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Innenbarrieren

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Innenbarrieren

Innenbarrieren

Innenbarrieren sind alle baulichen oder installierten Elemente innerhalb von Gebäuden, die Bewegungsflächen abtrennen oder leiten – wie z.B. Geländer, Handläufe, Brüstungen, Parapete oder andere Schutzeinrichtungen. Ihr Hauptzweck besteht darin, Stürze, Kollisionen oder andere Unfälle in internen Verkehrsbereichen zu verhindern. Im Facility Management fallen diese Bauteile unter die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. Nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und vergleichbaren Landesbauordnungen müssen Innenbarrieren regelmäßig inspiziert werden – hinsichtlich konstruktiver Stabilität, möglicher Beschädigungen und der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen.

Der Nachweis der durchgeführten Objektbegehungen für Innenbarrieren ist ein essentielles Dokument, um Gebäudesicherheit und Betreiber-Compliance nach deutschen Facility-Management-Standards zu gewährleisten. Durch die systematische Dokumentation der Inspektionen demonstriert der Facility Manager die proaktive Einhaltung von HBauO §14, verhindert Unfälle und reduziert das Haftungsrisiko. Die Aufbewahrung dieses Nachweises in der Sicherheits- und Wartungsdokumentation (Sicherheitsakte) des Objekts gewährleistet Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Prüfbereitschaft bei Audits. Gleichzeitig trägt sie maßgeblich zur Sicherheit der Gebäudenutzer und Besucher bei.

Trennsysteme & Barrieren im Innenraum

Nachweis durchgeführter Objektbegehungen – Verkehrssicherheit (Verkehrssicherheitsprüfung)

Feld

Details

Dokumenttitel/-typ

Nachweis durchgeführter Objektbegehungen – Innenbarrieren (Verkehrssicherheitsprüfung Innenbarrieren)

Zweck & Umfang

Dokumentiert die Überprüfung der Innenbarrieren auf Einhaltung der Verkehrssicherheitspflichten nach HBauO und der Betreiberpflichten. Stellt sicher, dass alle Handläufe, Geländer und Schutzbarrieren sicher, stabil und frei von Gefahrenquellen sind.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO §3 (Allgemeine Anforderungen), §14 (Instandhaltung und Verkehrssicherheit); DIN 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Gestaltung, Hauptmaße); DIN EN 1991-1-1 (Eurocode 1 – Einwirkungen auf Tragwerke); DGUV Information 208-005 (Sicheres Arbeiten und Instandhalten an baulichen Anlagen).

Kernelemente

Identifizierung des Prüfbereichs und Barrieren-Typs (Treppe, Galerie, Flur, Atrium etc.)
Prüfdatum und -frequenz (jährlich oder halbjährlich, je nach Nutzung und Risikobewertung)
Geprüfte Kriterien: Stabilität, Verankerung, Korrosion, Abnutzung, Schäden, Zustand von Glasfüllungen, Einhaltung der vorgeschriebenen Höhe
Ergebnisse (i.O. / Mangel / Nutzungseinschränkung)
Beschreibung festgestellter Mängel oder Gefahrenstellen
Empfohlene Abhilfemaßnahmen und zuständige Stelle
Unterschrift der prüfenden Fachkraft und des Facility Managers
Termin der Nachkontrolle

Verantwortliche Person

Beauftragte Person für Verkehrssicherheit oder Facility Manager

Praktische Hinweise

Das Protokoll ist in der Sicherheitsdokumentation des Gebäudes aufzubewahren und für Versicherung, Haftung oder Behördenaudits verfügbar zu halten. Es belegt, dass der Betreiber seinen Pflichten nach §14 HBauO nachkommt und aktiv baulichen Gefahren in stark frequentierten Bereichen vorbeugt. Die Prüfhäufigkeit richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers und der Nutzungskategorie des Gebäudes.

Detaillierte Erläuterung

Gemäß HBauO §14 (Instandhaltung und Sicherheit) sind alle baulichen Komponenten, die eine Gefahr für Nutzer darstellen könnten, in einem sicheren Zustand zu erhalten. Innenbarrieren – als tragende oder schützende Bauteile – erfordern daher eine regelmäßige Überprüfung und eine lückenlose Dokumentation.