinderniserkennung). Um als Betreiber eine vorschriftsgemäße Gefährdungsbeurteilung der Türanlage durchführen zu können, müssen all diese sicherheitsrelevanten technischen Daten vorliegen. Der Hersteller stellt dem Betreiber daher Informationen zur Verfügung, welche Sicherheitsfunktionen die Tür besitzt und welche Leistungsdaten dabei erreicht werden (z. B. maximale Quetschkraft in Newton, Ansprechzeiten der Sensorik, Verhalten bei Stromausfall oder Notentriegelung). Diese Daten fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein, die der Arbeitgeber für den Betrieb der Tür erstellen muss. So kann beurteilt werden, ob die Tür im konkreten Einsatz ausreichend sicher ist oder ob weitere Schutzmaßnahmen (etwa zusätzliche Absicherungen oder organisatorische Vorkehrungen) getroffen werden müssen. Bei Abnahmen oder wiederkehrenden Prüfungen vergleichen Sachverständige die installierte Tür unmittelbar mit den Anforderungen der DIN EN 12453. Der Facility Manager muss daher die vom Hersteller angegebenen Sicherheitskenndaten dokumentiert vorhalten, um jederzeit nachweisen zu können, dass die Türanlage den Normvorgaben entspricht und gefahrlos betrieben werden kann.

EU-Konformitäts- / Leistungserklärung (Maschinenverordnung 2023/1230)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EU-Konformitätserklärung / EU-Leistungserklärung (Maschinen)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der vollständigen Konformität der Tür als Maschine gemäß neuer EU-Maschinenverordnung

Relevante Normen

Regulation (EU) 2023/1230, 9. ProdSV, Richtlinie 2006/42/EC

Schlüsselelemente

CE-Kennzeichnung
angewandte Normen
Risikoanalyse
Prüfverfahren
Herstellerangaben

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Besonders wichtig für Abnahme durch Brandschutz– und Sicherheitsfachplaner; FM archiviert die Erklärung dauerhaft im Anlagenkataster

Erläuterung

Für die Tür als Maschine muss eine EU-Konformitätserklärung vorliegen, in der der Hersteller bestätigt, dass die Anlage allen einschlägigen europäischen Vorschriften entspricht. Aktuell stützt sich dieser Nachweis noch auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (in Deutschland umgesetzt durch die 9. ProdSV); ab 2027 gilt dann unmittelbar die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230. In der Konformitätserklärung erklärt der Hersteller, dass er eine Risikobeurteilung durchgeführt hat und dass die Tür alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Außerdem werden alle angewandten harmonisierten Normen aufgeführt (typischerweise u. a. DIN EN 13241 für Türen und DIN EN 12453 für die Sicherheitseinrichtungen). Diese Erklärung berechtigt den Hersteller, die CE-Kennzeichnung an der Tür anzubringen. Für den Betreiber und die am Bau Beteiligten ist die EU-Konformitätserklärung ein entscheidendes Dokument bei der Abnahme: Insbesondere Brandschutzgutachter oder Sicherheitsfachplaner verlangen oft Einsicht, um sicherzugehen, dass die Türanlage entsprechend den Vorgaben als sicheres Arbeitsmittel betrieben werden darf. Das Facility Management muss die Konformitätserklärung dauerhaft im Anlagenkataster bzw. der Anlagendokumentation archivieren. Mit Einführung der neuen Maschinenverordnung wird die Bedeutung dieses Dokuments nochmals hervorgehoben, da es ab dann ausdrücklich die Konformität nach neuer Rechtslage bestätigt. In jedem Fall wird durch die Konformitätserklärung bescheinigt, dass die Tür als Maschine rechtskonform in Betrieb genommen werden darf.

EC-Konformitätserklärung Bauprodukt

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung – Bauprodukt

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der EU-konformen Bereitstellung des Bauprodukts (Tür selbst und bauteilbezogene Elemente)

Relevante Normen

DIN 18384

Schlüsselelemente

CE-Kennzeichnung
Anwendungsnormen
Prüfprotokolle
Herstellerangaben

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss bei der technischen Gebäudeabnahme vorliegen; dient FM als Basisdokument für spätere Modernisierungen und Ersatzteilevaluierungen

Erläuterung

Neben der maschinenrechtlichen Konformität muss eine kraftbetätigte Innentür auch als Bauprodukt den EU-Anforderungen genügen. Die hier genannte Konformitätserklärung für Bauprodukte bestätigt, dass die Tür und alle ihre baulichen Komponenten gemäß dem Bauproduktrecht korrekt in Verkehr gebracht wurden – insbesondere, dass eine gültige CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung vorhanden ist und alle dafür erforderlichen Nachweise geführt wurden. Im Rahmen von Bauprojekten verlangen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (z. B. VOB/C) zur Bauabnahme, dass für jedes wesentliche Bauprodukt eine entsprechende Konformitäts- bzw. Übereinstimmungserklärung vorliegt. Für eine automatische Tür bedeutet dies, dass der Errichter oder Hersteller dokumentiert, welche harmonisierten Produktnormen erfüllt sind, welche Prüfungen (Typprüfungen) erfolgt sind und dass das Produkt den vorgesehenen Verwendungszweck (z. B. als Brandschutztür, Schallschutztür etc.) erfüllt. Dieses Dokument wird üblicherweise zusammen mit der Leistungserklärung übergeben und vom Facility Management im technischen Anlagenordner abgelegt. Es dient in der Bewirtschaftung des Gebäudes als Referenz, um bei späteren Veränderungen oder beim Austausch von Teilen sicherzustellen, dass Ersatzprodukte dieselben Anforderungen erfüllen. Im Sinne der VOB/C stellt die Konformitätserklärung für Bauprodukte ein Abnahmedokument dar, das die vertragsgerechte Lieferung und Montage des Türprodukts belegt.

Leistungserklärung (DoP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation sämtlicher Leistungsmerkmale des Bauprodukts gemäß EU-Bauproduktrecht

Relevante Normen

EU 305/2011, EU 2024/3110, DIN 18421

Schlüsselelemente

Klassifizierungen (Brand, Rauch, Akustik, Mechanik)
Leistungseinstufungen
Prüfreferenzen
vorgesehene Verwendung
Produktidentifikation

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss bei Ausschreibungen, Bauabnahmen und FM-Revisionen vorgelegt werden; zentrales Produktdokument nach EU-Recht

Erläuterung

Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist ein vom Hersteller auszustellendes Dokument, in dem alle wesentlichen Leistungsmerkmale der Tür als Bauprodukt aufgeführt sind. Sie wird auf Basis der harmonisierten Produktnormen und Prüfergebnisse erstellt und enthält zum Beispiel Angaben zu den Klassifizierungen der Tür (etwa Feuerwiderstandsklasse, Rauchdichtheitsklasse, Schalldämmwert, mechanische Festigkeitsklasse usw.), die erreichten Leistungsstufen und die zugrundeliegenden Prüfberichte oder Zertifikate. Zudem nennt die DoP den vorgesehenen Verwendungszweck der Tür (z. B. „Innentür für den Gebrauch in Fluchtwegen, nicht feuerhemmend“) und führt eine eindeutige Produktidentifikation (Typen- oder Seriennummer bzw. Produktcode) auf. Gemäß EU-Bauproduktenverordnung muss der Hersteller diese Leistungserklärung erstellen und dem Produkt beilegen, sobald er das Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung in Verkehr bringt. Für Ausschreibungen und behördliche Verfahren ist die DoP ein zentrales Nachweisdokument: Bei der Bauabnahme prüfen die Verantwortlichen, ob für jede eingebaute Tür eine DoP vorliegt, und bei Bedarf werden daraus die garantierten Leistungswerte abgelesen, um zu bestätigen, dass die vertraglich geschuldeten Eigenschaften erfüllt sind. Insbesondere für sicherheitsrelevante Türen (z. B. Brandschutztüren oder Rauchschutztüren) ist die Leistungserklärung wichtig, da sie offiziell bestätigt, dass die Tür die erforderlichen bauaufsichtlichen Leistungsmerkmale besitzt. Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110) wird die DoP teilweise erweitert (z. B. sollen Umweltdaten integriert werden), doch bleibt sie weiterhin das zentrale Instrument, um die Leistungsfähigkeit eines Bauprodukts transparent und rechtssicher darzulegen.

Montageanleitung – Unvollständige Maschine

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Montageanleitung für unvollständige Maschinen (Türantrieb, Sensorik, Steuerung)

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der sicheren Integration des Antriebssystems in die Türanlage zur Herstellung einer vollständigen Maschine

Relevante Normen

RL 2006/42/EG, EU-VO 2023/1230, DIN EN 809

Schlüsselelemente

Technische Schnittstellen
Elektrische/mechanische Anschlussbedingungen
Vorgaben zur Funktionsprüfung vor Erstinbetriebnahme
Angaben zu Restrisiken
Anforderungen an Befestigung und Parametrierung

Verantwortlich

Hersteller der unvollständigen Maschine

Praxis-Hinweise

Unverzichtbar bei Nachrüstungen, Modernisierungen und Ersatz des Antriebs; bildet Grundlage für CE-Konformität der Gesamtanlage

Erläuterung

Unvollständige Maschinen dürfen erst durch sachgerechte Montage gemäß Anleitung zu einer sicheren Gesamtmaschine zusammengebaut werden. Die Montageanleitung definiert sämtliche sicherheitsrelevanten Schritte, Schnittstellen und Bedingungen für den Einbau, sodass der Türantrieb gefahrlos mit Türblatt und Steuerung zur vollständigen Maschine verbunden werden kann. Sie ist damit eine obligatorische Voraussetzung für die Erstinbetriebnahme und bildet eine Referenz für alle späteren wiederkehrenden Prüfungen. Fehlt diese Anleitung oder wird davon abgewichen, kann die CE-Konformität der gesamten Türanlage gefährdet sein und die Betriebserlaubnis erlöschen. Daher muss die Montageanleitung vom Hersteller der Teilmaschine bereitgestellt und vom Errichter der Türanlage strikt beachtet und in der Dokumentation archiviert werden.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Zweck & Geltungsbereich

Bauordnungsrechtlicher Nachweis, dass das Türsystem trotz fehlender Allgemeinzulassung rechtlich einsetzbar ist

Relevante Normen

HBauO

Schlüsselelemente

Prüfberichte
Gutachten
baurechtliche Abweichungsanalyse
behördliche Zustimmung
Verwendungsgrenzen

Verantwortlich

Hersteller / Bauaufsichtsbehörde

Praxis-Hinweise

Besonders relevant bei Sonderkonstruktionen, Nachrüstlösungen oder Rettungswegtüren, die nicht unter harmonisierte Normen fallen

Erläuterung

Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall ist immer dann erforderlich, wenn für das konkrete Türsystem keine harmonisierte Norm oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) vorliegt. Er wird meist in Form einer behördlichen Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erbracht und umfasst Prüfberichte und Gutachten, die die Eignung des Produkts belegen. Dadurch wird garantiert, dass das Türsystem bauordnungsrechtlich verwendet werden darf, obwohl keine generelle Zulassung existiert. Dieser Einzelnachweis gehört verpflichtend in jede FM-Bauakte, da ohne ihn ein nicht geregeltes Türprodukt weder eingebaut noch betrieben werden darf. Insbesondere bei individuellen Lösungen in Rettungswegen oder der nachträglichen Automatisierung von Türen stellt der Einzelfallnachweis die Rechtssicherheit für Betreiber und Hersteller sicher.

Bauphysikalische Nachweise (Tischlerarbeiten)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalische Nachweise für Türanlage

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass Zarge, Türblatt und Anschlüsse bauphysikalischen Anforderungen entsprechen

Relevante Normen

DIN 18355

Schlüsselelemente

Toleranzen & Anschlüsse
Materialkennwerte
Schallschutzangaben
Dichtheit & Oberflächeneigenschaften
Eignung für Einsatzort

Verantwortlich

Ausführender Tischler-/Metallbaubetrieb

Praxis-Hinweise

Relevant bei Abnahme, Gewährleistung und technischen Störungen im Betrieb

Erläuterung

Auch kraftbetätigte Innentüren müssen die üblichen Anforderungen des Tür- und Fensterbaus gemäß DIN 18355 erfüllen. Bauphysikalische Nachweise dokumentieren, dass Türzarge, Türblatt sowie die Anschlüsse an Baukörper und Boden die geforderten Toleranzen einhalten und die zugesicherten Eigenschaften erreichen. Dazu zählen beispielsweise Spaltmaße nach DIN 18101, der Schallschutz nach DIN 4109 (z.B. mindestens Rw 27 dB bei Wohnungseingangstüren) sowie die ausreichende Dichtheit gegen Zugluft oder Rauch. In diesen Unterlagen werden auch Materialqualitäten, Oberflächenbeschaffenheit und ggf. die Klimaklasse der Tür aufgeführt, um die Eignung für den vorgesehenen Einbauort zu bestätigen. Solche Nachweise sind bei der Abnahme der Montage vorzulegen und im Gewährleistungsfall oder bei Störungsanalysen im laufenden Betrieb von entscheidender Bedeutung. Sie gewährleisten die Qualität und Passgenauigkeit der Türanlage.

Produktkennzeichnung – Tore (CE-Kennzeichnung)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktkennzeichnung nach DIN EN 13241

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der vertrags- und rechtskonformen Kennzeichnung kraftbetätigter Tore & Türsysteme

Relevante Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

CE-Label
Leistungsmerkmale (z. B. Windlast, Dauerprüfung)
Seriennummer
Verwendungsgrenzen
Herstelleridentifikation

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss dauerhaft am Produkt angebracht sein; notwendig für Abnahme, Wartung und FM-Inventarisierung

Erläuterung

Die Norm EN 13241 legt grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen für kraftbetätigte Tore und Türen fest, wozu auch eine eindeutige Produktkennzeichnung gehört. Jedes angetriebene Tür- oder Torsystem muss mit einem dauerhaften Typenschild versehen sein, das das CE-Zeichen trägt und alle relevanten technischen Daten ausweist. Dazu zählen u.a. die angewandte Norm (z.B. DIN EN 13241), die wichtigsten Leistungsdaten (wie zertifizierte Windlastwiderstandsklasse, nachgewiesene Anzahl der Lastwechsel/Dauerprüfzyklen), eine eindeutige Serien- bzw. Typennummer, eventuelle Nutzungsgrenzen (z.B. nur für den Innenbereich) sowie Name und Anschrift des Herstellers. Diese Kennzeichnung ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme und wird bei jeder Prüfung kontrolliert. Fehlt das CE-Typenschild oder ist es unleserlich, gilt die Anlage als nicht abnahmefähig – der Betreiber muss es vor Nutzung ersetzen lassen, da ansonsten sowohl die Betriebssicherheit als auch die Haftung gefährdet sind.

Prüfbuch – Elektrische Anlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Elektrisches Prüfbuch (nur auf BG-Verlangen)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller elektrotechnischen Prüfungen zur Betriebssicherheit

Relevante Normen

DGUV-V 3

Schlüsselelemente

Prüfintervalle
Messwerte (Isolations- & Schutzleiterprüfung)
elektrische Funktionskontrolle
Mängel & Maßnahmen
Prüferunterschrift

Verantwortlich

Betreiber / Elektrofachkraft

Praxis-Hinweise

Besonders in sicherheitskritischen Bereichen gefordert (Krankenhäuser, Versammlungsstätten)

Erläuterung

Die elektrische Anlage des Türsystems (Antrieb, Steuerung, Sensorik) muss in regelmäßigen Abständen auf Sicherheit geprüft werden. Das Prüfbuch für elektrische Anlagen hält alle durchgeführten Prüfungen und Messungen nach DGUV-V3 fest. Darin werden die Intervalle und Ergebnisse jeder Überprüfung dokumentiert, einschließlich gemessener Isolationswiderstände, der Durchgängigkeit des Schutzleiters sowie der Funktion der elektrischen Schutzeinrichtungen (z.B. RCD-Prüfung). Ebenso werden festgestellte Mängel, empfohlene Instandsetzungen und die Bestätigung der Mängelbeseitigung vermerkt – jeweils mit Datum und Unterschrift der prüfenden Elektrofachkraft. Insbesondere in sensiblen Bereichen mit hoher Sicherheitsrelevanz verlangen Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden ein solches Prüfbuch als Nachweis der Betriebssicherheit. Fehlt dieser Nachweis oder sind die Prüffristen überschritten, kann dies im Haftungsfall oder bei einer Betriebsbegehung zu Beanstandungen führen.

Prüfbuch – Kraftbetätigte Türen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbuch für kraftbetätigte Türen/Tore

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation sämtlicher sicherheitstechnischer Prüfungen (Kräfte, Sensorik, Schließbewegung)

Relevante Normen

DIN EN 12453

Schlüsselelemente

jährliche Sachkundigenprüfung
Sicherheitsfunktionsprüfung (z. B. Personenschutz)
Bewegungskräfte & Geschwindigkeiten
optisch-taktile Sensorikprüfungen
Mängel & Maßnahmenverfolgung

Verantwortlich

Hersteller + Betreiber

Praxis-Hinweise

Zwingend zur Einhaltung von Torsicherheit; wird regelmäßig von Brandschutz, BG und Versicherungen kontrolliert

Erläuterung

DIN EN 12453 definiert die Anforderungen an die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Türen und Tore und fordert regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfungen. Das Prüfbuch dokumentiert all diese Prüfungen und deren Ergebnisse über die gesamte Lebensdauer der Tür. In der Praxis wird mindestens einmal jährlich eine umfangreiche Inspektion durch einen Sachkundigen durchgeführt (entsprechend der Arbeitsstättenregel ASR A1.7), bei der sämtliche Schutzeinrichtungen und Sicherheitsfunktionen getestet werden. Hierzu gehören u.a. die Messung der Schließ- und Öffnungskräfte, die Funktionskontrolle von Lichtschranken, Schaltleisten und Einklemmsensoren sowie die Überprüfung der Notentriegelungen und Not-Stopp-Schalter. Im Prüfbuch werden Datum und Umfang jeder Prüfung, festgestellte Mängel oder Abnutzungen und die durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen lückenlos festgehalten. Dieses Dokument zählt zu den wichtigsten Betreiberpflicht-Unterlagen: Es belegt die ordnungsgemäße Wartung und Prüfung gegenüber Aufsichtsbehörden und im Schadensfall. Fehlt ein aktuelles Prüfbuch, kann die Betriebserlaubnis entzogen werden und der Versicherungsschutz ist gefährdet.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Türsystem bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht

Relevante Normen

HBauO

Schlüsselelemente

Prüfzeugnis
Brand-/Rauchschutzwerte (falls relevant)
bauordnungsrechtliche Vorgaben
Einbaubedingungen
Gültigkeitszeitraum

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss zur Bauakte; ohne abP darf das Produkt nicht eingesetzt werden, sofern keine harmonisierte Norm existiert

Erläuterung

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) bestätigt durch eine unabhängige Prüfstelle, dass das Türsystem die erforderlichen sicherheitsrelevanten Eigenschaften gemäß den Bauordnungsrichtlinien erfüllt. Ein abP wird speziell für Bauprodukte ausgestellt, die nicht geregelt sind (d.h. für die es keine anerkannte technische Regel oder harmonisierte Norm gibt), sofern deren Verwendbarkeit durch Prüfnachweise bewertet werden kann. Es enthält detaillierte Angaben über die geprüften Leistungsmerkmale, beispielsweise Feuerwiderstandsdauer, Rauchdichtigkeit, Tragfähigkeit oder Schallschutz, sowie Auflagen, unter welchen Bedingungen das Produkt eingebaut werden darf. Das abP hat einen festgelegten Geltungszeitraum und muss in der Regel vom Hersteller beim DIBt oder einer anerkannten Prüfanstalt beantragt werden. Für den Betreiber ist es unerlässlich, das gültige Prüfzeugnis in der Baudokumentation vorzuhalten, da ohne abP (oder alternativ eine behördliche Zustimmung im Einzelfall) das Türsystem bauaufsichtlich nicht verwendet werden darf.

Statikunterlagen & Konstruktionszeichnungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statikunterlagen & Konstruktionszeichnungen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Tragfähigkeit von Zarge, Befestigung und Türblatt bei dynamischer Belastung

Relevante Normen

DIN 18355

Schlüsselelemente

Befestigungsnachweise
Verankerungszeichnungen
Lastannahmen (z. B. Türgewicht + Dynamik)
Materialstärken
Übersichts- & Detailzeichnungen

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen

Praxis-Hinweise

Wichtig bei schweren Türblättern, Glas-/Metallkonstruktionen und in Fluchtwegbereichen; relevant für spätere Schäden & Auditnachweise

Erläuterung

Statikunterlagen und Konstruktionszeichnungen gewährleisten, dass die kraftbetätigte Tür sicher am Bauwerk befestigt ist und weder im Alltagsbetrieb noch im Notfall Gefährdungen verursacht. Sie enthalten Berechnungen und grafische Darstellungen, aus denen hervorgeht, dass Zargen, Beschläge und Befestigungsmittel die auftretenden Kräfte – etwa das Eigengewicht des Türblatts, die Antriebskräfte beim Öffnen/Schließen sowie mögliche Anpralllasten im Fluchtfall – zuverlässig in die Gebäudestruktur ableiten. Insbesondere bei automatisierten Türen mit großem oder schwerem Türflügel (z.B. Ganzglas-Schiebetüren oder beschusshemmenden Türanlagen) sind solche statischen Nachweise unerlässlich, um ein Ausheben der Zarge oder ein Versagen der Verankerungen unter Last auszuschließen. Die Konstruktionszeichnungen zeigen zudem die genaue Einbausituation, die Anordnung der Befestigungspunkte und ggf. spezielle Verstärkungen oder Aussteifungen. Diese Unterlagen werden meist vom Montagebetrieb in Zusammenarbeit mit einem Statiker erstellt und sollten vom Bauherrn bzw. Facility Management sorgfältig archiviert werden. Im Schadensfall oder bei periodischen Sicherheitsprüfungen dienen sie als Nachweis dafür, dass die Türanlage fachgerecht dimensioniert und montiert wurde.

Besondere technische Unterlagen – Unvollständige Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Spezielle technische Dokumentation für unvollständige Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung aller maschinenrechtlich relevanten Informationen zu Türantrieb, Steuerung, Sensorik und Schutzsystemen

Relevante Normen

Richtlinie 2006/42/EG

Schlüsselelemente

Einbauerklärung
Beschreibung der unvollständigen Maschine
Restrisikoanalyse
Schnittstellen zu Gesamtsystem & Türblatt
Anforderungen an Montage & CE-Gesamtintegration

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument vor Endmontage; notwendig für CE-Konformität des Gesamtsystems; Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanleitungen.

Erläuterung

Kraftbetätigte Innentüren umfassen meist ein elektrisches Antriebs- und Steuerungssystem mit Sensorik. Diese Einheiten gelten einzeln als „unvollständige Maschine“ im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, da sie für sich genommen keine vollständige Funktion erfüllen können. Der Hersteller muss für eine unvollständige Maschine spezielle technische Unterlagen bereitstellen (gemäß Anhang VII Teil B der Richtlinie) und eine Einbauerklärung (Anhang II Teil 1 B) ausstellen. Diese Unterlagen enthalten unter anderem eine detaillierte Beschreibung der Baugruppe, Übersichts- und Schaltpläne sowie das Ergebnis der Risikobeurteilung mit allen erkannten Gefährdungen, den umgesetzten Schutzmaßnahmen und etwaigen Restrisiken. Zudem ist eine Montageanleitung erforderlich, die beschreibt, wie der Antrieb sicher in das Türsystem integriert wird. Diese Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass der Integrator bzw. Betreiber das gesamte Türsystem rechtssicher fertigstellen und mit CE-Kennzeichnung in Betrieb nehmen kann. Ohne die speziellen technischen Unterlagen des Herstellers kann keine korrekte Gesamtkonformität erreicht werden. Sie bilden außerdem die Basis für die Gefährdungsbeurteilung der gesamten Türanlage und fließen in die finale Betriebsanleitung ein. Der Hersteller bewahrt diese technischen Unterlagen mindestens zehn Jahre lang auf und muss sie den Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorlegen können. In der Praxis sind die besonderen Unterlagen somit ein Pflichtdokument, das vor der Endmontage der Türanlage vorliegen muss, um alle maschinenrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Verwendbarkeitsnachweis – Bauproduktnachweis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Bauprodukt gemäß technischen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen verwendet werden darf

Relevante Normen

DIN 18379, DIN 18380, DIN 18381, DIN 18421, HBauO

Schlüsselelemente

Bauproduktklassifizierung
Leistungsmerkmale
technische Kompatibilität mit angrenzenden Gewerken
Einbau- und Einsatzbedingungen
Bestätigung normkonformer Verwendung

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Wird bei Bauabnahmen, Planungsprüfungen und Ausschreibungen benötigt; wichtig für Objektunterlagen in FM-Systemen.

Erläuterung

Ein Verwendbarkeitsnachweis bestätigt, dass das Türsystem unter den gegebenen baulichen Bedingungen und technischen Anforderungen zulässig ist. In Deutschland fordern die Landesbauordnungen (wie z.B. die HBauO) einen solchen Nachweis, wenn für ein Bauprodukt keine harmonisierte Norm oder anerkannte technische Regel vorliegt. Kraftbetätigte Innentüren müssen also belegen, dass sie bauordnungsrechtlich verwendet werden dürfen – insbesondere wenn sie Einfluss auf die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) haben oder Schnittstellen zu Gewerken wie Lüftung, Heizung oder Sanitär bestehen. Der Verwendbarkeitsnachweis dokumentiert die Leistungsmerkmale der Tür (etwa Tragfähigkeit, Dichtheit, Brand- und Rauchschutzeigenschaften, Schallschutz oder Luftdurchlässigkeit) und bestätigt die technische Kompatibilität mit angrenzenden Systemen (z.B. dass eine Tür in geschlossener Position die notwendigen Lüftungsquerschnitte einhält oder im Brandfall ordnungsgemäß schließt). In der Praxis wird der Nachweis oft durch bauaufsichtliche Dokumente geführt – etwa eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), die spezifisch für das Türprodukt ausgestellt wurden. Der Hersteller stellt dem Planer oder Betreiber diese Unterlagen zur Verfügung, damit bei Bauabnahmen und Prüfungen belegt werden kann, dass das Produkt norm- und vorschriftengerecht eingesetzt wird. Insbesondere bei Sondertüren oder neuartigen Türsystemen in Gebäuden (z.B. Türen mit spezieller Klimafunktion oder Druckbelüftung) ist der Verwendbarkeitsnachweis entscheidend, um die konforme Anwendung im Objekt nachzuweisen. Für das Facility Management gehört dieser Nachweis zu den Objektunterlagen, um bei Audits oder Behördennachfragen die regelgerechte Verwendung der Türen dokumentieren zu können.

Wartungsanleitung gemäß DIN EN 13241 (Tore & kraftbetätigte Abschlüsse)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanweisungen für elektrisch betriebene Türen

Zweck & Geltungsbereich

Vorgabe der normgerechten Instandhaltung, Funktionskontrolle und sicherheitstechnischen Prüfungen

Relevante Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

Funktionsprüfungen (Öffnen/Schließen, Sensoren, Schutzleisten)
Notfallfunktionen (Handentriegelung)
Wartungsintervalle
Verschleißteile & Austauschhinweise
sicherheitskritische Prüfkriterien

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Dient als technische Grundlage für jährliche Türprüfungen; wird von Brandschutzbeauftragten und Versicherern angefordert.

Erläuterung

DIN EN 13241 (Produktnorm für Tore und andere kraftbetätigte Abschlüsse) verlangt vom Hersteller eine Wartungs- und Prüfanleitung, um den sicheren Betrieb über die gesamte Nutzungsdauer zu gewährleisten. In dieser Wartungsanleitung sind alle notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen und Prüfschritte detailliert aufgeführt. Dazu zählen regelmäßige Funktionsprüfungen der Tür (korrektes Öffnen und Schließen, zuverlässige Reaktion der Sensorik und Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranken oder Schaltleisten) sowie die Kontrolle von Notfallfunktionen (etwa der mechanischen Notentriegelung bei Stromausfall). Die Anleitung gibt vor, in welchen Intervallen Wartungen durchzuführen sind und welche Bauteile als Verschleißteile regelmäßig geprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden müssen (z.B. Federn, Seile, Puffer oder Notbatterien). Ebenso definiert sie sicherheitskritische Prüfkriterien, etwa maximal zulässige Schließkräfte an den Türblättern oder Toleranzen für Schließgeschwindigkeiten, um Quetsch- und Schergefahren zu minimieren. In Deutschland wird durch die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 „Türen und Tore“ konkretisiert, dass kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihre Sicherheit geprüft werden müssen. Die Wartungsanleitung gemäß DIN EN 13241 bildet dafür die Grundlage: Der Sachkundige entnimmt ihr die Soll-Vorgaben für die Prüfungen und dokumentiert die Ergebnisse entsprechend. Für das Facility Management ist diese Anleitung ein zentrales Dokument, da sie zur Planung und Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen herangezogen wird. Behörden, Unfallversicherer oder Brandschutzprüfer verlangen oft den Nachweis, dass alle Wartungen und Sicherheitsprüfungen nach Herstellerangaben und Normvorgaben durchgeführt wurden. Die Einhaltung der Wartungsanleitung gewährleistet somit nicht nur die Betriebssicherheit, sondern auch die Haftungs- und Rechtskonformität im Falle eines Unfalls.

Wartungsdokumentation gemäß VDMA 24186-0

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

VDMA-Wartungsnachweis kraftbetätigter Türen

Zweck & Geltungsbereich

Standardisierte Erfassung aller Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsmaßnahmen

Relevante Normen

VDMA 24186-0

Schlüsselelemente

Wartungsumfang
Prüfpunkte der Mechanik & Elektrik
Dokumentation von Abweichungen
Maßnahmenempfehlungen
Freigabe-/Sperrvermerke

Verantwortlich

Wartungstechniker / Instandhaltung

Praxis-Hinweise

FM-taugliche Struktur für CAFM-Systeme; bildet belastbare Nachweise für Betreiberhaftung und Versicherung.

Erläuterung

Das VDMA-Einheitsblatt 24186-0 definiert ein einheitliches Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden – einschließlich kraftbetätigter Türen. Es stellt sicher, dass sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsmaßnahmen nachvollziehbar und strukturiert dokumentiert werden. Konkret wird für eine Türanlage ein standardisiertes Wartungsprotokoll geführt, in dem alle relevanten Prüfpunkte (mechanisch und elektrisch) aufgelistet sind. Der Wartungstechniker vermerkt zu jedem Punkt, ob die Funktion in Ordnung ist oder Abweichungen festgestellt wurden. Treten Mängel oder Verschleiß auf, so werden diese im Protokoll beschrieben und es erfolgen konkrete Maßnahmenempfehlungen – etwa die Justierung eines Antriebs, der Austausch einer Dichtung oder eine erforderliche Reparatur. Nach Abschluss der Wartung wird festgehalten, ob die Tür ohne Einschränkungen weiterbetrieben werden kann (Freigabevermerk) oder ob gravierende Mängel eine Nutzung nur eingeschränkt oder gar nicht erlauben (Sperrvermerk). Diese systematische Dokumentation kann in CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management) integriert werden, da VDMA 24186-0 eine FM-gerechte Gliederung und Nummerierung der Wartungsleistungen bietet. Für den Betreiber ist die lückenlose Wartungshistorie ein wichtiger Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen: Sie belegt, dass der Betreiber seine Prüf- und Instandhaltungspflichten erfüllt hat. Über den gesamten Lebenszyklus der Tür lassen sich anhand der VDMA-Dokumentation außerdem Trends erkennen (z.B. zunehmende Störhäufigkeit), was eine vorausschauende Instandhaltung und Budgetplanung ermöglicht. Insgesamt schafft die Wartungsdokumentation nach VDMA 24186-0 Transparenz und Rechtssicherheit im Facility Management.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine Bauabnahme (abZ)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Bauprodukt bauordnungsrechtlich verwendet werden darf, insbesondere bei Sonderkonstruktionen oder fehlender harmonisierter Norm

Relevante Normen

HBauO, DIN 18384

Schlüsselelemente

Zulassungsbescheid
Geltungsbereich & Einsatzbeschränkungen
technische Auflagen
Sicherheitsanforderungen
Gültigkeitszeitraum

Verantwortlich

DIBt

Praxis-Hinweise

Häufig gefordert bei Fluchtweg-Türen, Spezialtürsystemen oder bei Türen mit besonderen Funktions- oder Sicherheitsanforderungen.

Erläuterung

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein formeller Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte, die nicht durch harmonisierte Normen abgedeckt sind oder von den üblichen Bauproduktstandards abweichen. Kraftbetätigte Innentüren benötigen eine abZ insbesondere dann, wenn sie besondere Funktionen erfüllen müssen (z.B. als automatische Fluchtwegstüren, als Teil einer Brand- oder Rauchschutzabschottung mit Antrieb oder bei neuartigen Konstruktionen). Die abZ wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt und bestätigt, dass das Türsystem unter definierten Bedingungen im Bauwesen verwendet werden darf. Im Zulassungsbescheid sind der genaue Anwendungsbereich beschrieben und eventuelle Einschränkungen oder Auflagen aufgeführt – zum Beispiel, ob die Tür nur in bestimmten Gebäudekategorien oder bis zu einer maximalen Öffnungsgröße eingesetzt werden darf. Weiterhin enthält die Zulassung detaillierte technische Bedingungen, die eingehalten werden müssen: etwa Anforderungen an die elektrische Ausrüstung, an die Notstromversorgung, an Brandschutzkomponenten oder an die Notöffnung bei Ausfall. Sicherheitsanforderungen wie maximale Öffnungszeit im Notfall, automatische Rückstellung nach Hinderniserkennung oder Schnittstellen zu Gebäudemanagement-Systemen können ebenfalls Bestandteil der abZ sein. Eine abZ ist meist befristet (z.B. auf fünf Jahre) und muss danach gegebenenfalls verlängert werden. Für den Betreiber bzw. Facility Manager ist es unerlässlich, die gültige abZ als Teil der Dokumentation vorzuhalten. Bei der Bauabnahme oder bei wiederkehrenden Sicherheitsüberprüfungen (etwa durch Sachverständige) wird die Vorlage der abZ gefordert, um nachzuweisen, dass die eingebaute Tür bauordnungsrechtlich zulässig ist. Fehlt eine erforderliche abZ, darf die Tür im Gebäude nicht eingebaut oder betrieben werden. Die abZ stellt somit sicher, dass auch innovative oder spezielle Türsysteme in Deutschland rechtskonform und sicher betrieben werden können.