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Innentüren (manuell, in Fluchtwegen, mit Notausgangsschlössern)

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Innentüren (manuell, in Fluchtwegen, mit Notausgangsschlössern)

Innentüren (manuell, in Fluchtwegen, mit Notausgangsschlössern)

Diese Dokumentationsübersicht definiert sämtliche technischen, sicherheitsrelevanten und bauordnungsrechtlichen Unterlagen, die für Planung, Einbau, Betrieb, Wartung und Qualitätssicherung manueller Innentüren in Rettungswegen mit Notausgangsverschlüssen erforderlich sind. Die Dokumente basieren auf den Verkehrssicherungspflichten gemäß HBauO, den ausführungstechnischen Vorgaben der DIN 18357 (VOB/C ATV) und DIN 18384, sowie den Bauproduktenpflichten aus EU 305/2011 und EU 2024/3110. Ziel ist ein sicherer, jederzeit funktionsfähiger und rechtskonformer Betrieb der Türsysteme in Flucht- und Rettungswegen. Eine lückenlose und sorgfältige Dokumentation stellt sicher, dass alle Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität der Türen über den gesamten Lebenszyklus erfüllt und jederzeit nachgewiesen werden können.

Manuelle Fluchtweg-Innentüren mit Notausgangsschloss

Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation der Mängelbeseitigung an Rettungswegtüren

Zweck & Geltungsbereich

Schriftlicher Nachweis, dass identifizierte sicherheitsrelevante Schäden oder Fehlfunktionen vollständig behoben wurden

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO

Schlüsselelemente

Beschreibung des Mangels
Datum & Art der Reparatur
eingesetzte Ersatzteile
Funktionsfreigabe nach Instandsetzung
verantwortliche Person

Verantwortlich

Betreiber / Instandhaltungspersonal

Praxis-Hinweise

Wird regelmäßig bei Brandschutzbegehungen und Prüfung der Verkehrssicherungspflicht eingefordert; dient der rechtlichen Haftungsabsicherung

Erläuterung

Türen in Rettungswegen müssen jederzeit uneingeschränkt funktionsbereit und sicher nutzbar sein. Gemäß HBauO sind bauliche Anlagen – und damit auch Fluchttüren – so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Festgestellte sicherheitsrelevante Mängel (z.B. ein defekter Notausgangsverschluss oder eine klemmende Tür) müssen daher unverzüglich behoben werden. Die Dokumentation der Mängelbeseitigung hält detailliert fest, welcher Mangel auftrat und welche Instandsetzungsmaßnahmen ergriffen wurden.

Wichtige Inhalte dieses Nachweises sind eine genaue Beschreibung des Mangels und seiner Ursache, das Datum und die Art der durchgeführten Reparatur, einschließlich der verwendeten Ersatzteile, sowie eine Bestätigung, dass die Tür nach der Instandsetzung wieder ordnungsgemäß funktioniert (Funktionsfreigabe). Zudem zeichnet sich eine verantwortliche Fachperson oder Firma verantwortlich, was Transparenz und Verantwortlichkeit sicherstellt. Es empfiehlt sich, jede Beseitigung eines Mangels lückenlos schriftlich festzuhalten – mit Angabe von Datum, Befund und durchgeführten Arbeiten. Diese Dokumentation dient als wichtiger Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder im Haftungsfall, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

In der Praxis wird der schriftliche Nachweis über behobene Mängel insbesondere bei Brandschutzbegehungen oder routinemäßigen Sicherheitsinspektionen verlangt. Er belegt, dass auftretende Defekte an Rettungswegtüren nicht ignoriert, sondern zeitnah und fachgerecht behoben wurden. Die dokumentierte Mängelbeseitigung zählt somit zu den zentralen Unterlagen für einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von Flucht- und Rettungswegtüren.

Protokoll abgeschlossener Objekt- und Verkehrssicherheitsbegehungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bericht über regelmäßige Objektbegehung (Rettungswegtüren)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller relevanten Sichtprüfungen der Tür-, Schloss- und Beschlagsfunktionen

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO

Schlüsselelemente

Prüfung der Leichtgängigkeit
Freihaltung des Fluchtwegbereichs
Prüfung der Notausgangsverschlüsse
Sichtprüfung auf Beschädigungen
Einstufung und Maßnahmenempfehlungen

Verantwortlich

eingewiesene Person (Verkehrssicherheit)

Praxis-Hinweise

Dient als Regelkontrolle zwischen den fachtechnischen Prüfungen; wichtige Grundlage für Betreiberhaftung

Erläuterung

Regelmäßige Objekt- und Verkehrssicherheitsbegehungen gewährleisten, dass Türen mit Notausgangsverschlüssen jederzeit einwandfrei funktionieren und als Fluchtwege nutzbar sind. Im Sinne der HBauO und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sollte eine eingewiesene, fachkundige Person in festgelegten Intervallen (z.B. monatlich oder quartalsweise) alle relevanten Türen im Objekt inspizieren. Dabei werden unter anderem folgende Punkte systematisch geprüft: Lässt sich die Tür leicht und vollständig öffnen (Leichtgängigkeit der Tür und des Notausgangsverschlusses)? Ist der Bereich vor und hinter der Tür frei von Hindernissen und Lagerungen, sodass der Fluchtweg ungehindert passierbar ist? Funktionieren die Notausgangsverschlüsse bzw. Panikbeschläge einwandfrei und entriegeln sie wie vorgesehen? Weist die Tür oder ihre Beschläge sichtbare Beschädigungen, Verschleiß oder Korrosion auf, die die Funktion beeinträchtigen könnten?

Jede Begehung wird mittels eines Berichts dokumentiert. In diesem Protokoll sind Datum und Umfang der Begehung, der Name der prüfenden Person sowie alle Feststellungen festgehalten. Ergibt die Sichtprüfung Mängel oder Unsicherheiten, werden diese im Bericht vermerkt und nach Dringlichkeit bewertet. Typischerweise enthält der Bericht auch Maßnahmenempfehlungen – etwa eine sofortige Instandsetzung bei kritischen Mängeln (z.B. klemmender Türflügel oder defektes Schloss) oder vorbeugende Hinweise, wie das Freihalten des Fluchtwegbereichs.

Solche regelmäßig geführten Begehungsprotokolle dienen dem Betreiber als wichtige Nachweise, dass zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch Sachverständige oder Fachfirmen auch laufend auf die Verkehrssicherheit geachtet wird. Im Falle eines Unfalls oder einer behördlichen Überprüfung kann der Betreiber anhand dieser Dokumente zeigen, dass er seiner Kontroll- und Instandhaltungspflicht proaktiv nachgekommen ist. Die Empfehlung aus der Praxis (u.a. gemäß REG-IS) lautet daher, diese Dokumentation der Objektbegehungen stets aktuell zu halten, um Rechtssicherheit und sichere Fluchtwege zu gewährleisten.

Betriebsanleitung für Türbeschläge / Notausgangsverschlüsse

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung gemäß DIN 18357

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der normgerechten Nutzung, Funktion, Wartung und Einstellung von Notausgangsverschlüssen

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18357

Schlüsselelemente

Bedienhinweise
Vorgaben zur Montage & Justage
Wartungsanforderungen
Darstellung der bestimmungsgemäßen Verwendung
Sicherheits- und Warnhinweise

Verantwortlich

ausführendes Unternehmen / Auftragnehmer

Praxis-Hinweise

Muss dem Betreiber übergeben werden; integraler Bestandteil der technischen Dokumentation gemäß VDI 6026

Erläuterung

Eine Betriebsanleitung für Türbeschläge, insbesondere für Notausgangsverschlüsse, enthält alle notwendigen Informationen, damit der Betreiber und das Wartungspersonal die Komponenten sachgerecht bedienen und instand halten können. Die Verpflichtung zur Erstellung und Übergabe einer solchen Anleitung ergibt sich aus DIN 18357 (VOB/C ATV Beschlagarbeiten), welche zum Vertragsbestandteil wird, wenn Bau- oder Montageleistungen an Türen vergeben werden. Der Auftragnehmer (z.B. der Türen- oder Beschlagmonteur) muss dem Betreiber bei der Abnahme eine vollständige Betriebs- bzw. Montageanleitung aushändigen.

Diese Anleitung umfasst typischerweise Bedienhinweise für den Alltagsbetrieb und den Notfall (z.B. wie der Notausgangsverschluss im Panikfall zu betätigen ist), genaue Vorgaben zur Montage und Justierung der Beschläge (damit die Funktion, etwa die Leichtgängigkeit und das selbsttätige Verriegeln, sichergestellt ist) sowie Wartungsanforderungen. Dazu zählen Intervalle und Schritte für Inspektion, Reinigung, Schmierung oder Funktionsprüfungen der Schlösser und Beschläge. Außerdem werden die bestimmungsgemäße Verwendung der Türsysteme beschrieben (z.B. dass bestimmte Türen nicht mit Riegeln verstellt oder zweckentfremdet werden dürfen) und es werden Sicherheits- und Warnhinweise aufgeführt, etwa welche Manipulationen unzulässig sind, um die Fluchtwegtauglichkeit nicht zu gefährden.

In der Praxis ist diese Betriebsanleitung ein integraler Bestandteil der technischen Dokumentation eines Bauprojekts (vgl. VDI 6026, Richtlinie für Bauwerksdokumentation). Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Anleitung dauerhaft verfügbar ist und das zuständige Personal damit vertraut gemacht wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Notausgangsverschlüsse über die Nutzungszeit hinweg korrekt eingestellt bleiben und regelmäßig gemäß den Vorgaben gewartet werden. Die Betriebsanleitung trägt damit wesentlich zur Funktionssicherheit im Notfall und zur rechtssicheren Organisation des Betriebes bei.

Leistungskonstanznachweis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungskonstanznachweis

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Bauprodukt (inkl. Notausgangsverschluss) dauerhaft den EU-Leistungsanforderungen entspricht

Relevante Regelwerke/Normen

EU 305/2011, EU 2024/3110

Schlüsselelemente

Produktidentifikation
angewandtes Bewertungssystem (z. B. System 1 für sicherheitskritische Produkte)
Leistungsmerkmale (z. B. mechanische Beständigkeit, Notöffnungsfunktion)
Überwachungs- und Prüfnachweise
Zertifizierungsstelle

Verantwortlich

Produktzertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument für CE-Konformität; muss dauerhaft im Bauproduktarchiv geführt werden

Erläuterung

Für Türsysteme mit Notausgangsverschlüssen gelten in Europa strenge Sicherheitsanforderungen. Sowohl die bisherige Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 als auch die neue Verordnung (EU) 2024/3110 schreiben vor, dass bestimmte sicherheitskritische Bauprodukte – wie Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 oder DIN EN 1125 – einer Produktzertifizierung im System 1 unterliegen. Dies bedeutet, dass eine notifizierte unabhängige Zertifizierungsstelle die Leistungsfähigkeit des Produktes prüft und die werkseigene Produktionskontrolle überwacht. Das Ergebnis dieses Verfahrens wird im Certificate of Constancy of Performance (CoCP) dokumentiert.

Der Leistungskonstanznachweis (CoCP) enthält alle wesentlichen Angaben, um das Produkt und dessen konstante Leistungsmerkmale zu identifizieren. Dazu zählen die genaue Produktbezeichnung bzw. Typenbezeichnung und die relevanten technischen Spezifikationen. Außerdem wird das angewandte Bewertungssystem angegeben – bei Notausgangsverschlüssen in Rettungswegen kommt in der Regel System 1 zur Anwendung, da es sich um ein bauaufsichtlich wichtiges Bauteil für den Personenschutz handelt. Weiterhin listet das Zertifikat die nachgewiesenen Leistungsmerkmale auf, wie z.B. mechanische Festigkeit, Dauerfunktionsfähigkeit, Funktionstüchtigkeit im Notfall (Entriegelung unter Paniklast) und gegebenenfalls Feuer- und Rauchschutzeigenschaften, sofern relevant. Ebenfalls dokumentiert sind die durchgeführten Prüfungen und Inspektionen sowie die beteiligte Zertifizierungsstelle (inkl. Kennnummer der notifizierten Stelle).

Das CoCP ist ein obligatorischer Bestandteil der CE-Konformitätsdokumentation des Produktes. Für den Betreiber einer Einrichtung bedeutet dies, dass Kopien dieses Zertifikats in der Bauproduktdokumentation aufbewahrt werden müssen. Im Rahmen von Abnahmen, Audits oder behördlichen Kontrollen (z.B. durch die Bauaufsicht oder im Brandschutz) kann so jederzeit nachgewiesen werden, dass die verbauten Notausgangsverschlüsse zertifiziert und ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft sichergestellt sind. Der Leistungskonstanznachweis trägt somit wesentlich zur Rechtssicherheit bei und untermauert, dass das Produkt den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entspricht.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung technischer Leistungsmerkmale eines Bauprodukts, das keiner harmonisierten Norm unterliegt

Relevante Regelwerke/Normen

EU 305/2011

Schlüsselelemente

Anwendungsbereich
technische Eigenschaften
Prüfverfahren
Einbau- und Nutzungsbedingungen

Verantwortlich

Technische Bewertungsstelle

Praxis-Hinweise

Relevant bei Spezialschlössern, Sonderanfertigungen oder Systemtüren in Fluchtwegen

Erläuterung

Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Instrument, um für Bauprodukte ohne harmonisierte Norm eine europaweit anerkannte Leistungsbewertung zu erhalten. Insbesondere bei neuartigen oder spezialisierten Türsystemen und Notausgangsverschlüssen, die nicht von bestehenden europäischen Normen (wie EN 179 oder EN 1125) erfasst werden, kann eine ETA die Grundlage für die CE-Kennzeichnung liefern. Eine dafür befugte Technische Bewertungsstelle (TAB) prüft das Produkt individuell und erstellt die ETA als offizielles Dokument.

In einer ETA werden der genaue Anwendungsbereich des Produkts, seine technischen Leistungsmerkmale sowie die durchgeführten Prüfverfahren beschrieben. Dazu gehört beispielsweise, unter welchen Bedingungen der Notausgangsverschluss eingesetzt werden darf (z.B. nur in bestimmten Türtypen oder -größen), welche mechanischen, korrosionsschutz- oder brandschutztechnischen Eigenschaften nachgewiesen wurden und welche Einbau- und Nutzungsbedingungen einzuhalten sind. Die ETA listet außerdem die relevanten technischen Kriterien auf, nach denen das Produkt bewertet wurde, und verweist auf das zugrunde liegende European Assessment Document (EAD), sofern vorhanden.

Für den Betreiber bedeutet das Vorliegen einer ETA, dass auch für ein nicht normgeregeltes Produkt ein definierter Qualitäts- und Sicherheitsnachweis existiert. In Flucht- und Rettungswegen ist dies besonders wichtig: Selbst wenn beispielsweise ein kundenspezifisches Spezialschloss eingebaut wurde, stellt eine ETA sicher, dass dessen Eignung durch eine unabhängige Stelle bewertet wurde. Die ETA gehört in solchen Fällen zur Bau- und Sicherheitsdokumentation und sollte in der Objektakte verfügbar sein, um bei Fragen zur Produktsicherheit Auskunft geben zu können.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäisches Bewertungsdokument

Zweck & Geltungsbereich

Grundlage für die Erstellung einer ETA für Bauprodukte ohne harmonisierte Norm

Relevante Regelwerke/Normen

EU 305/2011, EU 2024/3110

Schlüsselelemente

Bewertungsgrundlagen
Prüfmethoden
Leistungsparameter
technische Kriterien

Verantwortlich

EOTA / Technische Bewertungsstellen

Praxis-Hinweise

Muss nur dann vorliegen, wenn eine ETA erstellt wurde; Bestandteil der Bauproduktdokumentation

Erläuterung

Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) ist das standardisierte Bewertungsprotokoll, auf dessen Basis eine Europäische Technische Bewertung (ETA) erstellt wird. Wenn für eine bestimmte Bauproduktart keine harmonisierte Norm existiert, entwickelt die European Organisation for Technical Assessment (EOTA) in Zusammenarbeit mit den Technischen Bewertungsstellen ein EAD. Darin werden die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen und Prüfmethoden festgelegt, die angewendet werden, um die Leistungsmerkmale des Produktes zu beurteilen.

Ein EAD beschreibt zum Beispiel, welche Eigenschaften bei einem neuartigen Notausgangsverschluss geprüft werden müssen (etwa mechanische Festigkeit, Dauerfunktion, Witterungsbeständigkeit, sichere Entriegelung im Notfall) und wie diese Prüfungen konkret durchzuführen sind. Ebenso definiert es die Kriterien, nach denen die Ergebnisse zu bewerten sind – also welche Mindestanforderungen erfüllt sein müssen, damit das Produkt als tauglich gilt. Im Grunde schafft das EAD einen transparenten Maßstab für Produkte, die nicht durch Normen abgedeckt sind.

Kommt es zur Erstellung einer ETA, wird das entsprechende EAD-Referenzdokument im Anhang der ETA genannt und sollte auch in der technischen Dokumentation vorhanden sein. Für den Betreiber ist das EAD insofern relevant, als es Teil der umfassenden Bauproduktdokumentation ist: Es dokumentiert die Grundlage, nach der ein Sonderprodukt beurteilt wurde. Im Alltagsbetrieb muss das EAD selbst nicht aktiv genutzt werden; es wird jedoch archiviert, um bei Bedarf (z.B. bei Audits oder Rückfragen von Behörden) die Nachvollziehbarkeit der ETA sicherzustellen.

Produktspezifische technische Dokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Technische Bauproduktdokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige Zusammenstellung aller Produktdaten, Prüfungen, Leistungsmerkmale und Nutzungsvorgaben

Relevante Regelwerke/Normen

EU 305/2011

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung
Prüfberichte
CE-Unterlagen
Einsatz- und Installationshinweise
Leistungsmerkmale

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss jederzeit verfügbar sein; wichtige Grundlage für Betriebsführung, Wartung, Bauabnahmen und FM-Dokumentation

Erläuterung

Jeder Hersteller eines Bauproduktes – wie eines Türbeschlags oder Notausgangsverschlusses – ist verpflichtet, eine umfassende technische Dokumentation zu erstellen und aufzubewahren. Diese produktspezifische technische Dokumentation (häufig auch Technical File genannt) enthält sämtliche Unterlagen, welche die Konformität und Leistungsfähigkeit des Produktes belegen. Dazu zählen in der Regel: eine ausführliche Produktbeschreibung mit technischen Zeichnungen, Angaben zu Materialien und Maßen, alle relevanten Prüfberichte (z.B. Ergebnisse der Typprüfungen nach EN-Normen, Belastungstests, Klimatests), die Dokumente zur CE-Kennzeichnung (wie die Leistungserklärung/Declaration of Performance und ggf. das CoCP), Anleitungen für den Einsatz und die Installation (Montageanleitungen, Anschlusspläne bei elektrischen Komponenten, etc.) sowie eine Aufstellung der zugesicherten Leistungsmerkmale (z.B. Klasse der Dauerhaltbarkeit, Feuerwiderstandsklasse, Schutzart).

Diese technische Dokumentation ist nicht nur für den Hersteller selbst (zur Wahrung der Produkthaftung und als Nachweis gegenüber Marktüberwachungsbehörden) wichtig, sondern auch für den Betreiber der jeweiligen Einrichtung. Im Facility Management muss gewährleistet sein, dass alle wesentlichen Produktinformationen und Nachweise bei Bedarf zugänglich sind – sei es für Wartungsfirmen, Prüfsachverständige oder Aufsichtsbehörden. Beispielsweise bei der jährlichen Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen kann verlangt werden, die Zertifikate und technischen Daten der verbauten Notausgangsverschlüsse vorzulegen. Daher sollte eine Kopie der relevanten Teile der technischen Dokumentation (v.a. Zertifikate, Anleitungen, Leistungsdaten) in der Objektakte oder dem Wartungshandbuch vorhanden sein. So ist sichergestellt, dass im gesamten Lebenszyklus – von der Montage über den Betrieb bis zur eventuellen Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung – alle Informationen verfügbar sind, um das Türsystem sicher und regelkonform zu betreiben.

EG-Konformitätserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung für Tür- und Schlossprodukte

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Produkt den einschlägigen EU-Richtlinien und technischen Normen entspricht

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384

Schlüsselelemente

Herstelleridentifikation
relevante EU-Richtlinien
angewandte Normen
Produktidentifikation
rechtlich verbindliche Herstellererklärung

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss der Bauakte beigefügt werden; Voraussetzung für den Einbau als Bauprodukt im europäischen Wirtschaftsraum

Erläuterung

Die EG-Konformitätserklärung (auch EU-Konformitätserklärung genannt) ist ein formelles Dokument, mit dem der Hersteller eines Produkts bestätigt, dass sein Produkt alle einschlägigen europäischen Vorgaben einhält. Bei Türen und Schlössern in Rettungswegen betrifft dies in erster Linie die EU-Bauproduktenverordnung (für die CE-Kennzeichnung des Bauprodukts). Sofern elektronische oder kraftbetätigte Komponenten verbaut sind, können zusätzlich weitere EU-Richtlinien wie die Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie oder Maschinenrichtlinie relevant sein. In der Konformitätserklärung führt der Hersteller seine vollständige Identifikation (Name, Adresse, ggf. Bevollmächtigter) auf, beschreibt das Produkt eindeutig (Typenbezeichnung, Modell, Chargen- oder Seriennummer) und listet die anwendbaren EU-Richtlinien und harmonisierten Normen auf, nach denen das Produkt geprüft und bewertet wurde. Typischerweise werden hierbei Normen wie EN 179/EN 1125 (für Notausgangsverschlüsse) genannt, sofern diese zutreffen, sowie gegebenenfalls EN 16034 (für Feuer-/Rauchschutztüren) oder andere relevante Normen.

Mit seiner Unterschrift erklärt der Hersteller verbindlich, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen der genannten Richtlinien erfüllt. Diese Konformitätserklärung ist der Bauakte bzw. der technischen Dokumentation beizufügen. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass das Produkt rechtmäßig im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht und in Gebäuden eingebaut werden darf. In der Praxis wird die EG-Konformitätserklärung z.B. im Rahmen von Bauabnahmen oder behördlichen Überprüfungen angefordert, um nachzuweisen, dass alle verwendeten Türkomponenten regulationskonform sind. Für den Betreiber ist dieses Dokument daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Unterlagen, um im Ernstfall (etwa bei einem Unfall oder einer Überprüfung) nachweisen zu können, dass sämtliche verbauten Bauteile den geltenden Vorschriften entsprechen.

Leistungserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung (DoP)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert alle wesentlichen Leistungseigenschaften der Tür und des Notausgangsverschlusses gemäß EU-Bauproduktrecht

Relevante Regelwerke/Normen

EU 305/2011, EU 2024/3110, DIN 18421, DGUV-I 208-026, DIN 18379–18386

Schlüsselelemente

Produktidentifikation
Brand- und Rauchschutzwerte
Fluchtwegtauglichkeit
mechanische Resistenz
Prüfverfahren & Leistungsklassen
Erklärung der vorgesehenen Verwendung

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss bei Bauabnahmen und Brandschutzbegehungen vorgelegt werden; unerlässlich für FM-Betreiberakte und spätere Ersatzteil-/Kompatibilitätsprüfungen

Erläuterung

Die Leistungserklärung (DoP) ist der zentrale europäische Leistungsnachweis für Türen und ihre Beschläge. Gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011 in der Fassung (EU) 2024/3110) muss der Hersteller für jedes Bauprodukt in einem harmonisierten Anwendungsbereich eine DoP bereitstellen. Darin werden alle wesentlichen Eigenschaften der Türanlage – insbesondere die sichere und zuverlässige Funktion des Notausgangsverschlusses im Notfall – mit ihren geprüften Leistungsklassen dokumentiert. Für Türen in Rettungswegen sind Merkmale wie Brand- und Rauchschutz, Fluchtwegtauglichkeit (z.B. schnelles Öffnen unter Paniklast), mechanische Belastbarkeit und langlebige Funktionssicherheit von besonderer Bedeutung. Die DoP enthält daher Angaben zur Produktidentifikation, zur vorgesehenen Verwendung und zu den erzielten Prüfergebnissen nach den relevanten Normen. Dieses Dokument wird vom Hersteller unterschrieben und dem Betreiber bzw. Bauleiter übergeben. Es ist bei Bauabnahmen und behördlichen Prüfungen vorzulegen, um nachzuweisen, dass das Türsystem den vorgeschriebenen Leistungen entspricht. Die Leistungserklärung bildet somit die Grundlage aller weiteren bauproduktrechtlichen Bewertungen und gewährleistet, dass die Tür nur in Verkehr gebracht und eingebaut wird, wenn sie die essentiellen Anforderungen für Rettungswege erfüllt.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (bauordnungsrechtlich)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis gemäß HBauO

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeit der Tür-/Verschlusskonstruktion

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO

Schlüsselelemente

Nachweis der Gleichwertigkeit
Prüfzertifikate
Brandschutzanforderungen
besondere Vorgaben der Bauaufsicht
definierte Einsatzbedingungen

Verantwortlich

Hersteller / Prüfstellen

Praxis-Hinweise

Erforderlich insbesondere bei Sonderkonstruktionen, nicht harmonisierten Produkten, modifizierten Türen

Erläuterung

Wenn eine Tür oder ein Notausgangsverschluss nicht eindeutig unter eine harmonisierte Norm fällt oder bauliche Abweichungen von Normvorgaben vorliegen, verlangt die Landesbauordnung einen Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (oft als „Zustimmung im Einzelfall“ bezeichnet). In diesem Dokument wird durch den Hersteller oder eine anerkannte Prüfstelle nachgewiesen, dass die spezielle Tür-/Verschlusskonstruktion gleichwertig zu geregelten Bauarten ist und damit bauordnungsrechtlich verwendet werden darf. Dazu werden Prüfzertifikate, Gutachten oder technische Stellungnahmen vorgelegt, die z.B. die Erfüllung von Brandschutzanforderungen, mechanischer Festigkeit und Fluchtwegfunktion bestätigen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft diese Unterlagen und erteilt daraufhin die Genehmigung für den Einbau im konkreten Bauvorhaben. Im Facility Management gehört der Verwendbarkeitsnachweis zu den prüf- und abnahmefähigen Unterlagen. Er muss in der Betreiberdokumentation vorhanden sein, da bei Abnahmen oder späteren Überprüfungen (etwa im Rahmen von Brandschauen oder Sachverständigenabnahmen) nachgewiesen werden muss, dass auch nicht standardisierte Türen rechtmäßig und sicher verbaut wurden. Ohne einen solchen Nachweis dürfte die Türanlage im Rettungsweg nicht eingebaut oder betrieben werden.

Bauphysikalische Nachweise – Tischler-/Holzbauarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalische Nachweise für Türsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauphysikalischen Eignung der Tür, insbesondere bzgl. Dichtigkeit, Schallschutz, Wärmeverhalten

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355

Schlüsselelemente

Materialkennwerte
Dichtungssysteme
Mess- und Prüfprotokolle
Türblatt-/Zargenkonstruktion
Einbauhinweise

Verantwortlich

Auftragnehmer (Tischlerei/Fachbauunternehmen)

Praxis-Hinweise

Wichtig für die bauvertragliche Dokumentation und spätere Sanierungs- bzw. Austauschentscheidungen im FM

Erläuterung

Neben den Brandschutz- und Fluchtwegeigenschaften müssen Türen oft bauphysikalische Mindestanforderungen einhalten. Insbesondere Innen- und Gebäudetrenntüren in Rettungswegen müssen z.B. ausreichenden Schallschutz bieten, dicht schließen (etwa um im Brandfall Rauch nicht in sichere Bereiche dringen zu lassen) und bei Bedarf wärmedämmende Eigenschaften aufweisen. Im Rahmen der Ausführung nach VOB/C (DIN 18355) ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Einhaltung dieser bauphysikalischen Anforderungen durch entsprechende Nachweise zu belegen. Dies erfolgt üblicherweise über Messungen und Prüfzertifikate: So werden etwa Schalldämm-Maße durch Laborprüfungen nachgewiesen, die Luftdichtheit des Türsystems wird getestet und die verwendeten Materialien mit ihren Kennwerten dokumentiert. In den Bauunterlagen sind daher Prüfprotokolle oder Herstellerangaben enthalten, die Türblatt- und Zargenkonstruktion, Dichtungssysteme und ggf. U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) aufführen. Diese bauphysikalischen Nachweise sind Teil der fachlichen Abnahme: Der Bauherr oder Bauleiter kann so überprüfen, ob die vertraglich vereinbarten Eigenschaften erreicht wurden. Im späteren Facility Management dienen sie als Referenz, um bei Sanierungen oder einem Türentausch fundierte Entscheidungen treffen zu können – zum Beispiel, um wieder eine Tür mit gleicher Schalldämmung oder Klimaklasse auszuwählen.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauordnungsrechtlichen Eignung des Türsystems

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO

Schlüsselelemente

geprüfte Kennwerte
Einsatzbedingungen
Gültigkeitszeitraum
Prüfstelle
bauaufsichtliche Einstufungen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss bei jeder baurechtlichen Abnahme präsent sein; entscheidend für FM-Audits, Brandschutzkonzepte und Modernisierungen

Erläuterung

Ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) bestätigt die Übereinstimmung eines Bauprodukts mit den geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen, sofern dieses Produkt nicht unter eine harmonisierte europäische Norm fällt oder zusätzliche Nachweise erforderlich sind. Es wird von einer akkreditierten Prüfstelle (zum Beispiel Materialprüfanstalten oder Zertifizierungsstellen) auf Basis umfangreicher Tests ausgestellt. Im Falle von Türsystemen in Rettungswegen bescheinigt das abP, dass die Tür inklusive Notausgangsverschluss die nötigen Kriterien erfüllt – etwa Feuerwiderstandsdauer, Rauchdichtigkeit, mechanische Belastbarkeit und Funktionssicherheit im Panikfall. Das Dokument enthält die erzielten Prüfergebnisse (Kennwerte) sowie Auflagen und Rahmenbedingungen, unter denen die Tür verwendet werden darf (z.B. maximale Abmessungen, zugelassene Wandtypen zur Montage). Ein abP hat einen festgelegten Gültigkeitszeitraum und muss danach bei Bedarf erneuert werden. Für den Bauherrn und Betreiber ist dieses Prüfzeugnis bei der bauaufsichtlichen Abnahme unerlässlich: Nur wenn es vorliegt, gilt der Einbau der speziellen Türanlage als genehmigt. Im Facility Management muss das abP griffbereit in der Dokumentation vorhanden sein. Bei Brandschutzbegehungen, Audits oder geplanten Modernisierungen kann so jederzeit nachgewiesen werden, dass das verbaute Türsystem offiziell geprüft und zugelassen ist.

Statische Berechnungen inkl. Montagezeichnungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnungen & Montagezeichnungen

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der mechanischen Stabilität und Tragfähigkeit der Türanlage

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355

Schlüsselelemente

Lastannahmen
Anchoring-/Befestigungsdetails
Zargenmontage
Materialkennwerte
Einbauzeichnungen

Verantwortlich

Ausführendes Fachunternehmen

Praxis-Hinweise

Wichtig für Abnahme durch Bauleiter, Brandschutzbeauftragte und FM-Organisation zur späteren Instandhaltung

Erläuterung

Die mechanische Stabilität und korrekte Befestigung von Türen in Rettungswegen ist besonders wichtig, da im Notfall durch flüchtende Personen hohe Lasten auf Türen und Zargen wirken können. Statische Berechnungen und Montagezeichnungen dokumentieren, dass die Türanlage (Türblatt, Zarge und Befestigungsmittel) diesen Belastungen sicher standhält und fachgerecht im Bauwerk verankert ist. In den statischen Nachweisen werden alle relevanten Lastannahmen berücksichtigt – beispielsweise Eigengewicht des Türblatts, Nutzlasten durch Personendruck im Panikfall oder Windlasten bei Außentüren – und es wird nachgewiesen, dass die auftretenden Kräfte mit den vorgesehenen Befestigungsmitteln in den Baukörper abgeleitet werden können. Die zugehörigen Montagezeichnungen zeigen detailliert, an welchen Punkten die Zarge mit der umgebenden Wand oder dem Ständerwerk verankert wird und welche Art von Befestigern (Dübel, Anker etc.) in welcher Anzahl und Anordnung zum Einsatz kommen. Ebenso werden Materialkennwerte (z.B. Blechstärken, Festigkeitsklasse der Dübel) und konstruktive Details festgehalten. Diese Unterlagen sind für den Bauleiter und ggf. den Brandschutzgutachter bei der Abnahme erforderlich, weil nur eine nachweislich statisch einwandfrei befestigte Tür als betriebssicher gilt. Sollte es zu Schäden oder Beanstandungen kommen, dienen die statischen Unterlagen außerdem dazu, die ordnungsgemäße Montage und die Erfüllung der vertraglichen Anforderungen belegen zu können. Im laufenden Facility Management werden die statischen Berechnungen und Zeichnungen ebenfalls vorgehalten: Sie ermöglichen es, bei Wartungen oder baulichen Änderungen (z.B. Umbauten in der Wand oder dem Türumfeld) genau nachzuvollziehen, wie die Tür ursprünglich eingebaut wurde, um die Tragfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.

Verwendbarkeitsnachweis – Bauprodukt (VOB/C + Bauordnung)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauprodukt-Verwendbarkeitsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass alle eingesetzten Türkomponenten gemäß Bauordnung eingesetzt werden dürfen

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18421, HBauO, VOB/C

Schlüsselelemente

Herstellerangaben
Leistungserklärungen
Konformitätsunterlagen
Material- und Produktspezifikation

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss vor Einbau geprüft und im FM-Archiv geführt werden; wichtig für spätere Auditierungen

Erläuterung

Dieser Nachweis fasst alle Dokumente zusammen, welche die zulässige Verwendung der verbauten Türkomponenten belegen. Für jedes Bauprodukt, das in der Türanlage zum Einsatz kommt (z.B. Türblatt, Zarge, Schloss, Beschlag, Dichtung), muss nachgewiesen sein, dass es den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen entspricht. In der Praxis beinhaltet der Verwendbarkeitsnachweis – Bauprodukt daher die Sammlung relevanter Herstellerunterlagen: Leistungserklärungen (DoPs) der einzelnen Komponenten, Konformitäts- bzw. CE-Kennzeichnungen, Prüfzeugnisse (falls erforderlich) oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Auf Grundlage der VOB/C (z.B. DIN 18421 und verwandte Normen) ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur bauaufsichtlich zugelassene bzw. normgerechte Produkte zu verbauen. Der Verwendbarkeitsnachweis dokumentiert, dass diese Anforderung erfüllt ist, indem er alle notwendigen Produktzertifikate und Spezifikationen gebündelt vorlegt. Im Vorfeld der Montage wird dadurch sichergestellt, dass keine unzulässigen oder inkompatiblen Bauteile verwendet werden. Für das Facility Management ist es wichtig, diese Unterlagen im Betreiberarchiv zu führen: Bei Audits, Begehungen oder im Schadensfall kann so jederzeit nachgewiesen werden, dass sämtliche Komponenten der Türanlage rechtmäßig in Verkehr gebracht und verbaut wurden und miteinander kompatibel sind.

Wartungsanleitung – Notausgangsverschlüsse

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanleitung für Notausgangsverschlüsse

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der regelmäßigen Funktionsprüfung und Instandhaltung von Notausgangsverschlüssen

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 179

Schlüsselelemente

Prüfintervalle
Funktionskontrollpunkte
Wartungsmaßnahmen
Austauschempfehlungen
sicherheitsrelevante Parametereinstellungen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Für FM besonders relevant, da Notausgangssysteme monatlich/jährlich geprüft werden müssen

Erläuterung

Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 (für Gebäude ohne öffentliches Publikum, z.B. Büros) müssen jederzeit zuverlässig funktionieren. Der Hersteller ist verpflichtet, dem Betreiber eine Wartungsanleitung mitzugeben, in der Umfang und Häufigkeit der Prüfungen genau festgelegt sind. Diese Anleitung schreibt typischerweise vor, dass in monatlichen Intervallen eine einfache Funktionskontrolle durchzuführen ist: Es wird geprüft, ob der Türdrücker leichtgängig betätigt werden kann, der Riegel bzw. die Falle ordnungsgemäß zurückzieht und die Tür sich ohne Widerstand öffnen lässt. Auch visuelle Prüfungen auf Beschädigungen oder Blockierungen (z.B. ob das Schloss frei von Verschmutzungen ist und keine Gegenstände den Fluchtweg versperren) gehören dazu. Zusätzlich ist in der Regel mindestens einmal jährlich eine fachkundige Wartung durchzuführen. Dabei werden sicherheitsrelevante Komponenten gründlich inspiziert, Verschleißteile gereinigt oder ausgetauscht und Einstellungen kontrolliert (z.B. ob die notwendige Auslösekraft im Toleranzbereich nach EN 179 liegt). Alle Wartungs- und Prüfarbeiten sollten in einem Wartungsprotokoll dokumentiert werden. Aus Sicht des Facility Managements ist diese Wartungsanleitung ein essenzieller Bestandteil der Betreiberakte, da nur durch konsequente Einhaltung der vorgegebenen Intervalle und Maßnahmen die volle Funktions- und Betriebssicherheit der Notausgangsverschlüsse gewährleistet bleibt. Gleichzeitig wird durch die Dokumentation der Prüfungen im Haftungsfall belegt, dass der Betreiber seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist.

Wartungsanleitung – Paniktürverschlüsse

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanleitung für Notausgangsverschlüsse

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der regelmäßigen Funktionsprüfung und Instandhaltung von Notausgangsverschlüssen

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 179

Schlüsselelemente

Prüfintervalle
Funktionskontrollpunkte
Wartungsmaßnahmen
Austauschempfehlungen
sicherheitsrelevante Parametereinstellungen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Für FM besonders relevant, da Notausgangssysteme monatlich/jährlich geprüft werden müssen

Erläuterung

Paniktürverschlüsse nach DIN EN 1125 kommen in Bereichen mit Publikumsverkehr oder großen Personengruppen zum Einsatz (z.B. Versammlungsstätten, öffentliche Gebäude). Sie bestehen meist aus horizontalen Druckstangen („Panikstange“) über die Breite der Tür, die im Notfall durch einfachen Druck geöffnet werden können. Um die Funktionsfähigkeit solcher Panikverschlüsse dauerhaft zu gewährleisten, liefern Hersteller ebenfalls detaillierte Wartungsanleitungen mit. Darin sind regelmäßige Prüfintervalle festgelegt, die analog zu Notausgangsverschlüssen meist eine monatliche Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle sowie eine jährliche Wartung vorsehen. Bei der monatlichen Prüfung ist besonders zu beachten, dass die Panikstange in jeder möglichen Druckrichtung zuverlässig die Verriegelung öffnet und dass keine Hindernisse die vollständige Türöffnung behindern. Weiterhin wird kontrolliert, ob alle Befestigungen fest sitzen und ob Hinweise oder Beschilderungen (z.B. „Notausgang – bei Gefahr drücken“) vorhanden und lesbar sind. Die jährliche Wartung durch Fachpersonal beinhaltet unter anderem die Überprüfung der Auslösemechanismen unter simulierten Panikbedingungen – beispielsweise ob der Verschluss auch bei Vorlast (Druck gegen die Tür) innerhalb der Normvorgaben auslöst – sowie das Schmieren beweglicher Teile und den Tausch verschlissener Komponenten. Alle Prüfpunkte und Befunde werden im Wartungsprotokoll festgehalten. Für die FM-Organisation ist die Wartungsanleitung für Paniktürverschlüsse unverzichtbar, da sie die Grundlage bildet, um die gesetzlich geforderte Betriebsbereitschaft dieser Fluchttürsysteme jederzeit nachweisen zu können. Nur durch planmäßige Wartung und Dokumentation kann im Ernstfall die sichere Evakuierung durch diese Türen gewährleistet und die Betreiberhaftung minimiert werden.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung nicht harmonisierter Bauprodukte oder Sonderkonstruktionen

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384, HBauO

Schlüsselelemente

Zulassungsbescheid
Prüfgrundlagen
Anwendungsgrenzen
Auflagen & Einsatzbedingungen
Gültigkeitsdauer

Verantwortlich

DIBt

Praxis-Hinweise

Erforderlich bei Sondertüren, individuellen Kombinationen oder nicht harmonisierten Bauprodukten

Erläuterung

Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein formelles nationales Zulassungsdokument, das durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt wird. Eine abZ wird benötigt, wenn ein Bauprodukt oder Bauteil – wie etwa ein spezielles Türsystem für Rettungswege – nicht von einer harmonisierten EU-Norm erfasst ist oder von den üblichen Bauarten abweicht. Im Zulassungsverfahren prüft das DIBt anhand von Prüfberichten und Gutachten, ob das Produkt die grundlegenden Anforderungen (z.B. Tragfähigkeit, Feuerwiderstand, Gebrauchstauglichkeit) erfüllt. Der resultierende Zulassungsbescheid beschreibt ausführlich das Produkt und seinen Anwendungsbereich: Er enthält die technischen Grundlagen der Zulassung (z.B. Norm-Entwürfe, Prüfmethoden), definiert Anwendungsgrenzen (wie maximale Abmessungen oder Kombinationen mit bestimmten Wänden), nennt Auflagen und Bedingungen für den Einbau (z.B. verpflichtende Montage durch zertifizierte Fachfirmen) und legt die Gültigkeitsdauer fest (meist 5 Jahre). Für Türen in Rettungswegen, insbesondere Sonderkonstruktionen oder neuartige Verschlusssysteme, ist eine abZ unerlässlich, da ohne sie ein solches System bauaufsichtlich nicht verwendet werden darf. Das bedeutet: Liegt keine gültige Zulassung vor, kann die Bauaufsichtsbehörde den Einbau verweigern oder die Nutzung untersagen. Im Facility Management stellt die abZ daher ein zentrales Sicherheitsdokument dar. Sie muss in den technischen Unterlagen des Gebäudes aufbewahrt werden. Bei Bauabnahmen, wiederkehrenden Prüfungen oder geplanten Änderungen am Türsystem dient die abZ als Nachweis, dass das Produkt offiziell genehmigt und für den vorgesehenen Zweck zugelassen ist. So wird sichergestellt, dass auch innovative oder spezifische Türlösungen in Notausgängen den hohen rechtlichen und technischen Anforderungen genügen.