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Innentüren (elektrisch betätigt)

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Innentüren (elektrisch betätigt)

Innentüren (elektrisch betätigt)

Diese Dokumentationsübersicht beschreibt alle sicherheitsrelevanten, technischen und betriebsorganisatorischen Unterlagen, die für Planung, Montage, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung kraftbetätigter Innentüren erforderlich sind. Da solche Türen im täglichen Publikums- und Mitarbeiterverkehr eingesetzt werden und für die Sicherheit in Gebäuden entscheidend sind, unterliegen sie strikten Vorgaben aus Bauordnungsrecht, Arbeitsschutz, Elektrosicherheit und europäischem Bauproduktenrecht. Die folgende Struktur stellt sicher, dass alle Betreiberpflichten erfüllt werden und eine auditfähige Facility-Management-Dokumentation vorliegt.

Elektrisch betätigte Innentüren im Gebäudebetrieb

Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel (Verkehrssicherheit)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Mängelbeseitigungsprotokoll

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation, dass sicherheitsrelevante Schäden oder Fehlfunktionen vollständig behoben wurden

Relevante Normen/Regelwerke

HBauO (Verkehrssicherungspflicht)

Schlüsselelemente

Beschreibung des Mangels
Ursache & Gefährdungsbewertung
durchgeführte Reparaturmaßnahmen
erneute Funktionsprüfung
Freigabe zur Nutzung

Verantwortlich

Betreiber / Instandhaltung

Praktische Hinweise

Pflichtnachweis bei Brandschutz- und Arbeitsschutzbegehungen; dient der Haftungsminimierung

Erläuterung

Als Betreiber einer kraftbetätigten Tür sind Sie nach den Bauordnungen (z. B. § 3 und § 19 HBauO) verpflichtet, jederzeit einen sicheren Zustand der Anlage zu gewährleisten. Sicherheitskritische Mängel – etwa defekte Sensoren, klemmende Türen oder beschädigte Schutzeinrichtungen – müssen unverzüglich behoben werden. Das Mängelbeseitigungsprotokoll dokumentiert lückenlos, dass erkannte Schäden oder Fehlfunktionen vollständig und fachgerecht beseitigt wurden. In diesem Protokoll werden der festgestellte Mangel beschrieben, seine Ursache und potenzielle Gefährdung eingeschätzt sowie die durchgeführten Reparaturmaßnahmen festgehalten. Nach der Instandsetzung wird eine erneute Funktions- und Sicherheitsprüfung durchgeführt und die Tür erst nach Freigabe wieder in Betrieb genommen – auch dieser Vorgang wird im Protokoll vermerkt. Dieses Dokument ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Betreiberakte: Bei behördlichen Kontrollen, z. B. im Rahmen von Brandschutzbegehungen oder Arbeitsschutz-Prüfungen, dient es als Pflichtnachweis dafür, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt. Gleichzeitig reduziert eine sorgfältige Dokumentation der Mängelbeseitigung das Haftungsrisiko erheblich, da im Schadensfall belegt werden kann, dass alle bekannten sicherheitsrelevanten Mängel umgehend behoben wurden.

Prüfbericht der sicherheitstechnischen Prüfung (kraftbetätigte Türen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll der sicherheitstechnischen Prüfung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der jährlichen sicherheitstechnischen Prüfung kraftbetätigter Türen

Relevante Normen/Regelwerke

DGUV-I 208-022, ASR A1.7

Schlüsselelemente

Schließkraftmessungen
Hinderniserkennung
Not-Handbetätigung
Schutzeinrichtungen (Sensorik)
Maßnahmenliste

Verantwortlich

Sachkundiger Prüfer

Praktische Hinweise

Pflichtdokument gemäß ASR A1.7; Grundlage für Weiterbetrieb, Versicherungsprüfungen und Arbeitsschutzkontrollen

Erläuterung

Gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A1.7 „Türen und Tore“ müssen alle kraftbetätigten Türen regelmäßig – mindestens einmal jährlich – einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden, der mit Konstruktion und Funktion der Tür vertraut ist. Im Prüfprotokoll werden sämtliche Prüfschritte und Ergebnisse dokumentiert. Schwerpunkte der Prüfung sind unter anderem Messungen der Schließ- und Öffnungskräfte (Betriebskräftemessung), die Überprüfung der Schutzeinrichtungen (z. B. Lichtschranken, Sensorleisten) auf korrekte Hinderniserkennung, die Funktionsfähigkeit der Not-Handbetätigung bzw. Not-Aus-Einrichtung sowie der allgemeine mechanische Zustand der Tür. Festgestellte Mängel oder Abweichungen von den Sollwerten werden im Bericht vermerkt und mit einer Maßnahmenliste für notwendige Korrekturen versehen. Dieses Prüfprotokoll ist zwingend vorgeschrieben und vom Betreiber aufzubewahren. Es bildet die Grundlage für den sicheren Weiterbetrieb der Tür – ohne gültigen Prüfbericht darf eine kraftbetätigte Tür im gewerblichen Umfeld nicht betrieben werden. Darüber hinaus verlangen Versicherungen und Aufsichtsbehörden im Schadens- oder Auditfall den Nachweis der durchgeführten jährlichen Prüfung. Der Prüfbericht stellt somit sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Parameter der Tür regelmäßig eingehalten werden, und dient als Beleg für die Erfüllung der Betreiberpflichten im Arbeitsschutz.

Objektbegehungsprotokolle (Verkehrssicherheit)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Protokoll der regelmäßigen Objektbegehung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrolle der Türen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht

Relevante Normen/Regelwerke

HBauO

Schlüsselelemente

äußere Beschädigungen
Leichtgängigkeit / Türlauf
Schließverhalten
akustische Auffälligkeiten
Empfehlungen für Wartung/Reparatur

Verantwortlich

Unterwiesene Person

Praktische Hinweise

Regelmäßigkeit typisch monatlich; dient als Frühwarnsystem im FM-Betrieb

Erläuterung

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Fachprüfungen müssen Betreiber kraftbetätigter Türen auch für eine kontinuierliche Überwachung im Alltag sorgen. Hierzu werden in regelmäßigen Abständen (typischerweise monatlich) Objektbegehungen bzw. Sichtkontrollen der Türen durchgeführt. Eine hierzu unterwiesene Person überprüft bei diesen Rundgängen den Zustand und die Funktion jeder Automatiktür: Gibt es sichtbare Beschädigungen an Türflügel, Antrieb oder Sensoren? Läuft die Tür einwandfrei und leichtgängig in ihren Führungsschienen? Schließt sie korrekt und ohne übermäßige Verzögerung oder ungewöhnliche Geräusche? Auffälligkeiten, wie z. B. ruckelnde Bewegungsabläufe, erhöhte Antriebgeräusche oder schwergängige Teile, werden im Objektbegehungsprotokoll notiert. Ebenso hält das Protokoll eventuelle Empfehlungen fest, etwa dass eine außerplanmäßige Wartung oder Reparatur veranlasst werden sollte. Durch diese regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen können sich anbahnende Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu Sicherheitsrisiken eskalieren. Die Protokolle der Begehungen ergänzen somit die formellen Prüfberichte und dienen als Frühwarnsystem im Facility Management. Im Falle eines Unfalls oder einer Prüfung durch Behörden kann der Betreiber anhand dieser Dokumente nachweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflicht auch zwischen den jährlich wiederkehrenden Prüfungen gewissenhaft erfüllt hat.

Prüfprotokoll elektrische Sicherheit (Elektrobetriebsmittel)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll gemäß VDE 0701/0702

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass alle elektrischen Komponenten der Tür sicher funktionieren

Relevante Normen/Regelwerke

VDE 0701, VDE 0702, DGUV-V 3/4, DGUV-I 203-070/071

Schlüsselelemente

Schutzleiterwiderstand
Isolationswiderstand
Funktionsprüfung
Messwerte
Bewertung & Maßnahmen

Verantwortlich

Elektrofachkraft / befähigte Person

Praktische Hinweise

Wiederholungsprüfung typischerweise jährlich; Voraussetzung für Betriebserlaubnis kraftbetätigter Türen

Erläuterung

Alle elektrischen Antriebe, Steuerungen und Sicherheitskomponenten einer kraftbetätigten Tür müssen regelmäßig auf elektrische Sicherheit geprüft werden. Grundlage hierfür sind die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 (bzw. 4) sowie die elektrotechnischen Normen der Reihe DIN VDE 0701-0702. Eine Elektrofachkraft oder anderweitig befähigte Person führt diese Prüfung üblicherweise einmal pro Jahr im Rahmen der Wartung durch. Dabei wird zunächst eine Sichtprüfung der elektrischen Anlage vorgenommen (z. B. auf lose Kabel oder Beschädigungen). Anschließend erfolgen messtechnische Prüfungen: Wichtig sind insbesondere der Schutzleiterwiderstand (Überprüfung der Erdung), der Isolationswiderstand aller Leitungen und Bauteile sowie eine Funktionsprüfung der elektrischen Sicherheitseinrichtungen (z. B. Abschaltung bei Überstrom, Not-Stopp-Schalter). Die ermittelten Messwerte werden im Prüfprotokoll festgehalten und beurteilt. Liegen alle Werte im Normbereich und funktioniert die Tür elektrisch einwandfrei, wird die Anlage im Protokoll als „sicher“ bewertet. Werden Mängel festgestellt – etwa eine unzulässig hohe Berührspannung, fehlerhafte Schutzleiter oder defekte Bauteile –, so sind diese umgehend zu beheben und die Maßnahmen im Dokument zu vermerken. Ein aktuelles, bestandenes elektrisches Prüfprotokoll ist eine Grundvoraussetzung für den legalen Betrieb der Türanlage im Unternehmen. Ohne diesen Nachweis würde der Betreiber gegen Arbeitsschutz- und Versicherungsauflagen verstoßen. Zugleich dienen die dokumentierten Prüfergebnisse als Beleg gegenüber Aufsichtsbehörden oder im Haftungsfall, dass die elektrische Anlage der Tür den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entspricht.

Betriebsanleitung für Beschlagsarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung für Beschlag- und Türsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der richtigen Bedienung, Reinigung, Justierung und Pflege der Türelemente

Relevante Normen/Regelwerke

DIN 18357

Schlüsselelemente

Hinweise zur bestimmungsgemäßen Nutzung
Pflegehinweise
Einstell- & Wartungsanleitungen
sicherheitsrelevante Bedienhinweise

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen

Praktische Hinweise

Muss an den Betreiber übergeben werden; wichtig für Gewährleistung, Wartung und FM-Dokumentation

Erläuterung

DIN 18357 (VOB/C, ATV „Beschlagarbeiten“) verpflichtet den Auftragnehmer, dem Betreiber für die eingebauten Türen und Beschläge eine geeignete Betriebsanleitung zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlage erläutert dem Nutzer und dem Facility Management die ordnungsgemäße Bedienung und Handhabung des Türsystems sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Pflege, Justierung und Wartung. Typische Inhalte sind z. B. Hinweise zur bestimmungsgemäßen Nutzung (welche Betätigungen zulässig sind und welche nicht), Anleitungen zum Nachstellen von Scharnieren, Schließern oder Sensoren, Reinigungsempfehlungen für bewegliche Teile und Oberflächen sowie sicherheitsrelevante Hinweise (etwa Warnungen vor dem manuellen Eingreifen in den Automatikbetrieb). Durch die Betriebsanleitung wird sichergestellt, dass der Betreiber das Türelement und seine Beschläge fachgerecht betreibt und instand hält. Sie ist zudem wichtig für die Einhaltung der Gewährleistungsansprüche: Hersteller und Montagefirmen knüpfen ihre Garantie oft daran, dass die vom Hersteller vorgegebenen Bedien- und Wartungshinweise befolgt werden. Daher gehört die Betriebsanleitung in jede technische Gebäude-Dokumentation. Sie ermöglicht es dem Facility-Management, über den gesamten Lebenszyklus der Tür auf alle erforderlichen Informationen für einen sicheren und effizienten Betrieb zurückzugreifen.

Nutzer-/Sicherheitsinformationen gemäß Maschinenrichtlinie

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nutzerinformation / Maschineninformation

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung sicherheitskritischer Informationen über die Türanlage als Maschine

Relevante Normen/Regelwerke

DIN EN ISO 12100

Schlüsselelemente

Gefährdungsanalyse
Restgefahren

Notfallfunktionen
sichere Bedienabläufe
Wartung & Inspektion

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Basis für die Gefährdungsbeurteilung und für Schulungen von Bedien- und Instandhaltungspersonal

Erläuterung

Kraftbetätigte Türen gelten rechtlich als Maschinen im Sinne der europäischen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Der Hersteller einer solchen Türanlage muss daher umfassende Nutzer- und Sicherheitsinformationen bereitstellen, die den Anforderungen der DIN EN ISO 12100 entsprechen. In diesen Unterlagen wird ausführlich dokumentiert, welche Gefährdungen bei Betrieb und Wartung der automatischen Tür ermittelt wurden und mit welchen technischen und organisatorischen Maßnahmen ihnen begegnet wird. Besonders wichtig sind Hinweise auf Restrisiken: also Gefahren, die konstruktiv nicht vollständig eliminiert werden können (z. B. Einzugs- und Quetschstellen), und die deshalb den Nutzern klar kommuniziert werden müssen. Außerdem enthält die Maschinen-Dokumentation detaillierte Anleitungen für den Notbetrieb und Not-Halt (z. B. manuelle Entriegelung bei Stromausfall), für die sichere Bedienung im Alltag (etwa die korrekte Benutzung von Sensoren und Schaltern) sowie Vorgaben zu regelmäßigen Wartungs- und Inspektionsintervallen. Diese Informationen des Herstellers bilden die Basis, damit der Betreiber seiner eigenen Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nachkommen kann. Sie fließen typischerweise in betriebliche Betriebsanweisungen ein und sind unverzichtbar für die Unterweisung des Bedien- und Instandhaltungspersonals. Letztlich gewährleisten die nach Maschinenrichtlinie bereitgestellten Unterlagen, dass alle Beteiligten die Türanlage sicher betreiben und instand halten können.

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (CoCP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (CoCP)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Bauprodukt dauerhaft die deklarierten Eigenschaften erfüllt

Relevante Normen/Regelwerke

EU 2024/3110, EU 305/2011

Schlüsselelemente

Bauproduktidentifikation
AVCP-Systemklasse
Leistungseigenschaften
Notifizierte Prüfstelle
Gültigkeitsnachweis

Verantwortlich

Notifizierte Produktzertifizierungsstelle

Praktische Hinweise

Pflicht für baurechtlich relevante Türsysteme; gehört zur Bauakte und zur FM-Betreiberdokumentation

Erläuterung

Das Zertifikat der Leistungsbeständigkeit – auf Deutsch etwa „Zertifikat über die Konstanz der Leistung“ – ist ein zentrales Dokument der europäischen Bauproduktenverordnung. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (und der ab 2025 geltenden Neufassung 2024/3110) müssen bestimmte Bauprodukte, zu denen kraftbetätigte Türsysteme mit wichtigen Sicherheitsfunktionen gehören (z. B. Brandschutz-Schiebetüren, Rauchschutzabschlüsse), einen Nachweis der Leistungsbeständigkeit erbringen. Dieses Zertifikat wird von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle ausgestellt, nachdem das Türsystem umfassend geprüft wurde und der Hersteller ein zuverlässiges werkseigenes Produktionskontrollsystem nachweisen konnte. Im CoCP sind die wesentlichen Details zur Türanlage festgehalten: die Identifikation des Produkts (Typenbezeichnung, Baureihe etc.), das angewandte System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) – beispielsweise System 1 für Türen mit Anforderungen an Feuerwiderstand –, die deklarierten Leistungseigenschaften (etwa Feuerwiderstandsdauer in Minuten, Rauchdichtigkeit, Windlastklasse, Schalldämmmaß) sowie die Kennnummer und Bestätigung der notifizierten Prüfstelle, die die Zertifizierung vorgenommen hat. Dieses Dokument bescheinigt, dass die Tür die angegebenen Leistungen dauerhaft einhält. Für den Betreiber und Eigentümer des Gebäudes ist das CoCP von großer Bedeutung: Es gehört in die Bauakte des Objekts und muss bei Bedarf den Bauaufsichtsbehörden, Prüfingenieuren oder dem Sachversicherer vorgelegt werden, um die baurechtliche Konformität der Tür nachzuweisen. Insbesondere bei bauordnungsrechtlich relevanten Türen (z. B. in Rettungswegen) ist das Vorhandensein eines gültigen Leistungsbeständigkeits-Zertifikats unerlässlich. In der Facility-Management-Dokumentation gewährleistet das CoCP zusammen mit der Leistungserklärung des Herstellers, dass der Nachweis über die normgerechte und sichere Produkteigenschaft der Tür jederzeit geführt werden kann.

Leistungskonstanznachweis (CoCP) – Bauproduktnachweis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungskonstanznachweis (CoCP)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Tür als Bauprodukt dauerhaft die geprüften Leistungsmerkmale erfüllt

Relevante Normen/Regelwerke

EU 305/2011; EU 2024/3110

Schlüsselelemente

Produktidentifikation
Bewertungssystem (System 1/1+)
geprüfte Leistungsmerkmale (mechanisch, Brandschutz, Dauerfunktion, Sicherheit)
Überwachungszertifikate
Grundlage der CE-Kennzeichnung

Verantwortlich

Produktzertifizierungsstelle

Praktische Hinweise

Muss dauerhaft in der Bauproduktakte gespeichert werden; wird bei Abnahmen und Brandschutzprüfungen eingefordert

Erläuterung

Der CoCP ist ein EU-pflichtiger Nachweis für sicherheitskritische Türsysteme in Rettungswegen. Er garantiert, dass Produkt und Fertigung ständiger Kontrolle unterliegen und dauerhaft die deklarierten Eigenschaften erbringen. Typischerweise wird dieses Zertifikat im Rahmen der Bauproduktenverordnung für Türen mit besonderen Sicherheitsanforderungen ausgestellt, etwa Feuer- und Rauchschutzabschlüsse oder automatische Fluchtwegtüren. Es wird von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle erteilt, nachdem die Tür einer initialen Typprüfung unterzogen wurde und einer kontinuierlichen Produktionsüberwachung (System 1/1+) unterliegt.

Mit dem CoCP besitzt der Hersteller die Grundlage für die Erstellung der Leistungserklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung am Türsystem. Für den Betreiber bedeutet dies einen belastbaren Nachweis, dass die eingebaute Tür alle zugesicherten Leistungsmerkmale – etwa Tragfähigkeit, Brandwiderstand, Dauerfunktionstauglichkeit und Personensicherheit – einhält. Bei Bauabnahmen oder wiederkehrenden Brandschutzprüfungen fordern Behörden oder Sachverständige das CoCP (zusammen mit der Leistungserklärung) ein, um die Konformität und Zulässigkeit der Tür im Bauwerk zu belegen. Daher muss dieses Zertifikat dauerhaft in der Bauproduktakte bzw. der technischen Gebäudedokumentation aufbewahrt und im Rahmen des Facility Managements jederzeit verfügbar sein.

Betriebsanleitung für kraftbetätigte Türen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung gemäß DIN EN 16005

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung aller sicheren Abläufe, Funktionen und Nutzungsbedingungen kraftbetätigter Türen

Relevante Normen/Regelwerke

DIN EN 16005

Schlüsselelemente

Türfunktionen
Nutzer- und Gefährdungszonen
Sicherheitsmechanismen (Sensorik, Kraftbegrenzung)
Prüf- und Wartungsintervalle
Notbetätigung im Stromausfall

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Fundament für die sicherheitstechnische Bewertung im FM und Bestandteil der jährlichen Sachkundigenprüfung

Erläuterung

DIN EN 16005 schreibt vor, dass die Betriebsanleitung klar, vollständig und sicherheitstechnisch eindeutig sein muss. Sie bildet die Basis für alle Nutzungs- und Instandhaltungsprozesse im FM. Die Anleitung erklärt sämtliche Betriebsarten und Funktionen der Tür, weist auf mögliche Gefährdungen hin und gibt konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken vor. So werden die Benutzer- und Gefahrenzonen klar definiert und auch das Verhalten bei Störungen oder Notfällen beschrieben – beispielsweise wie die Tür bei einem Stromausfall manuell geöffnet oder im Brandfall entriegelt werden kann. Außerdem legt die Betriebsanleitung die Intervalle für regelmäßige Prüfungen und Wartungen fest, damit der Betreiber seine Instandhaltungspflichten kennt und erfüllen kann.

Im Facility Management dienen diese Vorgaben als Grundlage, um den täglichen Betrieb sicher zu gestalten. Das Personal kann etwa regelmäßige Funktionskontrollen der Sensorik und Schließkräfte gemäß den Herstellervorgaben durchführen. Bei der jährlichen Sachkundigenprüfung (z. B. nach ASR A1.7) wird die Betriebsanleitung herangezogen, um zu prüfen, ob die Tür bestimmungsgemäß betrieben und instandgehalten wird. Deshalb muss dieses Dokument jederzeit zugänglich sein und den zuständigen Personen (Betreiber, Servicetechniker, Sicherheitsbeauftragte) bekannt gemacht werden.

Betriebsanleitung für Maschinenkomponenten (maschinenrechtlich)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Maschinen-Betriebsanleitung (automatische Türanlage als Maschine)

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzung, Wartung und Risikominimierung gemäß Maschinenrecht

Relevante Normen/Regelwerke

EU 2023/1230; 9. ProdSV; DIN EN ISO 12100; DIN EN 12693

Schlüsselelemente

Bestimmungsgemäße Verwendung & Restrisiken
technische Daten & Parameter
Montage- und Inbetriebnahmeprozesse
Abschalt- & Sicherheitsketten
Prüf- und Wartungsvorgaben
Anforderungen an Fachpersonal

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Muss im Rettungsweg verfügbar sein; dient Prüfsachverständigen als Grundlage für Funktions- und Sicherheitskontrollen

Erläuterung

Automatische Türen gelten als Maschinen im Sinne der EU-Maschinenverordnung. Folglich muss der Hersteller eine maschinenrechtliche Betriebsanleitung bereitstellen, die alle sicherheitsrelevanten Aspekte abdeckt, die über die reine Produktfunktion hinausgehen. Darin wird zunächst die bestimmungsgemäße Verwendung der automatischen Tür genau definiert und vor unsachgemäßen Verwendungen gewarnt. Die Anleitung enthält alle technischen Daten und Montage-/Inbetriebnahmeanweisungen, insbesondere zu sicherheitstechnischen Einrichtungen wie Endschaltern, Sensoren, Not-Halt und Schutzabschaltungen. Sie beschreibt die Sicherheitslogik der Anlage (z. B. elektrische und mechanische Verriegelungen oder Kraftbegrenzungen) und weist auf Restrisiken hin, die trotz aller Schutzmaßnahmen verbleiben. Ebenso werden detaillierte Vorgaben für Prüfungen und Wartungsintervalle aus maschinensicherheitlicher Sicht gemacht sowie die Qualifikationsanforderungen an das Personal (z. B. dass bestimmte Arbeiten nur von Elektrofachkräften oder befähigten Personen durchgeführt werden dürfen).

Im Rettungswegbereich ist es essenziell, dass diese Maschinen-Betriebsanleitung vor Ort verfügbar ist. Prüfsachverständige oder befähigte Personen greifen auf sie zurück, um bei Abnahmen oder wiederkehrenden Prüfungen die korrekte Funktion der Sicherheitsketten und Abschaltvorrichtungen zu kontrollieren. Die Dokumentation gibt vor, wie z. B. ein Not-Halt oder eine Sicherheitslichtschranke regelmäßig zu testen ist und welche Maßnahmen bei Störungen einzuleiten sind. Für den Betreiber bietet die maschinenrechtliche Anleitung somit einen Leitfaden, um den gefahrlosen Betrieb der Tür sicherzustellen und die gesetzlichen Pflichten (gemäß 9. ProdSV/Maschinenverordnung) zu erfüllen.

Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen für elektrische Ausrüstung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Sicherheitshinweise & Betriebsanleitung für elektrische Komponenten

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der elektrischen Sicherheit von Steuerung, Antrieb, Sensorik

Relevante Normen/Regelwerke

2014/35/EU; 1. ProdSV

Schlüsselelemente

elektrische Gefährdungen
Schutzklassen, EMV, Isolation
Prüf- & Wartungsvorgaben
Erdung, Abschaltung, Energiezuführung

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Wird von Elektrofachkräften für Prüfungen nach DIN VDE benötigt; FM-relevant bei Störungen und Wartung

Erläuterung

Diese Dokumente beschreiben alle elektrotechnischen Schutzmaßnahmen, die für sichere Installation, Betrieb und Störungsanalyse zwingend notwendig sind. Im Rahmen der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der 1. ProdSV stellen Hersteller für die elektrischen Komponenten (Antrieb, Steuerung, Sensorik) spezifische Sicherheits- und Installationsanweisungen bereit. Darin werden die elektrischen Gefährdungen aufgezeigt und Anforderungen an die elektrische Installation definiert – etwa welche Netzspannung und Absicherung vorgesehen ist, wie eine fachgerechte Erdung auszusehen hat und welche Schutzklasse das Gerät besitzt. Wichtige Punkte sind auch die EMV-Verträglichkeit (Vermeidung von elektromagnetischen Störungen) und die Isolation bzw. doppelte Isolierung, soweit erforderlich. Zusätzlich enthalten diese Unterlagen Vorgaben für regelmäßige Prüfungen der elektrischen Sicherheit, z. B. Sichtprüfungen von Leitungen, Prüfungen des Isolationswiderstands oder der Schutzleiterverbindungen im Rahmen der wiederkehrenden VDE-Prüfungen.

Für das Facility Management sind diese Hinweise besonders relevant bei Störungen oder Wartungsarbeiten. Elektrofachkräfte nutzen die Schaltpläne und Sicherheitshinweise, um beispielsweise bei einer Fehlersuche in der Türsteuerung gefahrlos arbeiten zu können (Stichwort: allpoliges Freischalten und Spannungsfreiheit prüfen). Die Dokumentation legt auch fest, wie elektrische Komponenten auszutauschen oder zu reparieren sind, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Im Ergebnis tragen diese Unterlagen dazu bei, dass die automatische Tür sowohl im Normalbetrieb als auch bei Instandhaltungsarbeiten den geltenden elektrotechnischen Sicherheitsstandards entspricht.

Betriebshandbuch für sicherheitsrelevante Einrichtungen (Schließkanten, Sensorik)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebshandbuch für sicherheitsrelevante Systeme

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der Funktion, Prüfung und Wartung von Sicherheitssensoren und Kontaktleisten

Relevante Normen/Regelwerke

DIN EN 12978

Schlüsselelemente

Funktionsbeschreibung aller Sicherheitsbauteile
regelmäßige Prüf- und Testpflichten
Ausfallreaktionen und Notfallmechanismen
Maßnahmen bei Fehlfunktionen

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Für jährliche Sachkundigenprüfungen zwingend erforderlich; muss Bestandteil der FM-Technikakte sein

Erläuterung

Automatische Türen in Rettungswegen dürfen Personen niemals gefährden. DIN EN 12978 stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Schutzeinrichtungen funktionsfähig bleiben und eindeutig dokumentiert sind. Das Betriebshandbuch für diese Sicherheitssysteme beschreibt detailliert jede Schutzkomponente der Tür – von Schließkantensensoren und Kontaktleisten bis hin zu Lichtschranken, Präsenzmeldern oder anderen Notstop-Einrichtungen. Für jedes dieser Elemente sind regelmäßige Funktionsprüfungen vorgeschrieben, deren Ablauf und Häufigkeit im Handbuch festgelegt sind. So wird z. B. vorgegeben, dass die Schließkraftbegrenzung und die Reaktion der Tür bei einem Hindernis in der Schließlinie in definierten Intervallen getestet werden müssen. Ebenso werden die vorgesehenen Reaktionen im Fehlerfall dokumentiert: etwa, dass die Tür bei Ausfall eines Sensors nur noch im Totmann-Modus (gedrückt-halten-Betrieb) verfahren werden darf oder automatisch in Offen-Stellung gehen muss, um jegliche Quetsch- oder Scherstellengefahr auszuschließen.

Dieses Handbuch ist für Betreiber und Wartungspersonal ein zentraler Leitfaden, um die Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß zu prüfen und instand zu halten. Bei der vorgeschriebenen jährlichen Sachkundigenprüfung muss lückenlos nachgewiesen werden, dass alle Sicherheitssensoren und Kontaktleisten gemäß den Vorgaben geprüft wurden – dazu dient diese Dokumentation als unverzichtbare Grundlage. Sie gehört daher unbedingt in die FM-Technikakte der Tür. Nur wenn die Funktionsfähigkeit aller Schutzeinrichtungen regelmäßig gemäß DIN EN 12978 nachgewiesen und sichergestellt ist, gilt der Betrieb der Tür als betriebssicher und haftungsrechtlich abgesichert.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bauproduktnachweis für Türsysteme, die nicht durch harmonisierte Normen abgedeckt sind

Relevante Normen/Regelwerke

EU 305/2011

Schlüsselelemente

Leistungsmerkmale
Prüfverfahren
Einbau- & Anwendungsbedingungen

Verantwortlich

Technische Bewertungsstelle

Praktische Hinweise

Relevant bei Sonderkonstruktionen oder innovativen Antrieben; wird in bauaufsichtlichen Prüfungen verlangt

Erläuterung

Die ETA ermöglicht eine CE-Kennzeichnung außerhalb bestehender harmonisierter Normen. Für besondere Türsysteme ist sie damit essenziell für die rechtssichere Verwendbarkeit. Eine Europäische Technische Bewertung wird von einer hierfür zugelassenen technischen Bewertungsstelle (z. B. dem DIBt in Deutschland) erstellt, wenn ein Bauprodukt – hier ein Türsystem – nicht von einer harmonisierten Produktnorm erfasst ist. In der ETA werden alle relevanten Leistungsmerkmale des Türsystems beschrieben und durch Prüfungen nach einem Europäischen Bewertungsdokument (EAD) nachgewiesen. Dies umfasst beispielsweise Angaben zur Tragfähigkeit, Windlastbeständigkeit, Brandverhalten oder zu speziellen Funktionen des Antriebs, je nachdem, was für die Verwendung des Produkts wesentlich ist. Mit der ETA in der Hand kann der Hersteller eine Leistungserklärung ausstellen und das CE-Zeichen anbringen, obwohl es keine einschlägige Norm gibt.

Für Betreiber und Planer bedeutet eine vorliegende ETA, dass auch innovative oder ungewöhnliche Türlösungen rechtskonform im Bauwerk eingesetzt werden dürfen. Insbesondere bei Sonderkonstruktionen (z. B. besonders große automatische Türen, neuartige Antriebstechnologien oder Sondermaterialien) verlangen die Bauaufsichtsbehörden im Rahmen der baurechtlichen Prüfung diesen Nachweis. Die ETA sollte daher stets Teil der Dokumentation sein, wenn keine Standardnorm die Leistungsmerkmale des Türsystems abdeckt. Sie bildet die Grundlage dafür, dass das Türprodukt trotz fehlender Norm sicher verwendet und betrieben werden darf.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD) – Bewertungsgrundlage

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EAD – Europäisches Bewertungsdokument

Zweck & Geltungsbereich

Methodische Grundlage für die Erstellung einer ETA

Relevante Normen/Regelwerke

EU 2024/3110; EU 305/2011

Schlüsselelemente

Prüfmethoden
bewertete Parameter
Leistungsbeschreibungen

Verantwortlich

EOTA / Notifizierte Bewertungsstellen

Praktische Hinweise

Nur relevant, wenn eine ETA erforderlich ist; wird Teil der Bauproduktakte

Erläuterung

Das EAD beschreibt, wie ein Bauprodukt geprüft und bewertet wird, wenn keine harmonisierte Norm existiert. Es stellt somit die technische Basis der Produktzulassung dar. Ein Europäisches Bewertungsdokument wird in der Regel von der EOTA in Zusammenarbeit mit den technischen Bewertungsstellen und dem Hersteller erarbeitet. Darin sind die Prüfmethoden, Bewertungsparameter und Kriterien genau festgelegt, anhand derer das spezifische Türsystem beurteilt wird. Für die Tür bedeutet dies, dass beispielsweise Prüfverfahren für neue Antriebsarten, besondere Materialeigenschaften oder innovative Sicherheitskonzepte definiert werden, die es ohne Norm vorab nicht gab. Das EAD schafft also einen maßgeschneiderten Bewertungsrahmen für das Produkt.

Für die Dokumentation im Facility Management ist das EAD zwar ein eher theoretisches Hintergrunddokument, doch es gehört zur lückenlosen Nachweiskette dazu. In der Bauproduktakte wird das EAD als Referenz hinterlegt, um nachvollziehen zu können, nach welchen Maßstäben die Tür geprüft wurde. Sollte es Fragen zur Leistungsfähigkeit oder Zulassung des Produkts geben, kann anhand des EAD transparent dargelegt werden, welche Prüfungen dem CE-Kennzeichen zugrunde liegen. Im Normalbetrieb wird das EAD selbst selten benötigt, es untermauert jedoch die technische Validität der ETA und damit die Verwendbarkeit des Türsystems.

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Identifikation, Bewertung und Dokumentation der Gefährdungen beim Betrieb kraftbetätigter Türen in Arbeitsstätten

Relevante Normen/Regelwerke

ArbStättV, ASR V3

Schlüsselelemente

Betrachtung von Quetsch-/Scherspalten
Bewertung von Fangstellen
Verhalten der Tür bei Stromausfall
Überprüfung der Notöffnung
Interaktion mit Fluchtwegen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Praktische Hinweise

Muss regelmäßig aktualisiert werden; Grundlage für Unterweisungen und Sicherheitsmaßnahmen gemäß ArbStättV

Erläuterung

Gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für jede Arbeitsstätte – und damit auch für kraftbetätigte Türen in Arbeitsräumen – eine umfassende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Die Arbeitsstättenregel ASR V3 konkretisiert dabei das Vorgehen. In dieser Dokumentation werden alle potenziellen Gefährdungen durch die automatische Tür systematisch erfasst und bewertet. Besonders zu berücksichtigen sind mechanische Quetsch- und Scherstellen an Türflügeln, mögliche Fangstellen für Körperteile, das Verhalten der Tür bei einem Stromausfall (z. B. ob sie automatisch öffnet oder manuell geöffnet werden muss), sowie die Notöffnungsmechanismen. Ebenfalls einzubeziehen ist die Integration der Tür in Flucht- und Rettungswege – beispielsweise muss gewährleistet sein, dass sich die Tür im Notfall jederzeit leicht öffnen lässt. Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung hält fest, welche Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden (etwa Sicherheitsabschaltungen, Sensoren, Warnhinweise oder Schulungen der Beschäftigten), um die festgestellten Risiken zu minimieren. Sie muss regelmäßig – insbesondere bei technischen Änderungen an der Tür oder nach Unfällen/Beinaheunfällen – überprüft und aktualisiert werden. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für Betriebsanweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiter und dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, dass alle Gefahrenquellen erkannt und beherrscht werden.

Produktspezifische technische Dokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktspezifische technische Dokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauproduktbezogenen Leistungsmerkmale der Tür (z. B. Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, Wärmedurchlass)

Relevante Normen/Regelwerke

EU 305/2011

Schlüsselelemente

Produktdaten
technische Zeichnungen
Prüfzeugnisse
Materialangaben
Produktspezifikationen

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Grundlage für Leistungs- und Konformitätserklärungen; muss dauerhaft in der FM-Bauproduktakte archiviert werden

Erläuterung

Die EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) verpflichtet den Hersteller, für jedes Bauprodukt eine spezifische technische Dokumentation zu erstellen. Darin werden alle wesentlichen Leistungsmerkmale der Tür festgehalten und durch entsprechende Nachweise belegt. Prüfzeugnisse anerkannter Prüfinstitute (etwa zur Feuerwiderstandsdauer oder Rauchdichtheit), technische Zeichnungen und Konstruktionspläne, Material- und Bauteilangaben sowie Produktspezifikationen sind typische Bestandteile dieser Dokumentation. Sie dient als Grundlage dafür, dass der Hersteller eine Leistungserklärung erstellen und die CE-Kennzeichnung anbringen darf. Mit anderen Worten: In der technischen Dokumentation wird nachvollziehbar dokumentiert, welche Eigenschaften (z. B. Feuerwiderstandsklasse, Widerstandsfähigkeit gegen Windlast, Wärmedämmwert) die kraftbetätigte Tür aufweist und wie diese geprüft bzw. berechnet wurden. Im Facility Management muss diese Dokumentation oder zumindest die daraus hervorgehenden Leistungsnachweise dauerhaft aufbewahrt werden. So kann jederzeit – etwa bei Bauabnahmen, Begehungen oder Zertifizierungen – belegt werden, dass die Tür die vorgeschriebenen Bauproduktanforderungen erfüllt.

Gründungserklärung – Teilweise fertiggestellte Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Einbauerklärung für unvollständige Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass maschinentechnische Teilkomponenten der Tür (Antriebe, Sensorik) den Anforderungen für unvollständige Maschinen entsprechen

Relevante Normen/Regelwerke

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Schlüsselelemente

technische Beschreibung
angewandte Normen
Restrisikobewertung
Hinweise zur Gesamtmaschinenkonformität
Herstellerangaben

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Wird häufig für Antriebseinheiten, Steuerungssysteme und Sensorkomponenten benötigt; geht später in die Gesamt-Konformität über

Erläuterung

Automatische Türsysteme bestehen oft aus mehreren Teilkomponenten verschiedener Hersteller – zum Beispiel dem Antriebsmotor, der Steuerungseinheit und diversen Sensoren. Solche Komponenten gelten gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG teilweise als unvollständige Maschinen, wenn sie für sich genommen noch keine vollständige Funktion erfüllen. Der jeweilige Komponentenhersteller muss in diesem Fall eine Einbauerklärung mitliefern. Darin bestätigt er, dass seine Komponente alle einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt, die auf diese unvollständige Maschine anwendbar sind. In der Einbauerklärung werden eine technische Beschreibung der Komponente und die angewandten Normen aufgeführt; zudem wird dargelegt, welche Restrisiken verbleiben und welche Anforderungen an den Einbau in die Gesamtkonstruktion zu beachten sind. Diese Erklärung ist wichtig für denjenigen, der die gesamte Türanlage zusammenbaut (z. B. der ausführende Betrieb beim Einbau der Tür vor Ort). Er kann die Einbauerklärungen aller Teilkomponenten in die Gesamtdokumentation übernehmen. Erst für die fertig montierte Gesamtmaschine Tür muss dann eine vollständige Konformitätserklärung (siehe Punkt 1.6) erstellt werden. Die Einbauerklärungen der Teilkomponenten bilden also einen unabdingbaren Zwischenschritt auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung der kompletten Türanlage.

Betriebsanleitung gemäß ProdSG

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebs- und Bedienungsanleitung gemäß ProdSG

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass Betreiber und Nutzer über Montage, Bedienung, Notfallmaßnahmen und Wartung informiert sind

Relevante Normen/Regelwerke

ProdSG

Schlüsselelemente

Funktionsbeschreibung
Sicherheitshinweise
Not-Aus- und Notöffnungssysteme
Wartungsintervalle
Störungsdiagnose

Verantwortlich

Hersteller / Händler

Praktische Hinweise

Muss jederzeit verfügbar sein; dient als Grundlage für Schulungen und FM-Instandhaltungsplanung

Erläuterung

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer, ihren Produkten eine verständliche Betriebsanleitung in deutscher Sprache beizufügen. Für eine kraftbetätigte Tür bedeutet dies, dass alle Informationen für den sicheren Betrieb, die Montage und die Instandhaltung bereitgestellt werden müssen. In der Betriebsanleitung beschreibt der Hersteller zunächst die Funktionsweise der Türanlage und gibt Hinweise zur sicheren Bedienung. Wichtige Inhalte sind unter anderem Sicherheitshinweise (z. B. Warnungen vor Quetschgefahren oder dem unbefugten Eingriff in die Steuerung), detaillierte Anweisungen für den Fall einer Störung oder eines Notfalls (z. B. Betätigung des Not-Aus-Schalters, manuelle Notöffnung bei Stromausfall) sowie Vorgaben zu regelmäßigen Wartungen und Prüfungen. Auch die Wartungsintervalle und Kontrollen, die für einen sicheren Dauerbetrieb erforderlich sind, werden vom Hersteller festgelegt und in der Anleitung dokumentiert. Für das Facility Management ist es entscheidend, dass diese Betriebsanleitung jederzeit vor Ort verfügbar ist – sowohl für das Bedienpersonal als auch für Service- und Wartungstechniker. Sie dient als Basis für die Schulung der Mitarbeiter im richtigen Umgang mit der Tür und fließt in die Planung der Instandhaltung ein. Bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungen wird das Vorhandensein und die Beachtung der Betriebsanleitung als Nachweis eines ordnungsgemäßen Betriebs angesehen.

Technische Informationen für die Gefährdungsbeurteilung – Kraftbetätigte Türen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Technische Daten für die Risikobewertung nach DIN EN 12453

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung sicherheitsrelevanter Parameter für automatische Türen, die in die Gefährdungsbeurteilung einfließen müssen

Relevante Normen/Regelwerke

DIN EN 12453

Schlüsselelemente

zulässige Kräfte & Geschwindigkeiten
Sensorik & Absicherungssysteme
Schutzmaßnahmen gegen Einklemmen/Quetschen
Türverhalten bei Energieausfall
Notöffnung & Redundanzen

Verantwortlich

Hersteller (Datenbereitstellung) / Arbeitgeber (Bewertung)

Praktische Hinweise

DIN EN 12453 ist die technische Kernnorm für Sicherheit kraftbetätigter Türen; Prüfsachverständige stützen ihre Bewertung direkt auf diese Daten

Erläuterung

Damit eine Gefährdungsbeurteilung (siehe Punkt 1.1) fachgerecht durchgeführt werden kann, benötigt der Arbeitgeber technische Detailinformationen zur Tür. Hier kommt die Norm DIN EN 12453 ins Spiel, die Anforderungen an die Nutzungssicherheit von kraftbetätigten Türen und Toren definiert. Der Türhersteller stellt dem Betreiber in der Regel ein Datenblatt oder technische Unterlagen zur Verfügung, die alle sicherheitsrelevanten Kenngrößen der Tür aufführen. Dazu zählen unter anderem die maximal zulässigen Schließ- und Öffnungskräfte, die Höchstgeschwindigkeit der Türbewegung, die Art und Reichweite der eingesetzten Sensorik (z. B. Bewegungsmelder, Lichtschranken, Schaltleisten) sowie konstruktive Schutzmaßnahmen gegen Einklemmen oder Quetschen. Ebenso wichtig sind Angaben darüber, wie die Tür bei einem Stromausfall reagiert (öffnet sie automatisch durch Federkraft oder Notstrom, bleibt sie stehen, etc.) und welche Notbetätigungen oder Redundanzsysteme existieren, um die Tür im Notfall manuell öffnen zu können. All diese technischen Kenndaten fließen unmittelbar in die Gefährdungsbeurteilung ein: Sie erlauben es, das Restrisiko quantitativ einzuschätzen und zu prüfen, ob die Tür im Rahmen der vorgegebenen Grenzwerte der DIN EN 12453 betrieben wird. Prüfsachverständige und Sachkundige, die jährliche Sicherheitsprüfungen gemäß ASR A1.7 durchführen, verlangen ebenfalls diese Informationen. Sie nutzen z. B. die vorgegebenen Maximalwerte aus DIN EN 12453, um mittels Messung der Schließkräfte oder Funktionsprüfungen sicherzustellen, dass die Türanlage den Normvorgaben entspricht. Die technischen Sicherheitsdaten der Tür bilden somit das Rückgrat für alle weiteren organisatorischen Schutzmaßnahmen und Prüfprozesse.

EU-Konformitätserklärung / EU-Leistungserklärung (Maschinenverordnung 2023/1230)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EU-Konformitätserklärung / EU-Leistungserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung, dass die kraftbetätigte Tür alle Anforderungen der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 erfüllt

Relevante Normen/Regelwerke

EU 2023/1230, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, 9. ProdSV

Schlüsselelemente

CE-Kennzeichnung
angewandte Normen und Prüfverfahren
Konformitätsbewertungsstelle
Restgefahrenhinweise
Herstellerverantwortliche Person

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Neuer Pflichtstandard ab Übergangszeitraum der Maschinenverordnung; bei baurechtlichen Prüfungen vorzulegen

Erläuterung

Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 hat die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abgelöst und bringt aktualisierte Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen. Für die kraftbetätigte Tür muss der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, in der er verbindlich erklärt, dass das Produkt den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht. Dieses Dokument ist Voraussetzung dafür, dass die Tür die CE-Kennzeichnung als Maschine tragen darf. In der Konformitätserklärung werden unter anderem die angewandten harmonisierten Normen (z. B. DIN EN 12453 für die Türsicherheit, DIN EN 60335 für elektrische Sicherheit usw.) aufgeführt, nach denen geprüft oder konstruiert wurde. Falls eine benannte Konformitätsbewertungsstelle (z. B. TÜV oder DEKRA) in den Prüf- und Zertifizierungsprozess eingebunden war, wird auch dies angegeben. Ferner enthält die Erklärung Angaben zu eventuellen Restrisiken, auf die der Betreiber besonders hingewiesen wird (beispielsweise der Hinweis, dass bei einem Stromausfall eine manuelle Öffnung erforderlich sein kann). Abschließend benennt der Hersteller in der EU-Konformitätserklärung eine verantwortliche Person (mit Name und Funktion), die die Richtigkeit der Angaben bestätigt und die Erklärung unterschreibt. Im Übergangszeitraum bis zur vollständigen Geltung der neuen Maschinenverordnung (voraussichtlich bis 2027) sind noch beide Rechtsgrundlagen – die alte Richtlinie und die neue Verordnung – relevant. In der Praxis sollte jedoch bereits jetzt die Konformitätserklärung gemäß der neuen Verordnung erstellt und im Dokumentationsordner der Tür abgelegt werden. Bei Bauabnahmen oder behördlichen Prüfungen (etwa durch die Gewerbeaufsicht oder Sachverständige) wird die Vorlage der Konformitätserklärung gefordert, um nachzuweisen, dass die automatische Tür rechtssicher als „Maschine“ in Verkehr gebracht und betrieben wird.

EC-Konformitätserklärung für Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EC-Konformitätserklärung für Bauprodukte

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Tür als Bauprodukt EU-konform in Verkehr gebracht wurde

Relevante Normen/Regelwerke

DIN 18384

Schlüsselelemente

CE-Kennzeichnung
technische Normen
Herstellerangaben
produktspezifische Prüfungen

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Muss der Bauleitung vorgelegt werden; Bestandteil des Bauproduktnachweises nach VOB/C

Erläuterung

Neben der Maschinen-Konformität (Punkt 1.6) muss für eine kraftbetätigte Innentür auch die Einhaltung des Bauproduktenrechts dokumentiert sein. Hierfür stellt der Hersteller eine EU-Bauproduktkonformitätserklärung (oft in Form der Leistungserklärung nach der Bauprodukteverordnung) aus. Darin wird bestätigt, dass die Tür als Bauprodukt – z. B. hinsichtlich brandtechnischer Eigenschaften, Tragfähigkeit, Wärme- oder Schalldämmung – den geltenden europäischen Vorgaben entspricht. Wesentliche Bestandteile dieser Erklärung sind die Nennung der einschlägigen bautechnischen Normen (z. B. EN 16034 für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, EN 14351 für Türen und Fenster), die Angaben zum Hersteller und zum Produkt (inklusive Typen- oder Seriennummer) sowie Hinweise auf durchgeführte Prüfungen oder Zulassungen (etwa eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Prüfzeugnisse). In der deutschen Baupraxis verlangen Bauaufsichtsbehörden und Bauleitungen im Rahmen von Abnahmen, dass solche Konformitätsnachweise für die eingebauten Produkte vorliegen. Die VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) – hier exemplarisch DIN 18384 – sieht vor, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Nachweise und Konformitätserklärungen für die verbauten technischen Produkte übergibt. Somit gehört die EC-Konformitätserklärung der Tür zur Bauakte des Gebäudes. Sie stellt sicher, dass die automatische Tür auch aus baurechtlicher Sicht ordnungsgemäß in Verkehr gebracht und verwendet wird – ein Aspekt, der z. B. für den Versicherungsschutz im Schadensfall und für spätere Umbauten oder Prüfungen von großer Bedeutung ist.

Leistungserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung (DoP) für Bauprodukt/Maschine

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der erklärten Leistungseigenschaften gemäß EU-Bauproduktrecht und technischen Regeln

Relevante Normen/Regelwerke

EU 2024/3110, EU 305/2011, DIN 18421, DGUV-I 208-026

Schlüsselelemente

wesentliche Merkmale (z. B. Schlagfestigkeit, Dichtheit)
angewandte Normen
Leistungsklassen
CE-Kennzeichnung
Verwendungsgrenzen

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Muss in der Betreiberakte vorliegen; Grundlage für Abnahme, Wartung und spätere Nachweispflichten im Brandschutz oder bei Schadensfällen

Erläuterung

Die Leistungserklärung ist eines der wichtigsten Dokumente für Bauprodukte. Sie beschreibt die geprüften Eigenschaften der kraftbetätigten Tür und ist Voraussetzung für deren CE-Kennzeichnung sowie den rechtssicheren Einbau. In der Leistungserklärung sind alle wesentlichen Merkmale des Türsystems mit den zugehörigen Leistungsklassen aufgeführt – beispielsweise mechanische Festigkeit, Schlag- und Stoßfestigkeit, Luft- und Dichtheit, Schalldämmwerte oder Wärmedurchgangskoeffizienten (sofern relevant). Ebenso werden hier die angewandten harmonisierten Normen und der vorgesehene Verwendungszweck festgehalten. Für das Facility Management (FM) dient die DoP als Grundlage, um bei der Abnahme zu prüfen, ob die Tür die zugesicherten Leistungen erfüllt, und um die Wartungsplanung darauf abzustimmen (etwa um Dichtungen oder Schließkräfte im Betrieb an den deklarierten Werten auszurichten). Im laufenden Betrieb ist die Leistungserklärung ein rechtssicherer Nachweis: Sie wird in der Betreiberakte aufbewahrt und kann bei Brandschutz-Begehungen, Versicherungsfällen oder Behördenaudits vorgelegt werden, um die normgerechte Ausführung und Leistungsfähigkeit der Türanlage zu belegen. Damit bildet die Leistungserklärung einen unverzichtbaren Bestandteil der Dokumentation für Sicherheit und Compliance über den gesamten Lebenszyklus der Tür.

Montageanleitung – Unvollständige Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Montage-/Einbauanleitung für unvollständige Maschinen (Türantriebe, Sensorik, Steuerungen)

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass Halbfabrikate korrekt zu einer vollständigen Maschine integriert werden

Relevante Normen/Regelwerke

EU 2023/1230, RL 2006/42/EG, DIN EN 809

Schlüsselelemente

technische Schnittstellen
mechanische/elektrische Anschlussbedingungen
Sicherheits- und Restgefahrenhinweise
Anforderungen an Funktionsprüfungen
Installationsfreigabe

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Unverzichtbar beim Austausch von Antriebseinheiten oder Modernisierung; dient als Grundlage für die Schlusskonformitätserklärung des Systems

Erläuterung

Unvollständige Maschinen wie Türantriebe, Steuerungsmodule oder Sensorik werden erst durch korrekte Montage und Integration zur sicheren Gesamtmaschine. Die Montageanleitung stellt sicher, dass diese Einzelkomponenten gemäß den Vorgaben des Herstellers eingebaut und angeschlossen werden. Sie enthält detaillierte Angaben zu mechanischen Befestigungspunkten, elektrischen Anschlüssen und zur Einbindung in die vorhandene Türanlage. Zudem weist sie auf notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Restgefahren hin, die beim Einbau zu beachten sind – zum Beispiel die korrekte Justierung von Endlagenschaltern oder die Einhaltung von Mindestsicherheitsabständen für Sensoren. Gemäß der Maschinenrichtlinie (bzw. der neuen Maschinenverordnung EU 2023/1230) ist eine solche Anleitung verpflichtend für alle unvollständigen Maschinen. In der Praxis bedeutet dies: Beim Nachrüsten oder Modernisieren einer kraftbetätigten Tür (etwa Austausch des Antriebs oder Ergänzung zusätzlicher Sensoren) muss die Montageanleitung des Herstellers vorliegen und strikt befolgt werden. Sie ist Grundlage dafür, dass der Inbetriebnehmer bzw. ausführende Betrieb im Anschluss eine Schluss-Konformitätserklärung für das Gesamtsystem ausstellen kann. Ohne diese Montageanleitung wäre die sichere Integration der Komponenten nicht gewährleistet, was zu Haftungsrisiken und zum Verlust der CE-Konformität führen würde. Daher gehört sie zwingend zur technischen Dokumentation der Türanlage und sollte im Betreiberdokumentation jederzeit verfügbar sein.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Türsystem trotz Abweichungen oder Sonderbauweisen bauordnungsrechtlich verwendet werden darf

Relevante Normen/Regelwerke

HBauO

Schlüsselelemente

bautechnische Nachweise
Prüfberichte
behördliche Zustimmung
Auflagen & Bedingungen
Sonderlösungen für Bestandssituationen

Verantwortlich

Hersteller / Bauaufsicht

Praktische Hinweise

Besonders wichtig bei Sanierungen, Sondergrößen oder Spezialanwendungen in Rettungswegen oder stark frequenzierten Bereichen

Erläuterung

Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall ist immer dann erforderlich, wenn für ein kraftbetätigtes Türsystem kein allgemeines Regelwerk oder keine harmonisierte Norm greift. In solchen Fällen – beispielsweise bei Sonderkonstruktionen, Übergrößen oder der Nutzung automatischer Türen in Rettungswegen, die von den Standardvorgaben abweichen – muss individuell nachgewiesen werden, dass die Tür bauordnungsrechtlich zulässig ist. Dieser Nachweis wird oft als Zustimmung im Einzelfall (ZiE) von der obersten Bauaufsichtsbehörde erteilt. Er umfasst in der Regel eine technische Begutachtung, inklusive Prüfberichte anerkannter Prüfinstitute und spezifischer bautechnischer Nachweise (etwa zur Standsicherheit, zum Rauch- und Brandschutz oder zur Barrierefreiheit). Zusätzlich werden behördliche Bedingungen und Auflagen definiert, unter denen die Tür betrieben werden darf – z. B. zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, verkürzte Wartungsintervalle oder beschränkte Nutzungen. Für den Betreiber ist dieses Dokument von höchster Bedeutung: Es legitimiert die Nutzung der speziellen Türanlage rechtlich und zeigt alle Auflagen auf, die einzuhalten sind. Im FM-Kontext muss der Verwendbarkeitsnachweis sorgfältig in der Betreiberakte verwahrt werden. Er wird bei Abnahmen oder Wiederholungsprüfungen durch Behörden oder Sachverständige eingefordert, um sicherzustellen, dass trotz Abweichung von Normen die Sicherheit und Vorschriften eingehalten sind. So wird garantiert, dass auch unkonventionelle Türlösungen langfristig rechtssicher und sicherheitsgerecht betrieben werden können.

Bauphysikalische Nachweise

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalische Nachweise für kraftbetätigte Türen

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass Türblatt, Zarge und Einbau die geforderten bauphysikalischen Eigenschaften erfüllen

Relevante Normen/Regelwerke

DIN 18355

Schlüsselelemente

Dichtheit
Schallschutzwerte
Toleranzmaße
bauphysikalische Anschlussdetails
Materialkennwerte

Verantwortlich

Ausführender Tischler-/Metallbaubetrieb

Praktische Hinweise

Relevant für spätere Reklamationen, Schadensanalysen und energetische Betrachtungen in FM-Systemen

Erläuterung

Auch kraftbetätigte Innentüren müssen alle bauphysikalischen Anforderungen erfüllen, die an das Bauteil gestellt werden. Dazu zählen insbesondere Schallschutz, Wärmedämmung (sofern die Tür klimatisch trennen soll), Luftdichtheit und ggf. Brandschutz oder Rauchschutz (wenn auch diese Funktionen vorgesehen sind). Die Bauphysikalischen Nachweise dokumentieren, dass Türblatt, Zarge und Montage den geforderten Leistungswerten entsprechen. Typischerweise umfassen sie Messprotokolle oder Herstellerzertifikate, z. B. zur erreichten Schalldämmung in Dezibel oder zur Einhaltung von Luftdurchlässigkeitsklassen. Ebenfalls werden Toleranzmaße und Anschlussdetails festgehalten – etwa wie die Tür in die Wandöffnung eingebaut wurde, um Wärmebrücken oder Schallübertragungen zu vermeiden. Verantwortlich für die Vorlage dieser Nachweise ist in der Regel der ausführende Fachbetrieb (Tischlerei oder Metallbauer), der die Tür geliefert und eingebaut hat. Aus FM-Sicht sind diese Dokumente wichtig, um im Nachhinein die Qualität der Ausführung nachvollziehen zu können. Bei Reklamationen (z. B. Zugerscheinungen durch undichte Türen oder Lärmbelästigung durch unzureichenden Schallschutz) dienen die Nachweise als Referenz, ob die Tür gemäß Spezifikation eingebaut wurde. Sie ermöglichen auch Schadensanalysen, falls im Betrieb Abweichungen auftreten (etwa Feuchtigkeitsschäden durch mangelnde Abdichtung). Darüber hinaus sind bauphysikalische Kenndaten relevant für die energetische Bewertung eines Gebäudes; im Betreiberarchiv können sie herangezogen werden, um z. B. Dämmstandards zu prüfen oder energetische Berechnungen durchzuführen. Insgesamt tragen die Bauphysikalischen Nachweise dazu bei, die Funktionsfähigkeit und Komforteigenschaften der Türanlage langfristig sicherzustellen und zu dokumentieren.

Produktinformationen – Kraftbetätigte Türen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktinformationen gemäß DIN EN 16361

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung aller sicherheits- und funktionsrelevanten Informationen zu kraftbetätigten Innentüren

Relevante Normen/Regelwerke

DIN EN 16361

Schlüsselelemente

Funktionsprinzip
Sicherheitsanforderungen (Personenschutz)
Steuerungslogik
Einstellung von Kräften, Geschwindigkeiten, Haltezeiten
Verwendungsgrenzen

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Wichtig für Erstprüfung, Parametrierung, Instandhaltung und spätere Funktionskontrollen

Erläuterung

Gemäß DIN EN 16361 müssen Hersteller von kraftbetätigten Türen umfassende Produktinformationen bereitstellen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Betriebs- und Wartungsanleitungen der Türanlage. Diese Dokumentation beschreibt detailliert das Funktionsprinzip des Türsystems (z. B. Schiebe-, Karussell- oder Drehtür) und enthält alle sicherheitsrelevanten Hinweise für den Betrieb. Insbesondere werden die Sicherheitsanforderungen zum Personenschutz aufgeführt, etwa welche Schutzeinrichtungen (Sensoren, Lichtschranken, Kraftbegrenzung etc.) vorhanden sind und wie sie korrekt funktionieren müssen. Die Steuerungslogik und Programmierung der Tür wird erläutert, inklusive Einstellmöglichkeiten für Öffnungs- und Schließgeschwindigkeiten, Kräfte und Haltezeiten. Ebenso definieren die Produktinformationen die Verwendungsgrenzen der Tür – also unter welchen Umweltbedingungen, Frequentierungen und Einsatzbereiche die Anlage betrieben werden darf (z. B. maximale Zyklenzahl, Temperaturbereich, keine Außenanwendung falls nicht dafür vorgesehen etc.). Für das Facility Management ist dieses Dokumentationselement unerlässlich: Bei der Erstabnahme und Inbetriebnahme dient es dazu, die Tür korrekt zu parametrieren und eine Erstprüfung aller Funktionen (einschließlich Sicherheitseinrichtungen) durchzuführen. Im weiteren Betrieb wird auf die Herstellerinformationen bei Wartungen und Störungsbehebungen zurückgegriffen, um z. B. Referenzwerte für Nachjustierungen zu haben oder korrekte Ersatzteile und Schmierstoffe zu identifizieren. Auch bei wiederkehrenden Funktionskontrollen oder sicherheitstechnischen Prüfungen bildet die Produktinformation die Soll-Vorgaben, an denen die Türmesswerte gemessen werden. Kurz: Die vom Hersteller bereitgestellten Produktinformationen nach DIN EN 16361 gewährleisten, dass der Betreiber die Türanlage über den gesamten Lebenszyklus hinweg sicher, sachgerecht und effizient betreiben und instand halten kann.

Prüfbuch – Elektrische Anlagen (nur auf BG-Anforderung)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbuch für elektrische Betriebsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller elektrotechnischen Prüfungen gemäß DGUV-V 3

Relevante Normen/Regelwerke

DGUV-V 3

Schlüsselelemente

Schutzleiterprüfung
Isolationsmessung
Funktionsprüfung
Prüfintervalle
Prüfverantwortliche

Verantwortlich

Betreiber / Elektrofachkraft

Praktische Hinweise

Wird insbesondere in sensiblen Bereichen von Berufsgenossenschaften ausdrücklich gefordert

Erläuterung

Die elektrischen Komponenten kraftbetätigter Türen (Antriebsmotor, Steuerung, Sensorik etc.) unterliegen neben den spezifischen Türnormen auch den allgemeinen elektrischen Sicherheitsvorschriften. Daher fordert die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelmäßige Prüfungen aller elektrischen Betriebsmittel – hierzu zählen auch fest installierte Türantriebe und deren Steuerungseinheiten. In einem Prüfbuch für elektrische Anlagen werden sämtliche Prüfergebnisse dieser Wiederholungsprüfungen dokumentiert. Typische Inhalte sind z. B. das Datum der Prüfung, der Umfang (Schutzleiterdurchgängigkeit, Isolationswiderstand, Auslösung der Sicherungseinrichtungen, Funktion von Not-Halt oder anderer Sicherheitsschaltungen) sowie die gemessenen Werte und das Prüfergebnis (Bestanden/Nicht bestanden). Ebenfalls werden das festgelegte Prüfintervall und die verantwortliche Elektrofachkraft vermerkt. Ein solches Prüfbuch wird insbesondere in sicherheitssensiblen Bereichen von den Berufsgenossenschaften (BG) oder Aufsichtsbehörden verlangt – etwa in Krankenhäusern, Versammlungsstätten oder Betrieben mit hohem Publikumsverkehr, wo elektrisch betriebene Türen im Notfall einwandfrei funktionieren müssen. Obwohl in normalen Büro- oder Wohngebäuden die Prüfprotokolle elektrischer Sicherheitsprüfungen auch Bestandteil des allgemeinen Wartungsnachweises sein können, bietet ein separates Prüfbuch den Vorteil einer klaren Nachvollziehbarkeit aller elektrotechnischen Kontrollen. Für den Betreiber bedeutet dies zusätzliche Rechtssicherheit: Im Falle eines elektrischen Defekts oder Unfalls kann mit dem Prüfbuch belegt werden, dass die Türanlage gemäß DGUV-V 3 fristgerecht geprüft und sicher betrieben wurde. Somit ist das Prüfbuch für elektrische Anlagen ein ergänzendes Dokument auf Anforderung, das die allgemeine Betreiberdokumentation in puncto Elektrosicherheit komplettiert.

Prüfbuch – Kraftbetätigte Türen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbuch für kraftbetätigte Türen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller sicherheitstechnischen Funktionsprüfungen und Wartungen

Relevante Normen/Regelwerke

DGUV-I 208-026

Schlüsselelemente

jährliche Sachkundigenprüfung
monatliche Sichtprüfungen
Kräfte- und Geschwindigkeitseinstellungen
Sicherheitssensorprüfung
Mängel und Maßnahmen

Verantwortlich

Hersteller + Betreiber

Praktische Hinweise

Pflichtdokument für Betriebssicherheit; wird im Schadensfall, bei Begehungen und durch Versicherungen eingefordert

Erläuterung

Das Prüfbuch ist das zentrale Nachweisdokument für den sicheren Betrieb kraftbetätigter Türen. Darin werden sämtliche Prüf- und Wartungsaktivitäten chronologisch festgehalten, um jederzeit die Betriebssicherheit der Anlage belegen zu können. Bereits bei der Erstinbetriebnahme wird vom Hersteller oder Installationsbetrieb ein Eintrag vorgenommen (Abnahmeprüfung), und anschließend obliegt es dem Betreiber, das Prüfbuch fortzuführen. Wesentlicher Bestandteil sind die jährlichen Prüfungen durch einen Sachkundigen (befähigte Person). Hierbei wird die Tür nach DGUV und Herstellervorgaben umfassend auf Sicherheit und Funktion geprüft – inklusive Messung der Schließ- und Öffnungskräfte, Überprüfung der Schließgeschwindigkeit, Test aller Sicherheits- und Schutzsensoren (z. B. Lichtschranken, Sensorleisten) sowie Kontrolle mechanischer Komponenten. Das Ergebnis jeder Sachkundigenprüfung (einschließlich festgestellter Mängel und durchgeführter Maßnahmen) wird mit Datum und Unterschrift im Prüfbuch dokumentiert. Ergänzend sind meist monatliche Sicht- und Funktionskontrollen durch das Betreiberpersonal vorgeschrieben, deren Durchführung ebenfalls im Prüfbuch vermerkt wird (z. B. Überprüfung der Notöffnungsfunktion, Gängigkeit der Tür, unbeschädigte Schutzeinrichtungen). Die DGUV Information 208-026 gibt hierzu praxisnahe Hinweise, um einen sicheren Zustand kontinuierlich zu gewährleisten. Im Schadens- oder Unfallfall – etwa wenn es zu einer Verletzung durch die Tür kommt – dient das lückenhaft geführte Prüfbuch als entscheidender Nachweis dafür, dass der Betreiber seiner Prüf- und Instandhaltungspflicht nachgekommen ist. Ebenso fordern Versicherungen oder Behörden bei Begehungen regelmäßig die Einsicht in das Prüfbuch, um sicherzustellen, dass die Türanlage den vorgeschriebenen Sicherheitsstandard erfüllt. Ein vollständig geführtes Prüfbuch (ggf. auch als digitales Wartungsprotokoll) minimiert somit Haftungsrisiken erheblich. Insgesamt garantiert es Transparenz und Nachvollziehbarkeit über die gesamte Lebensdauer der Tür: Jede Wartung, jede Prüfung und jede Veränderung am System ist dokumentiert. Dadurch kann im Facility Management jederzeit der aktuelle Wartungsstand und die Historie der Anlage nachvollzogen werden – ein unverzichtbarer Faktor für rechtssicheren Betrieb und dauerhafte Betriebssicherheit.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Türanlage als Bauprodukt den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügt

Relevante Normen/Regelwerke

HBauO

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung
Prüfergebnisse & Klassifizierungen
Anforderungen an Einbau & Verwendung
Auflagen / Einschränkungen
Gültigkeit & Ausstellende Stelle

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Muss in der Bauakte vorliegen; wird bei Baubehörden- und Brandschutzabnahmen eingefordert.

Erläuterung

Das abP bestätigt, dass die Türanlage bauordnungsrechtlich verwendbar ist. Ohne diesen Nachweis darf die Tür in vielen Gebäudetypen (insbesondere bei brandschutztechnischen oder sicherheitsrelevanten Anforderungen) nicht eingebaut werden. Es wird durch eine bauaufsichtlich anerkannte Prüfstelle im Sinne der HBauO ausgestellt. Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis enthält in der Regel konkrete Auflagen und Hinweise zur Verwendung des Produkts sowie eine zeitliche Befristung der Gültigkeit. In der Praxis verlangen Bauaufsichtsbehörden und Brandschutzprüfer bei Abnahmen die Vorlage des abP. Daher muss dieses Prüfzeugnis in der Bau- und Objektakte aufbewahrt werden, um die ordnungsgemäße Zulassung des Türsystems jederzeit nachweisen zu können.

Statische Berechnungen inkl. Ausführungszeichnungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnung & Konstruktionszeichnungen

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der Tragfähigkeit von Zarge, Türblattaufhängung, Laufschienen und Befestigungspunkten

Relevante Normen/Regelwerke

DIN 18355

Schlüsselelemente

Lastannahmen
Materialkennwerte
Befestigungsnachweise
Bauanschlüsse
Tragfähigkeitsnachweis für Sonderkonstruktionen

Verantwortlich

Ausführender Betrieb / Tragwerksplaner

Praktische Hinweise

Besonders wichtig bei schweren oder großformatigen kraftbetätigten Türen; Bestandteil der Bestandsunterlagen.

Erläuterung

DIN 18355 verpflichtet zu technischen Nachweisen, wenn tragende oder sicherheitsrelevante Bauteile verändert oder eingebaut werden. Kraftbetätigte Innentüren belasten Zargen, Laufschienen und Befestigungen dynamisch, weshalb eine statische Bewertung erforderlich ist. Die statische Berechnung stellt sicher, dass Zarge, Rahmen und Befestigungspunkte die auftretenden Lasten – sowohl das Eigengewicht des Türblatts als auch die dynamischen Kräfte beim Öffnen und Schließen – dauerhaft und sicher aufnehmen können. Sie umfasst typischerweise alle relevanten Lastannahmen, Materialkennwerte und Konstruktionsdetails, aus denen die Dimensionierung und Befestigungsart hervorgehen. Das Ergebnis dieser Berechnungen und die zugehörigen Ausführungszeichnungen werden als Teil der Bestandsunterlagen abgelegt und dienen im Falle von Prüfungen oder späteren Umbauten als Nachweis der Standsicherheit der Türanlage.

Besondere technische Unterlagen – Unvollständige Maschine

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Spezielle technische Dokumentation für unvollständige Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der maschinenrechtlichen Anforderungen für Türantriebe, Steuerungen und Sicherheitseinrichtungen

Relevante Normen/Regelwerke

Richtlinie 2006/42/EG

Schlüsselelemente

Einbauerklärung
technische Beschreibung der unvollständigen Maschine
Restrisikoanalyse
Schnittstellenbeschreibung zum Gesamtsystem
Montage- & Inbetriebnahmeanforderungen

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Muss dem Betreiber übergeben werden; Grundlage für CE-Konformität des kompletten Türsystems.

Erläuterung

Kraftbetätigte Innentüren enthalten Antriebe, Sensorik und Steuerungen. Diese gelten als unvollständige Maschinen, weshalb Hersteller eine Einbauerklärung und technische Unterlagen bereitstellen müssen. Die speziellen technischen Unterlagen gemäß Maschinenrichtlinie umfassen eine detaillierte Beschreibung des Türantriebssystems, die durchgeführte Risiko- und Restrisikoanalyse sowie Vorgaben für Einbau, Anschluss und Integration in die gesamte Türanlage. Durch die Einbauerklärung bestätigt der Hersteller, dass die unvollständige Maschine (z. B. der Türantrieb) die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt und sicher in eine vollständige Türanlage integriert werden kann. Dieses Dokument ist essenziell für die CE-Konformität des kompletten Türsystems und bildet auch die Grundlage für spätere Gefährdungsbeurteilungen des Betreibers. In der Praxis müssen die Unterlagen dem Betreiber bzw. Anlagenverantwortlichen übergeben werden, damit die Gesamtanlage korrekt in Betrieb genommen und bei Prüfungen lückenlos nachgewiesen werden kann, dass alle maschinentechnischen Anforderungen erfüllt sind.

Verwendbarkeitsnachweis gemäß VOB/C und Bauordnungsrecht

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der ordnungsgemäßen und rechtlich zulässigen Verwendung des Bauprodukts

Relevante Normen/Regelwerke

DIN 18379–18381, DIN 18421, HBauO

Schlüsselelemente

Leistungsbeschreibungen
Produktparameter
bauordnungsrechtliche Anforderungen
Montage- und Einsatzbedingungen
Einbaukonformität

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Wird in Ausschreibungen, bei Bauabnahmen und in FM-Betreiberakten benötigt.

Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis bestätigt die normgerechte und bauordnungsrechtlich zulässige Verwendung der Türanlage. Er ist Teil der formalen Dokumentation aller Türsysteme im Gebäude und dient der rechtssicheren Ausführung nach VOB/C. In diesem Nachweisdokument werden die Leistungsdaten und Eigenschaften der Tür, ihr zulässiger Verwendungszweck sowie die Einhaltung einschlägiger Bauvorschriften (z. B. Technische Baubestimmungen) aufgeführt. Der Nachweis kann durch Vorlage von Zertifikaten, Prüfzeugnissen (wie abP) oder Zulassungen (wie abZ) erbracht werden, welche belegen, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bereits bei der Ausschreibung fordern Auftraggeber in der Regel die Vorlage eines Verwendbarkeitsnachweises für angebotene Produkte. Spätestens zur Bauabnahme muss dieser Nachweis in der Dokumentation vorhanden sein, um gegenüber Behörden und Bauherrn sicherzustellen, dass nur zugelassene und geeignete Türanlagen verbaut wurden. Damit wird die Grundlage für einen mängelfreien, rechtskonformen Betrieb geschaffen.

Wartungsdokumentation – Kraftbetätigte Türen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsdokumentation (elektrisch betriebene Türen)

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der sicheren Nutzung und Barrierefreiheit durch regelmäßige Funktions- und Sicherheitsprüfungen

Relevante Normen/Regelwerke

DIN EN 16005

Schlüsselelemente

Funktionsprüfungen (Öffnen, Schließen, Sensorik)
Sicherheitsprüfungen (Quetschschutz, Notlaufbetrieb)
Wartungsintervalle
Prüfergebnisse & Mängel
Freigabevermerk

Verantwortlich

Instandhaltungsdienst / Wartungstechniker

Praktische Hinweise

Unverzichtbar im laufenden Betrieb; DIN EN 16005 verlangt regelmäßige Sicherheitsinspektionen.

Erläuterung

DIN EN 16005 regelt die sicherheitstechnischen Anforderungen an automatisierte Türen. Betreiber müssen daher Wartungs- und Sicherheitsdokumentationen führen, um Haftungsrisiken zu vermeiden und rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Konkret schreibt DIN EN 16005 vor, dass automatische Türanlagen regelmäßig durch sachkundige Personen inspiziert und gewartet werden. Mindestens einmal jährlich ist eine sicherheitstechnische Überprüfung aller Funktionen und Schutzeinrichtungen durchzuführen; bei Türen mit hoher Nutzungsfrequenz empfehlen Hersteller oft kürzere Intervalle. Alle geprüften Punkte – von der einwandfreien Öffnungs- und Schließfunktion über die Sensorik (z. B. Bewegungsmelder, Lichtschranken) bis hin zu Notstopps, Notentriegelungen und Quetschschutzleisten – sind im Wartungsprotokoll schriftlich festzuhalten. Festgestellte Mängel oder Verschleißteile müssen dokumentiert und unverzüglich behoben werden. Diese Wartungsnachweise sind vom Betreiber aufzubewahren. Im Schadens- oder Unfallfall kann so belegt werden, dass die Betreiberpflichten erfüllt und die Türen stets in sicherem Zustand gehalten wurden. Darüber hinaus verlangen Aufsichtsbehörden und Versicherer bei Audits häufig den Nachweis regelmäßiger Wartung nach DIN EN 16005.

Wartungsdokumentation nach VDMA 24186-0

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

VDMA-Wartungsnachweis für kraftbetätigte Innentüren

Zweck & Geltungsbereich

Standardisierte, FM-konforme Dokumentation aller Wartungsarbeiten

Relevante Normen/Regelwerke

VDMA 24186-0

Schlüsselelemente

Wartungsumfang
Austausch- & Justierarbeiten
Verschleißbewertung
Funktionsfreigabe
empfohlene Folgemaßnahmen

Verantwortlich

Wartungstechniker

Praktische Hinweise

Zentrale Grundlage für CAFM-Systeme und Betreiberpflichten; von Prüfdiensten und Versicherern akzeptierter Standard.

Erläuterung

VDMA 24186-0 setzt Maßstäbe für strukturierte, wiederkehrende Wartungsnachweise. Im FM ermöglicht sie eine systematische, prüfbare Dokumentation über den gesamten Lebenszyklus der Türanlage. Das VDMA-Einheitsblatt 24186 Teil 0 definiert ein einheitliches Gliederungs- und Nummernsystem für die Wartung von technischen Anlagen in Gebäuden. Es legt fest, welche Tätigkeiten im Rahmen der Wartung durchzuführen sind (z. B. Schmieren, Einstellen, Bauteiltausch) und wie diese einheitlich zu dokumentieren sind. Durch diese Standardisierung können Wartungsprotokolle verschiedener Türen oder Anlagen direkt miteinander verglichen und in einem CAFM-System ausgewertet werden. Für den Betreiber entsteht eine lückenlose Wartungshistorie, die von Prüforganisationen oder Versicherern als Nachweis ordnungsgemäßer Instandhaltung anerkannt wird. Insbesondere bei einer Vielzahl von Türanlagen im Gebäude sorgt VDMA 24186-0 dafür, dass keine Wartungspflicht übersehen wird und alle Arbeiten in gleichbleibender Qualität erfolgen.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

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Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine Bauabnahme (abZ)

Zweck & Geltungsbereich

Offizielle bauordnungsrechtliche Zulassung für Bauprodukte ohne harmonisierte Normen

Relevante Normen/Regelwerke

HBauO, DIN 18384

Schlüsselelemente

Zulassungsnummer
Anwendungsbeschränkungen
technische Mindestanforderungen
Montagehinweise
Gültigkeitszeitraum

Verantwortlich

DIBt

Praktische Hinweise

Notwendig für Sondertürsysteme oder wenn keine harmonisierte europäische Norm existiert.

Erläuterung

Die abZ bestätigt durch das DIBt, dass das Türsystem bauordnungsrechtlich eingesetzt werden darf und alle relevanten Anforderungen erfüllt. Sie ist ein verbindlicher Bestandteil der baurechtlichen Dokumentation eines solchen Türsystems. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird insbesondere benötigt, wenn für ein Bauprodukt keine harmonisierte europäische Norm (CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung) vorliegt. In diesem Zulassungsverfahren unterzieht das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) das Produkt einer umfassenden technischen Prüfung und Bewertung hinsichtlich Standsicherheit, Brandverhalten, Gebrauchstauglichkeit und weiterer Kriterien. Die erteilte Zulassung enthält detaillierte Bestimmungen und Auflagen, unter welchen Bedingungen und in welcher Ausführung die Türanlage verwendet werden darf. In der Regel ist die Zulassung auf einen bestimmten Zeitraum (oft fünf Jahre) befristet und kann danach erneuert werden. Bei Bauvorhaben muss die gültige abZ in den Projektunterlagen vorhanden sein, damit die Bauaufsicht die ordnungsgemäße Zulassung des eingebauten Türsystems überprüfen und bestätigen kann.