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Innenfenster

Facility Management: Gebäude » Strategie » Dokumente » Innenfenster

Innenfenster

Innenfenster

Innenfenster sind architektonische und funktionale Bauelemente, die innerhalb von Gebäuden Transparenz, Tageslichtnutzung und räumliche Trennung ermöglichen. Je nach Einbauort erfüllen sie oftmals sicherheitsrelevante Funktionen, etwa als Absturzsicherung, Schallschutz oder Rauchtrennung. Im Facility Management ist die Dokumentation zu Innenfenstern von entscheidender Bedeutung, um die Einhaltung der Anforderungen an Tragfähigkeit, Sicherheit, Bauphysik und Wartungspflichten nachzuweisen. Insbesondere sind hierbei die einschlägigen DIN-Normen (18355, 18357) sowie die Hamburgische Bauordnung (HBauO §3, §14) zu beachten, welche die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers regelt.

Im deutschen Facility Management benötigen Innenfenster eine umfassende Dokumentation über alle Phasen von Planung, Ausführung bis Betrieb. Jedes Dokument – von Sicherheitsbegehungs-Protokollen und Wartungsnachweisen bis hin zu statischen Berechnungen und bauphysikalischen Prüfberichten – stellt sicher, dass die Einrichtung den Anforderungen der HBauO, der VOB/C und der einschlägigen DIN-Normen entspricht. Diese Unterlagen untermauern zugleich die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers und bilden die Grundlage für einen sicheren Betrieb, eine effektive Instandhaltungsplanung sowie den rechtlichen Schutz im Schadensfall. In der Praxis sollten alle Dokumente in der technischen Gebäudeakte oder dem CAFM-System der Liegenschaft verwaltet werden. Dadurch ist über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes eine lückenlose Nachvollziehbarkeit, Compliance mit den Vorgaben der Aufsichtsbehörden und Transparenz im Betrieb gewährleistet.

Funktionen und Gestaltung von Innenfenstern

Protokoll über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

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Details

Dokumenttitel/Art

Protokoll über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Zweck & Umfang

Dokumentation der Feststellung und Behebung von Mängeln oder Schäden mit Sicherheitsrelevanz (z.B. rissige Verglasung, lose Beschläge, mangelnde Stabilität). Gewährleistet die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers.

Zugehörige Vorschriften/Normen

HBauO (09.1_5269) §3 (Allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen); §14 (Instandhaltung und Sicherheit); Verkehrssicherungspflicht des Betreibers; DIN 18008-4 (Glas im Bauwesen – Sicherheit bei der Verwendung)

Schlüsselelemente

Feststellung des Mangels/Schadens (Art, Ort, Ausmaß)
Risikobeurteilung und Kategorisierung (Sofortmaßnahme / Aufschub möglich)
Datum von Inspektion und Reparatur
Beschreibung der Instandsetzungsmaßnahme
Name und Unterschrift des Wartungspersonals oder Dienstleisters
Bestätigung der wiederhergestellten Verkehrssicherheit
Archivierung und Terminierung etwaiger Nachkontrollen

Verantwortliche Stelle

Betreiber / Instandhaltungspersonal / FM-Dienstleister

Praktische Hinweise

Dieses Protokoll dient als zentraler Nachweis für die Erfüllung von HBauO §14 (Instandhaltungspflichten). Es muss in der Sicherheits- und Wartungsdokumentation des Gebäudes aufbewahrt werden und bei Versicherungs- oder Behördeninspektionen jederzeit vorzeigbar sein.

Erläuterung

Gemäß deutschem Baurecht (z.B. HBauO §3) trägt der Betreiber die volle Verantwortung für die Sicherheit baulicher Komponenten, wozu auch Innenfenster gehören. Tritt ein sicherheitsrelevanter Mangel auf (etwa ein Glasbruch, eine gelockerte Rahmenbefestigung oder scharfe Kanten durch beschädigtes Glas), muss dieser unverzüglich behoben und die Maßnahme schriftlich dokumentiert werden. Nur durch ein solches Protokoll der Mängelbeseitigung kann der Betreiber nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies ist unerlässlich, um im Schadensfall Haftungsansprüche abzuwenden und die Erfüllung behördlicher Auflagen zu belegen. Die Dokumentation schafft Rechtssicherheit und bestätigt, dass das Innenfenster wieder allen geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht.

Protokoll der durchgeführten Objektbegehungen (Verkehrssicherheit)

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Details

Dokumenttitel/Art

Protokoll der durchgeführten Objektbegehungen – Verkehrssicherheit

Zweck & Umfang

Dokumentiert regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen der Innenfenster zur Erfüllung der Verkehrssicherheitspflichten des Betreibers.

Zugehörige Vorschriften/Normen

HBauO (09.1_5269); Verkehrssicherungspflicht (abgeleitet aus §823 BGB – Haftungsrecht); DIN 18008-1 und -4 (Glas im Bauwesen – Sicherheitsanforderungen)

Schlüsselelemente

Datum und Umfang der Begehung
Name und Qualifikation der prüfenden Person (unterwiesene Person)
Inspektionsergebnisse (OK / Mangel festgestellt)
Festgestellte Gefahren oder Abweichungen
Empfohlene Maßnahmen zur Mängelbeseitigung mit Fristen
Vermerk der Nachkontrolle nach durchgeführter Korrektur
Unterschriften der verantwortlichen Personen

Verantwortliche Stelle

Beauftragte (unterwiesene) Person für Verkehrssicherheit oder Facility Manager

Praktische Hinweise

Regelmäßige Begehungen – typischerweise alle 6 oder 12 Monate – sind erforderlich, um die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Dieses Protokoll ist im Prüfbuch des Gebäudes abzulegen und wird bei behördlichen Abnahmen oder Versicherungsprüfungen eingesehen.

Erläuterung

Dieses Begehungsprotokoll dient der präventiven Sicherheit: Es belegt, dass alle Innenfenster strukturell intakt, sicher befestigt und frei von Schäden sind. Im Facility Management ist diese regelmäßige Kontrolle Teil der wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen, wie sie durch die Bauordnungen und anerkannte Regeln der Technik (z.B. VOB/C) vorgesehen sind. Festgestellte Mängel oder Abweichungen fließen direkt in die Wartungs- und Instandhaltungsplanung ein, damit notwendige Reparaturen rechtzeitig erfolgen. Durch die lückenlose Dokumentation dieser Inspektionen kann der Betreiber im Ernstfall nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht proaktiv nachgekommen ist. Dies minimiert Haftungsrisiken und sorgt für Transparenz gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern.

Bedienungsanleitung für Beschläge

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Details

Dokumenttitel/Art

Bedienungsanleitung für Beschläge

Zweck & Umfang

Bietet detaillierte Herstelleranweisungen für den sicheren Betrieb, die Wartung und die Justage der Fensterbeschläge (Scharniere, Schlösser, Griffe). Verhindert Fehlbedienung, vorzeitigen Verschleiß oder Unfälle.

Zugehörige Vorschriften/Normen

DIN 18357 (VOB/C ATV – Beschlagarbeiten); DIN EN 13126 (Beschläge – Leistungsanforderungen); ISO 9001 (Qualitätsmanagement – Dokumentationslenkung)

Schlüsselelemente

Produkttyp, Modell und technische Daten der Beschläge
Anleitungen zur Montage und Justage
Nutzungsgrenzen (Traglasten, Öffnungswinkel)
Schmier- und Wartungsintervalle
Angaben zu Ersatzteilen und Austauschkomponenten
Sicherheitshinweise und Handhabungswarnungen

Verantwortliche Stelle

Auftragnehmer / Ausführungsunternehmen (Montagefirma)

Praktische Hinweise

Die Anleitung muss dem Facility Manager nach Einbau übergeben und in der technischen Gebäudeakte abgelegt werden. Sie dient dem Wartungspersonal als Referenz und unterstützt die Konformität bei Übergabe oder Gewährleistungsprüfungen (Abnahme).

Erläuterung

Gemäß DIN 18357 ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle relevanten technischen Unterlagen und Betriebsanweisungen für die eingebauten Beschläge bereitzustellen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Instandhaltungspersonal die korrekte Handhabung der Fensterbeschläge kennt und Justierungen oder Austausche gemäß den Herstellerangaben durchführen kann. Eine vollständige Bedienungsanleitung beugt Fehlbedienungen und daraus resultierenden Schäden oder Unfällen vor. Sie bildet zugleich die Grundlage für etwaige Gewährleistungsansprüche und ist bei Abnahmen wichtig, da sie die ordnungsgemäße Montage und Funktion der Beschläge dokumentiert. Für den Facility Manager ist dieses Dokument ein unverzichtbares Nachschlagewerk im laufenden Betrieb, um die Lebensdauer der Beschläge zu maximieren und die Betriebssicherheit der Innenfenster zu gewährleisten.

Nachweise der Bauphysik (Tischlerarbeiten)

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Details

Dokumenttitel/Art

Bauphysikalische Nachweise für Tischlerarbeiten

Zweck & Umfang

Dokumentiert die Konformität der Innenfenster mit Anforderungen an Schalldämmung, Brandverhalten, Wärmeschutz und Tauwasservermeidung.

Zugehörige Vorschriften/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV – Tischlerarbeiten); DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau); DIN 4108 (Wärmeschutz); EN 14351-1 (Fenster und Türen – Produktleistungseigenschaften); GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Schlüsselelemente

Prüfergebnisse oder Berechnungen zur Schalldämmung (Rw-Wert)
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
Einstufung des Brandverhaltens (falls relevant)
Angaben zu Tauwasservermeidung und Luftdichtheit
Zertifikate oder Prüfberichte von akkreditierten Prüfinstituten

Verantwortliche Stelle

Auftragnehmer / Ausführungsunternehmen

Praktische Hinweise

Diese Nachweise sind Teil der Bestandsunterlagen und werden für die Bauübergabe sowie Energieaudits benötigt. Der Facility Manager nutzt sie zur Überprüfung der Gebäudeperformance und bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen.

Erläuterung

Die bauphysikalischen Nachweise bestätigen, dass die eingebauten Innenfenster die geforderten Leistungswerte hinsichtlich Energieeffizienz, Schallschutz und – sofern relevant – Brandschutz einhalten. In Deutschland gelten strenge Vorgaben in diesen Bereichen, beispielsweise durch DIN 4109 für den Schallschutz zwischen Räumen und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für den Wärmeschutz. Der Ausführer (Auftragnehmer) muss mittels Berechnungen oder Prüfzeugnissen belegen, dass die Ausführung diesen Vorgaben entspricht (z.B. dass das erreichte Schalldämm-Maß R<sub>w</sub> und der U-Wert den geplanten Werten entsprechen und zugelassene Materialien verwendet wurden). Für den Facility Manager sind diese Dokumente wichtig, um sicherzustellen, dass die Bauausführung mit der Planung und den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmt. Zudem dienen sie bei späteren Überprüfungen der Gebäudeperformance oder geplanten Modernisierungen als zentrale Informationsquelle über die Eigenschaften der vorhandenen Innenfenster.

Statische Berechnungen mit Konstruktionszeichnungen

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Dokumenttitel/Art

Statische Berechnungen mit Konstruktionszeichnungen

Zweck & Umfang

Weist die Tragfähigkeit und Standsicherheit der Innenfenster-Installationen nach, insbesondere wenn sie in Trennwände integriert oder als absturzsichernde Glaselemente ausgeführt sind.

Zugehörige Vorschriften/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV – Tischlerarbeiten); DIN 1055 (Einwirkungen auf Strukturen); DIN 18008-1 und -4 (Glas im Bauwesen – Bemessung und Sicherheit); HBauO §3 (Sicherheit und Standsicherheit)

Schlüsselelemente

Last- und Materialannahmen
Nachweis der Verglasung und Rahmenverankerung
Berechnungen zur Tragfähigkeit und Einhaltung von Verformungsgrenzen
Zugehörige Konstruktionszeichnungen und Anschlussdetails
Unterschriften des verantwortlichen Statikers und des Auftragnehmers

Verantwortliche Stelle

Auftragnehmer / Statiker / Ausführungsunternehmen

Praktische Hinweise

Muss bei der Abnahme vorgelegt und im Statikordner (statische Nachweise) des Gebäudes aufbewahrt werden. Aktualisierte Nachweise sind bei baulichen Änderungen an Innenfenster-Systemen vorzulegen.

Erläuterung

Die statischen Nachweise bestätigen, dass die Innenfenster vorschriftsgemäß und entsprechend den bautechnischen Sicherheitsstandards installiert wurden. Besonders bei tragenden oder großflächigen Verglasungen ist eine Statikberechnung unverzichtbar, um sicherzustellen, dass die Glaselemente und Rahmenkonstruktionen alle auftretenden Lasten (z.B. Eigengewicht, Verkehrs- und Windlasten oder Anpralllasten bei absturzsichernden Verglasungen) sicher aufnehmen und die zulässigen Verformungen nicht überschritten werden. Diese Unterlagen sind für den Facility Manager von großer Bedeutung, da sie die Betriebssicherheit untermauern und bei zukünftigen Umbauten oder Prüfungen als Referenz herangezogen werden können. Sollte beispielsweise ein Innenfenster später verändert oder ausgebaut werden, liefern die vorhandenen statischen Berechnungen die Grundlage, um die Standsicherheit erneut zu bewerten und die fortwährende Einhaltung der HBauO-Anforderungen (z.B. §3 zur Standsicherheit) zu gewährleisten.