Innentüren (automatisch, in Fluchtwegen)
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Innentüren (automatisch, in Fluchtwegen)
Diese Dokumentationsübersicht definiert alle sicherheitsrelevanten, technischen und organisatorischen Unterlagen, die für Planung, Installation, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von automatischen Innen-Schiebetüren in Rettungswegen erforderlich sind. Aufgrund ihrer unmittelbaren Funktion für die Personenrettung sowie der besonderen Anforderungen an Energieversorgung, Berührungssicherheit und Hinderniserkennung unterliegen diese Türen einem besonders strengen Rechtsrahmen gemäß HBauO, ASR A1.7, DGUV-I 208-022, DGUV-V 3/4, VDE 0701/0702 und einschlägigen DIN-Normen. Ziel ist die Sicherstellung eines rechtssicheren, störungsfreien und auditfähigen Betriebs im Facility Management.
Automatische Fluchtweg-Innentüren im Betrieb
- Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel
- Prüfbericht der sicherheitstechnischen Prüfung
- Objekt-/Gebäudebegehungsprotokolle
- Prüfprotokoll elektrische Betriebsmittel
- Betriebsanweisung für automatische Innen-Schiebetüren
- Hersteller-Nutzerinformation
- Leistungsbeständigkeitszertifikat
- Betriebsanleitung • Maschinenrecht
- Betriebsanleitung & Sicherheitsinformationen
- Betriebshandbuch für kraftbetätigte Türen und Tore
- Hersteller-Betriebsanleitung für Maschinenkomponenten
- Europäische Technische Bewertung
- Europäisches Bewertungsdokument
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Produktspezifische technische Dokumentation
- Einbauerklärung – Teilweise fertiggestellte Maschinen
- Betriebsanleitung gemäß Produktsicherheitsgesetz
- Hersteller- und Betreiberinformationen
- EU-Konformitäts-/Leistungserklärung für Maschinen
- EG-Konformitätserklärung als Bauprodukt
- Bauprodukte und Maschinen
- Montageanleitung – Unvollständige Maschinen / Antriebseinheiten
- Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
- Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten
- Prüf- und Kontrollbuch
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- Statische Berechnungen inkl. erforderlicher Zeichnungen
- Besondere technische Unterlagen
- Verwendbarkeitsnachweis von Bauprodukten
- Wartungsdokumentation nach VDMA 24186-0
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis/Mängelbeseitigungsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation, dass sicherheitsrelevante Schäden, Störungen oder Fehlfunktionen vollständig beseitigt wurden |
| Relevante Normen/Regelwerke | HBauO (Verkehrssicherungspflicht) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der festgestellten Mängel |
| Verantwortlich | Betreiber / Instandhaltungspersonal |
| Praktische Hinweise | Essentiell bei Unfallverhütung, Haftungsfragen und Behördenprüfungen; im FM als Teil des Instandhaltungsnachweises erforderlich |
Erläuterung
Automatische Türen in Rettungswegen müssen jederzeit betriebsbereit und frei von sicherheitsrelevanten Mängeln sein. Die Bauordnung – beispielsweise die Hamburger Bauordnung (HBauO) – und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verpflichten den Betreiber, festgestellte Sicherheitsmängel unverzüglich zu beseitigen und die erfolgten Maßnahmen lückenlos zu dokumentieren. Ein Mängelbeseitigungsprotokoll hält detailliert fest, welcher konkrete Mangel an der Tür festgestellt wurde (Ort, Art und Ursache) und welche Reparaturmaßnahmen wann und durch wen durchgeführt wurden. Abschließend wird im Protokoll bestätigt, dass die Tür wieder betriebssicher und gefahrlos nutzbar ist – gegebenenfalls mit dem Vermerk, dass keine Restgefährdung mehr besteht. Im Facility Management dienen diese Nachweise der transparenten Nachverfolgung aller Instandsetzungen und untermauern bei internen Audits die Erfüllung der Betreiberpflichten. Zudem wird ein solcher Nachweis bei behördlichen Brandschutzbegehungen oder im Versicherungsfall oft eingefordert, um zu belegen, dass alle Gefahrenquellen konsequent entschärft und dokumentiert wurden.
Prüfbericht der sicherheitstechnischen Prüfung (automatische Türen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll der sicherheitstechnischen Prüfung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der jährlichen sicherheitstechnischen Prüfung automatischer Türen nach Vorgaben der ASR A1.7 |
| Relevante Normen/Regelwerke | ASR A1.7, DGUV-I 208-022 |
| Schlüsselelemente | • Prüfumfang (Schließkräfte, Hinderniserkennung, Notöffnung) |
| Verantwortlich | Sachkundiger Prüfer |
| Praktische Hinweise | Pflichtdokument für alle kraftbetätigten Türen; wird regelmäßig im Rahmen von Arbeitsstätten- und Brandschutzprüfungen verlangt |
Erläuterung
Kraftbetätigte Türen unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen, da Fehlfunktionen gravierende Unfälle verursachen können. Daher schreiben die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften vor, dass automatische Türen vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen sicherheitstechnisch geprüft werden müssen. Das Prüfprotokoll der sicherheitstechnischen Prüfung dokumentiert detailliert, dass alle sicherheitsrelevanten Funktionen der Tür einwandfrei arbeiten. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung der Steuerung (ob die Tür bei Hinderniserkennung sofort stoppt oder reversiert), die Messung der Schließ- und Öffnungskräfte im Rahmen der zulässigen Grenzwerte, die Kontrolle der Sensorik zur Personenerkennung sowie ein Test der Notfunktionen (etwa automatisches Öffnen bei Stromausfall oder Funktionsprüfung eines Not-Akkus). Auch die richtigen Einstellungen von Antriebsparametern wie Geschwindigkeit, Kraftbegrenzung und Sensorempfindlichkeit werden dabei festgehalten. Dieses Prüfprotokoll ist ein zentrales Dokument zur Erfüllung der Betreiberpflichten im Arbeits- und Brandschutz: Es dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungsträgern, dass die Türanlage betriebssicher ist und alle Personenschutz-Einrichtungen wirksam sind. Darüber hinaus bildet es eine Grundlage für interne Sicherheitsaudits und zeigt auf, ob technische Nachrüstungen erforderlich werden. Ohne ein gültiges aktuelles Prüfprotokoll ist der Betrieb der Tür nicht zulässig.
Objekt-/Gebäudebegehungsprotokolle (Verkehrssicherheit)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Begehungsprotokoll Innen-Schiebetüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis regelmäßiger Sicht- und Funktionskontrollen zur Verkehrssicherheit |
| Relevante Normen/Regelwerke | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Sichtkontrollen |
| Verantwortlich | Unterwiesene Person (Allgemeine Verkehrssicherheit) |
| Praktische Hinweise | Wird häufig monatlich durchgeführt; bildet die Grundlage für frühzeitige Mängelerkennung im FM-Betrieb |
Erläuterung
Regelmäßige Objekt- und Gebäudebegehungen sind ein zentrales Element der Verkehrssicherungspflicht. Sie stellen sicher, dass automatische Schiebetüren – insbesondere in Flucht- und Rettungswegen – sich stets in einem sicheren, voll funktionsfähigen Zustand befinden. In den Begehungsprotokollen wird dokumentiert, wann und durch wen die Kontrolle erfolgte, welche Punkte geprüft wurden (z.B. Türfunktion, Notöffnungsmechanismus, Beschilderung, Umgebung der Tür) und ob dabei Schäden, Störungen oder sonstige Abweichungen festgestellt wurden. Gegebenenfalls werden daraus umgehend Folgemaßnahmen oder Reparaturaufträge abgeleitet, um erkannte Risiken frühzeitig zu beseitigen. In der Praxis findet eine solche Überprüfung häufig monatlich durch entsprechend unterwiesenes Personal statt. Für das Facility Management liefern diese Protokolle einen Nachweis, dass alle erforderlichen Sicht- und Funktionskontrollen fristgerecht durchgeführt wurden. Sie dienen der Vollständigkeit der Wartungsdokumentation und können bei behördlichen Inspektionen oder Zertifizierungen vorgelegt werden, um zu zeigen, dass der Betreiber seiner Pflicht zur regelmäßigen Überwachung der Türanlagen nachkommt. Darüber hinaus geben die Aufzeichnungen wertvolle Informationen für die Instandhaltungsplanung, indem sie wiederkehrende Mängel oder Trends erkennen lassen und so in die Gefährdungsbeurteilung einfließen.
Prüfprotokoll elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll elektrische Sicherheit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Prüfung aller elektrischen Komponenten des Türsystems |
| Relevante Normen/Regelwerke | VDE 0701/0702, DGUV-V 3/4, DGUV-I 203-070/071 |
| Schlüsselelemente | • Schutzleiterprüfung |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / befähigte Person |
| Praktische Hinweise | Muss im Rahmen der elektrischen Wiederholungsprüfung regelmäßig aktualisiert werden; dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden |
Erläuterung
Automatische Schiebetüren verfügen über elektrische Antriebe, Sensorik und Steuerungskomponenten, die gemäß DGUV-Vorschrift 3 und den VDE 0701/0702 Vorgaben in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Das Prüfprotokoll für elektrische Betriebsmittel hält die Ergebnisse dieser wiederkehrenden Sicherheitsprüfung fest. Eine Elektrofachkraft überprüft dabei unter anderem die Unversehrtheit der elektrischen Isolierungen, die Funktion der Schutz- und Abschalteinrichtungen (z.B. Not-Aus, Sicherungen), den Widerstand des Schutzleiters sowie die Einhaltung vorgeschriebener Auslöseströme und -zeiten von Schutzeinrichtungen. Sämtliche relevanten Messwerte – etwa Isolations- und Erdungswiderstände oder Ableitströme – sowie die Ergebnisse von Funktionsprüfungen (z.B. das Auslösen eines Fehlerstromschutzschalters) werden im Protokoll dokumentiert. Nur wenn alle Prüfkriterien erfüllt sind, erteilt die Elektrofachkraft im Protokoll die Freigabe zur weiteren Nutzung der Türanlage. Diese Dokumentation ist unerlässlich, um die elektrische Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Tür sicherzustellen. Im Facility Management bildet das Prüfprotokoll einen integralen Bestandteil der elektrotechnischen Anlagendokumentation und der Gefährdungsbeurteilung. Häufig wird ein aktueller Prüfbericht auch bei Abnahmen oder periodischen Überprüfungen durch Behörden oder Sachverständige eingefordert, da er den normgerechten Zustand der elektrischen Ausrüstung belegt. Bei Audits oder im Schadensfall kann der Betreiber mit diesen Unterlagen zudem nachweisen, dass die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Ohne gültiges Prüfprotokoll der elektrischen Sicherheit besteht für die Tür ein Betriebsverbot.
Betriebsanweisung für automatische Innen-Schiebetüren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung (Hersteller- oder ausführerspezifisch) |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der sicheren Bedienung, Instandhaltung und Nutzung des Türsystems |
| Relevante Normen/Regelwerke | DIN 18357 |
| Schlüsselelemente | • bestimmungsgemäßer Gebrauch |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen |
| Praktische Hinweise | Muss beim Betreiber verfügbar sein; relevant für Unterweisung und betrieblichen Brandschutz |
Erläuterung
Gemäß DIN 18357 (VOB/C – Beschlagarbeiten) sind ausführende Firmen verpflichtet, dem Betreiber eine Betriebsanweisung bzw. Bedienungsanleitung für das automatische Türsystem zu übergeben. Darin wird die sichere Bedienung, Nutzung und grundlegende Instandhaltung der Innen-Schiebetür verständlich beschrieben. Die Anleitung definiert den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Tür (z.B. zulässige Betriebsbedingungen und Benutzerkreise) und enthält klare Warnhinweise vor Fehlanwendungen oder potenziellen Gefahren. Zudem werden Verhaltensregeln für Notfälle erläutert – beispielsweise wie die Tür bei Stromausfall manuell entriegelt und geöffnet werden kann und welche Schritte im Störungsfall einzuleiten sind. Weiterhin gibt die Betriebsanweisung Hinweise zur regelmäßigen Pflege und Reinigung (etwa Säuberung von Sensoren und Laufschienen), damit die Tür dauerhaft zuverlässig funktioniert, sowie Vorgaben dazu, in welchen Intervallen Funktionsprüfungen und Wartungen durchzuführen sind. Dieses Dokument muss beim Betreiber jederzeit verfügbar sein und bildet eine wesentliche Grundlage für die Unterweisung des Bedien- und Wartungspersonals. Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes ist die Betriebsanweisung ebenfalls relevant, da sie sicherstellt, dass Verantwortliche im Ernstfall die Türanlage korrekt und sicher handhaben können. Insgesamt ist sie Teil der Abnahmedokumentation/Revision der Türanlage und essentiell, um einen ordnungsgemäßen sowie sicheren Betrieb über die gesamte Nutzungsdauer zu gewährleisten.
Hersteller-Nutzerinformation (Maschineninformation)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nutzer-/Bedieninformation gemäß ISO 12100 |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung sicherheitsrelevanter Informationen über Maschine, Antrieb, Sensorik, Notfallfunktionen |
| Relevante Normen/Regelwerke | DIN EN ISO 12100 |
| Schlüsselelemente | • Maschinenbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Essentiell für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Dokumentationspflichten im FM |
Erläuterung
Automatische Innen-Schiebetüren gelten rechtlich als „Maschinen“ im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie, da sie über Antrieb, Steuerung und bewegliche Teile verfügen. Der Hersteller ist daher verpflichtet, eine umfassende Benutzerinformation bereitzustellen, die alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte abdeckt. Gemäß DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung und Risikominderung) muss dieses Dokument den Betreiber und die Nutzer über alle potenziellen Gefahren der Türanlage und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen informieren. In der Praxis beschreibt die Maschinen-Nutzerinformation beispielsweise ausführlich die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (etwa welche Sensoren Personen oder Hindernisse erkennen und wie das System im Gefahrfall reagiert) und warnt vor möglichen Restrisiken, die trotz aller Sicherheitstechnik beim Betrieb bestehen bleiben können. Sie enthält konkrete Verhaltenshinweise für den Umgang mit der Tür, damit Bediener und Instandhalter wissen, was erlaubt ist und was nicht – z.B. dass Sicherheitsvorrichtungen nicht manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden dürfen und wie bei einem blockierten Türflügel vorzugehen ist. Ebenso werden Abläufe für Wartung und Reinigung festgelegt, einschließlich Anleitungen zur sicheren Außerbetriebnahme der Anlage (z.B. Spannungsfreischaltung und gegen Wiedereinschalten sichern, bevor Wartungsarbeiten beginnen). Häufig enthält die Hersteller-Dokumentation auch Piktogramme und Warnsymbole, um wichtige Hinweise hervorzuheben. Im Facility Management bildet diese Benutzerinformation einen Kernbestandteil der CE-Konformitätsunterlagen der Türanlage. Bereits vor Inbetriebnahme fließen die Angaben daraus in die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung ein. Zudem dient das Dokument der Unterweisung des technischen Personals und der Nutzer: Jeder, der mit der automatischen Tür arbeitet, sollte anhand der Herstellerinformationen geschult werden, um Unfälle zu vermeiden und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Leistungsbeständigkeitszertifikat (CoCP) – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungsbeständigkeitszertifikat (CoCP) |
| Zweck & Geltungsbereich | EU-rechtlicher Nachweis für die dauerhafte Leistungskonstanz aller produktrelevanten Eigenschaften automatischer Schiebetüren im Rettungsweg |
| Relevante Normen/Regelwerke | EU 305/2011; EU 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Produkt- und Systemidentifikation |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle (notifizierte Stelle) |
| Praktische Hinweise | Pflicht bei Türsystemen in Rettungswegen; Teil der Bauproduktakte; wird von Prüfingenieuren und Bauaufsicht eingefordert |
Erläuterung
Für automatische Schiebetüren, die in Rettungswegen eingesetzt werden, muss die konstante Leistungsfähigkeit des Bauprodukts über dessen gesamte Nutzungsdauer nachgewiesen sein. Der Leistungsbeständigkeitszertifikat (CoCP) ist hierbei ein zentrales Dokument im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung. Er bestätigt, dass das Türsystem die deklarierten Leistungsmerkmale dauerhaft einhält und alle vorgeschriebenen Prüfungen – beispielsweise zur mechanischen Festigkeit, zum Rauchschutz oder zur Dauerfunktionsfähigkeit – erfolgreich absolviert wurden.
Der CoCP wird von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle ausgestellt und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung des Türsystems. Insbesondere bei Fluchttüren in Rettungswegen gelten verschärfte Anforderungen (oft nach Konformitätsbewertungssystem 1 oder 1+), sodass eine unabhängige Stelle die Produktleistung prüft und die werksseitige Produktionskontrolle überwacht. In der Praxis ist dieses Zertifikat obligatorisch Bestandteil der Bauprodukt-Dokumentation und wird von Prüfingenieuren oder der Bauaufsichtsbehörde bei Abnahmen und Audits eingefordert, um die rechtskonforme Verwendbarkeit der automatischen Schiebetür nachzuweisen.
Betriebsanleitung • Maschinenrecht (Maschinenverordnung 2023/1230)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Hersteller-Betriebsanleitung für automatische Schiebetüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der bestimmungsgemäßen, sicheren und EU-rechtskonformen Nutzung als Maschine |
| Relevante Normen/Regelwerke | EU 2023/1230; 9. ProdSV; DIN EN 12693; DIN EN ISO 12100; DIN EN 809; DIN EN 1012-1 |
| Schlüsselelemente | • bestimmungsgemäße Verwendung & Grenzen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Grundlage für Gefährdungsbeurteilung & Unterweisung; vom Betreiber dauerhaft aufzubewahren; VDI 6026-1 empfiehlt strukturierte Ablage in der Betreiberakte |
Erläuterung
Automatische Schiebetüren gelten als kraftbetätigte Anlagen und damit gemäß EU-Maschinenrecht als „Maschine“. Der Hersteller ist daher verpflichtet, eine ausführliche Betriebsanleitung bereitzustellen, die dem Betreiber die bestimmungsgemäße und sichere Verwendung der Türanlage ermöglicht. Diese Betriebsanleitung enthält eine genaue Beschreibung der vorgesehenen Nutzung und ihrer Grenzen (z.B. max. Personenverkehr, Umgebungsbedingungen), die Darstellung aller vom Hersteller erkannten Restrisiken sowie die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Ebenso werden alle relevanten technischen Daten der Anlage (mechanisch und elektrisch) aufgeführt.
Wesentliche Bestandteile sind zudem detaillierte Anweisungen für Montage, Installation und Inbetriebnahme der Tür, damit Einbau und Einstellung fachgerecht erfolgen. Es folgen Vorgaben für regelmäßige Prüfungen, Wartungsintervalle und Inspektionspunkte, um die Funktionssicherheit langfristig zu gewährleisten. Notfallprozeduren, etwa manuelle Entriegelung oder Notöffnung bei Stromausfall, werden ebenfalls erläutert. Die Betriebsanleitung dient dem Facility Management als zentrale Informationsquelle: Sie ist Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, für die Unterweisung des Bedien- und Wartungspersonals und für die Erfüllung der Betreiberpflichten. Aus diesem Grund muss der Betreiber die Betriebsanleitung jederzeit verfügbar halten und langfristig archivieren. Gemäß VDI 6026-1 wird empfohlen, die Anleitung strukturiert in einer Betreiberakte abzulegen, um bei Audits oder behördlichen Prüfungen schnell nachweisen zu können, dass alle Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.
Betriebsanleitung & Sicherheitsinformationen für elektrische Geräteteile
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Sicherheits- und Bedienhinweise für elektrotechnische Baugruppen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der elektrischen Sicherheit aller Bauteile (Antrieb, Sensorik, Steuerung) |
| Relevante Normen/Regelwerke | Richtlinie 2014/35/EU; 1. ProdSV |
| Schlüsselelemente | • elektrische Schutzmaßnahmen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wichtig für E-Fachkräfte, die Türen installieren oder prüfen; Bestandteil sicherheitstechnischer Abnahmen |
Erläuterung
Die elektrische Ausrüstung einer automatischen Rettungsweg-Schiebetür (Antriebsmotor, Steuerung, Sensoren etc.) unterliegt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie. Daher muss der Hersteller dem Produkt neben der allgemeinen Maschinen-Betriebsanleitung auch spezifische Sicherheitshinweise für die elektrischen Komponenten beifügen. In diesen Unterlagen werden alle erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, Überstrom, Kurzschluss und andere elektrische Gefahren beschrieben. Ebenso finden sich dort Hinweise, wie solche Gefahren bei Installation, Betrieb und Wartung vermieden werden können (z.B. Informationen zur sicheren Spannungsabschaltung, Verriegelung gegen Wiedereinschalten, zulässige Umgebungsbedingungen für elektrische Teile).
Zudem enthält die Dokumentation konkrete Prüf- und Wartungsvorgaben für die elektrotechnischen Baugruppen der Türanlage – etwa regelmäßige Sichtprüfungen der Verkabelung, Funktionstests von Notstromversorgungen oder Überspannungsschutzeinrichtungen. Diese Informationen sind in der Praxis insbesondere für Elektrofachkräfte relevant, die die Tür installieren, in Betrieb nehmen oder wiederkehrend prüfen. Bei sicherheitstechnischen Abnahmen (beispielsweise vor der ersten Nutzung oder nach größeren Änderungen) müssen die elektrischen Sicherheitsinformationen vorliegen, damit der Prüfende nachvollziehen kann, ob alle elektrischen Schutzziele erfüllt sind und die Anlage vorschriftsgemäß betrieben werden kann.
Betriebshandbuch für kraftbetätigte Türen und Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebshandbuch gemäß DIN EN 12978 |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der sicherheitsrelevanten Systeme, insbesondere Sensorik, Schließkantenüberwachung, Lichtschranken, Notöffnungsmechanismen |
| Relevante Normen/Regelwerke | DIN EN 12978 |
| Schlüsselelemente | • Spezifikation der aktiven & passiven Sicherheitssysteme |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Zwingend für Wartungsfirmen; Grundlage für jährliche Sachkundigenprüfung |
Erläuterung
DIN EN 12978 ist die maßgebliche Norm, wenn es um die Sicherheitseinrichtungen kraftbetätigter Türen und Tore geht. Entsprechend muss für automatische Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen ein spezifisches Betriebshandbuch vorliegen, das alle verbauten Schutzeinrichtungen und deren Funktion beschreibt. Darin werden aktive Systeme wie Sensoren (z.B. Bewegungsmelder oder Präsenzmelder) und passive Sicherheitselemente wie kraftbegrenzende Schließkanten detailliert aufgelistet. Für jede dieser Sicherheitseinrichtungen enthält das Handbuch Vorgaben, wie deren Funktion regelmäßig geprüft werden muss – sowohl durch Funktionsprüfungen der Sensorik als auch durch messtechnische Überprüfungen der Schließkräfte und Reaktionszeiten.
Das Betriebshandbuch dokumentiert auch die Sicherheitskette der Türanlage, also wie die einzelnen Komponenten zusammenwirken, um Gefahren für Benutzer auszuschließen. Es wird beschrieben, welches Verhalten die Tür im Fehlerfall zeigt (Stichwort Einfehlersicherheit bzw. failsafe-Funktion, z.B. automatisches Offenbleiben bei Sensorausfall) und welche Maßnahmen zur Gefahrenminimierung getroffen wurden. Dieses Handbuch ist in der Praxis für Wartungsfirmen und serviceverantwortliche Personen unverzichtbar: Es bildet die Grundlage dafür, dass die jährliche Überprüfung durch einen Sachkundigen (oder eine befähigte Person) sachgerecht durchgeführt werden kann. Nur wenn alle sicherheitsrelevanten Komponenten gemäß den Angaben des Betriebshandbuchs instand gehalten und geprüft werden, ist gewährleistet, dass die automatische Schiebetür jederzeit den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht.
Hersteller-Betriebsanleitung für Maschinenkomponenten (Gebäudeinstallation)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gebäudebezogene Herstelleranleitung für automatische Türsysteme |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der Schnittstellen zu baulichen Systemen, Fluchtwegen, Steuerzentralen, Stromversorgungen |
| Relevante Normen/Regelwerke | DIN EN ISO 12100; DIN EN 12693; EU 2023/1230 |
| Schlüsselelemente | • Anforderungen an Befestigung, Montageumfeld, Wand-/Deckenkonstruktion |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wichtig beim Einbau in Neubauten und Bestandsgebäude; ermöglicht FM eine langfristig sichere Betriebsorganisation |
Erläuterung
Neben der maschinenbezogenen Anleitung muss der Hersteller dokumentieren, wie das Türsystem sicher in bauliche und organisatorische Umgebungen integriert wird. Diese gebäudebezogene Betriebsanleitung beschreibt alle Schnittstellen zwischen der automatischen Schiebetür und dem Bauwerk bzw. der technischen Gebäudeausrüstung. Hier wird festgelegt, welche Anforderungen an die bauliche Umgebung gestellt werden: zum Beispiel die nötige Beschaffenheit von Wänden oder Decken, an denen der Türantrieb montiert wird, oder die Mindesttragfähigkeit der Befestigungspunkte. Ebenfalls enthalten sind Hinweise zur Einbindung der Tür in Flucht- und Rettungswege. Dazu gehört, dass die Tür im Notfall (etwa bei Ausfall der Stromversorgung oder im Brandfall) zuverlässig in eine sichere Position übergeht – in der Regel geöffnet und entriegelt – und dass dies baulich und technisch ermöglicht wird.
Weiterhin werden in diesen Unterlagen alle relevanten Schnittstellen zu anderen Systemen beschrieben. Das umfasst unter anderem die Anbindung an die Gebäudeleittechnik oder Zutrittskontrollsysteme, die Kopplung mit Brandmeldeanlagen (z.B. Türansteuerung beim Feueralarm) sowie Anschlüsse an Notstrom- oder USV-Systeme, damit die Tür im Notfall funktionsfähig bleibt. Der Hersteller definiert zudem die betrieblichen Grenzbedingungen, unter denen das System sicher arbeitet (etwa zulässige Umgebungstemperaturen, maximale Frequentierung, Windlasten bei Außentüren etc.). Für Facility Manager, Architekten und Prüfsachverständige sind diese gebäude- und installationsbezogenen Anleitungen essenziell: Sie gewährleisten, dass die automatische Schiebetür fachgerecht ins Gebäude integriert wird und im Zusammenspiel mit der restlichen Gebäudetechnik über viele Jahre sicher betrieben werden kann.
Europäische Technische Bewertung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bauproduktbezogene Leistungsbewertung für Türsysteme ohne harmonisierte Norm |
| Relevante Normen/Regelwerke | EU 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • technische Leistungsmerkmale |
| Verantwortlich | Technische Bewertungsstelle |
| Praktische Hinweise | Relevanz vor allem bei Spezialtüren, Sonderkonstruktionen oder innovativen Antrieben |
Erläuterung
Eine ETA ermöglicht CE-Konformität, wenn keine harmonisierte Norm existiert. Gerade bei innovativen automatischen Türsystemen ist sie oft erforderlich. Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Instrument, um für Bauprodukte, die von keiner harmonisierten Norm abgedeckt sind, einen offiziell anerkannten Leistungsnachweis zu erbringen. Im Kontext automatischer Schiebetüren kommt eine ETA immer dann zum Tragen, wenn ein Türsystem besondere Eigenschaften aufweist, die nicht durch bestehende europäische Normen (z.B. DIN EN 16361 oder EN 14351) erfasst sind. In solchen Fällen erstellt eine zugelassene Technische Bewertungsstelle (in Deutschland z.B. das DIBt) in Zusammenarbeit mit dem Hersteller ein Bewertungsdokument, das die wesentlichen technischen Leistungsmerkmale des speziellen Türsystems aufführt. Darin sind die durchgeführten Prüfverfahren und Testergebnisse dokumentiert, die möglichen Anwendungsbedingungen und Auflagen definiert sowie die Grenzen des Systems beschrieben (etwa maximale Abmessungen, Kompatibilität mit bestimmten Wänden oder Antriebsarten).
Die ETA ermöglicht es dem Hersteller, für innovative oder ungewöhnliche automatische Türlösungen eine CE-Kennzeichnung zu erlangen, obwohl keine harmonisierte Produktnorm existiert. Für den Betreiber und das Facility Management bedeutet das Vorliegen einer ETA, dass auch bei Sonderkonstruktionen Rechtssicherheit besteht: Das Türsystem wurde von offizieller Stelle geprüft und bewertet. Eine ETA wird insbesondere bei Spezialtüren (z.B. besondere Sicherheitstüren, Türen mit neuen Werkstoffen oder Antrieben) benötigt und wird als Teil der Bauunterlagen vom Bauamt oder Prüfingenieur verlangt, um die Verwendbarkeit des Produkts im Bauvorhaben zu bestätigen.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der technischen Bewertungsmethoden für automatische Schiebetüren, insbesondere in Rettungswegen |
| Relevante Normen/Regelwerke | EU 305/2011, EU 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Leistungsmerkmale (Brandverhalten, Rauchdichtheit, Funktionssicherheit) |
| Verantwortlich | Europäische Bewertungsstelle / Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wird benötigt, wenn die Tür keinem harmonisierten EN-Standard unterliegt; Grundlage für spätere Leistungserklärungen |
Erläuterung
Das EAD dient als technisches Fundament zur Europäischen Technischen Bewertung (ETA) von Produkten, die besondere Anforderungen im Rettungswegbereich erfüllen müssen. Es legt detaillierte Prüfkriterien und Bewertungsverfahren fest, um die Leistungsmerkmale von automatischen Schiebetüren in Rettungswegen zuverlässig zu ermitteln. In Fällen, in denen kein harmonisierter europäischer Normstandard existiert, ermöglicht ein solches Europäisches Bewertungsdokument dem Hersteller, für sein Türsystem eine ETA zu erhalten. Ein EAD wird durch die European Organisation for Technical Assessment (EOTA) in Zusammenarbeit mit dem Hersteller und akkreditierten Prüfinstituten erarbeitet. Darauf basierend kann eine technische Bewertungsstelle (in Deutschland z. B. das DIBt) die Europäische Technische Bewertung ausstellen, welche der Hersteller für die CE-Kennzeichnung und die Erstellung der Leistungserklärung verwendet. Das EAD stellt somit sicher, dass kritische Eigenschaften wie Brandverhalten, Rauchschutz oder Funktionssicherheit im Notfall nach einheitlichen europäischen Maßstäben geprüft und bestätigt werden. Für Betreiber und Bauaufsichtsbehörden bietet eine auf einem EAD basierende ETA die Gewähr, dass das automatische Türsystem im Rettungsweg alle erforderlichen Bauproduktanforderungen erfüllt und legal verwendet werden darf.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbStättV / ASR |
| Zweck & Geltungsbereich | Identifikation und Bewertung aller Gefährdungen durch die automatische Schiebetür im betrieblichen Umfeld |
| Relevante Normen/Regelwerke | ArbStättV, ASR V3 |
| Schlüsselelemente | • Gefährdungen: Quetschung, Einklemmen, Stromausfall, Fehlfunktionen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praktische Hinweise | Grundlage für Unterweisungen, jährliche Prüfungen und FM-Sicherheitsaudits; bei baulichen Änderungen zu aktualisieren |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet sowohl technische Risiken als auch organisatorische Anforderungen an die Fluchtwegsicherung. Sie ist eine vom Arbeitgeber verpflichtend zu erstellende Dokumentation gemäß § 3 ArbStättV, um alle Gefahren, die von der automatischen Schiebetür ausgehen können, systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Im Fokus stehen dabei typische Gefährdungen wie Quetsch- und Scherstellen an den Türflügeln, das Einklemmen von Personen oder Körperteilen, ein mögliches Versagen der Sensorik oder ein Stromausfall, der die Türsteuerung beeinträchtigt. Ebenso werden die Anforderungen an die Fluchtwegsfunktion berücksichtigt: Die Tür muss im Notfall oder bei Ausfall der Stromversorgung zuverlässig öffnen bzw. offen bleiben, damit flüchtende Personen nicht eingeschlossen werden. Die Gefährdungsbeurteilung hält fest, welche technischen Schutzvorrichtungen (z. B. Sicherheitssensoren, Schaltleisten, Notentriegelungen) und organisatorischen Maßnahmen (z. B. deutliche Kennzeichnung, Unterweisung der Beschäftigten, regelmäßige Funktionsprüfungen) erforderlich sind, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Dieses Dokument dient zugleich als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und als Grundlage für Unterweisungen des Personals sowie für regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfungen im Rahmen des Facility Managements. Bei Änderungen an der Türanlage oder an den baulichen Rahmenbedingungen ist die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich anzupassen, um den aktuellen Sicherheitsstand abzubilden.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktspezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen Leistungsmerkmale der Schiebetür als Bauprodukt |
| Relevante Normen/Regelwerke | EU 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • technische Zeichnungen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Muss im FM-System archiviert sein; wichtig für Wartung, Ersatzteilmanagement, Türmodernisierungen |
Erläuterung
Diese Dokumentation stellt die Grundlage für die europarechtlich geforderten Konformitäts- und Leistungserklärungen dar. Der Hersteller legt darin alle relevanten technischen Details und Nachweise des Türsystems als Bauprodukt nieder. Dazu zählen konstruktive Zeichnungen, Material- und Bauteilbeschreibungen, Berechnungen sowie Prüfberichte über Eigenschaften wie Brandwiderstand, Rauchdichtheit oder Dauerfunktionsfähigkeit. Die technische Dokumentation belegt, welche Leistungsmerkmale die Schiebetür aufweist und dass sie die wesentlichen Anforderungen der Bauproduktenverordnung (Verordnung EU 305/2011) erfüllt. Sie muss vom Hersteller erstellt und über die vorgeschriebene Dauer (in der Regel mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produktes) aufbewahrt werden. Im Prüf- oder Schadensfall können Behörden oder unabhängige Prüfstellen Einsicht verlangen, um die Konformität des Produkts zu verifizieren. Für das Facility Management ist es wichtig, zumindest die wesentlichen Inhalte dieser Unterlagen zu kennen und abzulegen – etwa Angaben zur Feuerwiderstandsklasse, zulässigen Einbaubedingungen, elektrischen Schutzklasse und ähnliches. Diese Informationen sind entscheidend, um bei Wartung, Reparatur oder Umbau sicherzustellen, dass die Tür weiterhin innerhalb der spezifizierten Parameter betrieben wird und alle bauaufsichtlichen Anforderungen dauerhaft erfüllt bleiben.
Einbauerklärung – Teilweise fertiggestellte Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Einbauerklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation unvollständiger maschinentechnischer Einheiten der Tür (z. B. Antriebe, Sensorik, Steuerungen) |
| Relevante Normen/Regelwerke | Richtlinie 2006/42/EG |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der unvollständigen Maschine |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wird häufig für Antriebs-/Steuerungsmodule benötigt; Betreiber muss abschließende Gesamtmaschinenkonformität sicherstellen |
Erläuterung
Automatische Türen gelten im Rechtssinn als „Maschinen“. Für bestimmte unvollständige Einheiten einer solchen Tür (sogenannte Vorbaugruppen wie Antriebsmotor, Steuerung oder Sensorik) wird vom jeweiligen Komponentenhersteller eine Einbauerklärung ausgestellt. In dieser Erklärung gemäß Anhang II Abschnitt 1 B der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bestätigt der Hersteller der unvollständigen Maschine, dass seine Komponente den anwendbaren grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht – soweit dies für die unvollständige Baugruppe möglich ist – und dass sie zur Integration in eine vollständige Maschine vorgesehen ist. Die Einbauerklärung führt die technischen Daten der Komponente auf, benennt die angewandten harmonisierten Normen, weist auf etwaige Restrisiken hin und gibt Hinweise, welche Voraussetzungen der Endhersteller bei der Fertigstellung der gesamten Türanlage erfüllen muss, damit die vollständige Maschine den Richtlinien entspricht. Derjenige, der die automatische Schiebetür letztlich zu einer betriebsfertigen Einheit zusammenfügt (z. B. ein Facherrichter oder Hersteller der Gesamtanlage), muss auf Basis dieser Unterlagen die Gesamtkonformität herstellen und eine EG-Konformitätserklärung für die fertige Türanlage ausstellen. Aus Sicht des Betreibers und Facility Managers ist es wesentlich, dass die Dokumentation aller Einbauerklärungen sowie die abschließende Konformitätserklärung der kompletten Tür vorhanden sind. Nur so lässt sich im Prüf- oder Haftungsfall lückenlos nachweisen, dass auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie vollständig eingehalten wurden.
Betriebsanleitung gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung der sicherheitsrelevanten Bedien-, Notfall- und Wartungsangaben |
| Relevante Normen/Regelwerke | ProdSG |
| Schlüsselelemente | • Betriebsbedingungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Händler |
| Praktische Hinweise | Muss am Einsatzort verfügbar sein; Grundlage für Schulungen der Gebäudenutzer und FM-Personal |
Erläuterung
Das ProdSG verlangt, dass jeder Hersteller beim Inverkehrbringen eines Produktes dem Käufer eine vollständige, verständliche und deutschsprachige Gebrauchsanleitung zur Verfügung stellt. Entsprechend müssen automatische Schiebetürsysteme mit einer Betriebsanleitung ausgeliefert werden, die alle sicherheitsrelevanten Bedien-, Notfall- und Wartungshinweise enthält. Darin werden die ordnungsgemäße Benutzung und Bedienung der Tür erläutert, einschließlich der bestimmungsgemäßen Nutzung im Alltag und der richtigen Reaktion auf Störungen. Besonders wichtig im Kontext einer Rettungsweg-Tür sind klare Anweisungen für Notfälle – etwa wie die Schiebetür bei einem Stromausfall, Brandalarm oder technischem Defekt manuell geöffnet bzw. entriegelt werden kann. Ebenso umfasst die Anleitung Vorgaben zur regelmäßigen Wartung (z. B. Reinigungs- und Inspektionsintervalle, Prüfpunkte) und Hinweise zu erlaubten oder nicht erlaubten Änderungen am System. Das Facility Management muss sicherstellen, dass die aktuelle Betriebsanleitung am Einsatzort jederzeit griffbereit ist und dass alle relevanten Personen (z. B. Haustechnik, Sicherheitsdienst) in die Inhalte eingewiesen wurden. Nur so ist gewährleistet, dass im täglichen Betrieb und im Ernstfall sachgerecht gehandelt wird und alle Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes erfüllt werden.
Hersteller- und Betreiberinformationen für die Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Informationspaket zur Risikobewertung (DIN EN 12453) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung der Daten, die für die sicherheitstechnische Bewertung kraftbetätigter Türen erforderlich sind |
| Relevante Normen/Regelwerke | DIN EN 12453 |
| Schlüsselelemente | • zulässige Schließkräfte |
| Verantwortlich | Hersteller (Datenbereitstellung) / Betreiber (Risikobewertung) |
| Praktische Hinweise | Die Daten fließen direkt in die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbStättV ein und sind Grundlage für jährliche Prüfungen durch befähigte Personen |
Erläuterung
DIN EN 12453 ist die zentrale Sicherheitsnorm für automatische kraftbetätigte Türen und Tore. Die darin enthaltenen Schutzanforderungen betreffen unmittelbar die Betriebssicherheit und die Funktion der Tür im Fluchtfall. Die Norm legt detaillierte Grenzwerte und technische Maßnahmen fest, damit von einer solchen Tür keine unvertretbaren Risiken ausgehen – zum Beispiel maximale Schließkräfte, die Art und Reaktionszeit von Schutzeinrichtungen (etwa Sensorleisten oder Lichtschranken), der Schutz von Quetsch- und Scherstellen sowie Vorgaben für Notöffnungsmechanismen bei Stromausfall oder Störung. Hersteller sind verpflichtet, dem Betreiber alle hierfür relevanten Daten und Einstellwerte bereitzustellen, damit dieser die Tür im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung sachgerecht beurteilen kann. So muss der Hersteller etwa angeben, welche höchstzulässigen Antriebskräfte eingestellt sind, welche Sensorik verbaut ist und wie die Notentriegelung funktioniert. Diese Informationen fließen dann direkt in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung ein und müssen vom Betreiber in die Sicherheitskonzepte und Betriebsanweisungen übernommen werden. Zudem dienen sie als Referenz für die wiederkehrenden Prüfungen: Eine befähigte Person überprüft im Regelfall jährlich anhand der Herstellerangaben, ob die Schließkräfte noch innerhalb der erlaubten Toleranzen liegen, die Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß funktionieren und die Notöffnungseinrichtungen einwandfrei bereitstehen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die automatische Schiebetür im Fluchtweg jederzeit normgerecht, sicher und zuverlässig funktioniert.
EU-Konformitäts-/Leistungserklärung für Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EU-Konformitätserklärung / EU-Leistungserklärung (Maschine) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die automatische Schiebetür den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des europäischen Maschinenrechts entspricht |
| Relevante Normen/Regelwerke | EU-VO 2023/1230, RL 2006/42/EG, 9. ProdSV |
| Schlüsselelemente | • Herstellerangaben |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Muss im Original in der Betreiberakte vorhanden sein; zwingend für Inbetriebnahme und behördliche Nachweise |
Erläuterung
Als kraftbetätigte Türanlage wird eine automatische Innenschiebetür im Sinne des EU-Maschinenrechts als Maschine eingestuft. Die EU-Konformitätserklärung bescheinigt, dass das Produkt alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt – beispielsweise hinsichtlich Steuerung, Sensorik und Personensicherheit beim automatischen Öffnen und Schließen im Rettungsweg. In dieser Erklärung bestätigt der Hersteller unter Angabe relevanter Normen (etwa DIN EN 16005 für automatische Türsysteme) und durch Unterschrift einer benannten verantwortlichen Person, dass die Tür vorschriftsmäßig konstruiert wurde. Ohne eine gültige EU-Konformitätserklärung darf die Schiebetür nicht in Betrieb genommen werden; sie ist eine Grundvoraussetzung für die CE-Kennzeichnung und für etwaige behördliche Abnahmen.
EG-Konformitätserklärung als Bauprodukt
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauproduktkonformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der konformen Herstellung baulicher Komponenten gemäß VOB/C und bauordnungsrechtlichen Anforderungen |
| Relevante Normen/Regelwerke | DIN 18384 (VOB/C) |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller / Fachunternehmen |
| Praktische Hinweise | Relevant für Ausschreibung, Werkvertrag, Abnahme und Dokumentation nach VOB/C |
Erläuterung
Eine automatische Schiebetür in einem Gebäude ist nicht nur eine Maschine, sondern auch ein Bauprodukt im baurechtlichen Sinne. Die gemäß DIN 18384 erstellte Bauproduktkonformitätserklärung bestätigt, dass die Türanlage einschließlich aller baulichen Komponenten den geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen und den vertraglich vereinbarten technischen Spezifikationen entspricht. Darin werden beispielsweise korrekte Materialwahl, normgerechter Einbau und die Einhaltung der in VOB/C definierten Bauanforderungen dokumentiert. Dieses Dokument wird üblicherweise vom Hersteller oder vom ausführenden Fachunternehmen bereitgestellt und ist für Ausschreibung, Werkvertrag, Abnahme und die Projektdokumentation nach VOB/C essenziell, um die ordnungsgemäße bauliche Ausführung nachzuweisen.
Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukte und Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukt/Maschine |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der erklärten Leistungseigenschaften im Sinne des EU-Bauproduktenrechts und der technischen Regeln |
| Relevante Normen/Regelwerke | EU 2024/3110, EU 305/2011, DIN 18379–18386 |
| Schlüsselelemente | • Leistungskennwerte (z. B. Rauchdichtheit, Belastbarkeit) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Eine der wichtigsten Unterlagen für Betreiber; Bestandteil jeder Brandschutzakte und Bauakte; wird bei Behördenbegehungen eingefordert |
Erläuterung
Bauprodukte unterliegen in Europa der Bauproduktenverordnung, die vom Hersteller eine Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) fordert. In dieser DoP werden die wesentlichen Leistungseigenschaften der Schiebetür – beispielsweise Tragfähigkeit, mechanische Festigkeit, Rauchdichtheit oder andere relevante Kenngrößen – angegeben und durch Prüfungen nachgewiesen. Durch die Leistungserklärung ist sichergestellt, dass die Tür im Sinne des EU-Bauproduktenrechts korrekt beurteilt und klassifiziert wurde und die angegebenen Leistungswerte zuverlässig erreicht werden. Gerade im Rettungswegbereich ist dieses Dokument von hoher Bedeutung, da dort erhöhte Anforderungen an Personenschutz und Brandsicherheit gelten. Entsprechend gehört die DoP in jede Brandschutz- und Bauakte und wird bei behördlichen Begehungen regelmäßig eingefordert.
Montageanleitung – Unvollständige Maschinen / Antriebseinheiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Montageanleitung für unvollständige Maschinen (Türantrieb, Sensorik, Steuerung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Vorgaben zur sicheren Integration der Antriebseinheit, Sensorik und Steuerung zu einer vollwertigen Maschine gemäß EU-Maschinenrecht |
| Relevante Normen/Regelwerke | EU 2023/1230, RL 2006/42/EG, DIN EN 809 |
| Schlüsselelemente | • technische Schnittstellen |
| Verantwortlich | Hersteller der Teilsysteme |
| Praktische Hinweise | Zwingend für Inbetriebnahme; wichtig bei Wartung, Retrofit und Ersatz von Antriebssystemen |
Erläuterung
Komponenten wie Türantriebe, Sensoren oder Steuerungen werden häufig als unvollständige Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie geliefert. Das bedeutet, dass sie erst durch den fachgerechten Einbau in eine vollständige Türanlage zu einer sicheren, betriebsfertigen Maschine werden. Der Hersteller solcher Teilsysteme legt dazu eine spezielle Montageanleitung bei, in der die korrekte Integration beschrieben ist – inklusive aller technischen Schnittstellen, erforderlichen Befestigungen, einzuhaltenden Einstellungen und Hinweise auf verbleibende Restrisiken. Diese Anleitung muss bei der Montage strikt befolgt werden; nur so ist gewährleistet, dass die kombinierte Anlage den Sicherheitsanforderungen genügt und eine CE-Kennzeichnung als Gesamtmaschine erhalten kann. Folglich gehört die Montageanleitung im Original zur Inbetriebnahmedokumentation und dient auch später bei Wartung, Nachrüstung oder Austausch von Antriebskomponenten als unverzichtbare Referenz, um den sicheren Betrieb aufrechtzuerhalten.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Bauordnungsrechtlicher Nachweis, wenn keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder keine harmonisierte Norm vorliegt |
| Relevante Normen/Regelwerke | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Prüfstellenbescheinigung |
| Verantwortlich | Hersteller / Bauaufsicht |
| Praktische Hinweise | Besonders wichtig bei Sonderformen, sanierungsbedingten Anpassungen oder komplexen Türanlagen in Fluchtwegen |
Erläuterung
Kann eine automatische Türanlage nicht auf Grundlage harmonisierter Normen oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen nachgewiesen werden, so verlangt das Bauordnungsrecht einen Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (oft als Zustimmung im Einzelfall bezeichnet). Dieser bescheinigt durch Gutachten und behördliche Entscheidung, dass die konkrete Ausführung der Tür im betreffenden Gebäude den Sicherheitsanforderungen genügt und baurechtlich zulässig ist. In der Regel umfasst ein solcher Nachweis einen Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle, eine bautechnische Bewertung des Produkts sowie die formale Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde mit eventuellen Auflagen oder Verwendungsgrenzen. Gerade bei Sonderkonstruktionen, ungewöhnlichen Maßen oder sanierungsbedingt angepassten Türanlagen in Fluchtwegen ist dieser individuelle Nachweis unverzichtbar. Er stellt sicher, dass auch außerhalb bestehender Normen die erforderliche Personensicherheit und Funktionsfähigkeit gewährleistet sind. Für den Betreiber bedeutet dies, dass die entsprechenden Dokumente sorgfältig archiviert und bei Bedarf (z. B. bei Abnahmen oder Überprüfungen durch Sachverständige) vorgelegt werden können.
Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauphysikalische Nachweise für automatische Schiebetüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der bauphysikalischen Eigenschaften im eingebauten Zustand (z. B. Luftdichtheit, Schallschutz, Toleranzen) |
| Relevante Normen/Regelwerke | DIN 18355 |
| Schlüsselelemente | • Schließgeschwindigkeiten / Kräfteeinstellungen |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen |
| Praktische Hinweise | Wichtig bei Abnahmen, Sachverständigenprüfungen und Reklamationen im FM-Betrieb |
Erläuterung
Auch die bauphysikalischen Eigenschaften einer automatischen Innenschiebetür – etwa Luft- und Rauchdichtheit, Schallschutz oder Maßtoleranzen – müssen nach dem Einbau nachgewiesen werden. DIN 18355 (ATV Tischlerarbeiten) verlangt, dass die ausgeführten Arbeiten die vereinbarten bauphysikalischen Kennwerte einhalten. So wird zum Beispiel dokumentiert, dass Spaltmaße und Dichtungen den Vorgaben entsprechen, die Schließgeschwindigkeit und Anpressdruck korrekt eingestellt sind und eventuell geforderte Werte für Wärme- oder Schallschutz erreicht werden. Eine ordnungsgemäße Einbauqualität ist entscheidend dafür, dass die Tür im Brand- oder Notfall dicht schließt und im Alltag reibungslos funktioniert. Diese Nachweise sind daher fester Bestandteil von Abnahmeprotokollen und werden im Facility Management auch für spätere Sachverständigenprüfungen oder bei Reklamationen herangezogen, um die Einhaltung der technischen Anforderungen belegen zu können.
Prüf- und Kontrollbuch (nur auf BG-Anforderung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbuch für elektrische Betriebsmittel und Steuerungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der elektrischen Prüfungen nach DGUV-V 3, speziell für Sicherheits- und Steuerungskomponenten automatischer Türen |
| Relevante Normen/Regelwerke | DGUV-V 3 |
| Schlüsselelemente | • Prüfdatum & -umfang |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praktische Hinweise | Einzusetzen, wenn BG dies verlangt – v. a. bei häufiger Nutzung, komplexen Steuerungen oder elektrischen Störungen. |
Erläuterung
Gemäß DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 3 kann die Berufsgenossenschaft im Bedarfsfall die Führung eines Prüfbuchs verlangen, um die elektrische Betriebssicherheit nachzuweisen. In diesem Prüfbuch werden alle regelmäßigen Prüfungen der elektrischen Komponenten der Schiebetür lückenlos dokumentiert – von der Erstprüfung vor Inbetriebnahme bis zu wiederkehrenden Prüfungen in festgelegten Intervallen. Eingetragen werden jeweils das Datum der Prüfung, der Prüfumfang und die ermittelten Messwerte (z. B. Durchgängigkeit des Schutzleiters und Isolationswiderstand der Antriebsanlage) sowie die Ergebnisse der Funktionsprüfungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen (wie Lichtschranken, Sensorik, Notöffnungsmechanismen). Festgestellte Mängel oder Abweichungen vom Soll-Zustand sind mit einer Beschreibung und ggf. einer zugehörigen Mängelbehebungsmaßnahme zu vermerken. Abschließend bestätigt die prüfende Elektrofachkraft die sichere Funktion der Türanlage durch einen Freigabevermerk mit Datum und Unterschrift.
Eine derart geführte Dokumentation stellt sicher, dass die automatische Tür die Vorgaben der DGUV-V 3 und einschlägiger VDE-Normen erfüllt, und sie liefert einen jederzeit auditfähigen Nachweis der elektrischen Betriebs- und Anlagensicherheit. Insbesondere bei Türen in Rettungswegen, die höchsten Sicherheitsansprüchen genügen müssen, schafft das Prüfbuch Transparenz über den technischen Zustand und unterstützt den Betreiber nachhaltig bei der Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Türanlage als Bauprodukt bauordnungsrechtlich geeignet ist |
| Relevante Normen/Regelwerke | HBauO |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Muss Bestandteil der Bauakte sein; wird von Brandschutzbehörden regelmäßig angefordert. |
Erläuterung
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) dient als behördlich anerkanntes Nachweisdokument dafür, dass die betreffende automatische Schiebetür den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügt und im Rettungsweg eingesetzt werden darf. Ein abP wird in der Regel von einer anerkannten Prüfstelle (z. B. einer Materialprüfanstalt oder dem ift Rosenheim) ausgestellt, nachdem das Türsystem auf entscheidende Eigenschaften wie Brandverhalten, Rauchdichtigkeit, mechanische Belastbarkeit und Ausfallsicherheit getestet wurde. Das Prüfzeugnis beschreibt das geprüfte Produkt detailliert – einschließlich Produktaufbau, Anwendungsbereich und etwaiger Einbaubeschränkungen – und weist die erzielten Prüfergebnisse (etwa Feuerwiderstandsdauer, Rauchschutzklasse, Funktionssicherheit im Notbetrieb) aus. Ein abP besitzt eine definierte Gültigkeitsdauer und muss nach Ablauf gegebenenfalls durch erneute Prüfungen aktualisiert oder durch eine weiterführende Zulassung (z. B. eine abZ) ersetzt werden.
Für Bauherren und Betreiber ist das abP ein unverzichtbarer Bestandteil der Bauakte; bei Abnahmen und Brandschauen verlangen die Behörden regelmäßig die Vorlage dieses Dokuments, um sicherzustellen, dass nur zugelassene Türsysteme in Flucht- und Rettungswegen verbaut sind. Ohne ein gültiges abP – oder eine gleichwertige bauaufsichtliche Genehmigung – darf eine automatische Schiebetür im Rettungsweg nicht eingebaut oder betrieben werden; andernfalls müsste über eine Ausnahmegenehmigung (Zustimmung im Einzelfall) ein aufwändiger Sondernachweis erbracht werden. Das abP schafft somit Rechtssicherheit und vereinfacht den Nachweis der Konformität des Türprodukts mit den bauordnungsrechtlichen Vorgaben.
Statische Berechnungen inkl. erforderlicher Zeichnungen (Schreinerausbau / Türzargen / Tragstruktur)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statische Berechnung mit Ausführungszeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der tragwerksbezogenen Eignung der Türzargen, Unterkonstruktionen und Befestigungstechnik |
| Relevante Normen/Regelwerke | DIN 18355 |
| Schlüsselelemente | • Lastannahmen |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen / Tragwerksplaner |
| Praktische Hinweise | Besonders relevant bei schweren automatischen Schiebetürflügeln oder Sonderkonstruktionen. |
Erläuterung
Automatische Schiebetüren bringen aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts und der Antriebskräfte erhebliche Lasten auf die umgebende Baukonstruktion, weshalb statische Nachweise für die Tragfähigkeit unerlässlich sind. Insbesondere die Türzarge, eventuelle Unterkonstruktionen (beispielsweise Träger über der Türöffnung) und die Befestigungsmittel müssen so bemessen sein, dass sie das Eigengewicht der Türflügel sowie die dynamischen Beanspruchungen durch den Türantrieb und häufiges Öffnen und Schließen sicher aufnehmen. In den statischen Berechnungen werden entsprechende Lastannahmen (inklusive Eigenlasten, Beschleunigungs- und Bremskräfte des Antriebs, eventuell auftretender Winddruck bei Luftzug etc.) detailliert berücksichtigt und den Material- und Bauteilkennwerten gegenübergestellt. Zeichnerische Darstellungen – etwa Ausführungspläne der Zargen und Befestigungen – ergänzen die Berechnungen und zeigen die konstruktive Umsetzung im Detail: Dazu gehören Verankerungsdetails in Wänden oder Decken, die Dimensionierung der Befestigungsmittel (Schrauben, Dübel) sowie Anschlüsse an angrenzende Bauteile.
DIN 18355 (VOB/C) fordert derartige rechnerische und zeichnerische Nachweise als Bestandteil einer fachgerechten Ausführung bei Schreiner- und Tischlerarbeiten, wann immer die Konstruktion sicherheitsrelevante Lasten aufnehmen muss. Besonders bei großformatigen oder schweren Schiebetürflügeln, bei ungewöhnlichen Konstruktionen oder wenn die automatischen Türen in leichte Trennwände eingebaut werden, ist eine prüffähige Statik unverzichtbar. Sie gewährleistet, dass es weder im normalen Betrieb noch im Notfall – etwa beim Anprall durch flüchtende Personen oder bei mechanischen Blockaden – zu einem Versagen oder unzulässigen Verformungen kommt, welche die Funktion der Tür oder die Sicherheit der Nutzer gefährden könnten.
Besondere technische Unterlagen – Unvollständige Maschinen (Maschinenrichtlinie)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Unterlagen für unvollständige Maschine |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der maschinenrechtlichen Anforderungen bei automatischen Türantrieben |
| Relevante Normen/Regelwerke | Richtlinie 2006/42/EG |
| Schlüsselelemente | • Einbauerklärung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Relevant für CE-Konformitätsbewertung des Gesamtsystems. |
Erläuterung
Automatische Türanlagen werden im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Maschinen betrachtet, wobei der Antrieb und die Steuerung einer solchen Tür häufig als „unvollständige Maschine“ im rechtlichen Sinne in Verkehr gebracht werden. Das bedeutet, der Hersteller liefert keine sofort einsatzbereite Maschine mit vollem CE-Konformitätsnachweis, sondern eine Baugruppe, die erst durch den Einbau in das Bauwerk und die Kombination mit weiteren Komponenten (Türflügel, Sensorik, Notstromversorgung etc.) zur vollständigen Maschine wird. Für unvollständige Maschinen muss der Hersteller spezielle technische Unterlagen bereitstellen: Dazu gehört insbesondere eine Einbauerklärung gemäß Anhang II der Maschinenrichtlinie, in der er bestätigt, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bereits erfüllt sind und unter welchen Voraussetzungen die unvollständige Maschine in eine vollständige Maschine integriert werden darf.
In diesen Unterlagen werden auch die verbleibenden Restrisiken klar benannt – beispielsweise unvermeidbare Quetsch- oder Scherstellen – und es wird beschrieben, welche Schutzvorrichtungen oder ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen der Integrator bzw. Monteur vor Ort treffen muss (etwa die Montage von Sensorleisten, Abdeckungen, Schutzverkleidungen oder das Anbringen von Warnhinweisen). Ebenso enthält die Dokumentation detaillierte Angaben zur Steuerungslogik und zu den Sicherheitsbetriebsarten der Tür (z. B. Verhalten bei Hinderniserkennung, automatisches Öffnen bei Stromausfall, Not-Halt-Funktion, reduzierter Kraftmodus im Handbetrieb), damit beim Endzusammenbau alle sicherheitsrelevanten Funktionen korrekt umgesetzt werden können. Diese technischen Unterlagen sind wesentlich für die abschließende CE-Konformitätsbewertung des Gesamtsystems: Der Errichter oder Inbetriebnehmer der vollständigen Türanlage stützt sich auf die Einbauerklärung und die Angaben des Herstellers, um die Gesamtanlage abschließend auf Konformität zu prüfen und mit einer eigenen Konformitätserklärung (samt CE-Kennzeichnung) zu versehen. Die Dokumentation der unvollständigen Maschine bildet somit einen zentralen Baustein, um die maschinentechnische Sicherheit der Türanlage nachzuweisen und eine rechtskonforme Inbetriebnahme sowie den sicheren Betrieb im Alltag zu gewährleisten.
Verwendbarkeitsnachweis von Bauprodukten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass alle eingesetzten Bauteile norm- und bauordnungsrechtlich verwendet werden dürfen |
| Relevante Normen/Regelwerke | DIN 18421, DIN 18379, DIN 18380, DIN 18381, HBauO |
| Schlüsselelemente | • Produktdaten |
| Verantwortlich | DIBt |
| Praktische Hinweise | Pflichtdokument für Bauabnahme und FM-Akten; entscheidend bei Prüfung der Brandschutzbehörde. |
Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis ist der Oberbegriff für alle Dokumente, die bestätigen, dass ein Bauprodukt nach den geltenden technischen Regeln und Vorschriften im Bauwerk eingesetzt werden darf. In Deutschland verlangt die Landesbauordnung – exemplarisch sei hier die HBauO genannt – für alle wesentlichen Bauprodukte einen solchen Nachweis der Verwendbarkeit, sofern das Produkt nicht bereits durch harmonisierte Normen europaweit geregelt ist. Für automatische Türanlagen in Rettungswegen bedeutet dies: Sämtliche verbauten Komponenten – vom Türprofil und -flügel über den elektrischen Antrieb und die Sensorik bis hin zu Rauchschutzelementen oder Notstromversorgungen – müssen entweder eine anerkannte bauaufsichtliche Zulassung bzw. ein Prüfzeugnis besitzen oder gemäß einschlägigen DIN-EN-Normen CE-gekennzeichnet und damit bauaufsichtlich eingeführt sein.
Der Verwendbarkeitsnachweis wird in der Praxis durch entsprechende Zertifikate, Prüfberichte oder Herstellererklärungen geführt, welche die normgerechte Beschaffenheit und die Übereinstimmung der Produkte mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen bestätigen. So wird beispielsweise dokumentiert, dass die eingesetzten Türprofile einer bestimmten Feuerwiderstandsklasse genügen, dass die elektrischen Antriebe und Sensoren nach Maschinenrichtlinie und EMV-Richtlinie zertifiziert sind, und dass ein Rauchschutzabschluss die einschlägigen DIN-Vorgaben erfüllt. Diese Nachweisdokumente sind fester Bestandteil sowohl der Ausschreibungsunterlagen als auch der Abnahmedokumentation eines Bauvorhabens. Im Facility Management müssen sie in den Bestandsakten verfügbar sein, damit jederzeit belegt werden kann, dass alle installierten Bauteile rechtmäßig verwendet wurden und keine unzulässigen oder ungeprüften Produkte verbaut sind. Ein lückenloser Verwendbarkeitsnachweis schafft Vertrauen in die Qualität und Sicherheit der Bauteile und schützt den Betreiber vor späteren Haftungsrisiken, die aus der Verwendung nicht zugelassener Produkte entstehen könnten.
Wartungsdokumentation nach VDMA 24186-0
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsdokumentation für automatische Schiebetüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Erfassung aller Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten |
| Relevante Normen/Regelwerke | VDMA 24186-0 |
| Schlüsselelemente | • Wartungspunkte |
| Verantwortlich | Wartungstechniker |
| Praktische Hinweise | Grundlage für Betreiberpflichten, insbesondere in Rettungswegen; wird bei Brandschutz- und Aufsichtsprüfungen kontrolliert. |
Erläuterung
Die Wartungsdokumentation nach VDMA 24186-0 stellt sicher, dass alle Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der automatischen Schiebetür systematisch erfasst und nachvollziehbar festgehalten werden. Das VDMA-Einheitsblatt 24186-0 gibt einen standardisierten Aufbau vor, wie Wartungsleistungen in der Gebäudetechnik zu dokumentieren sind – einschließlich einer einheitlichen Nummerierung der Wartungspunkte, klarer Beschreibungen der auszuführenden Tätigkeiten und festgelegter Felder für Befund und Ergebnis. In der konkreten Wartungsdokumentation für eine Rettungsweg-Schiebetür werden daher sämtliche relevanten Prüf- und Wartungsschritte aufgeführt: Zum Beispiel die Funktionsprüfung der Antriebe und Sensoren, die Kontrolle der Notöffnungsmechanismen und eventueller Notstrombatterien, die messtechnische Überprüfung der Schließkräfte und -geschwindigkeiten, die Sichtprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile (Schutzleisten, Lichtschranken, Laufschienen, Verriegelungen) sowie erforderliche Reinigungs-, Schmier- und Justierarbeiten. Für jeden Wartungspunkt wird dokumentiert, wann er durchgeführt wurde, welche Ergebnisse oder Auffälligkeiten festgestellt wurden und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen wurden (etwa der Austausch verschlissener Teile oder eine Nachjustierung der Antriebstechnik).
Abschließend zeichnet der zuständige Wartungstechniker bzw. Sachkundige die Durchführung mit Datum und Unterschrift ab, um die ordnungsgemäße Ausführung zu bestätigen. Diese lückenlose Wartungshistorie dient dem Betreiber als Nachweis dafür, dass er seinen Betreiberpflichten – gemäß Betriebssicherheitsverordnung und den einschlägigen technischen Regeln (z. B. ASR A1.7) – nachkommt. Insbesondere bei Türen in Flucht- und Rettungswegen wird bei behördlichen Sicherheitsbegehungen oder im Schadensfall häufig die Wartungsdokumentation eingefordert, um die fortlaufende Funktionsfähigkeit und Ausfallsicherheit der Tür belegen zu können. Eine nach VDMA-Standard geführte Dokumentation ist auditfähig und erleichtert sowohl internen Audits als auch externen Prüfern die Überprüfung des Anlagenzustands; sie trägt somit wesentlich dazu bei, einen betriebssicheren und rechtskonformen Betrieb der Türanlage sicherzustellen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bauordnungsrechtlicher Nachweis der Zulässigkeit des Bauprodukts |
| Relevante Normen/Regelwerke | HBauO, DIN 18384 |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer |
| Verantwortlich | DIBt |
| Praktische Hinweise | Pflichtdokument für Bauabnahme und FM-Akten; entscheidend bei Prüfung der Brandschutzbehörde. |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein förmlicher Bescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), der einem Bauprodukt offiziell bescheinigt, dass es im bauaufsichtlichen Bereich – also in Bauwerken nach Landesbauordnung – verwendet werden darf. Für automatische Türen in Flucht- und Rettungswegen ist eine abZ oft unerlässlich, insbesondere wenn es sich um Systeme mit speziellen Funktionen handelt (z. B. automatische Schiebetüren mit integrierter Fluchtwegsicherungsfunktion oder mit Brandschutz- bzw. Rauchschutzeigenschaften), für die keine harmonisierten Normen existieren. In der abZ sind sämtliche Auflagen und Bedingungen für den Einsatz des Türsystems detailliert festgelegt: Sie enthält eine eindeutige Zulassungsnummer, beschreibt den Anwendungsbereich und die Leistungsmerkmale der Tür (etwa maximale Abmessungen, Brandwiderstandsklasse, Rauchdichtigkeit, Verhalten bei Stromausfall), nennt technische Anforderungen (zum Beispiel an die Notstromversorgung oder die Ansteuerung im Alarmfall) und gibt verbindliche Montage- und Wartungshinweise vor. Auch der Gültigkeitszeitraum der Zulassung ist in der Regel angegeben – meist ist eine abZ zeitlich befristet (z. B. auf fünf Jahre) und kann auf Antrag des Herstellers verlängert werden.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom Hersteller des Produkts bei der Zulassungsstelle beantragt und nach erfolgreicher Prüfung aller Nachweise durch das DIBt erteilt; sie bestätigt, dass das Produkt die in Deutschland geltenden Bauvorschriften und technischen Baubestimmungen erfüllt. Im Bauabnahmeprozess und bei späteren Überprüfungen durch Brandschutzdienststellen oder die Bauaufsicht ist die abZ ein zentrales Nachweisdokument: Sie muss in den Bau- und Betriebsunterlagen vorliegen und wird bei Kontrollen regelmäßig eingefordert. Fehlt eine vorgeschriebene abZ für ein eingebautes Türsystem, darf es im Regelfall nicht betrieben werden, da andernfalls ein Verstoß gegen das Bauordnungsrecht vorliegt und im Bedarfsfall eine aufwändige Einzelzulassung (Zustimmung im Einzelfall) eingeholt werden müsste. Die abZ gewährleistet somit die bauordnungsrechtliche Konformität des Türsystems und schafft für alle Beteiligten Sicherheit darüber, dass dieses Produkt im Rettungsweg zulässig und zuverlässig einsetzbar ist.
